RPW 2009/2 S. 159

Hewlett-Packard Company / Electronic Data Systems Corporation

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 28. Juli 2008

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 28. Juli 2008

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission beantragt beim Zusammenschlussvorhaben Hewlett-Packard Company/Electronic Data Systems Corporation auf eine Prüfung zu verzichten.

Der Antrag begründet sich wie folgt:

A

SACHVERHALT

1.

Am 26. Juni 2008 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben zwischen Hewlett-Packard Company (nachfolgend: HP) und Electronic Data Systems Corporation (nachfolgend: EDS) erhalten. Der Erwerb von EDS erfolgt mittels einer Fusion von Hawk Merger Corporation (nachfolgend: Hawk), einer zu 100 % von HP kontrollierten Tochtergesellschaft, mit EDS. Die hieraus hervorgehende EDS wird als eigenständige Tochtergesellschaft von HP am Markt auftreten.

2.

HP ist eine an der New York Stock Exchange börsenkotierte Gesellschaft mit Sitz in California/USA, die in mehr als 170 Ländern tätig ist. Mit einem weltweiten Umsatz von CHF 126'728 Mio. im Jahr 2007 gehört sie zu den führenden Technologieunternehmen mit einem breiten Angebot an Hardware, Dienstleistungen und Software, welche sie weltweit Konsumenten, Unternehmen und Behörden anbietet. Das Angebot umfasst Lösungen für die IT-Infrastruktur, globale IT-Dienstleistungen, Computer für den privaten und geschäftlichen Einsatz sowie Systeme für Druck und Bildbearbeitung.

3.

EDS ist eine an der New York Stock Exchange und an der London Stock Exchange börsenkotierte Gesellschaft mit Sitz in Texas/USA. Mit einem weltweiten Umsatz von CHF 26'559 Mio. ist EDS einer der weltweit führenden Technologie-Dienstleister im Bereich der "Business Solutions". EDS bietet weltweit eine Palette von Outsourcing-Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Geschäftsprozesse. Die Kunden kommen aus den Branchen Industrie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Telekommunikation, Energie, Transport, Konsumgüter und Handel sowie Regierungsorganisationen.

4.

Am 13. Mai 2008 haben die Parteien ein „Agreement and Plan of Merger“ abgeschlossen. Gemäss dieser Vereinbarung werden Hawk und EDS fusionieren. Die hieraus hervorgehende EDS wird als eigenständige Tochtergesellschaft von HP am Markt auftreten. Durch den Zusammenschluss erwirbt HP die alleinige Kontrolle über EDS. EDS ist als gesamtes Unternehmen Kaufobjekt.

5.

Mit dem Zusammenschluss bezweckt HP ihre Fähigkeiten als IT-Dienstleistungsanbieterin auszuweiten.

6.

Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde auch der Europäischen Kommission und in den Vereinigten Staaten gemeldet. Die europäische Wettbewerbsbehörde hat das Zusammenschlussvorhaben für unbedenklich erklärt und in den Vereinigten Staaten ist es infolge Fristablauf freigegeben. Die Meldung wurde ebenfalls in weiteren Ländern eingereicht.

B

ERWÄGUNGEN

B.1 Geltungsbereich

7.

Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

B.1.1 Unternehmen

8.

Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). HP und EDS sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.

B.1.2 Unternehmenszusammenschluss

9.

Als Unternehmenszusammenschluss gilt die Fusion von zwei oder mehr bisher voneinander unabhängigen Unternehmen sowie jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen (Art. 4 Abs. 3 KG).

10.

Wie vorne erwähnt, haben die am Zusammenschluss beteiligten Parteien am 13. Mai 2008 ein „Agreement and Plan of Merger“ abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die HP Tochtergesellschaft Hawk und EDS fusionieren. EDS wird durch diese Fusion eine vollumfänglich von HP kontrollierte Tochtergesellschaft werden.

11.

Somit ist das vorliegende Zusammenschlussvorhaben als Unternehmenszusammenschluss nach Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG zu qualifizieren.

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

12.

In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.

B.3 Meldepflicht

13.

Nach Art. 9 Abs.1 KG sind Vorhaben über Zusammenschlüsse von Unternehmen vor ihrem Vollzug der Wettbewerbskommission zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss:

a. die beteiligten Unternehmen einen Umsatz von insgesamt mindestens 2 Milliarden Franken oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens 500 Millionen Franken erzielten; und

b. mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens 100 Millionen Franken erzielten.

14.

HP erzielte im Geschäftsjahr 2006/2007 (1. November 2006 – 31. Oktober 2007) einen weltweiten Umsatz von CHF 126‟728 Millionen und einen auf die Schweiz entfallenden Um-satz von CHF [...].

15.

Im Geschäftsjahr 2007 erzielte EDS einen weltweiten Umsatz von CHF 26'559 Millionen und einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von CHF [...].

16.

Daraus folgt, dass die beiden beteiligten Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr sowohl zusammen einen weltweiten Umsatz von mindestens CHF 2 Milliarden (siehe Tabelle 1), als auch je einzeln in der Schweiz einen Umsatz von je mindestens CHF 100 Millionen (siehe Tabelle 2) erzielt haben.

17.

Damit sind die Umsatzschwellen von Art. 9 Abs. 1 KG erreicht. Das Zusammenschlussvorhaben ist meldepflichtig.

Tabelle 1: Gemeinsame Umsätze im Geschäftsjahr 2007 weltweit in CHF

Unternehmen Umsatz in CHF (weltweit) (in Mio)

HP 126‟728

EDS 26‟559

Total 153‟287

Tabelle 2: Gemeinsame Umsätze im Geschäftsjahr 2007 in der Schweiz in CHF

Unternehmen Umsatz in CHF (Schweiz) (in Mio)

HP [...]

EDS [...]

Total [...]

B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter vorläufiger Prüfung

18.

Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).

19.

Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.

20.

Beim vorliegenden Zusammenschlussvorhaben können folgende Märkte unterschieden werden:

- IT-Services

- PCs

- Server

- Druckersysteme

- Storage Solutions

- Handheld Information Devices

21.

Im Folgenden werden die sachlich relevanten Märkte beschrieben.

B.4.1 Relevante Märkte

B.4.1.1 Sachlich relevante Märkte

22.

Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

B.4.1.1.1. Markt für IT-Services

23.

Der einzige Bereich, in dem beide am Zusammenschluss beteiligten Parteien tätig sind, betrifft die Erbringung von IT-Services.

24.

IT-Services beinhalten die Planung, Lieferung und Implementierung von Hard- und Software sowie die Wartung von informations- bzw. kommunikationstechnischen Applikationen bis hin zur Unterstützung und Schulung ihrer Anwender (RPW 2002/2, S. 33, RPW 1998/2, S. 366).

25.

Die Parteien gehen davon aus, dass ein separater sachlich relevanter Markt für IT-Services besteht, welcher sämtliche Dienstleistungen beinhaltet, die ein Kunde in diesem Zusammenhang nachfragen kann. Als Begründungen werden folgende Punkte aufgeführt: Erstens würde auf der Nachfrageseite für viele Kunden die Möglichkeit bestehen, ihre IT-Services von einem einzelnen Dienstleister zu beziehen. Zweitens seien die meisten (wenn auch nicht alle) der grössten Dienstleister im globalen IT-Services Markt in allen oder in einem erheblichen Teil der vom Industrie-Analysten Gartner bezeichneten sechs IT-Services Segmenten aktiv. Drittens würde auf der Anbieterseite ein hoher Grad an Substituierbarkeit der verschiedenen Kategorien im Bereich IT-Services bestehen. Eine Mehrheit der in den verschiedenen IT-Services Segmenten und Untersegmenten verwendeten Technologien, Betriebssysteme und Softwarepakete seien identisch. Zudem seien eine Mehrzahl der notwendigen Fähigkeiten und das Know-how für ein spezifisches Segment oder Untersegment ohne Problem auf praktisch alle anderen Segmente oder Untersegmente übertragbar.

26.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat bis anhin die Auffassung vertreten, dass sich eine Einteilung der IT-Dienstleistungen in verschiedene Märkte als schwierig erweisen würde, da sich die einzelnen Dienstleistungen teilweise überschneiden bzw. ineinander übergehen (RPW 2003/2, S. 300). Im Fall Swisscom/AGI IT Services (RPW 2001/4, S. 754) wurde zwischen „Hardware“ und „Software and Information Technology Services“ (SITS) un-terschieden. Der SITS wurde weiter in verschiedene Teilmärkte gegliedert. Im Fall IBM/PwC Consulting (RPW 2002/4, S. 630 ff.) wurden die Teilmärkte in Anlehnung an die Praxis der EU und des „IT Services Market Definition Guide“ von Gartner wie folgt unterteilt:

- Hardware maintenance

- Software maintenance

- Business management services (outsourcing)

- Education and training

- Development and integration services

- IT management services

- Consulting (Business und IT-Consulting)

In Sachen Accenture AG/Systor AG (RPW 2003/2, S. 300 ff.) bezog sich die WEKO auf den vorgenannten Fall IBM/PwC Consulting und prüfte dieselben Teilmärkte.

27.

Im Folgenden wird auf die Gliederung entsprechend IBM/PwC Consulting abgestellt. Die definitive Abgrenzung des Markts für IT-Services kann jedoch im vorliegenden Fall offen gelassen werden, da das Zusammenschlussvorhaben unabhängig von der jeweils angenommenen Marktabgrenzung unbedenklich ist.

B.4.1.1.2. Markt für PCs

28.

Die Parteien gehen von einem sachlich relevanten Markt aus, der sowohl Desktops, Laptops, Thin clients, wie auch Workstations umfasst.

29.

Die WEKO hat in der bisherigen Praxis separate Märkte für Workstations, Laptops und Desktop Computer abgegrenzt (RPW 1998/2, S. 365, RPW 2002/2, S. 298).

30.

Auch im vorliegenden Fall wird, in Anlehnung an die bisherige Praxis der WEKO, die Unterteilung zwischen Workstations einerseits sowie Desktops und Laptops andererseits beibehalten.

B.4.1.1.3. Markt für Server

31.

Nach Ansicht der Parteien ist ein sachlich relevanter Markt für sämtliche Server abzugrenzen. Als Begründung wird aufgeführt, dass keine scharfe preisliche Abgrenzung existieren würde und dass dasselbe Produkt während seiner Lebensdauer aufgrund sinkender Preise von einem Marktsegment in ein tieferes Segment wandern könne.

32.

In ihrer bisherigen Praxis hat die WEKO separate Märkte nach Preisklassen für Entry-Level Server, Midrange Server und High-End Server abgegrenzt (RPW 1998/2 S. 364 ff., RPW 2002/ S. 299 ff.).

33.

Auch im Folgenden wird an der bisherigen Praxis der WEKO festgehalten und separate Märkte für Server nach Preisklassen abgegrenzt.

34.

Es ist jedoch nicht notwendig, eine definitive Marktabgrenzung vorzunehmen, weil das Zusammenschlussvorhaben auch bei einer engeren Marktabgrenzung zu keiner Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

B.4.1.1.4. Markt für Druckersysteme

35.

Nach Ansicht der Parteien besteht ein sachlich relevanter Markt für sämtliche Druckersysteme für Office, Home und Professional Printing, einschliesslich alle Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Drucker mit mehreren Funktionen (multifunktionale Drucker) sowie Drucker einzig mit Druckfunktion.

36.

Die WEKO hat in ihrer bisherigen Praxis die Auffassung vertreten, dass eine Unterteilung des sachlich relevanten Marktes in den Markt für „Office, Home and Professional Printing“ und Markt für „Commercial and Industrial Printing“ angebracht ist (RPW 2002/2, S. 299).

37.

Im vorliegenden Fall ist die definitive Marktabgrenzung für Druckersysteme jedoch nicht notwendig, weil auch bei einer engeren Marktabgrenzung das Zusammenschlussvorhaben zu keiner Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

B.4.1.1.5. Markt für Storage Solutions (Speichersysteme)

38.

Die Parteien gehen im Sinne einer Arbeitshypothese von sachlich relevanten Märkten für Disk-Storage (Magnetdisks) Tape-Storage (Magnetbänder) und Optical-Storage Solutions (optische Datenträger) aus, was auch der Praxis der WEKO entspricht.

39.

Die WEKO hat auch in Erwägung gezogen, den sachlich relevanten Markt für Disk-Storages weiter in Server Storage und Enterprise Storage zu unterteilen, hat aber dann die definitive Marktabgrenzung offen gelassen (RPW 2002/2, S. 302).

40.

Ob eine weitere Unterteilung des relevanten Marktes für Disk-Storages zu erfolgen hat, kann auch im vorliegenden Fall offen gelassen werden, da auch bei einer engeren Marktabgrenzung das Zusammenschlussvorhaben zu keiner Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

B.4.1.1.6. Markt für Handheld Information Devices

41.

Nach Ansicht der Parteien besteht ein sachlich relevanter Markt für sämtliche Handheld Information Devices.

42.

Die WEKO hat in ihrer bisherigen Praxis die Unterteilung des sachlich relevanten Marktes in Personal Digital Assistants (PDA), Smart Phones und Features Phones in Erwägung gezogen aber die definitive Marktabgrenzung offen gelassen (RPW 2002/2, S. 304).

43.

Auch im Folgenden ist es nicht notwendig eine definitive Marktabgrenzung zu treffen, da das Zusammenschlussvorhaben auch bei einer engeren Marktabgrenzung zu keiner Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

B.4.1.2 Räumlich relevante Märkte

44.

Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

B.4.1.2.1. Markt für PCs, Drucker, Server, Speichersysteme und Handheld Information Devices

45.

Die Parteien sind der Auffassung, dass für PCs, Drucker, Server Speichersysteme und Handheld Information Devices der geographisch relevante Markt mindestens den EWR, wenn nicht die ganze Welt umfasst.

46.

Die WEKO hat in ihrer bisherigen Praxis bestätigt, dass der geographisch relevante Markt mindestens europäisch, wenn nicht weltweit abzugrenzen sei (RPW 2002/2, S. 304).

B.4.1.2.2. Markt für IT-Services

47.

Im Bereich IT-Services ist die WEKO bisher grundsätzlich von nationalen Märkten ausgegangen (RPW 2001/4, S.757, RPW 2002/4, S. 633). Im Fall Accenture AG/Systor AG (RPW 2003/2, S. 301) ging die WEKO davon aus, dass aufgrund des nachfrageseitigen Verhaltens der räumlich relevante Markt unter Umständen auch weiter abgegrenzt werden könnte. Die definitive Marktabgrenzung wurde in diesem Fall jedoch offen gelassen.

48.

Auch im vorliegenden Fall kann die Frage der definitiven Marktabgrenzung offen gelassen werden, da das Zusammenschlussvorhaben selbst bei einer engen Marktabgrenzung unbedenklich ist.

49.

Abgesehen vom Markt für IT-Services beziehen sich die Zahlen im Folgenden auf EWR und die Schweiz.

B.4.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen

Märkten

50.

Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

51.

Die nachfolgenden Tabellen liefern eine Zusammenstellung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den relevanten Märkten einschliesslich der dazugehörigen Marktanteile.

52.

Die angegebenen Marktanteile beziehen sich auf die Angaben der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und auf die Daten des Industrie-Analysten Gartner.

53.

Wie aus unterstehender Tabelle ersichtlich, ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen die einzige gemeinsame Aktivität der Unternehmen. In den weitern Märkten ist EDS nicht tätig. Einzig HP hat Aktivitäten im Bereich IT-Hardware.

Tabelle 3: Tätigkeitsgebiete von HP und EDS

IT-Services PCs Server Druckersysteme

Storage Solutions

Handhelds

HP ja ja Ja ja ja ja

EDS ja nein Nein nein nein nein

B.4.2.1 Markt für IT-Services

I. Aktueller Wettbewerb

54.

Nach eigenen Angaben der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ergeben sich in den Teilmärkten

für IT-Services für das Jahr 2006 schätzungsweise die in der unten stehenden Tabelle 4 aufgeführten Marktanteile.

Tabelle 4: Marktanteile in IT-Services Segmenten im Jahr 2006

Marktanteile in IT-Services Segmenten im Jahr 2006

Marktsegmente auf Basis der Dienstleistungen

Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (weltweit)

HP EDS HP + EDS HP EDS HP +EDS

Hardware maintenance

[10-20] % [0-10] % [10-20] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Software Support [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Consulting [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Development und Integration

[0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

IT-Management [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Process Management

[0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

55.

Teilt man den Markt für IT-Services in Segmente (Segmente, in welchen beide aktiv sind), beträgt der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz nicht mehr als [0-10] % (Tabelle 4).

56.

Selbst wenn man der Auffassung der Parteien folgt und den Markt für IT-Services als ein Ganzes betrachtet, beträgt der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz nicht mehr als [0-10] % (Tabelle 5).

Tabelle 5: Marktanteile im Jahr 2006 für den Markt IT-Services

Marktanteile im Jahr 2006 für IT-Services

Relevanter Produktmarkt

Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (weltweit)

HP EDS HP + EDS HP EDS HP + EDS

IT-Services [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] % [0-10] %

57.

Eine Übersicht über die wichtigsten Wettbewerber sowie deren Marktstellung und Entwicklung zeigt folgende Tabelle.

Tabelle 6: Wichtigsten IT-Dienstleister und deren Marktanteile 2004-2006 weltweit

Marktanteile der wichtigsten IT Dienstleister 2004-2006 weltweit

Unternehmen 2004 2005 2006

IBM [0-10] % [0-10] % [0-10] %

HP + EDS [0-10] % [0-10] % [0-10] %

EDS [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Fujitsu [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Accenture [0-10] % [0-10] % [0-10] %

HP [0-10] % [0-10] % [0-10] %

Computer Sciences Corporation (CSC)

[0-10] % [0-10] % [0-10] %

Total [15-25] % [15-25] % [15-25] %

Andere [75-85] % [75-85] % [75-85] %

58.

Wie die obige Tabelle zeigt, sind im Markt für IT-Services viele Unternehmen tätig. Die sechs grössten Unternehmen im IT-Services Markt in den Jahren 2004-2006 waren stets die gleichen: nämlich IBM, EDS, Fujitsu, Accenture, HP und CSC. Es gab jedoch kleinere Verschiebungen der Marktanteile.

59.

Werden die Marktanteile der grössten Unternehmen addiert, beträgt der gemeinsame Marktanteil im Jahr 2006 weltweit nicht mehr als [0-10] %. Innerhalb dieser Gruppe ist HP der fünftgrösste IT-Dienstleister weltweit mit [0-10] % Marktanteil. EDS ist der zweitgrösste Dienstleister mit [0-10] % Marktanteil. Zusammen haben sie einen weltweiten Marktanteil von [0-10] %.

60.

Zusätzlich zu diesen Unternehmen gibt es eine beachtliche Anzahl von kleineren IT-Dienstleistern.

61.

Diese relativ tiefen Marktanteile zeigen auf, dass der Markt unter vielen Wettbewerbern aufgeteilt ist. Es bestehen somit keine horizontalen Wettbewerbsbedenken.

II. Potenzieller Wettbewerb

62.

Hinsichtlich der potenziellen Konkurrenz stellt sich die Frage der Markteintrittschranken für neue IT-Dienstleister. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich beim Markt für IT-Services um einen äusserst dynamischen Markt mit tiefen Eintrittsbarrieren handelt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts neuer IT-Dienstleister

wird von den beteiligten Unternehmen als sehr gross eingeschätzt.

63.

Die WEKO hat im Fall HP/Compaq festgehalten, dass aufgrund des wachsenden Marktes, der Standardisierung, der wenig ausgeprägten Grössen- und Verbundsvorteile und der fehlenden Wichtigkeit des Branding eine gewisse potenzielle Konkurrenz im IT-Markt besteht (RPW 2002/2, S. 313 ff.). Dieses andauernde Wachstum macht den Eintritt neuer IT-Dienstleister und die Übertragung von Marktanteilen möglich.

III. Zwischenergebnis

64.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der gemeinsame oder individuelle Marktanteil bzw. der Anteil in den Segmenten in keinem möglichen Markt bzw. Marktsegment in der Schweiz mehr als [10-20] % beträgt. Demnach ist der Markt für IT-Services nicht als betroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU zu betrachten, womit diesbezüglich von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden kann.

B.4.2.2 Markt für PCs

I. Aktueller Wettbewerb

65.

HP ist in der Herstellung und dem Vertrieb von PCs tätig. EDS ist in diesem Markt nicht tätig.

Tabelle 7: Marktanteile 2007 im Markt für PCs

Marktanteile 2007 für PCs

Relevante Produktmärkte und Marktsegmente

Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (EWR)

HP EDS HP EDS

PCs [20-30] % 0 % [15-20] % 0 %

- Notebooks [20-30] % 0 % [10-20] % 0 %

- Desktops [30-40] % 0 % [10-20] % 0 %

- Workstations [40-50] % 0 % [40-50] % 0 %

66.

Würde der sachlich relevanten Marktabgrenzung der Parteien gefolgt, liegt HPs individueller Marktanteil in diesem Markt unter [...] %.

67.

Eine weitere Unterteilung des Marktes gemäss der Praxis der WEKO hat zur Folge, dass für [...] betroffene Märkte bestehen (Tabelle 7). In diesen [...] Segmenten liegen die Marktanteile über 30 %.

68.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der [...] Marktanteil nicht Resultat des geplanten Zusammenschlusses ist, da EDS in diesem Markt nicht tätig ist. Der Marktanteil beruht einzig auf dem bisher von HP erzielten Umsatz. Durch den Zusammenschluss ergibt sich somit keine Marktanteilsaddition.

69.

Ausserdem tätigt der PC Unternehmensteil von HP erhebliche unabhängige Verkäufe an Privatanwender und Geschäftskunden ausserhalb von Outsourcing Verträgen, welche allfällige erhöhte Verkäufe von PCs und Druckersystemen im Zusammenhang mit Outsourcing Verträgen vergleichsweise unbedeutend erscheinen

lassen. Deshalb kann gesagt werden, dass das geplante Zusammenschlussvorhaben geringfügige Auswirkungen auf den PC Markt haben wird.

II. Zwischenergebnis

70.

Betreffend den Markt für PCs kann festgehalten werden, dass durch den Zusammenschluss keine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung entstehen würde.

71.

Angesicht der Indizien für genügenden aktuellen Wettbewerb kann auf eine Analyse der potenziellen Konkurrenz verzichtet werden.

B.4.2.3 Markt für Server

I. Aktueller Wettbewerb

72.

HP ist in der Herstellung und dem Vertrieb von allen Typen von Servern tätig. EDS ist in diesem Markt nicht tätig.

Tabelle 8: Marktanteile 2007 im Markt für Server

Marktanteile 2007 für Server

Relevante Produktmärkte und Marktsegmente

Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (EWR)

HP EDS HP EDS

Server [30-40] % 0 % [30-40] % 0 %

- Entry Level Server [50-60] % 0 % [40-50] % 0 %

- Midrange Server [10-20] % 0 % [20-30] % 0 %

- High End Server [10-20] % 0 % [20-30] % 0 %

73.

Gemäss der obigen Tabelle liegt der Marktanteil von HP in der Schweiz im Markt für Server (Teilsegment Entry Level Server) bei [...] %.

74.

Wie vorne in Rz. 31 bereits erwähnt, sind die beteiligten Unternehmen der Ansicht, dass ein sachlich relevanter Markt für sämtliche Server abzugrenzen sei. Selbst

bei einer solchen Marktabgrenzung läge der Marktanteil von HP in der Schweiz bei [...] %.

75.

Der [...] Marktanteil ergibt sich aufgrund der alleinigen Marktposition von HP, da EDS in diesem Markt nicht tätig ist. Durch den Zusammenschluss ergibt sich somit keine Marktanteilsaddition.

II. Zwischenergebnis

76.

Für diesen Markt kann zusammenfassend gesagt werden, dass es keinen Grund gibt davon auszugehen, dass HP durch eine allfällige Übernahme von EDS ihre bereits starke Stellung auf dem Markt für Server weiter verstärken würde.

77.

Angesicht der Indizien für genügenden aktuellen Wettbewerb kann auf eine Analyse der potenziellen Konkurrenz verzichtet werden.

B.4.2.4 Markt für Druckersysteme

I. Aktueller Wettbewerb

78.

HP ist in der Herstellung und dem Vertrieb von allen Druckersystem-Typen tätig. EDS ist in diesem Markt nicht tätig.

79.

Da die definitive sachliche Marktabgrenzung offen gelassen werden kann, zeigt die unterstehende Tabelle 3 den Marktanteil für Office, Home und Professional.

Tabelle 9: Marktanteile 2007 im Markt für Druckersysteme

Marktanteile 2007 für Druckersysteme

Relevanter Produktmarkt Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (EWR)

HP EDS HP EDS

Druckersysteme (Office, Home und Professional

[30-40] % 0 % [20-30] % 0 %

80.

Wie aus der Tabelle 9 ersichtlich, liegt der Marktanteil von HP in der Schweiz im Markt für Druckersysteme bei [...] %.

81.

Der [...] Marktanteil ist nicht Resultat des geplanten Zusammenschlusses, da EDS in diesem Markt nicht tätig ist. Der Marktanteil beruht einzig auf HPs bisheriger starker Stellung auf dem Markt für Druckersysteme. Durch den Zusammenschluss ergibt sich keine Marktanteilsaddition.

82.

Bezüglich dieser Marktanteile ist zudem noch zu berücksichtigen, dass das Zusammenschlussvorhaben nur geringe Auswirkungen auf den Markt für Druckersysteme haben wird. Der Druckersystem Unternehmensteil von HP tätigt erhebliche Verkäufe an Privatanwender und Geschäftskunden ausserhalb von Outsourcing Verträgen, welche allfällige erhöhte Verkäufe von Druckersystemen im Zusammenhang mit Outsourcing Verträgen vergleichsweise unwichtig erscheinen lassen.

II. Zwischenergebnis

83.

Aus diesen Gründen kann gesagt werden, dass durch den Zusammenschluss keine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von HP entstehen würde.

84.

Angesicht der Indizien für genügenden aktuellen Wettbewerb kann auf eine Analyse der potenziellen Konkurrenz verzichtet werden.

B.4.2.5 Markt für Storage Solutions (Speichersysteme)

I. Aktueller Wettbewerb

85.

HP ist in der Herstellung und dem Vertrieb von allen Disk Storage und Tape Storage Solutions tätig. EDS ist in diesem Markt nicht tätig.

Tabelle 10: Marktanteile 2007 im Markt für Storage Systeme

Marktanteile 2007 für Storage Systeme

Relevante Produktmärkte und Marktsegmente

Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (EWR)

HP EDS HP EDS

Disk storage [15-25] % 0 % [15-25] % 0 %

Tape storage [35-45] % 0 % [25-35] % 0 %

Optical storage [0-10] % 0 % [0-10] % 0 %

86.

Aus der obigen Tabelle kann gefolgert werden, dass HPs individuelle Marktanteile in den Märkten für Disk Storage und Optical Storage unterhalb von [...] % liegen. Einzig im Markt für Tape Storage liegt der Marktanteil bei [...] %.

87.

Das Zusammenschlussvorhaben führt weder in der Schweiz noch im EWR zu Marktanteilsadditionen. Der [...] Marktanteil von HP im Markt für Storage Systems ist nicht Resultat des geplanten Zusammenschlusses, da EDS in diesem Markt nicht tätig ist. Der Marktanteil beruht einzig auf dem bisher von HP erzielten Umsatz.

II. Zwischenergebnis

88.

Da das Zusammenschlussvorhaben kaum Auswirkungen auf den Markt für Storage Systems hat, kann

nicht von Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ausgegangen werden.

89.

Angesicht der Indizien für genügenden aktuellen Wettbewerb kann auf eine Analyse der potenziellen Konkurrenz verzichtet werden.

B.4.2.6 Markt für Handheld Information Devices

I. Aktueller Wettbewerb

90.

HP ist in der Herstellung und dem Vertrieb von PDAs und Smartphones tätig. EDS ist in diesem Markt nicht tätig.

Tabelle 11: Marktanteile 2007 im Markt für Handheld Information Devices

Marktanteile 2007 für Handheld Information Devices

Relevanter Produktmarkt Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im räumlich relevanten Markt (EWR)

HP EDS HP EDS

Handheld Information Devices [0-10] % 0 % [0-10] % 0 %

91.

Gemäss der obigen Tabelle kann festgehalten werden, dass der Markt für Handheld Information Devices kein betroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU ist.

II. Zwischenergebnis

92.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der gemeinsame oder individuelle Marktanteil in der Schweiz nicht mehr als [0-10] % beträgt. Demnach ist der Markt für Handheld Information Devices nicht als betroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU zu betrachten.

93.

Angesicht der Indizien für genügenden aktuellen Wettbewerb kann auf eine Analyse der potenziellen Konkurrenz verzichtet werden.

B.4.3 Ergebnis

94.

Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.