Abbruch und Wiederaufbau Einfamilienhaus, Erstellen provisorischer Unterstand während der Bauphase Anstelle des altrechtlichen Einfamilienhauses wird wiederum ein Einfamilienhaus erstellt, wel-ches im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz liegt. Bau einer Erstwoh-nung mit entsprechendem Grundbucheintrag gemäss Art. 46ff. Baureglement. Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung der Überbauungsordnung «Be-schneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg» durch das Amt für Gemeinden und Raum-ordnung.
Demande de permis de construire · Requérant