Baureglement Nesslau-Krummenau

Nesslau

Documento

Numero
2010-6001
Comune
Nesslau
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
In vigore dal
10 mag 2010

Carta

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File

2010-6001-E-01.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Nesslau-Krummenau Postfach 63 Hauptstrasse 24 9650 Nesslau

10. Mai 2010

Gemeinde Nesslau-Krummenau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baureglement

Das Baureglement wurde vorgeprüft, die notwendigen Anpassungen/Korrekturen sind vorge­ nommen worden. Der beiliegende Planungsbericht ist nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung zwar Teil der einzureichenden Unterlagen, jedoch kein eigentliches Ortsplanungsinstrument. Nach Art. 31 des Baugesetzes bedarf er keiner Genehmigung durch das zuständige Departement. Aus diesem Grund wird er nicht genehmigt, sondern lediglich zur Kenntnis genommen. Im Übrigen ergibt die Prüfung, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Vom Planungsbericht wird Kenntnis genommen. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

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Mit freundlichen Grüssen

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilunq - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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