Simon Bächtold

Oberbütschel

Demandes de permis de construire

Überdachung des bestehenden Waschplatzes Standort: Baumgartenstrasse 1, Oberbütschel, Parzellen-Nr. 2656, Zone: Landwirtschaftszone Inventar: BLN-Gebiet Sense-Schwarzwasser Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich üB; Das Regenabwasser wird versickert. Anschluss an KLARA der Gemeinde (Waschplatz) Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauten in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) Auflage- und Einsprachefrist: 8. August 2025 Auflagestelle: Gemeinde Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/226241 eBau Nummer: 2024-18507 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Demande de permis de construire · Rüeggisberg · Requérant

9 juil. 2025
Bauvorhaben: Abbruch ehemalige Sägerei, Neubau Gewerbehalle für Gartenbaubetrieb mit Aussenlager, Neubau Klärgrube Standort: Baumgartenstrasse 1, 3088 Oberbütschel, Rüeggisberg, Parzellen-Nrn. 818 und 2656, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’600’127 / 1’187’325 Inventar: BLN-Schutzgebiet Sense-Schwarzwasser Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich üB, die Grundstückentwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Regenabwasser wird versickert. Das Schmutzabwasser wird der neuen Klärgrube zugeführt. Ausnahmen: - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauten in Waldnähe (Art. 25 KWaG) Hinweise: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) Auflage- und Einsprachefrist: 1. Oktober 2021 Auflagestelle: Gemeinde Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

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1 sept. 2021
Bauvorhaben: Teilweise Sanierung und Umnutzung Lager/Schopf zur hobbymässigen Tierhaltung. Erstellen einer Umzäunung. Erstellen eines Ententeiches. Standort: Rüeggisberg, Baumgartenstrasse 3, 3088 Niederbütschel, Parzellen-Nr. 2656, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2'600‘055/1'187‘415 Gewässerschutzmassnahme: Gewässerschutzbereich B, die Grundstückentwässerung erfolgt im Trennsystem. Schutzzone: BLN-Schutzgebiet Sense-Schwarzwasser Beanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Bauten in Waldnähe (Art. 25 KWaG) Hinweis: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg Einsprachefrist: bis und mit 15. Januar 2021 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

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16 déc. 2020