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Halte à l'extension rampante du champ d'application des conventions collectives aux entreprises d'autres branches

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Die vom Seco zunehmend extensiv praktizierte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) hat grosse rechtliche, wirtschaftliche und politische Auswirkungen. Die FDP-Liberale Fraktion ist dankbar, dass der Bundesrat dank der Dringlichkeit ihrer Interpellation auf die Zusammenhänge mit der negativen Entwicklung der Wirtschaft aufmerksam gemacht werden kann; mit Befriedigung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Problematik vom Bundesrat ebenfalls anerkannt wird.

Aktuell sind knapp 40 Prozent der Erwerbstätigen einem GAV unterstellt. Die übrigen 60 Prozent der Erwerbstätigen sind nach den Bestimmungen des OR und des Arbeitsrechts angestellt. Eine Mehrheit der Unternehmen und der Branchen kommt also sehr gut ohne GAV aus. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind mit den individuell ausgehandelten Arbeitsbedingungen zufrieden. Diese Mehrheit nimmt auch nicht an den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen teil, da sie ja mit den aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist. Darum ist es selbstverständlich, dass die Allgemeinverbindlichkeit eines GAV nur auf Branchen eine Auswirkung haben kann, wo bereits sozialpartnerschaftlich zusammengearbeitet wird. Es wäre ein klarer Missbrauch, eine reine Willkür wie auch eine Verletzung der Vertragsfreiheit, wenn über die Allgemeinverbindlichkeit plötzlich Branchen in GAV eingebunden würden, deren Arbeitnehmer gar keine von den Gewerkschaften ausgehandelten GAV wollen. Die 60 Prozent, die gar keinen GAV wollen, haben ein Anrecht darauf, dass sie das Seco davor schützt, in einen GAV gezwungen zu werden.

Das gilt eigentlich auch für den Personalverleih. Für die Temporärbranche wurde ein GAV ausgearbeitet, damit die Temporärbranche die GAV nicht umgehen kann, wenn Personen in Branchen mit einem GAV arbeiten. Dieses Anliegen ist gut, das kann man unterstützen. Warum nun aber das Seco einseitig den GAV Personalverleih auch auf Branchen ausweitet, wo es bisher überhaupt keinen GAV gab, ist völlig unverständlich und lässt Willkür vermuten. Bei einer so extensiven Auslegung sind die Bedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit nicht erfüllt. Deshalb bin ich Herrn Bundesrat Schneider-Ammann sehr dankbar, dass er bereits im Ständerat festgehalten hat, er sehe zumindest bei der ICT-Branche einen Korrekturbedarf.

Wenn ein GAV allgemeinverbindlich erklärt wird, wird er zum Gesetz, allerdings wird das Mitspracherecht der vom Gesetz Betroffenen stark eingeschränkt. Man hat keine Akteneinsicht, man hat keine formellen Einsprachemöglichkeiten, und es gibt auch keine Rekursmöglichkeiten. Wenn wir in diesem Rat ein Gesetz erlassen, dann finden vorgängig eine öffentliche Vernehmlassung sowie eine öffentliche Parlamentsdebatte statt, und zu guter Letzt hat man noch die Möglichkeit, eine Volksabstimmung durchzuführen. All das ist bei der Allgemeinverbindlichkeit ausgeschlossen. Deshalb ist es auch klar, dass der Gesetzgeber das Mittel der Allgemeinverbindlichkeit nur innerhalb einer eng begrenzten Branche zulässt. Man könnte sagen, dass die Allgemeinverbindlichkeit dazu dient, Querulanten einer Branche einzubinden. Die Allgemeinverbindlichkeit kann also nur für einen äusserst engen Kreis angeordnet werden. Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Wirtschaft ist ein Willkürakt, weil es da wichtige Rechtsmittel, die wir im Gesetzgebungsprozess sonst kennen, nicht gibt. Die wenigen Mittel, die es noch gibt, werden zudem vom Seco, beispielsweise in Bezug auf alte Bundesgerichtsentscheide, die lange vor der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips gefällt worden sind, nicht zugelassen.

Die jüngste Praxis des Seco legt die Vermutung nahe, dass man aus Angst vor den bilateralen Verträgen die Allgemeinverbindlichkeit als Waffe gegen den Missbrauch verwenden wird. Leider findet das Seco auch auf der Arbeitgeberseite Verbündete, die bei diesem Spiel nur zu gerne mitmachen. Man kann sich so einerseits ungeliebte Konkurrenz vom Hals halten, andererseits auch noch fette Prämien einstreichen. So begründet zum Beispiel Gastrosuisse ihren Antrag auf Ausdehnung des GAV nicht mit dem Arbeitnehmerschutz, sondern führt an, dass neue Entwicklungen in der Gastronomie dazu führen, dass man den GAV ausdehnen muss. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Kampf gegen innovative Verpflegungskonzepte.

Wir verfügen in der Schweiz zum Glück noch immer über genügend Arbeit. Als wir das letzte Mal hier drinnen über Konjunkturprogramme gesprochen haben, hat das Seco noch rabenschwarze Konjunkturaussichten an den blauen Himmel gemalt. Trotz Frankenstärke, trotz Finanzmarktkrisen haben wir in der Schweiz nach wie vor eine äusserst tiefe Arbeitslosigkeit, und die Wirtschaftsentwicklung war zum Glück nicht so düster, wie es prophezeit worden war. Der Grund dafür ist unser liberales Arbeitsrecht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diesem Land ohne grosse Bürokratie sehr flexibel auf wirtschaftliche Herausforderungen reagieren und gemeinsam innovative Lösungen finden. Das macht uns als Wirtschaftsnation attraktiv und führt dazu, dass wir praktisch Vollbeschäftigung haben. Den Missbrauch können wir schon bekämpfen, aber wir können ihn nicht bekämpfen, indem wir unser liberales Arbeitsrecht opfern, denn damit würden wir auch die Vollbeschäftigung opfern.

van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Ne croyez-vous pas que votre proposition, et d'une façon plus générale, ce type d'intervention risquent de mettre en danger la libre circulation des personnes?

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Ich bin überzeugt, dass die Schweiz in den letzten paar Jahren bei zwei Dingen erfolgreich war. Das erste: Wir haben es geschafft, uns wirtschaftlich in die EU zu integrieren; das war für die Wirtschaft der Schweiz sehr wichtig. Das zweite: Im Gegensatz zu sämtlichen EU-Ländern hat die Schweiz ein sehr liberales Arbeitsrecht; das sieht man insbesondere, wenn man es mit demjenigen in Frankreich vergleicht. Während in Frankreich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern tiefes Misstrauen herrscht, besteht in der Schweiz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grosses Vertrauen. Wenn wir als Preis für die Integration unserer Wirtschaft in Europa diese Vertrauensbasis verlieren, gehören wir zu den Verlierern; dann werden wir gleich viele Arbeitslose haben wie zum Beispiel unsere französischen Nachbarn. Es braucht beides: die bilateralen Verträge und ein liberales Arbeitsrecht.

Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas anfügen: Im Moment haben wir sehr grosse Probleme wegen des starken Frankens, aber Sie können diese Probleme in Gottes Namen nicht im Arbeitsrecht lösen. Es wäre eine Operation am falschen Patienten.

John-Calame Francine · Mit-F · Conseil national · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S

J'ai une question à vous poser au sujet de votre proposition: avez-vous bien conscience que si les contrats de travail sont négociés de l'entreprise à la personne, la pression des frontaliers sera encore bien plus massive qu'actuellement dans les régions frontalières? C'est cela qui va mettre en danger justement la libre circulation des personnes.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Wie schon gesagt, mir ist klar, wenn Sie heute Grenzgänger sind, dann haben Sie eigentlich - wenn Sie von Deutschland, Frankreich oder Italien her kommen - in diesem Jahr eine Lohnerhöhung von 30 Prozent bekommen, weil der Wert des Frankens um diesen Prozentsatz angestiegen ist. Ennet der Grenze können Sie 30 Prozent mehr ausgeben. Dass das ein Problem ist, müssen Sie mir nicht sagen, ich war schliesslich ein Jahr lang in Genf und habe festgestellt, was es heisst, mit Grenzgängern in einer Stadt zu leben. Das habe ich sehr gut mitbekommen. Aber Sie können die Frankenstärke nicht bekämpfen, indem Sie das Arbeitsrecht verschärfen. Das wird nicht funktionieren. Wir müssen schauen, dass die Kaufkraft wieder zunimmt. Da müssen wir uns etwas Zeit lassen.

Gestatten Sie mir hier auch noch eine vielleicht anekdotische Bemerkung: Ich habe in Genf eine sehr klare Definition von Grenzgänger gefunden. Es sind nämlich sehr oft auch Schweizer, die in Frankreich leben. Es ist ja nicht so, dass Grenzgänger nur Franzosen sind, die nach Genf kommen, sondern es sind ja auch sehr oft Schweizer, die in Frankreich eine Wohnung haben. Ich würde ein wenig aufpassen und in der Region Genf die Grenzen nicht zu fest zumachen. Sie leben auch sehr gut mit dieser Situation, also damit, dass Sie sehr gut mit Frankreich verknüpft sind.

Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe PDC-PEV

Bei der Allgemeinverbindlicherklärung eines Landes-Gesamtarbeitsvertrages handelt es sich um eine besondere Art der Rechtsetzung ohne Anfechtbarkeitsmöglichkeiten. Immerhin können vom Erlass potenziell Betroffene Einsprachen einreichen. Und der Bundesrat verspricht in seinen Erwägungen, zu den von den Einsprechern vorgetragenen Argumenten Stellung zu beziehen. Dieses demokratische Verfahrensdetail ist für die CVP/EVP-Fraktion nicht ohne Bedeutung. Ich lege Ihnen anhand von zwei Überlegungen dar, weshalb.

1. Bildete bis jetzt der gastgewerbliche Betrieb den Anknüpfungspunkt für den Geltungsbereich des GAV Gastro, soll dieser neu an das Erbringen gastgewerblicher Leistungen angeknüpft werden, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistungen Kern- oder Nebengeschäft des unterstellten Betriebes sind. Dieses Vorgehen dürfte sich schlicht und einfach dadurch erklären, dass auch Betriebe aus anderen Wirtschaftszweigen unterstellt werden sollen, wie beispielsweise Alters- und Pflegeheime, Wohnheime für Kinder und Jugendliche, Spitäler sowie Institutionen für Menschen mit einer Behinderung wie Werkstätten, Wohnheime, Ausbildungsstätten usw.

Als Präsidentin des nationalen Branchenverbandes der Institutionen für Menschen mit Behinderung liegen mir vor allem Letztere am Herzen. Diese sozialen Institutionen würden durch die Ausdehnung des betrieblichen und persönlichen Geltungsbereichs des GAV Gastro besonders betroffen. Insbesondere verlören sie an unternehmens-, personal- und vertragspolitischer Autonomie, denn die eigenen arbeitsvertraglichen Bestimmungen der Mitglieder würden durch schlechtere, aber Vorrang geniessende und keineswegs der Branche angemessene Bestimmungen des GAV Gastro verdrängt.

Die Mehrheit der Mitglieder der Vertragsgemeinschaft des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes stammt aus dem Bereich Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie. Die in den Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung geratenden sozialen Institutionen hingegen sind eindeutig der Kategorie "Heime" - ohne Ferien- und Erholungsheime - zugeordnet. In diesen Einrichtungen besteht der Produktionsprozess zu einem erheblichen Teil aus einem Mix von Gesundheitsleistungen, also Pflege- und Sozialleistungen. Es ist somit augenfällig, dass diese Institutionen nicht den gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen im GAV Gastro unterstellt werden können, ohne dass dadurch gegen das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV verstossen würde.

Noch einmal: Der Blick in die arbeitsvertraglichen Bestimmungen der hier von mir in den Fokus gerückten sozialen Einrichtungen zeigt, dass diese über bessere, vorteilhaftere Bedingungen verfügen als jene, zu denen sie der GAV Gastro verpflichten würde; es kann ja nicht sein, dass sie mit dem GAV schlechtere Bedingungen übernehmen müssen!

2. In vielen der soeben von mir erwähnten Institutionen werden junge erwachsene Menschen mit Behinderungen ausgebildet und auch in den Gemeinschaftsverpflegungsbereichen beschäftigt und entsprechend besoldet. Die Anforderungen einer GAV-Unterstellung würden für diese Einrichtungen und Beschäftigten völlig unpraktikabel, weil die ausgerichteten Abgeltungen nicht kompatibel sind mit den GAV-Bestimmungen.

Ich hoffe, Herr Bundesrat, dass Sie diese Darlegungen in Ihre Erwägungen zur Allgemeinverbindlichkeit des GAV Gastro würdigend einfliessen lassen.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Wenn ich ehrlich sein darf, möchte ich zuerst einmal festhalten, dass wir Grünliberalen doch etwas erstaunt waren, dass zu dieser Interpellation überhaupt eine so ausführliche Debatte geführt wird. Selbstverständlich ist auch aus unserer Sicht das Problem, das in der Interpellation angesprochen wird, relevant und sicherlich eine Interpellation wert. Sie macht auf ein berechtigtes Anliegen aufmerksam, nämlich auf die Frage, wann ein für allgemeinverbindlich erklärter GAV ausgedehnt werden kann respektive soll und inwiefern dieser auch für einzelne Unternehmensteile anderer Branchen Gültigkeit erlangt. Eine solche Aufmerksamkeit hätten aber wohl auch andere Interpellationen und Anfragen verdient, und dennoch werden diese nicht im Plenum diskutiert.

Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sieht grundsätzlich klare Regeln vor. Eine Allgemeinverbindlichkeit kann nur angeordnet werden, wenn sie sich wegen der für die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer allenfalls zu erwartenden erheblichen Nachteile als notwendig erweist, wenn sie dem Gesamtinteresse nicht zuwiderläuft und die berechtigten Interessen anderer Wirtschaftsgruppen und Bevölkerungskreise nicht beeinträchtigt. Gegen den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung kann Einsprache erhoben werden. Die Frage der Abgrenzung stellt sich aber immer wieder und wird hin und wieder auch durch Gerichte entschieden, so zuletzt im Bereich der Baumeister. Dort hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Transportunternehmen, das unter anderem auch Kies transportiert, für diese Tätigkeiten dem GAV der Baumeister zu unterstellen ist.

Zurzeit gibt es zwei GAV, bei denen die Thematik der Ausdehnung aktuell ist. Beim GAV Personalverleih musste eine neue Lösung gefunden werden, weil der Personalverleih in vielen verschiedenen Branchen tätig ist. Die für allgemeinverbindlich erklärte Speziallösung trägt nun den verschiedenen Bestimmungen Rechnung. Nicht beabsichtigt war offenbar, dass auch IT-Firmen letztlich unter den GAV Personalverleih fallen. Diese erhalten Aufträge oft nur, wenn sie eine Verleihbewilligung besitzen. Sie betreiben aber nicht einen klassischen Personalverleih. Nach unseren Informationen ist man nun aber auch hier daran, eine Lösung zu finden. Im Bereich des GAV des Gastgewerbes soll der Anwendungsbereich offensichtlich erweitert werden, indem der Aufhänger nicht mehr der gastgewerbliche Betrieb, sondern die gastgewerbliche Leistung sein soll. Damit fallen ganz neue Bereiche unter den GAV. Wie beim GAV Personalverleih sind nun zahlreiche Einsprachen zu prüfen.

Wir stellen fest, dass sich der Bundesrat der Tragweite der Allgemeinverbindlicherklärung des erwähnten GAV sehr wohl bewusst ist und dass er vor seinem Entscheid die Betroffenen und die Einsprechenden anhören wird. Die dringliche Interpellation hat also sicher die Aufmerksamkeit des Bundesrates für die spezielle Situation geweckt, wenn die Aufmerksamkeit des Bundesrates nicht schon vorher dieser Situation galt, und ihr Ziel erreicht, auch ohne die Debatte hier im Plenum.

Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Die vorliegende Interpellation überrascht die SP-Fraktion materiell, inhaltlich und formal. In formaler Art und Weise muss hier auch festgehalten werden, dass sich die dringliche Interpellation auf ein hängiges Rechtsverfahren bezieht, das beim Departement von Bundesrat Schneider-Ammann angesiedelt ist. Es ist fraglich, ob sich das Parlament direkt in ein hängiges Verfahren einmischen soll; das sollten sich die Interpellanten mindestens überlegen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV ist ein Rechtsverfahren, das haben die Vorrednerin und die Vorredner bereits gesagt. Es wird dann eingeleitet, wenn die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sich auf einen GAV haben einigen können und gemeinsam der Ansicht sind, dass dieser GAV auf die gesamte Branche ausgeweitet werden soll. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen dann wichtige Kriterien bezüglich der Repräsentativität, des öffentlichen Interesses, der wirtschaftlichen Auswirkungen und Weiteres mehr erfüllen und dies auch belegen, damit der Bundesrat dem Gesuch auf Allgemeinverbindlicherklärung überhaupt zustimmt. Nach der Publikation erfolgt ein Rechtsverfahren mit Rechtsmitteln und anschliessend dann allenfalls die Allgemeinverbindlicherklärung. Sämtliche legitimierten Parteien, zu denen auch jene gehören, die mutmasslich Anlass zu dieser Interpellation gaben, haben die Möglichkeit, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Ich gehe davon aus, dass diese Interessen auf der Stufe des Departementes, aber auch in einem allfälligen Anfechtungsverfahren korrekt gewichtet werden.

Zum Materiellen: Wir spüren bei der Interpellationsbegründung, namentlich auch bei dem, was jetzt von Herrn Noser verlangt wurde, ein Grundmisstrauen gegenüber dem Instrument der GAV, gegen die Sozialpartnerschaft und vor allem gegen die Möglichkeit der Behörden, einen GAV allgemeinverbindlich zu erklären und damit einen wichtigen Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährdeter Branchen sicherzustellen. Von links bis rechts heben Politiker und Politikerinnen immer wieder hervor, wie gut die Sozialpartnerschaft für die Schweiz ist, wie wichtig der damit verbundene soziale Friede für die Stabilität der Schweiz sei. Die Basis dieser vielgelobten Sozialpartnerschaft bilden die GAV. Von einer schleichenden Ausdehnung von GAV auf andere Branchen zu sprechen, wie das Kollege Noser gemacht hat, als handle es sich um eine Seuche, ist schlicht absurd und steht in krassem Widerspruch zum hochgehaltenen Prinzip der Sozialpartnerschaft.

Die Allgemeinverbindlicherklärung stellt seit Langem nicht nur eine bewährte Praxis dar, sondern ist mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein entscheidender Grundpfeiler unserer gemeinsamen Vereinbarung zum Schutz und zur Verteidigung der Löhne. Es muss festgehalten und unterstrichen werden, dass in diesem Land der Weg der bilateralen Verträge, der ja für die Schweizer Wirtschaft - und für die Schweiz auch politisch und gesellschaftlich - bis jetzt ein Erfolgspfad war, nur dann weiterhin begangen werden und Mehrheiten finden kann, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt werden, wenn das Prinzip, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden, auch durchgesetzt und von den Institutionen und von der Politik auch garantiert wird.

Die Mittel, um das durchzusetzen, sind nicht nur Kontrollen und Sanktionen, wie sie oft hier verlangt werden; das ist nur die eine Seite. Auf der anderen Seite sind eben auch die materiellen Bestimmungen wie die Löhne und Arbeitsbedingungen zu schützen und zu definieren. Das wirksame Mittel, um das zu erreichen, sind die GAV und die Allgemeinverbindlichkeit dieser GAV, um auch Aussenseiter zu erfassen, die sich diesen GAV nicht unterstellen wollen.

In einem geöffneten Arbeitsmarkt sind dies unabdingbare Voraussetzungen. Es gibt subsidiär die Möglichkeit, staatliche Minimallöhne zu erlassen. Es gibt den Weg des Normalarbeitsvertrags oder den Weg, den wir mit dem Einreichen der Mindestlohn-Initiative beschritten haben. Der bevorzugte Weg aber sind auch für die Gewerkschaften, das möchte ich hier unterstreichen, möglichst allgemeinverbindlich erklärte GAV. Sie entstehen auf der Basis der gelebten Sozialpartnerschaft. Genau darüber sprechen wir hier. Wer dieses Verfahren torpediert, stellt diesen Grundsatz infrage.

Das Gastgewerbe ist eine Branche, die dumpinggefährdet ist. Der Anteil an Immigrantinnen und Immigranten ist in dieser Branche sehr hoch. Aus diesem Faktor ergibt sich die Tatsache, dass diese Branche einen besonderen Schutz benötigt. Liest man die vorliegende Interpellation und hört man der Argumentation von Herrn Noser zu, so merkt man: Er spricht vom Gastgewerbe, als wäre immer noch alles so wie vor vierzig Jahren und als hätte es in dieser Branche nicht schleichend dramatische Veränderungen gegeben. Heute gibt es immer mehr Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien, Tankstellenshops und viele mehr, die gastgewerbliche Dienstleistungen anbieten. Sie dehnen ihren Anteil am Gesamtkuchen der gastgewerblichen Dienstleistungen laufend aus und sind für die Kundinnen und Kunden zugänglich wie das herkömmliche Gastgewerbe. Viele dieser Betriebe profitieren aber davon, und das ist der Kern der Auseinandersetzung, dass sie für das Personal, das im gastgewerblichen Teil arbeitet, keinen GAV einhalten müssen, und erschleichen sich damit ungerechterweise einen Wettbewerbsvorteil. Diese Entwicklung ist stossend und öffnet dem Lohndumping Tür und Tor. Dem wollen die Parteien des GAV des Gastgewerbes, Arbeitgeber wie Gewerkschaften, einen Riegel vorschieben, indem sie mit der Unterstellung dieser Betriebe unter den GAV des Gastgewerbes für gleich lange Spiesse in diesem Gewerbe sorgen.

Es muss also festgehalten werden - und damit schliesse ich -: Dieser Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe ist eine elementare Voraussetzung dafür, dass der Weg der bilateralen Verträge weiterbeschritten werden kann. Für mich ist zentral: Wenn die bürgerliche Seite Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge in dieser Art und Weise torpediert, wie das die Interpellanten tun, dann torpediert sie schlichtweg den bilateralen Weg und die Personenfreizügigkeit. Dementsprechend rate ich den Interpellanten, den Rechtsweg zu beschreiten, die Gewaltentrennung zu berücksichtigen und zu wahren und in Zukunft solche Debatten zu vermeiden.

Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S

Die FDP-Fraktion stellt mit ihrer dringlichen Interpellation die Praxis des Seco und des Bundesrates bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV infrage. Wir Grünen stehen in dieser Frage hinter dem Bundesrat. GAV sind für die Regelung der Arbeitsbedingungen in den Branchen und zum Teil auch in grossen Firmen wichtig. Es gibt sie nur, wenn die massgebenden Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerverbände einer Branche sie unterschreiben.

Allgemeinverbindlich erklärt werden die GAV erst nach einem rechten Hürdenlauf. Alle Vertragsparteien müssen einverstanden sein, und die Erklärung erfolgt nur, wenn die betroffene Branche sonst erhebliche Nachteile hätte. Die Wahrscheinlichkeit solcher Nachteile hat sich mit der Personenfreizügigkeit stark erhöht. Deshalb erleben GAV und ihre Allgemeinverbindlicherklärung eine Renaissance. Der Sinn ist: In der Schweiz sind die üblichen Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist wegen der Löhne und aus volkswirtschaftlicher Warte betrachtet wichtig.

Die Allgemeinverbindlicherklärung sichert, dass die mit einem GAV erfassten Betriebe dessen Bedingungen einhalten müssen - und die anderen auch. Sonst sähen sich zum Beispiel Schweizer Baufirmen mit einem GAV mit Konkurrenzofferten von italienischen oder slowakischen Firmen ohne GAV konfrontiert; sie hätten keine Chance. Auch Schweizer Schlaumeier würden profitieren wollen. Die Allgemeinverbindlichkeit hilft, auch im Interesse von Arbeitgebern, eine vernünftige Ordnung zu erhalten.

Dem widersetzt sich nun die FDP-Liberale Fraktion. Die Praxis werde geändert, die Verbandsfreiheit ausgehöhlt, grundlegendes Verfahrensrecht der EMRK nicht gewährt usw. Wir danken dem Bundesrat, dass er die krassen Fehlbehauptungen in seiner Antwort formell richtigstellt.

Inhaltlich stehen, gemäss der Begründung, der GAV im Personalverleih und der GAV im Gastrobereich in der FDP-Kritik. Beim Personalverleih-GAV geht es insbesondere darum, ausländische Verleihfirmen daran zu hindern, mit Dumpinglöhnen die in der Schweiz geltenden Regeln zu unterlaufen. Und es geht darum, mittels GAV zu verhindern, dass Temporärarbeiterinnen und -arbeiter ohne GAV gegen ordentlich Angestellte mit GAV als Lohndrücker eingesetzt werden. Es ist unverständlich, dass die FDP-Liberale Fraktion dagegen antritt. Schlägt sie den Sack und meint den Esel? Wenn ja, wäre dies wahrscheinlich das Ende der Personenfreizügigkeit.

Im Gastgewerbe braucht es eine Neuordnung. Wir stellen fest, dass bei Arbeitsbedingungen, bei der Mehrwertsteuer, bei sanitarischen Einrichtungen usw. unterschiedliche Standards gelten, je nachdem, ob es sich um ein Take-away, eine Cafeteria, ein Restaurant, eine Kantine oder eine Bäckerei handelt, auch wenn sie alle Getränke und Menus servieren. Wir finden, Gleiches sei gleich zu behandeln. Den Geltungsbereich des GAV Gastro zu überprüfen ist deshalb notwendig.

Politisch arbeitet die FDP mit der dringlichen Interpellation gegen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Das ist die um 180 Grad falsche Richtung. Funktionieren die flankierenden Massnahmen nicht, wird dies der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit weiter schaden. Die Bevölkerung ist kritischer geworden. Die nächsten Entscheide über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit stehen vor der Türe. Ohne die flankierenden Massnahmen wären die bisherigen Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit nicht zu gewinnen gewesen. Wenn die Massnahmen nicht richtig funktionieren, weil die nötigen Verbesserungen ausbleiben, kommt unweigerlich der Grundsatz wieder aufs Tapet. Meine Damen und Herren, namentlich der FDP - ist es das, was Sie wollen? Ich hoffe nicht.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Je déclare tout d'abord mes liens d'intérêts: je préside l'association Industrie du bois Suisse, qui représente les scieries, et à ce titre-là je négocie depuis longtemps une convention collective.

L'UDC partage les soucis du groupe libéral-radical, qui a vraiment identifié un problème réel.

Certes, Monsieur Pardini, les conventions collectives - comme d'ailleurs un droit du travail relativement libéral - contribuent certainement au succès de notre économie. Depuis un certain temps, on constate qu'un certain nombre de personnes cherchent à transgresser ces règles du jeu concernant les conventions collectives: certains employeurs aimeraient notamment étendre le champ d'application des conventions à des branches voisines, ce qu'on doit essayer de combattre. En effet, les branches sont en général bien définies. Du côté de la gauche, on essaie bien sûr d'influencer le droit du travail en introduisant dans les conventions collectives certaines clauses qui n'ont rien à y faire.

Monsieur le conseiller fédéral, dans votre réponse à l'interpellation urgente de votre parti, vous nous avez donné un certain nombre de garanties, vous avez décrit avec précision quelles étaient les conditions à remplir pour que la force obligatoire soit déclarée par le Conseil fédéral. J'attends de votre part que Monsieur Gaillard - ici présent - et ses services respectent ces conditions. Je ne vais pas entrer en détail sur le cas de l'hôtellerie ni sur celui du travail temporaire, mais je préciserai tout de même à nos collègues Schelbert et Pardini que lors de la prochaine séance de la Commission de l'économie et des redevances, dont ils font partie, les 26 et 27 mars, nous allons discuter très en détail les propositions que le Conseil fédéral a faites dans le cadre des mesures d'accompagnement à la libre circulation, et dont notamment le problème des conventions collectives fait partie.

Pour résumer: le groupe libéral-radical a mis le doigt sur un véritable problème, les conventions collectives doivent être soutenues, mais si on veut vraiment les faire disparaître du partenariat social, il faut à tout moment changer les règles du jeu. J'attends avec impatience d'avoir ce fameux débat lors de la prochaine séance de la Commission de l'économie et des redevances; j'imagine que ce dossier sera traité à la session d'été.

Spuhler Peter · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ganz zuerst ein paar Bemerkungen dazu, wo ich in der ganzen Frage der Allgemeinverbindlichkeit von GAV stehe: Ich hatte vor Kurzem das Vergnügen, mit der Unia einen Firmen-GAV neu auszuhandeln. Wir sind in Deutschland mit der IG Metall verknüpft; in anderen Staaten, vor allem in Osteuropa, haben wir keine GAV. Ich bin der Meinung, wir müssen hier gut aufpassen. Ich bin dagegen, grosse Branchen-GAV über einen Teil der Wirtschaft zu stülpen. Das führt zu Inflexibilität. In Deutschland beispielsweise kann man nicht einen Automobilkonzern in den gleichen GAV hineinpferchen wie etwa ein KMU.

Schauen wir die Schweiz an. Was sind eigentlich die Stärken unseres Landes? Neben vielen anderen Stärken ist es der flexible, liberale Arbeitsmarkt. Immer wieder hat unser liberales Arbeitsrecht dazu geführt, dass wir eine tiefe Arbeitslosigkeit haben, dass wir durch unsere Flexibilität beispielsweise auch bei Krisen immer wieder gut davongekommen sind.

Was geschieht momentan? Was war der Anlass dafür, dass Ruedi Noser diese Interpellation angeregt hat? Leider Gottes werden GAV und die damit verbundene Allgemeinverbindlicherklärung immer mehr missbraucht, um über die Branche hinaus auch branchenähnliche Unternehmungen in einen GAV hineinzuzwängen. Ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir müssen die Flexibilität, die die Schweizer Wirtschaft gross und stark gemacht hat, weiterhin behalten. Mit einer Praxis, die immer mehr in die genannte Richtung läuft, verlieren wir diese Flexibilität und schlussendlich eben auch Arbeitsplätze, weil diese dann verlagert werden.

Das beste Beispiel für diese Praxis ist der GAV in der Gastro- und Hotelbranche, der nur mit einer knappen Mehrheit angenommen worden ist und jetzt mittels Allgemeinverbindlicherklärung auf andere, branchenähnliche Strukturen und Unternehmungen ausgedehnt wird. Hier möchte ich die Gewerkschaften einfach bitten: Halten Sie Augenmass, übertreiben Sie es mit der Allgemeinverbindlicherklärung nicht! Was mich am meisten stört, ist, dass aufgrund der Bilateralen I, der Personenfreizügigkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung immer mehr missbraucht wird, um Druck aufzubauen und die Wirtschaft in die Knie zu zwingen.

Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Lieber Kollege Spuhler, ich bin natürlich schon erstaunt, dass Sie hier so die Stimme gegen die GAV erheben. Sie selber haben in Ihrem Betrieb ja einen vorzüglichen GAV mit sehr guten Minimallöhnen, den wir gemeinsam ausgehandelt haben. Darum verstehe ich Ihre Positionierung hier so nicht.

Aber jetzt zur Frage: Ist Ihnen bewusst, dass im Gastgewerbe der Lohn, der für gelernte Arbeitskräfte vereinbart wurde, 4100 Franken beträgt? Für ungelernte Arbeitskräfte ist der Mindestlohn gemäss GAV 3400 Franken; dieser Lohn kann im ersten Halbjahr unterschritten werden. Es sind also Löhne, die unbedingt geschützt werden müssen. Finden Sie nicht, dass die Löhne in diesem GAV so tief angesetzt sind, dass sich die Frage aufdrängt, ob nicht auch die Existenzsicherung durch diese Löhne infrage gestellt würde, wenn diese Löhne durch Aussenseiterfirmen nochmals unterschritten würden? Finden Sie nicht, dass in diesem Zusammenhang die Aussage von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, dass er "Ordnung im Stall" machen will, sehr angebracht ist?

Spuhler Peter · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das waren, glaube ich, mindestens fünf oder sechs Fragen. Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass Sie leider nicht im Saal waren, als ich mit meinen Ausführungen begonnen habe - oder Sie kamen gerade herein; ich habe es schon gesehen. Ich habe Sie schliesslich gesucht, auch den Augenkontakt zu den Gewerkschaften; er war leider nicht möglich.

Ich habe gesagt, dass ich absolut ein Befürworter von branchenspezifischen Lösungen bin. Was wir haben - Stadler Rail in der Schweiz und Unia -, ist absolut okay. Alles, was darüber hinausgeht, wenn man also über unflexible Branchenlösungen vom Grosskonzern bis zum KMU alles hineinzwängt - ich habe das in Deutschland erlebt -, führt auf den falschen Weg. Wenn die Allgemeinverbindlicherklärung missbraucht wird, wie das jetzt teilweise zur Praxis gemacht wird, dann marschieren wir in die falsche Richtung. Dagegen wehre ich mich. Genau das Gleiche gilt, wenn wir beginnen, über das Gesetz hier starre, unflexible Regelungen zu schaffen.

Bleiben wir bei der Flexibilität. Schauen wir, was Branche für Branche in dieser Hinsicht erträgt. Wir sollten nicht den falschen Weg gehen, den viele europäische Staaten gegangen sind. Das ist meine Meinung. Ich denke, gerade auch in der Schweiz sollten wir uns wirklich hüten, hier zu beginnen, über Allgemeinverbindlicherklärungen einen starren, unflexiblen Rahmen für den Arbeitsmarkt zu setzen.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Monsieur Spuhler, vous portez aux nues le marché du travail libéral de la Suisse, c'est votre droit. Cependant, comment expliquez-vous que des pays dont le droit du travail est considéré comme plus libéral que le nôtre aient un taux de chômage nettement plus élevé et que d'autres pays qui ont un droit du travail considéré comme nettement moins libéral que le nôtre aient un taux de chômage plus faible?

Spuhler Peter · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Lieber Kollege Schwaab, ich glaube, da gibt es wirklich eine ziemlich direkte Korrelation: Je starrer in einem Land das Arbeitsgesetz ist, desto höher ist die Arbeitslosigkeit. Schauen Sie Italien an, schauen Sie Frankreich an! Deutschland hat unter Gerhard Schröder die Hausaufgaben gemacht. Schröder hat die Agenda 2010 eingeführt, Schröder hat Hartz IV eingeführt. Heute ist der deutsche Arbeitsmarkt wieder viel flexibler. Sie können heute in Deutschland wieder 40 oder 42 Stunden arbeiten - und plötzlich läuft die deutsche Wirtschaft wieder, plötzlich ist Deutschland Exportweltmeister. Machen Sie einmal die Hausaufgaben, gehen Sie einmal diesen Zahlen nach, und ich diskutiere mit Ihnen sehr gerne diese Korrelation.

Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Die BDP steht der Ausdehnung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages äusserst kritisch gegenüber. Warum? Im seit 1988 geltenden GAV Gastro ist ja noch von den "gastgewerblichen Betrieben" die Rede. Wenn nun die Sozialpartner den Geltungsbereich auf "jede gastgewerbliche Leistung" ausdehnen, bedeutet dies in der Praxis im Klartext eine zumindest fragwürdige branchenübergreifende Ausdehnung auf Wirtschaftszweige und Berufe, die sich wirklich und ganz klar ausserhalb der traditionellen Gastronomie befinden; dies auf dem Weg der hier diskutierten Allgemeinverbindlicherklärung. Zumindest die gesetzliche Zulässigkeit dieses Vorgehens ist infrage zu stellen.

Die branchenübergreifende Ausdehnung des GAV Gastro auf dem Wege der Allgemeinverbindlicherklärung ist abzulehnen, weil auch mehrere Voraussetzungen fehlen, die laut dem Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung erfüllt sein müssten. Ich erwähne nur drei Bereiche:

1. Die Verbandsfreiheit wird klar verletzt, weil völlig anders gelagerten Branchen und Betrieben die eigene, branchenspezifische Regelung der Arbeitsbedingungen nicht mehr möglich ist und die arbeitsrechtliche Vertragsfreiheit weitgehend ausgehöhlt wird.

2. Der GAV Gastro wird auf gesetzwidrige Weise auf Wirtschaftszweige oder Berufe ausgedehnt, die am Vertrag gar nicht beteiligt sind. Die vom Gesuch um Ausweitung betroffenen Betriebe wie Spitäler, Heime, Schulen, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien, Detailhandel usw. gehören eindeutig nicht zum Wirtschaftszweig Gastronomie und Hotelbetriebe.

3. Dem Ansinnen der Gesuchsteller haftet halt trotz allem noch der Verdacht an, dass es nicht unwesentlich auch um einen Strukturerhalt geht sowie - das muss auch gesagt sein - um neue Einnahmequellen für die Verbände.

Aus diesen Gründen wendet sich die BDP-Fraktion gegen die Ausdehnung des GAV. Meines Erachtens müssen wir, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, aufpassen, dass wir den Branchen nicht mit starren Gebilden die Flexibilität verwehren, die wir ja genau von den Branchen erwarten, wenn sie mit Frankenstärke oder anderen wirtschaftlichen Widrigkeiten konfrontiert sind.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Diese dringliche Debatte liesse darauf schliessen, dass wir einer Fehlentwicklung unterliegen, dass der Schaden am Wachsen ist. Ich bin jedoch der Meinung, dass Ihre Bedenken und sogar Ihre Angst nicht begründet sind. Die bundesrätliche Politik ist unverändert. Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV ist als Basis völlig respektiert. Ich komme gleich auf die GAV im Gastrobereich und beim Personalverleih zu sprechen.

Die Diskussion ist aber wichtig, denn ein intakter Arbeitsmarkt ist ein Standortfaktor. Ich habe als Unternehmer und Verbandspräsident selbstverständlich immer sehr darauf geschaut, dass wir die Sozialpartnerschaft wirklich pflegen, dass die GAV korrekt ausgehandelt und dann vor allem auch korrekt gelebt werden und dass wir auf diesem Wege das Arbeitsgesetz möglichst offen halten können; die Firmen können mit einem offeneren Arbeitsmarktrecht mit dem Markt atmen. Anders gesagt: Es wird tendenziell früher und mutiger eingestellt, weil man weiss, dass man, wenn die Not dann kommt, auch wieder Anpassungen machen kann. Das führt letztlich zu einer geringeren Arbeitslosigkeit, ist also im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Noch einmal: Die GAV sind wichtig. Für mich gehen die GAV dem Gesetz vor. Ich will das Gesetz möglichst offen halten. Was die Allgemeinverbindlicherklärung betrifft, gehen wir mit allergrösster Vorsicht vor. Es gibt eine gemeinsame Zielsetzung: die Arbeitslosigkeit so tief wie irgendwie möglich zu halten. Die Welt schreit nach Jobs. Ich habe das meinerseits in den letzten anderthalb Jahren an verschiedensten Konferenzen besprochen. Das Schweizer Rezept wird jeweils ganz kurz angesprochen. Das Schweizer Rezept heisst: neben dem dualen Berufsbildungssystem ein liberales Arbeitsmarktrecht dank intakter und korrekt auf der GAV-Basis gelebter Sozialpartnerschaft. Es gehört also zu den Stärken des schweizerischen Arbeitsmarkts, dass die Arbeitsbedingungen zu einem wesentlichen Teil von den Sozialpartnern ausgehandelt und festgelegt werden, und daran wollen wir festhalten. Die Sozialpartner schreiben die Arbeitsbedingungen in GAV fest. Diese sozialpartnerschaftlichen Regelungen erlauben es uns, in der Gesetzgebung punkto Arbeitnehmerschutz wirklich zurückhaltend zu sein.

Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit haben die GAV und die Allgemeinverbindlicherklärung an Bedeutung gewonnen. Die Bedeutung der GAV und der Allgemeinverbindlicherklärung haben zwar zugenommen, nicht verändert wurde aber die Praxis der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat. Die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Voraussetzungen und bezüglich des Geltungsbereichs sind, ich habe es schon angetönt, die gleich strengen wie vor der Einführung der Personenfreizügigkeit; dies gilt selbstverständlich auch für die Anwendung des Gesetzes.

In der Interpellation wird behauptet, mit der neuen Praxis des Bundesrates werde die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV auf Antrag des Seco zu leichtfertig vorgenommen und würden GAV auch auf andere Branchen ausgedehnt. Anlass für diese Kritik sind die im Dezember letzten Jahres vom Bundesrat beschlossene Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für den Personalverleih und das zurzeit hängige Verfahren im Gastgewerbe.

Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zum GAV für den Personalverleih machen: Wie gesagt hat der Bundesrat am 13. Dezember 2011 erstmals einen GAV für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt, und das selbstverständlich auf Antrag der Sozialpartner. Dieser GAV regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen den Verleihbetrieben und ihren Arbeitnehmern. Die Allgemeinverbindlicherklärung beschränkt sich auf die Verleihbetriebe, die eine entsprechende Bewilligung haben, bei der Suva versichert sind und über eine gewisse Grösse verfügen. Der Personalverleih ist eine Branche. Er verleiht zwar Personen an Einzelbetriebe, die den unterschiedlichsten Branchen angehören können, Arbeitgeber dieser verliehenen Personen sind jedoch die Verleihbetriebe und nur die Verleihbetriebe. Der Einsatzbetrieb ist nicht Arbeitgeber der verliehenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt nur für die Verleihbranche und dehnt den GAV Personalverleih nicht auf andere Branchen aus. Beim GAV Personalverleih - ich habe es gesagt, er wurde erstmals dekretiert - handelt es sich um einen neuen GAV. Leider hat sich mit der Allgemeinverbindlicherklärung - und da ist nicht nur die Bundesseite vielleicht etwas zu wenig aufmerksam gewesen, da sind auch die Betroffenen nicht bis ins Letzte aufmerksam gewesen - im Bereich Personalverleih ein Abgrenzungsproblem innerhalb der IT-Branche ergeben. Ich habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe sucht jetzt eine Lösung, und ich bin zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann, sodass auch dieses Problem letztlich einvernehmlich gelöst ist.

Damit zum Gastgewerbe: Die Sozialpartner des Gastgewerbes haben dem Seco ein Gesuch eingereicht, Sie haben das erwähnt, und zwar weil die Sozialpartner des Gastgewerbes den Geltungsbereich ihres GAV auch zum Beispiel auf öffentlich zugängliche Restaurants von Spitälern oder von Detailhandelsketten ausweiten wollen. Das Gesuch ist zurzeit hängig, und gegen das Gesuch sind über hundert Einsprachen eingegangen. Die Einsprachen wurden jetzt den Parteien des Landes-Gesamtarbeitsvertrages zur Stellungnahme zugestellt. Der Bundesrat hat sich mit dem Gesuch noch nicht beschäftigt. Das Seco wird die Einsprachen analysieren und wird dann dem Bundesrat einen Vorschlag unterbreiten. Ohne etwas vorwegnehmen zu wollen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Industriebetrieb, der nebenbei noch eine Kantine für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt, dem GAV des Gastgewerbes unterstellt werden soll. Umgekehrt habe ich ein gewisses Verständnis, dass die Gastrobranche das Anliegen hat, dass eben eine Restaurationskette, die beispielsweise von einem Detailhändler betrieben wird, vergleichbare Arbeitsbedingungen einhalten muss wie ein einzelnes Restaurant. Dass aber die Restaurants der Ladenkette dem GAV unterstellt werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen, ist damit noch keineswegs gesagt.

Ich will das Resultat der juristischen Analysen nicht vorwegnehmen. Sie können aber versichert sein, die Anforderungen des Gesetzes an die Allgemeinverbindlicherklärung sind erstens streng formuliert, und zweitens hält der Bundesrat an diesen mit aller Konsequenz und Korrektheit fest. Der Bundesrat hat also keine neue Praxis eingeführt. Neu aber ist, dass sich die Sozialpartner in den verschiedenen Branchen bei Abgrenzungsfragen weniger und weniger einigen können.

Fazit: Die GAV-basierte Sozialpartnerschaft vor dem Gesetz ist ein Standortfaktor; die Allgemeinverbindlichkeitspraxis erfährt keine Änderung; beim Personalverleih und bei der IT-Branche finden wir über die Nachbesserung eine abschliessende Lösung; der GAV Gastro ist in Prüfung; der Grundsatz heisst: Wir reden von Branchenlösungen.

Die Praxis rund um die GAV und die mögliche Allgemeinverbindlicherklärung ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit unverändert geblieben. Der Bundesrat hat das Zeichen, das Sie mit der heutigen dringlichen Debatte setzen, selbstverständlich zur Kenntnis genommen.

Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Herr Bundesrat Schneider-Ammann, Sie haben gesagt, wenn ich es richtig aufgeschrieben habe, ein intakter Arbeitsmarkt mit gelebter Sozialpartnerschaft sei ein wichtiger Standortfaktor, und Sie haben gesagt, die GAV seien wichtig, sie kämen für Sie vor dem Gesetz. Verstehe ich Sie also richtig, wenn ich das dahingehend interpretiere, dass es, wenn wir weniger GAV und weniger Allgemeinverbindlichkeiten hätten, einen erhöhten Druck gäbe für gesetzliche Regulative anstelle von GAV? Habe ich das richtig verstanden?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich habe gesagt, dass ich eine Zielsetzung verfolge: eine möglichst tiefe Arbeitslosigkeit in diesem Land. Das heisst unter anderem ja auch, dass möglichst viele Firmen wettbewerbsfähig sind. Jeder zweite Franken wird im internationalen Austausch verdient; wir haben uns also nicht nur im Land zu messen, sondern genauso im internationalen Kontext.

Die GAV der Branchen, welche die korrekt verstandene und korrekt gelebte Sozialpartnerschaft zum Ausdruck bringen, gehen für mich wirklich vor, sind für mich wirklich zentraler als ein weniger offenes Arbeitsgesetz. Je offener das Arbeitsgesetz ist, umso mutiger sind die Unternehmungen beim Einstellen, weil sie sich, wenn es sein muss, dann auch wieder anpassen können.

Um auf Ihre Frage einzugehen: Ja, ich hätte die Befürchtung, dass wir unser Arbeitsgesetz den Arbeitsgesetzen der umliegenden Länder anpassen würden. Das würde ich als Nachteil betrachten. Deshalb lege ich Wert darauf, dass wir den Arbeitsmarkt möglichst wenig regulieren. Wo wir ihn über die GAV regulieren, muss es korrekt und mit Augenmass sein.

Noch einmal: Die Zielsetzung ist eine möglichst tiefe Arbeitslosigkeit. Das ist im Interesse der Arbeitnehmer und im Interesse der Arbeitgeber.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Herr Bundesrat, zuerst möchte ich mich für Ihre Ausführungen bedanken - ich bin ja schuld an dieser Debatte. Dann möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, eine Frage zu stellen. Sie haben ausgeführt, Sozialpartnerschaft und GAV würden Gesetzesänderungen vorgehen; da haben wir keine Differenz. Ich möchte Ihnen aber noch die Chance geben, sich zu folgendem Punkt zu äussern: 60 Prozent der Angestellten machen es über individuelle Verträge oder über Firmenlösungen, unabhängig von irgendwelchen GAV. Diese müssen natürlich dann auch geschützt sein, damit sie nicht in GAV einbezogen werden. Schätzen Sie die individuelle Partnerschaft, die ja auch sehr stark gelebt wird, ebenso hoch ein wie das, was mit GAV ausgehandelt wird?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich danke für die Frage. Ich habe soeben gesagt, dass der Arbeitsmarkt so offen wie irgendwie möglich bleiben soll; das ist ein Standortfaktor. Weiter habe ich gesagt: GAV vor Gesetz. Ich habe nicht gesagt: möglichst viele GAV. Wenn es sie nicht braucht, dann brauchen wir sie nicht einzuführen, das ist nach wie vor die Politik.

Mit anderen Worten: Diejenigen, die nicht organisiert sind, sind - wenn sie sich in einem korrekten Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber befinden - offenbar ohne GAV erfolgreich unterwegs. Ich will den Erfolg, und der Erfolg zeichnet sich durch eine hohe Beschäftigung und somit durch eine tiefe Arbeitslosigkeit aus.

Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Interpellation ist somit erledigt.