08.076
Loi sur les banques. Modification
Intervention de procédure
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Verstärkung des Einlegerschutzes)
Loi fédérale sur les banques et les caisses d'épargne (Renforcement de la protection des déposants)
Art. 37b Abs. 5
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rossini, Thorens Goumaz, von Graffenried, Wyss Ursula, Zisyadis)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37b al. 5
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rossini, Thorens Goumaz, von Graffenried, Wyss Ursula, Zisyadis)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC/PEV/PVL
Bei der Revision des Bankengesetzes - es geht bekanntlich um die Einlagensicherung - haben wir noch eine Differenz zu bereinigen. Sie ersehen aus Ihrer Fahne, dass der Ständerat auf seinem Beschluss zugunsten der Publikation einer Liste der vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank in dem Sinne beharrt, als er seine Version nur leicht abgeändert hat.
Die WAK Ihres Rates hat sich heute Morgen mit dem neuen Beschluss des Ständerates beschäftigt. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen, bei der Version des Bundesrates und des Nationalrates zu verbleiben und die Version des Ständerates abzulehnen; dies aus folgenden Überlegungen: Unbestritten ist, dass mit der Neuregelung der Einlagensicherung alle Banken verpflichtet sein sollen, künftig für 125 Prozent ihrer privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten; das ist unbestritten. Umstritten ist die Frage, ob über diesen Sachverhalt eine Liste zu publizieren ist. Wiederum unbestritten ist, dass die Finma die entsprechenden Prüfungen vornehmen muss, und dies regelmässig und dauernd. Die Frage ist nur: Was soll von diesen Prüfungen publiziert werden?
Der Ständerat beschloss nun, dass die Finma ständig "die vorgeschriebene Deckung jeder einzelnen Bank und ob sie über eine Ausnahme verfügt" veröffentlicht. Das würde bedeuten, dass ständig auf einer Liste zu publizieren wäre, wie hoch die vorgeschriebene Deckung jeder einzelnen Bank ist und ob sie über eine Ausnahme verfügt oder nicht. Damit hat der Ständerat seine erste Version abgeändert, die noch lautete, dass zu jeder Bank auch noch die tatsächlich vorhandene Deckung zu publizieren sei, also der Deckungsprozentsatz. Jetzt will er nur noch die vorgeschriebene Deckung publizieren lassen. Das würde bedeuten, dass bei all jenen Banken, die über einen Deckungsgrad von 125 Prozent verfügen, einfach dieser Satz publiziert würde, und zwar einheitlich für alle, und dass natürlich auch keine Ausnahmen zu publizieren wären. Bei den Banken, die unter 125 Prozent liegen, würde dann im Einzelnen der vorgeschriebene Deckungssatz publiziert, und es würde publiziert, ob die Bank über eine Ausnahme verfügt.
Die WAK Ihres Rates lehnt diese Version mit Zweidrittelmehrheit ab, weil damit wahrscheinlich nicht nur Missverständnisse geschaffen werden, sondern eine fast perverse Transparenz geschaffen wird: Bei den Banken, für die sich die Konsumenten interessieren - den Grossbanken, den schweizerischen Regionalbanken, den Kantonalbanken, den Regionalbanken -, wird dann einfach ein einheitlicher Satz von 125 Prozent publiziert, der überhaupt nichts aussagt, weil er für alle gleich ist. Bei denjenigen Banken aber, die praktisch gar nicht im Konsumentengeschäft tätig sind und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unter 125 Prozent liegen werden - das sind vor allem schweizerische Privatbanken, teilweise noch Auslandbanken -, wird dann eine angebliche Hitparade über die Transparenz publiziert. Genau über diese Banken sagen die Zahlen aber nichts aus. Wenn über eine Privatbank publiziert wird, dass sie beispielsweise nur im Umfang von 80 Prozent über in der Schweiz belegene Aktiven verfügt, sagt dies über die Stabilität, über die Liquidität oder über die Geschäftsbücher der Bank im Allgemeinen gar nichts aus, weil diese Banken typischerweise im Auslandgeschäft tätig sind; das heisst, sie nehmen Gelder von ausländischen Kunden in der Schweiz an. Ich frage Sie jetzt: Ist es richtig, dass wir mit dieser Hitparade dann diese Banken dazu zwingen, beispielsweise gute amerikanische Schatztitel oder ähnliche erstklassige Staatsanleihen anderer Industrienationen zu verkaufen und dafür schlechtere Schweizer Titel zu kaufen, beispielsweise Kleinkreditanlagen oder Ähnliches? Das müssten diese Banken tun, und wir würden mit dieser Liste dann das Gegenteil dessen erreichen, was wir wollen; wir möchten ja Stabilität.
Nun hat Ihre Kommission nichts gegen Transparenz, im Gegenteil. Gerade im Bankenbereich ist Transparenz für den Konsumenten wichtig, aber eben dort, wo Transparenz etwas Richtiges aussagt und nicht geradezu das Gegenteil. Es wurde im Weiteren in der Kommission vorgebracht, dass die Gefahr besteht, dass sogar die Verantwortlichkeitsansprüche des Anlegers reduziert werden, wenn wir jetzt bei diesen "Unter-125er-Banken" die Ausnahmen publizieren. Denn dann könnten sich die entsprechenden Banken ja darauf berufen, dass die Ausnahmen publiziert worden seien. Schliesslich: Die entsprechenden Listen würden in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten wie jetzt ein weiteres Problem aufwerfen. Im Moment sind die Banken damit konfrontiert, dass sie entweder grosse Mittelzuflüsse oder grosse Mittelabflüsse haben. In einer solchen Zeit kurzfristiger Bilanzänderungen sagen die Listen schon aus zeitlichen Gründen nichts mehr aus. Im Gegenteil, eine Bank, die, weil sie eine gute Bank ist, viele Mittelzuflüsse bekommen hat, würde in diesem Rating dann wegen der stark gestiegenen privilegierten Einlagen schlechter abschneiden, und das kann ja wohl auch nicht die Meinung sein.
Ihre Kommission beantragt Ihnen also entgegen dem Ständerat, der seinen Beschluss bei stark gelichteten Reihen gefasst hat, bei der Version Bundesrat und Nationalrat zu verbleiben.
Favre Charles · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Nous avons, au sujet de ce projet de révision de la loi sur les banques, une seule divergence avec le Conseil des Etats. Celle-ci se situe à l'article 37b alinéa 5. C'est une divergence au sujet de la publication ou non de la liste des banques et de leur taux de couverture en relation avec les dépôts privilégiés.
Lors du premier débat, nous avons rejeté la version du Conseil des Etats qui prévoit de publier la liste qui indique les taux de couverture prescrits et effectifs pour chaque banque. En effet, nous avons considéré qu'il y avait là en fait un élément de pseudo-transparence et que ce n'était pas une information véritablement utilisable donnée aux consommateurs. En effet, la sécurité des dépôts ne dépend pas seulement des taux de couverture mais aussi de beaucoup d'autres éléments, par exemple de la gestion des risques, de la qualité du management ou encore des fonds propres de la banque.
Suite à notre décision, le Conseil des Etats s'est donc penché sur cette question. Il nous présente ici une version remaniée, dirais-je, puisqu'il nous propose la publication de la couverture prescrite uniquement et non pas de la couverture effective pour chacune des différentes banques. Pour la majorité de la commission, il ne s'agit pas d'une proposition améliorée, car les éléments confus de la première version du Conseil des Etats se retrouvent dans la deuxième formulation. En effet, croire son dépôt en sécurité dès le moment où l'on peut lire que le taux de couverture a été atteint est une lourde erreur. Je l'ai dit: la sécurité dépend d'un tas d'éléments et non pas seulement de celui-ci. A l'inverse, croire qu'il y a difficulté ou insécurité dans une banque parce que le taux de couverture qu'on lui a prescrit est plus faible que le taux maximal de 125 pour cent est là aussi une erreur, puisqu'il y a, dans certaines banques, de par la structure de leurs activités - et notamment de par la structure de leur bilan -, de bonnes raisons de ne pas exiger une couverture de 125 pour cent.
Ainsi, pour la majorité de la commission, cet ajout du Conseil des Etats n'apporte rien de plus; il est parfaitement inutile et, de plus, source de confusion. Oui, il s'agit d'avoir de la transparence, mais de la vraie transparence, c'est-à-dire des informations utilisables par les consommateurs. Pour le reste, c'est à la FINMA, avec ses spécialistes, de contrôler l'état de sécurité des différentes banques, justement.
Nous considérons donc qu'il faut s'aligner sur la position du Conseil fédéral et ne pas adhérer à la décision du Conseil des Etats. C'est par 16 voix contre 8 et sans abstention que la commission vous invite à maintenir votre décision prise en première lecture.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Namens der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie, dem Ständerat zu folgen. Wir haben mit der Revision des Bankengesetzes den Schutz der Einlegerinnen und Einleger verbessert. Das war der erste Schritt. In einem zweiten Schritt gilt es nun, auch die Konsumenteninformation zu verbessern. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ausführungen des Kommissionssprechers doch etwas unqualifizierte Polemik waren; ich werde noch darauf zurückkommen.
Wir haben am Montag den Schutz der Einlegerinnen und Einleger so weit verbessert, dass wir heute privilegierte Einlagen von nicht nur 30 000 Franken, sondern von 100 000 Franken haben. Wenn es Vorsorgegelder sind, sind es sogar 200 000 Franken. Wir haben diese privilegierten Einlagen besser gesichert, indem sie zu 125 Prozent mit Aktiven in der Schweiz gedeckt werden müssen und Ausnahmen, wenn es sie gibt, begründet sein müssen.
Der Ständerat verlangt nun, dass die Deckung publiziert wird. Er hat den Antrag insofern modifiziert, als nicht mehr eine Liste veröffentlicht, sondern einfach die Tatsache bekanntgegeben wird, ob die erforderliche Deckung erreicht wird oder nicht, und wie hoch die Deckung für die einzelne Bank ist. Es gibt damit nicht eine Hitliste, wie behauptet worden ist, sondern es ist eine blosse Information darüber, wie hoch die Deckung der einzelnen Bank ist und ob sie eine Ausnahmebestimmung hat.
Wieso erachten wir, die Kommissionsminderheit, diese Publikation als wichtig und richtig? Wir gehen von mündigen Konsumentinnen und Konsumenten aus. Wir gehen auch davon aus, dass die Kundinnen und Kunden der Banken inskünftig wesentlich kritischer sein sollten, als es bisher der Fall war. Wenn nun die Liste veröffentlicht wird und eine Bank zum Beispiel unter den Ausnahmen figuriert, habe ich als Kundin die Möglichkeit, mich zu erkundigen, warum eine Ausnahme gewährt worden ist und wie die Deckung gewährleistet wird. Das ist doch eine normale Information, nichts anderes. Ich finde es wichtig, dass eine solche Auskunftspflicht der Bank mir gegenüber besteht und dass ich Kenntnis davon habe, warum eine Ausnahme gewährt wird oder nicht.
Meines Erachtens ist es falsch, wenn Sie behaupten, man würde die Konsumentinnen und Konsumenten in falsche Sicherheit wiegen. Es ist klar: Diese Liste sagt rein gar nichts über die Bonität der Bank aus, sondern sie sagt nur etwas darüber aus, ob die erforderliche Deckung der privilegierten Einlagen besteht - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es gibt noch viele andere Massnahmen, die zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger getätigt werden müssen. Ich verweise insbesondere darauf, dass die Finma gestärkt werden muss; das haben Sie am letzten Montag abgelehnt. Ich verweise auch darauf, dass das Kollektivanlagengesetz einer Überprüfung bedarf; auch das haben Sie abgelehnt.
Ich bitte Sie mit der Kommissionsminderheit: Machen Sie einen Schritt in Richtung einer verbesserten Information der Konsumentinnen und Konsumenten, folgen Sie dem Beschluss des Ständerates.
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich empfehle Ihnen, sich der Mehrheit anzuschliessen und an Ihrem Beschluss, das heisst gemäss der Version des Bundesrates, festzuhalten. Es ist eben nicht so, dass die Banken die Wahl haben, die Grenze von 125 Prozent einzuhalten oder nicht, sondern sie müssen sie einhalten. Da ist es wichtig, dass die Finma dies überprüft, und zwar regelmässig. Sie soll auch allfällige Ausnahmen überprüfen.
Wenn sie nun eine Liste macht, wie es vorgeschlagen wird, gibt sie dem Publikum, den Einlegern, zum Teil irrige Informationen. Es ist doch so, dass Sie inländische Geschäfte entweder mit Kundengeldern oder mit Bankkrediten finanzieren können. Wenn Sie fast keine Kundengelder haben und völlig von den anderen Banken abhängig sind, erleben Sie vielleicht das, was jetzt gerade vielen Banken zum Verhängnis geworden ist: Das Misstrauen unter den Banken führt dazu, dass Banken keine Gelder mehr erhalten und damit Liquiditäts- und Solvenzprobleme kriegen. Solche Banken würden in einer solchen Liste dann als Superbanken erscheinen, weil sie wenig Kundengelder, aber ein grosses Inlandgeschäft haben. Die Grossbanken würden in einer solchen Liste obenauf schwingen, während kleine, regionale Sparkassen, die eigentlich nur Spar- und Leihgeschäfte betreiben, möglicherweise sogar Mühe hätten, über die Grenze von 125 Prozent zu kommen. Eine solche Liste brächte also wirklich nichts, sie würde im Gegenteil zu falschen Schlüssen führen.
Eine weitere Frage ist der Rhythmus: Wie häufig müssten diese Informationen präsentiert werden? Wenn man sieht, wie rasch sich Bankbilanzen heutzutage verändern können, begreift man auch, dass die Finma mit dem Nachtragen all dieser Zahlen gar nicht nachkäme. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie heute eine Liste kriegen, die per Ende 2007 erstellt wurde. Sie können als Normalbürger ja auch nicht jeden Tag sämtliche Listen durchgehen und nachsehen, wo sich was verändert hat. Die ganze Angelegenheit scheint mir sehr unausgereift und kontraproduktiv.
Ich empfehle Ihnen dringend, von diesem Zusatz abzusehen und an Ihrem Beschluss festzuhalten.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Um noch einmal auf den Punkt zu bringen, worum es hier geht: Wir revidieren das Bankengesetz, weil wir die Kleinsparer und Kleinsparerinnen besser schützen wollen. Ihre Ersparnisse sollen nicht nur im Umfang von 30 000, sondern im Umfang von 100 000 Franken so sicher wie möglich sein. Eine dieser Sicherheitsmassnahmen besteht eben darin, dass diese privilegierten Einlagen durch eine Überdeckung - das sind diese 125 Prozent - mit besonders guten Wertpapieren geschützt werden sollen.
Nun ist die Frage, was man damit macht. Die Minderheit und der Ständerat möchten, dass die Sparerinnen und Sparer unter dem Vorzeichen des Konsumentenschutzes erfahren, zu welcher Kategorie ihre Bank gehört, das heisst, sie könnten nachlesen - ich nehme an, die Banken würden damit dann auch Werbung betreiben -, ob ihre Bank zu jenen gehört, die die vorgeschriebene Deckung erfüllen. Das ist der Sinn und Zweck dieses Zusatzes. 125 Prozent wären also eine Art Label, dank dem man die Sicherheit haben könnte, dass die Bank die vorgeschriebene Deckung erreicht.
Herr Kaufmann, es gibt dann eben nicht täglich Änderungen. Es gibt vielleicht tägliche Änderungen beim Grad der Überdeckung, aber hier geht es um die vorgeschriebene Überdeckung. Die Information der Sparerinnen und Sparer besteht darin, dass sie wissen, dass sie bei einer Bank sind, die einen vorgeschriebenen Überdeckungssatz hat, und darin, dass sie wissen, wie hoch dieser ist. Er ändert sich nicht von Tag zu Tag, sondern wird von der Finma gegenüber jeder einzelnen Bank festgelegt, und das soll man dann nachlesen können.
Nun ist hier ja die Frage der Ausnahmen angesprochen worden, vor allem von Herrn Bischof, dem Kommissionssprecher. Ich glaube, er hat hier eine Ausführung gemacht, die zu falschen Schlüssen führt. Herr Bischof, bei Banken, die von der Finma eine Ausnahme bewilligt bekommen, die also zum Beispiel nicht einen Deckungsgrad von 125, sondern einen von 110 oder 90 Prozent erreichen müssen, bedeutet dies nicht, dass sie weniger sicher sind, sondern es bedeutet, dass es Banken mit einem anderen Geschäftsmodell sind, Banken, die die Sicherheit, wie sie sonst mit den 125 Prozent erreicht wird, auf einem anderen Weg erreichen. Sie haben zu Recht gesagt, es handelt sich dabei vor allem um Privatbanken, die einfach gar nicht so gebaut sind, dass sie die 125-Prozent-Grenze erreichen können.
Aber das Wort "Ausnahme", das wäre jetzt natürlich ein fataler Irrtum, soll nicht suggerieren, dass die Sicherheit weniger gross ist; es ist eine andere Art von gleich grosser Sicherheit. Aber es schadet natürlich nichts, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten durch das Wort "Ausnahme" aufmerksam werden und ihre Bank fragen, warum das denn so sei. Das ist eben der Sinn der Publikationsvorschrift, die wir als Minderheit hier verlangen. Wir möchten, dass sich die Kleinsparer und Kleinsparerinnen um den Zustand ihrer Bank und die Sicherheit ihrer Anlage kümmern, dass sie nachfragen, dass sie ein Problembewusstsein entwickeln und dass sie, wenn es ihnen nicht mehr sicher genug erscheint, eben auch ihre Bank wechseln können. Das ist der Sinn dieser Vorschrift hier und kein anderer. Darum sind wir mit dem Ständerat der Meinung, wir sollten dieses kleine Stück Konsumentenschutz im Gesetz verankern.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
J'aimerais vous demander, au nom du groupe des Verts, de soutenir la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer. La deuxième version du Conseil des Etats qui nous est proposée est d'ores et déjà atténuée du point de vue de la transparence par rapport à la première version qui, je le rappelle, proposait que la liste publiée par la FINMA contienne non seulement le taux de couverture prescrit pour les différentes banques, mais aussi le taux de couverture effectif de ces banques. Dans la solution sur laquelle nous devons voter aujourd'hui, on ne parle plus de la publication du taux de couverture effectif pour les banques. Je pense que c'est déjà une assez forte atténuation de l'effet incitatif de cette mesure pour que les banques souscrivent au taux de couverture qu'elles sont désormais contraintes d'atteindre.
Il y a deux raisons supplémentaires que j'aimerais souligner pour soutenir la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer:
1. Le groupe des Verts considère aujourd'hui que nous avons besoin de restaurer la confiance parmi, bien entendu, les clients et les déposants des banques, mais aussi dans l'opinion publique et auprès des autorités, notamment les autorités politiques. Je pense que pour restaurer la confiance, il est absolument nécessaire d'avoir une meilleure transparence dans les milieux bancaires. Celle dont nous parlons aujourd'hui est notamment une transparence qui protège les déposants et les clients des banques et qui empêche que des mouvements irrationnels aient lieu par manque d'information.
2. Je pense que ce type de mesures qui encourage la transparence permet de favoriser les banques qui ont une gestion responsable et sur le long terme et qui respectent les dispositions promues par la Confédération. En rejetant la proposition de la minorité, vous empêchez ces banques responsables de valoriser leur travail et de faire reconnaître par les déposants et par les clients la qualité de leur travail.
Je vous encourage dès lors à soutenir la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer.
Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Die FDP ist ebenfalls für Transparenz in Sachen Einlegerschutz und Deckungsgrad, aber nicht für eine Transparenz, die total irreführend ist. Wenn Herr Hans-Jürg Fehr sagt, man könne in dieser Publikation des Deckungsgrades etwas nachlesen, dann muss er vielleicht auch sagen, was man da nachlesen kann: Man kann einzig nachlesen, welchen Deckungsgrad, bezogen auf die geschützten Einlagen, es gibt. Man kann aber nicht nachlesen, wie der Zustand der Bank generell ist. Beispielsweise sagt diese Publikation nichts aus über die Liquidität, sie sagt nichts aus über Interbankverpflichtungen, sie sagt nichts aus über das Geschäftsmodell, und letztlich müssten Sie dann auch noch erklären, dass die Sparguthaben im aktuellen Umfeld bei einer Grossbank sicherer seien als beispielsweise bei einer Kantonalbank oder einer Raiffeisenbank - das müssten Sie erklären, weil es so publiziert würde.
Eine Liste, wie sie nun mit der leicht geänderten Formulierung des Ständerates gefordert wird, ist daher klar abzulehnen. Wir sehen auch keinen substanziellen Unterschied zu dem in diesem Rat schon einmal deutlich abgelehnten Vorschlag. Es ist eine semantische Turnübung, aber es ist letztlich nicht zielführend.
Hüten Sie sich, wie das auch gesagt worden ist, vor einer Pseudotransparenz, mit der Sie letztlich eben das Gegenteil erreichen und die Sie herbeiführen, wenn Sie einer solchen Liste zustimmen. Man darf nicht vergessen: Die Qualität der Aktiven, die zur Deckung dieser 125 Prozent des Einlegerschutzes beigezogen werden, ist im Gesetz nicht umschrieben. Es gibt dahingehend eben keine Transparenz, und die Qualität dieser Aktiven kann sehr, sehr unterschiedlich sein: von Unternehmenskrediten über Kleinkredite und Hypotheken bis zu Auslandaktiven usw.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und den Beschluss des Ständerates abzulehnen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL
Le groupe PDC/PEV/PVL soutient la proposition de la majorité.
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Es geht hier um die Frage, ob man Ausnahmen bewilligen und wie man, wenn man sie bewilligt, damit umgehen soll. Es ist in der Tat so, wie Herr Fehr gesagt hat: Es geht um eine andere Art von gleich grosser Sicherheit. Das ist die Grundidee, die hinter dem Ganzen steckt. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Ausnahmemöglichkeit erst in der letzten Phase in dieses Gesetz eingebaut wurde, gestützt auf Hinweise namentlich aus dem Bereich der Privatbanken. Sie haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass es schwierig wird, wenn wir diese Informationsschiene wählen.
In der Tat geht es hier um eine Interessenabwägung. Auf der einen Seite - das war im Ständerat die Idee, die dem zu Gevatter stand - geht es darum, den Umgang mit Risiken in allen möglichen Bereichen besser abschätzen zu können. Das hat mit Vertrauen zu tun, es hat mit Einlegerschutz zu tun, es hat mit Konsumentenschutz zu tun. Ich glaube, der Ständerat war hier in Sorge und hat gesagt: Wenn es Ausnahmen gibt, dann wollen wir wenigstens wissen, wo und wie diese Ausnahmen geregelt werden, damit wir nicht plötzlich wieder mit irgendwelchen Risiken konfrontiert sind. Das war die Vorsichtsidee. Auf der anderen Seite ist eine Abwägung in Richtung der Informationswahrheit vorzunehmen. Da gibt es erhebliche Bedenken. Herr Bischof hat sich zu diesem Bereich sehr treffend geäussert. Er hat klargemacht - der Bundesrat schliesst sich dieser Beurteilung an -, dass man anhand der in diesem Artikel geforderten Informationen keinesfalls den Zustand einer Bank beurteilen kann, weder Liquidität noch Interbankgeschäfte noch Bonitäten. Deshalb ist es eben eine Scheinsicherheit, die man hier fände. Sie könnte geradezu gefährlich sein.
Die Finma, d. h. das Aufsichtsorgan, hat ja die Verpflichtung, die Banken zu überwachen. Die Finma ist auch gehalten, Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Sie wird nicht zögern, in ihrem Rechenschaftsbericht jeweils auch Bericht über ihre Tätigkeit nach diesem Artikel zu erstatten. Sie wird dies aber nach einer Fasson tun, die adäquat ist und die der Informationswahrheit entspricht.
Ein letzter Punkt: Ich habe den Artikel in der Formulierung des Ständerates auch noch einmal unter redaktionellem Aspekt angeschaut, und ich finde, er ist auch redaktionell nicht gelungen; lesen Sie den Text noch einmal. Ich glaube, so kann er nicht in ein Gesetz eingefügt werden. Da müsste man der Redaktionskommission einen Auftrag erteilen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen