Teilzonenplan Rüschen Parz. Nr. 1142
Plan d'affectation · Speicher
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Speicher
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 25 oct. 1994
- En vigueur depuis
- 25 oct. 1994
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Speicher avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
CH73_11_GE_Teilzonenplan Rüschen Parz. Nr. 1142.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Kanton Appenzell A.Rh.
Protokoll des Ee-giergngprate-Q
25. Oktober 1994
L.
Gemeinde Speicher: Teilzonenplan Rüschen Parz. Nr. LI42 i Genehmigung
Dem Bericht entnehmen:
Afficher tout le texte
der Baudirektion vom 18. Oktober 1994 ist
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Mit Schreiben vom 8. Juli 1-994 ersucht der Gemeinderat Speicher um die regierungsrätliche Genehmigung des oben genannten Teilzonenplans. Das Planungsamt hat den Gerneinderat am 25. August 1,994 eingeladen, den PIan formell noch einmal zv überarbeiten. tun 28. September 1-994 hat die Gemeindekanzlei Speicher der Baudirektion die definitiven P1äne zugestellt. Sachlage 1_
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Mit Schreiben vom l-0. Februar 1994 ersuchte das Architekturbüro Hartmann und Rutz im Auftrag der Firma Brude;' rer AG den Gemeinderat Speicher um zulieisung von 3oo m2 Land von Parzelle l-142 zur Bauzone. Der Gemeinderat hat am 23. Februar 1994 dem Antrag zuglestirnmt und die umzuzonende F1äche in Sinne einer besseren Zonenabgrenzung: um tOO m2 vergrössert. Das Land liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan irn Übrigen Gemeindegebiet und grenzt südlich an die Wohn- und Gewerbezone VtG3 an. Es solI in die WG3 umgezont werden.
Erwägungen
1. Formelles l-.1- Eine Vorprüfung hat nicht stattgefunden. Das Planungsamt hat deshalb den Genehmigungsantrag dern kantonalen Tiefbauamt und dem AmL für Umweltschutz zur Stellungnahme
unterbreitet.
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L.2 Für den Erlass des Teilzonenplans sieht der Gemeinderat Speicher das geringfügige Verfahren gemäss Art. 5l- Abs. 3 EG zum RPG vor. Da es sich irn vorliegenden FalI um eine kleine betroffene F1äche handelt, nur wenige Personen direkt betroffen und auch die Anst,össer leicht feststellbar sind, die Anderung von untergeordnetem öffentlichem Interesse ist und keine Anderung des dem Zonenplan zugrunde liegenden Konzeptes vorliegt, kann dern gewählten Verfahren zugestinmt werden.
Den eingereichten Plan haben die direkt
betroffenen
Grundeigentümer der Parzellen I7O und 1-L42, sowie die angrenzenden Grundeigentümer der Parzellen l-68, 752 und ]-448 unterschrieben.
Die öffentliche Auflage mit dem Einspracheverfahren entfäIIt. Eine Abstimmung muss nicht vorgenonmen werden.
2.
Materielles
2. l- Es liegt
ein Baugesuch auf der Parzelle L70 vor, das den Abbruch der bestehenden Gebäude und die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern vorsieht.
2.2 Das Tiefbauamt hat keine Einwendungen vorzubringen. Auch aus Sicht des Gewässerschutzes sind keine Bemerkungen anzubringen. 2.3 Das Arnt für Umwel-tschutz weist darauf hin,
dass das Plangebiet im Bereich des Schiesslärms der 300 mSchiessanlage Birt 1iegt. Beim westlichen der beiden geplanten Gebäude auf Parzelle L7O ist der LärrnImmissionsgrenzwert von 65 dB(A) gemäss dem Lärm-Belastungskataster zvr Schiessanlage vom JuIi L98B teilweise überschritten. 2.4 Auf dem neu einzuzonenden Land sind keine Bauten gep1ant. Die Parzelle )-7O ist bereits heute überbaubar. Der schmale Streifen der Parzelle 1,1,42, welcher nun dazugeschlagen werden solI, dient dazu, die bestehende Bauzone sinnvoller abzugrenzen. Die Umzonung kann auch aus Sicht des Lärmschutzes als geringfügige Anderung der bestehenden Bauzone betrachtet werden. 2.5 Das Amt für Umweltschutz ernpfiehlt der Gemeinde, die Möglichkeit a1lfäI1iger Massnahmen am westlichen der geplanten Baukörper auf Parzelle L7O oder am noch nicht sanierten Schiessstand zu prüfen.
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Antrag
Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. L, Art. 50 Abs. 3 und Art. 5l- Abs. 3 des EG zum RPG (bGS 72L.L), foIgenden Antrag: l2
Der vorliegende Teilzonenplan sei zu genehmigen.
Der Gemeinde sei zu empfehlen, die Möglichkeit allfälliger Lärrnschutzmassnahmen am westlichen der geplanten Baukörper auf Parzelle l7O oder am noch nicht sanierten Schiessstand zu prüfen.
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Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 600.-- zu erheben.
Beschluss: Zustirnmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt.
Auszug an
Baudirektion
Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Speicher ** *) L Exp1. Teilzonenpl an mit Genehmigungsvermerk **) 1_ ExpI. Teilzonenpl an mit Genehrnigungsvermerk, Rechnung
lm Aullregdes ReElcrungsrelus DrrRrfrcär/örru
Versandt am
28, 0ft1, ßc+
Bases légales
bGS 721.1 · Baugesetz · Canton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération