Überbauungsplan Lunde, Netstal
Piano d'utilizzazione speciale · Glarus
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Glarus
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- DBU
- Adottato
- 4 lug 2023
- In vigore dal
- 6 set 2023
Carta
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SNP-1632-20230704-E-UeP+Lunde.pdfApri in una nuova scheda
Testo
SNP-1632-20230704-E-UeP+Lunde.pdf
kanton glarus
Telefon 055 646 64 00 E-Mail: [email protected] www.gl.ch
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Bau und Umwelt Kirchstrasse 8750 Glarus
2
Einschreiben Gemeinde Glarus Gemeinderat Gemeindehausplatz 5 8750 Glarus
Glarus, 4. Juli 2023 / egf Unsere Referenz: 433-3-2
Verfügung Genehmigung nach Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG)
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Gemeinde: Vorhaben:
Glarus Überbauungsplan Lunde, Netstal
Das Departement Bau und Umwelt zieht in Erwägung: 1.
Sachverhalt
1.1
Die Gemeinde Glarus hat mit Schreiben vom 22. März 2023 die Genehmigung des Überbauungsplans Lunde, Netstal, gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.
1.2
Für die Genehmigung wurden folgende Dokumente eingereicht: Überbauungsplan Lunde, 11.02.2022 - Sonderbauvorschriften ÜP Lunde, 11.02.2022 - Planungsbericht ÜP Lunde, 27.10.2022 Richtkonzept Freiraum Lunde, 15.02.2022 - Richtprojekt Überbauung Architektur Lunde, 11.02.2022 - Stellungnahme Revitalisierung Dorfbach, 16.06.2021 Fachgutachten Kreuzbühlstrasse, 08.07.2021 Protokollauszug Gestaltungskommission, 26.10.2021 Protokollauszug Planerlass und Einsprachebehandlung, 30.06.2022 - Einspracheentscheid Überbauungsplan Lunde, 30.06.2022 - Verwaltungsrechtlicher Vertrag, 06.03.2023
1.3
Der Entwurf des Überbauungsplans wurde am 4. Dezember 2020 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht und die Stellungnahmen der kantonalen Amtsstellen wurden am 24. März 2021 der Gemeinde Glarus zugestellt.
1.4
Der Überbauungsplan Lunde wurde gemäss Art. 25 RBG vom 14. April 2022 bis 13. Mai 2022 öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan sind keine Einsprachen, jedoch eine Eingabe eingegangen. Gegen den Nichteintretensentscheid des Gemeinderates vom 30. Juni 2022 wurde kein Rechtsmittel ergriffen.
1.5
Der Überbauungsplan wurde ebenfalls am 30. Juni 2022 erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen.
2.
Erwägungen
2.1
Im Rahmen der Genehmigung von Baureglementen, Nutzungs- und Sondernutzungsplänen prüft das Departement Bau und Umwelt die Einhaltung der kantonalen und übergeordneten Rechtsvorschriften sowie die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Plänen (kantonaler Richtplan, Sachpläne des Bundes).
2.2
Folgende Amtsstellen haben im Rahmen der Vorprüfung bzw. der Genehmigung zum Überbauungsplan Lunde eine Stellungnahme abgegeben: - Bundesamt für Strassen ASTRA (21.01.2021 und 13.06.2023) - Abt. Tiefbau (19.03.2021) - Abl. Tiefbau, Fachstelle Wasserbau (22.12.2020) - Abt. Umweltschutz und Energie (11.01.2021 und 23.06.2023) - Abt. Wald und Naturgefahren, Fachstelle Naturgefahren (29.12.2020 und 24.04.2023) - Abt. Jagd und Fischerei (22.12.2020 und 6.04.2023) - Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz (11.01.2021 und 30.06.2023) - Glarner Fachstelle Behindertengerechtes Bauen (29.01.2021 und 11.04.2023) - glarnerSach (15.12.2020 und 6.04.2023) Da die Stellungnahmen der Amtsstellen für die nachfolgenden Planungs- und Bewilligungsverfahren teilweise relevant sind, werden die Stellungnahmen zur Genehmigung der Genehmigungsverfügung orientierungshalber als Kopie beigelegt. Der Dorfbach respektive die entsprechende Eindolung ist vom Vorhaben nicht betroffen, daher verzichtete die Fachstelle Wasserbau auf eine Stellungnahme. Ebenfalls verzichtet die Fachstelle Kantonsstrasse auf eine eigene Stellungnahme und schliesst sich der Stellungnahme vom Astra vom 13.06.2023 an.
2.3
Nach Art. 23 Abs. 4 RBG kann mit dem Überbauungsplan unter Einhaltung der zonengemässen Nutzungsart von der Regelbauweise abgewichen werden, wenn dadurch gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt. In der Vorprüfung vom 24. März 2021 wurde namentlich eine abschliessende VVürdigung der kommunalen Gestaltungskommission zum Überbauungsplan (Ziff. 1.3), eine substantiierte Begründung zum Verzicht auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe (Ziff. 1.4) und ein Verkehrsgutachten (Ziff. 1.5) verlangt. Ferner wurde die ökologische Aufwertung des Dorfbaches angeregt (Ziff. 2.6). Der Überbauungsplan wurde im Sinne der Vorprüfung ergänzt und präzisiert.
2.4
Die Gestaltungskommission der Gemeinde Glarus hat sich vertieft mit den ortsbaulichen und architektonischen Qualitäten des überarbeiteten Überbauungsplans auseinandergesetzt (Protokollauszug vom 26. Oktober 2021 ). Danach wird der Projektstand als sehr gut und ausgereift beurteilt. Die Abweichungen von der Regelbauweise werden unter Beachtung der (im genannten Protokollauszug) aufgeführten Anmerkungen gutgeheissen. Durch die Verlegung der Tiefgarageneinfahrt und deren Integration in das Gebäudevolumen an der Kreuzbühlstrasse wird auch den Anliegen der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes entsprochen (vgl. Stellungnahme vom 11. Januar 2021 ). Mit dem Zweck des Überbauungsplans, insbesondere altersgerechter Wohnraum zu schaffen, den Erhalt des historischen Gebäudes «Lunde» zu sichern und das Dorfzentrum zu stärken, werden öffentliche Interessen abgedeckt.
2
Die Voraussetzungen, um von der Regelbauweise abzuweichen, sind erfüllt. 2.5
Werden durch eine Sondernutzungsplanung bzw. Überbauungsplanung gegenüber der Regelbauweise Mehrnutzungen zugelassen, ist eine Abgabe für den Ausgleich des Planungsmehrwertes zu erheben (Art. 33b Abs. 2 Bst. c RBG). Die Höhe der Mehrwertabgabe beträgt mindestens 20 Prozent des Mehrwerts (Art. 33e Abs. 1 RBG). Die Gemeinde ermittelt den Mehrwert (Art. 33f Abs. 2 RBG). Die Mehrwertabgabe kann im Sinne von Artikel 33 auch vertraglich geregelt werden (Art. 33h Abs. 1 RBG). Von dieser Möglichkeit wird vorliegend Gebrauch gemacht. Gemäss dem verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Glarus und der Genossenschaft Alterswohnungen Linth vom 27. Februar bzw. 6. März 2023 wird der Planungsmehrwert durch die Erstellung eines der Öffentlichkeit zugänglichen, qualitativ hochwertigen Spielplatzes im Sinne von Art. 17 SBV abgegolten. Daneben werden weitere, im öffentlichen Interesse stehende Leistungen geregelt. Diese Regelung der Mehrwertabgabe ist im Planungsbericht detailliert umschrieben und teilweise im Überbauungsplan und den Sonderbauvorschriften öffentlich-rechtlich gesichert.
2.6
In der Vorprüfung verlangten das ASTRA und die kantonale Abteilung Tiefbau eine verkehrsplanerische Überprüfung der Situation. Mit dem Fachgutachten Kreuzbühlstrasse der Schneiter Verkehrsplanung AG vom 8. Juli 2021 wurde dem Anliegen entsprochen. Gemäss Gutachten werden die Anzahl Fahrten, die Lärmbelastung, die Unfallzahlen und die Verkehrsbelastungen im Verhältnis zum Gesamtverkehr unbedeutend erhöht. Die weiteren Empfehlungen im Gutachten sind durch die Gemeinde in den nachgeordneten Planungs- und Bewilligungsverfahren zu prüfen.
2.7
Die Abteilung Jagd und Fischerei beantragte in ihrer Stellungnahme vom 22.Dezember 2020 die ökologische Aufwertung des Dorfbachs innerhalb des Perimeters. Gemäss Gutachten der Marty Ingenieure AG vom 26. Juni 2021 ist eine Revitalisierung weder möglich noch sinnvoll, da der Dorfbach ein technisches Industriegewässer umfasst, welches ausschliesslich für die Wasserkraftnutzung angelegt wurde. Im Bereich des Areals Lundes wird das Wasser in einem Druckkanal geführt. Mit Stellungnahme vom 6. April 2023 bestätigt die Abteilung Jagd und Fischerei die genannten Erkenntnisse.
2.8
Die übrigen Hinweise der Abteilung Umweltschutz und Energie, der Abteilung Wald und Naturgefahren, der glarnerSach, der Fachstelle Behindertengerechtes Bauen wie auch der Abteilung Denkmalpflege und Ortsbildschutz sind im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen.
2.9
Insgesamt ist festzustellen, dass gemäss der Beurteilung der kantonalen Amtsstellen keine Widersprüche zum übergeordneten Recht sowie zu den übergeordneten Planungen von Bund und Kantonen erkennbar sind. Die Genehmigung nach Art. 28 RBG kann erteilt werden.
2.10 Der Überbauungsplan Lunde betrifft einen Geobasisdatensatz nach Bundesrecht, der im kantonalen Geoportal publiziert wird. Die geänderten Nutzungsplandaten sind deshalb dem Kanton (Fachstelle Geoinformation) im lnterlisformat als digitale Daten zur Verfügung zur stellen.
3
und verfügt sodann:
1. Der Überbauungsplan Lunde, Netstal wird genehmigt. 2.
Die geänderten Nutzungsplandaten sind dem Kanton (Fachstelle Geoinformation) innert 30 Tagen ab Rechtskraft der Genehmigungsverfügung als digitale Daten im lnterlisformat zuzustellen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. /
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Ka ~ ,,,.-1_ egierungsrat
Beilagen: Stellungnahme Bundesamt für Strassen ASTRA (13.06.2023) Stallunqnahrne Abt. Umweltschutz und Energie (23.06.2023) Stellungnahme Abt. Wald und Naturgefahren, Fachstelle Naturgefahren (24.04.2023) Stellungnahme Abt. Jagd und Fischerei (6.04.2023) Stellungnahme Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz (30.06.2023) Stellungnahme Glarner Fachstelle Behindertengerechtes Bauen (11.04.2023) Stellungnahme glarnerSach (6.04.2023)
versandt am:
Kopie an: - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Genehmigungsunterlagen)
4
Plan
149
316
147
225
314
317
Festlegungen:
322
Mostra tutto il testo
A
Perimeter Überbauungsplan
315
Koordinaten: A1 2722799.78 / 1213586.45 A2 2722812.59 / 1213603.09 A3 2722822.10 / 1213595.77 A4 2722809.29 / 1213579.13
1055 710 Pflichtbaulinie Hauptbaute A
318
Baubereich für An- und Nebenbauten B
Keine Zufahrt
1149 320
Öffentlich zugänglicher Bereich
207 321
208
A2
323
210
K A3
A
PP E2
E5
E3 E1
E
329
A4 E10
E6
209
E7
C
D2
D
202
Feuerwehrstellplatz
C4
D
E
Baubereich D
Baubereich E Koordinaten: E1 2722781.87 / 1213578.59 E2 2722787.42 / 1213585.87 E3 2722791.96 / 1213582.36 E4 2722792.97 / 1213583.67 E5 2722796.66 / 1213580.81 E6 2722795.66 / 1213579.51 E7 2722798.66 / 1213577.21 E8 2722793.19 / 1213570.00 E9 2722789.65 / 1213586.48 E10 2722799.77 / 1213578.67
U6
D3
A
198
195
Überbauungsplan 1:500
Koordinaten: D1 2722791.65 / 1213556.78 D2 2722807.66 / 1213569.67 D3 2722818.88 / 1213555.76 D4 2722802.90 / 1213542.86
1547
196
Überbauungsplan "Lunde", Netstal
Für die Grundstücke Grundbuch Netstal Parzellen Nummer 205, 149 (Teilfläche)
Koordinaten: U1 2722803.79 / 1213539.76 U2 2722785.64 / 1213562.24 U3 2722801.22 / 1213574.83 U4 2722798.66 / 1213577.21 U5 2722795.90 / 1213581.41 U6 2722812.59 / 1213603.09 U7 2722830.15 / 1213589.57 U8 2722832.40 / 1213591.39 U9 2722844.03 / 1213576.99 U10 2722833.51 / 1213563.75
197 D1
F
Baubereich U, unterirdisch C3
S
94
Besucherparkplätze / Anwohner
Baubereich C Koordinaten: C1 2722814.95 / 1213578.33 C2 2722826.42 / 1213587.59 C3 2722837.16 / 1213574.29 C4 2722825.70 / 1213565.03
Erhalt bestehende Mauer
F
E8
PP
C
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
B1 B4 C1
Spielplatz
Zufahrt Blaulichtorganisationen
B B3 C2
E4
S
Öffentlicher Durchgang / Fussweg
B2
A1
E9
Standort Kehrichtsammelstelle
Baubereich B Koordinaten: B1 2722811.28 / 1213581.72 B2 2722818.88 / 1213591.59 B3 2722823.81 / 1213585.49 B4 2722815.31 / 1213578.62
211 K
Baubereich A
D4
U8 U7
B
199
Öffentliche Auflage vom 14. April 2022
bis 13. Mai 2022
Erlass Gemeinde am:
30.JJuni 2022
Im Namen des Gemeinderates:
U5
200
82
193
E
201
U4
C
U3
U9
Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber
Auflage fakultatives Referendum vom 10. August 2022
bis 24. August 2022
1774
203
U10 U2
204 1153
Genehmigt durch das Departement Bau und Umwelt am:
179
D Der Departementsvorsteher
9001272
183
Hinweise:
181
Bestehende Bauten U1 9001273
Baubereich unterirdisch
Abbruch Bauten
Basi legali
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