RRB Baulinien Schwanden Schönengrund Kirche

Alignements routiers · Glaris

Document

Type
Alignements routiers
Canton
Glaris
Niveau
Canton
Approuvé par
SK
Adopté
14 sept. 1992
En vigueur depuis
14 sept. 1992

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BKS-1631-19920914-E-707-Schwanden+Strassenkorrektion+Schoenengrund-Kirche.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

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AUSZUG

aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES

des

KANTONS GLARUS

14. September 1992

Ss 707

Strassenwesen. Korrektion der Kantonsstrasse in Schwanden. Schönengrund bis Kirche incl. Kreuzplatz. a) Genehmigung des Ausführungsprojektes. b) Genehmigung des Vertrages über den Land- und Gebäudeerwerb mit der Ortsgemeinde Schwanden.

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Die Baudirektion legt dem Regierungsrat am 8. September 1992 folgenden Antrag vor:

Siehe Beilage

Beschluss: Dem Antrag der Baudirektion, Ziffern 1-4, wird zugestimmt.

Auszug an: Baudirektion; Kantonales Hoch- und Tiefbauant, Abteilung Tiefbau; Kantonales Hoch- und Tiefbauamt, Abteilung Denkmalpflege; Umweltschutzamt; Kantonspolizei, Verkehrsabteilung; Finanzkontrolle; Gemeinderat Schwanden; Herrn Rudolf Kubli, Präsident der landrätlichen Strassenbaukommission, Hornergüetli 8, Netstal; HE.

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REGIERUNGSRAT BAUDIREKTION DES KANTONS GLARUS

Telefon 058 - 6361 11

1 4. SEP. 1992 No. 70,

An den Regierungsrat des Kantons Glarus

Glarus, 8. September 1992-Tr

Strassenwesen

Korrektion der Kantonsstrasse in Schwanden

Schönengrund bis Kirche inkl. Kreuzplatz

a) Genehmigung des Ausführungsprojektes

b) Genehmigung des Vertrages über den Land- und Gebäudeerwerb mit der Ortsgemeinde Schwanden

Beim 330 m langen Teilstück zwischen dem Restaurant Schönengrund und der reformierten Kirche in Schwanden handelt es sich um den einzigen Abschnitt

der Hauptstrasse T/A 17 zwischen Linthal und Bilten, welcher noch nicht saniert ist.

Wegen zahlreicher Einsprachen wurde das im. Jahre 1988 aufgelegte Ausführungsprojekt nochmals überarbeitet. Die Einwände der zahlreichen Einsprecher

und der Widerstand breiter Kreise der Bevölkerung richteten sich hauptsächlich gegen den ungenügenden Schutz der Fussgänger und die durch die Hausabbrüche hervorgerufenen Nachteile beim Ortsbild.

Die Ueberarbeitung des Projektes erfolgte durch eine Kommission, in welcher Gestalter, Ortsplaner, Denkmalpfleger, Vertreter des Gemeinderates und der

von der Baudirektion mit der Projektierung beauftragte Ingenieur des Kantonalen Hoch- und Tiefbauamtes mitwirkten Das Projekt fand bei der Bevölkerung breite Zustimmung und schliesslich sprach sich die Gemeindeversammlung Schwanden fast einstimmig für dessen Realisierung aus. Das Projekt war auch Grundlage für

den Kredit gemäss Mehrjahresprogramm 1991 - 1995 zum Ausbau der Kantonsstrasse. Trotz eines Ablehnungsantrages sprach sich auch die Landsgemeinde 1991 eindeutig für einen Ausbau dieses Strassenabschnittes aus.

Das Ausführungsprojekt wurde im Spätherbst 1990 gemäss Art. 67 des kantonalen Strassengesetzes auf der Gemeindekanzlei Schwanden zur Einsichtnahme und Einspracheerhebung öffentlich aufgelegt. Es wurden neun Einsprachen eingereicht. verlangten die Ausarbeitung eines neuen Projektes und beschwerten sich über das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Drei Einsprachen richteten sich gegen den Verlauf der Baulinie im südlichen Abschnitt der Korrektionsstrecke, ein Einsprecher verlangte eine Projektänderung im Bereiche seines Grundstückes und drei Eingaben erfolgten, weil die betroffenen Grundeigentümer verschiedene Fragen über den Landerwerb vorlegten. Schliesslich bemängelten 16 Gewerbetreibende die Reduktion der Parkplätze, bedingt durch die Erstellung einer Parkanlage.

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Der Regierungsrat folgte dem von der Baudirektion vorgeschlagenen Vorgehen, wonach vorerst über die Frage der Legitimation MN zu entscheiden sei, bevor die übrigen Einsprachen behandelt werden sollen.

Mit Entscheid vom 9. Juli 1991 beschloss der Regierungsrat die Einsprache MM abzuweisen, soweit dieser geltend machte, es sei zu Unrecht keine

UVP durchgeführt worden. Im übrigen wurde auf die Einsprache mangels Legitimation

nicht eingetreten. In der Folge wurde der Entscheid des Regierungsrates an das

Verwaltungsgericht weitergezogen. Am 21. April 1992 erliess das Verwaltungsgericht

die Mitteilung an die Parteien, dass die Beschwerde abgewiesen wurde, soweit das

Gericht darauf eintrat. Der schriftliche Entscheid mit den Einzelheiten und den

Begründungen wurde am 3. Juni 1992 versandt. EN verzichtete in der Folge auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Sofort nach dem Bekanntwerden des Urteils des Verwaltungsgerichts wurden

die noch verbliebenen Einsprachen durch die Baudirektion an die Hand genommen. Am 8. Mai 1992 wurde mit sämtlichen Einsprechern verhandelt. Die Einsprecher wurden insbesondere auch über das Verfahren, den weitern Ablauf und ihre Rechtsmittel informiert. Verschiedene Einsprecher erklärten, dass aufgrund

der von den Vertretern der Baudirektion erteilten Auskünfte ein Rückzug ihrer Einsprache wahrscheinlich sei. Den Begehren der drei Einsprecher zur Verlegung

der Baulinie wurde entsprochen, so dass diese drei Einsprachen hinfällig wurden. Die drei Einsprecher EEE

die grundsätzlich keine Einwände gegen das Projekt geltend machten, erklärten sich damit einverstanden, dass alle die noch offenen Fragen im Rahmen des Landerwerbs

im Anschluss an die Genehmigung des Ausführungsprojektes gelöst werden sollen. Schliesslich erklärten auch die 16 Gewerbetreibenden ihr Einverständnis, dass

der Regierungsrat von einem Entscheid betreffend der Reduktion der Parkplätze Umgang nehmen könne. Es wurde seitens der Einsprecher erkannt, dass Ihre Einsprache voraussichtlich allein schon wegen der fehlenden Legitimation kaum Aussicht

auf Erfolg haben könnte. Es verblieb somit noch die Einsprache von EN Schulhaus). Durch die notwendige Landabtretung im Bereiche des Hauseinganges hätte der betroffene Grundeigentümer und Geschäftsinhaber drei Parkplätze eingebüsst. In Verhandlungen mit dem Gemeinderat Schwanden erklärte sich dieser zu einer Landabtretung zur Schaffung von Realersatz bereit. Die drei neuen Parkplätze können nördlich vom alten Schulhaus, welches wie erwähnt EN gehört, erstellt werden. Demzufolge muss der aufgelegte Gestaltungsplan entsprechend geändert werden. Durch die Schaffung der drei zusätzlichen Parkplätze wird das "Pärkli" in seiner gestalterischen Form nur unwesentlich und in den Grundzügen überhaupt nicht verändert. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Landabtretung durch die Gemeinde Schwanden und der Erstellung der drei Parkplätze gemäss dem abgeänderten Gestaltungplan, Plan Nr. 054'154 des Kant. Hoch- und Tiefbauamtes vom 31.8.1992, erklärte

am 1. September 1992 schriftlich den Rückzug seiner Einsprache vom 29. November 1990.

Der Regierungsrat hat somit keine weiteren Einspracheentscheide zum Projekt betreffend der Korrektion der Kantonsstrasse in Schwanden zu treffen. Die im Zusammenhang mit den Einsprachen vorgenommenen Aenderung sind nicht wesentlich und das nun bereinigte Projekt weicht nur in kleinen Einzelheiten vom Auflageprojekt ab. Die Voraussetzung zur Genehmigung des Projektes durch den Regierungsrat gemäss Art. 60 und Art. 67 des kantonalen Strassengesetzes ist damit erfüllt. Die erwähnten Aenderungen sind in den Plänen, die wir Ihnen .hiermit zur Genehmigung unterbreiten, berücksichtigt. Wie bereits dargelegt, handelt es

sich um die Verlegung der Baulinie im südlichen Teil der Korrektionsstrecke

und den Einbezug von drei zusätzlichen Parkplätzen ins "Pärkli"

= 25

Schliesslich soll dem Begehren des Gemeinderates entsprochen werden, die definitive Baulinie, die gemäss Auflageprojekt entlang der Südfront des Hauses ehem. Bäckerei pr verläuft, nur als provisorisch zu erklären. Es könnten hier im Zusammenhang mit der geplanten neuen Ueberbauung noch Anpassungen notwendig werden. Von dieser provisorischen Baulinie sollte nicht wesentlich abgewichen werden, um die Interessen des Ortsbildschutzes - das Rothaus befindet sich in unmittelbarer Nähe - nicht nachteilig zu tangieren.

Bereits vor mehr als dreissig Jahren wurden die ersten Pläne für die Korrektion der Kantonsstrasse in Schwanden im Bereiche des Kreuzplatzes erstellt. Erst heute konnte eine aus verkehrstechnischer und ortsbildschützerischer Sicht annehmbare Lösung gefunden werden. Ermöglicht wurde dies in erster Linie deshalb, weil mit dem neuen Anschluss der Sernftalstrasse an

die Hauptstrasse ein grosser Teil des Verkehrs nicht mehr über den Kreuzplatz fliesst und die Einmündung in die Kantonsstrasse beim SBB-Uebergang dadurch an Verkehrsbedeutung verloren hat. Damit konnte auch auf die Erstellung von Einspurstrecken verzichtet werden.

Im Hinblick auf diese Strassenkorrektion hat die Gemeinde Schwanden bereits vor einigen Jahren in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die drei zusammengebauten Wohnhäuser . Seitens der Gemeindebehörden von Schwanden und auch der Landräte von Schwanden wurde die Baudirektion ersucht, diese drei Objekte zu erwerben. Die Baudirektion hat jedoch immer den Standpunkt vertreten, dass der Landerwerb erst zu jenem Zeitpunkt erfolgen könne, in dem ein vom Regierungsrat genehmigtes Ausführungs-

projekt und die Zusicherung der Bundesbeiträge des Bundesamtes für Strassenbau vorliegen.

Nach der Bekanntgabe des Urteils des Verwaltungsgerichtes wurden im Frühjahr 1992 die Verhandlungen über den Landerwerb der drei erwähnten Objekte aufgenommen.

Sie konnten relativ rasch abgeschlossen und ein entsprechender Vertrag ausgearbeitet werden. Der Vertragsabschluss erfolgt einerseits ‘unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung Schwanden dem Verkauf zu den ausgehandelten Bedingungen zustimmt und anderseits, dass wie bereits erwähnt, der Regierungsrat das Projekt genehmigt und das zuständige Bundesamt die Bundesbeiträge zusichert. Der Gesamtbetrag der durch den Kanton zu leistenden Entschädigung beläuft sich auf OO mE zuzüglich die Verzinsung zum Hypothekarsatz EN von derzeit ab dem 1. Juni 1992 und Nebenkosten. Unter diesen Vorbehalten und Bedingungen können wir Ihnen den Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Schwanden und dem Land Glarus zur Genehmigung unterbreiten.

Gemäss den im August/September 1990 von der Ü, un dem Kantonalen Hoch- und Tiefbauamt ausgearbeiteten Kostenvoranschlägen betragen die Gesamtkosten der Korrektion Fr. 6'930'000.--. Der Anteil an Landerwerbs- und Gebäudekosten im Verhältnis zu den eigentlichen Strassenbaukosten ist verhältnismässig hoch. Die Baudirektion ist bestrebt, die Vorbereitungen zur Sanierung

so voranzutreiben, dass doch in absehbarer Zeit mit den Arbeiten begonnen werden kann.Immerhin dürften allliein die Landerwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern und Hausbesitzern doch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Die wichtigsten Pläne des Ausführungsprojektes befinden sich an der Planwand im Regierungsratssaal. Alle übrigen Pläne, der technische Bericht, der Kostenvoranschlag, sämtliche Akten über die Einsprachen und die Vernehmlassungen der verschiedenen Amtsstellen legen wir zu Ihrer Einsichtnahme in die Regierungs-

ratsmappe. Auch der Kaufvertrag in sechsfacher Ausführung legen wir diesen Akten bei.

Wir beantragen Ihnen somit wie folgt:

l. Das aufgrund der Einspracheverhandlungen bereinigte Ausführungsprojekt der Kantonsstrasse in Schwanden, des Abschnittes Schönengrund bis reformierte Kirche inkl. Kreuzplatz,gemäss Art. 60 Abs. 1 und Art. 67 Abs. 4 des kantonalen Strassengesetzes zu genehmigen.

2. Davon Kenntnis zu nehmen, dass sämtliche nach dem Beschwerdeentscheid des Verwaltungsgerichtes vom 3. Juni 1992 i.S. EEE sesen Baudirektion und Regierungsrat noch hängigen Einsprachm zurückgezogen wurden und damit als erledigt abgeschrieben werden können.

3. Den zwischen der Baudirektion und dem Gemeinderat Schwanden ausgehandelten Kaufvertrag über den Erwerb der Häuser pn der Kreuzgasse zu genehmigen.

4. Die Baudirektion zu beauftragen, dem Bundesamt für Strassenbau das Beitragsgesuch einzureichen.

BAUDIREKTION DES KANTONS GLARUS

LI. Pipe, Auszug an: \

- Baudirektion

- Kantonales Hoch- und Tiefbauamt, Abt. Tiefbau

- Kantonales Hoch- und Tiefbauamt, Abt. Hochbau (Denkmalpflege) - Umweltschutzamt

- Kantonspolizei, Verkehrsabteilung

Herrn Rudolf Kubli, Präsident der landrätlichen Strassenbaukommission

- Gemeinderat Schwanden

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