22.9015
Session extraordinaire. Crédit urgent. Secteur de l'électricité
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Dringlicher Kredit. Elektrizitätswirtschaft", welche von der SVP-Fraktion verlangt wurde. In dieser ausserordentlichen Session behandeln wir das Geschäft 22.042, "Voranschlag 2022. Nachtrag II". Wir führen eine gemeinsame Debatte über das Eintreten und über die Minderheitsanträge zur Detailberatung durch.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Ich werde Ihnen zuerst die Ausgangslage darstellen: Der Bundesrat hat Anfang September dringliche Kredite für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft beschlossen, den sogenannten Rettungsschirm. Weiter hat er einen dringlichen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken und einen Voranschlagskredit von 4 Milliarden gesprochen. Beide Kredite wurden der Finanzdelegation am 5. September 2022 zur Zustimmung unterbreitet. Die Finanzdelegation hat den Krediten zugestimmt. Herr Kollege Gschwind und ich sind im Übrigen beide Mitglieder der Finanzdelegation, zusammen mit Nationalrat Pirmin Schwander und weiteren drei Mitgliedern der ständerätlichen Finanzkommission.
Gestützt auf Artikel 151 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie Artikel 28 Absatz 3 bzw. Artikel 34 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes hat ein Viertel der Mitglieder eines Rates das Recht, nach der Zustimmung der Finanzdelegation zu einem dringlichen Kredit eine ausserordentliche Session zu verlangen. Eine solche wird heute Abend auf Begehren von 55 Mitgliedern der SVP-Fraktion durchgeführt.
Ich weise darauf hin, dass der Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken von beiden Räten im Rahmen des Geschäftes 22.031, "Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft", in dieser Herbstsession angenommen wurde. Es geht daher in der heutigen Debatte einzig um den Kredit von 4 Milliarden Franken, also den Voranschlagskredit für den Rettungsschirm. Er ist Teil des Nachtrages II zum Voranschlag 2022, der normalerweise in der Wintersession behandelt wird.
Zu Beginn des heutigen Nachmittags haben wir die Gesetzgebung zu diesem Rettungsschirm mit dem Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) behandelt und die Differenzen bereinigt. Sie haben es bei dieser Debatte gehört: Das FiREG wird dringlich in Kraft gesetzt und löst die Notverordnung des Bundesrates ab. Die Notverordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREVO) trat am 5. September 2022 abends in Kraft und bildet vorläufig noch die notwendige Rechtsgrundlage für den Kredit von 4 Milliarden Franken, die der Bundesrat als sogenannten Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft gesprochen hat. Die Verordnung basiert auf dem Stand des FiREG nach der Debatte im Ständerat. Sie enthält die Voraussetzungen und Bedingungen für allfällige Darlehen.
Der Bundesrat hat uns in der Kommissionssitzung, die letzte Woche stattgefunden hat, dargelegt, dass die Bedingungen für den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken bewusst unattraktiv gestaltet seien, damit die Bundesfinanzierung rasch durch eine Finanzierung der Eigentümer und der Fremdkapitalgeber ersetzt werde: Zusätzlich zu einem marktgerechten Zins gemäss Artikel 7 der Verordnung müsse ein Risikozuschlag von 4 bis 8 Prozent bezahlt werden, der sich je nach Umständen noch auf 5 bis 10 Prozent erhöhen könne. Die betroffenen Unternehmen würden daher nicht ohne Not von einem Kredit Gebrauch machen. Zudem müssten die systemkritischen Unternehmen nun Bereitstellungspauschalen entrichten.
Die Axpo Holding AG hat Ende August ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Der Bundesrat und die Verwaltung prüften, ob die Subsidiarität gegeben war, das heisst, ob das gesuchstellende Unternehmen selbst die nötigen Massnahmen getroffen hatte, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Im Hinblick auf die Kreditgewährung wurde eine Risikoprüfung durchgeführt und geprüft, ob ein Liquiditätsproblem besteht.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken. Es wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht, mit denen Rahmenbedingungen gestellt werden sollten.
Bevor ich auf die Minderheitsanträge zu sprechen komme, weise ich namens der Kommission darauf hin, dass mit einem Kreditbeschluss, wie er uns vorliegt, gemäss Parlamentsgesetz grundsätzlich Rahmenbedingungen gestellt werden können. Den Materialien ist allerdings zu entnehmen, dass diesen Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt sind. Ich zitiere den damaligen Kommissionssprecher der ständerätlichen Finanzkommission, der zum Einwirkungsrecht des Parlamentes bei Kreditbeschlüssen gesagt hat: "Solche Nebenbestimmungen liegen innerhalb der Finanzhoheit der eidgenössischen Räte und dürfen daher im Rahmen eines einfachen Bundesbeschlusses verabschiedet werden." (AB 2005 S 581) Jetzt kommt die wichtige Stelle: "Hingegen wäre es nicht zulässig, mit dieser Erlassform in Bereiche einzugreifen, die der Gesetzgebung vorbehalten sind." (AB 2005 S 582) Oder anders gesagt: Regelungen, welche in ein Gesetz gehören, können nicht über die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung festgelegt werden. Die Kommission hat insbesondere aus diesem Grund die folgenden drei Anträge abgelehnt, die hier als Minderheitsanträge vorliegen.
Die erste Minderheit verlangt, dass sich die Eigentümer, d. h. Kantone und allenfalls Gemeinden, zu gleichen Teilen am Darlehen beteiligen. Die zweite Minderheit verlangt eine umfassende Risikoprüfung. Die dritte Minderheit schliesslich verlangt, dass die Darlehensnehmerin keinen Handel im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne betreiben darf, dies ab Gewährung des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung.
Alle diese Anträge wurden in der UREK-N bereits eingehend besprochen und schliesslich auch im Nationalrat in der Vorlage des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft abgelehnt. Die Mehrheit der Finanzkommission hat die Ihnen vorliegenden Minderheitsanträge, wie gesagt, ebenfalls abgelehnt und dem Nachtragskredit zugestimmt. Liquiditätsschwierigkeiten bei einer Firma, die ausfallen könnte, hätten zur Folge, dass die Versorgungssicherheit in unserem Land gefährdet würde; die volkswirtschaftlichen Konsequenzen wären enorm.
Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie daher, die Minderheitsanträge abzulehnen und dem Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für den Rettungsschirm zuzustimmen.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Conseil national · Jura · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Brièvement, je vous présente un historique du sujet. A partir du mois d'octobre 2021, le marché de l'électricité a montré une certaine nervosité. Avec le début de la guerre en Ukraine et les coupures de gaz en provenance de Russie, la situation internationale s'est compliquée. Les prix du gaz et de l'électricité, qui sont d'ailleurs couplés, s'envolent et viennent perturber le marché de l'électricité en obligeant les entreprises d'électricité d'importance systémique à fournir des garanties très élevées pour leur propre production d'électricité vendue à terme, ce qui implique un énorme besoin de liquidités. Pour Axpo, il a été multiplié par huit à partir de la fin de l'année dernière.
C'est précisément dans ce contexte qu'Axpo sollicite la Confédération à titre préventif - j'insiste sur ce point - pour un prêt de 4 milliards de francs en vertu de la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique, loi qui a été acceptée par le Conseil des Etats durant la dernière session d'été et qui sera sous toit à la fin de la présente session, puisque nous avons éliminé les dernières divergences cet après-midi.
Dans la soirée du lundi 5 septembre, après s'être assurée que les critères de légalité, de nécessité, d'imprévisibilité et d'urgence étaient remplis, la Délégation des finances a décidé d'autoriser le Conseil fédéral à engager avec avance - en allemand "Vorschuss" - le crédit de 4 milliards de francs en faveur d'Axpo.
Comme le crédit autorisé dépasse la somme de 500 millions de francs, selon la loi, les membres des deux conseils ont la possibilité de demander l'organisation d'une session extraordinaire. Une lettre a été adressée à tous les membres des deux conseils. Un quart des membres d'un conseil peut, dans le délai d'une semaine, demander l'organisation d'une session extraordinaire. Les membres de notre conseil ont saisi cette opportunité, c'est d'ailleurs la raison pour laquelle nous sommes réunis ce soir en session extraordinaire, en ce début de troisième semaine de la session d'automne.
Notre Commission des finances s'est réunie le mercredi 21 septembre dernier en début d'après-midi en présence de Mme la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga, cheffe du DETEC, de M. le conseiller fédéral Ueli Maurer, chef du DFF, et de représentants de l'administration pour examiner avec toute l'attention requise l'arrêté fédéral I concernant le supplément II au budget 2022, intitulé "Mécanisme de sauvetage destiné au secteur de l'électricité", soit un montant de 4 milliards de francs mis à disposition de l'entreprise d'importance systémique Axpo, une dépense considérée comme extraordinaire, selon l'article 15 de la loi sur les finances de la Confédération.
Durant la discussion de détail, force est de constater que le crédit de 4 milliards de francs n'a pas été contesté sur le fond. Différentes questions ont été soulevées par les commissaires, à savoir la solvabilité de l'entreprise ou encore le sérieux de l'analyse des risques. D'autres membres de la commission se sont interrogés sur le contenu de l'ordonnance urgente arrêtée par le Conseil fédéral, sur des questions d'octroi du prêt, sur le supplément pour risques et sur le taux d'intérêt. Des questions portaient également sur les montants du forfait de mise à disposition du crédit-cadre pour les trois entreprises d'importance systémique que sont BKW, Alpiq et Axpo. S'agissant de la mise à disposition du crédit-cadre, l'offre est limitée jusqu'en 2026, soit la durée de la loi fédérale. Autant de questions pertinentes qui ont reçu des réponses tout aussi convaincantes.
Durant la discussion par article de l'arrêté fédéral I concernant le supplément II au budget 2022, la commission a pris connaissance et a statué sur trois propositions défendues par les minorités Egger Mike à l'annexe 1 de l'article 1 visant les conditions-cadres de l'utilisation du crédit.
La première minorité demande que les propriétaires, en l'occurrence les cantons, participent au prêt à parts égales. La deuxième minorité demande qu'un examen complet des risques soit réalisé avant l'octroi du premier prêt. Enfin, la troisième minorité demande que, jusqu'au remboursement complet ainsi qu'au paiement des intérêts et de la prime de risque, l'entreprise ne soit pas autorisée à pratiquer le négoce en son propre nom et pour son propre compte en vue de réaliser des bénéfices commerciaux à court terme.
Concernant la première minorité, pour les huit cantons copropriétaires d'Axpo, il serait impossible de mettre rapidement à disposition les liquidités manquantes, mais il faut relever que ces cantons - donc ces propriétaires - doivent assumer une partie des pertes éventuelles. De la sorte, on peut considérer qu'ils participent à l'opération.
S'agissant de l'étude des risques, après avoir entendu le directeur de l'Office fédéral de l'énergie, on peut considérer qu'elle a été confiée à un conseiller externe et qu'elle a été réalisée dans un laps de temps court, mais avec un résultat plausible quant à la solvabilité de l'entreprise Axpo.
Concernant la problématique évoquée par la troisième minorité, elle a été traitée, comme l'a dit ma préopinante, et c'est le cas aussi des deux premières minorités d'ailleurs, lors de l'élaboration de la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique.
Aux yeux de la Commission des finances, il est urgent, donc, de revoir la structure du marché de l'électricité afin d'être plus intelligent à l'avenir. Le problème n'est pas la réalisation de gains, mais le manque de liquidités.
En résumé, les trois propositions de minorité Egger Mike ayant été traitées dans le détail par la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie lors de l'élaboration de la loi, il n'est pas admissible, sur le plan juridique, d'intervenir sous cette forme dans un arrêté fédéral dans des domaines qui relèvent de la législation.
Les conditions-cadres d'utilisation du crédit demandées par les minorités Egger Mike dans l'arrêté fédéral I sont déplacées et déjà réglées dans la loi adoptée par le Parlement. C'est une raison principale et déterminante de rejeter les trois propositions de minorité.
En conclusion, notre commission, par 18 voix contre 7, a rejeté les trois propositions défendues par les minorités Egger Mike et a adopté, par 18 voix contre 6 et 1 abstention, le projet du Conseil fédéral.
Je vous invite à suivre la majorité de la commission.
Candinas Martin · 1VP-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
President (Candinas Martin, emprim vicepresident): (discurra sursilvan) Il pled per sia minoritad ha signur Mike Egger. Signur Egger discurra er gist per la fracziun da la Partida populara svizra.
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Am 4. Mai 2022 konnte man in den Medien lesen, dass sich die Axpo gegen jegliche Rettungsschirme wehrt und diese auch entsprechend ablehnt. Sie hatte einen sehr guten Grund für diese ablehnende Haltung, weil der Geschäftsbericht 2021 der Axpo äusserst - äusserst! - positiv war. Es konnten Rekordergebnisse erzielt werden. Wir sprechen heute über ein Geschäft von doch 4 Milliarden Schweizerfranken, zumindest über ein Darlehen in dieser Höhe. Es wäre angezeigt, Anträge zu stellen, die hier Klarheit schaffen.
Zusammengefasst meine drei Forderungen: Wir wollen, dass die Eigentümer sich mindestens zu gleichen Teilen am Darlehen beteiligen wie der Bund; das ist die erste Forderung. Mit der zweiten Forderung möchten wir eine umfassende Risikoprüfung. Mit der dritten Forderung verlangen wir das Aussetzen des spekulativen Eigenhandels. Aber alles der Reihe nach!
Es ist doch nur richtig, dass sich die Eigentümer der betroffenen Stromkonzerne zu gleichen Teilen wie der Bund am Darlehen beteiligen. Es darf und kann nicht sein, dass die Gewinnausschüttungen individuell, das heisst in den letzten Jahren vollumfänglich an die beteiligten Kantone, geflossen sind und nun bei potenziellen Liquiditätsengpässen das Risiko dem Bund abgetreten werden soll. Eigentlich wäre es richtig, dass das gesamte Risiko, die gesamten Darlehen durch die Kantone getragen werden müssten. Im Sinne eines Kompromissantrages schlage ich Ihnen eine Darlehensaufteilung zwischen Bund und Eignerkantonen vor.
Ich komme nun zur Risikoprüfung. Diese stellt eine wichtige Voraussetzung bei einer Darlehensvergabe dar. Jede Bank, aber auch jedes Unternehmen, das ein anderes akquirieren möchte, braucht eine gewissenhafte und tiefgründige Prüfung, eben eine Due-Diligence-Prüfung. Der Auftrag der Finanzkommission ist der nachhaltige und pflichtbewusste Umgang mit Steuergeldern. Bei einem Betrag von 4 Milliarden Franken ist es angezeigt, eine fundierte Risikoprüfung durchzuführen, damit auch kleinste Gefahren berücksichtigt und verhindert werden können. Als Mitglied der Kommission kann ich bei heutigem Wissensstand leider nicht aus Überzeugung sagen, dass eine fundierte Prüfung stattgefunden hat.
Selbstverständlich können wir heute lange über Sinn und Unsinn dieser Darlehen sprechen oder darüber, warum die privaten Banken diese nicht übernehmen und der Staat einspringen muss. Ich möchte Ihnen mit diesem Antrag nur ans Herz legen, eine gewissenhafte Risikoprüfung vorzunehmen. Unsere Steuerzahler haben uns mit der Wahl in dieses Amt ihr Vertrauen geschenkt. Ich möchte dieses Vertrauen entsprechend wertschätzen und Risiken, die man frühzeitig erkennen kann, ausschliessen können.
Beim dritten Minderheitsantrag geht es uns insbesondere um den spekulativen Eigenhandel. Im Stromhandel unterscheidet man zwischen Absicherungsgeschäften, Handel mit eigenen Kraftwerkskapazitäten und spekulativem Eigenhandel. Letzterer hat keinen Bezug zur Nutzung bestimmter Ressourcen wie Kraftwerken oder Übertragungskapazitäten. Es kann und darf nicht sein, dass der staatliche Rettungsschirm vom Darlehensbezüger - in diesem Fall von der Axpo - für den spekulativen Eigenhandel benutzt wird und dadurch womöglich Steuergelder aufs Spiel gesetzt werden. Durch diese Casino-Mentalität, zusammen mit den Absicherungsgeschäften, fehlt es heute an substanzieller Liquidität.
Wir von der SVP-Fraktion sagen hier klar Nein zu diesen Trader-Aktivitäten, zu dieser Casino-Mentalität. Es gibt diverse Berichte, die aufzeigen, dass die Axpo am Markt "gamblet", dass sie zweifelhafte Investitionen tätigt und dass es bei ihr spezielle Bücher gibt, in denen das Ganze verbucht wird. Insider berichten zudem von einer potenziellen Bombe bei der Axpo. Diesen Vorwürfen sollten wir auf den Grund gehen, diese Vorwürfe sollten wir detailliert prüfen, wenn wir über Darlehenskredite in der Höhe von 4 Milliarden Schweizerfranken sprechen.
Ich bitte Sie aus tiefster Überzeugung, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Zeigen wir auf, dass wir hier drin gewissenhafte Politik betreiben, zeigen wir auf, dass wir Finanzpolitik beherrschen, und zeigen wir auf, dass wir das Vertrauen der Bevölkerung wertschätzen.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Liebe dreizehn anwesende Mitglieder der SVP-Fraktion, es freut mich, dass Sie hier sind; Sie haben diese ausserordentliche Session ja auch gewünscht. (Teilweise Heiterkeit)
Um es vorwegzunehmen: Ich habe auch keine Freude an der Rettung der Axpo, die sich notabene in den Händen von acht Nordostschweizer Kantonen befindet. Die Rettung könnte uns alle - den Bund, die Kantone, alle, die beteiligt sind - sehr teuer zu stehen kommen. Es geht um 4 Milliarden, um 4000 Millionen Franken, um es in Zahlen auszudrücken. Doch wir haben einen kostbaren Gegenwert, die Versorgungssicherheit der Menschen hier im ganzen Land, und diese sollte es uns wert sein.
Wir haben in diesem Hohen Haus bereits über die gesetzlichen Grundlagen für den Kredit und damit auch die Rettung der Elektrizitätswerke debattiert. "Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)" heisst das Gesetz; heute haben wir es zum letzten Mal diskutiert. Wir haben auch bereits die Inhalte der drei Minderheitsanträge diskutiert, dies eben im Rahmen des materiellen Rahmengesetzes. Wir haben das Gesetz mit wichtigen Zusätzen bestückt: mit dem Boni-Verbot, der Transparenzpflicht und der Pflicht zur Überprüfung der Bücher. Das würde auch im Falle der Axpo zum Tragen kommen. Die Forderungen der drei Minderheitsanträge haben wir teilweise auch bereits behandelt und abgelehnt. Ich persönlich habe grosses Verständnis für die Minderheitsanträge materieller Art, jedoch ist es finanzpolitisch nicht erlaubt, materielle Änderungen in diesen Beschluss einzufügen.
Wir haben hier - die Kommissionssprechenden haben es gesagt - auch bereits den Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken beschlossen. So bleibt uns heute Abend also noch, den Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken zu sprechen für den Fall, dass es notwendig sein sollte, die Axpo zu retten. Wir können die Axpo für ihr Management kritisieren; wir können die acht Kantone kritisieren, die den Verwaltungsrat gewählt haben; wir können die beteiligten Kantone zu Recht kritisieren, dass sie nicht in der Lage sind, für ihre Beteiligungen selbst zu schauen; wir können uns auch selber kritisieren, dass wir das aktuelle Elektrizitätssystem so gewählt haben. Und ja, wir müssen das auch kritisieren. Es kann nicht sein, dass einige wenige jahrelang von Dividenden und tieferen Strompreisen profitieren und bei einer Krise die Allgemeinheit einspringen muss; ich habe das bereits im Votum von Mike Egger gehört.
Heute ist aber nicht der Zeitpunkt dafür. Es mag systemische Fehler gegeben haben, es mag unternehmerische Fehler gegeben haben. Aber es gibt auch äusserliche Umstände wie beispielsweise den Ukraine-Krieg, welcher weltweit die gesamte Energieversorgung durcheinandergebracht hat. In einer solchen Krisensituation müssen wir zusammenstehen und für alle Menschen im Lande schauen, für deren Versorgungssicherheit. Genau das tun wir mit dem heutigen Entscheid.
J'aimerais souligner que nous avons discuté de la loi sur l'aide financière subsidiaire destinée au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique la semaine passée, et aujourd'hui, et que nous avons déjà accepté un crédit d'engagement de 10 milliards de francs. Maintenant, il ne reste plus qu'à accepter un budget extraordinaire de 4 milliards de francs pour Axpo, malgré toutes les critiques justifiées et parfois injustifiées contre Axpo. Nous nous trouvons dans une situation extraordinaire. Il est important maintenant, pour la sécurité de l'approvisionnement, de garantir ces 4 milliards de francs pour la population suisse, pour une population qui sera concernée dans toute la Suisse si Axpo n'est pas sauvée.
Au nom du groupe socialiste, je vous prie de soutenir la proposition de la majorité de la commission.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, dem Nachtrag auf ausserordentlicher Basis in Höhe von 4 Milliarden Franken zuzustimmen. Meine Kollegin wird nun zu den drei Minderheitsanträgen Egger Mike Stellung nehmen.
Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Heute geht es um den Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für eine eventuelle Finanzhilfe an die Axpo, einen Kredit, der bereits von der Finanzdelegation am 5. September bewilligt wurde und der Teil des Verpflichtungskredites gemäss dem Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) ist.
Das Gesetz haben wir heute bereits behandelt. Darin sind nun mehrere absolut dringende Bedingungen formuliert, die vom Kreditnehmer eingehalten werden müssen, so beispielsweise die Subsidiarität, die die Eigentümerinnen, also die Kantone, die Gemeinden und auch die Privaten, zur Verantwortung bei der Aufrechterhaltung der Liquidität des Unternehmens verpflichtet. Weiter sind auch Bereitstellungspauschalen, Risikozuschlag und Zinsen geregelt. Das Parlament hat auch noch eine Boni-Beschränkung eingebracht und mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verlangt.
Das Geld steht nicht einfach so zur Verfügung, deshalb steht die SP hinter diesem Kredit. Es macht keinen Sinn, den Nachtragskredit zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sprechen. Allen vernünftigen Kräften ist doch klar, dass wir jetzt handeln müssen. Die grossen Energieunternehmen - Axpo, Alpiq und BKW - sind nun einmal systemrelevant; sie haben einen Versorgungsauftrag, und wenn dieser gefährdet ist, dann schlittert die ganze Wirtschaft ins Bodenlose. Die Energieunternehmen sind "too big to fail", um sie in dieser aussergewöhnlichen Situation nicht zu unterstützen. Dem Bund bleibt gar nichts anderes übrig, als bei Illiquidität eines dieser Unternehmen subsidiäre Finanzhilfe zu leisten. Der Schaden für die Volkswirtschaft wäre beim Ausfall eines dieser Unternehmen gravierend. Deshalb müssen wir gar nicht lange herumlamentieren.
Die Minderheitsanträge, die nun zum Nachtragskredit auf dem Tisch liegen, wurden bereits bei der Behandlung des FiREG gestellt und abgelehnt. In der Finanzkommission legte uns Bundesrat Maurer nochmals dar, weshalb diese Anträge nichts bringen oder überflüssig sind. Die kurzfristige Sicherung der Energieversorgung steht jetzt im Zentrum. Die Diskussion über die Geschäftsmodelle der systemrelevanten Energieunternehmen ist wirklich noch nicht vorbei.
Das Geschäftsgebaren der Unternehmen im teilliberalisierten Markt treibt wunderliche Blüten. Die Sonntagspresse berichtete gerade gestern über die Beteiligungen der Axpo am russischen Gas-, Öl- oder Kohlehandel oder an der Transadriatischen Pipeline (TAP). Das hat mit dem Grundauftrag, die Schweiz zuverlässig mit bezahlbarem Strom und mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen, nichts mehr zu tun. Da ist Handeln angesagt.
Die SP-Fraktion wird die drei Minderheitsanträge im Anhang 1 zum Bundesbeschluss Ib ablehnen und dem ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 4 Milliarden Franken im Nachtrag II zustimmen.
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Vorlage ist bekannt, die Argumente sind auf dem Tisch, ich brauche keine weiteren Ausführungen zu machen. Aus finanzpolitischer Sicht beurteilen wir das Risiko als gering. Die dazu gemachten Prüfungen und Ausführungen der Finanzverwaltung sind nachvollziehbar. Das Risiko, nichts zu tun, beurteilen wir als viel grösser. Der Ausfall eines systemrelevanten Unternehmens in der Stromversorgung und der damit verbundene flächendeckende Stromausfall führten zu einem viel grösseren volkswirtschaftlichen Schaden, mit entsprechenden Folgen für den Staatshaushalt.
Wir stimmen dem Geschäft zu, wenn auch wenig erfreut. Selbstkritisch müssen wir das System hinterfragen, welches zu dieser Situation geführt hat. Wir erwarten auch für die Zukunft, dass die Eigentümerkantone ihre Verantwortung wahrnehmen. So ein Geschäft wollen wir hier nie mehr behandeln. Die Eigentümer müssen zukünftig solche Risiken selber abdecken und ihre Unternehmen anhalten, zukünftig mehr in die Versorgungssicherheit zu investieren und sich nicht einfach nur an den schönen Börsengewinnen zu erfreuen.
Die Anträge der Minderheit Egger Mike zu den Planungsgrössen sind zum Teil nicht realisierbar oder enthalten Bestimmungen, welche in ein Gesetz gehören. Das entsprechende Gesetz haben wir heute Nachmittag beraten. Wir lehnen diese Minderheitsanträge ab.
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Das Motto dieser Debatte könnte etwa lauten: Es wurde bereits alles gesagt, aber eben noch nicht von allen. Es ist natürlich das gute Recht der SVP-Fraktion, eine ausserordentliche Session und auch die entsprechende Debatte zu diesem Geschäft zu verlangen. Schliesslich geht es tatsächlich um sehr viel Geld - eine Vier mit neun Nullen dahinter, das macht einen durchaus schwindlig.
Wir haben jedoch die Notwendigkeit des Rettungsschirms und eben auch die Regeln zum Rettungsschirm bereits in separaten Verfahren festgelegt und diskutiert. Wir haben das zuletzt heute Nachmittag gemacht, und aller Voraussicht nach - eigentlich ist das schon sicher - wird dieser Rettungsschirm am kommenden Samstag in Kraft treten. Damit sind eigentlich sämtliche Modalitäten für eine allfällige Kreditvergabe geregelt. Nach der Gesetzesberatung, in der wir das alles schon diskutiert haben, sind die vorliegenden Minderheitsanträge Egger Mike im Anhang 1 deshalb mindestens prozedural Schnee von gestern, alter Wein in neuen Schläuchen oder kalter Kaffee - nennen Sie sie, wie Sie wollen. Ich beziehe das auf die prozedurale Frage.
Die Mitte-Fraktion wird dem Bundesbeschluss zustimmen. Wie schon beim Rettungsschirm-Gesetz tun wir dies ohne jegliche Freude. Wir bekräftigen vielmehr nochmals unsere mit der Zustimmung zum Rettungsschirm verbundenen Forderungen, insbesondere die folgenden:
1. Kantone, Gemeinden und weitere Aktionäre sollen sich endlich wie verantwortungsvolle Eigentümer aufführen und nicht im Lehnstuhl zuschauen, wie der Steuerzahler auf Bundesebene die Probleme löst.
2. Solange sich Unternehmen unter dem Rettungsschirm bewegen, hat die Bevölkerung Anrecht auf mehr Transparenz zu den Strategien und Risikoprofilen der Stromkonzerne. Einige Interviews mit den CEO oder den Verwaltungsratspräsidenten in den Medien reichen da noch nicht. Es kursieren zu viele Gerüchte zu diesem Thema, vom Strom-Casino bis hin zu risikoärmstem Vorgehen, welches genau die Ursache für die Liquiditätsprobleme sein soll.
Abschliessend bitte ich Sie nochmals um Ablehnung der Minderheitsanträge Egger Mike, um Zustimmung zum Bundesbeschluss und, um der Verhinderung von zusätzlichem Chaos auf den Strommärkten willen, um den gemeinsamen Biss in den sauren Apfel.
Egger Kurt · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe des VERT-E-S
Wenn wir in einer Session in einem dringlichen Verfahren einen Rettungsschirm von 10 Milliarden Franken aufspannen und gleichzeitig einen Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken sprechen müssen, liegt eindeutig ein Marktversagen vor. Es zeigt sich heute, dass sich die Teilliberalisierung nicht bewährt hat. Die Grünen waren übrigens schon bei der Einführung dagegen. Es zeigt sich auch, dass möglichst rasch Reformen an die Hand genommen werden müssen, damit solche Rettungsaktionen künftig verhindert werden können.
Das Marktregime muss dahingehend korrigiert werden, dass für die Unternehmen, beispielsweise die Axpo, die Versorgungssicherheit wichtiger ist als der Profit. Das war übrigens vor der Gründung der Axpo bereits einmal der Fall. Die aktuelle Lage mit den ausser Betrieb stehenden AKW in Frankreich zeigt klar, dass wir die Versorgungssicherheit nur mit einem deutlichen Zubau der erneuerbaren Energien verbessern können. Dazu muss die Axpo Hand bieten.
Wohl oder übel stimmen wir wie die meisten Fraktionen dem Nachtragskredit zu. Wir sind aber der Ansicht, dass der Rettungsschirm eine absolute Notlösung ist, die verhindern soll, dass das System jetzt zusammenbricht.
Die drei Minderheitsanträge lehnen wir ab. Es ist heute nicht der Zeitpunkt, grundlegende Reformen überhastet einzuführen. Und trotzdem sind wir der Meinung, dass die Anliegen, die in den Minderheitsanträgen aufgeführt sind, in Bezug auf ihre Zielrichtung einigermassen sympathisch sind. So sind auch wir der Meinung, dass sich die Eigentümer und insbesondere die Kantone mehr beteiligen sollten. Bisher haben wir aber noch wenige Anstrengungen dieser Art gesehen, obschon wir seit mehr als einem halben Jahr wissen, dass wir in diese Lage kommen könnten.
Ebenso dürfte es nötig sein, die Produktion und den Handel zu trennen, wie das der dritte Minderheitsantrag Egger Mike antönt. Die Stromproduktion muss weiterhin im Besitz der öffentlichen Hand sein; sie muss dafür sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in den Besitzerkantonen mit Strom zu angemessenen Bedingungen, also zu Strompreisen nahe an den Gestehungskosten, beliefert werden. Demgegenüber kann der spekulative Handel privat erfolgen; dieser darf die öffentliche Hand jedenfalls nicht belasten.
Wir müssen uns also bald wieder mit diesem Thema beschäftigen.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, die drei Minderheitsanträge abzulehnen und auf künftige Diskussionen einzusteigen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe des VERT-E-S
Les Verts ont de la compréhension pour les trois propositions de la minorité Egger Mike, mais ces propositions sont selon nous impraticables. Elles seraient en effet si compliquées à mettre en oeuvre que, dans les faits, il ne serait plus possible d'activer en urgence le mécanisme de soutien. Or, nous avons besoin de ce mécanisme, car les conséquences d'un arrêt de l'activité d'une grande entreprise électrique comme Axpo aurait des répercussions en cascade catastrophiques sur l'ensemble de la société.
Nous allons donc rejeter ces trois propositions et soutenir l'arrêté fédéral concernant le supplément II au budget.
Ceci dit, puisque le groupe UDC a souhaité une session extraordinaire pour discuter de ce crédit urgent, cela permet de mettre le doigt sur la situation pour le moins paradoxale dans laquelle nous nous trouvons. Le Conseil fédéral doit actionner une ordonnance d'urgence pour libérer un prêt à Axpo, et nous mettons sous toit pendant cette session le mécanisme d'aide aux entreprises électriques d'importance systémique, alors que nous savons toutes et tous que ces entreprises feront très bientôt de juteux bénéfices. Mais ceci n'est qu'un exemple qui montre qu'il faut revoir de fond en comble le fonctionnement du marché de l'électricité. On a ainsi une réserve hydroélectrique pour cet hiver qui sera payée par tous les consommateurs, les habitants comme les entreprises. Ces mêmes consommateurs ont déjà payé ces dernières années des centaines de millions pour la prime de marché accordée aux grandes sociétés hydroélectriques lorsque les prix du marché étaient en dessous de leur coût de revient. Les bénéfices de ces sociétés vont exploser, mais c'est malgré tout aux consommateurs de payer la facture de la réserve hydroélectrique. C'est prendre les consommateurs pour des pigeons!
Autre exemple: des entreprises grosses consommatrices d'électricité et qui pendant des années se sont fournies avec du courant à bas prix sur le marché libéralisé veulent aujourd'hui revenir dans le marché régulé parce que les prix explosent. Ils explosent parce que la demande est supérieure à l'offre et parce que la guerre en Ukraine complique l'approvisionnement énergétique du pays, certes, mais ils explosent aussi du fait de la spéculation. C'est un signal clair que la libéralisation partielle du marché est un échec.
Autre exemple du dysfonctionnement du système actuel: nous avons des entreprises électriques très largement en main publique. Ce sont des cantons et des communes qui en sont les propriétaires à près de 90 pour cent. Ces propriétaires n'exercent cependant guère de manière active leur rôle d'actionnaire et se contentent le plus souvent de suivre les options prises par les managers en espérant engranger des millions de dividendes pour alimenter le budget ordinaire de leur collectivité. Ou alors, ils viennent demander un mécanisme d'aide d'urgence lorsque le marché s'emballe.
On dit souvent qu'il ne faut pas gâcher une crise. En matière de marché électrique, la crise que nous traversons est l'occasion de remettre à plat le fonctionnement actuel qui n'a ni queue ni tête. Ce ne sont pas tellement les entreprises qui doivent être considérées comme d'importance systémique mais bien l'électricité elle-même. Ne devrait-on pas considérer l'électricité comme un bien public telle l'eau potable? L'électricité est une ressource bien trop précieuse pour la laisser au bon vouloir du marché. Les Verts considèrent qu'il faut repenser tout le fonctionnement et la structure du marché de l'électricité afin de soustraire cette ressource de base à la spéculation et la gérer comme un bien commun.
Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es scheint ein neues Naturgesetz zu geben. Es lautet: Immer, wenn sich systemrelevante Unternehmen verspekulieren oder in einer Krise befinden, muss der Bund das grosse Portemonnaie öffnen. Wenn es brenzlig wird, soll immer der Bund die Suppe auslöffeln. Das war zum Beispiel bei der UBS so, das war und ist aber auch bei Corona so, wenn zu rund 80 Prozent der Bund zur Kasse gebeten wird.
Das ist umso bedenklicher, als die Ausgabenpolitik des Bundes ohnehin bereits seit Jahren aus dem Ruder läuft. Die Bundeskasse ist zum Selbstbedienungsladen mutiert, und das Wunschkonzert geht weiter. Die Gegenvorschläge zur Prämiensenkungs-Initiative und zur Gletscher-Initiative und die Bundesbeiträge an Kindertagesstätten, obwohl die Kantone dafür zuständig wären, sorgen dafür, dass der Finanzplan bis 2027 tiefrot aussieht. Die Schulden sind von 100 Milliarden Franken auf 135 Milliarden Franken gewachsen; die Vorgaben der Schuldenbremse können nicht mehr eingehalten werden; die Zinsen steigen; die Ausschüttung von Nationalbankgewinnen ist ungewiss. Und jetzt, just in dieser Situation, sollen für die Axpo 4 Milliarden Franken bereitgestellt werden, und wieder soll der Bund den Kopf hinhalten.
Angesichts der desaströsen finanzpolitischen Aussichten in den nächsten Jahren sind wir es den Steuerzahlenden - welche diese Diskussion übrigens auch verfolgen können - schuldig, hier nach dem Gesetz auch die finanziellen Aspekte anzuschauen. Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie die Axpo überhaupt in Schieflage geraten ist, dass ihr derart unter die Arme gegriffen werden muss. Die Antwort offenbart eine öffentliche Studie vom Mai dieses Jahres von zwei renommierten Professoren der Universität St. Gallen. Sie haben das Geschäftsmodell der Axpo und die Zahlen der Geschäftsberichte der letzten zwölf Jahre näher unter die Lupe genommen. Im Energiehandel hat die Axpo laut Studie einen Verlust von über 4 Milliarden Franken erwirtschaftet - ausschliesslich durch spekulative Handelsgeschäfte verursacht und zeitlich vor den Verwerfungen an den Energiemärkten. Riskante spekulative Geschäfte wurden nicht oder nur mangelhaft abgesichert. Im Bericht ist die Rede von sukzessivem Aufbau von spekulativen Eigenhandelspositionen.
Diese Umstände verlangen von uns, die Axpo an die ganz kurze Leine zu nehmen. Wenn schon die öffentlichen Zahlen solches Gebaren offenbaren, wie sieht es denn mit den geheimen Zahlen aus? Wir hegen grösste Zweifel, ob mit einer Turbo-Due-Diligence an einem Wochenende eine ausreichend fundierte Einschätzung vorgenommen werden kann, wie hoch das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist. Wir verlangen daher eine umfassende Risikoüberprüfung. Ausserdem sollen sich auch die Eigner der Axpo am Darlehen beteiligen, die Eigner, welche in den letzten Jahren teils hohe Dividenden eingestrichen haben. Zudem verlangen wir bis zum Ende der Möglichkeit zum Bezug oder bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens und der Zahlung der Zinsen und des Risikozuschlags die Einschränkung des Eigenhandels. Diese Forderung ist nichts als selbstverständlich, wenn man die zu riskanten Geschäfte betrachtet, die in den letzten Jahren zu Milliardenverlusten geführt haben.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, die Minderheiten Egger Mike zu unterstützen.
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Die Nachricht vor drei Wochen war ein Paukenschlag. Mit Notrecht aktivierte der Bund einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen. Die Finanzdelegation bewilligte dafür einen dringlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken und sogleich einen dringlichen Voranschlagskredit in der Höhe von 4 Milliarden Franken für die Sicherung der Liquidität der Axpo. Damit ist eine seit Anfang Jahr befürchtete Notlage eingetroffen, noch bevor das Parlament in der laufenden Session die gesetzlichen Grundlagen für den Rettungsschirm fertig beraten hat.
Der Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden wurde mittlerweile im Rahmen der Gesetzesvorlage betreffend die subsidiäre Finanzhilfe zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, bei der wir heute noch die Differenzen ausgeräumt haben, nachträglich genehmigt. Den Voranschlagskredit in der Höhe von 4 Milliarden Franken beraten wir heute im Rahmen dieser ausserordentlichen Session.
Wir Grünliberalen befürworten den Rettungsschirm für systemkritische Schweizer Stromunternehmen und in der Konsequenz auch den Kredit für die Axpo, denn ein Ausfall dieser Unternehmen könnte zu einer Kettenreaktion führen und die Stromversorgung der Schweiz ernsthaft gefährden. Die extremen Preisanstiege auf den Energiemärkten führen dazu, dass die Stromproduzenten für Terminverkäufe auf dem Strommarkt deutlich höhere Sicherheitseinlagen leisten müssen. Die dafür notwendige Liquidität überfordert offenbar selbst ein grosses Stromunternehmen.
Aus unserer Sicht ist es jedoch erstaunlich, dass die Kantone, die Eigentümer der Axpo sind, offenbar nicht selbst in der Lage sind, kurzfristig die Liquidität ihrer eigenen Unternehmen sicherzustellen. Nicht heute Abend, aber mittelfristig müssen wir uns deshalb vertieft Gedanken darüber machen, wie wir den Strommarkt in der Zukunft ausgestalten wollen. So ist etwa eine stärkere Regulierung der systemkritischen Stromunternehmen unumgänglich, ähnlich, wie wir sie nach der Finanzkrise und der staatlichen Rettung der UBS für die Grossbanken umgesetzt haben. Denn ein staatlicher Rettungsschirm, wie wir ihn heute beschlossen haben, kann und darf keine Dauerlösung sein.
Die Axpo ist ein Staatskonzern, sie ist vor allem in der Stromproduktion und im Stromhandel tätig. Hierbei stellt sich für die Zukunft in der Tat die Frage: Sind die Kantone die richtigen Eigentümer für diese Unternehmung? Wenn ja, hat die Axpo die richtige Strategie? Denn eine Unternehmung, die sich im Eigentum des Staates befindet, muss primär staatliche Aufgaben wahrnehmen, sonst gehört sie nicht in das Eigentum des Staates. Wenn sich eine Unternehmung zudem im Besitz des Staates befindet, dann hat der Staat als Eigentümer auch eine Verantwortung für die Strategie und Führung der Unternehmung. Aus unserer Sicht stellt sich auch die Frage, ob die Eigentümerkantone diese Verantwortung in der Vergangenheit genügend wahrgenommen haben.
Noch ein paar Worte zu den Minderheiten: Die Grünliberalen lehnen sämtliche Minderheitsanträge ab. Alle drei Minderheitsanträge betreffen nicht die Kreditsumme, sondern die Rahmenbedingungen für die Kreditverwendung. Die Kommissionssprecher haben bereits ausgeführt, dass diese Bedingungen derart ausgestaltet sind, dass sie eigentlich in ein Gesetz gehörten oder bereits erfüllt seien. Deswegen können, sollen und dürfen wir sie hier nicht als Rahmenbedingungen der Kreditverwendung aufführen. Zudem wurden die angesprochenen Fragen bereits im Rahmen der Diskussion der Gesetzesvorlage zum Rettungsschirm diskutiert.
Ich bitte Sie deshalb, den Voranschlagskredit gemäss Mehrheit der Kommission nachträglich zu genehmigen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Matter Michel · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe vert'libéral
Nous parlons, débattons ce soir et allons voter sur un supplément au budget 2022, sur des crédits, donc uniquement dans le cadre des finances de la Confédération et sur la manière de permettre de soutenir financièrement le secteur de l'électricité dans notre pays.
La demande de crédit-cadre porte sur un montant de 4 milliards de francs. Comme il s'agit de prêts, les finances de la Confédération ne devraient subir aucun dommage.
La situation mondiale, et particulièrement à nos portes, a entraîné une flambée des prix du kilowattheure. La dramatique guerre en Ukraine et les risques de pénurie liée à cette crise historique, mais aussi les problèmes rencontrés par la France et son parc nucléaire, qui voit près de la moitié de ses centrales nucléaires à l'arrêt, ainsi que les conséquences dans notre pays du dérèglement climatique, ont créé cette situation exceptionnelle. L'explosion des prix de gros de l'électricité est telle que les prix atteignent des records. Cela crée de fait une insécurité sur les marchés, dont les répercussions sont importantes. Les défis sont immenses et l'on ne parle ici que de court terme. Il en va de notre approvisionnement énergétique.
Le groupe vert'libéral vous propose de refuser toutes les propositions de minorités et d'approuver cette demande de soutien temporaire qui permettra d'éviter de mettre en péril l'approvisionnement énergétique de la Suisse.
Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Ich darf das Abschlussreferat halten und mache das gerne. Mit der Gesetzesvorlage 22.031 haben wir die subsidiären Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft beraten. In dieser Beratung wurde der drohende Kollateralschaden im Fall von Nichtstun oft und richtigerweise sehr kritisch besprochen und bewertet. Dass dieser dispositiven Hilfe konkrete Kreditanträge folgen würden, war während der Beratung des Gesetzes schon klar. In diesem nun bereinigten Gesetz wurden die Auflagen an die Kreditnehmer - von der Büchereinsicht bis zur Kontrolle der Umsetzung, von der Zinspflicht bis zur Finanzierung eines möglichen Verlustes - alle vorberaten, behandelt und entschieden. Die Rahmenbedingungen für den Kreditbezug sind also bereinigt und gegeben.
Am 6. September kündigte der Bundesrat an, über eine Notverordnung den Rettungsschirm zu aktivieren und der Axpo Holding AG einen Kreditrahmen in der Höhe von 4 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht dessen, dass sich das Unternehmen zu 100 Prozent im Besitz mehrerer Kantone befindet, ist es umso tragischer, dass es in Liquiditätsprobleme gerät und den Bund um einen Kredit bitten muss. Es ist jetzt notwendig, diesen Fall kritisch aufzuarbeiten und dabei unter anderem folgende Fragen zu beantworten: Wieweit ist das aktuelle Geschäftsmodell der Grund dafür, dass die Axpo in eine solche Situation geraten konnte? Was hat die Axpo unternommen, um eine Intervention des Bundes zu vermeiden? Warum gelang es ihr nicht, genügend Kapital zu beschaffen, obwohl die Situation seit mehreren Monaten angespannt war? Welche Rolle spielten die Eignerkantone? Haben die Verwaltungsräte die Aufsicht und die Risikobewertung genügend wahrgenommen? Wurden die Risiken der in den letzten drei Jahren fast verdreifachten Bilanz richtig bewertet? Muss die Strategie der Axpo angepasst werden, um die Versorgungssicherheit zu stärken?
Für die FDP zeigt diese tragische Situation in erster Linie, dass das Geschäftsmodell der Axpo Holding AG kritisch hinterfragt werden muss. Angesichts der derzeit angespannten Lage im Strommarkt ist dabei vor allem die Rolle der Axpo zur Sicherung der Stromversorgung ins Zentrum zu rücken.
Nach der Genehmigung des Kredites durch die verschiedenen Gremien sowie nach der Verabschiedung des Rettungsschirmes ist es für die FDP klar, dass die Axpo Holding AG die Richtlinien des Rettungsplanes konsequent einhalten und sich um eine schnelle Rückzahlung des Kredites bemühen muss. Immerhin positiv zu werten ist die freiwillige Ankündigung der Axpo Holding AG, auf alle Dividenden und Boni zu verzichten, falls sie den Kredit in Anspruch nähme. Die Arbeit im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung der Axpo Holding AG wird in den nächsten Monaten also garantiert nicht kleiner.
Die FDP stimmt dem Kreditbeschluss zu und lehnt die zusätzlichen Rahmenbedingungen zum Kredit ab. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Formal behandeln Sie hier einen ordentlichen Nachtragskredit zum Budget 2022, der dringlich ist. Den zweiten Teil dieser Nachtragskredite werden Sie dann ordentlich mit dem Budget im Dezember beraten.
Wahrscheinlich müssen wir zwei Dinge unterscheiden: Wir haben erstens die Frage einer Sofortlösung, einer Liquiditätssicherstellung vorliegen. Zweitens geht es um eine Reihe von strukturellen Fragen in Bezug auf die längerfristige Sicherheit der Stromversorgung usw., die Sie angesprochen haben, die wir in diesem Bereich nicht lösen können, um die wir uns aber kümmern müssen. Es wurde ja angetönt: "too big to fail", wie wir es bei den Banken hatten. Das ist ein zweites Paket, das wir heute nicht behandeln können, um das wir uns aber kümmern müssen.
Um vielleicht noch einmal aufzuzeigen, weshalb wir hier vor einem Geschäft stehen, das eigentlich niemand will: Wir hatten Ende des letzten Jahres ein Gesuch der Alpiq, die fast innerhalb von Stunden einen höheren Kredit zur Sicherstellung der Liquidität beanspruchte. Das ist ja dann auch an die Öffentlichkeit durchgedrungen. In der damaligen Beurteilung mussten wir davon ausgehen, dass jederzeit grosse Unternehmen mit dem Gesuch an uns gelangen könnten, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen ihre Liquidität sicherzustellen. Das war die Ausgangslage.
Wir haben dann die gleichen Überlegungen gemacht, die Sie hier dargelegt haben, und gesagt: Dafür sind die Eigner zuständig. Wir haben dann sofort eine Sitzung mit den Kantonen einberufen, um zu schauen, wie die Kantone die Liquidität sicherstellen könnten. Wir haben den Schluss gezogen, dass die Kantone kurzfristig, wir sprachen damals von Tagen, nicht in der Lage sein würden, Milliardenbeträge aufzubringen. Wenn ich das jetzt mit dem Parlament hier vergleiche: Wir haben Ihnen diese Vorlage im Mai zugestellt, und etwa fünf Monate später sind Sie bereit, sie zu behandeln. Wenn Sie jetzt die Axpo mit ihren acht Eignerkantonen nehmen, bedeutet das acht Parlamente und zum Teil noch obligatorische Volksabstimmungen. Es war also klar, dass die Kantone nicht in der Lage sein würden, den Kredit in kurzer Zeit aufzubringen.
Wir haben mit den Kantonen dann folgende Lösung getroffen: Wir haben gesagt, dass der Bund für die Liquidität der drei grossen Stromversorger zuständig ist, und für die übrigen rund sechzig Stromversorger, die ebenfalls an den Börsen handeln, sind die Kantone zuständig. Das war das Konzept, das wir mit den Kantonen abgesprochen haben. Die drei Grossen sind, das haben Sie ja im Gesetz behandelt, die Axpo, die Alpiq und die BKW. Das war die Lösung mit den Kantonen, die wir weitergezogen haben. Im Laufe der Wochen und Monate, die verstrichen sind, mussten wir immer wieder damit rechnen, dass eines dieser drei Unternehmen allenfalls sehr kurzfristig Liquidität beanspruchen musste. Das hat sich jetzt mit der Axpo so ergeben.
Wir sprechen jetzt zwar von der Axpo, aber eigentlich geht es bei dieser Lösung - und das haben wir klar festgestellt - um die Sicherstellung der Stromversorgung der Schweiz. Denn diese drei grossen Unternehmen sind sehr eng vernetzt und haben Beteiligungen an oder sind Lieferanten von kleineren Unternehmen, von Gemeindewerken. Wenn eines dieser drei grossen Werke ausfällt, dann besteht die Gefahr eines Dominoeffektes. Dadurch kann die Stromversorgung der Schweiz gefährdet werden. Der Bund hat diesen Rettungsschirm aufgespannt, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung der Schweiz funktioniert.
Noch einmal: Der Bund stellt notfalls die Liquidität für die drei Grossen zur Verfügung. Für die rund sechzig Kleineren, die ebenfalls handeln, sind die Kantone zuständig. Das haben wir so abgemacht.
Jetzt fordern Sie ja mit dem Minderheitsantrag Egger Mike, dass sich die Kantone ebenfalls an den Darlehen beteiligen sollten. Das war und ist einfach nicht möglich, weil Sie schlicht acht kantonale Parlamente nicht dazu bringen, in kurzer Zeit solche Beträge zu sprechen, wenn Sie selbst schon fünf Monate dafür brauchen.
Wir haben aber die Verantwortung der Kantone sichergestellt, indem bei einem allfälligen Verlust die Kantone die Hälfte zu übernehmen haben. Damit zeigt sich auch das Interesse, das besteht. Es ist nicht nur im Interesse der entsprechenden Kantone, dass die Stromversorgung funktioniert, sondern im Interesse der Schweiz. Wenn eines dieser drei relevanten Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, kann eben die ganze Stromversorgung in der Schweiz "grounden". Das wollen wir nicht, und deshalb gibt es dieses Konzept.
Es geht also nicht um die Rettung der Axpo, sondern es geht um die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz mit der Aufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und mit der Risikoteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Von den 4 Milliarden Franken, die die Axpo einmal beansprucht hat, ist noch kein Franken geflossen. Die Axpo musste bis jetzt nicht darauf zurückgreifen, es ist sozusagen eine Reserve. Die Axpo wird auch nur im absoluten Notfall auf das Darlehen zurückgreifen, weil die Konditionen so unattraktiv sind, dass sie wahrscheinlich jede andere Lösung zuerst sucht, um die Liquidität sicherzustellen.
Wir erhalten von drei grossen Unternehmen eine Sicherstellung von 56 Millionen Franken. Diese drei grossen Unternehmen sind diesem Gesetz unterstellt, das haben Sie heute beschlossen. Sie bezahlen in jedem Fall die 56 Millionen Franken; es spielt dabei keine Rolle, ob sie das Geld brauchen oder nicht. Sie verlangen von uns, vom Bund, dass wir eine Reserve von 10 Milliarden Franken laufend zur Verfügung halten. Diese Bereitstellung lassen wir uns etwas kosten. Auch wenn kein Franken Darlehen fliesst, bezahlen die drei grossen Unternehmen diese 56 Millionen Franken. Daran hatten sie nicht alle Freude, weil sie zwischenzeitlich immer davon ausgegangen sind, dass sie das Darlehen nie brauchen würden. Es gibt einen ordentlichen Zins und einen hohen Risikozuschlag. Das Darlehen, das wir hier zur Verfügung stellen, haben wir bewusst sehr unattraktiv ausgestaltet, damit die Unternehmen noch andere Möglichkeiten und Finanzierungen suchen. Es kann nicht sein - und da teilen wir durchaus Ihre Auffassung -, dass der Bund immer die erste Anlaufstelle ist, wenn etwas nicht funktioniert. Das haben wir mit diesem hohen Risikozuschlag einigermassen sichergestellt.
Die Konditionen sind also nicht attraktiv, aber sie garantieren im äussersten Notfall die Stromversorgung in der Schweiz, indem die Liquidität der Unternehmen sichergestellt wird. Dort liegt ja auch das Problem. Mit Blick auf die Unternehmen zeigt sich, dass kein Unternehmen Probleme mit dem Gewinn oder Ertrag hat, sondern dass es ausschliesslich ein Liquiditätsproblem ist. Allerdings kann sich dies im Laufe der Zeit wieder verschieben; das müssen wir entsprechend anschauen.
Was ebenfalls sichergestellt ist: Diese Konditionen dürfen nicht auf den Strompreis überwälzt werden. Das haben wir auch festgelegt. Wenn die Unternehmen also entsprechende Kosten haben, gehen sie zulasten der Eigner. Die Eigentümer werden weniger Ertrag haben. Da kann man wieder sagen: Am Schluss zahlt es trotzdem der Steuerzahler, das ist in unserem System so. Alle Ausgaben, die Sie beschliessen, zahlen Sie am Schluss selbst. Dessen müssen wir uns einfach immer wieder bewusst sein.
Was wir Ihnen aber unterbreiten, ist die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz. Im Moment ist allfällig ein Darlehen an die Firma Axpo zu unattraktiven Bedingungen vorgesehen, damit die Stromversorgung sichergestellt wird. Auch wir haben natürlich entsprechende Anliegen in Bezug auf die längerfristige Stabilität der Stromversorgung. Das müssen wir anschauen. Wir können das heute aber nicht lösen, weil wir nicht wissen, ob dieses Geld morgen oder in einem Monat beansprucht wird und wie viel es sein wird. Jetzt müssen wir einmal die Stromversorgung sicherstellen, und den Rest des Problems müssen wir später lösen.
Sie haben ebenfalls gefordert - das ist der zweite Minderheitsantrag Egger Mike -, dass vor der Auszahlung eine gründliche Überprüfung erfolgt. Hier können wir sagen: Die haben wir gemacht, allerdings in kurzer Zeit - richtigerweise. Aber wir haben sie ja nicht in der Verwaltung gemacht. Wir haben sie von Fachleuten untersuchen lassen, von Drittpersonen, die zu diesem Ergebnis gekommen sind. Sollte sich etwas Wesentliches ändern, müssten wir das wohl noch einmal anschauen. Ich bitte Sie folglich, auf die Vorlage einzutreten.
Selbst wenn die Vorlage von uns nicht gesucht wurde und wir keine Freude daran haben: Wir haben sie so ausgestaltet, dass wir davon ausgehen, dass sie robust genug ist, um einerseits die Stromversorgung sicherzustellen und andererseits dem Steuerzahler keinen Verlust zu verursachen. Die Forderungen der Minderheitsanträge Egger Mike sind grösstenteils erfüllt. Er fordert, wie schon gesagt, eine Darlehensbeteiligung der Eigner. Das haben wir zwar aus Zeitgründen nicht geschafft, trotzdem müssten sich die Eigner an etwaigen Verlusten beteiligen. Die Überprüfung ist erfolgt. Dass das Geschäftsgeheimnis nicht bis zu Ihnen kommt, ist auch klar; das muss intern geprüft werden. Ebenfalls abzulehnen ist der dritte Minderheitsantrag.
Ich bitte Sie also, einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Monsieur le conseiller fédéral, cette session extraordinaire a été demandée par les membres du groupe UDC. Ils étaient cinq dans la salle durant le débat. Comment avez-vous trouvé la qualité de leur écoute? (Hilarité)
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wie Sie wissen, gehöre ich primär dem Bundesrat an und bin nicht für meine Fraktion verantwortlich. Aber ich habe mich auch darüber geärgert, das gebe ich zu.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Verschiedene Sprecher haben behauptet, die Minderheitsanträge würden dem Finanzhaushaltgesetz widersprechen. Wir waren beide bei der Revision des Finanzhaushaltgesetzes im Rat bzw. Sie im Bundesrat. Es wurde uns mehrmals versichert, das Parlament erhalte damit die Möglichkeit, für bestimmte Produktgruppen, Verpflichtungen und Ausgaben verbindliche Vorgaben über die Mittelverwendung und Leistungserbringung zu machen. Können Sie bestätigen, dass die Aussage, die Minderheitsanträge entsprächen nicht dem Gesetz, falsch ist?
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sie haben ja Sondergesetz für die Kredite in diesem Bereich verabschiedet. Meiner Meinung nach hätten die Bedingungen, wenn schon, auch in dieses Gesetz gehört, damit man die Verbindung mit dem Kredit gehabt hätte. Ich habe das nicht gesagt, aber ich würde jetzt sagen, dass diejenigen, die darauf hingewiesen haben, nicht so unrecht haben. Die Bedingungen für diesen Kredit hätten eigentlich eine gesetzliche Grundlage gebraucht. Das hätten Sie idealerweise im Gesetz einbringen müssen. Wenn Sie das jetzt einbringen, ist es nicht ganz ausgeschlossen. Sehr elegant ist es nicht, wenn Sie diese Anträge erst jetzt bringen. Eigentlich gehören sie ins Gesetz.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir sind am Ende der der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.