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L'Etat confond information et propagande

5405 · Bulletin officiel

Du 10 mars 2003

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/5405/fr/l-etat-confond-information-et-propagande

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: L'Etat confond information et propagande (03.5042)

03.5042

L'Etat confond information et propagande

Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Abstimmungsgeschäfte sind Kerngeschäfte der Regierung. Es besteht für die Behörden vor Abstimmungen nicht nur ein Informationsrecht, sondern eine Informationspflicht. Dabei darf die Behörde den eigenen Standpunkt mit den besten Argumenten vertreten und ihre Führungsrolle innerhalb der System- und Rechtsregeln der direkten Demokratie wahrnehmen.

Die Broschüre "Armeeleitbild XXI - Sicher mit uns" wie auch die CD-ROM mit den Musterreferaten gehören zur normalen Dokumentation über ein Grossprojekt, wie es die Armeereform darstellt. Zum Milizprinzip gehört eben unmittelbar und untrennbar auch die Pflicht, die Angehörigen der Armee über die Sicherheitspolitik und die Armee umfassend zu orientieren. Nötig sind tief gehende und doch leicht verständliche Informationen, nicht nur für das Kader, sondern für alle Angehörigen der Armee, wie es einer Miliz entspricht. Diese Informationen stellt das VBS mit der Broschüre und der CD-ROM zur Verfügung. Beide Produkte sind unabhängig vom Referendum geplant worden und berücksichtigen die vom Entwurf des Bundesrates abweichenden Beschlüsse des Parlamentes.

Noch ein Wort zu den Aktivitäten des VBS im Abstimmungskampf: Das VBS hat eine Dokumentation zur "Armee XXI" produziert, welche es interessierten Kreisen zur Verfügung stellt. Angehörige des VBS und der Armee stehen auf Anfrage als Experten zur Verfügung, und alle diesbezüglichen Aktivitäten wurden im VBS intern geplant und werden nach den üblichen Regeln gehandhabt und durchgeführt.

Fehr Hans · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bedanke mich für die Antwort; ich bin allerdings nicht zufrieden. Herr Bundesrat, wenn man diese Broschüre, die rund eine Million Franken gekostet hat, von A bis Z durchsieht, dann ist das doch eine Schönfärberei. Meines Erachtens geht das weit über eine Information hinaus - es ist reine Staatspropaganda. Leider handhaben das auch die anderen Departemente so; Sie sind damit nicht allein. Und ich begreife auch, dass Sie die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, auch wenn sie meines Erachtens falsch ist.

Meine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen diese - wohlverstanden mit Steuergeldern bezahlte - Staatspropaganda als Urdemokrat, der Sie doch sind, und erst noch als SVP-Mitglied im Grunde genommen zutiefst zuwider ist?

Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne

1. Ich danke Ihnen vorweg, Herr Fehr, dass Sie mich als Urdemokraten und erst noch als SVP-Mitglied anerkennen. (Heiterkeit)

2. Die Broschüre hat nicht 1 Million Franken gekostet; die Kosten für die Produktion liegen bei 264 000 Franken.

3. Ich bin überzeugt, dass auch Sie als ehemaliger Truppenkommandant und als Kommandant, der am Truppeninformationsdienst angeschlossen ist, seinerzeit gelegentlich vom Truppeninformationsdienst Unterlagen behändigt haben, um sie als Grundlage für die Lektionen im WK zu verwenden. Was Sie seinerzeit als richtig empfunden haben, wird heute immer noch als richtig anerkannt.

Deshalb basiert die spezielle Information des VBS in diesem Bereich auf der allgemeinen Informationspflicht des VBS gegenüber der eigenen Miliz. Es wäre doch nicht zu verantworten, dass die Truppenkommandanten heute für ihre eigene Meinungsbildung und für die Vorbereitung ihrer Lektionen im WK auf das Büchlein des Bundesrates respektive des Parlamentes für die Abstimmung, auf Zeitungsartikel und allenfalls auf die Propaganda der Referendumsbefürworter angewiesen wären! Also geht es um nichts anderes als darum, auch dieses Mal zu tun, was man immer getan hat, nämlich Grundlagen bereitzustellen, damit die Truppen, gestützt auf die Beschlüsse des Parlamentes, ordnungsgemäss informiert sind.