23.3968
Schutzstatus S. Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Friedli Esther, Fässler Daniel, Schwander, Z'graggen)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Friedli Esther, Fässler Daniel, Schwander, Z'graggen)
Rejeter la motion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die Motion will, wie der Titel sagt, Personen mit dem Schutzstatus S den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Um diesem Ziel näher zu kommen, soll die Bewilligungspflicht für Personen mit dem Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, diesem Anliegen und damit dieser Motion zuzustimmen. Die SPK des Nationalrates hat die Motion im Rahmen einer Diskussion zum Zwischenbericht der Evaluationsgruppe Status S angenommen.
Ein Teil des Berichtes fokussiert sich auf die Arbeitsintegration und stellt fest, dass die Erwerbsquote in den Kantonen einerseits sehr unterschiedlich ist - sie liegt zwischen etwa 6 und 40 Prozent - und andererseits mit durchschnittlich etwa 15 Prozent schlicht recht tief ist. Möglicherweise ist die Zahl heute bereits wieder etwas höher, der Bundesrat kann die aktuellen Zahlen sicherlich nennen.
Untersuchungen zeigen, dass Personen mit Schutzstatus S gut ausgebildet sind. 70 Prozent verfügen über eine tertiäre Ausbildung und 94,5 Prozent über mindestens einen nachobligatorischen Bildungsabschluss. Das SEM erfuhr zudem im Rahmen einer Befragung, dass 76 Prozent gerne mehr arbeiten würden.
Der Bericht der Evaluationsgruppe wies unter anderem auf die vorliegende Möglichkeit der Umwandlung einer Bewilligung in eine Meldepflicht hin, um Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen mit diesem Schutzstatus abzubauen. Die SPK-N hat basierend auf dieser Diskussion die Motion formuliert, und der Nationalrat hat ihr mit 128 zu 64 Stimmen zugestimmt. Das Anliegen wurde von Ihrer Kommission mit 7 zu 4 Stimmen unterstützt, und die Motion wird auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.
Für die Zustimmung Ihrer Kommission waren primär folgende Gründe entscheidend: Die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S liegt bei etwa 15 Prozent, wie ich erwähnt habe. Dass die Quote höher liegen könnte, zeigen die Unterschiede zwischen den Kantonen und auch der internationale Vergleich: Der Kanton Appenzell Innerrhoden zum Beispiel erreicht über 40 Prozent, und in gewissen Ländern wie den Niederlanden und Dänemark liegt die Erwerbsquote noch höher, es ist von gegen 70 Prozent die Rede. Es gibt also Luft nach oben.
Verschiedene Gründe sprechen für eine verstärkte berufliche Integration: Die Erwerbstätigkeit senkt die Sozialhilfekosten, sie führt zu einer verbesserten Integration der Personen ins gesellschaftliche und soziale Leben, und schliesslich ermöglicht die berufliche Erfahrung auch die Chancen auf eine Wiederintegration in den Arbeitsmarkt im Heimatland nach der Rückkehr. Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt sollen deshalb - davon ist die Mehrheit der Kommission überzeugt - wenn möglich gesenkt werden.
In der Kommission wurde zudem auch das Risiko von missbräuchlichen Anstellungen von Personen mit Schutzstatus S diskutiert. Aufgrund der mittlerweile besseren Integration der Personen kann davon ausgegangen werden, dass ein geringeres Missbrauchspotenzial besteht. Zudem müssen sich die Arbeitgebenden auch bei Meldeverfahren dazu verpflichten, die Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Kontrollen können auch bei einem Wechsel zum Meldeverfahren durchgeführt werden.
Schliesslich ist der Wechsel von einer Bewilligungspflicht zu einer Meldepflicht ein Schritt der Entbürokratisierung. Das Verfahren würde für Arbeitnehmende und Arbeitgebende vereinfacht. Im Unterschied zum Bewilligungsverfahren können die Arbeitgeber beim Meldeverfahren einfach online ein Formular ausfüllen. Sobald das Formular ausgefüllt ist, kann die Arbeit aufgenommen werden. Bei einem Bewilligungsverfahren müssen hingegen mehrere Unterlagen eingereicht werden, was gerade bei Arbeitgebern durchaus zu einem Abhalteeffekt führt. Für vorläufig Aufgenommene gilt seit 2019 das Meldeverfahren, und es hat sich gezeigt, dass die Erwerbsquote angestiegen ist.
Die Minderheit lehnt den Wechsel vom Bewilligungs- zu einem Meldeverfahren ab. Sie stellt infrage, dass das heutige Bewilligungsverfahren die Erwerbstätigkeit für Personen mit dem Schutzstatus S erschwert. Zudem bezweifelt sie, dass das Meldeverfahren zu weniger Bürokratie führt. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Vertreter der Minderheit noch äussern werden.
Wie gesagt, die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Arbeitsquote von Personen mit Schutzstatus S ist tief - zu tief. Da sind wir uns einig. 50 Prozent der Personen mit einem aktiven Schutzstatus S sind aktuell im erwerbsfähigen Alter. Etwa 20 Prozent der Personen mit Schutzstatus S gehen aktuell einer bezahlten Arbeit nach. Die Zahlen, die vor einem Jahr erhoben wurden, liegen bei etwa 15,6 Prozent. Dabei gibt es sehr grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind es 45 Prozent, im Kanton Genf nur etwa 9 Prozent.
Die SPK-N möchte diese Erwerbsquote nun erhöhen und schlägt eine Abschaffung der Bewilligungspflicht vor. Das ist quasi gut gemeint, aber gut gemeint ist ja nicht immer gut. Ich beantrage Ihnen deshalb, beim heutigen Modell des Bewilligungsverfahrens zu bleiben, dies ganz explizit auch in Absprache mit meinem Kanton und dessen Amt für Arbeit. Die heutige Praxis mit dem Bewilligungsverfahren hat sich bewährt, ist eingespielt und bringt keine grossen Probleme. Die Arbeitgeber müssen, wenn sie eine Person mit Schutzstatus S anstellen wollen, beim zuständigen Kanton eine Bewilligung einholen. Dabei müssen Angaben zur Art der Arbeit gemacht, aber auch der Lohn und die Arbeitsbedingungen belegt werden. Die Kantone erteilen innert weniger Tage oder allenfalls sogar Stunden eine Arbeitsbewilligung.
Ich setze mich überall für möglichst wenig Bürokratie ein, aber hier glaube ich, dass eine Änderung des Verfahrens falsch wäre. Ich spreche hier auch explizit als KMU-Arbeitgeberin aus dem Gastrobereich. Es darf uns zugemutet werden, dass wir dem Kanton die Arbeits- und Lohnbedingungen melden. Wenn eine Person zum Beispiel bei uns arbeiten möchte, werden vor Antritt der Arbeit die Arbeits- und Lohnbedingungen abgemacht. Natürlich ist man ab und zu auch froh, wenn jemand gleich am nächsten Tag beginnen kann. Aber erfahrungsgemäss haben die meisten Personen, die man anstellt, irgendwo noch eine Kündigungsfrist, und da ist man es gewohnt, auch mal etwas zu überbrücken.
Als Arbeitgeberin bin ich auch dafür bekannt, dass ich mich nicht unbedingt für die Arbeitnehmer einsetze. Aber in diesem Fall dürfen wir die einzuhaltenden Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen wirklich nicht aus den Augen lassen. Das ist gerade auch ein spezielles Anliegen der Kantone und der zuständigen Ämter. Für sie ist es mit viel weniger Aufwand verbunden, die Arbeits- und Lohnbedingungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu überprüfen als mit dem Meldeverfahren.
Dies ist zum Beispiel gerade bei Praktika, bei denen viel tiefere Löhne ausbezahlt werden, der Fall, denn Praktika haben immer auch einen gewissen Ausbildungscharakter. Wie wird sichergestellt, dass diese Bedingungen für Praktika wirklich eingehalten werden? Dann muss man im Nachhinein überprüfen, ob diese Bedingungen erfüllt oder nicht erfüllt sind. Und dann beginnt die Bürokratie, und zwar für die Arbeitgeber und die Kantone. Aus der Vollzugsoptik bringt die Umwandlung einer Bewilligungs- in eine Meldepflicht die Gefahr einer Erodierung des Arbeitnehmerschutzes mit sich. Die Meldepflicht bringt einzig mit sich, dass Arbeitnehmende mit Schutzstatus S ihre Erwerbstätigkeit ein paar wenige Tage früher aufnehmen können.
Der Bundesrat hat ja in Bezug auf die Begleitung und Evaluation des Schutzstatus S mehrere Gruppen eingesetzt. Eine Begleitgruppe wird ihre Evaluation bis Ende Jahr vorlegen. Eine Befragung der Sozialpartner hat zudem ergeben, dass sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite einheitlich bestätigt haben, dass die Bewilligungspflicht in der Praxis keinen Hindernisgrund darstellt; sie wurde als sinnvoll erachtet. Eine Änderung der Bewilligungspflicht geschähe also ohne Not, und sie würde die Erwerbsquote der Menschen mit Schutzstatus S nicht markant erhöhen. Auch für die Arbeitgeber ist der Aufwand nicht zu gross.
Ich bitte Sie daher, an der bewährten Praxis festzuhalten und die Motion abzulehnen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich lehne diese Motion ab. Ich habe nichts dagegen, dass Arbeitgeber, welche Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen, künftig kein Gesuch mehr stellen müssen und sich auf eine Meldung beschränken können. Aber diese Massnahme alleine wird das vor allem in der Romandie und im Tessin bestehende Problem nicht lösen.
Gemäss einer vor zwei Wochen in einer Tageszeitung publizierten Statistik beträgt die Erwerbstätigkeitsquote schweizweit nur 21,9 Prozent. Das hat sich also noch verändert gegenüber den Zahlen, die wir in der Kommission erhalten haben. Die kantonalen Unterschiede sind noch grösser geworden: Während in meinem Kanton, Appenzell Innerrhoden, 51,2 Prozent der Schutzsuchenden erwerbstätig sind, liegt diese Quote im Kanton Genf nur bei 10,1 Prozent. Das ist fünfmal weniger. In den Kantonen Waadt und Tessin liegt die Quote nur unwesentlich höher als im Kanton Genf. Das SEM begründet diese tiefen Erwerbstätigkeitsquoten im Tessin und in der Westschweiz mit dem regionalen Arbeitsmarkt und der in diesen Kantonen bestehenden Arbeitslosigkeit. Das mag sein. Nur, allein mit dem Wechsel von der Bewilligungspflicht zur Meldepflicht werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Erwarten Sie also bitte von dieser Motion keine Wunder.
Und dann noch etwas anderes: Die massgebende Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) gibt in Artikel 53 vor, dass die Bewilligungsbehörde aufgrund des Gesuchs eines Arbeitgebers zu prüfen hat, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäss Artikel 22 des Ausländer- und Integrationsgesetzes eingehalten werden. Nun soll diese Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht abgelöst werden. Dann gibt es meiner Überzeugung nach bei der Umsetzung nur zwei Varianten: Entweder findet überhaupt keine Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr statt - das wird von der Kommission aber verneint und ist auch nicht im Sinne des geltenden Lohnschutzes -, oder die Prüfung hat weiterhin stattzufinden, einfach im Nachhinein. Dann bleibt es aber bei der heute geltenden Bewilligungspflicht. Wenn die Behörde die Meldung erhält und dann trotzdem eine Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchführen muss, dann ändert sich nichts. Auch aus diesem Grund sind von der Annahme dieser Motion keine Wunder zu erwarten.
Ich komme zum Schluss: Bei der Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen mit Schutzstatus S besteht offenkundig Handlungsbedarf. Die vorliegende Motion gibt aber leere Versprechen ab. Sie ist der falsche Weg. Wenn sich wirklich etwas verbessern soll, sind die in den Kantonen zuständigen Behörden gefordert, die Schutzsuchenden nicht nur zu administrieren, sondern sie im Sinne eines Case-Managements wirksam zu betreuen und die nötigen Kontakte zu den Arbeitgebenden herzustellen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Krieg in der Ukraine dauert nun schon mehr als zwei Jahre. Je länger der Aufenthalt der aus der Ukraine geflohenen Menschen dauert, desto wichtiger ist es, dass sie sich in den Arbeitsmarkt integrieren. Heute haben etwas mehr als 22 Prozent der Personen mit Schutzstatus S im erwerbsfähigen Alter einen Arbeitsplatz. Damit können wir uns nicht zufriedengeben. Warum?
Die Erwerbstätigkeit erlaubt den Betroffenen die Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in der Schweiz. Dies ist nicht nur für die Schutzsuchenden selbst ein Gewinn, sondern auch für die Gesellschaft, die damit Sozialhilfekosten sparen kann. Darüber hinaus können die betroffenen Personen ihre beruflichen Fähigkeiten erhalten und zusätzlich verbessern; dies wird ihnen, wenn der vorübergehende Schutz in der Schweiz aufgehoben wird, auch bei der Rückkehr in den Herkunftsstaat helfen. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat das Ziel der Motion. Auch er hält es für wichtig, die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S abzubauen. Der administrative Aufwand für die Arbeitgebenden wird gesenkt.
Le remplacement de l'obligation d'autorisation par une obligation d'annonce nécessite une adaptation des bases légales. Comme une telle adaptation ne peut pas être mise en oeuvre du jour au lendemain, les travaux nécessaires doivent être entamés le plus rapidement possible. L'introduction de l'obligation d'annonce au lieu de l'obligation d'autorisation pour les personnes bénéficiant du statut de protection S est une pièce du puzzle permettant d'augmenter leur taux d'activité.
Der Bundesrat hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis Ende 2024 soll eine Erwerbsquote von 40 Prozent erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, den Kantonen sowie den Sozialpartnern und Unternehmen neue konkrete Massnahmen entwickeln und umsetzen. Es werden Projekte entwickelt, die unter anderem das Matching zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern verbessern und die Anerkennung von Diplomen erleichtern sollen. Ausserdem ist geplant, die Schutzsuchenden besser über die Bedeutung von Arbeit, Bildung und Lernen in der Schweiz zu informieren.
Ich teile die Einschätzung von Herrn Fässler, dass die hier vorgeschlagene Massnahme keine Wunder vollbringt; es ist einfach ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Und es ist richtig, es gibt grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden, das möchte ich dann auch noch sagen, ist es vielleicht auch ein bisschen einfacher. Es gibt dort im Wesentlichen eine grosse Firma, die das Problem hervorragend angepackt hat und sich wirklich darum bemüht, Menschen aus der Ukraine anzustellen. Dass die Firmen Aktivitäten entwickeln, ist meiner Ansicht nach ein ganz zentrales Element, das ich persönlich auch unterstützen und fördern will. Wenn dann mal ein paar dort arbeiten - das hat sich eben in Appenzell Innerrhoden gezeigt -, dann kommen immer mehr, das spricht sich herum. Die Menschen, die Geflüchteten realisieren: Das ist meine Chance, hier in der Schweiz Fuss zu fassen. Deshalb ist das für uns wichtig. Weitere Erkenntnisse von unserer Seite sind zum Beispiel, dass die Kantone, in welchen die Menschen obligatorisch im RAV betreut werden, ebenfalls eine höhere Arbeitsintegrationsquote haben. Auch das ist ein wichtiges Instrument, das wir einführen sollten.
Wir sind bisher nicht untätig geblieben. Seit Januar müssen die Kantone die Bedürfnisse von Personen mit Schutzstatus S im erwerbsfähigen Alter in jedem Einzelfall abklären und gestützt darauf spezifische Massnahmen ergreifen. Mir ist bewusst, dass dies für die Kantone eine grosse Arbeit ist und dass der Fachkräftemangel bei den Sprachlehrpersonen für die Kantone eine Herausforderung darstellt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass es sich lohnt, wenn wir von Anfang an viel in die Integration investieren.
Comme vous pouvez le constater, nous mettons tout en oeuvre pour relever le taux d'activité des bénéficiaires du statut S. C'est pourquoi je vous invite à suivre le Conseil national et à adopter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(1 Enthaltung)