Bauvorhaben: Neubau Milchviehlaufstall inkl. Jauchegrube und Remisen, Erstellen Strassenunterführung Standort: Exen 348, Rüschegg Gambach, Parzellen-Nrn. 2353, 999, 558, Zone: Landwirtschaft, Koordinaten: 2’596’480 / 1'181'408 Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich üB, die Grundstückentwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Regenabwasser wird versickert. Das Schmutzabwasser wird der Güllegrube zugeführt. Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) - Überschreiten der traufseitigen und giebelseitigen Fassadenhöhe (Art. 18 NBRD i.A.v. Art. 26 BauG) Hinweise: Gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sowie die Artikel 12 und 12a-g des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird das Bauvorhaben voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Auflage- und Einsprachefrist: 13. August 2021 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Demande de permis de construire · Requérant