17.4241, 18.4097
Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren / Vertrag über das Verbot von Kernwaffen
Verfahrensbeitrag
17.4241
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Seydoux, Berberat, Fournier, Jositsch, Levrat, Maury Pasquier)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Seydoux, Berberat, Fournier, Jositsch, Levrat, Maury Pasquier)
Adopter la motion
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Dass die Schweiz ein grosses Interesse an einer Welt ohne Atomwaffen hat, ist in diesem Saal wohl unbestritten. Ebenso unbestritten ist es, dass internationale Vereinbarungen einen wesentlichen Bestandteil bilden, um längerfristig eine atomwaffenfreie Welt zu realisieren. In diesem Sinne hat die Schweiz am 7. Juli 2017 zusammen mit 121 anderen Staaten an der Uno-Generalversammlung in New York dem Vertrag über ein Atomwaffenverbot auch zugestimmt.
Dennoch hat der Bundesrat Mitte August 2018 beschlossen, den Vertrag nicht beziehungsweise noch nicht zu unterzeichnen. Sie wolle, so die Landesregierung, verschiedene kritische Punkte genauer anschauen. Die Zeit bis zur übernächsten Überprüfungskonferenz dieses Vertrages, also bis 2025, solle genutzt werden, um die Situation zu evaluieren und dann neu zu entscheiden. Es geht vor allem um die Frage, ob die befürchteten negativen Folgen des Vertrages eintreten oder nicht.
Zu diesem Entscheid, auch dies soll hier gesagt sein, hat der Bundesrat die APK-SR konsultiert. Der Entscheid des Bundesrates, den Vertrag über ein Atomwaffenverbot erst zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren, hat denn auch zur Motion geführt, die wir heute diskutieren und die verlangt, dass die Landesregierung den Vertrag so schnell wie möglich unterzeichnen und dem Parlament zur Ratifizierung vorlegen soll. Wie Sie wissen, hat der Nationalrat diese Motion mit 100 zu 86 Stimmen angenommen. Zudem hat die APK-NR diesen Entscheid am 15. Oktober im Verhältnis von 16 zu 6 Stimmen bestätigt. So viel zur Ausgangslage.
Wir haben in unserer Aussenpolitischen Kommission die Motion 17.4241 an der letzten Sitzung vom 25. und 26. Oktober ebenfalls diskutiert und ausführlich analysiert. Für diese Diskussion haben wir auch Fachleute aus der Wissenschaft sowie aus dem diplomatischen, humanitären und sicherheitstechnischen Bereich angehört und uns so fast zwei Stunden lang in die Materie vertieft. Spezialisten haben schon in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe den Vertrag für ein Atomwaffenverbot eingehend unter die Lupe genommen. Dabei sind sie zum Schluss gekommen, dass der Vertrag in seiner Zielsetzung durchaus auf der Linie der Schweizer Abrüstungspolitik liegt, dass aber die Gründe, die gegen einen Beitritt zum Vertrag sprechen, höher zu gewichten seien als die Chancen, die ein solcher Vertrag bietet. Die Arbeitsgruppe, in der im Übrigen nicht bloss Kritiker des Vertrags einsassen, sondern auch namhafte Befürworter, empfiehlt deshalb, dass die Schweiz die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt und ihre Haltung zum Vertrag laufend überprüft. Schliesslich hat sich die Kommission auch von Bundesrat Cassis als Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten über die Gründe orientieren lassen, die den Bundesrat zu seinem Entscheid bewogen haben.
Im Lichte dieser gesamten Informationen hat die Kommission schliesslich entschieden, dem Bundesrat zu folgen und die Motion Sommaruga Carlo abzulehnen. Ich will nicht verhehlen, dass der Entscheid mit 7 zu 6 Stimmen sehr knapp ausgefallen ist. Dieser Entscheid ist aber nicht als Absage an eine atomwaffenfreie Welt zu verstehen, er ist auch keine Absage an die humanitäre Tradition unseres Landes und an den Einsatz dafür, diese Tradition einzuhalten und sich für eine Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. In den Augen der Kommission ist es aber zu früh, den Vertrag im heutigen Zeitpunkt zu ratifizieren, auch wenn das Ziel einer atomwaffenfreien Welt in der Kommission völlig unbestritten ist. Wir sind mehrheitlich der Ansicht, dass dieser Vertrag nicht das geeignete Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen.
In diesem Sinne ist ein heutiges Nein nicht ein Nein zur nuklearen Abrüstung, es ist vielmehr ein Nein zu einem Vertrag, den wir als zu mangelhaft erachten. Der Vertrag ist mangelhaft, weil sich die entscheidenden Atomstaaten nicht einbinden lassen wollen, also schon gar nicht mitmachen. Da stellt sich mit Fug und Recht die Frage, wieso wir einen Vertrag unterzeichnen sollen, wenn die entscheidenden Player sich um einen solchen Vertrag foutieren.
Die Kommissionsmehrheit teilt auch die Einschätzung des Bundesrates, dass der Vertrag die Abrüstungsdiskussion eher polarisiert und somit noch schwieriger macht, als sie sonst schon ist, anstatt dass er diese Diskussion positiv beeinflusst. Im schlimmsten Fall könnte sich der Vertrag negativ auf die Denuklearisierung auswirken und den Dialog über die Abrüstung weiter bremsen. In diesem Sinne ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass der Vertrag eher Symbolpolitik ist als ein wirklicher Beitrag zu einer effektiven und effizienten Abrüstung. Die Schweiz, so die Kommissionsmehrheit, tue besser daran, sich auf den bewährten multilateralen Wegen für nukleare Abrüstung einzusetzen. Es braucht konkrete Fortschritte, Schritt für Schritt.
Zusammenfassend ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, eine Unterzeichnung zum heutigen Zeitpunkt könnte der Position der Schweiz als Brückenbauerin mehr schaden als nützen und damit eine weltweite atomare Abrüstung behindern.
Die Kommissionsmehrheit hat aber auch Verständnis für die Argumente der Minderheit, welche befürchtet, dass eine Ablehnung der Motion ein negatives Signal an die Weltgemeinschaft sendet. Ich kann Ihnen versichern: Auch der Mehrheit ist sehr daran gelegen, dass das Image der Schweiz als Depositarstaat des humanitären Völkerrechtes auf keinen Fall Schaden nimmt. Auch die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass wir immer wieder im Auge behalten müssen, wie wichtig das internationale Genf für unser Land ist, und dass wir zu diesem internationalen Genf auch Sorge tragen.
Deshalb hat die APK-SR mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, die den Bundesrat klipp und klar beauftragt, bereits bis Ende 2020 eine neuerliche Standortbestimmung in dieser Frage vorzunehmen und nicht weitere fünf Jahre zuzuwarten. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die notwendigen 50 Ratifikationen zustande kommen, damit der Vertrag per 2020 in Kraft treten kann.
Im Mai 2020 wird die Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen stattfinden. Ihr Ausgang dürfte wichtige Anhaltspunkte dafür liefern, wie es mit der Umsetzung der vereinbarten praktischen Abrüstungsschritte weitergeht und wie sich der Vertrag auf ein Atomwaffenverbot auswirkt. Natürlich werden wir bis Ende 2020 nicht alle offenen Fragen beantworten können. Aber wir sind überzeugt, dass der Bundesrat wichtige Erkenntnisse zu einer Neubeurteilung des Vertrages erhalten kann. Zudem wird das EDA aufgefordert, die Aussenpolitischen Kommissionen über die weiteren Entwicklungen nicht nur zu informieren, sondern sie auch zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion Sommaruga Carlo 17.4241 abzulehnen und der Kommissionsmotion 18.4097 zuzustimmen.
Seydoux-Christe Anne · Mit-F · Ständerat · Jura · CVP-Fraktion
Au nom de la minorité de la Commission de politique extérieure, je vous invite instamment à accepter la motion du conseiller national Carlo Sommaruga qui charge le Conseil fédéral de signer au plus vite le traité sur l'interdiction des armes nucléaires et de soumettre sans tarder au Parlement, en vue de la ratification de ce traité, l'arrêté portant approbation de cet acte.
Depuis l'adoption de cette motion par le Conseil national, le 5 juin 2018, le groupe de travail interdépartemental sur l'analyse du traité sur l'interdiction des armes nucléaires a publié son rapport le 30 juin 2018. Sur la base de ce rapport, le Conseil fédéral a décidé, lors de sa séance du 15 août, que la Suisse ne signerait pas ce traité pour l'instant. C'est peu dire que la minorité de la Commission de politique extérieure ne fait pas la même lecture que le Conseil fédéral des conclusions de ce rapport, et ce pour plusieurs raisons que mes collègues de la minorité pourront compléter.
Premièrement, il faut rappeler que la Suisse a signé et ratifié tous les accords internationaux sur la maîtrise des armements, sur la non-prolifération et sur le désarmement, relatifs tant aux armes de destruction massive - nucléaires, biologiques, chimiques - qu'aux armes conventionnelles, soit douze accords. Elle a agi ainsi indépendamment du fait que plusieurs grandes puissances se sont abstenues de signer et/ou de ratifier certains de ces accords. Or, ce que l'on peut constater, c'est que notre pays a conservé de très bonnes relations avec ces Etats.
Deuxièmement, il existe une lacune dans le droit international public concernant les armes de destruction massive: les armes nucléaires sont en effet la seule catégorie d'armes de ce type pour laquelle il n'existait jusqu'alors aucun traité d'interdiction exhaustif.
Troisièmement, dans le domaine de la sécurité, oser affirmer qu'en adhérant au traité sur l'interdiction des armes nucléaires la Suisse se priverait de l'option consistant à se placer explicitement sous la protection d'un parapluie nucléaire dans le cadre d'alliances avec des Etats dotés de l'arme nucléaire est particulièrement choquant et incompatible avec la tradition humanitaire et la neutralité de la Suisse, comme le relève à juste titre le CICR dans sa prise de position.
Quatrièmement, les armes nucléaires et l'équilibre de la terreur qui en résultent ne sont pas source de sécurité mais bien d'insécurité, et ce pour l'humanité tout entière. Ces armes sont tout simplement inacceptables.
Cinquièmement, en signant et en ratifiant ce traité, notre pays renforcera son image et sa réputation dans les domaines du droit international humanitaire, de son engagement en faveur de la paix et des droits de l'homme, domaines dans lesquelles il excellait jusqu'à présent.
Sixièmement, le traité sur l'interdiction des armes nucléaires est parfaitement compatible et complémentaire avec le traité de non-prolifération qui date de 1968. En effet, le traité sur l'interdiction des armes nucléaires complète les objectifs de désarmement et de non-prolifération du traité de non-prolifération. Selon nombre d'experts, les mesures de vérification du traité sur l'interdiction des armes nucléaires sont aussi sévères et plus détaillées que celles du traité de non-prolifération; il ne s'agit donc pas de les opposer. On ne peut malheureusement que constater que le traité de non-prolifération n'a pas permis d'obtenir les effets escomptés en matière de désarmement. Le bilan est plus que négatif, et on assiste aujourd'hui à une nouvelle surenchère dans la course aux armements dans le domaine des armes nucléaires. Il suffit de regarder ce qui se passe du côté de l'Iran, de la Corée du Nord, des Etats-Unis, de la Russie et, malheureusement, encore d'autres pays.
Septièmement, selon le rapport du groupe de travail, l'adhésion au traité sur l'interdiction des armes nucléaires devrait être acceptable sous l'angle de la politique économique, de la politique énergétique et de la politique de recherche, les intérêts suisses dans ces domaines ne semblant pas être affectés par ce traité.
Enfin, le groupe de travail estime que le traité d'interdiction des armes nucléaires a une valeur purement déclaratoire et n'aura pratiquement aucun effet sur le désarmement. Cette interprétation ne résiste cependant pas à l'analyse. En effet, stigmatiser les armes nucléaires - et non pas les Etats qui sont dotés de l'arme nucléaire -, par une interdiction en droit international, contribue à les délégitimer et à les dévaloriser comme instrument de politique sécuritaire. Par ailleurs, lorsqu'il sera entré en vigueur, le traité aura une valeur normative et permettra d'exercer une pression continue sur les Etats dotés de l'arme nucléaire.
En conclusion, il ne suffit pas de proclamer haut et fort que notre pays souscrit à l'objectif d'un monde exempt d'armes nucléaires et continue d'oeuvrer en faveur du désarmement. Il faut agir et, par conséquent, il faut signer et ratifier sans délai ce traité à l'établissement duquel, une fois de plus, nos diplomates ont largement contribué. A défaut, c'est la crédibilité et la réputation de la Suisse sur le plan international ainsi que de la Genève internationale qui seront en jeu.
Je vous invite donc, avec ma minorité, à soutenir la motion Sommaruga Carlo 17.4241 et, par conséquent, à rejeter la motion 18.4097 de votre commission, qui n'aura plus de raison d'être en cas de soutien à la motion Sommaruga Carlo.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Motion Sommaruga Carlo will, dass der Bundesrat so schnell wie möglich den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet und diesen umgehend dem Parlament zur Genehmigung für die Ratifikation vorlegt. Der Bundesrat möchte vorerst einmal zuwarten. Die Mehrheit der Kommission möchte das auch und beauftragt den Bundesrat, bis Ende 2020 eine neuerliche Standortbestimmung vorzunehmen. Die Minderheit, die ich unterstütze, möchte, dass die Motion angenommen wird und damit eine Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages sofort, unmittelbar möglich ist.
Es besteht in der Kommission Konsens - der Kommissionsberichterstatter hat auch darauf hingewiesen -, dass eine atomwaffenfreie Welt das Ziel unseres Landes ist und dass insofern mit Bezug auf die Stossrichtung des Verbots einer Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages grundsätzlich nichts im Wege steht. Die Kritik gegenüber dem Vertrag ist gewissermassen taktischer Natur, und zwar wird er als wirkungslos bezeichnet, weil primär Atomwaffenstaaten nicht dabei sind. Diese Kritik ist natürlich auf den ersten Blick richtig. Aber wenn man das Völkerrecht von dieser Warte aus betrachtet, dann gäbe es wahrscheinlich bis zum heutigen Tag beispielsweise wenig Menschenrechtsverträge, weil der Prozess immer mit einem relativ unverbindlichen Vertrag begonnen hat und man dann versucht, sukzessive über das Völkerrecht einen gewissen Druck auszuüben. Es ist ein Druck vor allem auf diejenigen Staaten, die dann abseitsstehen, und das wären in diesem Fall genau diejenigen Staaten, die es betrifft. Wenn die Schweiz als eines derjenigen Länder, auf die man eben auch schaut, abseitssteht und dem Atomwaffenverbotsvertrag fernbleibt, dann bietet sie für diejenigen Staaten, die nicht mitmachen wollen, weil sie selber Atomwaffen besitzen, eine Legitimation, abseits zu bleiben. Sie können dann sagen, selbst die Schweiz als Hort der Menschenrechte, als Signatarstaat vieler Menschenrechtsverträge und völkerrechtlicher Verträge stehe abseits; die Nichtunterzeichnung könne nicht so schlimm sein.
Es gibt viele Möglichkeiten, ein Ziel zu erreichen, aber Nichtstun gehört in der Regel nicht dazu, schon gar nicht, wenn es darum geht, völkerrechtlich einen gewissen Druck aufzubauen. Von dem her attestiere ich sowohl dem Bundesrat als auch der knappen Mehrheit der Kommission durchaus, dass sie hehre Absichten verfolgen. Aber ich glaube, die Vorgehensweise, die von der Mehrheit und vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist schlicht zu naiv und wird mit Sicherheit nicht zum Ziel führen.
Wenn Sie den Atomwaffenverbotsvertrag anschauen, sehen Sie, dass er nicht mehr und nicht weniger fordert als das Verbot von Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, direkter oder indirekter Kontrolle, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen sowie ausserdem die Drohung damit. Er fordert also schlicht und einfach Vorgehensweisen, die wir uneingeschränkt unterstützen, die wir unterstützen können und müssen. Insofern, glaube ich, ist jedes Zuwarten hier überflüssig, ja sogar gefährlich und fahrlässig.
Deshalb fordere ich Sie auf, die Minderheit zu unterstützen und hier ein klares Zeichen in die Welt hinauszusenden.
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La Suisse fait partie des 122 Etats qui, le 7 juillet 2017, lors de l'Assemblée générale des Nations Unies, ont approuvé l'adoption du traité sur l'interdiction des armes nucléaires. Elle compte aussi parmi les pays qui ont initié le mouvement à l'origine de l'établissement de ce traité, dans le cadre de la conférence de 2010 sur le traité sur la non-prolifération des armes nucléaires. A l'heure actuelle, le traité est signé et ratifié par les Etats qui l'ont approuvé à un rythme inégalé par les précédents traités de désarmement, des traités que la Suisse a d'ailleurs tous signés et ratifiés, tant dans le domaine des armes de destruction massive que des armes conventionnelles, et y compris lorsque les pays producteurs, détenteurs ou utilisateurs de ces armes étaient absents de la table des négociations et n'ont pas signé ces accords.
Dans ce contexte, la frilosité dont le Conseil fédéral et la majorité de la commission font preuve en refusant de signer le traité pour le moment marque un manque de cohérence avec la politique menée jusqu'ici par la Suisse. Notre pays se place brusquement en retrait, observant prudemment le soutien apporté à ce traité et l'attitude des autres Etats avant de décider quoi que ce soit, en contraste flagrant avec l'engagement actif et le rôle de modèle endossé depuis longtemps par la Suisse en matière de désarmement.
Surtout, en rechignant à signer ce qui est le premier traité "d'interdiction" des armes nucléaires, la Suisse se place en porte-à-faux par rapport à son engagement historique pour le droit humanitaire, le droit international et la promotion de la paix, en tant que berceau des Conventions de Genève. Faut-il rappeler que les armes nucléaires sont des armes de destruction massive, qui touchent et déciment des populations entières?
Le Conseil fédéral souligne d'ailleurs lui-même qu'il "partage l'objectif d'un monde sans armes nucléaires", que "leur interdiction représente un pas dans cette direction" et que cette démarche "concorde avec les valeurs et les intérêts centraux de la Suisse, notamment avec ses intérêts en matière de sécurité, sa tradition humanitaire et son engagement en faveur du respect, du renforcement et de la promotion du droit international humanitaire".
On l'a entendu dans la bouche du rapporteur, la signature du traité remettrait en question l'approche suisse de bâtisseuse de ponts. Selon le groupe d'experts, le nouveau traité prône la stigmatisation et exclut les grandes puissances et "ne correspond pas à l'approche de la Suisse selon laquelle le désarmement devrait avoir lieu avec et non contre les Etats dotés d'armes nucléaires".
Cet argument contredit la politique menée de longue date par la Suisse pour un monde sans armes nucléaires. Dans l'introduction de son rapport, le groupe d'experts écrit lui-même: "La Suisse souscrit à l'objectif d'un monde exempt d'armes nucléaires. Sa politique étrangère et de sécurité comprend par conséquent un engagement fort en faveur du désarmement et de la non-prolifération nucléaire." Il est donc d'autant plus incompréhensible que l'adhésion au traité, qui affirmerait précisément cet objectif, soit rejetée en raison d'une éventuelle stigmatisation des Etats dotés d'armes nucléaires. Dans cette logique, la Suisse aurait également dû rejeter l'adhésion aux conventions interdisant les armes chimiques, les armes biologiques, les bombes à sous-munitions ou les mines antipersonnel.
L'argument selon lequel le désarmement ne peut avoir lieu contre les Etats dotés d'armes nucléaires ne tient pas compte non plus du fait qu'il n'y a guère de progrès en matière de désarmement nucléaire sans pressions. Une adhésion rapide au traité sur l'interdiction des armes nucléaires, en conformité avec la politique sécuritaire de la Suisse, bâtie sur la neutralité et le multilatéralisme, permettrait à notre pays de consolider sa crédibilité sur la scène internationale. A l'inverse, en cas de non-adhésion ou d'adhésion retardée, les dégâts d'image pour la Suisse seront bien plus considérables que les conséquences éventuelles des incertitudes juridiques invoquées pour repousser la signature du traité.
En cohérence avec ses objectifs de politique extérieure pour la période 2016-2019, parmi lesquels le renforcement de la Genève internationale et de la politique de contrôle de l'armement, du désarmement et de non-prolifération, la Suisse doit signer et ratifier ce traité le plus vite possible, comme l'ont décidé le Conseil national et la Commission de politique extérieure. En l'occurrence, le principe de précaution s'applique bien plus à la nécessité de tout mettre en oeuvre pour interdire les armes de destruction massive que sont les armes nucléaires qu'à une pseudo-insécurité juridique sur les conséquences d'une signature pour notre pays.
L'interdiction des armes nucléaires va dans le sens de notre histoire, de nos valeurs et de nos intérêts. C'est la raison pour laquelle, avec la minorité, je vous invite à soutenir la motion du conseiller national Sommaruga Carlo.
Pour ma part, je vous invite également à rejeter la motion de notre commission, qui vise simplement à se donner bonne conscience, mais qui n'est absolument pas nécessaire puisqu'il est de la responsabilité du Conseil fédéral d'évaluer régulièrement l'opportunité pour la Suisse de signer des conventions ou des traités internationaux.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich war vor einem Monat als Mitglied der Schweizer Delegation an der Jahreskonferenz der Parlamentarischen Versammlung der Nato in Halifax. Es ging vor allem um die Sicherheitspolitik im transatlantischen Raum, es ging aber auch um Themen der sicherheitspolitischen Weltordnung. Anlässlich der Konferenz wurde mir einmal mehr bewusst, was der Grundstein der heutigen nuklearen Weltordnung ist, nämlich der 1968 ausgehandelte Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT).
Der NPT stellt die rechtlich-politische Basis dar, um den Besitz von Kernwaffen zu regeln, mit dem Ziel, dereinst eine Welt ohne Kernwaffen zu erreichen. Nun wurde aus der Uno heraus der Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) aufgegleist, der jetzt vorliegt - an sich mit einem nachvollziehbaren, sinnvollen Ziel: eine Welt ohne Kernwaffen. Doch man muss leider feststellen, dass dieser Vertrag sein Ziel gar nicht erreichen kann. Warum? Und was heisst das für die Schweiz?
Ich komme zu folgender Beurteilung:
1. Der vorliegende Atomwaffenverbotsvertrag vertieft die Spaltung der Staatengemeinschaft und wird reale Fortschritte in der Abrüstung noch schwieriger machen. Alle Kernwaffenbesitzer wie auch ihre Verbündeten lehnen das Abkommen klar ab. Es handelt sich folglich um ein politisches Symboldokument, das der Abrüstung in meiner Beurteilung einen Bärendienst erweist.
2. Der Vertrag entspricht eigentlich nicht dem schweizerischen Ansatz. Mit dem Verbotsvertrag werden die Besitzer von Kernwaffen und ihre Bündnispartner stigmatisiert - wir haben schon davon gehört -, weshalb diese Staaten auch nicht an den Verhandlungen teilnahmen. Die Schweiz aber versucht, bei der Abrüstung Brücken zu bauen. Die Stigmatisierung entspricht nicht dem schweizerischen Ansatz. Die Abrüstung muss mit den Kernwaffenstaaten erfolgen, man kann sie nicht gegen sie erzwingen.
3. Der Vertrag verfolgt zwar das richtige Ziel, aber mit den falschen Mitteln. Der sogenannte Ottawa-Ansatz, wie er beim Verbot von Antipersonenminen erfolgreich war, funktioniert hier nicht. Das Ottawa-Verbot von Antipersonenminen war deshalb ein Erfolg, weil auch Staaten, die im Besitz dieser Waffen waren, bei der Initiative engagiert waren. Das ist bei dieser Vorlage nicht der Fall. Nuklearwaffen sind aber weit mehr als Waffen. Hier geht es um strategische Grundfragen. Deshalb ist der Dialogansatz zentral.
4. Der Vertrag blendet die geostrategischen Realitäten aus. Er setzt vor allem die westlichen demokratischen Länder unter Druck. In autoritären Staaten wie Russland, China, Pakistan oder Nordkorea wird der TPNW mit Sicherheit keine Wirksamkeit entfalten. Diese Asymmetrie ist nicht im Interesse der Schweiz.
5. Der Vertrag findet kaum Unterstützung in Europa. Nur ganz wenige europäische Staaten werden sich dem Vertrag anschliessen. Österreich und Irland stellen die Ausnahmen dar. Schweden klärt kritisch ab und dürfte sich vermutlich wie die Schweiz abwartend positionieren. Finnland hat nicht an den Verhandlungen zum TPNW teilgenommen und wird diesem auch nicht beitreten. Unsere wichtigsten sicherheitspolitischen Partner, Deutschland, Frankreich, Italien, lehnen den Vertrag vehement ab.
6. Der Bundesrat schlägt keine Türen zu. Die Schweiz soll sich als Beobachterin beteiligen und die weiteren Entwicklungen eng beobachten. Damit kann sie ihre Rolle als konstruktive Brückenbauerin fortsetzen. Die Position des Bundesrates untergräbt weder unsere humanitäre Tradition noch das internationale Genf. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass es kaum vorstellbar sei, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechtes erfolgen könnte. Er mahnt, dass ein Nuklearkrieg niemals geführt werden dürfe, weil er nur Verlierer bringe. Er hat damit die humanitären Ziele der Schweiz im nuklearen Bereich bekräftigt. Die Skepsis, ob dieser Vertrag die Welt diesen Zielen näher bringt, ist begründet.
7. Ein Nichtunterzeichnen des Vertrags ist kein Nein zur nuklearen Abrüstung. Weitere Abrüstungsschritte hin zu einer Welt ohne Nuklearwaffen bleiben das Ziel der Schweiz. Die Schweiz setzt sich richtigerweise für die Reduktion der Nuklearwaffenrisiken ein und fordert zusätzliche Massnahmen im Verifikationsbereich, um weitere Abrüstungsschritte zu begünstigen.
Aus diesen Gründen macht es Sinn, den Vertrag zurzeit nicht zu unterzeichnen, die weitere Entwicklung abzuwarten und gestützt darauf die schweizerische Position zu überprüfen. Unsere Kommission möchte in der Mehrheit die erneute Überprüfung auf das Jahr 2020 legen. Das ist in meiner Beurteilung zwar etwas früh, macht aber durchaus Sinn.
Ich empfehle, die Motion Sommaruga Carlo abzulehnen und die Kommissionsmotion anzunehmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich empfehle Ihnen im Gegensatz zu meinem Vorredner, die Motion Sommaruga Carlo anzunehmen und damit den Bundesrat zu beauftragen, mit der Unterschrift auch ein politisches Zeichen gegen Atomwaffen zu setzen. Die Schweiz engagiert sich seit Jahren für die Abrüstung von Nuklearwaffen und hat bisher alle internationalen Rüstungskontrollen, Abrüstungs- und Nonproliferationsabkommen unterzeichnet und ratifiziert, dies sowohl im Bereich der Massenvernichtungswaffen - das wurde vorhin auch schon gesagt: Kernwaffen, biologische und chemische Waffen - als auch im Bereich der konventionellen Waffen, und dies im Einklang mit unseren nationalen Sicherheitsinteressen, der Neutralitätspolitik und den Werten, die wir vertreten. Die Schweiz hat diese Politik selbst dann verfolgt, wenn mehrere Grossmächte gewisse Abkommen nicht unterzeichnet und nicht ratifiziert haben. Trotzdem haben wir gute Beziehungen zu diesen Staaten aufrechterhalten können.
Sollten wir jetzt eine Kehrtwende vornehmen und den Atomwaffenverbotsvertrag nicht unterzeichnen, würde das den internationalen Ruf der Schweiz und ihre Führungsrolle in diesem Bereich aufs Spiel setzen. Unverständnis würde ein Nichtunterzeichnen des Atomwaffenverbotsvertrages auslösen. Dem Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons nicht beizutreten wäre wie ein Signal der Schweiz an andere Staaten, Atomwaffen indirekt zu akzeptieren.
Der Einsatz von Atomwaffen hat nicht nur katastrophale Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, sondern verursacht auch bleibende Schäden in der Natur, beim Klima und in der Nahrungsmittelproduktion, verbunden mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Konsequenzen. Atomwaffen sind deshalb mit dem humanitären Völkerrecht nicht vereinbar. Deshalb kann ein Einbezug von Kernwaffen in Sicherheitsüberlegungen nicht im Interesse der Schweiz sein.
Mit seinem Beschluss akzeptiert der Bundesrat Atomwaffen quasi indirekt als Mittel der Kriegsführung. Das kann ich unter keinen Umständen gutheissen. Die enttäuschende Geschichte der Umsetzung der Verpflichtungen und Selbstverpflichtungen zur nuklearen Abrüstung, die jüngsten Drohungen mit dem Einsatz und die anhaltende Modernisierung der Arsenale machen deutlich, dass die Kernwaffenstaaten nicht in der Lage sind, dauerhafte Fortschritte zu erzielen. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich dies ohne normativen Druck seitens der internationalen Gemeinschaft ändern wird. Im Gegenteil: Die USA haben angekündigt, das INF-Abkommen, das Rüstungskontrollabkommen, das eine ganze Kategorie von Atomwaffen verbietet, aufkündigen zu wollen. Diese Ankündigung folgt auf die Iran-Krise, die Nordkorea-Krise und den Umstand, dass alle Atomwaffenstaaten neue Atomwaffen entwickeln, dies mit der Absicht, diese noch jahrzehntelang für den Einsatz bereitzuhalten. Diese Entwicklung betrachte ich als gefährlich.
Da braucht es Staaten wie die Schweiz, die neutral und unabhängig sind, die die Forderung stellen, diese Waffen seien zu verbieten, und zwar für alle Staaten. Daher ist die Einigung der Uno für mich eine historische Errungenschaft der grossen Mehrheit aller Staaten. Dabei spielte die Schweiz doch eine massgebliche Rolle: Sie finanzierte einflussreiche Studien zu den Auswirkungen der Atomwaffen. Atomwaffen sind zu ächten und abzuwerten, das ist die Botschaft dieses Atomwaffenverbotsvertrags. Atomwaffen dürfen nicht in Konflikten eingesetzt werden und sollten deshalb auch nicht Instrumente der Sicherheitspolitik darstellen. Die Schweiz hat zudem auch immer wieder betont, dass es kaum vorstellbar sei, wie Nuklearwaffen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden können, und dass ihr Verbot den grundsätzlichen, zentralen Interessen und traditionellen Werten der Schweiz, namentlich auch den Sicherheitsinteressen, entspreche.
Ich komme deshalb zum Schluss und empfehle Ihnen wirklich, die Motion Sommaruga Carlo anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, den Vertrag zu unterschreiben und zu ratifizieren und damit auch ein deutliches Zeichen gegen Atomwaffen zu setzen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich sind wir uns ja alle einig: Der Atomwaffenverbotsvertrag entspricht der humanitären Tradition und den sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz. So sagt es nicht nur der Bundesrat, sondern auch unsere vorberatende Kommission. Doch beide wollen, im Gegensatz zur deutlichen Mehrheit des Nationalrates, den Vertrag noch nicht ratifizieren. Wo ist denn das Problem?
Es wird argumentiert, der Vertrag werde von den Atommächten ja nicht unterschrieben, darum nütze er nichts. Ja, wie naiv ist denn das? Seit wann beginnt man mit denen, die das zu Verbietende haben? Nein, es hat immer anders funktioniert! Es braucht den internationalen Druck, und zwar offensiv, damit überhaupt erst ein entsprechender Dialog stattfinden kann. Darum hat die Schweiz übrigens auch die Verträge für das Verbot von biologischen und chemischen Waffen sowie Landminen und Streubomben unterschrieben, obwohl es sie heute noch gibt. Aber Atomwaffen sollen weiterhin erlaubt sein? Das wäre nämlich die Aussage, wenn wir das auf die lange Bank schieben. Das ist doch ein kapitaler Widerspruch! Klar, der Vertrag würde die Atomwaffen nicht über Nacht zum Verschwinden bringen. Aber er wird ihnen die Legitimation entziehen - und das ist das Matchentscheidende: Es darf keine Legitimation für Atomwaffen geben.
Das wollen wir jetzt und nicht erst später erreichen. Immerhin können Atomwaffen die ganze Menschheit auslöschen. Die Organisationen der Zivilgesellschaft brauchten zehn Jahre, bis sie letztes Jahr 122 Länder hinter dem Vertrag vereinen konnten. Das heisst, zum ersten Mal seit Hiroshima werden die unterdessen neun Atommächte ins Unrecht versetzt. Das ist wichtig!
Und ausgerechnet jetzt wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission als Vertreter der neutralen Schweiz kneifen. Was sollen denn die so grossen ungeklärten und - interessant war auch dieser Hinweis von Kollege Dittli - die strategischen Fragen?
Ich habe einen Blick in den Bericht der Verwaltung getan; es war schockierend, was ich dort gelesen habe. Auf der einen Seite viel Wischiwaschi im klassischen Amtsdeutsch, nach dem Motto "einerseits und andererseits", "man kann es so sehen, und man kann es so sehen". Ja, das stimmt, aber ziemlich versteckt war etwas sehr Brisantes, nämlich dass der Vertrag sicherheitspolitisch riskant sei. Ja, was heisst das? Ich zitiere aus dem Bericht: "Im Extremfall der Abwehr eines bewaffneten Angriffs würde die Schweiz mit einiger Wahrscheinlichkeit mit anderen Staaten und Bündnissen, nicht zuletzt mit Kernwaffenstaaten oder deren Alliierten, zusammenarbeiten." Würde die Schweiz jetzt das Atomwaffenverbot unterstützen, so würde sie sich im Kriegsfall "die Handlungsoption verschliessen, sich im Rahmen solcher Bündnisse explizit unter einen Nuklearschirm zu stellen". Sie haben richtig gehört. Was heisst das deutsch und deutlich? Das heisst, dass der Gesamtbundesrat offenbar will, dass die neutrale Schweiz im Kriegsfall mit der Nato agieren würde und dass er sich dadurch den Schutz durch Nato-Atomwaffen erhofft. Dazu, Herr Cassis, möchte ich Ihre Interpretation hören. Was soll das heissen?
Das muss man sich einmal vorstellen: Hinter dem Rücken von Parlament und Bevölkerung ist der Bundesrat bereit, eng mit der Nato zusammenzuarbeiten. Einen solch groben Verstoss gegen das Neutralitätsprinzip unseres Landes habe ich in meiner langjährigen Parlamentsarbeit noch nie erlebt. Das, Kollege Dittli, ist übrigens der tiefere Grund, warum nur wenige europäische Länder diesen Vertrag unterstützen werden. Ja, diese Länder sind Mitglieder der Nato, im Gegensatz zur Schweiz. Ich habe nie gehört, dass wir irgendwann entschieden hätten, dass wir im Kriegsfall optional mit der Nato zusammenarbeiten und ihren Nuklearschirm in Anspruch nehmen würden. Ganz abgesehen davon, dass das ja Mumpitz ist; die Sicherheit der Bevölkerung würde dadurch nicht erhöht, das Gegenteil ist der Fall.
Ich gebe zu, man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob man den Vertrag jetzt oder erst in ein paar Jahren unterstützen soll. Worüber man aber nicht mehr unterschiedlicher Meinung sein kann, ist darüber, dass wir nicht Mitglied der Nato sind und nicht ihren Nuklearschirm in Anspruch nehmen. Wir sind ein neutrales Land und haben darum andere Prioritäten und Interessen, zum Beispiel, dass unsere Guten Dienste für Konfliktfälle zur Verfügung stehen. Mit einer solchen Hidden Agenda könnten wir diese Guten Dienste nicht mehr glaubwürdig anbieten.
Deshalb ist es die einzig vernünftige Haltung für die - ich betone es - neutrale Schweiz, die nicht Mitglied der Nato ist, die Atomwaffen zu verbieten, so, wie wir das schon mit den chemischen und biologischen Waffen gemacht haben. Eine kohärente Politik kann nicht die einen Waffen ablehnen und die anderen dulden.
Darum bitte ich Sie, die Motion Sommaruga Carlo anzunehmen.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich erlaube mir, das Wort nochmals kurz zu ergreifen, vor allem auch, weil ich Kommissionssprecher bin und auch der Mehrheit angehöre.
Wenn in den letzten Minuten von Naivität gesprochen wurde oder davon, dass die Mehrheit im Abseits stehen würde, ganz zu schweigen davon, dass Kollege Hegglin sogar noch von einer Unterstützung der Kriegsführung im Atomwaffenbereich gesprochen hat, dann kann ich dies auch als Mitglied dieser Kommission effektiv nicht unterstützen. Es kann und darf nicht sein, dass man eine solche Unterstellung im Raum stehenlässt! Ich möchte es nochmals klipp und klar mit auf den Weg geben: Die gesamte Kommission ist gegen Atomwaffen, und wir unterstützen in keiner Art und Weise eine Kriegsführung mit solchen Waffen. Das ist einfach eine klare Ausgangslage, und ich hoffe, dass ich dies bereits in meiner Einführung als Kommissionssprecher klar deklariert habe. Wir haben uns in der Kommission ausführlich darüber unterhalten, das möchte ich nochmals klar deklarieren. Wir haben die Fragen individuell gestellt, in der gesamten Kommission. Für mich war ganz zentral, dass wir den Weg zu einer nuklearwaffenfreien Welt unterstützen: Das wollen wir!
Wir haben aber die Entscheidung des Bundesrates nachvollziehen können, indem er uns mit auf den Weg gegeben hat, dass der Bundesrat erst 2025 weiter entscheiden wolle. Deshalb hat die Kommission mit ihrer Kommissionsmotion eine Brücke gebaut, damit er diese Evaluation bereits Ende 2020 vorlegen muss. Es steht also nicht im Raum, dass wir etwas Nukleares unterstützen, geschweige denn, dass wir etwas auf die lange Bank schieben würden. Wir stehen weder im Abseits, noch sind wir naiv. Wir bauen Brücken, damit der Bundesrat aufgefordert wird, bis Ende 2020 die Evaluation zu machen. Damit kann dieser Vertrag auch wirklich dazu dienen, die Schweiz so zu positionieren, dass wir einen wichtigen Beitrag für eine nuklearfreie Welt leisten können.
Dies zu sagen ist mir doch auch noch wichtig, weil in den letzten Minuten in diesem Raum Dinge gesagt wurden, dass man meinen könnte, die Kommission habe einen anderen Weg eingeschlagen; das möchte ich hier vehement zurückweisen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Jetzt ist es ja nicht meine Aufgabe, Kollege Hegglin zu verteidigen. Aber zu seiner Ehrenrettung muss ich nun doch sagen: Wenn wir vorhin Kollege Dittli zugehört haben, dann hat er natürlich eine andere Position bezogen, als sie jetzt gerade von Kollege Müller dargestellt worden ist. Er hat gesagt, eine Unterzeichnung dieses Verbotsvertrags wäre eine Stigmatisierung der Atommächte, der Vertrag sei inhaltlich nicht richtig. Das ist natürlich ein grosser Unterschied zur Position, die die Kommissionsmehrheit vertritt. Ich glaube, aus einer wohlverstandenen Schweizer Optik kann ein solcher Standpunkt heute eigentlich nicht vertreten werden. Die Schweiz ist keine Atommacht. Sie tat sich damals schwer mit der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags, weil sie sich bis weit in die 1970er Jahre hinein eine Option offenhalten wollte. Aber seither hat die Schweiz hier klare Positionen und vertritt sie auch für die Zukunft.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass eine Unterzeichnung jetzt nicht nötig sei, weil dieser Unterzeichnung vor allem symbolischer Charakter zukomme. Nun sind Symbole wichtig, Symbole sind nicht unbedeutend. Es ist klar, dass die Schweiz, wenn man die Weltmächte betrachtet, jetzt vielleicht nicht übertrieben viel auf die Waage bringt. Aber es ist trotzdem so, dass die Schweiz, gerade wenn es um die Setzung von Werten geht - das internationale Genf steht dafür -, doch eine gewichtige Stimme ist und etwas mitzureden hat. Wenn es um Symbole geht, muss man sich ja auch darüber Rechenschaft geben, in welcher Situation wir heute sind. Erst Ende Oktober hat der amerikanische Präsident den Ausstieg aus dem INF-Abkommen angekündigt. Wir sind wieder in einer Phase neuer atomarer Risiken angelangt. In einer solchen Situation ist es richtig, auch Position zu beziehen, auch symbolisch richtig Position zu beziehen und eine klare Werthaltung bekanntzugeben. Hier spielt die Schweiz neben vielen anderen Ländern eine gewisse Rolle.
Die Feststellung ist zweifellos richtig - darauf ist schon eingegangen worden -, dass die Atommächte selber bei diesem Vertrag nicht dabei sind. Aber das gilt für das humanitäre Völkerrecht insgesamt. Man hätte die entsprechenden Verträge zur Abschaffung der Todesstrafe nie unterzeichnen können und sich nie an diesen Kampagnen beteiligen können, weil ja die Mächte und die Staaten, die die Todesstrafe praktizieren, nie selber direkt dabei sind. Aber es ist trotzdem eine Erfolgsgeschichte; es ist gelungen, das humanitäre Völkerrecht hier Schritt für Schritt vorwärtszubringen. Man muss dort beginnen, wo man beginnen kann, nämlich mit der eigenen Positionierung.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Kommissionsminderheit und dem Nationalrat zu folgen.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je serai très bref. Je n'avais pas prévu de prendre la parole, mais un point n'a pas été soulevé dans les débats, à ma grande surprise: la prise de position de l'Autriche sur le traité sur l'interdiction des armes nucléaires. L'Autriche de Sebastian Kurz, qui n'est pas connu pour être un grand progressiste - disons les choses de cette manière -, a décidé de signer ce traité par respect pour la tradition humanitaire de l'Autriche et parce que Vienne est une capitale du désarmement.
Mes questions à l'intention de Monsieur le conseiller fédéral Cassis sont précises: La Suisse n'a-t-elle pas, elle aussi, une tradition humanitaire à défendre? En quoi la position de Vienne, comme capitale du désarmement, serait-elle différente de la position de Genève, comme capitale du droit humanitaire? La réflexion du gouvernement Kurz ne vaut-elle pas également pour le Conseil fédéral? Ne serait-il pas utile, compte tenu de l'évolution de la réputation de la Suisse à l'étranger, suite aux attaques contre l'Office de secours et de travaux des Nations unies pour les réfugiés de Palestine dans le Proche-Orient, à la valse-hésitation sur l'établissement d'une institution nationale des droits de l'homme en Suisse et au débat sur le Pacte pour les migrations, de donner un signe à la communauté internationale selon lequel la Suisse entend conserver sa tradition humanitaire et que Genève est, elle aussi, une capitale du désarmement?
Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin
Aujourd'hui, vous avez entendu de bons arguments pour et contre la signature immédiate de ce traité, et cela témoigne bien de la situation complexe dans laquelle ce traité spécifique nous place. En effet, dans ce dossier, rien n'est ni tout blanc ni tout noir; il s'agit de bien peser les différents arguments.
Le Conseil fédéral a minutieusement analysé le traité, et il reste convaincu qu'il ne faut pas le signer à ce stade. En revanche, le Conseil fédéral considère que la motion de la commission est un compromis judicieux. Le Conseil fédéral vous proposait de réévaluer sa situation avant 2024, et vous avez voulu, en commission, anticiper cette réévaluation, et bien sûr cela ne contredit pas la volonté du Conseil fédéral qui est, de toute manière, d'être un observateur présent lors de l'évolution de l'application de ce traité, prévue donc dans deux ans.
Il faut faire un pas en arrière: le traité de non-prolifération des armes nucléaires conclu en 1968 est pour la Suisse la pierre angulaire de l'ordre nucléaire. Il constitue la base afin de parvenir un jour - le plus tôt possible - à un monde exempt d'armes nucléaires. Le traité repose sur trois piliers: la non-prolifération des armes nucléaires, l'utilisation civile de l'énergie nucléaire et le désarmement nucléaire. Son plus grand succès réside dans la limitation de la prolifération. Je crois qu'on peut dire très ouvertement que ce but a été atteint. La garantie d'accès au nucléaire civil est également un succès: nous utilisons, dans le nucléaire civil, cette technologie sans avoir besoin d'une interdiction.
Par contre, le bilan en matière de désarmement est mitigé. Si l'on recense aujourd'hui beaucoup moins d'armes nucléaires qu'à l'époque de la guerre froide, la logique de dissuasion nucléaire devrait rester un pilier central de l'équilibre stratégique pour les décennies à venir.
Cette situation a incité certains Etats, soutenus par des ONG, à lancer des négociations au sein de l'ONU visant une interdiction générale et totale des armes nucléaires. La Suisse a participé aux négociations avec l'objectif de jeter des ponts. Elle a finalement, avec beaucoup de réticence, aussi de la part de mon prédécesseur, approuvé l'adoption du traité le 7 juillet 2017.
En même temps, elle a fait une explication de vote critique, énumérant plusieurs questions en relation avec le traité.
Der Titel des Abkommens ist verlockend: Wer will nicht eine Welt ohne Atomwaffen? Es lohnt sich aber, sehr genau hinzuschauen, was die Absicht dieses Abkommens ist, welche Auswirkungen es haben dürfte und wie es die Schweiz in ihrer Brückenbauerrolle am besten unterstützen kann.
An seiner Sitzung vom 15. August 2018 diskutierte der Bundesrat diese Thematik auf der Basis eines Berichtes einer interdepartementalen Arbeitsgruppe. Dieser Bericht steht Ihnen zur Verfügung, und Sie haben ihn auch immer wieder zitiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass der Vertrag weiterhin etliche Fragen offenlässt und mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken verbunden ist. Der Bundesrat entschied deshalb, den Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu unterzeichnen und vorerst die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Folgende Gründe waren für das Nein des Bundesrates ausschlaggebend:
1. Ohne die Beteiligung der Kernwaffenstaaten und ihrer Verbündeten wird der Vertrag kaum zur Abrüstung beitragen. Der Vertrag wird die Spaltung der Staatengemeinschaft eher vertiefen. Der Vertrag will ein Zeichen setzen. Das können wir gut verstehen; wir sind alle gegen den Atomkrieg. Aber diese Art von Symbolpolitik bringt die reale nukleare Abrüstung nicht voran.
2. Der Ansatz, die Nuklearwaffen wie früher die chemischen und biologischen Waffen zu stigmatisieren, wird in diesem Fall nicht funktionieren. Nuklearwaffen sind nicht einfach Waffen: Sie berühren global-strategische Grundsatzfragen. Wir kommen hier nur im Dialog weiter.
3. Die Stigmatisierung entspricht nicht dem Schweizer Ansatz, dem in den letzten Jahrzehnten bis heute gefolgt wurde. Wir versuchen immer, in der Abrüstung Brücken zu bauen. Wir wollen eine Abrüstung mit den Nuklearwaffenstaaten und nicht gegen die Nuklearwaffenstaaten. Wenn wir jetzt diesen Vertrag unterzeichnen, sind wir in einer Logik der Konfrontation, die unsere bewährte Rolle als Brückenbauer schwächt.
4. Der Vertrag berücksichtigt die sicherheitspolitischen Interessen zu wenig. Mit seiner Stigmatisierungsagenda setzt der Vertrag in der politischen Praxis einseitig westliche Nuklearmächte unter Druck. Nichtdemokratische Nuklearmächte werden den Vertrag einfach ignorieren können. Diese Asymmetrie ist nicht in unserem Interesse. Fast alle europäischen Staaten sind gegenüber dem Vertrag kritisch eingestellt. Sicherheitspolitisch wichtige Partner der Schweiz, unter anderem unsere Nachbarn Deutschland, Frankreich und Italien, lehnen den Vertrag ab; dies, weil er in seiner jetzigen Form die Sicherheit in Europa eher schwächt als stärkt.
5. Da die Auslegung einiger Vertragsbestimmungen noch unklar ist, können auch die Nebeneffekte des Vertrags nicht abschliessend beurteilt werden. Zum Beispiel befürchten wir, dass der Vertrag die existierenden Uno-Prozesse untergraben oder duplizieren könnte. Er könnte Blockaden weiter zementieren. Eine Schwächung des für die Schweiz wichtigen NPT-Vertrags wäre nicht im Interesse unseres Landes.
Der Bundesrat sagt aber nicht einfach Nein: Er hat seinen Entscheid mit Begleitmassnahmen versehen. So hat er entschieden, dass die Schweiz als Beobachterin an den künftigen Vertragskonferenzen teilnehmen soll, um die weiteren Entwicklungen und Auswirkungen des Vertrags aus der Nähe mitverfolgen zu können. Als Beobachterin bleibt sie gegenüber dem Vertrag konstruktiv engagiert. Der Bundesrat hat überdies entschieden, dass eine Neubewertung der ganzen Situation bis spätestens zum Ende des ersten Überprüfungszyklus, das heisst bis 2025, vorgenommen werden soll.
Der Bundesrat unterstützt nun aber - ich habe es Ihnen gesagt - den Antrag der APK-SR, diese Überprüfung etwas vorzuziehen und bereits 2020 vorzunehmen. Es ist zwar etwas früh, aber wir sind bereit, zu diesem Zeitpunkt darüber zu berichten. Wichtige Fragen zum Verbotsabkommen müssen bis dann beantwortet werden. Bis dann dürfte der Vertrag in Kraft sein; er ist heute noch nicht in Kraft. Die dafür notwendigen 50 Ratifikationen werden zeigen, wie weitgehend der Vertrag unterstützt wird und wie sich die regionale Unterstützung präsentiert. Bisher haben erst 69 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 haben ihn ratifiziert. 2020 wird somit auch absehbar sein, welche Haltung gleichgesinnte Staaten einnehmen; ich denke hier an Schweden, welches die Frage derzeit sorgfältig abklärt. Ich denke aber auch an Staaten wie die Niederlande oder an andere westliche Verbündete wie Australien, wo parlamentarische Prozesse hängig sind.
Ebenfalls 2020 wird die nächste Überprüfungskonferenz zum ersten Vertrag, zum Non-Proliferation Treaty (NPT), stattfinden: Diese wird Aufschluss über die im NPT vereinbarten praktischen Abrüstungsschritte geben. An dieser Konferenz werden wir auch sehen, wie sich der Atomwaffenverbotsvertrag auf den NPT auswirken wird.
Der Bundesrat beantragt deshalb, den Kompromissvorschlag Ihrer APK zu unterstützen, hingegen die Motion Sommaruga Carlo abzulehnen.
Pour conclure, permettez-moi de dire clairement qu'un non au traité n'est pas un oui aux armes nucléaires. Un non à ce traité n'est surtout pas un non au désarmement nucléaire. Je vous assure que le Conseil fédéral poursuivra sa politique engagée en matière de désarmement nucléaire. Notre tradition humanitaire sera entièrement mise en oeuvre, et à ce propos je réponds immédiatement à la question de la tradition humanitaire.
Unsere humanitäre Tradition wird mit diesem Entscheid vollumfänglich fortgesetzt. Die Schweiz teilt weiterhin das Fernziel einer Welt ohne Kernwaffen. Sie bekräftigt, dass es kaum vorstellbar ist, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, erfolgen könnte.
Ich möchte auch die Frage von Frau Ständerätin Fetz zu den Ausführungen im Bericht zur Nato und zur Neutralität beantworten: Der Bericht berührt das sicherheitspolitische Extremszenario eines bewaffneten Angriffs. Im Falle eines direkten bewaffneten Angriffs auf die Schweiz enthält das Neutralitätsrecht keine Pflichten, welche die Schweiz in ihrer Verteidigung einschränken würden. Im Kern ist die Passage auch nichts Neues: Der Sicherheitspolitische Bericht 2016, den Sie bestens kennen und auch angenommen haben, hielt fest, dass die Schweizer Armee im Falle eines bewaffneten Angriffs alle Optionen offenhalten sollte, die autonome Selbstverteidigung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedstaaten der Nato oder mit der Nato. Natürlich sind solche Überlegungen grundsätzlicher Natur, und es geht nur darum, die strategische Handlungsfreiheit der Landesregierung zu bewahren. Es bestehen diesbezüglich keine Planungen, Absprachen oder Vereinbarungen.
Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
17.4241
Le président (Fournier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Le Conseil fédéral et la majorité de la commission proposent le rejet de la motion. Une minorité propose de l'adopter.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
18.4097
Le président (Fournier Jean-René, président): Je présume que la motion de la commission n'a plus de raison d'être suite à l'adoption de la motion 17.4241.
Abgelehnt - Rejeté
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00