18. Änderung «Erlass KbS 1999» - Anpassung
Cadastre des sites pollués · Glaris
Document
- Type
- Cadastre des sites pollués
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 7 mars 2018
- En vigueur depuis
- 7 mars 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
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Fichiers
KBS-1600-20180307-E-Anpassung+18+geschwaerzt.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
kanton Slarus
ffi
Telefon 055 646 64 00 E-Mail: [email protected] www.gl.ch
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Glarus, 7. Mär22018 U.Ref.: 523-51
18. Anderung vom 7. März 2018 des Beschlusses über den Erlass des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte vom 23. März 1999
Das Departement Bau und Umwelt
zieht in Erwägung 1
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Sachverhalt Beim Stallneubau Längrüti in Glarus ist man im Juni2016 bei den Bauarbeiten auf die zu eruvartenden Abfälle gestossen. Der entsprechende Bereich ist im Kataster der belasteten Standorte (KbS) mit der KbS-Nr. 09'703 eingetragen. ln der Zwischenzeit wurde der Bauperimeter von den Abfällen befreit und ist nicht mehr belastet. lm wird vorgeschlagen, dass der dekontaminierte Perimeter (Parzelle 3275, Grundbuch Mitlödi) sowie der östliche Teilbereich der Parzelle 2067 (Grundbuch Glarus) aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) entlassen werden kann.
lm Schreiben vom Grundeigentümer der Parzelle 2067 sowie Eigentümer der Parzelle 3275, beide Grundbuch Glarus, sind keine Einwände gegen die Perimeteranpassung mitgeteilt worden. 2
Erwägungen
2.1
Die zuständige Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt hat am 23.ltlärz 1999 gestützt auf die Vorgaben des Bundesrechtes, insbesondere Art. 5 der Altlastenverordnung (Altlv), einen Kataster der belasteten Standorte erlassen.
2.2
Die Kantone haben die Aufgabe, diesen Kataster aufgrund neuer Erkenntnisse und Meldungen, neuer Untersuchungsergebnisse oder Massnahmen anzupassen (Art. 5 und 6 Altlv).
2.3
Die letzte Anpassung des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte (KbS) erfolgt mit der 17 . Änderung am 15. September 2017.
2.4
Bei der Allmeind in Glarus sind bei den Bauarbeiten für einen neuen Stall, Abfälle aufgetreten. Aufgrund des Eintrages im Kataster der belasteten Standorte (KbS) sind diese Abfälle erwartet worden. Ein hat die Aushubarbeiten und die daraus erfolgten Untersuchungen begleitet und in einem
ln diesem Bericht wird eruvähnt, dass die Baugrubensohle sauber ist und der entsprechende Perimeter (Parzelle 3275 sowie der Teilbereich der Parzelle 2067) aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) entlassen werden kann. 2.5
Auf Kantonsebene ist gemäss Art. 34 Abs. 1 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (EG USG) das zuständige Departement für die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte verantwortlich.
und verfügt sodann
1. 2. 3. 4.
Beim Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus wird bei der KbS-Nr. 09'703 der Perimeter angepasst. Die Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses vom 23. März 1999 und der bisherigen 17 Anderungen bleiben vorbehalten. Dieser Beschluss tritt am 7. März 2018 in Kraft.
Schriftliche Mitteilung an die Gemeinde Glarus.
äwartement Regierungsrat
2
Anhang I Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus, 18. Anderung vom 7. März2018
Anderung des KbS Perimeters Ortsteil Glarus
Standortnummer
Lokalität
Parzellen
Aufnahme
Kategorie
09'703
Allmeind, Gla-
3275,2067
26.März
Ablage-
1999
rungsstandort
rus
Grund Untersuchung, Bauvorhaben
folgende Parzelle wird aus dem KbS Perimeter gelöscht. Ortsteil Glarus
Standortnummer
Lokalität
Parzellen
09'703
Allmeind, Gla-
3275
rus
Aufnahme
Kategorie
26.März
Ablage-
1999
rungsstandort
Grund Untersuchung, Bauvorhaben
3
Bases légales
GS VIII B/1/3 · Kantonales Umweltschutzgesetz, EG USG · Canton
GS VIII B/1/4 · Umweltschutzverordnung, USV · Canton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Confédération
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Confédération