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Erhöhung der maximalen Entschädigungspflicht bei Opfern von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

50029 · Amtliches Bulletin

Du 16 sept. 2020

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/50029/de/erhohung-der-maximalen-entschadigungspflicht-bei-opfern-von-sexueller-belastigung-am-arbeitsplatz

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Augmenter l'indemnité maximale due à la victime en cas de harcèlement sexuel au travail (19.442)

19.442

Erhöhung der maximalen Entschädigungspflicht bei Opfern von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Funiciello, Arslan, Bellaïche, Brélaz, Brenzikofer, Fehlmann Rielle, Flach, Hurni, Marti Min Li, Schneider Schüttel, Walder)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Funiciello, Arslan, Bellaïche, Brélaz, Brenzikofer, Fehlmann Rielle, Flach, Hurni, Marti Min Li, Schneider Schüttel, Walder)

Donner suite à l'initiative

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Eine Coiffeur-Lehrtochter wird bereits kurz nach Stellenantritt von ihrem Chef mehrmals täglich am Hintern und im Intimbereich berührt, obwohl sie sich dagegen wehrt. Daraufhin wird sie von ihm einmal in den Keller gebeten, um ihn zu massieren. Dabei wagt sie es in ihrer Stellung als Lernende nicht, sich ihm zu widersetzen, zumal sie unbedingt ihr letztes Lehrjahr abschliessen möchte. Im Laufe der Zeit nehmen die Forderungen des Chefs zu, bis er sie dreimal, jeweils an einem Donnerstag, vergewaltigt. Unmittelbar nachdem die Lehrtochter der Lehrlingsverantwortlichen vom erlittenen Missbrauch berichtet, wird ihr fristlos gekündigt. Das Gericht spricht dabei von einer besonders demütigenden und schwerstmöglichen Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Im Oktober 2018 spricht das Gericht der Lehrtochter fünf Durchschnitts-Monatslöhne als Entschädigung zu, nämlich 30 000 Franken. Ich finde, das ist klar zu tief, und hier setzt meine parlamentarische Initiative an.

Ich möchte, dass bei einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz der Arbeitgeber, der seinen Präventionspflichten nicht nachgekommen ist, dem Opfer neu maximal zwölf Durchschnittslöhne und nicht wie bisher maximal sechs Monatslöhne als Entschädigung bezahlen muss. Das würde eine kleine Änderung des Gleichstellungsgesetzes bedeuten. Sie betrifft die Entschädigung gemäss Gleichstellungsgesetz, und diese bedeutet nicht, wie vermutet, einen Ausgleich des Schadens, sondern gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Kombination aus Schadenersatz und Strafe, das heisst auch Prävention, damit der gleiche Fall im Unternehmen nicht jemand anderem passieren kann. Die Höhe der Entschädigung bemisst das Gericht unter Würdigung aller Umstände. Das heisst, die Schwere der Rechtsverletzung und das Ausmass der Persönlichkeitsbeeinträchtigung, die durch die sexuelle Belästigung entstanden ist, sind entscheidend.

Der Gesetzgeber oder wir haben entschieden, diesen Plafond von maximal sechs Monatslöhnen einzuführen, und daran orientieren sich logischerweise auch die Gerichte. Die Fälle zeigen, dass Gerichte kaum je über fünf Monatslöhne hinausgehen, weil sie sich an diesem Plafond orientieren. Sie nehmen dazu übrigens den schweizerischen Durchschnittslohn; 2016 betrug dieser 7491 Franken. Manchmal wird auch nur der Medianlohn herangezogen, der noch einmal rund 1000 Franken tiefer liegt.

Wir müssen feststellen, dass so oder so die prozessualen Hürden sehr hoch sind. In elf Jahren gab es gerade mal sieben Fälle, in denen eine Entschädigung zugesprochen wurde. Das ist sehr wenig, und meine Änderung der Maximalentschädigungspflicht betrifft also nur ganz wenige vereinzelte Fälle. Dennoch bin ich überzeugt, dass mit dieser Initiative ein wichtiges Signal gesetzt würde.

Ich danke Ihnen herzlich für die Unterstützung!

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weder eine Bagatelle noch eine Randerscheinung. Rund 30 Prozent der Arbeitnehmerinnen und 10 Prozent der Arbeitnehmer geben in einer repräsentativen Umfrage an, dass sie bereits an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt worden sind. Eine Belästigung am Arbeitsplatz kann bei den Betroffenen zum Wunsch zu kündigen, zur Verschlechterung der Arbeitsleistung, aber auch zu Scham und Schuldgefühlen bis hin zu Schlafproblemen und Depressionen führen.

Nun zeigen die Zahlen, dass es offensichtlich Handlungsbedarf gibt und dass sexuelle Belästigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber schlecht ist, da die Leistung von Menschen, die sexuell belästigt wurden, auch abnimmt. Die Frage, die sich stellt, ist: Wie müssen wir handeln? Wenn die Antwort einfach wäre, hätten wir die entsprechende Massnahme schon längst getroffen, denn ich glaube, wir sind uns alle einig, dass sexuelle Belästigung weder in die Arbeitswelt noch sonst wo hingehört.

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte zeigt mit einer Studie aus dem Jahr 2015 auf, dass es ein wichtiger Schritt für die Bekämpfung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen. Die rechtliche Grundlage dafür gibt es schon. Sowohl das Gleichstellungsgesetz wie auch das Arbeitsgesetz nehmen den Arbeitgeber in die Pflicht, Arbeitnehmende vor sexuellen Belästigungen zu schützen, und zwar indem sie informieren, Ansprechpersonen definieren und allen Angestellten klarmachen, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird. Wenn dies nicht getan wird, soll der Arbeitgeber bestraft werden, weil er seine Pflicht nicht wahrnimmt.

Hier setzt die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia an. Die Erhöhung der Maximalentschädigung bewegt Unternehmen dazu, die Prävention zu verbessern, denn die Geldstrafe ist heute schlicht zu tief, als dass es sich lohnen würde, die vom Gesetz vorgegebenen präventiven Massnahmen einzuhalten.

Ich bitte Sie daher, nehmen Sie die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ernst, und geben Sie der parlamentarischen Initiative Wasserfallen Flavia Folge.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia wurde am 25. Juni 2020 durch unsere Kommission geprüft, und es wurde mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben.

Die Kommission anerkennt das übergeordnete Interesse dieser parlamentarischen Initiative. Die Kommission nimmt, wie das Frau Funiciello gefordert hat, dieses Anliegen ernst. Wir müssen uns aber bewusst sein, wo wir uns gesetzlich befinden: Wir befinden uns im Gleichstellungsgesetz. Die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia will demzufolge eine Erhöhung der Maximalentschädigung von sechs auf zwölf Monatslöhne. Eine Entschädigung wofür? Frau Wasserfallen hat das Beispiel eines Chefs gebracht, doch das ist eben gerade nicht das richtige Beispiel. Sie will erstens eine Entschädigung für eine Ablehnung bei einer Anstellung oder für eine Kündigung aufgrund des Geschlechts, aufgrund des Zivilstands oder aufgrund der familiären Situation. Zweitens will sie eine Entschädigung bei sexueller Belästigung - aber nicht, wenn der Chef der Täter ist, sondern wenn der Chef nicht alle Massnahmen getroffen hat, die einen Mitarbeiter von der sexuellen Belästigung hätten abhalten können.

Die Kommission ist klar der Meinung, dass man gegen sexuelle Belästigung vorgehen muss, in diesem Fall aber nicht den Chef bestrafen sollte, sondern diejenigen, die diese abscheulichen Dinge tun. Die Kommissionsmehrheit hat Zweifel an der präventiven Wirkung, und sie ist sogar der Meinung, dass dies zu einer Beweislastumkehr führt, die man so nicht gutheissen kann. Die Minderheit möchte gerne eine Sensibilisierung und sieht diese parlamentarische Initiative als eine der möglichen Massnahmen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen gemeinsam mit der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat dies mit 14 zu 11 Stimmen so beschlossen.

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La Commission des affaires juridiques a examiné l'initiative parlementaire Wasserfallen Flavia, "Augmenter l'indemnité maximale due à la victime en cas de harcèlement sexuel au travail", le 25 juin 2020 et a décidé majoritairement, par 14 voix contre 11, de ne pas lui donner suite.

La commission a examiné la question avec bienveillance et avec intérêt, puisque le harcèlement sexuel est une chose de nature hideuse, contre laquelle toutes les voies de combat méritent d'être explorées, mais elle s'est heurtée rapidement à deux problèmes.

Le premier est un problème d'étiquette sur la bouteille et de contenu dans le flacon: il est prévu d'augmenter l'indemnité en cas de harcèlement sexuel, mais ceci par le moyen d'un changement de l'article 5 alinéa 4 de la loi sur l'égalité, qui prévoit la sanction non seulement pour les cas de harcèlement sexuel, mais également pour les cas de résiliation discriminatoire, soit de résiliation en raison du genre. Evidemment, si on veut lutter contre quelque chose en modifiant l'indemnité en cas de résiliation, on est clairement à côté de la cible, et il y a quelque chose de peu honnête dans la démarche, consistant à dire que le harcèlement est un phénomène affreux et qu'il faut faire quelque chose, et de faire autre chose par derrière.

Pour le coup, la loi sur l'égalité, qui vise à une égalité de traitement entre hommes et femmes, se trouve renversée dans son but même, puisque l'homme qui serait victime d'un licenciement discriminatoire, dont la sanction se trouverait dans le code des obligations, aurait droit à six mois - puisque le code n'est pas modifié sur ce point -, alors que si c'est une femme qui est licenciée pour le même motif, elle aurait droit à douze mois. Donc une loi qui a été au départ voulue pour l'égalité et qui se retourne ainsi contre l'intention de ses auteurs, ce n'est évidemment pas acceptable.

Reste ensuite le moyen: sanctionner les employeurs, en raison d'actes qui ont été commis par un sous-chef, comme cela a été un peu décrit par l'auteure de l'initiative, est-ce un moyen honnête de lutter contre le problème? Certainement pas.

Pour ces deux raisons, la majorité vous recommande de ne pas donner suite à l'initiative, qui n'est pas un bon moyen de s'attaquer au problème dont elle parle.

Abstimmung

La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Funiciello propose d'y donner suite.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 90 Stimmen

Dagegen ... 102 Stimmen

(1 Enthaltung)