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Pour une Suisse sûre et dotée d'une armée de milice forte. Faire en sorte que les obligations militaires soient accomplies

44975 · Bulletin officiel

Du 11 déc. 2018

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/44975/fr/pour-une-suisse-sure-et-dotee-d-une-armee-de-milice-forte-faire-en-sorte-que-les-obligations-militaires-soient-accomplies

Consulté le 13 sept. 2026

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Objet parlementaire: Pour une Suisse sûre et dotée d'une armée de milice forte. Faire en sorte que les obligations militaires soient accomplies (17.474)

17.474

Pour une Suisse sûre et dotée d'une armée de milice forte. Faire en sorte que les obligations militaires soient accomplies

Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Zuberbühler, Amstutz, Clottu, Golay, Keller-Inhelder, Salzmann, von Siebenthal, Tuena)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Zuberbühler, Amstutz, Clottu, Golay, Keller-Inhelder, Salzmann, von Siebenthal, Tuena)

Donner suite à l'initiative

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die vorliegende parlamentarische Initiative will sicherstellen, dass die Militärdienstpflicht eines jeden Schweizers, wie sie gemäss unserer Bundesverfassung besteht, in der Realität auch wieder durchgesetzt wird.

Diese parlamentarische Initiative braucht es, weil wir unverändert eine Armee und somit auch Armeeangehörige brauchen. Wir leben in einer Zeit grosser Unsicherheit, in Europa und in den Nachbarländern Europas. Neuartige Bedrohungen gefährden die Sicherheit. Ich erwähne nur Terrorismus und Cyberangriffe auf zentrale Infrastrukturen. Zudem steigt der Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen, etwa zur Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei.

Die für einen Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen jährlich neu benötigten 18 000 Personen können mittelfristig nicht mehr rekrutiert werden. In den Jahren 2014 bis 2016 lag die Zahl der vorzeitig ausgeschiedenen eingeteilten Armeeangehörigen deutlich über dem mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) vorgesehenen Planwert. 2014 bis 2016 wurde der Planwert gemäss WEA von 18 000 ausgebildeten Rekruten jährlich nicht erreicht. 2016/17 wurde er knapp erreicht.

Der Hauptgrund dafür sind die Abgänge in den Zivildienst. Mehr als 6500 diensttaugliche Personen absolvieren jährlich Zivildienst. 2017 waren es 6785 Personen - ein Plus von 10 Prozent gegenüber 2016. Die hohe und immer weiter wachsende Zahl der Zulassungen zum Zivildienst gefährdet die Alimentierung der Armee und damit die Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrages unserer Armee.

Dass ein Schweizer männlichen Geschlechts ins Militär geht, soll wieder der Normalfall sein, wie das bis vor rund zehn Jahren galt. Heute besteht hingegen, wie Korpskommandant Daniel Baumgartner es in einem Interview gegenüber der "NZZ" gesagt hat, faktisch Wahlfreiheit im Verhältnis zwischen Zivildienst und Militärdienst. Der Zivildienst muss wieder, wie es in der Verfassung heisst, ein "Ersatzdienst" sein. Gemeint ist: ein Ersatz dafür, dass jemand keinen Militärdienst leisten muss. Die primäre Pflicht ist die Militärdienstpflicht. Damit der Zivildienst ein Ersatzdienst ist und nicht ein Menü, das auf der Menükarte gleichrangig neben anderen Menüs steht, muss ein Dienstpflichtiger wichtige Gründe haben, warum er keinen Militärdienst leisten kann. Nur wer wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, soll auf Gesuch hin den Ersatzdienst leisten können.

Im Übrigen will die Initiative klarstellen, was zwar auf dem Papier, in unserer Verfassung steht, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten aber schleichend erodiert ist, nämlich: Militärdienst zu leisten ist eine Bürgerpflicht. Ob ein junger Mann Lust hat, ob es ihm ideologisch oder von seinen Lebensplänen und Lebensträumen her in den Kram passt, dass er ins Militär gehen muss, darf keine Rolle spielen. Nicht der Weg des geringsten Widerstandes, nicht die freie Wahl soll bestimmen, welchen Dienst ein junger Mann leistet. Wo es um Bürgerpflichten geht, ist Lust keine relevante Kategorie. Bei dieser Bürgerpflicht geht es um eine Pflicht zur Solidarität gegenüber den Mitbürgern und dem eigenen Land. Doch Solidarität, in anderen Kontexten ein Schlagwort, das manchen gar leicht zur Hand ist, ist offenbar nur dann gut, wenn sie einem persönlich gerade passt.

Die parlamentarische Initiative will uns alle wieder vergewissern, dass die aktive Mithilfe bei der Verteidigung unseres Landes verfassungsmässig gebotene Solidarität ist. Die geplante Änderung des Zivildienstgesetzes geht in die richtige Richtung. Sie will namentlich der hohen und wachsenden Zahl der Zulassungen zum Zivildienst entgegenwirken. Aber sie ist Kosmetik am bestehenden System und nicht die nötige Korrektur. Die nötige Korrektur besteht darin, dass der Militär- und der Zivildienst auch in der Realität, so wie es in der Verfassung steht, wieder in ein Verhältnis von Grundsatz und Ausnahme gebracht werden. Der heutige faktische Zustand der Wahlfreiheit ist verfassungswidrig und darum durch eine Klarstellung und Verdeutlichung auf Verfassungsstufe zu korrigieren.

Zuberbühler David · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Seit dem 1. April 2009 gibt es keine Gewissensprüfung mehr. Wer militärdiensttauglich ist und ein Gesuch für den Zivildienst stellt, muss zugelassen werden. Es ist keine ausführliche Erklärung, kein Lebenslauf und keine Darlegung der Gewissensgründe mehr notwendig. Und zudem findet keine Anhörung mehr statt. Gesuchsteller müssen nur den Tatbeweis erbringen. Sie müssen also bereit sein, anderthalbmal so lange Dienst zu leisten wie in der Armee. Deshalb haben sich die Zulassungen zum Zivildienst in den letzten Jahren verfünffacht, und deshalb findet der Zivildienst immer mehr Anklang.

Die Zahlen zeigen es: Seit der Einführung des Zivildienstes und bis zur Abschaffung der Gewissensprüfung wechselten im Durchschnitt pro Jahr etwas mehr als 1300 Personen zum Zivildienst. Seit der Einführung des Tatbeweises im Jahr 2009 waren es durchschnittlich bereits mehr als 5900 Personen pro Jahr, die sich für einen Wechsel zum Zivildienst entschieden haben. Und aufgrund der Tatsache, dass der Tatbeweis offenbar keine abschreckende Wirkung zeigt, haben letztes Jahr bereits 6758 Personen zum Zivildienst gewechselt. 40,4 Prozent dieser Personen, die immerhin an teuren Systemen und Simulatoren ausgebildet wurden, haben ihr Gesuch übrigens erst nach bestandener Rekrutenschule eingereicht.

Die Armee hat ganz offensichtlich in der Schweiz einen immer schwereren Stand. Jedes Jahr wenden sich zu Tausenden immer mehr junge Menschen dem Zivildienst zu, weil man heute einfach zu problemlos in den Zivildienst wechseln kann und weil es vielleicht angenehmer sein kann, im Rahmen des Zivildiensteinsatzes beispielsweise an einer Schule zur Gestaltung des Unterrichts beizutragen, bei dem man notabene niemals um sein Leben fürchten muss. Faktisch besteht keine Militärdienstpflicht mehr, bzw. es besteht de facto eine Wahlfreiheit in Bezug auf den Militär- oder Zivildienst.

Der Zivildienst ist derzeit viel zu attraktiv und geradezu eine Verhöhnung aller Wehrdienstleistenden, die in letzter Konsequenz ihr Leben für unseren Staat hergeben. Im Moment sind es wohl nicht unbedingt fremde Mächte, welche die grösste Gefahr für die Schweiz darstellen. Vielmehr ist es der Zivildienst, der die Alimentierung der Armee, also den jährlichen Bedarf von 18 000 Armeeangehörigen, gefährdet.

Infolge der Abschaffung der Gewissensprüfung besteht nun das Risiko, dass der ohnehin bereits geringe Bestand von 100 000 Soldaten unter den aktuellen Voraussetzungen nicht mehr erreicht werden kann. Folglich muss die im Jahr 2009 abgeschaffte Gewissensprüfung - sie war früher in Artikel 18b des Zivildienstgesetzes geregelt - wieder eingeführt werden. Gleichzeitig eingeführt werden müsste auch eine zeitliche Begrenzung der Gesuchstellung zum Zivildienst.

Die parlamentarische Initiative Vogt, die auf Stufe Bundesverfassung den Grundsatz der Militärdienstpflicht verdeutlichen und durchsetzen will, ist - auch vor dem Hintergrund, dass die Welt zunehmend instabiler wird und die Armee auf einen Soll-Bestand von 100 000 Soldaten dringend angewiesen ist - der erste Schritt in die richtige Richtung.

Dabei ist es auch folgerichtig, dass die Wirtschaft ihren entsprechenden Beitrag leisten soll. Unternehmen, gerade auch ausländische Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, soll wieder bewusstwerden, dass ohne Sicherheit auch in unserem Land schlicht nichts mehr funktioniert. Dessen müssen sich aber letztlich alle Unternehmen bewusst sein. Sicherheit ist ein wesentlicher Standortvorteil und demzufolge auch massgebend für die Standortattraktivität der Schweiz. Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit, und doch ist sie die unverzichtbare Voraussetzung für Freiheit, Unabhängigkeit, Wohlstand und eben für eine gutfunktionierende Gesellschaft und Wirtschaft.

Die Armee und nicht der Zivildienst sichert den Bürgerinnen und Bürgern Leib und Leben, das Eigentum, den Lebensraum und auch die direktdemokratischen Rechte. Die Armee und nicht der Zivildienst ist die strategische Sicherheitsreserve unseres Landes.

Ich bin, wie der Urheber dieser parlamentarischen Initiative, der Überzeugung, dass der Grundsatz der Militärdienstpflicht explizit in der Verfassung verankert werden soll. Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Vogt Folge zu geben.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

L'initiative parlementaire de notre collègue Hans-Ueli Vogt, intitulée "Pour une Suisse sûre et dotée d'une armée de milice forte. Faire en sorte que les obligations militaires soient accomplies", a été déposée le 27 septembre 2017. Elle vise à redéfinir le concept de service militaire tel qu'il est défini à l'article 59 alinéa 1 de la Constitution fédérale et, surtout, à remettre en cause le système actuel de service civil prévoyant la preuve par l'acte en réintroduisant le conflit de conscience et, apparemment - car le texte n'est pas clair -, en réintroduisant la judiciarisation du conflit de conscience, comme cela prévalait par le passé.

Notre Commission de la politique de sécurité s'est penchée à deux reprises sur cette initiative parlementaire, soit le 19 février puis le 29 octobre 2018. Il convient de relever que les débats ont été à chaque fois relativement brefs, dès lors que l'auteur de l'initiative parlementaire n'a pas été en mesure d'être présent et de développer son argumentation, étant souligné que ses propositions n'étaient pas toutes exposées dans le développement écrit de l'initiative parlementaire.

Lors des débats du 28 février 2018, la commission a souhaité suspendre les travaux, espérant ainsi faire pression sur le Conseil fédéral pour qu'il accélère les travaux relatifs à la réforme de la loi fédérale sur le service civil. A ce propos, il convient toutefois de relever que la majorité de notre conseil avait déjà approuvé en juin 2017, soit avant le dépôt de l'initiative parlementaire, la motion 17.3006 de la Commission de la politique de sécurité de notre conseil, "Modification de la loi sur le service civil". L'examen préalable de la motion a été suspendu par le Conseil des Etats, décision à laquelle notre conseil a adhéré, considérant que le Conseil fédéral avait déjà annoncé d'une part prévoir des mesures visant à réduire l'attractivité du service civil, et d'autre part vouloir initier une modification de la loi fédérale sur le service civil. La transmission aux chambres du projet et de son message est d'ailleurs planifiée pour mars 2019.

La Commission de la politique de sécurité a repris ses travaux le 29 octobre 2018, dès lors qu'elle était contrainte de prendre position sur l'initiative en raison des délais fixés par la loi sur le Parlement.

La commission n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire par 15 voix contre 8 et aucune abstention. Les arguments justifiant ce refus sont les suivants:

1. L'initiative parlementaire arrive à un moment où la question de la révision du régime du service civil est déjà traitée par le Conseil fédéral puisque, comme je vous l'ai indiqué, un projet de révision de la loi sur le service civil est en cours d'élaboration et qu'un message est attendu au premier trimestre 2019.

2. Pour modifier le cadre légal du service civil, il n'est pas nécessaire de modifier la Constitution fédérale et d'obtenir une double majorité du peuple et des cantons. La dernière modification de la loi sur le service civil, qui avait introduit le principe de la preuve par l'acte, a fait l'objet d'une révision législative et non constitutionnelle.

3. Le modèle du service civil fondé sur la preuve par l'acte a été approuvé en votation populaire. En commission, certains ont exprimé leur surprise que l'on dépose une initiative parlementaire pour contrer le vote du peuple.

4. La réintroduction de la judiciarisation du conflit de conscience consisterait à revenir à un système ancien où l'on recourt en force à la "voie bleue", celle de la médicalisation de l'objection de conscience, ce qui n'est pas souhaitable.

La majorité de la commission relève que le DDPS a annoncé diverses mesures pour que les jeunes puissent faire le service militaire plutôt que d'être réformés pour des raisons médicales, pour qu'ils soient motivés à choisir le service militaire plutôt que le service civil et pour qu'ils demeurent dans le système du service militaire plutôt que de rejoindre celui du service civil en cours de carrière militaire. Elle estime donc qu'il est judicieux d'attendre les résultats de ces mesures et de voir ce que contient le message du Conseil fédéral.

La minorité estime que l'initiative parlementaire permettrait d'accélérer les travaux et d'inscrire définitivement le principe dans la Constitution.

Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à ne pas donner suite à cette initiative.

Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Die SiK-NR hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2018 die von Nationalrat Hans-Ueli Vogt am 27. September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel, den notwendigen Bestand der Armee an Angehörigen der Armee zu sichern. Insbesondere soll in Artikel 59 der Bundesverfassung mit einem neuen Absatz 2bis festgeschrieben werden, dass, wer den Militärdienst wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf Gesuch hin zivilen Ersatzdienst leisten kann. Dies wäre wohl eine Rückkehr zur 2008 abgeschafften Gewissensprüfung.

Die SiK-NR hat die Initiative bereits am 19. Februar 2018 erstmals behandelt und dann sistiert, und zwar, weil bereits eine Gesetzesänderung angestossen worden ist. Diesen Herbst endete die Frist der Sistierung, und am 29. Oktober hat die Kommission die Initiative erneut behandelt und mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder erachtet eine Verfassungsänderung im Sinne der parlamentarischen Initiative als unangemessen. Seit der Einreichung dieser parlamentarischen Initiative hat sich auch bereits einiges verändert. Am 1. Januar 2019 tritt zum einen die neue Regelung der Wehrpflichtersatzabgabe in Kraft, und zum andern ist mit der Revision des Zivildienstgesetzes ein grösseres Gesetzgebungsprojekt auf dem Weg. Am 20. Juni dieses Jahres eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum geänderten Zivildienstgesetz, mit dem drei problematische Phänomene angegangen werden sollen, die auch in der parlamentarischen Initiative aufgenommen sind. Zum einen soll der hohen und stetig zunehmenden Zahl der Zivildienstzulassungen an sich entgegengewirkt werden. Zum andern soll der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst wechseln, entgegengewirkt werden. Zum Dritten soll dem Wechsel von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee zum Zivildienst entgegengewirkt werden.

Die Vernehmlassungsfrist ist am 11. Oktober 2018 abgelaufen. Es ist damit zu rechnen, dass wir demnächst eine Botschaft zum geänderten Zivildienstgesetz erhalten, das die grundlegenden Anliegen der parlamentarischen Initiative aufnimmt, die dann in dieser Gesetzesänderung auch diskutiert werden können.

Die Minderheit ist auf der anderen Seite der Meinung, sie sehe einen dringenden Handlungsbedarf auf Verfassungsebene, und verweist auf die starke Zunahme der Zivildienstleistenden seit der Abschaffung der Gewissensprüfung und eine heute de facto bestehende Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, wie diese der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission entschied wie gesagt mit 15 zu 8 Stimmen.

Vote

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La maggioranza della commissione propone di non dare seguito all'iniziativa parlamentare. Una minoranza Zuberbühler propone di darle seguito.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 77 Stimmen

Dagegen ... 111 Stimmen

(1 Enthaltung)