07.062

LAT. Acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger. Mesures d'accompagnement liées à l'abrogation de la LFAIE

Intervention de procédure

Bundesgesetz über die Raumplanung

Loi fédérale sur l'aménagement du territoire

Antrag der Einigungskonferenz

Ziff. I Art. 8 Abs. 3, Art. 24c Abs. 2; Ziff. II Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ziff. I Art. 8 Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Brunner

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Proposition de la Conférence de conciliation

Ch. I art. 8 al. 3, art. 24c al. 2; ch. II al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ch. I art. 8 al. 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Brunner

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zur Vorlage betreffend die flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller fand am vorletzten Dienstag die Einigungskonferenz statt. Aus den dreimaligen Beratungen in den beiden Räten resultierten insgesamt vier Differenzen.

In Artikel 8 fügte der Ständerat zwei neue Absätze ein: Im neuen Absatz 3 präzisierte der Ständerat die zu ergreifenden raumplanerischen Massnahmen in den bezeichneten Gebieten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Dabei wird insbesondere eine Beschränkung der Zahl neuer Zweitwohnungen, die Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen und eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen gefordert. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.

Demgegenüber wird einstimmig auf die Einfügung eines neuen Absatzes 4 verzichtet. In diesem wollte der Ständerat die geforderte Ausgewogenheit zwischen Erst- und Zweitwohnungen noch präziser umschreiben.

Sodann beschloss der Nationalrat einen neuen Artikel 24c Absatz 2. Dabei geht es um bestehende Bauten in der Landwirtschaftszone. Wir haben heute die Situation, dass zwei Gebäude in der gleichen Zone und mit der gleichen Nutzung bezüglich Abbruch und Wiederaufbau unterschiedlich behandelt werden. Der Kanton St. Gallen hat in einer Standesinitiative bereits auf diesen Umstand hingewiesen und eine Gesetzesänderung gefordert. Unser Rat wollte im Rahmen dieser Änderung des Raumplanungsgesetzes diese unbefriedigende Situation regeln. Für den Ständerat gehörte diese Änderung aus grundsätzlichen Überlegungen aber nicht in diese Gesetzesrevision, weil die vorliegende RPG-Revision als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller und auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" gedacht ist. Sowohl der Bundesrat wie auch der Sprecher der ständerätlichen Delegation stellten jedoch in Aussicht, dass dieses Anliegen in einer der nächsten RPG-Revisionen einer Lösung zugeführt werden soll. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 19 zu 5 Stimmen, hier dem Ständerat zu folgen und auf einen neuen Artikel 24c Absatz 2 zu verzichten.

Die vierte und letzte Differenz betrifft die Übergangsbestimmungen in Ziffer II Absatz 1. Hier beschloss der Ständerat eine Auflistung der zu treffenden Massnahmen wie die Festlegung jährlicher Kontingente oder die Festlegung von Erstwohnungsanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben. Auch bei dieser Differenz beantragt Ihnen die Einigungskonferenz, diesmal mit 20 zu 4 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und Absatz 1 entsprechend zu ergänzen.

Ich beantrage Ihnen, sämtlichen Anträgen der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe radical-libéral

Lors de la session d'automne 2010, nous avions, par rapport à l'objet qui nous est soumis, maintenu nos divergences avec le Conseil des Etats. Celui-ci a, dans sa fonction de deuxième conseil, examiné pour la troisième fois ces modifications de la loi sur l'aménagement du territoire (LAT) et maintenu sa position initiale. En raison de ces décisions, nous nous sommes réunis le 7 décembre dernier en Conférence de conciliation. Cette séance de la dernière chance, a débouché sur le compromis suivant.

A l'article 8 alinéa 3, les mesures visant à limiter le nombre de nouvelles résidences secondaires, à promouvoir l'hôtellerie et les résidences principales à des prix abordables et à améliorer le taux d'occupation des résidences secondaires ont été maintenues, par 19 voix contre 4, selon la version du Conseil des Etats.

A l'article 8 alinéa 4, par 20 voix contre 0 et 4 abstentions, la Conférence de conciliation vous propose de maintenir la position du Conseil national et de biffer l'alinéa. Cet alinéa va trop dans les détails et doit être intégré dans l'ordonnance d'application.

Au niveau de l'article 24c alinéa 2, la majorité des membres de la Conférence de conciliation reconnaît qu'un problème existe dans ce domaine. Il faut à l'avenir pouvoir utiliser de manière efficiente les bâtiments situés en zone non constructible et qui ne sont plus utilisés conformément à leur affectation initiale, comme c'est le cas pour des bâtiments agricoles. Ces bâtiments devraient pouvoir être transformés en logements ou affectés à des activités comme, par exemple, celles liées à l'agrotourisme.

Plusieurs initiatives sont en cours de traitement dans ce domaine, comme par exemple l'initiative du canton de Saint-Gall 08.314, "Constructions hors des zones à bâtir", ou l'initiative parlementaire déposée par l'ancien conseiller national John Dupraz, 02.453, "La transformation des bâtiments en zone agricole. Une compétence cantonale". Fortes de ce constat, la CEATE du Conseil des Etats tout comme celle du Conseil national se sont engagées à traiter, lors de leur prochaine réunion, soit dans le courant du mois de janvier 2011, les initiatives en suspens.

Madame la présidente de la Confédération reconnaît également le problème et souhaite trouver, par le biais de la révision en cours de la LAT (10.019), des solutions. La balle est actuellement dans le camp de la CEATE-CN qui traite pour l'instant de la première partie de la révision de LAT en tant que commission compétente du deuxième conseil.

Après ces précisions, la Conférence de conciliation propose, par 19 voix contre 5, comme l'a décidé le Conseil des Etats, de biffer l'article 24c alinéa 2 et de l'intégrer dans la révision en cours de la LAT.

Au niveau des dispositions transitoires, par 20 voix contre 4, la Conférence de conciliation vous demande de suivre la version du Conseil des Etats.

En adoptant le projet 07.062, on pourra ainsi opposer un contre-projet indirect ciblé à l'initiative populaire "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires" (08.073).

Je vous invite par conséquent à adopter la proposition de la Conférence de conciliation et à rejeter la proposition Brunner, compte tenu du fait que cette proposition a, comme cela a été relevé tout à l'heure, déjà été prise en considération.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es ist so, dass ich Ihnen den Antrag stelle, das Ergebnis der Einigungskonferenz abzulehnen. Ich stelle diesen Antrag darum, weil der Nationalrat ein berechtigtes Anliegen, nämlich die Aufnahme von Artikel 24c Absatz 2, nicht durch die Einigungskonferenz gebracht hat, und dies, obwohl unser Rat diesem Anliegen dreimal deutlich zugestimmt hat, obwohl materiell und vom Anliegen her reihum, also vom Bundesrat, von der Verwaltung und auch vom Ständerat, klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass es sich um ein berechtigtes Anliegen handelt, um ein Problem, das gelöst werden muss. Dass dieser Artikel nun nicht aufgenommen werden soll, obwohl der Handlungsbedarf materiell ausgewiesen ist, hat vor allem damit zu tun, dass wie folgt argumentiert wurde: Wir konzentrieren uns auf flankierende Massnahmen in Bezug auf die Aufhebung der Lex Koller; dieses Problem soll man jedoch separat, sprich in einer nächsten Revision, lösen.

Worum geht es inhaltlich? Inhaltlich wird ja reihum akzeptiert, dass Handlungsbedarf besteht. Sie wissen: In der Landwirtschaftszone gibt es bestehende Gebäude, die in die Jahre kommen und die saniert, erneuert oder eben mit Investitionen umgebaut werden müssen. Heute gibt es in der Praxis in diversen Kantonen Probleme, beispielsweise und sehr oft bei landwirtschaftlichen Wohnbauten. Geht es um Erneuerungen, um massvolle Erweiterungen oder um Sanierungen, ist heute massgeblich, wann eine solche Baute erstellt worden ist. Sie wissen: Es geht darum, ob die Erstellung aus der Zeit vor oder nach dem Jahr 1972 datiert. Und dann wird oft noch abgeklärt, wie die Baute vorher genutzt wurde und wer sie jetzt nutzen bzw. bewohnen will. Wenn konkrete Pläne auf dem Tisch liegen, gibt es jeweils Probleme. Entweder werden mit einer so restriktiven Regelung Investitionen verunmöglicht, wie ich es aus meiner Region, einem typischen Streusiedlungsbaugebiet, kenne, oder es wird eine Sanierung zugelassen, obwohl man eigentlich weiss, dass es möglicherweise sinnvoller wäre, ein altes Wohnhaus abzubrechen und wieder aufzubauen - selbstverständlich unter der Voraussetzung, und das wissen immer alle, dass die Proportionen und das Erscheinungsbild der Bauten der jeweiligen Region berücksichtigt werden.

Führen wir uns die Vorteile einer klaren und praxistauglichen Regelung im Bereich bestehender Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen vor Augen: Zum einen geht es um das Landschaftsbild. Gut erhaltene, unterhaltene oder allenfalls auch neuerstellte Wohnbauten anstelle alter, nicht gut erhaltener Wohnbauten sind für die Landschaft ein Mehrwert, weil sie das Landschaftsbild verschönern. Verlotterte Bauten sind für die Landschaft kein Mehrwert. Zum andern geht es um den Bodenschutz: Wenn man bestehende Bauten besser nutzen oder umnutzen kann, ist das letztlich auch Bodenschutz, weil kein neues Bauland verbaut werden muss, sondern bestehender Raum besser genutzt wird. Es geht um das Bekenntnis zum ländlichen Raum. Und letztlich geht es um Zukunftsperspektiven - nicht nur für die Zentren, sondern auch für den ländlichen Raum.

Mit meinem Ablehnungsantrag deponiere ich eigentlich einen stillen Protest. Ich drücke damit aus, dass ich mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz, dass man das Problem hier nicht lösen konnte, nicht einverstanden bin. Ich habe sehr wohl gehört, dass man sich dieses Problems, das auch mit Initiativen aus verschiedenen Kantonen angesprochen wurde, bewusst ist und dass man dokumentiert hat, dass diese Problematik in den nächsten Gesetzesrevisionen angegangen werden muss. Es bietet sich durchaus Gelegenheit dazu, es ist nämlich eine Revision des Raumplanungsgesetzes am Laufen. Wir können dieses Anliegen dort wieder aufnehmen. Ich habe die in der Kommission geäusserten Worte und die Bekenntnisse der Regierung und des Nationalrates noch in den Ohren, dass man gewillt sei, dieses Problem dort anzugehen. Ich war allerdings der Ansicht, man hätte es auch hier lösen können, darum habe ich diesen Antrag gestellt.

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Le groupe socialiste soutient le compromis tel qu'il est ressorti de la Conférence de conciliation. C'est un recyclage législatif intelligent, puisqu'à l'origine cette proposition était faite comme mesure d'accompagnement à l'abolition de la lex Koller. Elle sert maintenant de contre-projet indirect à l'initiative populaire "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires".

Les mesures proposées ici sont efficaces et cohérentes; elles le sont d'ailleurs plus que l'initiative populaire. Nous les soutenons. Clairement, nous estimons qu'on ne peut pas vendre nos paysages aux touristes et, ce faisant, les détruire en construisant à tout va. Il faut une politique d'aménagement du territoire plus cohérente dans les zones touristiques. Les deux commissions en sont convaincues, et nous vous prions donc de soutenir la proposition de la Conférence de conciliation.

S'agissant de l'article 24c, à propos duquel mon préopinant a émis ce qu'il appelle un "stiller Protest" - et qui était en réalité assez fort -, on observe effectivement un problème qui doit être traité pour rendre plus cohérente la législation sur les possibilités de construction en dehors des zones à bâtir. Mais il faut être très prudent, et il ne s'agit en aucun cas, comme le souhaite Monsieur Brunner, de pouvoir opérer une libéralisation totale des constructions hors des zones à bâtir. Ce serait une catastrophe pour notre pays.

Les deux commissions sont d'accord de réexaminer la question des constructions hors des zones à bâtir, mais avec une certaine prudence et un certain pragmatisme. C'est ce qui va être fait lors d'une des deux prochaines révisions - la question de savoir laquelle reste ouverte. En tout cas, le fait qu'on n'ait pas traité cela ici, dans le cadre d'un exercice rapide, et qu'on veuille le faire soigneusement ne me paraît pas constituer une raison de torpiller la proposition qui nous est faite en matière de résidences secondaires.

Je vous remercie de rejeter la proposition Brunner et de soutenir la proposition de la Conférence de conciliation.

Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral

Seit Beginn der Behandlung dieses Themas hat sich die FDP-Liberale Fraktion immer hinter die Lösung des Bundesrates gestellt. Es ist eine sehr einfache und klar formulierte Lösung, die das Problem erkannt hat, nämlich das Problem der Zweitwohnungen, die aber auf der Erkenntnis aufbaut, dass der Bund nicht uniforme Lösungen über die ganze Schweiz legen kann. Er hat erkannt, dass die Probleme im Engadin nicht dieselben sind wie im Wallis, dass die Probleme im Tessin nicht dieselben sind wie im Jura. Das Ziel, das erreicht werden soll, ist klar formuliert; den betroffenen Regionen und Kantonen wird es aber überlassen, in welcher Form sie diese Problematik lösen wollen.

Der Ständerat ist der Versuchung erlegen und hat geglaubt, es müsse im Gesetz präzis eingefügt werden, was zu tun sei. Das Resultat des Ständerates ist eine Formulierung, wie sie allenfalls in die Verordnung gehört, aber sicher nicht in eine Gesetzesvorlage.

Die Einigungskonferenz hat sich gefunden. Ich bin der Auffassung, dass das, was die Einigungskonferenz hier gefunden hat, ein guter Kompromiss ist, eine Lösung, der wir zustimmen können. Ganz speziell im Zentrum der Diskussion standen die beiden Themen, die jetzt schon angesprochen wurden. Es geht um Artikel 24c Absatz 2 zu den landwirtschaftlichen Bauten. In diesem Punkt verstehe ich Toni Brunner jetzt nicht ganz, nachdem wir uns in der Kommission und auch in der Einigungskonferenz klar dazu bekannt haben, dass dieses Problem gelöst werden muss, nachdem wir - vielleicht mit Ausnahmen der Linken - die Zustimmung gegeben haben, dass wir das Thema anpacken. Sogar die Frau Bundespräsidentin hat das in der Einigungskonferenz getan. Ich nehme an, dass sie das heute noch einmal wiederholen wird, sodass das allen klar ist. Ich verstehe nicht, dass man deswegen das Resultat der Einigungskonferenz ablehnen will, denn die Ablehnung hat viel gravierendere Folgen als eine Aufnahme dieses Themas in die RPG-Revision.

Zudem muss ich sagen, Toni Brunner, wenn ich uns einmal auch als Fachleute in diesem Gebiet bezeichnen darf, müssen wir doch zugeben und bekennen, dass dieses Thema, wenn schon, in die Revision des Raumplanungsgesetzes gehört und nicht in einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Ich hoffe deshalb, dass die Befürworter dieses Antrages in der Minderheit bleiben.

Es ist uns beim Antrag der Einigungskonferenz gelungen, die detaillierte Vorschrift des Ständerates hinauszukippen. Absatz 4 von Artikel 8 ist weg. Die detaillierten, zwingenden Massnahmen sind fort; diese bleiben den Regionen überlassen. Was übriggeblieben ist, ist Absatz 3, der lediglich eine Präzisierung der Zielformulierung des Bundesrates ist.

Im Grossen und Ganzen muss ich sagen, dass diese Lösung der Einigungskonferenz akzeptiert werden kann. Es ist eine gute Grundlage, um der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" entgegentreten zu können. So harmlos ist diese Initiative nicht, wie jene annehmen, die glauben, man könnte diese Vorlage ablehnen. Im Moment scheinen in unserem Land solche Vorstösse hochattraktiv und emotionell geladen zu sein. Darum ist das Resultat der Einigungskonferenz ein guter Kompromiss, der es ermöglicht, etwas gegen die Initiative zu tun.

Cathomas Sep · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe PDC/PEV/PVL

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz und lehnt den Einzelantrag Brunner ab.

Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um die flankierenden Massnahmen in Zusammenhang mit der Abschaffung der Lex Koller. Gleichzeitig ist es auch ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen". Die vorgesehenen flankierenden Massnahmen vermögen den Anliegen sowohl der Lex Koller als auch der Volksinitiative zu genügen und lassen die raumplanerische Hoheit im Sinne der Bundesverfassung den Kantonen und Gemeinden, auch wenn dadurch allgemeingeltende flankierende Massnahmen auf Bundesebene geregelt oder beschlossen werden.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist sich der Problematik und der Notwendigkeit einer Lösung betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen gemäss Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes bewusst. Wir wissen auch, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen seit Langem ein ungelöstes Problem darstellt. Auch wir wollen in dieser Frage eine Klärung und eine gerechte und von den Kantonen mitgetragene Lösung finden. Trotzdem sind wir fest davon überzeugt, dass dieses Problem nicht mit flankierenden Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus gelöst werden kann. Eine gleichzeitige Regelung des Problems "Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen" mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" würde der Initiative Auftrieb geben, was schlussendlich zu einer Annahme und zu einer für alle Beteiligten schlechteren Lösung führen könnte, namentlich zu einem generellen Stopp des Zweitwohnungsbaus.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den in der Einigungskonferenz vorgeschlagenen Weg zur Behandlung der Pendenz der Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen. Die in Aussicht gestellte Integration dieses Geschäfts in die laufende Raumplanungsrevision - das ist die Revision als Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative in einem zweiten Beschluss - ermöglicht eine schnelle und sachgerechte Behandlung mit der Anhörung der für die Umsetzung verantwortlichen Kantone und Gemeinden. Schlussendlich sind die Bedürfnisse bezüglich der Bauten ausserhalb der Bauzonen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Darum ist das Geschäft nicht mit einem Schnellschuss zu erledigen, sondern in Anhörung oder durch Vernehmlassung der betreffenden Stellen durchzuführen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz und lehnt den Einzelantrag Brunner ab. Ich bitte Sie, dem auch zu folgen.

Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ich bedanke mich bei Ihrer vorberatenden Kommission für dieses Ergebnis der Einigungskonferenz; der Bundesrat unterstützt dasselbe selbstverständlich. Wir haben mit dieser vorgeschlagenen Anpassung des Raumplanungsgesetzes eine ausgereifte Lösung für die Behandlung der Zweitwohnungsproblematik gefunden. Die Vorlage ist auch geeignet, um der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt zu werden.

Die Kommission hat den bundesrätlichen Entwurf mit Artikel 8 Absatz 3 ergänzt, und ich glaube, dass die Vorlage dadurch konsequenter, konkreter und auch für den Bürger verständlicher wird. In der Einigungskonferenz wurde Absatz 4 auf der Suche nach einem Kompromiss gestrichen; auch das ist vertretbar. Die vom ARE im Juni 2010 publizierte Planungshilfe nimmt dieses Problem auf und gibt hier auch Hinweise für die Umsetzung.

Zum Antrag Brunner und zu Artikel 24c, der im Rahmen der Einigungskonferenz gestrichen wurde: Es ist ein berechtigtes Anliegen, das aufgebracht wird; das möchte ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal sagen. Das Bauen ausserhalb der Bauzone, speziell die Problematik, wie wir mit Bauernhäusern oder landwirtschaftlichen Bauten umgehen, muss gelöst werden. Ich werde diese Problematik innerhalb eines Jahres im Rahmen der zweiten Etappe zum Raumplanungsgesetz konkret aufnehmen. Es ist mir aber wichtig, dass man die Kantone im Rahmen einer ordentlichen Vernehmlassung einbezieht, weil diese Problematik aufgrund der sehr unterschiedlichen, historisch gewachsenen Situationen bisher von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gelöst wurde. Von den Rustici im Tessin über die Maiensässe im Bündnerland bis zu den Streusiedlungen im Toggenburg haben wir sehr unterschiedliche Konstellationen.

Wir müssen uns generell über Folgendes unterhalten: Was tun wir ausserhalb der Bauzonen? Was lassen wir neu zu? Wie gehen wir mit den vorhandenen Bauten um? Es braucht eine vertiefte Diskussion im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Situation ausserhalb der Bauzonen; wir werden Ihnen unsere Überlegungen dazu präsentieren. Deshalb bin ich froh, dass die Problematik erkannt wurde, aber die Idee, mit einem einzelnen, nicht konsolidierten Vorschlag und mit einer Formulierung, die auch Abgrenzungsprobleme aufgeworfen hätte, vorzugehen, schliesslich fallengelassen wurde. Ich habe bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Lösungen zu dieser Problematik erarbeitet. Wichtig ist mir der Einbezug der Kantone in die Lösungsfindung.

Ich bitte Sie daher, den Antrag Brunner, nachdem er selber schon einen Zukunftsweg im Sinne der Einigungskonferenz aufgezeigt hat, abzulehnen und sich der Einigungskonferenz anzuschliessen.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe radical-libéral

Par rapport à la proposition Brunner, il faut préciser que personne ne remet en question le problème qui se pose pour les bâtiments agricoles qui ne sont plus utilisés à des fins agricoles et que l'on doit pouvoir destiner à d'autres affectations, que ce soit pour des logements ou des activités "para-agricoles". Je l'ai mentionné tout à l'heure par rapport à l'agrotourisme.

La question qui se pose aujourd'hui et que nous avons débattue lors de la Conférence de conciliation est la suivante. Est-ce que c'est au niveau de ce projet en matière d'acquisition d'immeubles par des personnes résidant à l'étranger, donc au niveau des résidences secondaires, que nous devons intégrer cette problématique? ou est-ce que nous devons plutôt l'inclure dans la révision en cours de la loi sur l'aménagement du territoire? Monsieur Brunner est également membre de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie et il sait que nous avons mis ce sujet à l'ordre du jour de la séance du 24 janvier 2011 pour ce qui concerne la commission du Conseil national. Nous avons reçu de la commission du Conseil des Etats l'engagement qu'elle allait traiter le 10 janvier 2011 les objets en suspens qui devraient régler le problème. Nous devons régler ce problème et, personnellement, je suis d'avis que nous devrions le faire dans le contexte de la première partie de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire. C'est à nous, au niveau de la commission, de décider où nous voulons l'intégrer.

Après ces précisions, je vous invite à adopter la proposition de la Conférence de conciliation afin de pouvoir opposer un contre-projet indirect à l'initiative populaire "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires" et à rejeter la proposition Brunner.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 121 Stimmen

Für den Antrag Brunner ... 53 Stimmen