24.026
«Pour une imposition individuelle indépendante de l'état civil (initiative pour des impôts équitables)». Initiative populaire et contre-projet indirect (loi fédérale sur l’imposition individuelle)
Intervention de procédure
2. Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
2. Loi fédérale sur l'imposition individuelle
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Salzmann, Bischof, Ettlin Erich, Germann, Hegglin Peter, Regazzi)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Salzmann, Bischof, Ettlin Erich, Germann, Hegglin Peter, Regazzi)
Ne pas entrer en matière
Wicki Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe libéral-radical
Ich denke, viele von Ihnen können sich noch an 1984 erinnern. Die Jüngsten unter uns können das vermutlich nicht, weil sie noch in der Wiege lagen oder noch gar nicht da waren. Aber ich kann Ihnen sagen: Leon Schlumpf wirkte damals als Schweizer Bundespräsident, und die Sowjetunion wagte mit Gorbatschow erste Annäherungen an den Westen. Über den Atlantik hinweg markierten die britische Premierministerin Margaret Thatcher und US-Präsident Ronald Reagan ein Band unerschütterlicher Treue zwischen der Alten und der Neuen Welt - eine Welt von gestern, die in tiefer Vergangenheit liegt.
Und doch gibt es eine Pendenz aus diesem Jahr 1984, die sich eben bis heute hinübergerettet hat. Denn in diesem Jahr hielt das Bundesgericht fest, dass bei der Individualbesteuerung zur Wahrung der Verfassungsmässigkeit Korrektive zugunsten der Einverdiener-Ehepaare vorzusehen sind, sprich: Die Heiratsstrafe ist nicht verfassungsmässig. In den folgenden vier Jahrzehnten entstand ein langes Ringen um deren Abschaffung. Seit rund 25 Jahren gibt es dabei zahlreiche Vorschläge, die breit diskutiert und verworfen wurden. Sie finden in der bundesrätlichen Botschaft die einzelnen Etappen dieses Weges dargestellt.
Dies bildete den Ausgangspunkt für die von den FDP-Frauen lancierte Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung", kurz Steuergerechtigkeits-Initiative. Diese wurde am 8. September 2022 mit 112 218 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung und damit die Abschaffung der Heiratsstrafe. Zugleich sollen auf diese Weise die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöht und die Gleichstellung von Mann und Frau verbessert werden. Noch im Herbst 2022 wurde vom Parlament die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung aufgenommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Initiative und hat an deren Stelle einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht. Der Nationalrat ist anlässlich der letzten Herbstsession auf den Gegenvorschlag eingetreten und hat ihn mit 98 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative selbst hat er ausgesetzt, um dann in Kenntnis des definitiven Entwurfes darüber zu befinden. Unsererseits haben wir anlässlich der letzten Wintersession die Frist zur Behandlung der Volksinitiative bis zum 8. März 2026 verlängert.
Somit geht es nun vorliegend um den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das heisst um den Entwurf 2. Dieser geht mit dem Grundanliegen der Initiantinnen einig, möchte dieses aber direkt auf der Gesetzesstufe regeln. Damit könne das Anliegen der Initiative schneller umgesetzt werden. Dieser Entwurf sieht vor, dass alle Personen individuell besteuert werden, unabhängig vom jeweiligen Zivilstand. Dabei sollen bei verheirateten Personen Einkommen und Vermögen nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie dies bei unverheirateten Paaren schon heute der Fall ist. Dabei wird die Individualbesteuerung für alle drei staatlichen Ebenen vorgesehen.
Der Tarif der direkten Bundessteuer soll angepasst werden, und zwar durch eine Senkung der Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen. Der Grundfreibetrag wird erhöht, und der Betrag, bei dem der Maximalsteuersatz von 11,5 Prozent erreicht wird, wird gesenkt. Zwar verstärken diese Anpassungen die Progression des Tarifs, doch steht dem eine Abschwächung der Progression gegenüber - namentlich bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung -, die durch den Systemwechsel entsteht. Ziel dieser Tarifanpassung ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über alle Einkommensklassen hinweg.
Zu den Auswirkungen der Initiative: Bezogen auf das Steuerjahr 2024 rechnet der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer mit jährlich rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen. Davon würde der Bund etwa 800 Millionen Franken tragen, die Kantone etwa 200 Millionen Franken. Auf diese Zahl werden wir gegebenenfalls bei der Detailberatung zurückkommen.
Mit diesem Systemwechsel wäre der Kreis der Steuerpflichtigen, die eine steuerliche Entlastung erfahren, wesentlich grösser als der Kreis derjenigen, die eine Mehrbelastung erfahren. Eine Entlastung würden im Schnitt insbesondere Zweiverdiener-Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung erfahren, aber auch etwa Einverdiener-Ehepaare, Zweiverdiener-Ehepaare generell, Unverheiratete sowie Rentnerehepaare. Eine Mehrbelastung würde hingegen tendenziell bei Ehepaaren mit ungleicher Einkommensaufteilung entstehen, insbesondere bei Einverdiener-Ehepaaren mit Kindern und einem mittleren oder höheren Einkommen. Dies kann allerdings teilweise im Zusammenhang mit dem Kinderabzug korrigiert werden. Im Fall des Eintretens auf diese Vorlage würden diese Punkte in der Detailberatung ebenfalls behandelt werden.
Positive Effekte dieses Systemwechsels erwartet der Bundesrat etwa bei der Beschäftigung, insbesondere bei den potenziellen Zweitverdienern. Im jetzigen System wird ein allfälliges zweites Einkommen aufgrund des Grenzsteuersatzes belastet. Aus der Kombination einer substanziellen Senkung der Steuer- bzw. Grenzsteuerbelastung und der höheren Elastizität des potenziellen Zweitverdienstes im Vergleich zum Erstverdienst resultiert ein stärkerer Beschäftigungseffekt. So viel vorerst zum Inhalt der Vorlage.
Unsere Kommission hat den indirekten Gegenvorschlag in drei Sitzungen beraten. Sie nahm dabei Kenntnis davon, dass die Finanzkommission unseres Rates vorgängig beantragte, die Steuergerechtigkeits-Initiative abzulehnen und auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten. In der Folge hat unsere WAK im vergangenen Oktober zunächst die Vertreter der Kantone angehört. Nach einer allgemeinen Aussprache beschloss sie, die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen und Berechnungen zu beauftragen. Die Antworten lagen an der Sitzung im Januar vor und wurden angeregt diskutiert. Dabei wurde mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, auf den Gegenvorschlag einzutreten. In der Detailberatung folgte unsere Kommission weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates, mit zwei Änderungen. In diesen geht es einerseits um die Übertragung der kinderbezogenen Abzüge und die damit einhergehende Anpassung bei der Erhöhung derselben. Andererseits geht es darum, dass auch bei der getrennten Veranlagung von Ehepaaren eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden kann. Dazu liegen auch Minderheitsanträge vor; wir werden gegebenenfalls in der Detailberatung darauf zurückkommen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Nach über vier Jahrzehnten mit zahlreichen Initiativen, Vorstössen und Abklärungen haben wir nun die Möglichkeit, die Heiratsstrafe zu beseitigen. Selbstverständlich gibt es verschiedene Modelle, um dies umzusetzen, und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Mit dem Vorschlag der Individualbesteuerung wird aber ein kohärentes Modell vorgelegt. Der Gegenvorschlag greift dabei wichtige Ziele der Initiative auf. Dazu gehören, wie eingangs erwähnt, der Grundsatz der zivilstandsneutralen Besteuerung und Erwerbsanreize für Zweitverdienende. Mit Blick auf die gesellschaftlichen Veränderungen stellt ein zivilstandsneutrales Modell eine wichtige Perspektive für die Zukunft dar. Für künftige, teilweise noch zu diskutierende Familienmodelle stellt das Modell eine grundsätzliche Anschlussfähigkeit sicher, und die Erwerbsanreize wiederum erweisen sich in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft.
Vor dem Hintergrund, dass in vielen Branchen ein Fachkräftemangel herrscht, kann eine signifikante Anzahl an Vollzeitäquivalenten geschaffen werden. Aus der Verwaltung wurde dabei rückgemeldet, dass 27 000 Vollzeitäquivalente dem Basisszenario und 44 000 dem oberen Bereich der Bandbreite entsprechen. Dies dürfte zu einer zusätzlichen Lohnsumme von rund 3,6 Milliarden Franken führen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sind zwar schwierig abzuschätzen, doch dürften die zusätzlichen Sozialversicherungseinnahmen etwa 440 Millionen Franken betragen. Diese Anreize für Zweitverdiener stärken zudem auch die Chancengleichheit, denn damit wird nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit, gerade auch im Fall einer Scheidung, sondern auch die individuelle Altersvorsorge gestärkt.
Entgegen der Position der Minderheit, die ihre Sichtweise noch darlegen wird, ist die Individualbesteuerung ein logisches, nachvollziehbares und praktikables Modell. Neben administrativen Aufwänden wird es auch Vereinfachungen geben, etwa mit dem Wegfall der Koordination der Dossiers von Ehe- und Konkubinatspaaren. Indem auch Abzüge und Tarife mehrheitlich wegfallen, wird der Prüfaufwand für die Steuerbehörden reduziert.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit unserer Kommission, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Beenden wir den verfassungswidrigen Zustand und machen wir mit der Individualbesteuerung einen Schritt zu einem zukunftsfähigen Modell. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.
An dieser Stelle äussere ich mich noch kurz zu den zwei weiteren Geschäften, die wir hier ebenfalls behandeln. Einerseits ist das die Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Unser Rat wies diese zurück an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell der Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die der Bundesrat als geeignet erachtet. Der Nationalrat stimmte der Rückweisung ebenfalls zu. Andererseits ist auch die Motion Markwalder zu behandeln. Diese sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen soll, welcher einen Systemwechsel hin zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. Der Nationalrat hat diese Motion in der Sommersession 2021 angenommen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag, der nun vorliegt, ist der Auftrag der Bundesversammlung erfüllt sowie der Inhalt der Motion umgesetzt. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, die beiden Geschäfte 18.034 und 19.3630 abzuschreiben.
Salzmann Werner · 2VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, nicht auf den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative einzutreten. Der indirekte Gegenvorschlag greift mit ungerechten Mitteln in die Lebensform der Familie ein, ist ineffizient und verursacht hohe Kosten bei den Kantonen.
Die Beschäftigungseffekte, die der Bundesrat prognostiziert, sind wirklich gering oder finden nicht statt. Weshalb? Der Bundesrat sagt, dass hochgerechnet etwa 10 000 bis 44 000 Vollzeitäquivalente mehr generiert würden. Es handelt sich um einen einmaligen Effekt. Basierend auf der Maximalvariante des Bundesrates - es ging um Frauen, die nur einen Tag mehr pro Woche, also 20 Prozent mehr, arbeiten würden -, würde dies 44 000 Vollzeitäquivalenten bzw. etwa 220 000 Frauen entsprechen. Nun, ist das viel oder ist das wenig? Die Schweiz hat 9 Millionen Einwohner; etwas mehr als die Hälfte davon sind Frauen. Etwa 60 Prozent von ihnen sind erwerbsfähig; das sind rund 2,7 Millionen Frauen. 220 000 von 2,7 Millionen Frauen entsprechen 8 Prozent. Beim Szenario des Bundesrates mit 10 000 Vollzeitäquivalenten, also beim tiefen Szenario, würden nur 2 Prozent der erwerbstätigen Frauen motiviert, mehr zu arbeiten.
Der Nutzen dieser Vorlage gemäss Berechnung des Bundesrates steht also, gelinde gesagt, in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten, die die Individualbesteuerung generiert. Der Bundesrat hat nie über die Kostenfolgen für die Kantone gesprochen. Man findet dazu keine Schätzung. Die Kantone Tessin und Aargau haben nun hochgerechnet, wie viele Steuerkommissäre notwendig wären, um schätzungsweise 85 000 bzw. 140 000 neue Veranlagungen zu bearbeiten. Im Kanton Tessin wären es bis zu 80 und im Kanton Aargau etwa 127 neue Steuerbeamte. Hochgerechnet auf die schweizweit 1,7 Millionen neuen Veranlagungen, die der Bundesrat uns vorrechnet, wären es zwischen 1000 und 1600 neue kantonale Steuerfachleute.
Wieso kommen die Kantone auf diese Mehrbelastung? Es wird mehr Personal auf den Steuerverwaltungen brauchen, weil bei Ehepaaren mit gemeinsamen Liegenschaften oder gemeinsamen Geschäften - natürliche Personen meine ich hier - nicht nur eine, sondern zwei zusätzliche Steuererklärungen generiert werden, weil eine Aufteilung der Erträge und Aufwände unter den Ehepaaren notwendig wird. Die gemeinsamen Vermögenswerte müssen güterrechtlich immer genau zugewiesen werden, wenn spätere Rechtsstreite verhindert werden sollen.
Dass die neuen Dossiers automatisch veranlagt werden können, ist eine absolute Utopie, denn die Einkommen werden immer mit dem Vermögenszuwachs verglichen. Kommt es bei den individuellen Steuererklärungen zu Abweichungen, werden Einkommen und Vermögenszuwachs manuell verglichen werden müssen. Somit entstehen eben mehr Dossiers, die in den Kantonen manuell bearbeitet werden müssen. Ich verweise noch auf die zusätzlichen Kosten, die bei Annahme des Einzelantrages Würth in Bezug auf die Auskunftspflicht bei Einsprachen entstehen. Das unterstreicht meine Auslegung. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone belaufen sich somit, bei 100 000 bis 150 000 Franken Bruttoeinkommen pro Beamten, auf rund 100 bis 160 Millionen Franken. Dabei sind die Kosten der Umstellung auf die neue Informatik usw. nicht eingerechnet. Der einzige Beschäftigungseffekt, den ich hier sehe, ist der Zuwachs an Steuerbeamten in den Kantonen.
Die Individualbesteuerung soll die Schweiz gerechter machen. Der vorliegende Gegenvorschlag schafft aber bloss Ungerechtigkeiten. Er greift in die zivile Lebensform der Menschen ein, indem gewisse Familienmodelle benachteiligt werden. Familien, bei denen ein Elternteil viel verdient und der andere vor allem für die Kinder sorgt, müssten nach dem neuen Steuermodell massiv mehr Steuern zahlen als klassische Doppelverdiener. Die Vorlage zwingt die Leute nicht in die Scheidung, würde aber faktisch steuerlich die Trennung vollziehen.
Die schweizerische Gesetzgebung und das schweizerische Steuersystem gehen davon aus, dass die Familie, heutzutage der Haushalt - aufgrund der Ausdehnung des Ehebegriffs zählen auch gleichgeschlechtliche Paare dazu -, als ein Steuersubjekt einzustufen ist. Weshalb? Weil es sich aus zivilrechtlicher Sicht um eine Gemeinschaft handelt. Ein Ehepaar respektive ein gemeinsamer Haushalt gilt zivilrechtlich als ökonomische und bisher auch als steuerliche Gemeinschaft. Für mich als Steuerexperten ist das Steuerrecht wertfrei. "Wertfrei" bedeutet, dass das Steuerrecht keine besonderen Verhaltensweisen verursacht, sondern die Verhaltensweisen neutral, eben wertfrei, behandelt. Es sollte also keine Rolle spielen, ob der eine Partner 150 000 Franken verdient und der andere nichts, ob die Einkommensverteilung im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln oder von einem Viertel zu drei Vierteln steht oder ob beide Partner je die Hälfte an das Haushaltseinkommen beitragen. Das steuerliche Ergebnis sollte wertfrei bleiben. Das ist der Sinn der Familien- respektive Haushaltsbesteuerung.
Die Individualbesteuerung hingegen ist nicht wertfrei. Das erklärte Ziel des Initiativkomitees erhöht den Anreiz für Zweiverdiener-Haushalte, das Arbeitspensum in etwa fifty-fifty aufzuteilen. Denn genau dort ist der Punkt, wo künftig die Steuerbelastung zu optimieren ist. Benachteiligt sind Familien mit traditioneller Arbeitsaufteilung, bei denen nur eine Person arbeitet. Die Individualbesteuerung ist deshalb nicht wertfrei, sondern meines Erachtens ein Frontalangriff auf die Ehe.
Absolut durchschaubar ist die Taktik, mit dem indirekten Gegenvorschlag nur eine Gesetzesänderung zu machen und damit den Rückzug der Initiative zu erwirken. Ergriffen wir gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung das Referendum, hätte dies eine Volksabstimmung mit einfachem Mehr zur Folge. Mit der Individualbesteuerung gemäss dem indirekten Gegenvorschlag wird somit in Kauf genommen, dass 26 Kantone mit einer Volksabstimmung ohne Ständemehr gezwungen werden, ihre kantonalen Steuersysteme massiv anzupassen und hohe Kosten zu übernehmen. Gerade deswegen ist die Finanzdirektorenkonferenz vehement gegen die Vorlage. Das Vorgehen ist mit Blick auf den Schweizer Föderalismus äusserst gewagt. Es wurden auch Fragen zur Verfassungsmässigkeit gestellt. Es fehlen die endgültigen Antworten. Das Bundesgericht stuft die Individualbesteuerung für Einverdiener-Ehepaare ebenfalls als problematisch ein.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der grossen Minderheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen -, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
In der Regel beraten wir Geschäfte, die die aktuelle Situation in den Rechtsgebieten verbessern und/oder vorhandene Probleme lösen. Hier haben wir eine Vorlage, welche eine seit Jahrzehnten andauernde Verfassungswidrigkeit fortschreibt, ja sogar verstärkt. Es ist eine unendliche Geschichte, und wir sind daran, ein weiteres unrühmliches Kapitel zu schreiben. Dabei wäre es so einfach: Der Bund müsste sich nur den Kantonen anschliessen und auf deren Lösungen aufbauen. Die Kantone setzen die Lösungen seit Jahrzehnten um und haben die Heiratsstrafe abgeschafft.
In unserer Diskussion scheint nur die steuertechnisch ziemlich weit entfernte Frage zu zählen, ob man altmodisch für Splitting-Modelle oder fortschrittlich für die Individualbesteuerung sei. Das ursprüngliche Ziel, die Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren, die schon viel zu lange besteht, zu beseitigen, scheint nur noch als Deckmantel zu dienen, um auf dem Buckel unserer Bürgerinnen und Bürger idealistische Ideen durchsetzen zu können. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag des Bundesrates missachten Grundsätze, auf denen das Steuerrecht aufbaut, wie die Besteuerung nach der Steuerneutralität: dass Personen in vergleichbaren Situationen gleich zu behandeln sind; dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden muss; dass die Steuern voraussetzungslos geschuldet sind; dass mit Steuern nicht gesellschaftspolitische Ziele anzustreben sind; dass das Steuersystem nicht unnötig zu verkomplizieren ist; dass berechtigte Sozialabzüge nicht ins Leere fallen. Ebenso wird missachtet, dass die Steuererhebung effizient und möglichst unbürokratisch erfolgen muss; dass nicht unnötig eine gesamtschweizerische steuerpolitische Baustelle mit fundamentalen Fragen bei der Umsetzung eröffnet werden sollte, welche mindestens zehn Jahre andauern dürfte; dass die Kantone ihre verfassungskonformen Steuerregelungen durch schlechtere Regelungen ersetzen müssten; dass sie durch schlechte Vorgaben des Bundesparlamentes in ihrer Autonomie eingeschränkt würden und dass dadurch auch der Föderalismus leiden würde.
Wir sollen das Steuerrecht unnötig verkomplizieren und einen massiven Mehraufwand verursachen? Auf alle diese Kritikpunkte gibt es keine inhaltliche Antwort, es wird höchstens beschwichtigt, und Gegner der Individualbesteuerung werden als nicht mehr zeitgemäss hingestellt. Dabei gäbe es eine einfache, schnelle Lösung, um die derzeitige Ungerechtigkeit abzuschaffen, die einige Paare davon abhält, zu heiraten, und die einige Ehepartner davon abhält, zu arbeiten. Es gibt andere, bessere, einfachere und im bestehenden System schneller und einfacher umsetzbare Lösungen als die Individualbesteuerung.
Eine im letzten Jahr von der Mitte eingereichte Volksinitiative erwägt - wie auch der Bundesrat vor einigen Jahren - eine Doppelberechnung der Ehegattenbesteuerung nach der Gemeinschaftsbesteuerung und nach der Individualbesteuerung, wobei der jeweils niedrigere Steuerbetrag berücksichtigt werden soll. Leider liegt die entsprechende Botschaft des Bundesrates noch nicht vor. Ich glaube, sie kommt in den nächsten Tagen oder Wochen.
Der beste Weg wäre jedoch, die übermässige Progression der direkten Bundessteuer zu korrigieren und Splitting-Modelle analog kantonalen Lösungen einzuführen. Ein möglicher Kompromiss könnte das Waadtländer Modell mit den Familienquotienten sein: Der Steuersatz wird, wie beim Splitting, auf der Grundlage eines reduzierten Einkommens festgelegt, wobei ein Divisor verwendet wird, der die Anzahl Personen berücksichtigt, die den Haushalt bilden. Ein solches System ist einfach und schnell umsetzbar, es respektiert die Gleichheit zwischen verheirateten Paaren mit und verheirateten Paaren ohne Kinder und bleibt neutral in Bezug auf die Einkommensverteilung, ohne die eine Familienorganisation gegenüber einer anderen zu bevorzugen.
Leider versucht die Mehrheit einen anderen Weg zu gehen. Dabei wird es mit der Individualbesteuerung nie gelingen, den Unterschied, der zwischen zwei getrennt lebenden Personen und zwei Personen, die in einer Partnerschaft leben, bei der steuerlichen Leistungsfähigkeit besteht, angemessen zu berücksichtigen. Berechnungsbeispiele zeigen, dass Einverdiener-Ehepaare bei der Einführung der Individualbesteuerung das Dreieinhalbfache bis Fünffache an Steuern bezahlen müssten im Vergleich zu Zweiverdiener-Ehepaaren mit gleichem Einkommen. Mit der Steuerreform wird die Ungleichheit also sogar noch erhöht und nicht etwa reduziert. Eine Ungerechtigkeit wird mit einer neuen Ungerechtigkeit zugedeckt.
Die Vorlage entspricht auch nicht dem Grundsatz der Steuerneutralität, dem zufolge Steuerabgaben die wirtschaftlichen Entscheidungen und die Lebensführungsentscheidungen der Steuerzahler nicht beeinflussen dürfen. Das Argument, dass die Ehe eine rein private Angelegenheit sein soll, kann auf die religiöse Ehe durchaus zutreffen. Bei der zivilen Ehe ist es aber nicht so. Sie soll rechtliche und öffentliche Wirkung entfalten. Bei der zivilrechtlichen Ehe besteht eine gesetzliche Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten, für den Unterhalt der Familie, das schliesst neben den Kindern auch den Ehegatten ein, aufzukommen. Wenn der Bundesrat nicht mehr von der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ausgehen möchte, so müsste er jetzt diese Verpflichtung im ZGB aufheben. Andernfalls ist die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft zweier natürlicher Personen zu betrachten, wie das die meisten Ehegemeinschaften auch leben.
Selbst der Bundesrat sieht auf Seite 104 seiner Botschaft zur Individualbesteuerung diese Problematik und teilt die Ansicht, dass der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt sei, wenn man ihn anhand der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft betrachte. Allerdings erachtet der Bundesrat entgegen der bisherigen Rechtsprechung diese Sichtweise nicht mehr als zeitgemäss - dies, nachdem wir erst kürzlich nach eingehender Diskussion die Ehe gestärkt und für alle ermöglicht haben. Diese Vorlage schafft die Ehe im Steuerrecht faktisch ab und missachtet damit auch den besonderen grundrechtlichen Schutz der Ehe.
Ein Hauptargument für den Bundesrat ist die Beschäftigungswirkung der Individualbesteuerung. 25 Prozent der Frauen sind nicht erwerbstätig. Viele der 75 Prozent erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit oder erzielen ein geringes Zweiteinkommen. Dieser Anteil soll mit steuerlichen Massnahmen gesteigert werden. Wörtlich schreibt der Bundesrat: "Das grösste Potenzial für Beschäftigungseffekte besteht daher bei verheirateten Zweitverdienerinnen und Zweitverdienern." Er unterbreitet uns eine Lenkungsmassnahme, eine Lenkungsmassnahme im Steuerrecht. Je nach Ausgestaltung meiner persönlichen Lebenssituation bekomme ich einen Bonus oder einen Malus, also sogenannte Social Credits.
Die Aufnahme von Arbeitstätigkeiten durch unsere Bürgerinnen und Bürger hängt im Wesentlichen aber nicht von steuerlichen, sondern von zahlreichen nicht steuerlichen Faktoren ab, wie etwa dem Stellenangebot, dem Arbeitsort, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit oder den Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Diejenigen, die diese Möglichkeit nicht haben oder sich bewusst dafür entscheiden, zugunsten ihrer Kinder mit nur einem Einkommen oder einem sehr kleinen Teilzeiterwerb auszukommen, werden steuerlich bestraft. Wollen wir denn nur noch Familien, deren Kinder nicht zuhause betreut werden? Ist es Aufgabe des Staates, dafür ein Malus- oder ein Bonussystem zu schaffen? Mir ist schleierhaft, wie unter liberalen Grundsätzen eine solche Haltung vertreten werden kann.
Mit der vorgesehenen Neuregelung des Kinderabzugs kann sodann bei Einverdiener-Ehepaaren diejenige Person, die das Einkommen erzielt, nur die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen, obwohl sie in den meisten Fällen vollständig für den Unterhalt des Kindes und des Ehepartners aufkommt. Eine alleinerziehende Person mit gleichem Einkommen kann hingegen den ganzen Kinderabzug geltend machen. Auch hier sieht selbst der Bundesrat einen Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er rechtfertigt dies jedoch damit, dass dies zulässig sei, solange eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen in genereller Weise nicht wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt werde. Es ist aber eine krasse Ungleichbehandlung von Einverdienerfamilien oder Familien mit einem geringen Zweitverdienst. Wenn alle, die Kinder erziehen, Abzüge geltend machen können und die Ausfälle nicht höher sein sollen als vom Bundesrat geplant, darf der Kinderabzug nur auf 10 700 statt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auf 12 000 Franken angehoben werden. Ansonsten würde der Steuerausfall rund 250 bis 300 Millionen Franken betragen. Es ist also nicht unwesentlich und sehr wohl substanziell. Es ist gar sehr substanziell, zumal nur die Einverdiener-Ehepaare oder die Ehepaare mit geringem Nebenverdienst diesen Ausfall zu zahlen hätten. Für mich ist unverständlich, dass die Linke den bundesrätlichen Entwurf unterstützt und vor allem den sozial Schwächeren den vollen Kinderabzug nicht ermöglichen möchte.
Ich komme noch auf den administrativen Aufwand zu sprechen, den die Vorlage verursacht. Sie führt, das wurde schon gesagt, zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen, die nicht isoliert veranlagt und beurteilt werden können, sondern umfangreiche Abklärungen zur Folge haben. Die Anträge sprechen für sich.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollten Sie trotzdem eintreten, dann mögen Sie doch die gröbsten Mängel in der Vorlage beseitigen. So sollte die gegenseitige Unterstützung der Ehepartner möglich sein, indem dafür Abzüge möglich sind. Zudem sollten auch Kinderabzüge möglich sein, damit das nicht ins Leere fällt.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, nicht einzutreten und der Minderheit zu folgen.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Der Berichterstatter hat uns schon in die Geschichte zurückgeführt und gesagt, wie lange wir die Diskussion schon führen. Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist allseits unbestritten, aber es gibt eben verschiedene Modelle. Der Mehrwert der Individualbesteuerung besteht darin, dass sie nicht nur die Heiratsstrafe abschafft, sondern auch zusätzliche Erwerbsanreize für Zweitverdienende setzt. Dies entspricht den heutigen Verhältnissen besser. Es zeigt sich auch in der Entwicklung der Rechtsprechung auf Bundesebene, also bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtes: Seit dem zitierten Urteil von 1984 bis zu den Leiturteilen von 2020 hat sich einiges verändert.
Es ist, glaube ich, unbestritten, dass die Vorlage verfassungsmässig korrekt ist, sonst würden wir sie hier gar nicht diskutieren. Ja, wir machen eine grosse Steuergesetzrevision. Was uns hier vorliegt, ist eine sehr grundsätzliche Revision. Es ist ja immer so, dass alles ganz einfach wäre, wenn man eine Besteuerung der natürlichen Person auf der grünen Wiese machen könnte. Jeder und jede würde seine bzw. ihre Steuererklärung ausfüllen, wie vor der Heirat, nach einer Trennung oder Scheidung oder nach dem Tod des Ehepartners. Einfach zur Erinnerung: 40 bis 50 Prozent der Ehen werden geschieden. So hätte auch jeder und jede einen Überblick über seine bzw. ihre finanziellen Verhältnisse, es gäbe gleiche Anreize für Erwerbstätigkeit, wir hätten gar keine Diskussion.
Aber, wir wissen es, leider starten wir nicht auf der grünen Wiese. So ist es wie bei jeder Steuergesetzrevision: Es gibt Gewinnerinnen und Gewinner, und es gibt Verliererinnen und Verlierer. Alle vergleichen die Revision mit dem Ist-Zustand oder vergleichen sich mit anderen, und man will nicht zu den Verliererinnen und Verlierern gehören, das ist klar. Aber was ist die Konstante? Die Konstante ist, dass Steuergesetzrevisionen aus diesem Grund natürlich Geld kosten. Wenn sie kein Geld kosten würden, dann wäre die Gruppe derjenigen, die verlieren, viel zu gross. Deshalb muss man, wenn man eine grundsätzlich neue Besteuerung schaffen will, Geld in die Hand nehmen - mit dieser Vorlage 1 Milliarde Franken für Bund und Kantone. Aber wie man uns in der Kommission kurz vor der Session sagte, werden die Ausfälle aufgrund der Bundesratsvorlage nach neuen Berechnungen, nach dem Ausgleich der kalten Progression von 2024 auf 2025, noch 870 Millionen Franken betragen.
Ich habe gesagt, die eine Konstante sei, dass Steuergesetzrevisionen Geld kosten würden. Die andere ist, dass Gesetze auf veränderte Gegebenheiten reagieren und nicht umgekehrt. Es ist in der ganzen Debatte immer wieder gesagt worden, man wolle ein neues Modell überstülpen; das klingt dann so, als ob man einer Mehrheit etwas Neues überstülpen möchte, das sie gar nicht will. Das ist ja unmöglich, Gesetze machen das auch gar nicht.
Es wird der Eindruck vermittelt - auch hier klang es schon wieder an -, man schade den Familien schlechthin. Das wäre nur dann möglich, wenn die Familien wirklich mehrheitlich aus Einverdienerfamilien bestehen würden. Das stimmt so nicht mehr. Gemäss Bundessteuerstatistik machen etwa 71 Prozent der Nichtrentner unter den Ehepaaren einen Zweiverdienerabzug geltend. Es gibt also bedeutend mehr Haushalte, in welchen beide Partner bzw. Partnerinnen arbeiten. Weitere Hinweise gibt die hohe Erwerbstätigkeit der Mütter minderjähriger Kinder. Gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung waren 82 Prozent der Mütter im Jahr 2021 auf dem Arbeitsmarkt tätig. Die Erwerbsquote der Mütter hat sich seit den Neunzigerjahren stark erhöht, was sicher auch mit dem neuen Familienrecht zusammenhängt, das 1988 in Kraft getreten ist. Neben der besseren Ausbildung von Frauen brachte es das neue Familienrecht unter anderem mit sich, dass eine Ehefrau nicht mehr die Unterschrift ihres Mannes brauchte, wenn sie eine Arbeit aufnehmen wollte. 78 Prozent der erwerbstätigen Mütter arbeiten Teilzeit. Es besteht also eine hohe Erwerbsquote, aber viel Teilzeitarbeit. Dies hat sich in den vergangenen Jahren aber auch entwickelt. Während in den Neunzigerjahren noch eine deutliche Mehrheit der Mütter unter 50 Prozent ausser Haus arbeitete, lag das Erwerbspensum im Jahr 2021 bei einer Mehrheit doch bei 50 bis 89 Prozent.
Das sind viele Zahlen, aber sie scheinen mir wichtig, weil sie zeigen, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse verändert haben. Der Entwurf, der hier vorliegt, ist eine Gesetzgebung, die sich diesen gesellschaftlichen Veränderungen anpasst und die negativen Anreize, die im heutigen Steuergesetz für zweitverdienende Personen bestehen, abschwächen und beheben will. Interessant war eine Zuschrift, die Sie im Vorfeld der Debatte wahrscheinlich auch bekommen haben. Es wurde in Bezug auf die Einverdienerfamilien auch schon von Minderheitenschutz gesprochen, was doch zeigt, dass sich die Diskussion entwickelt und die Statistiken gelesen werden.
Das Bundesgericht hat den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen in seinen Leiturteilen - ich habe es eingangs gesagt - und mit einem wesentlichen Urteil im Jahr 2020 auch Rechnung getragen. Mit der Begründung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ja umgesetzt sei, sei die Ehe nun für den nicht erwerbstätigen Teil nicht mehr eine Lebensversicherung und seien Unterhaltszahlungen damit nicht mehr selbstverständlich. Also, auch wer zehn, zwanzig Jahre nicht am Arbeitsmarkt teilgenommen hat, soll nach einer Scheidung selber für seinen bzw. ihren Unterhalt sorgen. Damit dies einfacher ist, ist es besser, dem Arbeitsmarkt nicht so lange fernzubleiben, wenn auch Arbeit sich lohnen muss. Und damit sind wir wieder bei dieser Vorlage.
Es wurde gesagt: Es handelt sich hier um eine Massnahme, um das immer noch brachliegende Potenzial abzurufen, das hauptsächlich bei Frauen besteht. Es betrifft natürlich nicht nur die Frauen, aber doch in der Tendenz. Die Zahlen zeigen jedenfalls, dass grossmehrheitlich Frauen Teilzeit arbeiten. Es gibt hier ein Potenzial, um dem Arbeitskräftemangel beikommen zu können und diese Lücken nicht ausschliesslich durch Migration füllen zu müssen.
Ein anderes wichtiges Argument mit Blick auf die Gleichstellung, auf die Bekämpfung der Altersarmut von Frauen und auf die zu tiefen Renten im Alter ist: Wenn man seine eigene Steuererklärung ausfüllt, hat man einen Überblick über seine Finanzen und achtet mehr auf die finanzielle Selbstständigkeit, die ja die Grundlage für jegliche Gleichstellung ist.
Die Kantone sind - das wurde schon erwähnt - von dieser Vorlage nicht begeistert. Zum Argument des administrativen Mehraufwands wäre, meine ich, nur zu sagen, dass man, wenn man allein danach gehen würde, das Stimmrecht für Frauen ja auch nie hätte einführen dürfen. Schliesslich gab das doch auch ein bisschen mehr zu tun, aber die Gesellschaft wollte das. Ich glaube, der Mehraufwand darf kein Grund dagegen sein. Einmalige Umstellungen wird es geben, doch das ist eine Investition, zumal sich dies bei zunehmender Digitalisierung dann mit der Zeit einrenken sollte.
Es wurde auch gesagt, dass man ja den Modellen der Kantone folgen könnte. Es gibt Splitting-Modelle, Flatrate-Tax-Modelle. Kollege Hegglin hat gesagt, dass man das auf Bundesebene machen könnte. Allerdings würde das massive Ausfälle bescheren. Die Ausfälle wären gigantisch, da die direkte Bundessteuer eine relativ starke Progression hat. Das wäre, glaube ich, nicht stemmbar, zumal zu vermuten ist - was ich, ohne Juristin zu sein, tue -, dass der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schon geritzt würde. Wir mussten also ein anderes Modell finden. Der Bundesrat hat eines gefunden und legt uns dieses im indirekten Gegenvorschlag vor.
Kollege Wicki hat es ausgeführt: Es handelt sich um eine Veränderung des Tarifs und nicht einfach um eine Veränderung für Zweitverdiener in den obersten Dezilen. Vielmehr wurde der ganze Tarif angepasst, wobei die prozentual höchste Entlastung bei den unteren und mittleren Einkommen anfällt. Es gibt sogar eine Mehrbelastung bei den obersten Dezilen, da die Progression verschärft worden ist. Das ist nötig, weil ansonsten die Ausfälle zu gross wären. Diese Veränderung am Tarif kommt allen zugute, die direkte Bundessteuer zahlen, und fällt ausgeglichen und gleichmässig aus. Diejenigen, die heute keine direkte Bundessteuer zahlen, zahlen auch künftig keine, was auch festzuhalten ist. Da die Individualbesteuerung auf jeder Ebene, also auf kantonaler und kommunaler Ebene, umgesetzt werden muss, weil der administrative Aufwand für verschiedene Steuergesetze oder Steuermodelle nun wirklich viel zu gross wäre, wird natürlich auch die kantonale Umsetzung noch ihre Effekte haben.
Die Höhe der Ausfälle ist nicht bekannt, vielleicht gibt es keine oder kaum Ausfälle; es muss nicht sein, dass es Ausfälle gibt. Wie schon gesagt wurde, haben die Kantone ihre Steuergesetze auch schon angepasst: Sie haben die Heiratsstrafe gemildert oder abgeschafft, aber mit verschiedenen Modellen. Wenn sie es mit einem Zweitverdienerabzug gemacht haben, kommt es eher in die Richtung dessen, was wir hier haben; wenn sie es aber mit Splitting-Modellen gemacht haben, dann ist zwar die Heiratsstrafe abgeschafft, aber die Erwerbsanreize fehlen. Bei einem Splitting-Modell, vor allem bei einem Faktor 2, profitieren die Einverdiener-Haushalte am meisten. Der Anreiz für die zweite Person in einem Haushalt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist nicht da. Dieser Effekt ist nach der Einführung eines Splitting-Modells noch grösser als beim Zustand, der vorher herrschte.
Aber die Kantone werden das machen. Die Beschäftigungseffekte wurden schon genannt. Natürlich kann man nicht sagen, soundso viele werden es sein - aber es wird Beschäftigungseffekte geben. Ich habe vorhin die Einführung des neuen Familienrechts im Jahr 1988 erwähnt. Man hat nachher gesehen: Können Frauen selber entscheiden, ob sie arbeiten wollen, hat das einen Beschäftigungseffekt. Die Erwerbsquote und vor allem die Höhe der Pensen sind gestiegen. Ich sage jetzt: Das wird auch hier wieder der Fall sein. Zur Höhe der Einnahmenausfälle und möglichen Kompensationen durch die Aufnahme von Erwerbstätigkeit werde ich mich bei einer Minderheit äussern, die ich vertreten darf. Zu meinen anderen Minderheiten werde ich mich auch gerne nachher äussern.
Ich bitte Sie natürlich, auf die Vorlage einzutreten.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe socialiste
Notre société se transforme, comme les sociétés des pays développés. Le nombre de familles monoparentales et de couples non mariés avec ou sans enfants augmente rapidement. Les statistiques sont éloquentes à ce sujet, et nous le constatons par ailleurs nous-mêmes dans nos contacts au travers de nos familles, nos amis, voire nos connaissances. Cette transformation sociétale concerne aussi la répartition de l'acquisition de revenus dans le couple. Selon les dernières données statistiques, ce sont trois quarts des couples mariés non rentiers qui disposent d'un double revenu. On est donc bien loin du modèle d'un couple avec un seul revenu, comme cela a été évoqué tout à l'heure. Au surplus, il faut se rappeler que le mariage, aujourd'hui, aboutit une fois sur deux à un divorce, qui ensuite est lié à la clause du "clean break", à savoir qu'il n'y a pas de conséquences postmatrimoniales du mariage et des effets du mariage comme c'était le cas par le passé.
Dans le cadre du modèle de taxation actuel, cette évolution sociétale et économique génère des inégalités croissantes entre couples mariés et couples non mariés, ce qui a d'ailleurs déjà été constaté en 1984, comme l'a rappelé le rapporteur. Rien ne justifie que des couples avec les mêmes revenus et les mêmes charges soient taxés l'un plus que l'autre, sur le seul fait d'être marié ou non marié. L'imposition individuelle permet de résoudre cette injustice fiscale de manière neutre, sans favoriser un mode de vie du couple ou un mode de vie parental, contrairement à l'initiative du Centre.
Il faut donc saluer le dépôt de l'initiative pour l'imposition individuelle et le contre-projet indirect du Conseil fédéral, qui introduit dans l'imposition fédérale le principe de l'imposition individuelle, et ceci tant au niveau fédéral qu'au niveau cantonal. Cela assure la cohérence du modèle d'imposition. Certes, cette volonté d'introduire l'imposition individuelle tant au niveau fédéral que cantonal va générer une importante adaptation législative dans les cantons, même pour ceux qui ont déjà trouvé des solutions propres pour la suppression de la pénalité des doubles revenus dans le couple marié. Le principe de cohérence posé par le Conseil fédéral doit toutefois l'emporter sur ces considérations. Cependant - et c'est important -, le passage du système actuel d'imposition des revenus cumulés du couple marié à l'imposition individuelle telle qu'elle est proposée par le Conseil fédéral génère une perte fiscale, selon les derniers chiffres connus donnés par l'administration, de 870 millions de francs par année.
Dans le message, ce montant était de 1 milliard de francs. L'ampleur de cette diminution des recettes fiscales n'est pas acceptable dans le contexte des pertes fiscales générées par la suppression de l'imposition de la valeur locative, les charges supplémentaires pour le financement de l'armée et surtout le programme d'allègement budgétaire lancé par le Conseil fédéral, qui est actuellement en consultation.
Au cours des débats en commission, notre collègue Eva Herzog - comme elle l'a mentionné précédemment - a proposé un barème d'imposition temporaire permettant de réduire les pertes fiscales de manière conséquente. Cela permettrait de limiter les pertes fiscales en dessous de 500 millions de francs par année. Malheureusement, la majorité de la commission n'en a pas voulu. Il s'agit de la proposition de la minorité II (Herzog Eva), à l'article 36 alinéa 1.
Il appartient donc aujourd'hui à notre conseil de privilégier soit la volonté d'introduire le modèle de l'imposition individuelle, soit de réduire massivement les recettes fiscales, qui, au surplus, bénéficient essentiellement aux revenus les plus élevés de notre pays. Vouloir les deux aboutirait à un échec certain de l'ensemble de la réforme. Je regrette que la majorité de la commission instrumentalise le changement du système d'imposition afin d'obtenir un cadeau fiscal pour les plus nantis. Elle sera responsable de l'échec de l'introduction de l'imposition individuelle, si elle persiste dans cette voie.
Le système de transfert à l'autre parent du solde non utilisé des déductions fiscales pour enfants introduit par la majorité de la commission engendre, selon l'administration, une augmentation des pertes fiscales bien au-delà des 870 millions de francs selon le modèle du Conseil fédéral. En effet, si l'on tient compte des éléments aujourd'hui connus, cette perte serait d'environ un milliard de francs. Toutefois, il n'a pas été possible pour l'administration de définir de manière globale la perte fiscale, dans la mesure où des données manquent. Cette imprécision aboutirait probablement à une perte globale de 1,3, voire de 1,5 milliard de francs. Il faut donc aujourd'hui éviter que l'on arrive à cette situation. Ce n'est pas acceptable pour les finances fédérales.
Un élément positif: certes, l'introduction de cette imposition individuelle stimulera l'emploi, la prise d'emploi et l'accroissement de l'activité lucrative pour le revenu secondaire des couples mariés, dès lors que la charge fiscale marginale sera réduite. Dans une perspective dynamique, cela générera un accroissement des recettes fiscales de nature à réduire progressivement la perte fiscale. Toutefois, l'ampleur de l'impact de l'imposition individuelle reste très controversée puisque, l'on parle d'une fourchette allant de 10 000 à 44 000 équivalents plein temps.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe vert'libéral
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. Der Kommissionssprecher hat die Details bereits sehr ausführlich erläutert. Wir werden nachher in der Detailberatung noch auf einzelne Punkte vertieft zu sprechen kommen.
Wir leben heute in einer äusserst vielfältigen Gesellschaft mit unterschiedlichsten Lebensformen, Lebens- und Familienmodellen. Die Menschen in unserem Land wählen ihre Lebens- und Familienform eigenverantwortlich, eigenständig, und das ist auch richtig so. Nicht richtig ist, dass unser Steuersystem gegenüber diesen Lebensmodellen nicht neutral ist, sondern Anreize für ein spezifisches Familienmodell setzt. Das heutige Steuersystem wird der Gesellschaft schlicht nicht mehr gerecht, einige Familienformen werden begünstigt. Es ist nicht neutral, wie Kollege Salzmann das vorhin betont hat. Es ist nicht am Staat, zu definieren, wie eine Familie ihr Leben organisieren soll. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir das Steuersystem so neutral wie möglich ausgestalten sollten. Diesem Ziel wird die Individualbesteuerung viel besser gerecht als das heutige System.
Die Bevorteilung gewisser Familien- und Lebensformen kann in Zukunft nicht der richtige Weg für unser Land sein. Der heutige Entscheid, Sie haben das auch den vorangehenden Voten entnommen, hat deshalb auch sehr viel mit Werten zu tun. Die Individualbesteuerung ist aber insbesondere auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtig. Das heutige Steuersystem setzt negative Erwerbsanreize. Es motiviert die Menschen in unserem Land, namentlich verheiratete Zweitverdiener, weniger zu arbeiten, weniger erwerbstätig zu sein. Das ist aus volkswirtschaftlicher Perspektive schlicht und einfach absurd. Natürlich ist es nicht die Steuerrechnung alleine, die eine Mutter oder einen Vater von einem höheren Erwerbspensum abhält. Es ist aber neben der Kinderbetreuungslogistik und den Kinderbetreuungskosten ein Element, das eben auch eine Rolle spielt und für den Entscheid relevant ist. Arbeit muss sich lohnen in der Schweiz.
Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie in der Schweiz zu leben, ist neben der emotionalen Herausforderung nicht nur teuer, sondern logistisch anspruchsvoll und in der Summe oft sehr belastend. Wer sein Pensum erhöht und den Mehrverdienst für Kita-Kosten ausgibt und dem Staat als Steuern abliefert, überlegt es sich mehrfach, ob sich die zusätzliche Belastung für das Familienmodell lohnt. Es ist schlicht nicht in unserem volkswirtschaftlichen Interesse, den Verzicht auf Erwerbsarbeit steuerlich zu begünstigen. Bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung rechnen wir mit bis zu 45 000 mehr Vollzeitbeschäftigten; das sind rund 150 000 Personen, die ihr Pensum um 30 Prozent erhöhen. Das sind Personen, die wir im Arbeitsmarkt brauchen. Es sind Personen, die bereits in der Schweiz wohnen und wohl zu einem grossen Teil auch hier ausgebildet wurden. Der Fachkräftemangel ist bereits heute gross, schon heute sind rund 100 000 Stellen unbesetzt. Es ist unbestritten, dass in Zukunft noch mehr Arbeitskräfte fehlen werden. Die Babyboomer gehen in Rente, und es folgen geburtenschwache Jahrgänge. Bis 2030 werden in der Schweiz rund eine halbe Million Arbeitskräfte fehlen. Es kann nicht unser Ziel sein, diese Arbeitskräfte alle aus dem Ausland zu holen. Wir sollten deshalb nicht noch staatliche Anreize setzen, in möglichst tiefen Pensen zu arbeiten. Das ist nicht in unserem übergeordneten volkswirtschaftlichen Interesse. Doch heute haben wir einen Malus für mehr Erwerbsarbeit.
Im internationalen Vergleich arbeiten in der Schweiz zwar viele Frauen, aber sie arbeiten in tiefen Pensen. Über 10 Prozent, das sind 250 000 Frauen, betrachten sich als unfreiwillig unterbeschäftigt, wegen fehlender Vereinbarkeit oder weil es sich finanziell nicht lohnt. Das zeigt: Es hat ein Wandel stattgefunden. Es ist richtig, das Steuersystem dieser Realität anzupassen.
Schliesslich ist es auch eine Frage der Politikkohärenz. In den letzten Jahren wurden verschiedene Weichen in eine Richtung gestellt, die fordert, dass jede Person finanziell unabhängig sein soll. Wesentlich ist hier, das hat Kollegin Herzog vorhin erwähnt, der Bundesgerichtsentscheid zum nachehelichen Unterhalt. Er hält klar fest, dass beide Elternteile nach einer Trennung rasch finanziell eigenständig sein müssen. Es ist also auch eine Frage der Politikkohärenz, dass nicht einerseits die finanzielle Eigenständigkeit eingefordert wird und andererseits negative Erwerbsanreize im Steuerrecht aufrechterhalten werden. Das wäre schlicht nicht kohärent.
Ich möchte abschliessend dem Bundesrat für die Vorlage danken. Sie ist äusserst ausgewogen. Dem Bundesrat ist eine anspruchsvolle Gratwanderung gelungen. Sie bringt für die Mehrheit der Familien in unserem Land eine Entlastung. Das ist richtig und gerade auch aus volkswirtschaftlicher Sicht dringend notwendig.
Ich möchte Sie bitten, einzutreten und in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. In der Differenzbereinigung können wir dann noch Anpassungen vornehmen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sie kommt auf sanften Pfoten daher, diese Vorlage, mit einem technischen Begriff: Individualbesteuerung. Die Vorlage beinhaltet jedoch die grösste Revision des schweizerischen Einkommenssteuerrechtes, seit es dieses gibt. Es ist eine eigentliche steuerrechtliche Revolution, die da vorgeschlagen wird. Revolutionen pflegen bekanntlich hehre Ziele zu haben: Liberté, Egalité, Fraternité. Diese Reform hier hat aber auch drei wesentliche Konsequenzen. Ich frage mich nur, ob wir diese drei Konsequenzen wollen, so, wie wir Liberté, Egalité und Fraternité wollen.
Welches sind die drei Konsequenzen der Vorlage?
Die erste Konsequenz ist: Doppelverdienerinnen und -verdiener werden begünstigt, Alleinverdienerinnen und -verdiener als Ehepartner werden künftig massiv mehr belastet. Nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 150 000 Franken. Wie die "NZZ" richtig vorgerechnet hat, führt die Vorlage, die wir vor uns haben, zu folgender Konsequenz: Wenn die beiden Ehepartner Teilzeitakademiker oder -akademikerinnen sind, die etwa gleich viel verdienen und zusammen auf ein Haushaltseinkommen von 150 000 Franken kommen, zahlen sie künftig 700 Franken Bundessteuern. Wie viel zahlt künftig hingegen ein Ehepaar mit dem gleichen Haushaltseinkommen und ebenfalls zwei Kindern, bei dem ein Ehepartner beispielsweise ein Handwerker ist, der zu 100 Prozent arbeitet, während die Ehefrau die Kinder zuhause betreut? 4000 Franken! Die Teilzeitakademiker zahlen also 700 Franken, das Alleinverdiener-Handwerkerpaar 4000 Franken. Das ist die erste Konsequenz der Revolution, die wir hier machen. Das kann man wollen. Man kann ein solches Familienmodell durch den Staat vorschreiben lassen wollen. Man kann das wollen. Ich will das nicht!
Selbst wenn man es will, muss man sich bewusst sein, dass man das im schweizerischen Recht geltende Familienmodell damit nicht aufhebt. Es bleibt dabei, dass die Ehe immer noch existiert, nämlich im Familienrecht, im Erbrecht. Es bleibt dabei, dass bei den Ergänzungsleistungen und bei den Prämienverbilligungen auf das gemeinsame Haushaltseinkommen abgestellt wird. Was diese Revolution bewirkt, ist die Schaffung eines inkohärenten Modells. Das ist das eine.
Die zweite Konsequenz - dessen muss man sich vielleicht vor allem auf der anderen Seite dieses Saales bewusst sein - ist die folgende: Was bringt uns diese Reform, diese Revolution an Sozialem? Wir haben die grösste Reform des Einkommenssteuerrechtes mit einer Umverteilung von unten nach oben vor uns. Vielleicht haben Sie die SRG-Dokumentation vom 15. Februar 2025 gesehen. Darin wurde Professor Hintermann von der Universität Basel zitiert: "Von der Systemänderung würden vor allem Haushalte mit höheren Einkommen profitieren. Dagegen würden Haushalte mit tieferen Einkommen tendenziell verlieren." Und weiter: "Ein Systemwechsel hin zur reinen Individualbesteuerung wäre im Allgemeinen eine Umverteilung von ärmeren zu reicheren Haushalten."
Um es etwas konkreter zu sagen, zitiere ich die "NZZ". Die "NZZ" publiziert jährlich einen Steuerberatungsteil zur Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung; ich zitiere Seite 3 der entsprechenden Beilage, die Sie vielleicht auch gelesen haben: "Von der Individualbesteuerung am stärksten profitieren Doppelverdiener-Ehepaare mit steuerbarem Jahreseinkommen ab rund 240 000 Franken. Bei einem jährlichen steuerbaren Familieneinkommen von unter 60 000 Franken entstehen hingegen keine oder nur geringfügige Veränderungen. Das heisst, mittelständische Familien mit traditionellem Familienmodell und Alleinerziehende würden die Steuerausfälle kompensieren, die aus der Individualbesteuerung von Grossverdienern resultieren." Das ist die zweite Konsequenz dieser Revolution: 1 Milliarde Franken wird von unten nach oben verschoben. Das ist die zweite Konsequenz.
Die dritte Konsequenz - wir sind der Ständerat - ist schon reichlich absurd. Da hat also das Bundesgericht im Jahr 1984 festgestellt, dass das schweizerische Ehebesteuerungsrecht verfassungswidrig ist, weil Ehepaare gegenüber nicht verheirateten Paaren benachteiligt werden. Im Jahr 1984! Und was ist nachher passiert? Sämtliche Kantone haben das Bundesgerichtsurteil ernst genommen und ihre Steuergesetzgebungen korrigiert - sämtliche Kantone! Der Bund hingegen hat einfach nichts getan. Und jetzt kommt dieser Bund und sagt: Wir haben ein Problem, deshalb zwingen wir jetzt alle 26 Kantone, ihre Steuersysteme auf den Kopf zu stellen - alle 26 Kantone, die überhaupt kein Problem haben mit dem Thema, das hier aufgeworfen wird! Das kann man wollen, aber dann müssen Sie Verständnis dafür haben, dass uns die kantonalen Finanzdirektoren einstimmig vorschlagen, das nicht zu tun, diesen Mehraufwand bei den Kantonen - für nichts! - also nicht zu kreieren. Wenn der Bund ein Problem hat, soll er es lösen, nicht die Kantone.
Frau Bundespräsidentin, Sie sind nicht zu beneiden. Sie müssen hier die Fahne für eine Revolution hochhalten, die nun wirklich an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Und Sie sind ja nicht schuld daran. Schuld daran ist dieses Parlament. Die Mehrheit hier drin hat den Bundesrat gezwungen, diesen Entwurf vorzulegen. Der Bundesrat hatte eine Vorlage, die die Probleme, die wir haben, einfach gelöst hätte, indem sie nämlich eine alternative Besteuerung vorsah, wie sie viele andere Länder kennen, die diese Ungerechtigkeiten alle nicht mehr haben. Und dieses Parlament hat sich mit einer knappen Mehrheit bisher nicht auf diese Lösung eingelassen.
Weil es um eine solch absurde Revolution geht, empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bemühe mich, keine Wiederholung zu bringen, ich habe meine Notizen zusammengestrichen. Aber aus Sicht des Praktikers möchte ich noch zwei, drei Sachen sagen.
Meine Interessenbindung: Ich bin Steuerexperte bei der BDO AG, ich bin verheiratet, und wir sind Doppelverdiener. Es gibt hier also Punkte, bei denen ich profitiere, und andere, bei denen ich nicht profitiere. Ich würde am meisten als Steuerexperte bei der BDO AG profitieren, aber ich gehe Richtung Pensionierung. Der Beschäftigungseffekt wird tatsächlich eintreten, nicht nur bei Steuerverwaltungsmitarbeitern, wie Kollege Salzmann sagte, sondern auch bei den Beratern.
Aussagen aus ein, zwei Voten muss ich jetzt noch klären. Es wurde gesagt, dass es die Individualbesteuerung ja in anderen Ländern oder auch hier in der Schweiz vor der Heirat und nach dem Verheiratetsein schon gebe. Zur Frage betreffend vorher und nachher: Wenn man noch nicht verheiratet oder geschieden ist oder wenn man unverheiratet bleibt, dann ist man nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft; das ist wirklich ein Unterschied. Wir haben es gesagt, die Wirtschaftsgemeinschaft spielt eine Rolle; es spielt eine Rolle, ob man verheiratet oder nicht verheiratet ist. Rechtlich spielt es eine Rolle, und auch das Steuerrecht bildet Recht ab.
Zur Aussage, dass es in anderen Ländern auch gehe: Ich glaube, die Spezialität der Schweiz ist, dass wir eine Vermögenssteuer haben. Wir haben keine Quellensteuer, bei uns ist die Steuerveranlagung eines Ehepaars die vollständige Auslegung aller Bestandteile. In anderen Ländern gibt es fast nichts mehr zu veranlagen, weil mit der Quellensteuer der Lohn schon besteuert wurde und weil es keine Vermögenssteuer gibt. Da ist die Restmenge unerheblich. Aber bei uns ergäbe es einen Verwaltungsaufwand, weil wir ein spezielles System haben.
Ich kann Ihnen sagen - und jetzt spricht der Steuerberater -, die Zuteilung des Vermögens am Anfang wird interessant: Bei dem Ehepartner, bei dem das Vermögen liegt, fällt auch der Ertrag daraus an. Diese Erträge sind als Einkommen steuerbar. Somit werde ich natürlich schauen, dass der Vermögensertrag dort anfällt, wo die tiefe Progression ist, also am besten bei dem Partner, der ein tieferes Einkommen hat. Da steckt viel Potenzial drin. Das wäre schon ein Tipp an alle hier, falls wir diese Vorlage annehmen. Ich werde Sie selbstverständlich alle gratis beraten, weil ich so viel Zeit bekomme. So viel zum Unterschied gegenüber der Situation vor der Heirat und nach dem Verheiratetsein und gegenüber der Situation in anderen Ländern.
Den Beschäftigungseffekt habe ich erwähnt. Zur Digitalisierung: Hier macht man sich Illusionen. Sie haben es sich sicher in Ihrem Kanton angesehen; ich habe das auch gemacht, ich war selber einmal Steuerverwalter im Kanton. Heute wird schon automatisch veranlagt. Die Systeme sind weit. Es wird auch künstliche Intelligenz verwendet. Man kann aber nur wenige Prozent automatisch veranlagen. Am Schluss muss ein Mensch beurteilen, ob etwas sein kann oder nicht. Ein System schaut sich zuerst an, ob etwas sein kann oder nicht; falls nicht, wird eine rote Flagge gesetzt. Dann muss es sich jemand ansehen, und das müssen Menschen sein - zum Glück, denn ich hoffe für uns alle, dass es am Schluss Menschen sind, die beurteilen, ob meine Steuererklärung Sinn macht oder nicht, und nicht eine Maschine, weil ich sonst gegen eine Maschine Einsprache erheben müsste.
Weiter wurde gesagt, es sei nicht zivilstandsneutral, nicht neutral bezüglich des Zusammenlebens. Es ist auch nachher nicht neutral. Auch das wäre eine Illusion. Bei der Individualbesteuerung wird es davon abhängen, ob man Kinder hat oder nicht, ob man verheiratet ist oder nicht. Wie gesagt: Ist man verheiratet, bildet man eine Wirtschaftsgemeinschaft, und dabei spielt es keine Rolle, ob ein Zahlungsfluss von A nach B geht, von der Frau zum Mann oder umgekehrt. Es spielt keine Rolle, weil es sich um dasselbe Vermögen handelt. Solange die Ehe dauert, ist es dasselbe Vermögen. Ist man nicht verheiratet, spielt dieser Zahlungsfluss eine Rolle. Kollege Hegglin hat den Vorschlag gemacht, dass man eigentlich beim Bezahlenden abziehen und beim Empfänger in der Ehe besteuern können müsste. Auch das ist eine steuerplanerische Möglichkeit, es ist eigentlich auch konsequent.
Zu den Kantonen, Kollege Bischof hat es gesagt: Wir waren ja alle auch bei den Kantonen. Die Kantone müssen ihre Gesetze anpassen. Ich verweise auf Seite 57 der Fahne und die Übergangsbestimmungen zum Steuerharmonisierungsgesetz, die die Kantone einhalten müssen: Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar des sechsten Jahres "nach Ablauf der Referendumsfrist" in Kraft oder, falls eine Abstimmung stattgefunden hat, "nach der Abstimmung". Sechs Jahre haben die Kantone Zeit, die Gesetze anzupassen! Nun kann man sagen, das Steuerharmonisierungsgesetz gebe dieses Gesetz vor. Die Kantone müssen aber die Tarife anpassen. Viel Vergnügen bei den 26 Volksabstimmungen über Tarifanpassungen!
Ich habe im Kanton gefragt, was man machen will, wenn man beim Volk verliert. Man sagt mir, dann werde man einen neuen Anlauf nehmen. Das müsse man ja, denn man könne ja keine Individualbesteuerung machen, ohne die Tarife anzupassen. Wenn dann auch ein zweites Mal Nein gesagt wird - und ich komme aus einem Kanton, in dem gerne Nein gesagt wird -, können Sie sich vorstellen, was dann kommt. Am Schluss muss der Bundesrat oder der Regierungsrat mit einer Notverordnung einen Tarif über das Gesetz stellen. Das ist auch für uns als Ständeräte nicht das richtige Vorgehen. Wir kämpfen hier gegen die Kantone. Ich habe viel Verständnis für die Kantone. Sie haben das Problem gelöst. Sie müssten nun in sechs Jahre unsichere Zukunft gehen, in denen sie Steuerrevision um Steuerrevision vor dem Volk durchzubringen versuchen.
In diesem Sinne, Sie spüren es: Ich bin gegen Eintreten und gegen diese Vorlage.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich versuche mich aufgrund des bereits Gesagten zu beschränken, erlaube mir aber trotzdem, auf das eine oder andere noch kurz zu replizieren. Ich möchte Sie nichtsdestotrotz aus drei Gründen einladen, auf diese Vorlage einzutreten. Erstens ist es ein gesellschaftspolitisches Gebot, zweitens ein steuerrechtliches Gebot und drittens auch ein wirtschaftspolitisches Gebot.
In einem Punkt zum gesellschaftspolitischen Teil gebe ich Kollege Bischof recht. Es ist eine grosse Revision, vielleicht tatsächlich sogar eine der grössten oder die grösste Revision im Steuerrecht seit Jahren oder Jahrzehnten. Weshalb ist das so? Das ist aus zwei Gründen der Fall. Erstens kennen wir eine Progression, die eigentlich die Grundlage der Diskussion ist, die wir jetzt führen. Man könnte sagen, wir schaffen die Progression ab und das Problem wäre erledigt, aber wir sind uns einig, das wäre wahrscheinlich politisch weder klug noch mehrheitsfähig und würde wahrscheinlich auch dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Zweitens diskutieren wir hier darüber, weil das Steuersystem, so wie wir es jetzt kennen, zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gesellschaft eine andere war. Damals heiratete man, und der Mann ging arbeiten. So sah das Lebensmodell praktisch für alle aus. Das ist heute anders; die Lebensmodelle sind vielfältiger geworden. Das ist die Grundlage dieser grossen Revolution. Deshalb ist es so notwendig, dass wir sie angehen, und deshalb hat das Bundesgericht bereits 1984 entschieden, dass das Steuermodell aufgrund der veränderten Lebenssituationen und Lebensverhältnisse nicht mehr richtig sei.
Nun, Kollege Bischof ruft sogar die Französische Revolution an und sagt unter Bezug auf diese Revolution, die Revision sei absurd. Ja, die Gegner von Revolutionen sagen immer, die Revolution sei absurd. Ich bin überzeugt, damals bei der Französischen Revolution sagte der Adelsstand ebenfalls, diese Revolution sei absurd, weil er nicht realisierte, dass sich das Leben, die Lebensumstände und die Sichtweise der Menschen im Land verändert hatten. Deshalb ist es ein gesellschaftspolitisches Gebot: Man setzt beim Individuum an, man setzt beim einzelnen Menschen an, und man setzt beim Umstand an, dass die Wahl der Lebensform nicht relevant sein kann für die Art und Weise, wie besteuert wird. Es kann doch gesellschaftspolitisch nicht sein, dass das Steuerrecht mir vorgibt, ob es jetzt sinnvoll ist, dass ich heirate, oder ob es nicht sinnvoll ist. Das muss doch ein freier Entscheid jedes Individuums in diesem Land sein, völlig unabhängig von den Folgen im Steuerrecht.
Es wird dann immer gesagt, jetzt sollte etwas völlig Neues eingeführt werden. Aber wir kennen diese Individualbesteuerung ja schon. Ich bin individualbesteuert. Ich war es, als ich alleine lebte. Ich bin es jetzt, wo ich nicht alleine lebe. Ich bin individualbesteuert. Ja, man hat immer Formen der Wirtschaftsgemeinschaft. Man hat diese nicht nur, wenn man eine Ehe eingeht. Man hat sie im Konkubinat, aber man hat sie im Leben noch viel, viel häufiger auch an anderen Orten, bei einfachen Gesellschaften, Miteigentum, gemeinschaftlichem Eigentum und so weiter und so fort. Ja, das ergibt unter Umständen komplizierte steuerrechtliche Fragestellungen, die dann in der Praxis gelöst werden müssen, die in der Praxis aber immer auch gelöst wurden und zu denen sich dann eine Praxis eingestellt hat, die man dann auf alle anwendet.
Ein zweiter Punkt: Es ist ein steuerrechtliches Gebot. Ich habe es gesagt, das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Heiratsstrafe nicht in Ordnung ist. Das hat es festgestellt, weil sich die Lebensformen und Lebenssituationen geändert haben. Im jetzigen Steuerrecht hat man aufgrund der Ausrichtung auf eine Lebensform eine Privilegierung vorgesehen. Ja, das stimmt. Und wenn man an diesem Steuersystem etwas ändert, dann hat die Gruppierung, die jetzt privilegiert wird - vielleicht mit guten Gründen -, dann entsprechend einen Nachteil. Aber das bedeutet ja auch, dass die anderen Formen eben nicht privilegiert waren, sondern dass das Gegenteil der Fall war. Und dann ist es doch eine Frage - wie hat Kollege Bischof gesagt? - von Liberté und Egalité, dass man also sagt, alle müssen gleich behandelt werden. Wenn man Revisionen nicht mehr zustande bringt, weil eine privilegierte Gruppe etwas verliert, und wenn man sagt, man möchte keine Gerechtigkeit, weil sonst jemand etwas verliert, dann, meine ich, sind wir in unserem Land auf dem Holzweg.
Es wird gesagt, es gebe bei den Kantonen Einnahmenausfälle. Ja, das ist nicht wegzudiskutieren. Aber erlauben Sie mir zwei Hinweise. Man hat eine sehr lange Übergangsfrist, nämlich zehn Jahre. Ich meine, sie ist eigentlich zu lang. Gesellschaftspolitisch gesehen, ist sie zu lang. Aber unter dem Aspekt der Einnahmen der Kantone kann man sagen, okay, es braucht eine lange Übergangsfrist. Zehn Jahre sind lang. Das heisst, man hat in dieser Zeit die Möglichkeit, sich an die neuen Umstände anzupassen.
Jetzt komme ich zum dritten Punkt, zum wirtschaftspolitischen Gebot. Man muss auch beachten, dass sich die Änderung dieses Systems auf die Entscheidungen der Menschen in diesem Land auswirkt, darauf, wie sie ihre Lebenssituation organisieren, und darauf, wie sie dann besteuert werden. Das ist der wirtschaftspolitische Teil. Es gibt eine Berechnung von Ecoplan, die besagt, dass bei einer Einführung der Individualbesteuerung 40 000 bis 60 000 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen würden, die übrigens durch qualifizierte Frauen besetzt werden müssten, die jetzt nicht im Arbeitsprozess sind. Zudem würden rund 300 000 Frauen ihr Erwerbspensum um 20 Prozent erhöhen. Das hat auch steuerrechtliche Auswirkungen, das heisst Auswirkungen auf die Einnahmen der Kantone.
Zugleich - dies als letzter Punkt unter dem Aspekt des wirtschaftspolitischen Gebotes - haben wir in diesem Land einen Umstand, den ich Sie ebenfalls zu berücksichtigen bitte, nämlich den Umstand, dass Arbeitskräftemangel herrscht. Diesen kann man auf drei Arten lösen:
Erstens löst man ihn über die Zuwanderung. Das tun wir bereits. Es ist aber ein Thema, das in der Bevölkerung künftig noch intensiv diskutiert werden dürfte. Man kann zwar sagen, dass einen das Thema der Zuwanderung nicht interessiert, und den Arbeitskräftemangel trotzdem so lösen. Ich glaube jedoch, dass das politisch nicht der richtige Ansatz wäre.
Zweitens haben wir die Möglichkeit, zu sagen, dass Menschen, die arbeiten, länger arbeiten sollen. Dann würden wir das Rentenalter erhöhen und hätten auch mehr Leute im Arbeitsprozess. Dass ich selbst das bis zu einem gewissen Grad unterstütze, dürfte bekannt sein. Wir wissen aber auch, dass das zurzeit politisch nicht - noch nicht - mehrheitsfähig sein dürfte.
Die dritte Möglichkeit heisst: inländisches Arbeitskräftepotenzial besser und gezielter abrufen. Dafür müssten wir qualifizierte Frauen, die aufgrund der Besteuerung und des Steuersystems, wie wir es jetzt kennen, entschieden haben, derzeit nicht oder weniger zu arbeiten, besser in den Arbeitsprozess reintegrieren. Das müsste ebenfalls ein Anliegen unter dem Aspekt des wirtschaftspolitischen Gebotes sein.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten: aus gesellschaftspolitischen Gründen, aus steuerrechtlichen Gründen und aus wirtschaftspolitischen Gründen.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ja, es ist viel gesagt worden. Noch mehr haben wir über diese Thematik in der Kommission diskutiert und noch viel mehr bereits in früheren Jahren. Ich werde dem Minderheitsantrag Salzmann auf Nichteintreten zustimmen, weil ja das Geschäft sowieso vors Volk kommen wird, entweder als Initiative oder eben dann als indirekter Gegenvorschlag. Wenn die Initiative vors Volk kommt, gibt es sowieso einen Grundsatzentscheid. Dann wissen wir, ob wir die ganze Übung durchziehen sollen, denn es gibt doch einige Haken.
Ich möchte fünf Punkte erwähnen: erstens den massiven Mehraufwand; zweitens die Kantone oder mindestens die Finanzdirektoren, die geschlossen dagegen sind; drittens die Frage, ob die Reform in der momentanen Finanzsituation verkraftbar ist; viertens die Erwerbsanreize: Stimmt das hierzu Gesagte wirklich?; fünftens die Frage der Gerechtigkeit.
Zum ersten Punkt: Da kann ich einfach sagen, dass man von zusätzlichen 1,7 Millionen Steuerdossiers ausgeht. Das gibt einen erheblichen Mehraufwand. Wäre auch der Gewinn entsprechend - das ist die Frage, die wir zu beantworten haben -, falls die Initiative angenommen würde?
Zum zweiten Punkt: Die Kantone sind geschlossen dagegen. Sie müssten ja schliesslich die Reform entsprechend umsetzen und hätten somit einen riesigen Aufwand. Hier geht man teilweise schon von etwas falschen Voraussetzungen aus - der erläuternde Bericht des Bundesrates zur Individualbesteuerung führt das auch entsprechend aus -, denn die Kantone werden die Reform auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen. Natürlich haben sie im Fall der Individualbesteuerung die Tarifautonomie, die liegt dann ebenfalls bei ihnen, und auch bei den Abzügen haben sie gewisse Möglichkeiten.
Zum dritten Punkt: Ist das verkraftbar? Hierzu ist genügend gesagt worden. Es müssen natürlich Anreize geschaffen werden, wenn man das Stimmvolk überzeugen will, einer Reform zuzustimmen. Darum wird die Reform mit massiven Steuerausfällen bei der direkten Bundessteuer verbunden sein. Wie es dann bei den Kantonen und Gemeinden aussieht, ist eine andere Frage. Auch dort wird aber gelten: Wenn man Mehrheiten will, muss man auf Steuern verzichten. Das wäre ja an sich noch positiv. Ob wir uns dies aber in der jetzigen Situation und in Anbetracht der Budgetdebatten antun wollen, möchte ich wirklich hinterfragen.
Zum vierten Punkt, zu den Erwerbsanreizen: Herr Burkart hat gerade von 40 000 bis 60 000 zusätzlichen Stellen gesprochen, die dann besetzt werden könnten. Ich stelle jedoch fest, dass in verschiedenen Bereichen - sei es im Gesundheitswesen oder im Bildungswesen, bei der Lehrerschaft - die Pensen heruntergefahren werden, wenn die Löhne erhöht werden. Die Leute richten sich nämlich ihr Leben ein und schätzen ein, wie viel sie brauchen, damit die Work-Life-Balance stimmt. Das ist zu akzeptieren, das ist ihr gutes Recht. Ich frage mich, ob Sie diese Steuererleichterung den richtigen Personen gewähren und ob die Pensen wirklich hinaufgehen würden oder ob die Leute einfach ihr System, das sie frei wählen dürfen, optimieren.
Zum fünften und letzten Punkt, zur Gerechtigkeit: Diesbezüglich mache ich mir wirklich Sorgen. Wer gewinnt? Es gewinnen die reichen Doppelverdiener. Das kann man, meine ich, schon wollen. Aber ist es eine staatliche Maxime, reiche Doppelverdiener zu fördern? Ich stelle das einfach so in den Raum. Es wird dann etwas abstruser, wenn man sieht, dass alleinstehende Personen mit Kindern zu den Verlierern der Reform gehören und Personen mit nur einem Einkommen sowieso.
Geht man noch von den negativen Erwerbsanreizen aus, ist Folgendes festzuhalten: Heute betragen bei einem Ehepaar oder bei Personen in eingetragener Partnerschaft die Pensen z. B. 100 plus 40 Prozent. Im anderen Fall betragen sie 70 plus 70 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob eine Aufteilung von 70 plus 70 Prozent Erwerbsarbeit mehr wert ist als eine Aufteilung von 100 plus 40 Prozent. Glauben Sie allen Ernstes an dieses Märchen? Das trifft nie und nimmer zu. Es wird aber steuerlich unterschiedlich gehandhabt.
Ich zitiere hier, weil schon die "NZZ" zitiert wurde, gerne auch den "Tages-Anzeiger". Er titelte vor zwei Tagen: "Reiche Doppelverdiener zahlen 11 000 Franken weniger Steuern pro Jahr." Im Lead stand: "Familien mit traditioneller Rollenverteilung müssten bei Annahme der Individualbesteuerung bis zu 5000 Franken mehr abliefern als Doppelverdiener." Und dann hiess es süffig: "Jetzt kommt es zum Showdown im Parlament." Bei diesem Showdown sind wir jetzt.
Ich stelle Ihnen hier einfach auch noch die Frage nach der Rechtmässigkeit: Wie wollen Sie beispielsweise begründen, dass eine Erwerbstätigkeit von 100 plus 40 Prozent weniger wertvoll für die Gesellschaft sei als eine Erwerbstätigkeit von 70 plus 70 Prozent? Dass das so ist, kann man aus verschiedenen Gründen bejahen - ich verneine es. Aber wie wollen Sie das rechtfertigen? Wir haben in der Bundesverfassung den Grundsatz der gleichmässigen Besteuerung. Wie kann es da sein, dass diese plötzlich von einem Pensum abhängen soll? Wir haben auch die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das sind gute Grundsätze. Ich sage jetzt nicht, dass wir sie unnötig verletzen oder ritzen; wir würden wahrscheinlich schon eine verfassungskonforme Vorlage hinbringen. Aber das alles ist doch wirklich äusserst fragwürdig.
Ich bitte Sie darum, dieses Experiment nicht zu machen. Wenn schon, haben wir die Möglichkeit, über die Initiative zu befinden. Diese kann man annehmen, dann ist das Parlament gefordert, oder man kann sie ablehnen, dann wissen wir, dass wir mit dem heutigen System auf dem richtigen Weg sind. Aber dafür müssen Sie jetzt nicht mit aller Gewalt einen indirekten Gegenvorschlag durchsetzen.
Darum, meine ich, sollten wir der Minderheit Salzmann zustimmen und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten.
Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical
En préambule, je souhaite remercier l'administration fiscale pour la grande qualité des documents fournis et souligner les enjeux qui l'attendent. Toutefois, je souhaite également relever, qu'on le veuille ou non, l'énorme et monstrueux travail que les cantons auront à faire. En l'espace de deux sessions, nous aurons révolutionné en quelque sorte, comme l'a dit le collègue Bischof, la fiscalité suisse, tout d'abord en mettant à mal la valeur locative. Je rappelle que la valeur locative est un système assez intelligent qui permet d'entretenir le patrimoine, mais bon, ce plénum a souhaité l'abolir. On traitera de ce dossier d'ici à la fin de cette année et on verra ce qu'en dira le peuple. C'est aussi une grosse révolution, qui concerne l'accès à la propriété. Une majorité en a voulu ainsi, on fera avec.
Aujourd'hui, on traite une révolution en matière de fiscalité qui concerne les personnes physiques. Tous les membres de la commission se sont exprimés. J'ai eu la chance de pouvoir participer au travail de la commission en tant que remplaçant. Aujourd'hui, on ne va pas faire de la fiscalité ou de la pratique fiscale, non, on va faire de l'idéologie, il faut être clair. J'ai suivi le débat du Conseil national et j'ai vu que 68 personnes s'étaient inscrites, chacun répétant la même chose. On ne parlait pas de pratique et d'évolution de la société, mais bien d'idéologie, et les camps étaient marqués. Ce sera le cas aujourd'hui, puisqu'on sait que le vote sera très serré, car chaque bloc a annoncé la couleur dans ce projet, qui est majeur pour les familles.
En fiscalité, il n'y a pas de pierre philosophale, tout comme il n'y a pas de solution toute faite. La fiscalité directe, comme l'impôt sur le revenu, n'est jamais égalitaire, mais elle doit tendre à l'équité. S'il fallait parler d'égalité, il suffirait d'introduire l'impôt à taux unique, mais le principe fondamental de nos démocraties suisse et française, par exemple, c'est la notion de capacité contributive, que la France a introduite en premier. Si aujourd'hui, on a des différences entre une personne célibataire et un couple, c'est bien cette notion de capacité contributive qui a une incidence sur la cellule familiale. C'est un point qui est important et il est clair que le vote d'aujourd'hui malmènera en quelque sorte cette notion de capacité contributive, puisque la cellule familiale restera une cellule familiale, mais on partagera les déductions, ce qui aura une incidence implicite sur le modèle de taxation.
Le Tribunal fédéral a relevé cette notion de capacité contributive. L'impôt ne peut jamais régresser. Dans le cas du dossier d'Obwald, il y a quelques années, on a vu que la progression d'un impôt pouvait s'arrêter, mais que l'impôt ne pouvait pas être régressif. L'impôt est progressif pour une bonne raison, c'est que celui qui gagne plus doit contribuer un peu plus à la cohésion d'un pays, d'une nation. C'est dans cet esprit-là que l'impôt a été développé au travers de l'impôt sur le revenu.
Les propositions qui nous sont faites aujourd'hui, entre l'initiative et le contre-projet, tendent à trouver des solutions pour ne pas pénaliser le mariage. Je ne suis pas totalement acquis à cette nouvelle philosophie de taxation, mais il y a presque vingt-cinq ans que le Parlement travaille sur ce dossier, et en vingt-cinq ans, le modèle de la famille traditionnelle a fortement évolué. Cela a été relevé par plusieurs de nos collègues. Un mariage sur deux finit en divorce, et il arrive souvent que les contribuables aient deux, trois ou quatre situations de familles différentes: le domicile du père, le domicile de la mère, des enfants, de la famille recomposée, des familles monoparentales ou demi-familles dans le jargon fiscal, des concubins avec enfants ou sans enfants, vivant sous le même toit ou pas.
Cette diversité montre bien qu'on ne trouvera pas de solution au travers de la numérisation. En effet, en matière d'administration fiscale, ce n'est pas au niveau fédéral qu'on traite ces dossiers. Ce sont bien les 26 cantons qui traitent les dossiers pour la Confédération, pour les communes et pour les cantons eux-mêmes. Cela montre que cette révolution fiscale ne se fera pas d'un coup de baguette magique, puisque pour la mettre en oeuvre, il faudra presque dix ans. On sait aussi que les incidences de ce projet ont implicitement des incidences sur le modèle que pratiqueront ensuite les 26 cantons.
Le débat que nous avons aujourd'hui, en 2025, s'inscrit bien dans une logique d'évolution de la cellule familiale, mais chaque système de taxation a ses avantages et ses inconvénients. Le projet dont nous débattons ce jour est idéal pour des couples à deux revenus similaires, mais crée d'autres inégalités dans le modèle de taxation, par exemple pour les familles avec une répartition traditionnelle des rôles ou dans les familles où il y a un grand écart entre les deux revenus du couple. Mais bon, il faut avancer, et c'est pour ça que je suis plutôt favorable à l'entrée en matière.
Nous aurons donc dix ans pour mettre en place ces modifications, et souvent la mise en oeuvre peut poser ou posera une multitude d'enjeux nouveaux.
D'ailleurs, la proposition Würth montre bien que le secret fiscal, la question de l'accès au dossier pour une femme ou pour un homme, devra être garanti, puisqu'en fonction de la répartition de la déduction, il faudra bien que le contribuable autorise en quelque sorte ce lien entre les deux modèles. Je rappelle et j'insiste: ce sont bien les cantons qui doivent taxer. Ce n'est pas la Confédération qui fera ce travail, même si c'est nous, au niveau fédéral, qui traitons ce dossier. D'ailleurs, il aurait été peut-être plus simple de ramener la fiscalité directe aux mains des cantons et de supprimer cette fiscalité en main de la Confédération pour qu'elle s'occupe uniquement de la fiscalité indirecte, comme la TVA.
Il existe un modèle presque parfait, et je sais que la commission en a discuté. Je comprends qu'on ne puisse pas le mettre en oeuvre aujourd'hui ou le retenir. C'est le modèle du quotient familial, une imposition selon les unités de consommation, avec un splitting intégral. Son défaut, c'est son coût: 4 à 5 milliards de francs de moins à partager entre la Confédération et les cantons si l'on veut introduire ce modèle, qui traite correctement les célibataires, les couples avec ou sans enfants, les familles monoparentales, la garde partagée des enfants, que l'on peut partager en deux en fonction du souhait de la famille. D'ailleurs, cette pratique existe au sein de mon canton. Elle a un seul défaut au niveau du canton de Vaud: c'est son splitting. Ce splitting est à 1,8, et pour qu'il soit idéal, il faudrait le ramener à 2, afin de permettre la même comparaison entre la notion de célibataire et la notion de couple. Là, on aurait une correction qui serait complète.
En conclusion, je vais entrer en matière sur le projet proposé, mais n'accepterai pas de compenser les baisses fiscales en lien avec le projet par des hausses pour les autres contribuables. Si l'on veut corriger une inégalité, on ne doit pas déshabiller Pierre pour habiller Paul, comme le dit la Bible. Je refuserai toute proposition qui irait dans ce sens et voterai donc en faveur de l'entrée en matière et du projet tel qu'il ressort de la commission.
Roth Franziska · Mit-F · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Ich habe mich jetzt ein bisschen gefühlt wie die Kugel im Flipperkasten. Ich habe bei den Ausführungen sehr genau zugehört und muss sagen: Mit einem seiner drei Argumente hat mich der Kollege aus meinem Kanton überzeugt, dann wieder Herr Burkart, Herr Salzmann eher nicht.
Eintreten werde ich. Die ursprüngliche Vorlage trägt den Namen "Steuergerechtigkeits-Initiative". In meinen Augen hat der Nationalrat die Vorlage aber ungerecht gemacht. Somit ist der Begriff "Gerechtigkeit" im Namen eher Schall und Rauch. Man kann es auch so sagen: Das Parlament will etwa 800 Millionen Franken für Kinderbetreuung und Bildung nicht bezahlen, gibt aber gleichzeitig, wie erwähnt, fast den identischen Betrag für Steuererleichterungen für Paare aus, die sich dank ihres guten Einkommens so oder so einen Krippenplatz leisten könnten. Die Menschen, die es am nötigsten haben, werden mit der Version des Nationalrates erneut zugunsten der Besserverdienenden vernachlässigt.
Es wurde mehrfach betont, dass Menschen mit tiefen Einkommen ja keine Bundessteuer bezahlen. Aber was geschieht in den Kantonen? Wo werden die Ausfälle in den Kantonen bei der Umsetzung kompensiert? Ich habe die Vernehmlassungsantwort meines Kantons gelesen. Auch der Kanton Solothurn findet, dass die Umsetzung für ihn sehr teuer wäre. Das würde dann heissen - das sehen wir jetzt gerade im Kanton Solothurn beim Massnahmenpaket -, dass in den Bereichen gespart würde, in denen der Kanton freiwillig sparen kann. Das wäre etwa bei den Prämienverbilligungen. Es wäre genau an den Orten, wo es dann wieder diejenigen berappen müssten, die hier nicht profitieren oder denen man keinen Bonus gibt.
Zum Schluss noch dies: Damit die Individualbesteuerung vor dem Volk überhaupt eine Chance hat, müssen die Steuerausfälle kompensiert werden. Die Bevölkerung hat in verschiedenen Abstimmungen klargemacht, dass sie keine Steuergeschenke für Besserverdienende will. Ich werde eintreten. Wenn die Minderheiten Herzog Eva nicht durchkommen, werde ich mir jedoch überlegen, ob ich in der Gesamtabstimmung zustimme. Im Moment handelt es sich für mich um eine Steuerungerechtigkeits-Initiative.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte nur noch ganz kurz auf die Geschichte der Steuerharmonisierung zurückblicken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Föderalismus und der Familienbesteuerung. Eine Zürcher Standesinitiative, die im Jahre 1945 erstmals eine Steuerharmonisierung forderte, wurde von Bundesrat und Parlament mit der Begründung abgelehnt, eine Vereinheitlichung der direkten Steuern würde zu stark in die kantonale Souveränität eingreifen. 1977 stimmte das Schweizervolk jedoch einem neuen Verfassungsartikel zur Steuerharmonisierung zu: Das ist der heutige Artikel 129 der Bundesverfassung. Darauf basierend wurde das heutige Steuerharmonisierungsgesetz erarbeitet. Die Eintretensdebatte dazu fand im Ständerat am 17. März 1986 statt. In der Debatte äusserte sich der Kommissionspräsident, Ständerat Binder, auch zu den Hauptfragen der Steuerharmonisierung. Eine der Hauptfragen, Ziffer 4, war die Familienbesteuerung. Dazu wurde gesagt: "Wie der Bundesrat sprach sich die Kommission ausdrücklich für die Familienbesteuerung aus und lehnte die getrennte Besteuerung der Ehegatten ab. Die Ehe ist nicht nur eine rechtliche, sie ist auch eine wirtschaftliche Einheit." (AB 1986 S 107)
In derselben Debatte verlangte Ständerat Hefti eine Rückweisung der Vorlage. Er sagte: "Die Bundesverfassung würde ein viel föderalistischeres Gesetz zulassen als das, was heute vorliegt; nicht nur zulassen, sondern sogar verlangen." Und er sagte wörtlich: "Damit wird Harmonisierung zur Zentralisation." (AB 1986 S 111)
Heute, 39 Jahre später, beschäftigen wir uns wieder mit den gleichen Themen. Bei der Familienbesteuerung wird nun der grosse Paradigmenwechsel zur Individualbesteuerung beantragt. Dazu ganz kurz einige Überlegungen betreffend Föderalismus: "Damit wird Harmonisierung zur Zentralisation", kritisierte Ständerat Hefti 1986. Er hatte recht, nur konnte er sich damals vermutlich nicht vorstellen, dass es noch viel schlimmer kommen könnte, denn die entscheidende Frage in föderaler Hinsicht im vorliegenden Kontext ist, wie die zentralen Bundeskompetenzen der Steuerharmonisierung angewendet werden. Die Frage für mich ist: Ist das Vorgehen, das jetzt geplant ist, rücksichtsvoll und angemessen oder rücksichtslos und unverhältnismässig? Hier komme ich zum Schluss ganz kurz auf drei Punkte zu sprechen:
1. Wir haben es gehört: Die Kantone haben das Problem der Heiratsstrafe gelöst und haben keinen Handlungsbedarf. Der Bund hat das Problem der Heiratsstrafe nicht gelöst und hat Handlungsbedarf.
2. Die Kantone organisieren zusammen mit den Gemeinden den Steuerbezug, der Bund trägt hierzu nichts bei.
3. Die Kantone überweisen dem Bund ungefähr einen Sechstel des Steuerbezugs. Der Hauptteil der Steuern wird in den Kantonen und in den Gemeinden verbraucht.
Vereinfacht gesagt: Die Kantone spielen in dieser Thematik also die Hauptrolle, der Bund spielt nur eine Nebenrolle. Nun aber will der Akteur in der Nebenrolle, der Bund, sein altes Problem lösen und nimmt dafür in Kauf, dass die Akteure in der Hauptrolle, die Kantone, mit viel Aufwand eine neue, riesige Aufgabe bewältigen müssen, die ihnen selbst gar nichts bringt. Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Ja, die Einführung der Individualbesteuerung durch den Bund ist rücksichtslos und unverhältnismässig. Der Bund überdehnt sein zentralistisches Recht zur Steuerharmonisierung massiv. Das ist nicht eidgenössischer Stil, das ist vor allem nicht der Stil des Ständerates. Ich bitte Sie daher, für den Föderalismus einzustehen, für Augenmass beim Vollzug zentraler Bundeskompetenzen: Wahren Sie die Interessen Ihrer Kantone, Ihrer Stände, sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte!
Ich beantrage Ihnen mit Überzeugung, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
In dieser Debatte wurde, nicht überraschend, der Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1984 erwähnt, aber nicht zitiert. Ihn zu zitieren wäre noch wichtig, denn es wird in der Politik wohl kaum ein Bundesgerichtsentscheid häufiger erwähnt, aber nicht zitiert. Ich zitiere ihn, und zwar Ziffer 5 des Entscheides: "Keine Aufhebung der angefochtenen Bestimmungen, weil sich die Rechtsgleichheit weder durch ein Wiederaufleben des früheren Rechts noch durch eine schlichte Individualbesteuerung der Partner einer ungetrennten Ehe, sondern nur durch eine positive Gesetzesänderung erreichen lässt." Das Bundesgericht hat sich im Fall Hegetschweiler 1984 auch mit der Frage der Individualbesteuerung beschäftigt. Hier liegt das Fundamentalproblem in dieser Debatte. Wir reden hier im Grunde genommen über ein Tarifproblem und nur darüber und nicht über die Frage der Besteuerungsform, nicht über Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung. Das ist - um dieses Wort nochmals zu brauchen - ein fundamentaler Irrtum im Rahmen dieser Revolution.
Wenn Sie ein Softwareproblem haben, dann lösen Sie doch dieses Softwareproblem, ohne das ganze Betriebssystem zu erneuern. Das machen wir hier jetzt aber. Wir lösen das Softwareproblem, und gleichzeitig machen wir noch eine Totalreform des ganzen Besteuerungssystems über alle drei Stufen unseres Staates hinweg. Das ist doch im Grunde genommen nicht verhältnismässig. Das macht keinen Sinn.
Die Individualbesteuerung, das hat das Bundesgericht festgehalten, löst das Problem nicht, sondern schafft neue Ungleichheiten. Auch hier zitiere ich nochmals das Gericht: "Die Gutheissung der Beschwerde im Sinne des Antrags würde ausserdem dazu führen, dass in höhern Einkommensbereichen eine Individualbesteuerung bei Zweiverdiener-Ehepaaren einträte und Ungleichheit zwischen Ein- und Zweiverdiener-Ehepaaren geschaffen würde." Dies steht im Entscheid zum Fall Hegetschweiler.
Aber auch die Botschaft des Bundesrates zeigt das Problem sehr gut. Ich verweise Sie auf Seite 86 der Botschaft. Dort sind verschiedene Rechenbeispiele aufgeführt; Kollege Bischof hat schon eines erwähnt. Nehmen Sie beispielsweise den Fall zweier Familien mit 150 000 Franken Gesamteinkommen. Familie A mit einer Einkommensaufteilung von 60/40 bezahlt 719 Franken direkte Bundessteuer. Familie B mit einer Einkommensaufteilung von 90/10 bezahlt 4096 Franken direkte Bundessteuer. Das ist für mich keine Frage der Weltbilder. Es soll sich jede und jeder so organisieren, wie sie oder er will. Ich bin ein durchwegs liberaler Mensch. Aber hier geht es um die Frage der Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das ist der Kernpunkt. Das ist kein Nebenprinzip, sondern ein absolutes Kernprinzip im schweizerischen Steuerrecht. Das ist im Grunde genommen und mit dem Steuerrecht gesprochen die soziale Gerechtigkeit. Darum sagt Frau Roth zu Recht, dass das, was hier auf dem Tisch liegt, nicht eine Steuergerechtigkeits-Initiative, sondern eine Steuerungerechtigkeits-Initiative ist.
Kollegin Herzog hat verschiedene neuere Bundesgerichtsentscheide zitiert. Auch heute sagt das Bundesgericht, dass die Ehe eine wirtschaftliche Einheit bildet, auch im Steuerrecht. Ich zitiere Ihnen einen neueren Entscheid, einen Entscheid vom 20. März 2023. Dort sagt das Bundesgericht: "Die Ehegatten bilden zivilrechtlich und wirtschaftlich im Prinzip eine Einheit, wobei sich die Leistungsfähigkeit des einen Partners auch nach dem Einkommen des anderen bestimmt." Das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit können Sie bei einer Ehe also nicht einfach auftrennen, sondern Sie müssen das integral betrachten.
Darum sind diese Berechnungsbeispiele in der Botschaft des Bundesrates schon erhellend. Es lohnt sich, sie anzuschauen, um zu sehen, was hier in der Praxis wirklich passiert. Das müssen Sie dann diesen Leuten erklären. Vielleicht ist in einer Familie, bei der die Ehepartner in einem Beschäftigungsverhältnis von 90 und 10 Prozent arbeiten, der Partner, der nur 10 Prozent arbeitet, gezwungen, nur so viel zu arbeiten. Vielleicht macht er eine Weiterbildung oder übernimmt Betreuungsaufgaben usw. Es ist nicht so, dass das immer nur eine Frage der Freiwilligkeit ist. Im Leben gibt es auch Sachzwänge. Am Ende des Tages muss das Steuerrecht, der Fiskus, die Frage beantworten: Was ist letztlich gerecht unter dem Titel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit? Um das geht es.
Vor diesem Hintergrund kann ich auch das Votum von Frau Moser gut nachvollziehen. Sie sagt, es liege nicht am Staat, zu sagen, wie sich eine Familie zu organisieren habe. Da bin ich voll einverstanden. Aber wenn Sie diesen Satz so zu Ende denken, dann müssen Sie im Grunde genommen ein Splitting-Modell einführen. Kollege Broulis hat das gut erläutert. Dort spielt es keine Rolle, wer wie viel zum Haushaltseinkommen beiträgt. Dem Fiskus ist es völlig egal, wie sich die Familien organisieren. Es wird zusammengerechnet und zum Satz des halben Einkommens besteuert. Das ist die simple liberale Lösung, die hier Platz greifen könnte. Aber wir haben es schon mehrfach diskutiert: Es ist letztlich eine Frage der Ausfälle. Darum sind wir hier in der Bundespolitik leider keinen Schritt weitergekommen.
Ja, die Rolle des Bundes im Verhältnis zu den Kantonen wurde verschiedentlich angesprochen, gerade jetzt von Kollege Stark. Ich möchte nicht wiederholen, was da den Kantonen blüht. Aber ein Element ist noch nicht erwähnt worden: Bei der Umsetzung in den Kantonen geht es nicht nur um das Steuerrecht. Heute ist es so, dass auf der Basis der Steuerfaktoren gemäss Gemeinschaftsbesteuerung auch verschiedene andere Rechtsbereiche reguliert werden. Denken Sie an die individuelle Prämienverbilligung, denken Sie an die Kita-Tarife in den Gemeinden, oder denken Sie an das Stipendienwesen. Das wird alles auch angepasst werden müssen. Das wird eine aufwendige, eine komplizierte, eine bürokratische Übung. Man kann dann sagen: Gut, Politik ist nicht immer rational. Aber am Ende muss die Politik eine vernünftige Wirkung erzielen. Bei dieser Übung bezweifle ich das.
Es wurde verschiedentlich erwähnt: Wir haben vor Kurzem hier in diesem Rat mit dem Projekt "Ehe für alle" eigentlich die Ehe gestärkt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das eine gute Übung war. Aber ein Thema müssen wir uns schon noch einmal vor Augen führen, Kollege Ettlin hat es angesprochen: Was kann in der Gemeinschaft Ehe schlussendlich passieren, wenn Sie die wirtschaftliche Gemeinschaft steuerlich in zwei individuelle Bereiche trennen? Das wird Raum für zahlreiche Optimierungen schaffen. Denken Sie beispielsweise an Selbstständigerwerbende. Wenn eine selbstständigerwerbende Person den Ehepartner im Betrieb beschäftigt, dann ist klar, dass im Rahmen der Individualbesteuerung das jeweilige Einkommen so justiert wird, dass die Steuerlast insgesamt möglichst minimiert wird. Das ist ein Klassiker im Rahmen der Optimierung. Da kann eine Steuerverwaltung rein gar nichts machen. Da kann man noch so viele Kontrollen veranlassen, man kann solche Fälle nicht verhindern, es ist völlig unmöglich.
Oder denken Sie an Ehepaare, die vermögend sind. Wenn der Ehepartner A dem Ehepartner B ein grösseres Darlehen gibt, dann hat man auf der einen Seite Zinsaufwände, die kann man in Abzug bringen, und man hat auf der anderen Seite Zinserträge, die berücksichtigt werden, damit eben die Abzüge möglich bleiben und nicht ins Leere fallen. Auch hier kann man natürlich mit dem Systemwechsel in Richtung Individualbesteuerung Optimierungen erzielen, die uns zu denken geben müssen. Auch hier kann man als Fiskus eigentlich nichts machen. Sie trennen im Grunde genommen - ich wiederhole es - eine wirtschaftliche Gemeinschaft, die eben auch in steuerlicher Hinsicht eine Gemeinschaft ist.
Dann hat Frau Herzog die Thematik der Digitalisierung angesprochen. Diese Probleme, die ich im Vollzug und in der Praxis sehe, lösen Sie nicht mit Digitalisierung. Digitalisierung heisst, dass gleichgeartete Fälle, das sind die einfachen Fälle, automatisch veranlagt werden. Das ist schon klar, das passiert ja heute schon. Aber in der Veranlagungspraxis können Sie keinen Computer einsetzen, da müssen Sie Menschen einsetzen. Das ist der Hauptgrund, wieso die Individualbesteuerung zu markant höherer Bürokratie führt. Es sei notabene auch erwähnt, dass wir in der Digitalisierung des öffentlichen Sektors in der Schweiz nicht besonders gut dastehen. Darüber sind wir uns einig.
Schlussendlich gebe ich Ihnen doch noch etwas zum Effekt der Arbeitskräftemobilisierung mit auf den Weg; das wurde auch verschiedentlich erwähnt. Ich habe in der letzten Session bei der Kita-Initiative bzw. beim Projekt der WBK-S den Aufsatz von Frau Professorin Opel aus der "Steuer-Revue" 3/2021 zitiert. Ich empfehle Ihnen wirklich, diesen Artikel mal anzuschauen. Sie zeigt dort auf, was die fiskalischen Effekte dieser Reformen sind, aber auch, was es bedeutet, wenn man Zuschüsse im Bereich der Verbilligung der Kita-Tarife erhöht. Es ist kein Zufall und ziemlich logisch, dass direkte Zuschüsse auf der breiten Ebene natürlich viel mehr Wirkung erzielen. Vor allem führt es auch dazu, dass alle Einkommensschichten profitieren können und nicht nur die mittleren und höheren Einkommen. Was wir hier machen, ist vornehmlich eine Übung für mittlere und höhere Einkommen, garniert mit Optimierungsmöglichkeiten, wie ich Ihnen vorhin dargelegt habe.
In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass man auf diese Vorlage aus steuerrechtlichen und steuerpolitischen Gründen nicht eintreten darf. Für mich sind das keine ideologischen Fragen, für mich geht es nicht um Gesellschaftsvorstellungen und dergleichen. Ich sehe vielmehr, dass ein Eintreten auf diese Vorlage, dass ein Wechsel zur Individualbesteuerung zahlreiche Probleme verursachen wird und mehr Ungerechtigkeiten schafft, als wir vermeintlich lösen.
Ich bitte Sie, nicht einzutreten.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Conseil des Etats · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Der Satz, der am häufigsten wiederholt wurde, ist der Satz, dass man sich nicht wiederholen soll. Ich widerspreche dieser Forderung gerade im zweiten Satz, indem ich nochmals auf das Jahr 1984 hinweise, in dem das Bundesgericht die steuerliche Diskriminierung von verheirateten Paaren gegenüber unverheirateten als verfassungswidrig erklärt hat. Kollege Wicki hat dieses Jahr gar in die weltweiten Entwicklungen eingeordnet. Ich stelle dieses Jahr ebenfalls in einen grösseren Zusammenhang: "1984", Orwells dystopischer Roman, definiert - daneben gibt es viele weitere Auslegungen - auch den Stillstand. Ich wiederhole es noch einmal: Trotz des Entscheides des Bundesgerichtes hat das Parlament bei den Bundessteuern nicht gehandelt, will heissen: Der Fiskus kassiert seither Jahr für Jahr Milliarden von Franken auf dem Buckel der verheirateten Paare.
Die meisten Kantone - wir haben es gehört - haben gehandelt, mein Kanton beispielsweise mittels Vollsplitting, d. h., Verheiratete versteuern ihr Gesamteinkommen nur zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens. Dieses System müsste man jetzt einfach noch auf die Bundessteuern übertragen, und voilà, das Problem wäre gelöst. Ich wiederhole mich nicht, wenn ich jetzt frage, weshalb um Himmels willen man das nicht tut.
Erlauben Sie mir nun, den Scheinwerfer aus gesellschaftspolitischer Sicht und aus Gleichstellungssicht auf diese Vorlage zu richten. Weshalb dieser unglaublich teure Umbau zu einer Individualbesteuerung? Da kommt der magische Satz, es würden Erwerbsanreize geschaffen. Das richtet sich einmal mehr an uns Frauen. Die Frauen sollen dazu erzogen werden, mit möglichst hohen Pensen erwerbstätig zu sein. Wenn wir ehrlich sind, ist es eine Erziehungsmassnahme, die sich, und das ist mein Problem, am sogenannten Einverdienermodell, einer ziemlich antiquierten Vorstellung aus den Fünfzigern, orientiert. Man hat ganz offensichtlich nicht mitbekommen, dass bei Ehepaaren längst beide Partner erwerbstätig sind. Solange sie keine Kinder haben, sind beide in möglichst hohen Pensen tätig; wenn sie Kinder haben, sind beide in unterschiedlich hohen Pensen tätig. Bei gegen 90 Prozent aller Ehepaare sind beide erwerbstätig. Man muss die Partner folglich nicht in die Erwerbstätigkeit hineinerziehen. Man kann beruhigt feststellen, dass sie erwerbstätig sind. Sie möchten jedoch dafür steuerlich nicht benachteiligt werden, indem sie in eine höhere Progression geraten.
Wenn man jetzt sagt, die ganze Übung, diese Individualbesteuerung, sei eine Revolution, dann sage ich, die Revolution hat längst stattgefunden, indem die Kantone ihre Steuersysteme an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst haben. Weshalb jetzt eine Besteuerung fordern, die alles wieder auf den Kopf stellt, also die Revolution mit der Revolution bekämpfen? Sie kennen das ja, diese frisst offenbar immer die eigenen Kinder. Deshalb gibt es, gesellschaftlich und auch aus Gleichstellungssicht gesehen, nichts Gerechteres als die gemeinsame Besteuerung mit einem Splitting. Es darf gerade angesichts der heutigen gesellschaftlichen Realitäten keine Rolle mehr spielen, wer im Laufe eines Erwerbslebens wann wie viel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Das gehört zu einem liberalen Lebensplan. Heute teilen sich Paare Familienarbeit und Erwerbsarbeit auf. Beide Partner übernehmen zunehmend Verantwortung. Das müssen wir doch fördern. Die Individualbesteuerung hingegen zielt auf möglichst hohe Erwerbstätigkeit und marginalisiert die Familienarbeit.
Diese Vorlage entspricht nicht den heutigen Konzepten der Familien. Wie gesagt, sie teilen sich in unterschiedlichen Pensen Erwerbsarbeit und in unterschiedlichen Pensen Familienarbeit. Die Familienarbeit stellt einen tragenden Wert dar, und sie wird, nebenbei bemerkt, immer mehr zu einem Kriterium bei Anstellungsgesprächen, und zwar für Männer wie Frauen. Wenn wir also den erwähnten Ansprüchen gerecht werden möchten, nämlich der freien Lebensgestaltung, der gemeinsamen Verantwortung für die wertvolle Familienarbeit und die wertvolle Erwerbsarbeit sowie der gemeinsamen Verantwortung dafür, dass in einer Partnerschaft beide in die Erwerbsarbeit eingebunden sind, dann kann dieses Konzept der Individualbesteuerung den gesellschaftlichen Realitäten nicht genügen.
Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Gapany Johanna · Mit-F · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe libéral-radical
Avant toute chose, je déclare mes intérêts: je suis membre du comité d'initiative pour l'imposition individuelle. Vous l'avez donc compris: je ne vais pas faire l'éloge du système actuel. Cette initiative est un déclic pour raviver le débat. Vu le contre-projet proposé par le Conseil fédéral et retravaillé par la commission compétente, je mesure et salue les efforts faits pour concilier les différents intérêts. Désormais, on peut être le Conseil des Etats qui va faire de cette réforme une amélioration pour la population.
Cette amélioration est confirmée par les chiffres: la part des ménages qui bénéficieraient d'un allègement est nettement plus importante que la part des ménages qui subiraient éventuellement une charge supplémentaire. On parle d'un allègement de plus de 800 millions de francs. C'est un allègement bienvenu, en particulier pour les parents qui travaillent. C'est également une solution bienvenue alors qu'on cherche tous ici des solutions pour soulager les familles.
Aujourd'hui, on a le choix: soit on continue de bricoler sans vraiment arriver à une situation juste et transparente, à défaut de trouver une majorité - par amour du statu quo ou par peur du changement -, ou alors on réforme le système, on adopte une imposition moderne, on adopte un système transparent sur le plan fédéral, on adopte un nouveau système. Comme on préfère réformer que bricoler, dans cette chambre, j'ai bon espoir qu'on adaptera le système aux réalités, qu'on dépassera les divergences pour soutenir un changement de système, qu'on sortira la tête de l'opérationnel pour servir la population avant tout, plutôt que de préserver les fonctionnaires d'un changement qui est d'ailleurs tout à fait supportable.
Il s'agit également de franchir une nouvelle étape sur le chemin de l'égalité. Il y a eu le droit de vote des femmes et l'entrée en vigueur du nouveau droit matrimonial qui garantit l'égalité entre les hommes et les femmes. En 2025, la prochaine étape doit être de mettre enfin les femmes mariées sur un pied d'égalité en matière d'imposition. On a beaucoup parlé de chiffres ce matin. Finalement, on pourrait contredire chaque chiffre donné, parce que sans doute que chaque perspective pourrait être encore différente. Mais ce changement représente bien plus que des chiffres: c'est un changement de choix de société. Si on attend encore, on continuera de pénaliser une majorité des familles. Le système qu'on a aujourd'hui sert environ 16 pour cent des familles. Ce n'est plus du tout un système qui correspond aux choix de vie des familles, de la majorité des familles suisses. On décourage aussi certains travailleurs alors qu'on vit une pénurie de main-d'oeuvre et qu'on cherche tout le temps des solutions pour encourager les gens à travailler davantage. Attendre encore, c'est finalement accepter la dépendance financière ainsi que des retraites plus fragiles, en particulier pour le second revenu, qui est souvent celui des femmes, puisque le système actuel favorise clairement une réduction du temps de travail.
On peut faire mieux qu'attendre. On peut changer. On peut adopter un système qui soutient l'indépendance financière pour des familles plus fortes et des retraites plus solides. On peut soutenir un système qui apporte un peu plus d'égalité dans notre pays. Sur ces mots, j'espère vraiment qu'on sera le Conseil des Etats qui rendra cette modernisation et cette amélioration possibles.
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Ich versuche das erste Gebot, so gut es mir möglich ist, einzuhalten und nehme natürlich auch das achte Gebot des Ständerates, "Du sollst deine Interessenbindungen offenlegen", ernst. In diesem Sinn sage ich, dass ich Mitglied des Initiativkomitees bin und Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, der zwar bei den Details der Vorlage durchaus einen sehr kritischen Blick hat, im Grundsatz aber für den Systemwechsel ist, also ebenfalls für Eintreten. Und dann bin ich natürlich auch Ständerat, also auch und vor allem Vertreter des Kantons Glarus. In dieser Funktion will ich ja nicht nur die ungeteilte Standesstimme in dieser Frage anstreben - ich gehe davon aus, dass mir dies heute gelingen wird, ich bin für Eintreten -, sondern habe auch die Ohren gespitzt, als Kollege Stark vorhin meinen Vorgänger, den damaligen Ständerat Dr. Peter Hefti, erwähnt hat, der in der Ratsdebatte gesagt habe, dass man mit der Steuerharmonisierung zu weit gehe. Kollege Stark hat in seinem sehr interessanten Votum gesagt, dass wir doch eigentlich hier in einer Nebenrolle seien.
Aber das Problem ist eben, Kollege Stark, dass man damals nicht auf Dr. Peter Hefti gehört hat und die Steuern eben so weit harmonisiert hat, dass der Bundesgesetzgeber in dieser Frage faktisch - nein, nicht faktisch, rechtlich in der Hauptrolle ist. Deshalb führen wir heute diese interessante Diskussion, deshalb haben wir in Artikel 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes heute den Grundsatz, dass Eheleute gemeinsam besteuert werden. Und wenn Sie das in der Schweiz ändern wollen, dann müssen Sie es eben hier bei der Hauptrolle ändern und nicht bei der Nebenrolle der Kantone.
Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die Kantone Anpassungen gemacht haben und das Problem faktisch zu einem weiten Teil gelöst oder mindestens gemildert haben. Aber wenn Sie es im Grundsatz lösen wollen, wenn Sie im Grundsatz ein anderes System wollen, dann sind eben leider die Kantone in der Nebenrolle und ist dieses Parlament hier als Bundesgesetzgeber in der Hauptrolle. Wir sind die Einzigen, die Artikel 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes anpassen können, was ja der Bundesrat auch beantragt.
Aufgrund der Diskussion habe ich ein bisschen das Gefühl, dass hier ein falscher Vergleich gemacht wird. Kollege Hegglin hat quasi getrennt lebende Personen bzw. Alleinlebende verglichen mit Menschen - er hat es so gesagt -, die zusammenleben, und damit Menschen gemeint, die in einer Ehe sind. Aber der Unterschied, auch der grosse Unterschied zu 1984, ist eben, dass das Konkubinatsverbot, ein bisschen vor und ein bisschen nach dieser Zeit, in der ganzen Schweiz aufgehoben wurde, sodass Sie heute einen Vergleich machen müssen, den Sie 1984 nicht machen mussten und das Bundesgericht noch viel weniger. Sie müssen nämlich ein Paar, das verheiratet ist und mit Kindern zusammenlebt, mit einem anderen Paar vergleichen, das mit Kindern zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist, also mit einem Konkubinatspaar mit Kindern. Wirtschaftlich ist es eigentlich genau die gleiche Situation: eine gemeinsame Wohnung, gemeinsame Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung der Kinder und vielleicht auch gemeinsame Konten und so weiter. Es hängt davon ab, wie es dann konkret ausgestaltet wird, aber wirtschaftlich ist es faktisch genau die gleiche Situation, mit dem einzigen Unterschied, dass das eine Paar verheiratet ist und das andere nicht. Heute gibt es das oft. Die eine Gruppe hat gegenüber 1984 massiv zugenommen - Sie wissen, welche es ist.
Auch Kollege Würth hat einen sehr interessanten Punkt erwähnt; ich habe den Bundesgerichtsentscheid auch gelesen. Ich gebe ihm recht, die Individualbesteuerung kommt nicht nur gut weg. Das Bundesgericht sagt allerdings im Entscheid auch, dass es am Schluss eine Frage der Ausgestaltung sei und eine Frage der Faktoren und Tarife. Aber wenn Sie das sehen, Kollege Würth, dann merken Sie doch, dass heute die erste grosse Steueroptimierungsfrage lautet: Heiraten - ja oder nein? Da das heute eine Realität ist, glaube ich, dass wir hier bei dieser Vorlage zwar von einer steuerrechtlichen Revolution reden, das stimmt, aber gesellschaftlich ist es eine Evolution gewesen und keine Revolution. Gesellschaftlich hat sich eben in den vierzig Jahren seit 1984 sehr viel bewegt. Etwas, das es damals faktisch noch gar nicht richtig gab und rechtlich erst seit Kurzem, nämlich das Konkubinatspaar mit Kindern - in gewissen Kantonen war es noch gar nicht erlaubt -, hat sich zu einem recht starken Regelfall normalisiert.
Wenn ich das anschaue, dann muss ich sagen - hier bin ich bei Kollege Salzmann, der gesagt hat, wir sollten im Steuerrecht nicht werten -: Wir werten auf beiden Seiten. Wir werten heute, wenn wir diese beiden Paare vergleichen. Wir werten, wenn wir sagen, wir müssten sie unterschiedlich besteuern, wie wir es heute tun. Wir werten auch, das gebe ich zu, wenn wir sagen, wir müssten sie gleich besteuern, wie wir es mit dieser Vorlage tun würden. Wir werten in beiden Fällen. Aber die Frage, die ich mir stelle, ist, welche Argumente im Jahr 2025 und nicht im Jahr 1984 dafür sprechen, im einen Fall zu werten, und welche dafür sprechen, im anderen Fall zu werten.
Wenn ich das jetzt anschaue - Kollege Burkart hat eingehend erläutert, welches die volkswirtschaftlichen Argumente für den Systemwechsel sind -, stelle ich fest, dass die Ungleichbehandlung der beiden Paare, die ich erwähnt habe, offensichtlich beseitigt wäre, wenn wir zur Individualbesteuerung wechseln würden. Ich gebe Ihnen recht, Kollege Würth. Sie haben gesagt, es liege quasi in den Details. Sie müssen nicht immer das Betriebssystem wechseln. Hier aber geht es meiner Meinung nach um den Wechsel des Betriebssystems. Hier geht es darum, diese gesellschaftliche Evolution in einer steuerrechtlichen Revolution nachzuvollziehen. Aber ich gebe Ihnen recht, der Teufel liegt dann immer wieder bei den Faktoren, bei der Ausgestaltung des neuen Betriebssystems. Und irgendwann gibt es einen Sprung vom alten zum neuen Betriebssystem. Dieses neue Betriebssystem muss wieder sorgfältig an die Gegebenheiten angepasst werden.
Dann haben wir das Argument der Wirtschaftsgemeinschaft, das dagegen spricht; das hat Kollege Burkart auch schon sehr gut gesagt. Faktisch haben Sie es heute mit einer Wirtschaftsgemeinschaft zu tun. Das Konkubinatspaar, das ich erwähnt habe, ist faktisch auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Faktisch hat es volljährige Nachkommen, die noch bei ihm leben, bis sie zum Beispiel fertig studiert haben, und die aber schon längst, nämlich seit sie 18 sind, eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Sie bilden in vielen Fällen wohl faktisch auch eine Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren Eltern, die sie teilweise oder ganz finanzieren. Faktisch oder rechtlich ändert auch der Güterstand am Argument der Wirtschaftsgemeinschaft relativ viel. Je nachdem, welchem Güterstand Sie unterliegen, sind Sie ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger Wirtschaftsgemeinschaft. Das wäre eigentlich auch mindestens eine Teilantwort auf das von Kollege Ettlin geschilderte Problem, dass der Güterstand eben vielleicht stärker abgebildet werden müsste. Es ist meine persönliche Meinung, dass man vielleicht auch den Güterstand ein bisschen mehr in diese Überlegungen hätte einbeziehen müssen. Früher, als das Steuerrecht eben noch nicht so stark harmonisiert war, gab es tatsächlich Kantone, die bei der Gütertrennung - nur bei der Gütertrennung - die Individualbesteuerung vorsahen. Das wäre auch ein Modell, aber das ist heute nicht im Rennen.
Jetzt komme ich zu meinem Fazit. Ich muss sagen, Vizepräsident Stefan Engler hat in einem geschickten Beeinflussungsversuch gesagt, ich solle doch meine Mutter fragen, wie sie hier stimmen würde. Das habe ich nicht getan - nicht weil ich ihre Antwort fürchte, das würde ich, (Teilweise Heiterkeit) sondern weil eigentlich nicht relevant ist, was meine Mutter 1984 gemacht hätte. Relevant ist, welche Modelle die Menschen meiner Generation und der Generationen nach mir wählen. Sie müssen sich fragen, ob sie heiraten, um Steueroptimierung zu machen, oder ob sie aus anderen Gründen heiraten, ob ihnen die Ehe aus steuerlichen oder aus anderen Gründen wichtig ist. Wenn ich meine Generation und die Generationen nach mir danach frage, dann komme ich zum Schluss, dass die Evolution so weit fortgeschritten ist, dass die Revolution jetzt in diesem Saal hier passieren sollte.
Ich bitte Sie also einzutreten.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
D'abord, j'aimerais faire une remarque par rapport aux explications de Mme Gapany: elle a dit que c'était une révision très moderne. Pour moi, honnêtement, elle n'est pas moderne si ce sont surtout les riches qui en profitent. Je pense que l'on peut faire mieux. On peut regarder par exemple le modèle du canton de Vaud - il faudrait prendre les cantons comme modèles pour faire une révision de la loi.
Dann möchte ich auch Frau Roth ganz herzlich für ihr klares Votum zu dieser Steuerungerechtigkeits-Initiative danken. Ich muss sagen: Was ich jetzt gehört habe, ist schon ein bisschen eine verkehrte Welt. Wer profitiert am meisten? Die reichen Doppelverdiener. Wer verliert? Alleinstehende, vor allem Alleinstehende mit Kindern. Das kann es doch wohl nicht sein! Wir können doch nicht eine Steuergesetzrevision machen, von der nicht alle profitieren, sondern nur wenige, und diese wenigen sind dann auch noch die finanziell am besten aufgestellten Leute.
Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Graf Maya · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Ich habe mich gemeldet, weil es mir wichtig ist, noch kurz auf Kollege Würth zu reagieren. Er hat Andrea Opel zitiert, wie er es ja bereits bei der Kita-Debatte hier gemacht hat. Andrea Opel ist Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern. Kollege Würth hat sie leider nicht vollständig zitiert. Sie sagt nämlich zur Individualbesteuerung Folgendes: "Die Individualbesteuerung ist das einzige zukunftsfähige System." Sie begründet diese Aussage damit - man kann es in vielen, vielen Interviews nachlesen, weil sie sich seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt und auch darüber promoviert hat -, dass die heutige gemeinsame Veranlagung wirklich zwei negative Effekte hat; wir haben diese heute ja miteinander diskutiert. Erstens werden Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren wegen des Progressionseffekts steuerlich regelmässig benachteiligt. Davon betroffen sind insbesondere Ehepaare mit egalitären Rollenverteilungen bei ähnlich hohen Einkommen. Zweitens gibt es einen negativen Erwerbsanreiz für Zweitverdienende, da die Steuerprogression eben nicht bei null beginnt. Und so werden Zweitverdienende - in der Regel ist das die Frau - mit dem geltenden System auch von der Erwerbsarbeit abgehalten.
Ich möchte Sie deshalb bitten - und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung, die sich mit der Aussage von Frau Opel deckt -, auf die Vorlage einzutreten und heute wirklich Antworten zu liefern auf dringende Herausforderungen. Wir sollten steuerlich alle gleich behandeln. Ob jemand verheiratet ist oder nicht, sollte weder zu einer Bevorzugung noch zu Benachteiligungen führen. Damit könnten wir auch dringenden Herausforderungen wie Fachkräftemangel, demografischer Alterung und Versorgungsengpässen in Pflege und Gesundheit begegnen. Wir könnten auch - es ginge ja noch zehn Jahre und länger, bis die Vorlage umgesetzt wäre - die Zukunft der nächsten Generation so vorbereiten, dass wir mit der Individualbesteuerung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes und jeder Einzelnen beurteilen, egal in welcher persönlichen Situation er oder sie sich befindet.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich habe Frau Opel nicht falsch zitiert. Es ist hinlänglich bekannt, dass Frau Opel für die Individualbesteuerung ist. Ich habe nur auf diesen Artikel hingewiesen, in dem Frau Opel die steuerlichen Effekte und die Effekte für die Kita-Subventionen analysiert. Das ist alles. Mehr habe ich nicht gesagt. Es liegt mir fern, irgendwelche Leute falsch zu zitieren. Ich möchte mich hier ganz klar nicht in ein falsches Licht rücken lassen.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich mache nur eine Aussage: Kollege Bischof hat Professor Hintermann zitiert und hat gesagt, gemäss diesem sei es eine Umverteilung von unten nach oben. Hier sei darauf hingewiesen, dass sich Professor Hintermann auf eine Bachelorarbeit bezieht, in der am Tarif nichts geändert wird und in der auch keine Mindereinnahmen in Kauf genommen werden. Es ist eine simulierte Individualbesteuerung, die nicht von den gleichen Annahmen ausgeht wie der Bundesrat. Ich nehme an, die Frau Bundespräsidentin wird das dann noch besser erklären, als ich es kann. Es ist ein anderer Tarif, und deshalb ist dieser Vergleich nicht statthaft. Die Vorlage, über die wir heute sprechen, beinhaltet nicht das gleiche Modell. Es ist keine Umverteilung von unten nach oben. Die prozentualen Entlastungen, ich habe es vorhin schon gesagt, liegen vor allem im unteren und mittleren Bereich - und natürlich auch bei den oberen Einkommen, bei den Zweitverdienern, das ist klar.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich danke Ihnen für die sehr interessante Diskussion, die Sie geführt haben. Es gibt einiges zu sagen, und ich hoffe, dass meine Stimme hält, bis ich alles gesagt habe. Sonst müssen Sie sich vorstellen, was ich gesagt hätte, wenn ich bis zum Schluss gekommen wäre.
Nun, auf jeden Fall möchte ich darauf hinweisen, dass, wie Sie auch gesagt haben, in der Bundespolitik seit mehr als zwei Jahrzehnten über diese Frage gesprochen wird. Ich möchte kurz ein paar Vorlagen nennen, die in diesem Bereich schon diskutiert wurden. 2001 stand im Rahmen des Steuerpakets 2001 die Einführung eines Teilsplittings zur Debatte. Das wurde vom Volk abgelehnt. 2007 gab der Bundesrat sogar vier Modelle in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung zeigte, dass weder die Reformvorschläge im Rahmen einer gemeinsamen noch diejenigen im Rahmen einer getrennten Besteuerung mehrheitsfähig waren. 2012 führte der Bundesrat eine neue Vernehmlassung durch, und zwar zu einem Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung. Auch dieses Modell war umstritten. Fast zur gleichen Zeit reichte die damalige CVP eine Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe ein, die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", basierend auf der gemeinsamen Besteuerung. Sie wurde dann bekanntlich in der Volksabstimmung 2016 abgelehnt und das Abstimmungsergebnis später vom Bundesgericht annulliert. Der Bundesrat unterbreitete dann dem Parlament 2018 den zuvor vernehmlassten Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung. Allerdings wies das Parlament diese Botschaft 2019 an den Bundesrat zurück und beauftragte ihn, alternative Modelle vorzulegen. Bereits im Herbst 2020 war auch dieser Entscheid wieder überholt, weil die Mehrheit des Parlamentes den Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung damit beauftragte, ihm eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen.
Hier stehen wir jetzt. Diesen Auftrag haben wir erfüllt, und ich sage: Ich bin so klug als wie zuvor. Wir drehen uns schon etwas im Kreis. Herr Ständerat Bischof, die Revolution ist also noch nicht wirklich in den Köpfen angelangt - im Steuersystem vielleicht, sollte so etwas durchkommen.
Nun, dann wurde die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" der FDP-Frauen eingereicht, und der entsprechende Auftrag des Parlamentes diente dann sozusagen zur Ausführung eines indirekten Gegenvorschlages. Sie wissen, dass der Bundesrat diese Initiative ablehnt. Es ist aus Sicht des Bundesrates nicht nötig, diese Frage auf Verfassungsstufe zu regeln. Der Gesetzgeber soll frei bleiben. Gleiches gilt übrigens - darauf möchte ich auch hinweisen, Ständerat Hegglin hat es gesagt - für die bald folgende Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!", der Initiative der Mitte, die ebenfalls die Abschaffung der Heiratsstrafe möchte. Dort wird dann die Ehe als Besteuerungsgrundlage in der Verfassung festgelegt. Der Bundesrat ist auch da der Meinung, dass der Gesetzgeber eigentlich frei sein sollte.
Einig sind wir uns aber darüber, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Es soll gelingen, dafür zu sorgen, dass die zweitverdienende Person nicht zu hoch besteuert wird. Die Frage ist nur: Wie kommt man dorthin? Bis anhin steht es da immer etwa fifty-fifty. Es hat sich offensichtlich nicht nur in der Zeit, als Peter Hefti noch im Rat war, sondern auch später nicht wahnsinnig viel bewegt.
Es wurde gesagt, es sei eine rein tarifäre Frage. Das kann man so anschauen. Ich teile die Meinung von Ständerat Zopfi: Es ist schon auch eine gesellschaftspolitische Frage, dass dieses Thema überhaupt auf den Tisch gekommen ist. Sie wissen ja, ich bin keine Anhängerin der Idee, dass der Staat von oben vorgeben muss, wie man leben, denken oder handeln soll. Die Veränderungen sollen von unten kommen. Wenn eine Volksinitiative eingereicht wird, kann man sagen, in der Gesellschaft ist etwas in Bewegung. Im Kanton St. Gallen zum Beispiel wurde die Strafbarkeit des Konkubinats erst 1984 abgeschafft. Es ist also noch nicht so lange her, dass man da eine etwas andere Sicht hatte.
Die Individualbesteuerung hätte den Vorteil, dass sie zivilstandsneutral wäre. Es würde nicht nur die Heiratsstrafe abgeschafft, sondern auch der Heiratsbonus. Davon spricht man weniger. Ich meine nicht den persönlichen Bonus - persönlich haben ja alle, die verheiratet sind, einen Bonus -, ich meine den monetären. Mit der Individualbesteuerung würden verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren künftig also nicht mehr benachteiligt, aber auch nicht mehr bevorzugt. Zugleich könnten auch Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende geschaffen werden. Ich kann akzeptieren, dass es etwas umstritten ist, welchen Effekt das tatsächlich auf den Arbeitsmarkt hat, zumal wir natürlich auch etwas wohlstandsverwöhnt sind. Es ist ja nicht so, dass man dann unbedingt das Pensum erhöhen muss. Zwei Personen, die gut ausgebildet sind, können heute Teilzeit arbeiten und gut leben. So konnte die Generation meiner Eltern zum Beispiel nicht leben; bei vielen von uns hat einfach der Vater das alleinige Einkommen nachhause gebracht.
Frau Herzog hat es auch gesagt: Ich glaube, es ist gesellschaftlich nicht ganz zu unterschätzen, dass die Individualbesteuerung die finanzielle Unabhängigkeit der Eheleute natürlich auch stärken kann. Sie zwingt gerade auch die Frauen dazu, sich nicht einfach zurückzulehnen, sondern sich auch mit der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Situation mehr auseinanderzusetzen und sich nicht einfach auf das Einkommen des Partners, also des Ehegatten, zu verlassen. Das ist an und für sich eine gute Sache, wenn man sieht - ich komme noch darauf zurück -, dass heute 40 Prozent der Ehen geschieden werden.
Zu den Eckwerten der Individualbesteuerung: Gemäss diesem Gegenvorschlag sollen Ehepaare wie unverheiratete Paare individuell besteuert werden. Die kinderrelevanten Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von heute 6700 auf 12 000 Franken erhöht werden. Der Tarif der direkten Bundessteuer wird angepasst, damit sich eine ausgewogene Verteilungswirkung der Vorlage über alle Einkommensklassen ergibt, und die Individualbesteuerung wird für alle drei staatlichen Ebenen, das haben wir gehört, eingeführt.
Was bedeutet das in Bezug auf die Belastungsrelationen? Wir haben auch hierzu schon einiges gehört. Entlastungen ergeben sich insbesondere für Ehepaare mit einer ausgeglichenen Einkommensaufteilung. Das sind eben die Leute, die im heutigen System häufig von der Heiratsstrafe betroffen sind. Das gilt übrigens auch für zahlreiche Rentnerehepaare, weil die Einkommensaufteilung dort typischerweise auch eher gleichmässig ist. Eine relativ bedeutsame Verschiebung ergibt sich dann - das haben wir auch gehört -, quasi spiegelbildlich verkehrt, bei Ehepaaren mit einer ungleichmässigen Einkommensverteilung. Dort ist es so, dass Ehepaare mit keinem oder einem niedrigen Zweiteinkommen, die im heutigen System eben von diesem Heiratsbonus profitieren, eher benachteiligt würden.
Dann haben wir die alleinerziehenden Personen, sie werden im geltenden Recht zu einem privilegierten Tarif, zum Elterntarif, besteuert. Weil dieser privilegierte Tarif wegfällt, wird die Reform insgesamt auch bei dieser Personengruppe grundsätzlich zu einer höheren Steuerbelastung führen. Allerdings wird diese höhere Steuerbelastung durch die deutliche Erhöhung des Kinderabzugs, den ich erwähnt habe, und die vorgeschlagenen Tarifanpassungen stark abgefedert, und zwar so weit, dass sie bei tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt kompensiert wird.
Es gilt ja auch für Ehepaare mit einer ungleichen Einkommensverteilung, dass der Kinderabzug eine gewisse Wirkung hat. Gemäss Schätzungen würde bei der direkten Bundessteuer für diese Gruppe der unverheirateten Personen mit Kindern im Durchschnitt eine Mehrbelastung entstehen, allerdings nur bei der höchsten Einkommensklasse. Bei allen übrigen Einkommensklassen käme es im Durchschnitt zu einer Entlastung. Und dann gibt es noch die Gruppe der unverheirateten Personen ohne Kinder. Hier käme es wegen der Anpassung des Tarifs ebenfalls zu einer Entlastung.
Also, die Welt ist, wie immer im Steuerrecht, etwas komplex. Es ist so, dass von einer solchen Umstellung gewisse Steuerpflichtige profitieren würden und andere nicht. Wir haben die Vorlage aber so ausgestaltet, dass eine Mehrheit der Steuerpflichtigen profitiert. Deshalb hat man, zusammengefasst, den Steuertarif angepasst und eben die Kinderabzüge erhöht.
Zu den finanziellen Auswirkungen: In der Botschaft, das haben Sie auch gehört, steht noch, dass es Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken geben würde. Diese Schätzung wurde in der Zwischenzeit aktualisiert, und zwar aufgrund der neuesten Daten von 2021. Es gibt jetzt Mindereinnahmen von 870 Millionen Franken für Bund und Kantone. Hier wurde die kalte Progression noch mit einbezogen, das heisst, die Belastung ist hier etwas geringer. Was die Mindereinnahmen anbelangt: Diejenigen, die in der Finanzkommission sind, wissen, dass wir das in der Finanzplanung nicht eingestellt haben, denn sollte dieses Projekt kommen, dürfte eine lange Umsetzungsfrist gelten. Die Kantone verlangen ja zehn Jahre, und das übersteigt die Finanzplanung des Bundes. Aber es ist natürlich so, dass man, wenn man ein System ändert, auch damit rechnen muss, dass es vielleicht zu Mindereinnahmen kommen kann. Es ist ja auch nicht so, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass man kein Geld mehr ausgeben darf. Wir haben ja auch ein Entlastungspaket aufgelegt, um die Mehrausgaben in der Armee und in der AHV zu finanzieren und um finanzpolitischen Spielraum zu gewinnen. Gerade das Parlament sollte die Möglichkeit haben, auch in anderen Bereichen, in denen man etwas investieren muss, Projekte zu lancieren.
Jetzt komme ich noch zur Umsetzung. Wir haben hierzu ja einiges gehört. Wir haben gehört, dass das ein grosser bürokratischer Aufwand wäre, dass die Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ist. Das stimmt. Bei den Kantonen war es in der Vernehmlassung allerdings nicht so. Zürich, Bern, Basel-Stadt und noch andere waren dafür. Es ist also nicht so, dass einfach alle Kantone das ablehnen. Auf der einen Seite ist es so, das haben wir in der Botschaft offengelegt, dass 1,7 Millionen mehr Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen, wenn die Ehegatten jeweils separat eine Steuererklärung ausfüllen. Das erhöht natürlich den wiederkehrenden Aufwand, das stimmt. Aber auf der anderen Seite ist es halt schon so, dass wir nicht mehr im Schreibmaschinenzeitalter sind, dass es auch eine elektronische Verarbeitung gibt, dass es gewisse administrative Vereinfachungen gibt. Und dann muss man auch sehen: Heute werden 40 Prozent der Ehen geschieden, und da gibt es dann auch eine individuelle Veranlagung. Auch wenn ein Ehegatte verstirbt, gibt es eine neue Veranlagungssituation.
Mir ist dann noch in den Sinn gekommen, dass es einmal eine Vorlage gab, in der es um die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern ging, das heisst um die Umstellung von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung auf die einjährige Gegenwartsbemessung. Wir können uns vielleicht nicht mehr so gut daran erinnern, aber wenn man in die Materialien geht, dann sieht man: Es wurde damals bezüglich der administrativen Belastung wirklich der Untergang des Abendlandes prophezeit. Das war sehr schwierig, und es war sehr umstritten. Wenn Sie die Vorlage hervornehmen, stellen Sie fest: Sie war gerade im Ständerat umstritten. Den Kantonen wurde dann eine achtjährige Übergangsfrist eingeräumt, und siehe da: Die Kantone waren schneller, als man geglaubt hat, sie haben dieses Ziel schneller erfüllt.
Es gibt einen Bericht des Bundesrates vom 9. Januar 2002, denn der Bundesrat musste dann über diesen gewaltigen Aufwand Bericht erstatten. Dort steht: "Der Wechsel zum System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung wurde in den Kantonen wie auch für die Bundessteuer im Wesentlichen in den Jahren 1999 bis 2001 vollzogen. Für den Bund hatte er keine personellen Auswirkungen. In den Kantonen konnten die Auswirkungen auf den Personalbestand dank der Reorganisation der Steuerbehörden und einer zunehmenden Informatisierung begrenzt werden." Das war also auch zu stemmen.
Man kann in guten Treuen für oder gegen die Individualbesteuerung sein. Aber wenn man sie will, ist das ein Systemwechsel, und dann gibt es einen gewissen Aufwand. Ich muss Ihnen sagen, am meisten stört es mich, wenn man argumentiert: Das ist uns zu aufwendig; wir kassieren zwar zu viel Steuern, wir besteuern das Zweiteinkommen zu hoch, aber es ist uns jetzt gerade etwas zu anstrengend, das zu ändern. Ich finde, das geht nicht.
Natürlich kann man einfach sagen, man ändere den Tarif, oder, Herr Würth? Aber dann haben Sie auch gewisse Umstellungen. Ich sage einfach: Das ist für mich jetzt nicht das Königsargument.
Wenn man das will, dann muss man das machen, mit allen Veränderungen, die damit verbunden sind. Das ist letztlich ein politischer Entscheid. Dafür sind Sie da. Der Bundesrat hat hier den Auftrag erfüllt. Ich wünsche mir einfach, dass jetzt entweder hier, in dieser Vorlage, oder dann mit der Vorlage, die noch auf uns zukommt, endlich die Heiratsstrafe abgeschafft wird. Es ist jetzt eine Frage des politischen Prozesses und des Ausmehrens, welche Variante dann am Schluss obsiegt. Am Schluss ist entscheidend, dass eben diejenigen, die arbeiten, die leistungsorientiert sind, nicht zu viel Steuern bezahlen müssen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier eintreten. In der Detailberatung können wir dann verschiedene Fragen noch anschauen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Salzmann auf Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag ab.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 23 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ziff. 1 Ersatz von Ausdrücken; Art. 3 Abs. 5; Gliederungstitel nach Artikel 8; 8a; 9; 9a; 13 Titel, Abs. 1, 2; 14 Abs. 2, 4; 23 Bst. f
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction, ch. 1 remplacement d'expressions; art. 3 al. 5; titre suivant l'art. 8; 8a; 9; 9a; 13 titre, al. 1, 2; 14 al. 2, 4; 23 let. f
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 33
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. c, g, h, hbis, 1bis Bst. b, c, 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Hegglin Peter, Bischof, Ettlin Erich, Germann, Regazzi, Salzmann)
Abs. 3bis
Ist bei verheirateten Paaren das Einkommen des einen Ehepartners mehr als doppelt so hoch wie dasjenige des anderen Ehepartners, so kann bis zu 50 Prozent des höherverdienenden Ehepartners, im Maximum jedoch 60 000 Franken beim weniger verdienenden Ehepartner zur Besteuerung gebracht werden.
Ch. 1 art. 33
Proposition de la majorité
Al. 1 let. c, g, h, hbis, 1bis let. b, c, 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Hegglin Peter, Bischof, Ettlin Erich, Germann, Regazzi, Salzmann)
Al. 3bis
Si le revenu imposable de l'un des partenaires d'un couple marié représente plus du double de celui de l'autre partenaire, 50 pour cent au maximum du revenu de celui qui gagne le plus, mais au plus 60 000 francs, peuvent être ajoutés au revenu imposable de celui qui gagne le moins.
Wicki Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe libéral-radical
Die Minderheit Hegglin Peter stört sich daran, dass verheiratete Paare gegenüber geschiedenen oder getrennten Paaren nicht gleichgestellt seien. Unterhaltszahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen und dann bei der empfangenden Person deklariert werden. Mit Artikel 15 Absatz 3bis soll dieser Grundgedanke auch bei verheirateten Paaren gelten.
Die Mehrheit unserer Kommission lehnt diesen Zusatz ab. Der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen. Letztendlich ist es illusorisch, für jede Konstellation eine Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Zudem ist die Formulierung nicht zivilstandsneutral, sondern setzt explizit bei verheirateten Paaren an. Somit entsteht eine Inkonsequenz gegenüber dem Anliegen der Initiative und dem Grundgedanken des indirekten Gegenvorschlags. Schliesslich würde eine solche Regelung die Beschäftigungseffekte spürbar verringern. Auch dies widerspräche dem Grundanliegen der Initiative.
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit unserer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit Hegglin Peter abzulehnen.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wir sind zwar, wenn auch sehr knapp, auf die Vorlage eingetreten, doch die Gesamtabstimmung ist noch nicht vorbei. Das heisst für mich, dass die Vorlage in den Punkten, in denen sie zu markanten Ungleichheiten führt, entsprechend zu korrigieren ist.
Im Bereich der verheirateten Paare führt die Individualbesteuerung je nach Familiensituation zu einer massiven Verschlechterung. Wenn ich als Einkommensverhältnis einer Familie 90 zu 10 Prozent nehme, was bei 150 000 Franken Einkommen einer Aufteilung von 135 000 zu 15 000 Franken entspricht, beträgt die heutige Steuerbelastung 2499 Franken. Ähnlich ist es bei einer Einkommensaufteilung von 60 zu 40 Prozent, also bei 90 000 zu 60 000 Franken. Da beläuft sich die Steuerbelastung auf 2162 Franken, was fast genau gleich viel ist. Durch die Reformvorlage verringert sich die Steuerbelastung bei einer Aufteilung von 60 zu 40 Prozent auf 719 Franken; das gilt auch mit zwei Kindern. Dagegen erhöht sich die Steuerbelastung bei einer Einkommensaufteilung von 90 zu 10 Prozent - ein Ehepartner verdient 135 000 Franken, der andere 15 000 Franken - auf 4096 Franken. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu heute. Und es ist fast das Fünffache bei der Familienkonstellation mit einem Einkommensverhältnis von 60 zu 40 Prozent.
Eine solch eklatante Veränderung muss doch irgendwie korrigiert werden, gerade wenn man berücksichtigt, dass die Ehe auch eine zivilrechtliche Verpflichtung beinhaltet, wonach Ehegatten sich gegenseitig unterstützen müssen, d. h., sie müssen für den Unterhalt der Familie, einschliesslich der Kinder, aufkommen. Zum Ausdruck kommt das auch, wenn die Ehe geschieden wird. In dem Fall wird richterlich festgelegt, wie viel Unterhalt der eine Ehepartner dem anderen zu zahlen hat. In diesem Fall kann die zahlende Person die Unterhaltszahlung abziehen, die sie erhaltende Person dagegen muss sie als Einkommen deklarieren. Angesichts der bestehenden Unterschiede in den heutigen Familienverhältnissen und Erwerbssystemen geht mein Antrag im Grunde dahin, dass die Möglichkeit bestehen soll, dass der eine Ehepartner, der mehr als das Doppelte verdient, dem anderen entsprechende Unterhaltszahlungen leisten muss. Diese können vom mehr verdienenden Ehepartner abgezogen werden, während sie der weniger verdienende Ehepartner als Einkommen angeben muss. Das hätte natürlich zur Folge, dass die Steuerprogression insgesamt weniger zum Tragen käme und dass die Steuerbelastung moderater ausfiele.
Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit auch der Nationalrat die Möglichkeit hat, darüber zu befinden. Wenn Sie meine Minderheit nicht zur Mehrheit erheben, ist der Beschluss gefasst, dann gibt es im Schwesterrat keine Möglichkeit zur Diskussion oder Beratung mehr.
Ich empfehle Ihnen, meiner Minderheit zu folgen und diesen Aspekt entsprechend zu legiferieren.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Ständerat Hegglin kritisiert die Bevorzugung von Geschiedenen gegenüber Verheirateten, weil Geschiedene nacheheliche Unterhaltszahlungen steuerlich in Abzug bringen können. Diese Regelung hat allerdings nichts mit der Individualbesteuerung zu tun, sie findet sich bereits im geltenden Recht. Es ist letztlich der Entscheid des Gesetzgebers, inwieweit familienrechtliche Pflichten steuerlich berücksichtigt werden sollen. Heute ist es so, dass nacheheliche Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden, andere familienrechtliche Leistungen hingegen nicht, zum Beispiel wenn Sie Ihre Eltern unterstützen.
Ständerat Hegglin möchte hier vor allem Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensverteilung besserstellen. Der Bundesrat hatte eine ähnliche Idee, hat diese aber nach der Vernehmlassung verworfen, weil sie doch stark kritisiert wurde. Es stellt sich auch die Frage, ob diese Regelung hier tatsächlich noch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative gewertet werden könnte, weil sie nicht zivilstandsneutral ist. Wenn man einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative macht, zur Individualbesteuerung, dann ist ja die Zivilstandsneutralität gewollt, und das wäre hier nicht der Fall.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Ziff. 1 Art. 33b
Antrag der Mehrheit
Titel
Übertragung kinderbezogener Abzüge
Abs. 1
Werden die Abzüge nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstaben h und hbis sowie Artikel 33 Absatz 1bis Buchstabe b hälftig auf die Eltern aufgeteilt, werden sie im Umfang, der das steuerbare Einkommen des einen Elternteils nicht reduziert, auf den anderen Elternteil übertragen.
Abs. 2
Wird der Maximalbetrag für den Abzug nach Artikel 33 Absatz 3 Buchstaben b und c hälftig auf die Eltern aufgeteilt, wird er im Umfang der Kinderdrittbetreuungskosten, die das steuerbare Einkommen des einen Elternteils nicht reduzieren, beim anderen Elternteil erhöht.
Antrag der Minderheit I
Streichen
Ch. 1 art. 33b
Proposition de la majorité
Titre
Transfert des déductions liées aux enfants
Al. 1
Si les déductions prévues à l'article 33 alinéa 1 lettres h et hbis, ainsi que 33 alinéa 1bis lettre b, sont réparties par moitié entre les parents, la part de ces déductions qui ne réduit pas le revenu imposable d'un parent est transférée à l'autre parent.
Al. 2
Si le montant maximal de la déduc tion prévue à l'article 33 alinéa 3 lettres b et c, est réparti par moitié entre les parents, la part des frais de garde par des tiers qui ne réduit pas le revenu imposable d'un parent est ajoutée chez l'autre parent.
Proposition de la minorité I
Biffer
Wicki Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe libéral-radical
Wir kommen zur ersten Differenz gegenüber dem Nationalrat. Es geht im Grundsatz um die Höhe des Kinderabzugs sowie um die Frage der allfälligen Übertragung dieses Abzugs auf beide Elternteile. Unsere Kommission folgt dabei der Auffassung, dass ein Kinderabzug sinnvoll ist. Sie stimmt auch dem Grundsatz zu, dass dieser Abzug je zur Hälfte des Maximalbetrags auf die Eltern aufgeteilt wird. Allerdings entsteht hier nun ein Problem für den Fall, in welchem ein Elternteil über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügt. In solchen Konstellationen sind Eltern gegenüber denjenigen Eltern, welche den Betrag effektiv bei beiden Einkommen abziehen können, steuerlich schlechtergestellt. Denn bei Ehepaaren mit einer ungleichen Einkommensverteilung würden die Abzüge ins Leere laufen.
Mit dem vorliegenden Antrag der Mehrheit soll deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, den Abzug des einen Elternteils auf den anderen zu übertragen, dies im Umfang des Betrages, der beim einen Elternteil nicht abgezogen werden kann. Diese Berechnung betrifft auch die Drittbetreuungskosten. Zu bemerken ist, dass diese Regelung natürlich zivilstandsneutral formuliert wurde. Es spielt also keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Dieser Übertrag ist in der Fassung des Nationalrates nicht vorgesehen. Mit seiner Einführung resultieren natürlich nochmals geringere Steuereinnahmen. Dies hätte zur Folge, dass die Mindereinnahmen für Bund und Kantone die Zahl von rund 1 Milliarde Franken übersteigen würden. Um dies auszugleichen, muss im Gegenzug der Kinderabzug angepasst werden. Statt 12 000 Franken gemäss Beschluss des Nationalrates beantragt unsere Kommission daher 10 700 Franken. Damit erfolgt die Einführung des Übertrags gegenüber der nationalrätlichen Fassung steuerneutral. Man mag diesen Antrag wie der "Nebelspalter" in seinem neuesten Bundeshaus-Briefing als "Pflästerlipolitik" bezeichnen, doch im Endeffekt entspricht er einer finanzpolitischen Verantwortung, um sowohl dem Anliegen der Steuergerechtigkeit als auch den finanziellen Anforderungen des Bundes und der Kantone Rechnung zu tragen.
Im Vergleich zum heutigen Abzug von 6800 Franken stellen die 10 700 Franken zudem eine beachtliche Erhöhung für Eltern dar, ebenso für Alleinerziehende, die vom Übertrag nicht direkt profitieren. Gegenüber dem heutigen Recht hätten Alleinerziehende grundsätzlich eine höhere Belastung, denn bis anhin besitzen sie ein Tarifprivileg, da sie faktisch wie Ehepaare besteuert werden. Mit den 10 700 Franken wird diese Mehrbelastung auch bei ihnen abgefedert. Letztlich profitieren also gemeinsam erziehende Eltern ebenso wie Alleinerziehende von dieser Erhöhung.
In der Kommission wurde dieser Antrag mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Ich danke Ihnen, wenn auch Sie dem Antrag der Mehrheit folgen.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Der Berichterstatter hat es schon gesagt: Die Erhöhung der Kinderabzüge wurde gemacht, um die Mehrbelastung abzumildern, die Einverdienerpaare und Alleinverdienende mit dem System erfahren, das hier vorgelegt wird. Deshalb wurde der Kinderabzug von 6800 auf 12 000 Franken massgeblich erhöht. Die Pauschale soll zur Vereinfachung des Systems und dessen administrativer Bewältigung beitragen. Natürlich ist es trotzdem so, dass die Kinderabzugspauschale, die bei Paaren je hälftig geltend gemacht werden kann, ins Leere fallen kann.
Die Minderheit spricht sich dagegen aus, dass dies jetzt wieder abgemildert werden soll. Das geht natürlich wieder in die andere Richtung. Die Erwerbsanreize, welche die Individualbesteuerung bringen soll, werden teilweise wieder rückgängig gemacht - nicht vollständig natürlich, denn der Systemwechsel ist immer noch wichtiger, was die Erwerbsanreize angeht. Ich bitte Sie aber, dies nicht zu tun, da es im Interesse einer Minderheit ist. Es wurde jetzt schon mehrheitlich gesagt: Die Gruppe, die aus Einverdienerfamilien besteht, ist eine deutliche Minderheit. Um diese geht es besonders. Es geht auch um Zweiverdienerfamilien, in denen eine Person in einem sehr tiefen Pensum arbeitet, aber es ist eine Zementierung des Ist-Zustandes. Und wir wollen ja Anreize setzen, damit es sich für die betreffenden Personen sicher auch lohnt, erwerbstätig zu sein, ein eigenes Einkommen und später eine gute Rente zu haben. Aber ich sage nicht alles nochmals.
Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Damit es technisch klar ist: Ich war in der Kommission auch für diese Variante, damit durch den Systemwechsel nicht Kinderabzüge ins Leere fallen. Aber Sie müssen den Text genau lesen. Sie werden sehen, diese Variante löst nur einen Teil der Probleme. Es steht: Wenn die kinderbezogenen Abzüge - da gehören auch Krankheitskosten usw. dazu - hälftig auf die Eltern aufgeteilt werden, so werden sie "im Umfang, der das steuerbare Einkommen des einen Elternteils nicht reduziert, auf den anderen Elternteil übertragen".
Das steuerbare Einkommen eines Elternteils wird also nicht reduziert. Wenn nun der Mann weniger arbeitet und die Frau mehr, dieser Mann 15 000 Franken steuerbares Einkommen hat und seine Hälfte des Kinderabzuges nach neuem Recht 5350 Franken beträgt, dann werden diese 5350 Franken nicht übertragen, weil sie das steuerbare Einkommen eben reduzieren. Man ging von null aus. Sie müssen wissen: Für die grosse Mehrheit der Menschen wird das nicht wirken, nur für diejenigen, deren steuerbares Einkommen null ist. Bei einem steuerbaren Einkommen von 15 000 Franken zahlen sie keine Steuern, da der Tarif dann null ist. Trotzdem wird diese Konstellation nicht zu einer Reduktion führen, weil eben das steuerbare Einkommen reduziert wird und damit nicht unter diesen Titel fällt. Ich möchte einfach noch betonen: Es werden viele solche Fälle sein.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe socialiste
J'aimerais aborder un autre aspect que l'aspect technique qui a été évoqué: l'impact sur les pertes fiscales que le système introduit par la commission peut avoir.
J'ai sous les yeux une note qui a été distribuée par l'administration lors de nos débats en commission. Elle montre que l'introduction de ce système n'aboutit pas à une perte de 870 millions de francs par année, mais à une perte de 1 milliard de francs. C'est donc une augmentation de la perte fiscale pour la Confédération concernant l'impôt fédéral direct (IFD). Pourquoi cela? Parce que, effectivement, avec ce modèle, des déductions plus importantes peuvent être faites sur le revenu le plus important du couple, qu'il s'agisse de personnes mariées ou non mariées. Ce qui est intéressant de lire dans cette note, ce n'est pas seulement le montant des pertes, qui est indiqué, mais ce qui suit: "Les estimations restent néanmoins entachées de grandes incertitudes, car les données statistiques à disposition ne permettent de tirer aucune conclusion sur la répartition du revenu entre les parents." En effet, les données dont dispose l'administration fédérale sont uniquement les "données de quelques cantons pour l'année fiscale 2015." C'est donc une estimation, et la perte fiscale pourrait être encore plus importante. De plus, dans cette estimation, on n'intègre pas l'élément du transfert des déductions liées aux enfants entre parents non mariés; aujourd'hui, les parents non mariés sont imposés de manière séparée. Donc, on ne sait pas comment cela se passe pour ces contribuables. A partir de là, on peut considérer que la perte fiscale relative à l'IFD ne serait pas seulement de 1 milliard de francs, mais peut-être de 1,2 milliard ou de 1,3 milliard de francs.
J'attire votre attention sur cet élément et vous invite, pour ce motif, à suivre la minorité Herzog Eva.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Mit der Vorlage sollen ja die Kinderabzüge von 6700 Franken auf 12 000 Franken erhöht werden, was ich grundsätzlich begrüsse. Selbst mit einem höheren Kinderabzug werden nämlich die Kosten, die die Kinder verursachen, nicht adäquat abgebildet; diese Kosten sind wesentlich höher. Daher ist, finde ich, ein höherer Kinderabzug absolut gerechtfertigt.
Ich finde es aber sehr stossend, dass mit der Individualbesteuerung diese Kinderabzüge aufgeteilt werden sollen und dass jeder bei gemeinsamer Verantwortung für die Kinder nur den hälftigen Kinderabzug vornehmen kann. Denn damit wird quasi hingenommen, dass ein grosser Teil wegen mangelndem Einkommen diese Abzüge gar nicht vornehmen kann. In der Kommissionsberatung wurde festgestellt, dass seitens der Verwaltung dieses Ins-Leere-Fallen der Abzüge in einer Grössenordnung von rund 250 Millionen Franken einfach hingenommen wird. Das ist der Unterschied zwischen dem Antrag der Kommission und dem bundesrätlichen Entwurf, weil der Abzug auf 10 700 Franken reduziert wird. Das finde ich echt beachtlich, ja fast bedenklich. Wenn man dann sagt, man gewichte bei diesem Ins-Leere-Fallen des Kinderabzugs, der dann eben nicht gemacht werden kann, den Erwerbsanreiz höher, dann frage ich mich schon, wo die sozialpolitische Verantwortung liegt.
Ich bin daher der Ansicht, dass es richtig ist, diese Thematik dem Nationalrat nochmals zur Beratung zu unterbreiten, nachdem sie jetzt als Konzept aufgearbeitet wurde und nicht nur kinderbezogene Abzüge, sondern auch weitere Kosten betrifft. Wenn Sie zustimmen, hat der Nationalrat auch die Möglichkeit, den Aspekt, den Kollege Erich Ettlin vorhin erwähnt hat, nochmals auszuleuchten und vielleicht noch andere oder bessere Formulierungen in diesem Bereich zu finden.
Ich empfehle Ihnen also, hier wirklich auch sozialpolitisch zu denken und die Möglichkeit zu eröffnen, diese Kinderabzüge zu übertragen. Besten Dank für die Unterstützung.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Sie haben es gehört: Mit dem Antrag der Mehrheit will man verhindern, dass Abzüge bei Eltern wegen keinem oder einem tiefen Zweiteinkommen ins Leere fallen. Die Übertragung der Abzüge soll zivilstandsneutral erfolgen, das ist also selbstverständlich mit der Vorlage vereinbar.
Der Bundesrat hat aus administrativer Sicht vorgeschlagen, die hälftige Zuteilung vorzunehmen. Die Kantone haben uns gebeten, ein System zu wählen, das so einfach wie möglich ist. Ich überlasse den Entscheid Ihnen. Was man hier will, ist letztlich eine Frage der Gewichtung der verschiedenen Aspekte. Mit diesem Antrag wäre es dann so, dass die Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken, die in der Botschaft erwähnt wurden, eintreffen würden. Ich habe Ihnen ja vorhin beim Eintreten gesagt, dass es neue Schätzungen gibt, die die Mindereinnahmen bei 870 Millionen Franken sehen. Wenn man hingegen diesem Mehrheitsantrag jetzt zustimmt - das einfach der Transparenz halber -, dann sind wir wieder bei 1 Milliarde, weil ja dann eine Übertragung dieser Kinderabzüge stattfinden würde.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 13 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Ziff. 1 Art. 35
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
a. 10 700 Franken für jedes unter der elterlichen Sorge der steuerpflichtigen Person stehende minderjährige Kind ...
b. 10 700 Franken für jedes in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende volljährige Kind ...
Abs. 4
Werden die Abzüge nach Absatz 1 Buchstaben a und b hälftig auf die Eltern aufgeteilt, werden sie im Umfang, der das steuerbare Einkommen des einen Elternteils nicht reduziert, auf den anderen Elternteil übertragen.
Antrag der Minderheit I
Abs. 1 Bst. a, b
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 4
Streichen
Ch. 1 art. 35
Proposition de la majorité
Al. 1
a. 10 700 francs pour chaque enfant mineur pour lequel ...
b. 10 700 francs pour chaque enfant ...
Al. 4
Si les déductions prévues à l'alinéa 1 lettres a et b, sont réparties par moitié entre les parents, la part de ces déductions qui ne réduit pas le revenu imposable d'un parent est transférée à l'autre parent.
Proposition de la minorité I
Al. 1 let. a, b
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 4
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Gliederungstitel vor Art. 36
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre précédant l'art. 36
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55