Quartierplan Mehrzweckanlage
Plan d'affectation · Wald
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Wald
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 21 juil. 1981
- En vigueur depuis
- 21 juil. 1981
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Wald avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
CH73_14_GE_Quartierplan Mehrzweckanlage.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
21. Juli 1981 N.
Gemeinde Wald: Quartierplan Mehrzweckanlage; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 10. Juli 1981 ist zu entneh men: Mit Schreiben vom 10. Juni 1981 ersucht der Gemeinderat Wald um Genehmigung des Quartierplanes Mehrzweckanlage. Der Gemein derat hat dem Plan am 12. Mai 1981 zugestimmt, nachdem während der öffentlichen Auflage vom 5, März - 5. April 1981 keine Ein sprachen eingegangen waren. Der vorliegende Quartierplan umfasst die Parz. Nr. 79 und Nr. 604, welche der zweiten Etappe der Zone iür öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen sind und auf denen die Mehrzweck anlage errichtet werden soll. Nach Art. 20 der Bauordnung kann der Gemeinderat Gebiete zweiter Etappe zur Ueberbauung freige ben, wenn mit einem Quartierplan eine technisch zweckmässige Er schliessung mit Strassen, Wasser, Kanalisation, elektr. Anlagen u.a. nachgewiesen wird. Für d.ie beiden zur Zeit geplanten Bauten, die Mehrzweckanlage und den Kindergarten, zeigt der Quartierplan die erforderlichen Erschliessungselemente auf. Der vorliegende Plan weist jedoch zwei Mängel auf: Erstens ist die Erschliessung für den östlichen Teil des Plangebietes (all fällige Erweiterungsbauten für Schule oder Gemeinde) nicht nach gewiesen, zweitens verhindert die Stellung der geplanten Mehr zweckanlage die zweckmässige Strassenerschliessung des gesamten östlich davon gelegenen Baugebietes zweiter Etappe, welche gemäss kommunalem Strassenrichtplan über das Quartierplangebiet ( zwis cb•en Mehrzweckanlage und Post resp. Gemeindehaus) erfolgen müsste. Zu dieser Lösung hat man nach langen Diskussionen mit der kant. Bauverwaltung im Jahre 1978 gefunden, weil aus stras senbaupolizeilichen Gründen ausserhalb des Dorfes kein zusätz licher Einlenker in die Staatsstrasse münden d!3,rf. Mit dem Aus hub des Mehrzweckgebäudes ist bereits begonnen worden, so dass für die dadurch vereitelte Erschliessung der Reservezone eine neue Möglichkeit gesucht werden muss� Nach wie vor gilt dabei die Randbedingung der kant. Bauverwaltung. Es ist anzunehmen, dass eine Erschliessungsvariante auch über das vorliegende Plan gebiet führen könnte, weshalb eine Sicherung des Trasses nötig wird. Noch liegen keine konkreten Vorschläge vor und ist der Zeitpunkt der Realisierung unbekannt, weshalb das gesamte Plan-
..;.. 2 -
gebiet mit Ausnahme der beiden ausgewiesenen Bauvorhaben von einer weiteren präjudizierenden Ueberbauung freizuhalten ist. Die Baudirektion ist deshalb der Ansicht, dass der vorliegende Q_uartierplan nur bezüglich der erwähnten Bauten genehmigt werden sollte, womit der übrige Teil weiterhin in der Zone zweiter Etap pe verbleiben würde. Eine Ueber:f:'ührung in die erste Etappe soll erst dann erfolgen, wenn entweder das hinterliegende Wohnreserve gebiet aktiviert wird (Notwendigkeit eines gemeinsamen Quartier plans) oder wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine zweckmässige Erschliessung dieses Wohngebietes ohne Beanspruchung der Zone für ö·ffentliche Bauten und Anlagen realisiert werden kann. Mit diesem Vorgehen wird der Bau des Mehrzweckgebäudes und des Kindergartens nicht behindert, dafür bleiben alle Möglichkeiten zur Erschliessung besagten Wohngebietes offen. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirek tion: 1. Der Quartierplan 11Mehrzweckgebäude 11 sei soweit zu genehmigen, al.s die Grundstücksfläche für den Bau des Mehrzweckgebäudes und des Kindergartens benötigt wird. Das entsprechende Gebiet ist im Plan mit roter Farbe umrandet. 2. Der übrige Teil des Quartierplangebietes sei von der Genehmi gung auszuschliessen, bis die Erschliessung der hinterliegen den Wohnzone (W2) zweiter Etappe mit einem Quartierplan gere gelt ist oder der Nachweis erbracht wird, dass der übrige, nicht genehmigte Teil des Quartierplans "Mehrzweckgebäude 1 1 Iü.r uie i:ragliche Erschliessung nicn-c beansprucht wird. ]�schlussi Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion. Amtsblatt.
Auszug an ·Landammannamt Baudirektion Kant. Bauverwaltung ( 4 Expl.); Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt (2 Expl.); Beilagen: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Bebauungsplan .Gemeinde Wald (3 Expl.); Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk
!m Auflrag des Reglemngsrafe;1; Der Rafschreiber: