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RRB Nr. 912/2023

Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, Betriebsbeitrag 2023–2026, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

912. Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (Betriebsbeitrag 2023–2026)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 11. November 2022 ersucht der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 1 480 000, um seine Aktivitäten in den Jahren 2023–2026 weiterführen zu können.

2. Der VEHI Der VEHI mit Sitz in Bäretswil bezweckt die Erhaltung von ausgewählten, historischen gewerblichen und industriellen Geräten, Betriebsanlagen und Bauten mit ihren Traditionen. Diese sollen als Zeugen der Kultur des Zürcher Oberlandes und angrenzender Gebiete erhalten bleiben. Der Verein entstand am 25. Oktober 1979, um den Verlust der Alten Sagi Stockrüti in Bäretswil abzuwenden. In den letzten Jahren unterzog sich der VEHI einem Prozess der Professionalisierung in organisatorischer, administrativer und kuratorischer Hinsicht. Dieser Prozess wurde von der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des Amtes für Raumentwicklung angestossen und begleitet. Seit dem 1. Januar 2019 hat der VEHI eine neue Organisationsstruktur als Dachorganisation folgender vier Vereine: – Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal, Steg – Verein Alte Windenmacherei Brüngger, Wila – Verein NIK – Neuthal Industriekultur – Verein Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil 2022 ist als fünftes Mitglied dazugestossen: – Dampfbahnverein Zürcher Oberland (DVZO) Das Bestreben des VEHI und seiner angegliederten Vereine ist es, durch Eigeninitiative, Koordination und Information die Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Zürcher Oberlandes lebendig zu halten und dabei die Zusammenhänge zwischen Landschaft (Flusstäler), Bevölkerung (Sozialgefüge), Technik (Eisenbahn, Wasserkraft) und Wirtschaft (z. B. Textilindustrie) zu vermitteln. Der VEHI und die ihm angeschlossenen Vereine halten die ihnen anvertrauten Anlagen und Gebäude in einwandfreiem Zustand, zeigen sie interessierten Besucherinnen und Besuchern und demonstrieren deren Funktionsweise.

Die freiwillig geleistete Arbeit im VEHI und den angeschlossenen Vereinen beläuft sich auf rund 20 000 Stunden pro Jahr, aufgeteilt auf Hunderte Freiwillige. Mit dem DVZO ist 2022 ein weiterer Verein dazugekommen, der seine Leistungen fast ausschliesslich mit Freiwilligen erbringt.

3. Drechslerei Kleintal, Steg Dank vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer betreibt der Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal ein aktives Kleinmuseum, das an verschiedenen Veranstaltungen und Führungen 2022 rund 1400 Besucherinnen und Besucher empfangen konnte. Mit den Betriebsbeiträgen unterstützt der VEHI den Verein Drechslerei Kleintal jährlich mit Fr. 9000, ab 2023 sind Fr. 10 000 budgetiert. Das Gebäude gehört dem Kanton Zürich. Der Verein besitzt ein unbefristetes Baurecht, die Mobilien und Gerätschaften sind Eigentum des Vereins.

4. Alte Windenmacherei Brüngger, Wila Das Grundstück und das Gebäude der alten Windenmacherei in Wila samt Mobilien und Gerätschaften gehören der Witwe des einstigen Windenmachers Alfred Brüngger. Der Verein Alte Windenmacherei Brüngger hält die Anlage in betriebsfähigem Zustand und macht sie der Öffentlichkeit an Veranstaltungen und Führungen zugänglich. Mit den Betriebsbeiträgen unterstützt der VEHI die Windenmacherei mit jährlich Fr. 1000.

5. NIK – Industriekultur Neuthal Das Industrieensemble Neuthal ist ein Ortsbild von nationaler Bedeutung und die Sammlung an funktionsfähigen Textilmaschinen weltweit einmalig. Die vom Verein Neuthal Textil- und Industriekultur (NIK) benutzten Gebäude und Anlagen befinden sich im Eigentum des Kantons und werden dem Verein zur Verfügung gestellt. Auch die Webmaschinen gehören dem Kanton. Seit den frühen 1990er-Jahren besteht in den Gebäuden der ehemaligen Baumwollspinnerei eine Museumsspinnerei, die 2010 mit der Webmaschinensammlung Rüti und 2014 mit einer Handmaschinenstickerei erweitert wurde. Für den Museumsbetrieb ist seit 2019 der Betreiberverein NIK verantwortlich. Der NIK fasst vier Arbeitsgruppen zusammen, welche die Themen Spinnen, Weben, Sticken sowie Wasserkraft und Sozialwirtschaft pflegen und vermitteln. Mit der «Vision Neuthal» vom 22. März 2016 und dem «Masterplan Neuthal 2.0» vom 14. Dezember 2017 wurden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Museumsbetriebs im Neuthal erarbeitet. Der Masterplan sieht unter anderem vor, die Vereinsstruktur zu straffen, die

Öffnungszeiten zu erweitern, mehr Individualbesucherinnen und -besucher und Familien anzusprechen sowie die Leitung, das Marketing und die Administration zu professionalisieren. Mittelfristig werden jährlich 10 000 Besucherinnen und Besucher angestrebt, was ungefähr einer Verdopplung der heutigen Zahlen entspricht. Längerfristig hat das Museum Neuthal das Potenzial, sich zum führenden Museumsstandort im Bereich Industriekultur und zum ERIH-Ankerpunkt (European Route of Industrial Heritage) mit internationaler Ausstrahlung zu entwickeln und fünfmal mehr Besucherinnen und Besucher als heute anzuziehen. Ein Teil des Masterplans wurde mit der Gründung des NIK und der Eingliederung in den VEHI bereits umgesetzt. 2019 wurden erstmals feste Mitarbeitende eingestellt, um die rund 100 Freiwilligen von organisatorischen und betrieblichen Aufgaben zu entlasten. Seit November 2020 wird der Betrieb von einer professionellen Museumsleitung koordiniert. 2021 folgte die Erweiterung der Öffnungszeiten, das Museum hat seither von Mai bis Oktober jeden Sonntag für Individualbesucherinnen und -besucher geöffnet. Als Nächstes steht unter anderem die Erneuerung der Dauerausstellung an und das Projekt «Schule ins Museum», das mit begleitenden Workshops ein attraktives Angebot für Schulklassen bereitstellen wird. Zur Erarbeitung von Arbeitsgrundlagen für die altersgerechte Vermittlung möchte der NIK eine Fachperson Museumspädagogik mit einem Pensum von 20% anstellen. Entsprechend ist der Gesuchsbeitrag gegenüber der Vorperiode um Fr. 20 000 höher. Das Hochbauamt plant parallel zur Museumsentwicklung und in enger Abstimmung mit den Bedürfnissen des Betriebs die Instandsetzung der Gebäude und der Infrastruktur. Das Fabrikgebäude benötigt statische und bauphysikalische Ertüchtigungen und eine neue Erschliessung, auch die Haustechnik muss erneuert werden. Im ehemaligen Werkstattgebäude wird ein neues Besucherzentrum eingebaut. Zum Schutz der Kulturgüter soll ausserdem eine Hochwasserentlastung erstellt werden. Neben dem Substanzerhalt werden die geplanten Massnahmen die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich das Museum in den kommenden Jahren gemäss Masterplan entwickeln kann. Aus verschiedenen Gründen muss auch der Gebrauchsleihevertrag

für die kantonalen Liegenschaften in Neuthal aus dem Jahr 1996 überarbeitet werden (Verleiher damals: Tiefbauamt, Liegenschaftenverwaltung). Der neue Gebrauchsleihevertrag zwischen dem Immobilienamt und dem VEHI sieht vor, die Kosten, die durch den Betrieb des Museums entstehen, dem Verein zu überwälzen. Bisher kam das Immobilienamt für die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung auf, neu sollen diese Kosten über die Betriebsbeiträge finanziert werden. Der Verein rechnet mit jährlich zusätzlich Fr. 50 000 für Nebenkosten, die über die Betriebsbeiträge zu finanzieren sind.

Vom Betriebsbeitrag an den VEHI ging zwischen 2019 und 2022 der grösste Teil an den NIK, jährlich Fr. 165 000. Einen beachtlichen Teil der Betriebskosten deckt der NIK durch Einnahmen aus Führungen und Museumseintritten, im Jahr 2022 waren es rund Fr. 90 000. Für die Periode 2023–2026 beantragt der VEHI eine Erhöhung der Beiträge für Neuthal um jährlich Fr. 70 000 auf Fr. 235 000 (Fr. 20 000 für eine Fachperson Museumspädagogik und Fr. 50 000 für die Mehrkosten aufgrund des neuen Gebrauchsleihvertrags).

6. Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil Die Alte Sagi Stockrüti ist die letzte von einem Wasserrad angetriebene Sägerei im Zürcher Oberland. Sie befindet sich im Eigentum des VEHI. Heute betreibt der Verein Alte Sagi Stockrüti darin ein kleines Museum und hält Maschinen und Antriebstechnik funktionsfähig. Von den Betriebsbeiträgen gehen jährlich Fr. 9000 vom VEHI an die Alte Sagi, ab 2023 sind Fr. 10 000 budgetiert.

7. DVZO Der DVZO wurde 1969 gegründet. Er setzt sich zum Ziel, die historischen Dampf- und Elektrolokomotiven, das Rollmaterial sowie die Bahnstrecke Hinwil–Bauma zu erhalten. Im Jahr 2000 ist der Streckenabschnitt Bauma–Bäretswil ins Eigentum des Vereins übergegangen, der über die Rechte und Pflichten eines konzessionierten Eisenbahnunternehmens mit freiem Netzzugang verfügt. Heute zählt der DVZO rund 900 Mitglieder, davon rund 200 Aktivmitglieder. Zwischen Bauma und Hinwil betreibt der DVZO einen nicht gewinnorientierten, regelmässigen Bahnbetrieb. Der öffentliche Fahrbetrieb findet jeweils am ersten und dritten Sonntag der Monate Mai bis August statt. Im September und Oktober verkehren die Züge jeden Sonntag. Dabei wird ein Betrieb mit zwei Dampfzügen geführt, was einen fast lückenlosen Taktfahrplan zwischen 9.30 Uhr und 16.30 Uhr gewährleistet. Hinzu kommen zahlreiche Extrafahrten für Unternehmen, Institutionen und Private. Pro Jahr nutzen rund 25 000 Personen die DVZO- Züge. Eine Dampfbahnfahrt im Oberland lässt sich dank des Bahnhofs Neuthal auch gut mit einem Besuch im Museum Neuthal verbinden. Seit 2020 betreibt der DVZO ausserdem ein historisches Postauto, das unter anderem bei der Drechslerei Kleintal in Steg Halt macht. Für den Tourismus im Zürcher Oberland und die VEHI-Vereine sind die Aktivitäten des DVZO von grosser Bedeutung.

Mit der Realisierung des Ausbauprojekts Depotareal Bauma wird in den kommenden Jahren auch der Vermittlung von Wissen an die Besucherinnen und Besucher verstärkt Beachtung geschenkt. Dabei soll nicht einfach Bahnwissen thematisiert werden, sondern gezielt Informationen zur Einbettung der Eisenbahn in die Industrialisierung und die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts weitergegeben werden. Eine besondere und aufwendige Aufgabe nimmt der DVZO im Bereich Ausbildung wahr. Um den Bahnbetrieb mit historischem Rollmaterial sicherheitskonform aufrechtzuerhalten, braucht es ausgebildetes Personal. Da dieses nur teilweise aus dem Berufsumfeld der Eisenbahn gewonnen werden kann, bildet der DVZO erfolgreich Laiinnen und Laien aus. Damit gewährleistet der Verein, dass es auch in Zukunft Menschen gibt, die wissen, wie man die historischen Anlagen und Fahrzeuge wartet, repariert und betreibt. Für den Betrieb der Strecke Bauma–Hinwil sind wiederkehrende Investitionen notwendig: Der DVZO muss den Unterhalt der Gleisanlagen gemäss Bundesvorschriften sicherstellen. Hinzu kommen der wiederkehrende Unterhalt der Sicherungsanlagen (Signale, Barrieren usw.) und die Instandhaltungsarbeiten an den vereinseigenen Liegenschaften (Bahnhöfe Bäretswil und Neuthal, verschiedene Nebenbauten). Zusammen mit den Abgaben und Gebühren sowie dem Material, Personal- und PR-Aufwand hat der Verein jährlich wiederkehrende Kosten von insgesamt rund Fr. 400 000 zu decken. Die Hälfte davon finanziert der DVZO durch Ticketverkäufe, Gastronomie und Shopverkäufe. Rund Fr. 100 000 kommen durch Mitgliederbeiträge und Spenden dazu. Der DVZO schrieb in den vergangenen fünf Jahren jährlich Verluste zwischen Fr. 120 000 (2020) und Fr. 55 000 (2018). Von den Betriebsbeiträgen gehen ab 2023 jährlich Fr. 95 000 vom VEHI an den DVZO. Der DVZO kann damit seine Angebote und Tätigkeiten auf eine nachhaltige Grundlage stellen.

8. Finanzierung des VEHI Für die Jahre 2011–2014 bewilligte der Regierungsrat dem VEHI mit Beschluss Nr. 1572/2011 erstmals Betriebsbeiträge von insgesamt Fr. 369 000. Mit RRB Nr. 202/2015 wurden für die Jahre 2015–2018 erneut Beiträge von insgesamt Fr. 500 000 bewilligt. Die Beiträge für die Jahre 2019–2022 beliefen sich auf Fr. 800 000 (Baudirektionsverfügung Nr. 358/2019). Neben den Betriebsbeiträgen erhielt der VEHI 2012, 2016 und 2019 Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds:

– mit RRB Nr. 178/2012 Fr. 300 000 für die Einrichtung von Ausstellungen und Beschilderungen – mit RRB Nr. 1232/2016 Fr. 270 000 für die Erneuerung des Industriepfads Zürcher Oberland – mit RRB Nr. 627/2019 Fr. 850 000 für die Museumsentwicklung in Neuthal Neben den Beiträgen des Kantons decken der VEHI und die angegliederten Vereine die Betriebskosten durch Eintritte, Spenden und Ticketverkäufe. Die Gemeinden Bauma und Bäretswil tragen jährlich Fr. 55 000 zu den Betriebskosten bei. Zur Deckung der Defizite ist der VEHI weiterhin auf Beiträge des Kantons angewiesen. Die Finanzplanung des VEHI für die Jahre 2023–2026 gestaltet sich folgendermassen (ohne Investitionen in die Museumsinfrastruktur): in Franken 2023 2024 2025 2026 Aufwand 456 000 436 000 436 000 436 000 Eigenertrag 31 000 11 000 11 000 11 000 Betriebsbeiträge öffentliche Hand* 55 000 55 000 55 000 55 000 Aufwandüberschuss 370 000 370 000 370 000 370 000 * ohne die Betriebsbeiträge des Kantons

9. Würdigung und Beurteilung des Gesuchs Der VEHI hat in den vergangenen Jahren an all seinen Standorten im Zürcher Oberland eindrückliche Arbeit geleistet. Er ist mit seiner erneuerten Organisationsform sowie den idealistisch gesinnten Fachleuten, die keine Mühe scheuen und stets ein attraktives und erweitertes Angebot für alle Bevölkerungskreise bereithalten, für die Zukunft gut aufgestellt. Die Integration des DVZO in den VEHI war ein kluger und folgerichtiger Schritt. Die Industrialisierung im Zürcher Oberland wäre ohne die Eisenbahn nicht denkbar gewesen. Und gleich wie die bisherigen Vereine des VEHI, verfügt der DVZO über eine äusserst aktive Basis, die sich vorwiegend ehrenamtlich für die Erhaltung des Oberländer Kulturerbes engagiert. Es ist begrüssenswert, dass sich die fünf Vereine unter dem Dach des VEHI zusammengefunden haben, um gemeinsam das industrielle und handwerkliche Erbe der Region funktionstüchtig zu halten und lebhaft zu vermitteln. Hervorzuheben ist die grosse Eigenleistung des VEHI und der angegliederten Vereine. Erst das grosse Engagement der Mitglieder und die jährlich rund 20 000 freiwillig geleisteten Arbeitsstunden ermöglichen die Aufrechterhaltung der verschiedenen Museen und Angebote.

Die kantonale Denkmalpflege und das Staatsarchiv haben das Gesuch geprüft. Das Angebot des VEHI und seiner angegliederten Vereine zeichnet sich durch Qualität, Originalität, Einmaligkeit und Professionalität aus. Würde der Betrieb und der Professionalisierungsprozess infolge mangelnder Finanzen künftig nicht mehr weitergeführt werden können, hätte dies spürbare Einbussen im kulturellen Leben des Zürcher Oberlandes zur Folge. Auch als Eigentümer der Liegenschaften in Neuthal, der Webmaschinen und der Drechslerei Kleintal hat der Kanton ein Interesse daran, dass der VEHI in den kommenden Jahren seine Aktivitäten weiterführen und ausbauen kann. Die Erhöhung der jährlichen Bei­träge von Fr. 200 000 auf Fr. 370 000 ist gerechtfertigt durch die Schaffung einer Vermittlungsstelle, die Mehrkosten aufgrund des neuen Gebrauchsleihevertrags und die neuen Beiträge an den DVZO. Ein vom Kanton zu deckender Finanzbedarf von Fr. 1 480 000 für den Zeitraum 2023–2026, das heisst jährlich höchstens Fr. 370 000, erweist sich als ausgewiesen.

10. Zusicherung und Auf‌lagen Gemäss § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 lit. d des Lotteriefondsgesetzes (LFG, LS 612) werden die Mittel des Denkmalpflegefonds für gemeinnützige Zwecke im Bereich Denkmalpflege verwendet. Dabei müssen die unterstützten Vorhaben gemeinnützig sein, nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, einen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sein (§ 6 Abs. 1 LFG). Darunter fallen insbesondere auch Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen, die längstens für fünf Jahre gewährt werden können; über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden (§ 6 Abs. 2 LFG). Diese Voraussetzungen werden vorliegend erfüllt. Gemäss § 9 Abs. 2 LFG entscheidet über Beiträge bis 1 Mio. Franken die Baudirektion und über Beiträge bis 2 Mio. Franken der Regierungsrat abschliessend. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Der Betrag ist im Budget 2023 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2026 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. An die Betriebskosten des VEHI ist für die Jahre 2023–2026 ein jährlicher Beitrag von Fr. 370 000 zuzusichern. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags jährlich bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege die Budgets des VEHI und der angegliederten Vereine für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnungen des Vorjahres geprüft und genehmigt hat.

Der in den letzten Jahren von der kantonalen Denkmalpflege begleitete Prozess der Professionalisierung soll weitergeführt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An die Betriebskosten des Vereins zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) wird für 2023–2026 ein jährlicher Beitrag von Fr. 370 000, insgesamt höchstens Fr. 1 480 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.

II. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags jährlich bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung der Budgets des VEHI und der angegliederten Vereine für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnungen des Vorjahres durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des Amtes für Raumentwicklung.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, c/o Hans Peter Hulliger, Rigistrasse 3, 8344 Bäretswil (E), die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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