Sarah Althaus
Münsingen
Demandes de permis de construire
eBau 2025-11743 ________________ Bauvorhaben: Neubau Laubfroschweiher mit Überlauf- und Ableitung in Saane (Trockenlegung August bis November) / Fällung bestehender Baum (Weide) mit Ersatzmassnahme (artenreiche Hecke und Kleinstrukturen) ________________ Standort: Marfeldingenau, 3203 Mühleberg, Parzellen-Nrn. 2043 und 2128, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’585’785 / 1’201’980 ________________ Schutzzone/ -objekt: Landschaftsschutzgebiet LSG ________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: das Regenwasser wird im Teich gefangen, der Überlauf und temporäre Ablauf erfolgt in die Saane ________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24. RPG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 21 NHG ________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41 GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Das Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG ________________ Auflagestelle: Gemeinde Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg ________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/251219 eBau Nummer: 2025-11743 ________________ Auflage- und Einsprachefrist: 27. März 2026 ________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachstelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ________________ Ostermundigen, 25. Februar 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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Bauvorhaben: Bau eines Weihers zur Förderung der Kreuzkröte Standort: Husmatte, Ballmoos, Parzellen-Nrn. 1042, 1034, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’602’280 / 1’210’065 Gewässerschutzbereich üB Ausnahmen: - Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24ff RPG - Bauverbot im Gewässerraum Art. 41c GschV - Eingriffe in Ufergehölze Art. 21 NHG Auflage- und Einsprachefrist: 13. Mai 2024 Auflagestelle: Gemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20664; eBau Nummer: 2024-4509 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
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eBau Nr. 2022-12416 ____________________ Bauvorhaben: Erstellung einer Tümpelgruppe zur Förderung einer stark gefährdeten Amphibienart (Gelbbauchunke) an einem natürlicherweise vernässten Standort im Auenwald der Saane ____________________ Standort: Fröschere/Auwald, Gümmenen, Parzelle Nr. 2017, Nutzungszone: Wald, Koordinaten: 2’585’420/1’198’810 ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Keine ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG - nichtforstliche Kleinbaute im Wald, Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. Art. 22 NHG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20758 (eBau Nummer: 2022-12416) ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 16. Dezember 2022 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 16. November 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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