06.101
Loi fédérale sur les finances de la Confédération. Blocage de crédits
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Fässler, Dormond Béguelin, Frösch, Günter, Heim Bea, Marti Werner, Marty Kälin, Rey)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Fässler, Dormond Béguelin, Frösch, Günter, Heim Bea, Marti Werner, Marty Kälin, Rey)
Ne pas entrer en matière
Bugnon André · 1VP-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Avec le temps, le blocage de crédits est devenu un instrument de gestion budgétaire d'importance majeure. Il a été introduit pour la première fois le 13 décembre 1996 et a été reconduit en décembre 2002 dans une loi dont l'échéance est arrêtée au 31 décembre 2007.
Sollicité à sept reprises par le Conseil fédéral dans le cadre du message concernant le budget, le blocage de crédits a à chaque fois été accepté par les chambres, ce qui a permis de réduire les dépenses de plus de 1 milliard de francs au total. Selon le droit en vigueur, il y a actuellement trois situations dans lesquelles les crédits peuvent être bloqués. La présente demande de modification de la loi sur les finances ne concerne que l'une de ces possibilités, à savoir celle permettant à l'Assemblée fédérale de bloquer partiellement les plafonds de dépenses, les crédits d'engagement et les crédits budgétaires qu'elle a ouverts. Il s'agit surtout de s'assurer que le budget est conforme au frein à l'endettement et est utilisé dans le cadre d'une gestion des finances axée sur la durabilité. Le blocage s'applique à tous les crédits, certains d'entre eux pouvant toutefois en être exclus ou être soumis à un taux différent de blocage.
Etant donné l'échéance au 31 décembre 2007 de l'autorisation actuelle de pouvoir utiliser cet instrument financier et le fait que le Conseil fédéral l'utilise régulièrement dans le cadre de sa gestion financière, celui-ci propose d'introduire ce droit de façon permanente dans la loi sur les finances, plutôt que de continuer à travailler avec un arrêté fédéral dont la durée d'application est limitée dans le temps.
Ainsi, il est prévu de compléter la loi sur les finances de la Confédération par une section traitant du blocage et de la libération de crédits et par l'introduction de deux nouveaux articles 37a et 37b indiquant les modalités d'application de ces dispositions, qui ne sont par ailleurs pas nouvelles puisque déjà en vigueur actuellement grâce à l'acceptation d'arrêtés à durée de validité limitée.
Lors de sa séance des 16 et 17 avril 2007, la Commission des finances du Conseil national a traité le projet du Conseil fédéral sur ce sujet. Elle a pris note des considérations apportées par le représentant de l'administration sur ce projet, ainsi que du fait que le Conseil des Etats avait accepté ce projet de loi lors de la session de mars, à l'unanimité moins 1 voix.
Diverses voix se sont exprimées pour s'opposer au projet en argumentant que la mesure proposée était trop contraignante pour les structures concernées par le blocage de crédits et qu'il n'était pas logique de faire des coupures de crédits alors que ceux-ci avaient été admis par le Parlement. Une proposition de non-entrée en matière a été déposée. Elle a été combattue par une partie des commissaires qui ont relevé la nécessité de maintenir le système existant qui avait fait ses preuves et avait permis de faire respecter le frein aux dépenses en diminuant les dépenses de la Confédération de plus de 1 milliard de francs, comme je l'ai déjà évoqué.
Au vote, la proposition de non-entrée en matière a été repoussée, par 13 voix contre 8.
Deux autres propositions d'amendement portant sur l'article 37a, pour tenter d'adoucir sa portée, ont également été repoussées par la commission par 13 voix contre 8.
Enfin, au vote final, la commission, par 13 voix contre 5 et 2 abstentions, propose au Conseil national d'accepter le projet de loi tel qu'il est présenté par le Conseil fédéral.
C'est pourquoi, au nom de la majorité de la commission, je vous demande d'accepter les articles 37a et 37b de la loi sur les finances de la Confédération.
Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Ebenfalls mit 13 zu 8 Stimmen beantragt sie Ihnen die Ablehnung der Anträge der Minderheiten Rey und Marti Werner.
Das geltende Recht sieht drei Gründe für das Sperren von Krediten vor:
wenn die Rechtsgrundlagen für voraussehbare Aufwände oder Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlages noch fehlen;
um einen Fehlbetrag aus dem Ausgleichskonto gemäss Schuldenbremse abzubauen und rückwirkend Überschreitungen des Ausgabenplafonds auszugleichen;
zur vorwärtsorientierten haushaltpolitischen Steuerung und zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlages.
Gegenstand dieser Vorlage ist der letzte der genannten Gründe für eine Kreditsperre. Warum? Am 31. Dezember 2007 läuft das befristete Kreditsperrungsgesetz aus. Da die Kreditsperre nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der Finanzkommission regelmässig Bestandteil der bundesrätlichen Haushaltsteuerung ist, gilt es diese Bestimmung nun ins Dauerrecht zu überführen, und zwar durch die Eingliederung der Kreditsperrebestimmungen in das Finanzhaushaltgesetz.
Die Bundesversammlung kann im Rahmen des Voranschlages Voranschlags- und Verpflichtungskredite sowie Zahlungsrahmen ganz oder teilweise sperren. Die so erzielten Kreditreste führen zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes. Das Instrument ist flexibel, die Höhe des Sperrsatzes kann individuell und in Abhängigkeit zum gewünschten Entlastungsziel oder zu weiteren finanzpolitischen Zielen festgelegt werden. Im Rahmen der Ausnahmeregelungen wurden bis heute die nichtsteuerbaren Voranschlagskredite - z. B. die Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen, die Passivzinsen, die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen - regelmässig von der Sperre ausgenommen. Weiter beantragt der Bundesrat grundsätzlich keine Kreditsperren auf den Voranschlägen der Bundesversammlung, der eidgenössischen Gerichte und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Kreditsperren können ganz oder teilweise aufgehoben werden - erstens zur Einhaltung zwingender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, zweitens im Falle einer schweren Rezession. Mit den bisherigen sechs Kreditsperren in den Voranschlägen 1997, 1999, 2003, 2004, 2005 und 2007 konnte der Haushalt netto, also nach teilweiser Aufhebung der Sperre, um über eine Milliarde Franken entlastet werden. Im Durchschnitt haben Bundesrat und Parlament knapp 20 Prozent der gesperrten Mittel wieder freigegeben.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Kreditsperre ihre Grenzen hat, denn sie sperrt die für eine bestimmte Aufgabe zur Verfügung stehenden Mittel, ohne an der Aufgabenerfüllung an sich Korrekturen vorzunehmen. Höhere Entlastungsvolumen bedingen konkrete Anpassungen bei der Aufgabenerfüllung, was in der Regel nicht ohne gesetzliche Änderungen möglich ist. Zudem kann die Kreditsperre aufgrund ihrer flächendeckenden Anwendung mittel- bis längerfristig dazu führen, dass kleinere Aufgabengebiete durch grosse und stark wachsende Bereiche schleichend verdrängt werden. Diese Gefahr war denn auch eines der Argumente der ablehnenden Minderheit der Finanzkommission. Gerade aus diesem Grund sind für die mittel- bis längerfristige Haushaltsteuerung klare Prioritätssetzungen und rigorose Reformen in den Aufgabengebieten unerlässlich.
Artikel 37a des Finanzhaushaltgesetzes ermächtigt die Bundesversammlung, im Rahmen des Voranschlages die bewilligten Zahlungsrahmen, Verpflichtungskredite und Voranschlagskredite teilweise zu sperren. Über Ausnahmen entscheidet das Parlament im Rahmen des Bundesbeschlusses zum Voranschlag. Als Instrument zur Sicherung des Haushaltausgleichs visiert die Kreditsperre nur die finanzierungswirksamen Anteile eines Voranschlagskredites an, die Anwendung auf nichtfinanzierungswirksame Anteile sowie auf die Leistungsverrechnungen ist ausgeschlossen. Die Kreditsperre gilt jeweils für das Voranschlagsjahr.
Nach Artikel 37b des Finanzhaushaltgesetzes hat der Bundesrat die Befugnis, die von den eidgenössischen Räten beschlossene Kreditsperre ganz oder teilweise aufzuheben, sofern bestehende Rechtsansprüche honoriert werden müssen. Solche Rechtsansprüche können einerseits aus den materiell-gesetzlichen Grundlagen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe erwachsen, und andererseits müssen Zahlungen auch dann geleistet werden, wenn die Eidgenossenschaft durch rechtskräftige Verfügungen oder Verträge sich dazu verpflichtet hat.
Ein weiteres Bedenken der ablehnenden Minderheit betraf die Auswirkungen auf Subventionsempfänger sowie auf Kantone und Gemeinden. Es gilt aber hier, dass eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Bundesbeiträge in der Regel von der Sperre ausgenommen werden. Es kann diesbezüglich auf die bewährte Praxis der Kreditsperren der letzten Jahre verwiesen werden. Im Falle einer schweren Rezession kann die Kreditsperre ebenfalls ganz oder teilweise aufgehoben werden, was jedoch der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf.
Das Gesetz, welches dem fakultativen Referendum untersteht, soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mit 13 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission aufgrund dieser gerafft genannten Überlegungen, auf die Vorlage einzutreten.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Ich beantrage Ihnen mit meinem Minderheitsantrag Nichteintreten auf diese Vorlage. Warum?
1. Für mich ist das nun wirklich die finanzpolitische Bankrotterklärung des Bundesrates und des Parlamentes. Wenn man sich selber auf diese Weise Schranken auferlegen muss, weil man sonst nicht in der Lage ist, ein Budget zu machen, das Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht hält, ist das mehr als bedenklich. Mir scheint das Wichtigste, dass man korrekt budgetiert, dass man korrekte Angaben macht und nicht hinterher sagt: Juhu, es war nichts, wir müssen noch ein bisschen kürzen! Das ist eine Finanzpolitik mit Hüst und Hott, der man als finanzpolitisch sensibler Mensch nicht zustimmen kann. Wir müssen ein Budget machen, das die Schuldenbremse einhält, und damit ist dieser Schuldenbremse Genüge getan. Ein Budget zu entwerfen, das erst schuldenbremsekonform wird, wenn man noch eine Kreditsperre verfügt hat, ist nicht lauter. Wenn man nachträglich kürzen muss, ist ungenügende Vorarbeit geleistet worden.
2. Die Kreditsperre ist ein ungeeignetes Instrument. Es ist ein flächendeckend wirkendes Instrument, ein Rasenmäherinstrument, wie immer wieder gesagt wird. Natürlich kann man jetzt auch sagen, man könne dem Departement sagen, wie viel man in Franken sparen müsse, dann müsse es das nicht über die Kreditsperre machen. Aber das ist nicht die Idee der Kreditsperre. Eine Kreditsperre sperrt eben die Kredite prozentual.
Auf Seite 303 der Botschaft steht, das sei eine vorwärtsorientierte haushaltpolitische Steuerung. Rückwärtsgerichtet ist das doch! Wenn man nicht richtig budgetiert und hinterher sagt, jetzt sperre man noch ein bisschen, hat das nichts mit Vorwärtsschauen zu tun - im Gegenteil!
Auf Seite 307 ist zu lesen: "Im Voranschlag 2007 hat der Bundesrat nun erstmals eine Kreditsperre beantragt, obwohl das Jahr 2007 auch ohne Kreditsperre voraussichtlich schuldenbremsekonform wäre. Ziel der Kreditsperre ist es, den finanzpolitischen Handlungsspielraum zu erweitern und das über dem Wirtschaftswachstum liegende hohe Ausgabenwachstum einzudämmen." Das mit dem Erarbeiten eines finanzpolitischen Handlungsspielraums wird jetzt fast gebetsmühlenartig repetiert. Schon die Schuldenbremse ist dafür da, und die Ausgabenbremse ist dafür da; jetzt noch die Kreditsperre. Wenn unsere Fraktion einen Vorschlag macht, wie man diesen Spielraum nutzen soll, dann heisst es, das seien wieder Begehrlichkeiten, auf die man nicht eingehen wolle. Was ist jetzt eigentlich hier richtig? Jetzt eine Sperre einzuführen, obwohl es wegen der Schuldenbremse nicht nötig ist, ist absurd, wenn man umgekehrt damit argumentiert, zur Einhaltung der Schuldenbremse brauche es die Kreditsperre.
3. Das Verhältnis zu den Kantonen finden Sie auf Seite 311 der Botschaft: "Die Kantone und Gemeinden können grundsätzlich wie andere Subventionsempfänger von einer Kreditsperre betroffen sein." Das wird sie freuen. Es wird zwar dann gesagt, man habe Erfahrungen gemacht, man werde das dann schon nicht machen, es gebe Regeln für die Sperre und Ausnahmen von der Sperre seien die Regel. Das steht aber nirgends in diesem Gesetz drin. Das ist also nur eine Interpretation - die Kantone werden sich freuen.
4. Zu den Auswirkungen auf das Personal steht auch auf Seite 311: "Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund." Das ist ja schon fast zynisch; natürlich hat das nicht so Auswirkungen auf den Bund, aber aufs Personal! Wenn man 1 Prozent beim Personal einspart, kann man doch nicht sagen, das habe keine Auswirkungen. Also auch hier finde ich diese Botschaft sehr unseriös.
Zum Schluss: Es war nie gedacht, aus der Kreditsperre etwas Definitives zu machen. Ich erinnere Sie an den Vorgänger von Herrn Bundesrat Merz: Herr Villiger hat nie davon gesprochen, dass das etwas sei, was man generell und immer haben möchte; im Gegenteil, es war eine Notmassnahme, und diese Notmassnahme ist nicht mehr nötig, weil wir die Schuldenbremse haben. Die reguliert jetzt, dass man nicht mehr ausgibt, als man einnimmt, und dass man in guten Zeiten sogar weniger ausgibt, als man eingenommen hat. Deshalb ist diese Botschaft hier schlicht und einfach falsch. Wir brauchen die Kreditsperre nicht wegen der Schuldenbremse, sondern weil wir die Schuldenbremse haben, ist die Kreditsperre überflüssig.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie staunen nicht, wenn ich sage, dass sich die Kreditsperre aus der Sicht der SVP in den letzten Jahren mehr als bewährt hat. Der Bundeshaushalt konnte damit um nicht weniger als eine Milliarde Franken entlastet werden. Gerade in den Jahren, in denen die Ausgaben wesentlich über den Einnahmen lagen und die Defizite unverantwortlich hoch ausfielen, konnten wir mit dem Instrument der Kreditsperre sehr gute Erfahrungen machen. Das Interessante beim Einsatz dieses finanzpolitischen Instruments war in all den Jahren doch, dass der Bundesrat diese ein- oder zweiprozentige Sperre bei den Personal- und Sachausgaben fast nie aufheben musste. Dies bestärkt die SVP in der Meinung, dass in den jeweiligen Bundesbudgets halt immer noch Luft vorhanden und die sogenannte Zitrone noch lange nicht ausgepresst ist, wie das viele Linke und Grüne immer wieder predigen und uns glauben machen wollen. Auch von Zu-Tode-Sparen und dergleichen an Unsinn kann keine Rede sein.
Leider ist die Kreditsperre gemäss geltendem Recht nur bis Ende Jahr in Kraft. Daher ist eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes notwendig. Damit der Bundesrat und das Parlament dieses wirksame, ja geradezu unverzichtbare finanzpolitische Instrument weiterhin anwenden können, ist es eben nötig, dass wir dieses Gesetz ändern. Die Kreditsperre muss nicht unbedingt nur zum Einsatz kommen, wenn die Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann. Nein, wir haben es in der Hand, hier im Saal ein Zeichen zu setzen, wenn es uns dünkt, dass die Ausgaben eben zu hoch veranschlagt sind. Aus unserer Sicht ist die Vorlage gut.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen. Hingegen lehnt die SVP-Fraktion sämtliche Minderheitsanträge des links-grünen Lagers ab. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.
Wäfler Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe PEV/UDF
Ich kann es kurz machen: Die EVP/EDU-Fraktion unterstützt das Eintreten auf diese Vorlage auf Weiterführung des Instrumentes der Kreditsperre. Wir werden mehrheitlich den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Die Gesamtbilanz der bisherigen Kreditsperren in den Budgets beurteilen wir als positiv. Wir betrachten das Instrument der Kreditsperre als geeignetes Hilfsmittel für den sorgfältigen und haushälterischen Umgang mit den bewilligten Budgetkrediten. In diesem Sinne unterstützt die Kreditsperre die Bemühungen zur Verbesserung der Finanzdisziplin, wenn auch nur in kleinem Masse. Doch auch dieser kleine Beitrag ist sinnvoll; dies bei einem Parlament, das ja bekanntlich in Sachen Finanzdisziplin nicht gerade zur Weltspitze gehört.
Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Frösch Therese · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Seit Einführung der Schuldenbremse war die Kreditsperre immer ein Mittel zum Erzielen eines schuldenbremsekonformen Voranschlags. 2007 und sicher auch 2008 sind nicht nur schuldenbremsekonform, sondern von Überschüssen geprägt. Bereits mit der Rechnung 2006 konnte die Staatsquote von 11,3 auf 11 Prozent gesenkt werden. Gemäss Botschaft soll neu nun also das Ziel einer rigorosen, unflexiblen Kreditsperre darin bestehen, "den finanzpolitischen Handlungsspielraum zu erweitern und das über dem Wirtschaftswachstum liegende hohe Ausgabenwachstum einzudämmen. Der Sperrsatz beträgt" - dieses Jahr - "1 Prozent. Ausgenommen wurden analog der Kreditsperre 2004 alle nichtsteuerbaren und gebundenen Ausgaben. Wie im Jahr 2005 war es den Departementen überlassen, ob sie den Sperrbetrag mittels gezielter Kürzungen oder als prozentuale Sperre erbringen." Also ein kreativer Spielraum!
Was soll dieses Rasenmähergesetz heute, wo der Bund dank geschmierter Konjunktur und EP 2003 und 2004 mit eingesparten 5 Milliarden Franken, einem 40-Millionen-Franken-Sparauftrag bei Sach- und Personalkrediten sowie unausgegorenen Aufgabenüberprüfungs-Sparaufträgen wiederholt schwarze Zahlen schreibt? Die Schweiz hat sich mit der Schuldenbremse bereits einen restriktiven Mechanismus auferlegt. Über einen Konjunkturzyklus hinweg sollen Einnahmen und Ausgaben damit ins Lot gebracht werden. Der Betrag der Staatsschulden, in Franken ausgedrückt, bleibt so konstant, und die Schuldenquote am BIP sinkt, wenn die Wirtschaft - so, wie es heute der Fall ist - wächst. Damit haben wir eine nachhaltige Finanzpolitik erreicht. Dies ist auch die Grundlage der Maastrichter Kriterien.
Ein zweiter Aspekt zur Nachhaltigkeit: Für heutige Ohren vielleicht etwas überraschend, winkte der Nobelpreisträger Paul Samuelson in seinem Volkswirtschaftslehrbuch 1987 ab: "Nein, wir brauchen uns wegen der Defizite und der Verschuldung per se nicht zu beunruhigen. Wir sollten uns vielmehr deswegen mit dem Haushaltsdefizit oder mit der Verschuldung auseinandersetzen, weil sich daraus Konsequenzen für die Volkswirtschaft ergeben, sei dies nun in gutem oder in schlechtem Sinn." Nachhaltigkeit heisst heute Investition in Bildung und Forschung, Verkehr und Ökologie, damit die teure Jugendarbeitslosigkeit verschwindet, vermehrt neue Arbeitsplätze im Bereich von erneuerbaren Energien geschaffen werden, zusammen mit den Kantonen wirksam und rasch für Hochwasserschutz gesorgt werden kann. Verkehrstote und eine zu hohe CO2-Belastung sollten durch Ausbau des öffentlichen Verkehrs bald der Vergangenheit angehören.
Zum Schluss: Auf Seite 309 der Botschaft steht: "Gleichzeitig stellt die Kreditsperre aufgrund ihrer Ausgestaltung ein geeignetes Instrument für die kurzfristige Haushaltsteuerung dar." Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen Schreibfehler, anstatt "kurzfristig" sollte "kurzsichtig" stehen. Kurzsichtige Rasenmäherinstrumente in einem unbefristeten Gesetz zu verankern ist fantasielos, schädlich und abzulehnen.
Die grüne Fraktion ist gegen Eintreten. Falls trotzdem Eintreten beschlossen wird, unterstützt sie die beiden Minderheitsanträge Rey und Marti Werner.
Loepfe Arthur · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe démocrate-chrétien
Die Kreditsperre hat sich sehr bewährt. Man hat einen übermässigen Ausgabenanstieg dämpfen können, vor allem in Situationen, die relativ rasch aufgetreten sind, wo sich das Blatt gekehrt hat, aber auch in Situationen, in denen der Bundesrat zu optimistisch budgetiert hatte bzw. zu viel Ausgaben in das Budget eingesetzt hatte. Das Parlament ist ja frei, einen Ausgabenanstieg, den der Bundesrat budgetiert hat, wieder zu dämpfen. Frau Fässler, Ihre Argumentation zielt also ins Leere. Mit diesem Instrument hat das Parlament eben schon vor der Einführung der Schuldenbremse mit Erfolg gearbeitet, schon in den Neunzigerjahren.
In Bezug auf das Vorgehen bei dieser Kreditsperre ist es wichtig, dass möglichst viele Budgetpositionen in die Kreditsperre mit einbezogen werden können. Je mehr Ausnahmen, desto geringer ist die Wirkung der Kreditsperre, weil dann die Substanz immer kleiner wird. Über die jeweiligen Ausnahmen entscheidet das Parlament. Das Parlament ist hier sehr frei und kann je nach Situation das Instrument richtig handhaben. Gemäss der Gesetzesvorlage kann der Bundesrat in bestimmten Fällen entscheiden.
Zu Frau Fässler kann man natürlich auch noch sagen, dass die Schuldenbremse nie ein Kind der SP war. Diese hat die Schuldenbremse sehr bekämpft, daran können sich alle erinnern.
Diese Kreditsperre kann eben auch dazu dienen, Negativbeträge im Ausgleichskonto wieder auszugleichen, wenn das Parlament dies will. Frau Frösch, diese Kreditsperre ist eben sehr individuell und sehr flexibel, weil das Parlament situationsgerecht vorgehen kann. Sie zitierten einen Professor; ich zitiere Ihren ehemaligen Genossen Beat Kappeler, der ein vehementer Gegner der Schuldenmacherei ist, die Sie hier so befürworten. (Teilweise Heiterkeit) Ich kann Ihnen sagen, dieser Professor wird noch auf die Welt kommen, wenn bei nächster Gelegenheit die Zinsen wieder richtig anziehen; und dieser Zeitpunkt ist nicht sehr fern. Die Inflation steht bevor.
Ich bitte Sie im Namen einer sehr grossen Mehrheit der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, die Anträge der Mehrheit anzunehmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.
Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Ich beantrage Ihnen, auf die Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes einzutreten und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.
Für die FDP-Fraktion ist die Kreditsperre ein bewährtes und wichtiges Instrument zur Haushaltsanierung, das es beizubehalten, dauerhaft zu verankern und auf keinen Fall aufzuweichen oder zu verwässern gilt. Es handelt sich bei der Kreditsperre für Bundesrat und Parlament um ein bedeutendes Instrument der Haushaltsteuerung. Die flexible Ausgestaltung der Kreditsperre, die jeweils gezielt auf das notwendige Entlastungsvolumen sowie auf wirtschaftliche oder politische Erfordernisse ausgerichtet werden kann, macht sie zu einem unverzichtbaren Instrument, das einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsekonformen Haushaltes leistet. Der Bundesrat hat bisher moderat Gebrauch davon gemacht und auch wo nötig entsperrt. Eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Bundesbeiträge werden in der Regel von der Sperre ausgenommen, und im Falle einer schweren Rezession kann die Kreditsperre ebenfalls ganz oder teilweise aufgehoben werden.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Eintreten und um Ablehnung der Anträge der Minderheiten.
Marti Werner · Mit-M · Conseil national · Glaris · Groupe socialiste
Ich gehöre mit Kollege Weyeneth zu denjenigen Fossilien, die hier seit rund vierzehn und mehr Jahren Finanzpolitik betreiben und in der Finanzkommission tätig sind, und ich habe schon verschiedene Diskussionen über diese Kreditsperre miterlebt. Wenn man die Geschichte dieser Kreditsperre betrachtet, muss man fragen, wann wir die Kreditsperre gebraucht haben. Wir haben die Kreditsperre gebraucht, wenn wir nicht mehr weiterwussten. Das war der Grund für die Kreditsperre, und deshalb haben wir sie immer befristet, mehrmals, zuerst 1996, dann 2002. Wenn Sie sie jetzt ins Gesetz aufnehmen, dann sagen Sie nichts anderes, als dass Sie auch in Zukunft nicht weiterwissen, dass Sie auch in Zukunft ein derartiges Instrument brauchen wollen, weil Sie nicht in der Lage sind, die finanzpolitischen Schwergewichte zu setzen, weil Sie nicht in der Lage sind zu sagen: Das wollen wir, und das wollen wir nicht. Dann versuchen Sie in Ihrer Not, mit der Rasenmähermethode das Budget wieder herunterzufahren.
Wenn die SVP sagt, aus ihrer Sicht habe sich das Instrument der Kreditsperre bewährt, dann muss ich ihr sagen, dass es ein Armutszeugnis für ihre Finanzpolitik ist, wenn sie die Kreditsperre braucht, um ihre finanzpolitischen Zielsetzungen durchzusetzen. Das ist eine Verabschiedung der Politik aus der Finanzpolitik. Ich denke, ein solches Instrument brauchen wir in unserer Gesetzgebung nicht. Wenn es dann wieder einmal lichterloh an allen Ecken und Enden brennen sollte, was zurzeit nicht der Fall ist, kann man wieder über solche Dinge diskutieren. Aber es ist falsch, institutionell und auf Gesetzesstufe ein solches Instrument festzulegen. Sie sagen damit nichts anderes, als dass Sie auf Gesetzesstufe festhalten wollen, Sie seien nicht in der Lage, ein Budget festzulegen, in welchem Sie Prioritäten setzen wollen.
Wir sind der Auffassung, dass wir das können. Wir sind auch bereit, entsprechende finanzpolitische Verantwortung auf uns zu nehmen und zu sagen, wo wir unsere Schwergewichte haben und wo wir sparen wollen. Aus diesem Grund braucht es für uns keine Kreditsperre auf Gesetzesstufe.
Ich ersuche Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Fässler zuzustimmen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Ich glaube, die Finanzpolitik der letzten Jahre war zweifellos unter anderem vom Erfolg des Instrumentes Schuldenbremse gekennzeichnet. Damit ist es uns gelungen - zum Teil auch entgegen dem europäischen Trend -, die Ausgaben des Staates in den Griff zu bekommen. Damit ist es uns gelungen, einen Schritt in Richtung gesunder Staatsfinanzen zu machen.
Die Schuldenbremse hat aber natürlich auch den Effekt, dass da und dort noch Begleitaktivitäten nötig sind. Die Kreditsperre ist eine typische Begleitaktivität zur Schuldenbremse. Man könnte auch sagen: Sie hat etwas den Charakter eines Eventualantrages. Es ist nämlich während eines Budgetjahres, wenn die Geschäfte einmal schlecht laufen, fast nicht mehr möglich, die Ausgaben zu senken. Das können Sie praktisch nicht mehr, wenn das Budget einmal bewilligt ist. Es ist aber ein Leichtes, zu sagen: Wenn die Entwicklung einigermassen vernünftig verläuft, dann können wir auf diese Beträge der Kreditsperre verzichten, wir können sie entsperren. Dieses Entsperren ist hundertmal leichter und einfacher, als wenn Sie während des laufenden Jahres das Gegenteil machen müssen, weil sich die Situation verschlechtert.
Deshalb dient die Kreditsperre gewissermassen als Puffer. Sie ist ein Ventil. Sie gibt uns die Möglichkeit, noch Budgetpolitik zu betreiben. Sie ist entgegen dem, was gesagt wurde, auch nicht flächendeckend. Der Bundesrat hat in den Anwendungsfällen - und sie hat sich jedes Mal bewährt - darauf geachtet, dass z. B. die Passivzinsen, dass die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen, dass die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, dass namentlich die Beiträge an die Sozialversicherungen, dass dann aber auch die Beiträge an die Eisenbahn-Grossprojekte immer ausgenommen sind. Das gilt auch für die Personalbezüge; wir haben noch nie mit der Kreditsperre einen Franken bei den Personalbezügen gespart - nie! -, und das wird auch in Zukunft so sein. Wir werden mit Sicherheit nicht mit der Kreditsperre Lohnpolitik betreiben.
Wir haben hingegen einen Handlungsspielraum bekommen. Der Handlungsspielraum besteht eben, Frau Fässler, beim Entsperren. Das ist der Handlungsspielraum: Man kann entsperren. Wenn es um kleinere Beträge geht, liegt das in der Kompetenz des Bundesrates, wenn es grössere Beträge sind, braucht es einen Nachtragskredit. Ich denke, das sind finanzpolitische Spielräume.
Es ist zweifellos so, dass wir diese Kreditsperre bei der Revision des Finanzhaushaltgesetzes eigentlich problemlos hätten einbauen können. Aber es geschah nicht; es ist gewissermassen auch ein Versehen. Deshalb wollen wir es nachholen. Die Kreditsperre läuft nämlich aus, und zwar am Ende dieses Jahres. Nachdem wir für das Budget 2008 bis heute keine Kreditsperre vorgesehen haben, weil wir sie nicht benötigen, ist der Moment da, dieses Versehen nun wettzumachen und eben dafür zu sorgen, dass die Kreditsperre als Ventil, als Puffer, als Hilfsinstrument noch ins Finanzhaushaltgesetz eingepasst wird.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und es im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln.
Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral
Erlauben Sie mir, kurz auf einige Argumente einzugehen.
Es wurde gesagt, im Bereich Finanzen gebe es eine Hüst-und-Hott-Politik. Nach meiner Meinung ist dies überhaupt nicht der Fall: Es ist kein Hüst und kein Hott. Wir haben die Kreditsperre seit 1997, und in diesen zehn Jahren wurde sechsmal davon Gebrauch gemacht, und zwar mit dem Ergebnis - es wurde wiederholt gesagt -, dass wir den Haushalt um eine Milliarde Franken haben entlasten können. Es ist auch nur bedingt eine Rasenmähermethode; es muss nicht zwingend alles der Kreditsperre unterstellt werden. Ich wiederhole: Wir haben in den letzten zehn Jahren und bei diesen sechs Malen, da die Kreditsperre gegriffen hat, im Durchschnitt 20 Prozent der ursprünglich gesperrten Kredite wieder freigegeben. Es ist also ein flexibles Instrument.
Es ist letztlich noch auf Folgendes hinzuweisen: Die Kreditsperre hatte es schon gegeben, bevor die Schuldenbremse eingeführt wurde. Seit wir die Schuldenbremse haben, ist dies eine ausserordentlich gute Kombination. Mit der Schuldenbremse hat man ja auch nicht im Sinn, dass man alles ausgeben muss, was eingenommen wird; vielmehr darf man nicht mehr ausgeben, als eingenommen wird - aber man darf auch sparen, auch bei der Schuldenbremse darf man für schlechtere Jahre etwas auf die Seite legen, und da ist die Kreditsperre sehr dienlich.
Was die Freude oder den Unfrieden der Kantone betrifft, ist zu wiederholen: Verbindlichkeiten, die vertraglich oder sonst wie geregelt sind, sind einzuhalten. Auch hier ist das Instrument flexibel, denn wenn sich im Laufe des Jahres - auch nach dem Budgetprozess - herausstellt, dass verbindliche Verpflichtungen vorhanden sind, wird vom Bundesrat her entsperrt, und wir werden entsprechend orientiert.
Wenn man sagt, es sei keine Dauerlösung, sage ich: Wir haben die Kreditsperre immerhin seit zehn Jahren, und sie hat sich bewährt. Das Resultat habe ich gezeigt.
Wenn Frau Frösch darauf hinweist, dass wir eine Verbesserung der Staatsquote haben, ist das unter anderem eben das Ergebnis der Kombination von Schuldenbremse und Kreditsperre, aber auch das Ergebnis der Ausgabenbremse, die wir viele Jahre zuvor eingeführt haben. Ich bin der Meinung, dass es gilt, nicht nachzulassen, und wir wollen nicht nachlassen, darum wollen wir das Instrument jetzt im Finanzhaushaltgesetz festschreiben. Im Übrigen, Frau Frösch - Sie sind ja auch in der Finanzkommission -, ist für 2008 im Budgetantrag des Bundesrates keine Kreditsperre vorgesehen. Mit der Mehrheit der Finanzkommission bedaure ich an sich auch, dass wir unserer eigenen Unvernunft und unseres Übermutes wegen gezwungen sind, uns selber Fesseln anzulegen, aber es gibt keinen anderen Ausweg, wenn wir eine vernünftige Politik betreiben wollen. Wenn ich an den Katalog denke, den uns Frau Kollegin Frösch aufgezählt hat, ihr politisches Programm, muss ich sagen: Dies ist ein Korb von Forderungen an den Bundeshaushalt, und da müssen wir Sorge tragen, dass wir nicht überborden.
Zur Kurzfristigkeit: Es ist eine kurzfristige Massnahme, langfristig müssen wir Prioritäten setzen und Massnahmen in den Aufgabengebieten vornehmen. Für die Mehrheit der Kommission, die dem mit 13 zu 8 Stimmen zustimmte, ist die Aufnahme in das Gesetz eine nötige Massnahme und führt nur weiter, was sich in den letzten zehn Jahren ausserordentlich gut bewährt hat.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Fässler ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 94 Stimmen
Dagegen .... 57 Stimmen
Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt
Loi sur les finances de la Confédération
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Gliederungstitel vor Art. 37a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction, titre précédant l'art. 37a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 37a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Rey, Dormond Béguelin, Fässler, Frösch, Günter, Heim Bea, Marti Werner, Marty Kälin)
Die Bundesversammlung kann im Bundesbeschluss über den Voranschlag teilweise sperren, wenn die Einhaltung der Schuldenbremse dies erfordert:
Antrag der Minderheit II
(Marti Werner, Dormond Béguelin, Fässler, Frösch, Günter, Heim Bea, Marty Kälin, Rey)
Abs. 2
Von der Sperrung ausgenommen sind bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge.
Art. 37a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Rey, Dormond Béguelin, Fässler, Frösch, Günter, Heim Bea, Marti Werner, Marty Kälin)
L'Assemblée fédérale peut, par l'arrêté sur le budget, bloquer partiellement et en vue de répondre aux exigences du frein à l'endettement:
Proposition de la minorité II
(Marti Werner, Dormond Béguelin, Fässler, Frösch, Günter, Heim Bea, Marty Kälin, Rey)
Al. 2
Sont exemptés du blocage de crédits, les engagements déjà pris et les contributions garanties légalement.
Rey Jean-Noël · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Vous avez décidé d'entrer en matière sur le projet "Loi fédérale sur les finances de la Confédération. Blocage de crédits". A l'article 37a, je demande que l'on ajoute un membre de phrase qui me paraît important: "et en vue de répondre aux exigences du frein à l'endettement". Cela concerne les crédits, les plafonds de dépenses, les crédits budgétaires. En effet, le blocage de crédits, tel que vous l'avez décidé, s'inscrit maintenant dans le cadre de l'instrument du frein à l'endettement. Il est conçu comme un complément à celui-ci. Il me semble important qu'à l'article 37a, on indique bien que cet instrument ne peut être utilisé que pour répondre aux exigences du frein à l'endettement.
Le blocage de crédits existe depuis 1997, on l'a entendu. Il a été à chaque fois utilisé, depuis l'introduction du frein à l'endettement, dans le cadre de cet instrument, sauf en 2007, où le blocage de crédits a été utilisé comme un instrument pour aller au-delà de ce que le frein à l'endettement nous imposait. Dans le cadre du budget 2007, le Conseil fédéral a, pour la première fois, proposé de bloquer des crédits, bien qu'il ait été prévisible que le budget serait conforme au frein à l'endettement sans le recours à une telle mesure.
A l'époque, la majorité au Parlement, par cet instrument, visait à élargir la marge de manoeuvre budgétaire et à limiter la croissance élevée des dépenses, croissance supérieure à celle de l'économie. C'est pour cela que je trouve que l'instrument du blocage de crédits est inadéquat.
Pourquoi? Parce que c'est un instrument de gestion financière à court terme. Je crois que le Conseil fédéral le reconnaît. Il est fondé sur une norme légale générale, il peut être mis en oeuvre rapidement, mais il est conçu comme un soutien, comme un apport au frein à l'endettement et non pas comme un instrument de gestion financière à moyen et à long terme.
D'autre part, cet instrument a des limites. Il bloque les crédits, et je vous rappelle qu'il peut le faire pour des sommes de 200 à 600 millions de francs au maximum; ce qui est quand même un montant important - c'est pratiquement un petit programme d'économies. Par conséquent, on ne peut pas l'utiliser au-delà de la nécessité de l'exigence du frein à l'endettement. Je vous demande donc que l'on fixe une limite à l'article 37a, en disant bien que nous sommes d'accord avec ce blocage de crédits, mais qu'il doit servir uniquement à répondre aux exigences du frein à l'endettement et non pas aller au-delà. Pour aller au-delà, il faut fixer des priorités budgétaires de façon différente, comme le reconnaît d'ailleurs le Conseil fédéral dans son message.
Voilà le sens de ma proposition de minorité que je vous prie d'adopter.
Marti Werner · Mit-M · Conseil national · Glaris · Groupe socialiste
Mit meiner Minderheit schlage ich Ihnen einen zweiten Absatz vor, gemäss welchem von der Sperrung die bereits eingegangenen Verpflichtungen sowie die gesetzlich zugesicherten Beiträge ausgenommen sein sollen. Den Grund für diesen Antrag können Sie selbst auf Seite 304 der Botschaft nachlesen, unter dem Kapitel "Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen". Dort heisst es nämlich wortwörtlich: "Die Kreditsperre entbindet den Bund nicht, seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachzukommen." Genau dies will ich auf gesetzlicher Stufe verankern.
Hier geht es darum, dass die Partner des Bundes - seien das nun die Kantone, die Gemeinden oder allenfalls Dritte, die aufgrund von Verträgen Ansprüche auf Beiträge des Bundes haben - auch die entsprechende Rechtssicherheit haben. Es geht darum, dass sie gewiss sein können, dass ihnen bereits zugesicherte Beiträge nicht kurz vor Beginn des Rechnungsjahres über die Kreditsperre gekürzt werden. Auf diese Rechtssicherheit sind der Bund und die Kantone unbestrittenermassen angewiesen. Die Budgetprozesse der Kantone laufen ja parallel zu oder vor dem Budgetprozess des Bundes. Die Kantone müssen ihre Budgets aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, aufgrund vertraglicher Abmachungen mit dem Bund machen, und es versteht sich an und für sich von selbst, dass man unter guten Partnern diese gesetzlichen Verpflichtungen dann auch einhält.
Die Kommissionsmehrheit wie auch Herr Bundesrat Merz werden nun argumentieren, das sei ja nicht so schlimm, man werde dann entsperren, wenn die Voraussetzungen gegeben seien. Meines Erachtens ist dies aber ein falsches Konzept. Grundsatz muss sein, dass hier keine Sperre greift. Demzufolge ist das auch entsprechend im Gesetz zu verankern. Dann braucht es auch keine Entsperrung, dann haben alle Partner Gewissheit, dass ihnen diese Beiträge auch zukommen, und müssen zu Beginn des Rechnungsjahres nicht mit bösen Überraschungen rechnen und allenfalls versuchen, die Kreditsperre mit intensivem Lobbying auszuhebeln bzw. die Entsperrung des gesperrten Kredites zu bewirken.
Grundsatz muss demzufolge sein: Bei Beiträgen des Bundes, die er schuldet - sei dies aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen -, keine Kreditsperre. Dies ist gemäss meinem Minderheitsantrag im Gesetz zu verankern.
Ich ersuche Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Der entbindet Sie im Wahljahr auch von der Antwort auf die unangenehme Frage lokaler Behörden, weshalb jetzt dieser oder jener Beitrag doch gekürzt worden sei.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Die FDP-Fraktion, die CVP-Fraktion und die SVP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Beide Minderheitsanträge stellen das Prinzip der Kreditsperre nicht fundamental infrage, und beide haben in der Tat eine gewisse Logik.
Der Antrag der Minderheit Rey bedeutet in diesem Sinne aber doch eine gewisse Fixierung auf die Schuldenbremse. Eigentlich wollte der Bundesrat eben eine flexiblere Lösung und sich nicht nur auf die Schuldenbremse fixieren. Es ist eine Einschränkung, die das Prinzip in diesem Sinne wie gesagt nicht infrage stellt, aber eben doch eine Beschränkung des Handlungsspielraums darstellt.
Dasselbe gilt für den Minderheitsantrag Marti Werner. Herr Marti hat argumentiert, von der Sperrung ausgenommen sein müssten eigentlich jene Positionen, bei denen Verpflichtungen eingegangen und Beiträge gesetzlich zugesichert wurden. Das finden Sie aber auch in der Version des Bundesrates bei Artikel 37b Litera b; dort haben wir ja ausdrücklich auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen, weshalb hier eine weitere Verdeutlichung nicht nötig erscheint.
Aus diesen Gründen ist es verantwortbar, beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Bugnon André · 1VP-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La majorité de la commission vous recommande de rejeter les propositions défendues par les deux minorités et de soutenir sa propre proposition.
Dans sa proposition de minorité, Monsieur Rey demande d'ajouter un membre de phrase qui lui paraît important. Evidemment qu'il est important à ses yeux, ce membre de phrase, puisqu'il revient, dans le fond, à priver de sa substance le principe du blocage de crédits! On en resterait à l'utilisation du frein à l'endettement tel qu'il est déjà admis, et uniquement à cette possibilité. Or il n'y a pas besoin de deux lois pour dire exactement la même chose et pour mettre en place le même système de maîtrise du déficit de la Confédération.
Je crois qu'il est important de donner au Conseil fédéral une possibilité supplémentaire de diminuer encore les dépenses, même dans le cas d'un budget qui respecte le frein aux dépenses. En effet, certaines propositions qui peuvent être faites - Monsieur le conseiller fédéral Merz l'a d'ailleurs évoqué tout à l'heure - lors de la discussion sur le budget vont dans le sens de l'aggravation du déficit prévu.
D'autre part, vous savez très bien que, même si les résultats des comptes sont bénéficiaires, la Confédération continue quand même à s'endetter, puisque les dépenses extraordinaires et d'investissement font que l'on doit encore emprunter pour pouvoir financer et les charges d'exploitation et les charges d'investissement.
La majorité de la commission vous recommande donc de rejeter la proposition de la minorité Rey.
Quant à la proposition de la minorité Marti Werner, c'est une autre façon d'arriver au même résultat qu'actuellement, puisque, dans son message, le Conseil fédéral dit très bien: "Le blocage de crédits ne libère pas la Confédération de ses obligations légales et contractuelles. Il ne modifie ni les objets de subventions, ni les taux." (FF 2007 300) Donc, actuellement, si un blocage de crédits est appliqué d'une façon systématique, le Conseil fédéral doit de toute façon remplir ses obligations légales.
La proposition de la minorité Marti Werner précise: "Sont exemptés du blocage de crédits, les engagements déjà pris et les contributions garanties légalement", ce qui est effectivement bien le cas; mais l'application de la disposition prévue par ladite proposition complique énormément la façon dont il faut gérer les crédits. Il est plus facile d'avoir une mesure linéaire de blocage et de débloquer après ce qu'il est obligatoire de débloquer, plutôt que de faire l'inverse pour arriver au même résultat.
Au nom de la majorité de la commission - la décision a été prise par 13 voix contre 8 -, je vous recommande de rejeter la proposition défendue par la minorité Rey et celle défendue par la minorité Marti Werner.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 55 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 90 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 59 Stimmen
Art. 37b; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37b; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 95 Stimmen
Dagegen .... 56 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00