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Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration! Initiative populaire

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, Gastrosuisse, hat am 21. September 2011 die eidgenössische Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Mehrwertsteuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Gastgewerbe und der Take-away-Branche beseitigt werden.

Zur heutigen rechtlichen Regelung: Seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 werden Restaurationsleistungen anders behandelt als Take-away-Leistungen. Gastgewerbliche Leistungen gelten insgesamt als Dienstleistungen und werden wie die meisten anderen Dienstleistungen auch mit dem Normalsatz von heute 8 Prozent inklusive IV-Zusatzfinanzierung besteuert. Bezüglich der Essenszubereitung unterscheidet sich diese Dienstleistung zwar nicht wesentlich von den Leistungen der Take-aways. Darüber hinaus erbringt aber das Gastgewerbe erhebliche weitere Leistungen wie z. B. den Service, das Zur-Verfügung-Stellen von Tischen und Stühlen, von Geschirr und Besteck, von Räumen und Toiletten. Der Take-away-Betrieb gibt demgegenüber nur konsumfertiges Essen zum Mitnehmen ab, ohne jede weitere Dienstleistung. Take-away-Leistungen unterscheiden sich deshalb kaum von anderen Nahrungsmittelverkäufen, z. B. vom Verkauf von frischen Sandwiches oder von Produkten aus dem Kühlregal eines Grossverteilers. Aus diesem Grund wird Take-away heute steuerlich dem Kauf von Nahrungsmitteln gleichgestellt und zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.

Am 14. September 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative von Gastrosuisse verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Der reduzierte Steuersatz hat seine Berechtigung aus sozialen und verteilungspolitischen Gründen. Er soll auch weiterhin nur für den Einkauf von Nahrungsmitteln gelten, die ein lebensnotwendiges Gut darstellen. Das Gastgewerbe und die Take-away-Betriebe stehen durch ihre unterschiedlichen Leistungen nicht in einem direkten Konkurrenzverhältnis. Zudem hätte die Initiative Mindereinnahmen von jährlich 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge. Es handelt sich hierbei klar um eine sehr teure Branchenlösung.

Zur Debatte in der WAK Ihres Rates: Die Frage, ob Gastgewerbe und Take-away in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, wurde in der WAK Ihres Rates sehr kontrovers diskutiert. Trotzdem war die Kommission gewillt, die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Gastgewerbe und Take-away zu reduzieren. Sie beschloss daher im Mai, der Volksinitiative von Gastrosuisse mittels einer Kommissionsinitiative (13.435) einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Gemäss dem entsprechenden Antrag bezüglich dieses Gegenentwurfes sollte die Abgabe warmer Nahrungsmittel immer zum Normalsatz besteuert werden, dies unabhängig davon, ob die Nahrungsmittel vor Ort konsumiert oder mitgenommen werden. Die WAK des Ständerates stimmte diesem Beschluss der WAK des Nationalrates zur Einreichung einer Kommissionsinitiative zu.

Die WAK-NR hat ihren Gesetzentwurf samt erläuterndem Bericht im Spätsommer dieses Jahres in eine kurze Vernehmlassung bei den Kantonen, Parteien und den betroffenen Interessengruppen gegeben. Die Ergebnisse waren unmissverständlich und deutlich. Die angestrebte Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von gastgewerblichen und Take-away-Leistungen wird mehrheitlich begrüsst. Die steuerliche Unterscheidung zwischen warmen und kalten Take-away-Leistungen wird jedoch klar abgelehnt. Dadurch würde die heutige steuerliche Ungleichbehandlung bloss durch eine neue Ungleichbehandlung ersetzt. Der Take-away-Bereich würde mit einem höheren Steuersatz bestraft, und dem Gastgewerbe wäre damit nicht geholfen. Auch ein Kurzgutachten des Bundesamtes für Justiz spricht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen, nämlich wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und der Wettbewerbsneutralität, gegen die unterschiedliche steuerliche Behandlung von warmen und kalten Take-away-Leistungen aus. Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung hat die WAK-NR den indirekten Gegenentwurf klar verworfen und mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf ihn ersatzlos zu verzichten.

Während der laufenden Vernehmlassung haben Gastrosuisse, der Wirteverband Basel-Stadt und die BDP als Alternative einen Sondersatz von 5,5 Prozent für Beherbergungsleistungen und gastgewerbliche Leistungen ohne Alkohol und Tabak ausgearbeitet. Dieser neue Vorschlag hätte zu jährlichen Mindereinnahmen von noch 260 Millionen Franken geführt. Die WAK-NR hat diesen als direkten Gegenentwurf eingebrachten Vorschlag jedoch mit 16 zu 7 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Noch zur Motion Hess Hans 04.3655: Ständerat Hans Hess hatte diese Motion bereits im Jahr 2004 eingereicht. Über diese werden wir heute ebenfalls noch befinden. Mit diesem Vorstoss wird das gleiche Ziel wie mit der Volksinitiative von Gastrosuisse verfolgt. Er verlangt, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Esswaren und alkoholfreie Getränke gilt, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. Für den Ausgleich der dadurch geringer ausfallenden Mehrwertsteuereinnahmen solle der reduzierte Steuersatz entsprechend erhöht werden.

Der Ständerat hatte die Motion am 14. März 2005 - auch mit Blick auf die damals kommende Mehrwertsteuerreform - diskussionslos angenommen. Die WAK-NR, also die Kommission Ihres Rates, sistierte sie dann bis zum Entscheid des Parlamentes über die Einführung des Einheitssatzes. Nachdem Teil 2 der Mehrwertsteuerreform, eben jener mit dem Einheitssatz, am 23. September 2013 definitiv beerdigt worden ist, hat die WAK-NR am 28. Oktober 2013 die Ablehnung der Motion Hess Hans beschlossen.

Die Anträge der WAK lauten heute daher wie folgt: Sie beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfiehlt sie Ihnen auch die Motion Hess Hans 04.3655 zur Ablehnung.

Maire Jacques-André · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Rappelons tout d'abord que la TVA prévoit, outre le taux normal de 8 pour cent, un taux réduit de 2,5 pour cent, et un taux spécial pour les prestations d'hébergement de 3,8 pour cent, dont l'application est cependant limitée dans le temps.

De manière analogue aux ventes de denrées alimentaires, les prestations "à l'emporter" sont soumises au taux réduit. En revanche, la remise de denrées alimentaires dans le cadre de prestations de la restauration est soumise au taux normal lorsque l'assujetti tient à la disposition de tiers des installations particulières pour leur consommation sur place, ou lorsque les denrées alimentaires sont préparées ou servies chez des clients.

L'initiative de Gastrosuisse, en introduisant une disposition constitutionnelle correspondante, a pour objectif d'atteindre l'égalité de traitement entre les prestations de la restauration et les prestations "à l'emporter". A cette fin, les prestations de la restauration - excepté la remise de boissons alcooliques et de tabac - doivent être soumises au même taux d'imposition que la livraison de denrées alimentaires.

Du point de vue du Conseil fédéral, cette initiative ne peut être mise en oeuvre que si l'on soumet les prestations de la restauration au taux réduit. Mais, dans ce cas, l'initiative dépasserait largement son objectif parce qu'il n'existe aucun motif de politique sociale ou de répartition permettant de justifier l'imposition des prestations de la restauration au taux réduit.

Pour cette raison, le Conseil fédéral propose de rejeter cette initiative. C'est ce qu'il propose dans son message du 12 septembre 2012, où il recommande de rejeter cette initiative sans lui opposer de contre-projet. Les principales raisons qu'il a avancées et qui ont été reprises par la commission sont que cette initiative entraînerait de fortes diminutions de recettes fiscales - de 700 à 750 millions de francs par année, dont 75 millions à la charge du fonds AVS et 40 millions à la charge du fonds AI. Le budget de la Confédération ne peut guère supporter cette diminution de recettes. Il faut donc envisager des mesures compensatoires, comme par exemple une hausse du taux réduit de TVA de 2,5 à 3,8 pour cent, pour atteindre la neutralité des recettes, ou alors, il faudrait augmenter de 0,3 pour cent le taux normal de TVA.

Quoi qu'il en soit, ces mesures compensatoires conduiraient à augmenter la charge fiscale des ménages. En effet, cette augmentation serait très problématique puisqu'elle provoquerait une augmentation des prix des produits de première nécessité, ce qui péjorerait la situation des familles à faibles revenus.

Pour les ménages, la diminution de charge de TVA - liée à la diminution du taux appliqué dans la restauration - ne serait en moyenne que de 195 francs par année. Mais, bien sûr, il y aurait de très gros écarts par rapport à cette moyenne et ce seraient avant tout les ménages les plus aisés, qui consomment des nombreuses prestations de restauration, qui profiteraient de cette baisse.

De plus, les expériences de baisse du taux de TVA appliqué aux prestations de la restauration qui ont été réalisées à l'étranger montrent que ces diminutions ne sont souvent pas répercutées sur le prix facturé au consommateur. On peut donc douter fortement de l'effet incitatif d'une baisse du taux de TVA sur les prestations de la restauration. D'autre part, la clientèle aisée qui consomme des prestations de restauration - en soirée par exemple - ne regarde certainement pas le taux de TVA avant de décider d'aller ou non au restaurant.

De plus, en comparaison internationale, le taux de 8 pour cent appliqué aux prestations de la restauration reste très modeste.

En conséquence, la majorité de la commission, par 14 voix contre 8 et 1 abstention, vous invite à suivre le Conseil fédéral, donc à recommander le rejet de l'initiative populaire, sans lui opposer de contre-projet.

Cette décision n'est intervenue qu'après de longs travaux en commission. En effet, la commission a tout de même été sensible aux problèmes réels soulevés par l'initiative, à savoir la différence de traitement entre les restaurants et les "take away".

La commission, dans sa majorité, a donc cherché dans un premier temps à apporter une réponse plus nuancée que celle proposée par l'initiative et elle a exploré la piste d'un contre-projet indirect. Celui-ci aurait modifié l'article 25 de la loi sur la TVA, en prévoyant une distinction - à savoir des taux de TVA différents - entre les aliments servis chauds, qui impliquent un travail conséquent de préparation, et les menus servis froids.

Mais en adoptant cette solution, on ne fait en réalité que déplacer le problème de la limite d'application des deux taux. Cette proposition comporte de gros inconvénients qui ont été très bien relevés dans la procédure de consultation par une majorité des instances consultées, à savoir 45 sur 65. Ces entités refusent la proposition de contre-projet indirect, parce qu'il engendre d'une part de grandes complications administratives, notamment pour les commerces qui vendent à la fois des mets chauds et des mets froids, ou parce qu'il maintient d'autre part une inégalité de traitement entre les différents "take away" - ceux qui vendent des denrées chaudes et ceux qui ne vendent que des denrées froides.

Au final, la commission a donc été d'avis qu'il fallait maintenir la différence actuelle, même si, encore une fois, elle pose un réel problème. En conclusion, par 19 voix contre 2 et 2 abstentions, la commission a décidé de renoncer à proposer un contre-projet indirect.

Lors de la procédure de consultation est arrivée une nouvelle proposition, émanant des milieux proches de Gastrosuisse, pour un autre contre-projet indirect qui aurait pu, semblait-t-il, remplacer l'initiative. Cette proposition visait toujours à réduire l'inégalité de traitement, mais en introduisant un troisième taux, avec un champ d'application plus large, englobant les prestations de la restauration, celles des "take away" et, en plus, les prestations de l'hôtellerie. L'ensemble de ces prestations seraient soumises à taux commun, fixé à 5,5 pour cent.

Bien entendu, on a assisté à une prise de position négative d'Hotelleriesuisse. Je rappelle que les prestations d'hébergement bénéficient temporairement d'un taux à 3,8 pour cent; il y aurait donc une augmentation du taux pour les prestations d'hôtellerie, ce qui explique qu'Hotelleriesuisse ne soit pas favorable à cette proposition qui, soit dit en passant, provoquerait aussi une diminution de recettes de l'ordre de 260 millions de francs par année.

Finalement, vu toutes ces prises de position contradictoires, la commission, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, a clairement refusé d'examiner cette nouvelle proposition de contre-projet.

En résumé, la commission vous recommande de suivre le Conseil fédéral, à savoir de recommander au peuple et aux cantons le rejet de l'initiative populaire sans lui opposer de contre-projet. Comme l'a dit mon préopinant, je relève au passage que la commission a traité la motion Hess Hans qui visait les mêmes buts.

von Graffenried Alec · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Avec ma proposition de contre-projet direct, je reprends le contre-projet indirect de la commission, comme cela a été expliqué tout à l'heure par le rapporteur.

Aujourd'hui, les "take away" profitent d'un taux de TVA réduit. Je propose d'adapter le taux de TVA des "take away" à celui des restaurants.

Ce contre-projet a été élaboré par la Division principale de la TVA de l'Administration fédérale des contributions; il est donc adapté à la pratique.

On a dit tout à l'heure que ce contre-projet était trop compliqué. Ce n'est pas le cas: il y a toujours des interfaces, des "Schnittstellen". Ce que je propose, c'est tout simplement d'adapter ces "Schnittstellen" à la réalité, avec une différenciation chaud/froid: les "take away" qui fonctionnent comme des restaurants paieront la TVA comme les restaurants. C'est tout!

Je vous invite donc à soutenir ce contre-projet.

Die Gastrosuisse-Initiative wurde ja zu einem Zeitpunkt lanciert, als die Reform der Mehrwertsteuer noch Aussicht auf Erfolg hatte. Unterdessen ist die Vereinfachung der Mehrwertsteuer bekanntlich gescheitert, und damit auch eine einfache Umsetzung der Gastrosuisse-Initiative. Wir Grünen - Herr Schelbert wird es noch genauer ausführen - lehnen die Initiative, wie sie nun vorliegt und umgesetzt werden könnte, mehrheitlich ab. Für das Anliegen der Initianten haben wir jedoch Verständnis: Take-aways werden bei der Mehrwertsteuer privilegiert und Restaurants diskriminiert. Diese Ungleichbehandlung ist zu beseitigen. Zu diesem Zweck unterbreiten wir Ihnen einen Gegenvorschlag.

Nahrungsmittel werden bei der Mehrwertsteuer aus sozialpolitischen Gründen günstiger besteuert als andere Konsumgüter. Als Nahrungsmittel gelten Speisen und alkoholfreie Getränke. Sofern sie nur verkauft werden, sind Nahrungsmittel zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert; auch für Speisen, die von der Kundschaft mitgenommen werden - Stichwort Take-away -, gilt der reduzierte Satz von 2,5 Prozent. Sobald aber eine gastgewerbliche Dienstleistung vorliegt, kommt der Normalsatz von 8 Prozent zur Anwendung. Darin liegt die ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung zulasten des Gastgewerbes. Das gilt vor allem für die Verpflegung am Mittag; das können Sie auf der Gasse oder an Bahnhöfen ohne Weiteres selber beobachten. Als gastgewerbliche Leistungen gelten die Abgabe von Speisen und Getränken zum Konsum vor Ort, im Restaurant, sowie der Partyservice beim Kunden zu Hause. Ebenso ist zu bedenken, dass das Gastgewerbe im Gegensatz zur Take-away-Branche viele Ausbildungsplätze anbietet. Die steuerliche Bevorteilung der Take-away-Branche fördert zudem das Littering, was mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist.

Es ist sinnvoll, Take-away-Leistungen, die im Grunde wie gastgewerbliche Leistungen daherkommen, zum Normalsatz zu besteuern. Diese Regelung entspricht der heute auf Strassen und Plätzen in der Schweiz gelebten Realität viel besser und bringt weder sozialpolitische Nebeneffekte noch grosse Einnahmenausfälle in der Bundeskasse. Unser Gegenvorschlag ist also eine einleuchtende Alternative. Das Abgrenzungskriterium sind warme oder kalte Speisen. Damit unterliegen nun auch viele Take-aways wie die Restaurants dem Normalsatz. Wir erfinden hier nichts Neues, wir unterstellen nur die Take-aways denselben Regeln, wie sie für die Restaurants schon gelten. Diese Regelung wurde durch die Mehrwertsteuerverwaltung selber ausgearbeitet. Sie ist daher auch vollzugsfähig.

Nun hat der Kommissionssprecher dagegen eingewendet, sie verstosse gegen die Rechtsgleichheit, da Gleiches ungleich besteuert werde. Genau dasselbe ist natürlich gegen die heute geltende Regelung anzuführen, und das ist ja der Ursprung dieser Initiative. Wir sind der Meinung, dass eben das Gleiche nach Massgabe seiner Gleichheit gleich besteuert wird. Auch bei unserem Gegenvorschlag ist diese Besteuerung, ebenfalls unter dem Titel der Rechtsgleichheit, korrekt umsetzbar.

Nun wird ausgeführt, unsere Lösung sei kompliziert und bürokratisch, und dieser Einwand trifft natürlich zu. Dagegen ist einzuwenden, dass die Mehrwertsteuer grundsätzlich ein bürokratisches Monster ist. Hingegen stellt der Vollzug weder an der Migros-Kasse noch im Restaurant ein Problem dar. Das Inkasso erfolgt weitgehend automatisiert. Die Steuer ist bereits in die Preise eingerechnet. In der Regel wissen Sie gar nicht, welchen Mehrwertsteuersatz Sie für ein Produkt bezahlen müssen, weil er eben bereits in den Preis eingerechnet ist. Genauso würden künftig die Preise von Take-away-Speisen abgerechnet.

Bereits heute gelten an jeder Ladenkasse verschiedene Mehrwertsteuersätze. Hier kann also das Problem nicht liegen. Solche Schnittstellen bestehen bereits heute. Alles, was wir verlangen, ist, dass wir die Schnittstellen etwas verschieben und einen Beitrag zu einer gerechteren Steuer leisten.

Wir danken Ihnen daher, wenn Sie meinem Einzelantrag zustimmen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion unterstützt die Initiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!".

Jene unter Ihnen, welche ihren Kaffee heute Morgen im Restaurant genossen haben, haben dreimal so viel Mehrwertsteuer bezahlt wie jene, die ihren Kaffee an einer Kaffeebar geholt und mitgenommen haben. Finden Sie das gerecht? Und ich frage Sie: Haben Sie bei der Kaffeebar eine Toilette vorgefunden, oder hat Ihnen nach dem Kaffeegenuss unterwegs irgendjemand auf seine Kosten den Abfall abgenommen? Nein. Eventuell sind Sie in Ihrer Not sogar in das nächste Restaurant geschlichen und haben ohne Konsumation die Toilette benutzt. Im besten Fall haben Sie Ihren Abfall in einem öffentlichen Kübel entsorgt, der natürlich auf Kosten der Steuer- und Gebührenzahlenden - dazu gehören auch die Gastrobetriebe mit ihren dreimal so hohen Mehrwertsteuerabgaben - finanziert und geleert wird. Es ist doch absurd, wenn man für das gleiche Produkt mehr oder weniger Steuern bezahlt, notabene wenn die mit der Serviceleistung verbundenen Kosten gerade umgekehrt besteuert werden!

Aus diesem Grund hat das Gastgewerbe 2011 eine Initiative eingereicht, welche die gleiche Besteuerung aller Lebensmittel und alkoholfreien Getränke fordert, unabhängig vom Ort der Konsumation. Das wäre zeitgemäss, und deshalb braucht es eine Korrektur des geltenden Mehrwertsteuersystems. Es wäre auch eine Vereinfachung, die einleuchtet.

Als vor knapp zwanzig Jahren die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, sah man selten jemanden mit einem Kaffeebecher in den Zug steigen oder mit einer Styroporschachtel in der Hand auf der Strasse herummarschieren. Heute hingegen ist das alltäglich, so sehr alltäglich, dass wir es gar nicht mehr wahrnehmen - bis auf den Abfall, der dann herumliegt.

Das bediente Gastgewerbe, die Take-aways und der Detailhandel stehen heute als Konkurrenten in einem engen, harten Wettbewerb. Das geltende Mehrwertsteuergesetz verzerrt diesen Wettbewerb, indem es die Restauration zu höheren Abgaben verpflichtet. Das ist bedenklich, weil damit gerade die Gastrobranche, welche für das Endprodukt am meisten Arbeit einsetzt und am meisten Infrastruktur zur Verfügung stellen muss, stärker belastet wird. Längerfristig gefährdet das geltende Mehrwertsteuersystem Arbeitsplätze.

Hinzu kommt, dass Restaurants, Cafés und Bars auch Begegnungsorte für Jung und Alt sind. Diesen Begegnungsorten kommt eine wichtige soziale und integrative Funktion zu. Es kann doch nicht sein, dass die Seniorengruppe, die sich donnerstagnachmittags im "Bären" zum Kaffee trifft, stärker besteuert wird als Personen, die ihren Kaffee unterwegs trinken. Und es kann doch nicht sein, dass immer mehr Gastrobetriebe schliessen und die Gemeinden dann mit viel Steuergeld Ersatzbegegnungsorte schaffen und unterhalten müssen.

Es geht bei diesem Geschäft nicht darum, dem Gastgewerbe ein Steuerprivileg zu gewähren. Nein, es geht darum, endlich einen Fehler, eine Ungerechtigkeit im System zu korrigieren. Wie offensichtlich dieser Fehler ist, belegen mehrere Beispiele. Ich nenne Ihnen eines: Ein Mittagsmenü wird im Durchschnitt für 20 Franken verkauft. In diesem Preis sind Fr. 1.50 Mehrwertsteuer enthalten, die z. B. ein Arbeiter bezahlen muss, der bei den aktuellen Minustemperaturen beschliesst, im Restaurant zu essen. Sein Kollege, der das Essen beim Take-away holt, bezahlt darauf gerade mal 50 Rappen Mehrwertsteuer. Im Monat bezahlt also beispielsweise der Bauarbeiter, der sein verdientes Mittagessen an der Wärme einnehmen will, als Restaurantgast 30 Franken Mehrwertsteuer, der Take-away-Kunde hingegen nur 10 Franken, also wesentlich weniger.

Ich bitte Sie, hier und heute ein starkes Zeichen gegen diese Ungleichbehandlung, gegen diese staatliche Behinderung zu setzen und die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Il est absolument choquant de savoir que, dans notre pays, le fisc fédéral frappe plus lourdement la restauration - un domaine dans lequel on nous garantit pourtant la qualité du service et un savoir-faire -, que la distribution de mets "à l'emporter", où il n'y a pas d'accueil et pas de plus-value. Celui-ci connaît en effet un taux de TVA plus bas. C'est choquant et c'est pourtant le régime que subit le monde de la restauration, et ce n'est pas l'adoption de la motion Hess Hans 04.3655, qui a pourtant reçu l'aval du Conseil fédéral, qui a fait changer la législation, tant s'en faut!

Cette situation totalement injuste perdure depuis des années, sans que le gouvernement ne respecte la volonté du Parlement ni ne nous propose une solution équilibrée. Il a donc fallu le dépôt de l'initiative populaire de Gastrosuisse sur la TVA pour que le Landerneau politique s'émeuve à nouveau de cette inégalité choquante. En tant que président de la Fédération suisse du tourisme, qui chapeaute l'ensemble des secteurs de la branche, j'ai accepté de figurer au sein du comité d'initiative, afin d'appuyer celles et ceux qui mettent en oeuvre un savoir-faire au profit de l'ensemble du tourisme suisse. Les démocrates-chrétiens et les évangéliques populaires sont de solides soutiens de ces professions artisanales et familiales, qui sont la colonne vertébrale de notre économie et de notre pays. Cela explique tout naturellement la sympathie recueillie sur le principe par une démarche qui se veut protestataire devant l'inertie du gouvernement et de l'administration.

L'initiative qui prévoit l'abaissement du taux frappant la restauration au niveau de celui relatif aux denrées alimentaires engendrerait, il faut le reconnaître, des pertes fiscales d'environ 700 millions de francs. Il faut l'avouer, ce n'est pas rien, à un moment où l'horizon financier de la Confédération devient plus sombre et où deux priorités, elles aussi coûteuses pour les finances publiques, réunissent à la fois le Conseil fédéral et les partis de notre enceinte. J'ai cité la réforme de la fiscalité de la famille et celle de la fiscalité des entreprises III. Cette hésitation devant une grosse perte fiscale a été accentuée par le machiavélisme du Conseil fédéral qui a, en quelques sortes, pris en otage l'initiative de Gastrosuisse dans le message sur la révision ordinaire de la loi sur la TVA et l'a contrée en lui opposant l'obligation de la neutralité des coûts, phénomène jamais exigé dans d'autres processus de révision fiscale. C'est ainsi que de nombreux autres secteurs auraient dû endosser une part de ces pertes fiscales pour arriver à un résultat global équilibré. Cette stratégie du Conseil fédéral a mené le Parlement à enterrer la révision de la loi sur la TVA, un système à deux taux, qui aurait pourtant eu un large soutien dans notre enceinte.

Devant le coût de l'initiative populaire mais aussi parce que soucieux de l'abolition de la discrimination frappant la restauration, plusieurs membres de la Commission de l'économie et des redevances, dont votre serviteur, ont alors mis sous toit un contre-projet consistant en une élévation du taux assujettissant les mets à l'emporter au niveau du taux de TVA ordinaire. Un surplus de quelque 30 millions de francs de recettes aurait ainsi été enregistré dans les caisses de la Confédération.

C'est une somme mineure par rapport à l'enjeu. Ce projet n'a toutefois eu qu'un écho très mitigé dans la procédure de consultation qui s'en est suivie et Gastrosuisse l'a finalement rejeté après y avoir été quelque peu favorable dans un premier temps.

Ce contre-projet, qui n'a pas de chance d'aboutir, est repris in extenso par Monsieur von Graffenried qui en a fait aujourd'hui une proposition individuelle visant à faire adopter un contre-projet direct par l'Assemblée fédérale.

Je ne m'étendrai pas ici sur la deuxième tentative de contre-projet visant un taux unique de TVA à hauteur de 5,5 pour cent et applicable à l'ensemble de la restauration et de l'hébergement. Ce deuxième contre-projet, qui n'a pas passé le cap de la Commission de l'économie et des redevances, ne se retrouve pas dans nos propositions à débattre aujourd'hui. Il semblait néanmoins important de dire que nous étions conscients de cette possibilité qui avait été évoquée chez nous. Il est important aussi que le conseil se rende compte que la commission et les groupes parlementaires ont voulu trouver une solution.

Le groupe PDC/PEV est tiraillé entre son soutien traditionnel au monde de la restauration et du tourisme en général et son non moins traditionnel sens des responsabilités politiques par rapport à l'état des finances de la Confédération. Il est non moins tiraillé entre son agacement devant l'immobilisme du Conseil fédéral et son souci de ne pas charger davantage, fiscalement, des domaines tels que les biens de première nécessité ou l'agriculture, pour ne citer que quelques exemples.

Le groupe PDC/PEV a aussi de la peine à comprendre et à tolérer le manque de coordination entre les organisations faîtières responsables de la restauration et de l'hébergement dans notre pays. Ce contexte place les décideurs que nous sommes dans une situation inconfortable.

La restauration fait partie des conditions-cadres du tourisme, certes, mais elle appartient aussi au quotidien des gens qui se rendent souvent dans un restaurant par nécessité et non pas forcément par libre choix. Dans ce sens, des prix favorables et abordables pour tous sont aussi hautement souhaitables sous un angle purement social. D'autres pays voisins ont d'ailleurs cette philosophie économique et politique. Je pense en particulier à la France où le taux de TVA pour la restauration est réduit.

Force est de constater aujourd'hui que le texte de l'initiative populaire, analysé strictement, et les circonstances économiques, juridiques et politiques nous ayant menés au débat de ce jour, place notre groupe et l'Assemblée fédérale devant le choix cornélien de satisfaire une demande justifiée, mais à un coût prohibitif pour les finances fédérales, ou alors de recommander le rejet de l'initiative populaire de Gastrosuisse, mais alors en entérinant un statut fiscal encore injuste.

Par conséquent, le groupe PDC/PEV vous invite, à une courte majorité, à recommander au peuple et au canton de rejeter cette initiative populaire, alors qu'une même proportion de nos collègues de groupe s'abstiendront, en reflet fidèle de notre dilemme.

Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe PDC-PEV

Monsieur de Buman, j'aurais une question. En tant que président de la Fédération suisse du tourisme, ne pensez-vous pas qu'accéder à la requête de Gastrosuisse équivaudrait à donner un signal politique fort pour le développement touristique de ce pays, dans le contexte difficile du franc fort que nous connaissons actuellement?

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Bien sûr, puisque je l'ai dit ici et que je l'ai dit devant mon groupe hier, Monsieur Gschwind: en tant que président de la Fédération suisse du tourisme, je suis favorable chaque fois à l'abaissement de la fiscalité dès le moment où notre branche doit être compétitive. Ce qui se passe, c'est que, dans notre fédération, nous avons des branches différentes, comme les remontées mécaniques, les transports publics, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, la parahôtellerie; nous sommes une organisation faîtière et, comme vous avez certainement écouté mon intervention, vous avez pu entendre qu'il y avait un désaccord entre les organisations faîtières de la restauration et de l'hébergement.

Ma déclaration d'intérêts, je l'ai faite puisque j'ai dit que j'étais membre du comité d'initiative. Je suis aussi membre de ce conseil qui est élu par le peuple pour représenter ses intérêts, et le dilemme qu'il y a entre des pertes fiscales importantes et la nécessité d'établir de bonnes conditions-cadres appartient, à mon avis, à tout parlementaire, et je crois m'être exprimé très clairement.

Darbellay Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

Monsieur de Buman, n'y a-t-il pas une injustice crasse à ce qu'un ouvrier mange le plat du jour dans un restaurant et paie 8 pour cent de TVA alors qu'en parallèle une personne qui achète un canapé au caviar dans une boulangerie à Genève ne paie que 2,5 pour cent de TVA?

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Je suis parfaitement d'accord avec vous. D'ailleurs, Monsieur Darbellay, si vous aviez été présent hier lors de la séance du groupe PDV/PEV, je vous aurais expliqué ces choses - ces séances sont prévues pour cela!

Buttet Yannick · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

Monsieur de Buman, vous avez parlé d'inégalité choquante, vous avez également rappelé que le groupe PDC/PEV était l'un des plus forts soutiens du tourisme. Trouvez-vous que l'on assume sa responsabilité - ce dont se prévaut le PDC - lorsque l'on renvoie la responsabilité de cette initiative au manque de coordination des instances supérieures du tourisme?

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Cher collègue Buttet, si vous aviez été présent hier lors de la séance du groupe PDC/PEV, j'aurais volontiers répondu à votre question. Mais j'y réponds ici aujourd'hui en vous disant qu'il y a un réel manque de coordination entre les associations touristiques et que l'honnêteté intellectuelle est nécessaire dans les débats difficiles. On doit toujours se battre pour des conditions favorables et notre groupe est partagé. Je l'ai dit, notre groupe s'est prononcé par 7 voix contre 6 et 8 abstentions contre l'initiative populaire - je le dis par soucis de transparence. Peut-être - encore une fois - que si certains d'entre vous avaient été présents hier, le rapport que j'ai fait aujourd'hui aurait été différent!

Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S

Die Fraktion der Grünen lehnt die Initiative von Gastrosuisse ab, obwohl wir das Grundanliegen nachvollziehen können. Die mit der Initiative verbundenen Steuerausfälle wären viel zu hoch.

Die Volksinitiative verlangt, gastgewerbliche Leistungen gleich zu besteuern wie Nahrungsmittel, mit Ausnahme alkoholischer Getränke. Im Visier haben die Wirte die Take-aways, denn da besteht eine Ungleichheit: Die Leistungen der traditionellen Gastronomie werden zu 8 Prozent besteuert, jene von Take-aways nur zu 2,5 Prozent, also wie Grundnahrungsmittel. Wir Grünen halten es nicht für richtig, gastgewerbliche Leistungen von Take-aways nur wie Lebensmittel zu besteuern.

Die Ernährungssituation ist heute eine andere als vor zwanzig Jahren. Viele Menschen müssen sich auswärts verpflegen, und zahlreiche Betriebe tragen dieser Situation mit neuen Angeboten Rechnung. Ihre Angebote unterscheiden sich kaum vom Angebot des Gastgewerbes: Take-aways bieten heute gastgewerbeähnliche Produkte an. Allerdings stehen sie für eine eher schnelle Verpflegung, während Restaurants in der Tendenz eher gepflegt sind; eine neue Bewegung, die sich in diesem Bereich ausbreiten kann, ist Slow Food. Vor allem am Mittag sind die ungleichen Wettbewerbsverhältnisse von Restaurants und Take-aways ein Problem. Dieses Problem möchten die Restaurants verständlicherweise beheben.

Formell wäre eine Angleichung auf verschiedenen Wegen und auf verschiedenen Steuerniveaus möglich. Der Bundesrat zeigte im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Mehrwertsteuerrevision einen Weg, und zwar mit einer Angleichung auf der Basis des unteren Mehrwertsteuersatzes von 2,5 Prozent. Allerdings lehnte er diesen Weg selbst ab; dass die damit verbundenen Steuerausfälle auf mehr als 700 Millionen Franken geschätzt wurden, zeigt warum. Beide Kammern und auch wir Grünen teilten die Auffassung des Bundesrates: Die ursprünglich vom Parlament bestellte Vorlage wurde abgelehnt.

Eine kompensatorische Erhöhung des unteren Mehrwertsteuersatzes kommt aus sozialpolitischen Gründen nicht infrage. Deshalb beantragt unsere Fraktion, auch die Motion Hess Hans 04.3655 abzulehnen.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates unternahm danach den Versuch eines indirekten Gegenvorschlages mit einer Angleichung der Take-away-Besteuerung an das Niveau des Normalsatzes von 8 Prozent. Der Ihnen heute vorliegende Einzelantrag von Fraktionskollege von Graffenried lautet inhaltlich genau gleich. Die Unterscheidung von warmen und kalten Nahrungsmitteln, die darin enthalten ist, geht auf eine Empfehlung der Verwaltung zurück und ist in England steuererprobt, wie wir in der Kommission erfahren haben. Zwar würden nicht alle Probleme gelöst, sie würden aber gegenüber dem Ist-Zustand erheblich vermindert. Die Umsetzung ergäbe laut Schätzungen der Steuerverwaltung einen Steuermehrertrag von 60 Millionen Franken, was allerdings nicht das Ziel des Antrages ist.

Die Mehrheit der Kommission unterstützte zuerst diese Lösung, auch weil sie damit rechnen durfte, dass die Volksinitiative dann zurückgezogen würde. So fand das Projekt auch in der WAK-SR eine Mehrheit. Das Echo in der darauffolgenden Vernehmlassung war jedoch - vorsichtig gesagt - durchzogen. Vor allem musste die Kommission erkennen, dass Gastrosuisse den indirekten Gegenvorschlag nun ablehnte - ja, der Verband lancierte zusätzlich zu seiner eigenen Initiative noch einen direkten Gegenvorschlag! Das ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Initiativrechts! Wann haben Initianten je einen direkten Gegenvorschlag zu ihrer eigenen Volksinitiative gemacht? Im Ergebnis stand die Kommission dann nicht mehr zum indirekten Gegenvorschlag. Der Einzelantrag von Graffenried gibt dem Rat nun die Chance für eine Korrektur.

Die Idee des von den Initianten eingebrachten direkten Gegenvorschlages wurde in der Kommission zwar aufgenommen, aber von der Mehrheit klar verworfen. Beantragt waren eine Angleichung der Besteuerung von Gastronomie und Beherbergung auf dem Niveau von 5,5 Prozent und damit eine obligatorische Volksabstimmung. Auch das hätte massive Steuerausfälle zur Folge. Hotelleriesuisse war und ist zudem damit gar nicht einverstanden. Wir Grünen würden diese Idee heute wie später ablehnen.

Damit ist die Situation nun so, dass die Volksinitiative trotz aller Bemühungen allein dasteht. Die ernsthaften Bemühungen der vorberatenden Kommission blieben ohne Erfolg, nicht zuletzt, weil die Initianten letztlich nicht konstruktiv mitarbeiteten. Mit dem Gegenvorschlag zu ihrer eigenen Initiative diskreditierten sie ihr eigenes Volksbegehren.

Wir Grünen empfehlen, dies mit der Mehrheit der Kommission, die Initiative zur Ablehnung. Hingegen beantragen wir, den Einzelantrag von Graffenried anzunehmen. Er zeigt den vernünftigsten Weg aus einer unbefriedigenden Situation auf.

Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD

Bei der Beurteilung der Gastrosuisse-Initiative gehen die Meinungen in der BDP-Fraktion auseinander. Eines haben wir zwar gemeinsam: Wir haben viel Sympathie für die Gastrobranche. Die Initiative geht aber sehr weit: Sie verlangt eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomieleistungen an den Satz für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dieser beträgt heute 2,5 Prozent, während der Satz für die Gastronomieleistungen der ordentliche Satz von 8 Prozent ist. Die Einnahmenausfälle, die dadurch entstehen würden, beziffern sich auf rund 700 Millionen Franken. Das ist sehr viel Geld. In Anbetracht des in den nächsten Jahren enger werdenden Spielraumes für den Bundeshaushalt sind diese Ausfälle kaum zu verantworten.

Die Gastrosuisse-Initiative ist ausserdem schwer umsetzbar. Ein Ziel des Mehrwertsteuergesetzes ist es, Güter des täglichen Lebens wie die Grundnahrungsmittel einem tieferen Satz zu unterstellen als zum Beispiel Luxusgüter. Die Angebote der Gastronomie gehören aber nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Darum ist eine Angleichung an den Satz für die Lieferung von Nahrungsmitteln schwer nachzuvollziehen.

Ein weiteres Problem im Mehrwertsteuerbereich besteht darin, dass die Gastronomieleistungen dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen, die Take-away-Leistungen aber zum tieferen Satz besteuert werden. Die Abgrenzung zwischen den Gastronomieleistungen und den Take-away-Leistungen ist tatsächlich schwer zu definieren und zu vollziehen. Wir haben in der WAK versucht, dem Anliegen von Gastrosuisse entgegenzukommen und nach Lösungen für dieses Problem zu suchen.

In einem ersten Schritt haben wir in der WAK einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der eine andere Abgrenzung zwischen Take-away-Leistungen und Gastronomieleistungen beinhaltete, nämlich über die Definition der warmen und der kalten Speisen. Diese Lösung wurde in der Vernehmlassung aber deutlich abgelehnt. Es ist einzugestehen, dass das Problem mit dem Vorschlag der WAK nicht wirklich hätte gelöst werden können, sondern dass es nur auf eine andere Ebene verschoben worden wäre. Die Schlussfolgerung aus den Positionen in der Vernehmlassung war deshalb, dass dieser Vorschlag nicht mehr weiterverfolgt werden solle.

Von Gastrosuisse wurde ein weiterer Kompromissvorschlag in die Diskussion eingebracht, nämlich der, einen Einheitssatz für die Gastronomie und die Hotellerie einzuführen. Der Vorschlag lautete auf einen Einheitssatz von 5,5 Prozent. Wir von der BDP nahmen den Vorschlag mit Interesse auf und schauten ihn als guten Diskussionsvorschlag an. Bei näherer Betrachtung ist aber auch dieser Vorschlag kritisch zu beurteilen. Zum einen verursacht er Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken, zum andern findet er auch in der Branche selber keine ungeteilte Zustimmung. Hotelleriesuisse hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, weil die Hotellerie von diesem Vorschlag nicht profitieren könnte. Sie möchte am Sondersatz von 3,8 Prozent für die Beherbergung festhalten und diesen so bald als möglich ins ordentliche Mehrwertsteuerrecht überführen. Dieses Anliegen haben wir von der BDP immer geteilt und unterstützt.

Wenn man einen kostenneutralen gemeinsamen Einheitssatz für die Gastronomie und die Hotellerie einführen möchte, müsste dieser bei 6,9 Prozent liegen. Dieser Satz wäre dann aber nur wenig tiefer als der ordentliche Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent und würde darum keinen besonderen Sinn machen.

Nun liegt noch ein Antrag von Graffenried für einen direkten Gegenvorschlag auf dem Tisch. Dieser direkte Gegenvorschlag entspricht inhaltlich dem ursprünglich von der WAK vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschlag. Der Antrag von Graffenried vermag deshalb ebenso wenig zu überzeugen wie der ehemalige Vorschlag der WAK. Die Regulierung geht für einen Verfassungstext viel zu weit; so würde zum Beispiel eine Differenzierung zwischen warmen und kalten Speisen in die Bundesverfassung aufgenommen. Die Abgrenzung von klassischen Gastronomieleistungen gegenüber Take-away-Leistungen würde damit aber auch nicht klarer. Das Problem der Abgrenzung würde somit weiterhin bestehen. Darum lehnen wir von der BDP-Fraktion diesen Antrag ab.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Stellen Sie sich vor, Sie kommen vom Zug und kaufen sich beim Bäcker im Bahnhof einen Kaffee im Pappbecher und ein Gipfeli. Den Kaffee trinken Sie auf dem Weg, das Gipfeli essen Sie im Büro. Niemand würde behaupten, das sei das Gleiche, wie wenn Sie sich ins neue Café beim Bahnhofplatz setzen, an der Wärme einen Kaffee und ein Gipfeli bestellen und etwas gelangweilt in der Zeitung blättern. Das eine ist Take-away, also Essen und Trinken zum Mitnehmen, das andere ist ein Restaurantbesuch. Die Dienstleistung und der Zeitbedarf machen den Unterschied aus.

Es gibt keine Mehrwertsteuerdiskriminierung im Gastgewerbe, wie von den Initianten behauptet, weil ein Restaurantbesuch und ein Take-away nun einmal nichts Gemeinsames haben. Schon das Verpflegungsangebot ist nicht vergleichbar: Beim Take-away gibt es meistens nur ein Menü, und zwar ein einfaches, und keine Speisekarte; im Restaurant haben Sie eine grosse Auswahl an verschiedenen Köstlichkeiten. Auch die Dienstleistungen sind nicht vergleichbar: Im Restaurant können Sie sich hinsetzen, Sie werden bedient, es ist geheizt, und Sie können - das wurde vorhin von Herrn Amstutz gesagt - auch das WC benützen. Beim Take-away haben Sie all diese Annehmlichkeiten nicht. Take-aways und Restaurants sind keine Konkurrenten, sie ergänzen sich vielmehr beim Verpflegungsangebot: Nicht immer ist Take-away angesagt, nicht immer ist ein Restaurantbesuch das Richtige.

Das Problem oder, besser gesagt, die Herausforderung für die Restaurantbetreiber sind nicht die Take-aways, es ist auch nicht der höhere Mehrwertsteuersatz; die Herausforderung besteht vielmehr darin, dass sich die Verpflegungsgewohnheiten der Bevölkerung in den letzten Jahren stark verändert haben. Für lange Mittagessen bleibt oft keine Zeit mehr. Man will sich nicht mehr hinsetzen, die Karte studieren und aufs Essen warten, sondern man will hingehen, auswählen, mitnehmen und essen, wann und wo man will. Das Take-away-Angebot entspricht dem heutigen Bedürfnis nach unkomplizierter, schneller und - zumindest meistens - guter Verpflegung. Dass dem so ist, verdeutlichen die zahlreichen Take-away-Angebote, die in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Es gibt aber auch immer mehr Restaurants, die am Mittag ein Take-away-Menü im Angebot haben. Sie haben damit auf die veränderten Bedürfnisse von uns Kunden und Konsumenten reagiert.

Das Gejammer um den unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz löst keines der Probleme der Gastrobranche. Anstatt gegen Take-away-Betriebe vorzugehen, sind von den Restaurantbetreibern vor allem Bewegung und neue Angebote gefragt. Eine Mehrwertsteuer-"Subventionierung" in der Höhe von 700 bis 800 Millionen Franken allein für diese Branche macht keinen Sinn und ist abzulehnen.

In der Kommission lagen zwei Vorschläge auf dem Tisch, wie das Problem hätte gelöst werden können; beide wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Zum einen war es das Zweisatzmodell, dessen Erarbeitung die Kommission selbst beim Finanzdepartement in Auftrag gegeben hat. Die Idee war eine ganz einfache, nämlich ein reduzierter Satz auf Lebensmitteln, Hotellerie und Gastronomie. Dies wäre ein gangbarer Weg gewesen, der viele Abgrenzungsprobleme gelöst und gleichzeitig Bürokratie beseitigt hätte. Der Vorschlag wurde dann von der Kommission halt leider wieder abgelehnt.

Dann wäre da natürlich noch der Einheitssatz gewesen, den der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Dieser hätte auch das Problem der gefühlten Diskriminierung des Gastgewerbes gelöst. Wir haben heute bei der Mehrwertsteuer mit den drei Sätzen und den zahlreichen Ausnahmen ein schlechtes System, weil wir bei den Abgabengrenzen offensichtlich immer irgendwelche gefühlten Ungerechtigkeiten haben werden. Aber hier drin und auch im Saal nebenan will niemand dieses Problem lösen.

Mit einem steuerausfallneutralen Einheitssatz von 6 Prozent, mit der Steuerbefreiung von Bildung, Forschung und Innovation könnte für unsere Wirtschaft ein echter Wachstumsimpuls ausgelöst werden. Die Unternehmer würden jährlich Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich einsparen, alle Wirtschaftsleistungen der Branche würden gleich behandelt, und x Abgrenzungsprobleme wären von einem Tag auf den anderen verschwunden. Aber eben, es scheint so, dass hier drin mehr Parlamentarier sitzen, die auf Gejammer reagieren, als solche, die die Schweiz vorwärtsbringen wollen.

Der Einzelantrag von Graffenried ist auch so ein Jammerantrag. Dieser würde zu geradezu absurden Situationen führen: So würde der Chef für sein Roastbeef-Sandwich den tieferen Mehrwertsteuerbetrag und damit vermutlich auch weniger für sein Mittagessen bezahlen als der Lehrling für seinen Hotdog. So müsste sichergestellt werden, dass der vorhandene Mikrowellenherd wirklich nur dazu verwendet würde, die Suppe heiss zu machen, nicht aber dazu, das Chäschüechli oder das Schinkengipfeli zu wärmen: Es müsste also ein Aufseher neben dem Mikrowellenherd stehen, der das Erhitzen der einzelnen Speisen überwachen würde.

Das Kriterium der warmen oder kalten Speisen zur Festlegung des Mehrwertsteuersatzes ist nicht nur absurd, sondern vermutlich sogar verfassungswidrig: Lebensmittel werden nämlich aus sozialen Überlegungen mit einem tieferen Satz besteuert. Es ist allerdings völlig schleierhaft, warum ein Roastbeef-Sandwich oder ein Lachs-Canapé aus sozialen Gründen tiefer besteuert werden soll als ein Hotdog oder ein Hamburger.

Das Problem der gefühlten Ungerechtigkeit, zu dem sich Herr Amstutz geäussert hat, würde also einfach nur von den Restaurants in die Take-away-Shops verschoben; das wäre zudem vermutlich auch noch verfassungswidrig. Das Konzept, das mit diesem Einzelantrag noch einmal aufgenommen wird, ist in der Vernehmlassung hochkantig durchgefallen. Nicht einmal die Initianten selbst unterstützen es. Tun Sie diesen Einzelantrag bitte dorthin, wo er hingehört, meiner Ansicht nach in die Fasnachtszeitung, aber sicher nicht in unsere Bundesverfassung.

Das einzig Richtige im vorliegenden Fall wäre die Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die vorliegende Initiative entschieden ab, nicht nur - wie vorhin geschildert -, weil keine Diskriminierung vorliegt, sondern weil wir mit einer Verschiebung von Mehrwertsteuersätzen und Kategorien nicht für noch mehr Ausnahmen, Abgrenzungsprobleme, komplizierte Mechanismen und Bürokratie Hand bieten wollen.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative des Gastgewerbes entschieden ab und bittet Sie, sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Keller Peter · Mit-M · Conseil national · Nidwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Noser, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie von einer Mehrwertsteuer-"Subventionierung" von mehreren Hundert Milliarden Franken gesprochen. Ist das die neue liberale Definition einer Steuerentlastung?

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Ich müsste jetzt nachschauen, aber wenn ich mich richtig erinnere, waren es nicht Milliarden, sondern Millionen - ausser ich hätte mich versprochen, was ich nicht hoffe. - Ich habe gesagt, die Gastrobranche bekäme eine Subvention von 700 bis 800 Millionen Franken. Das habe ich gesagt, zu dem stehe ich, und das löst ihr Problem nicht. Denn der Preisunterschied zwischen einem Kaffee im Restaurant und einem Kaffee im Take-away macht nicht diese 6 Prozent aus, das ist ein anderer Preisunterschied.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

"Isch es zum do Ässe oder Trinke oder zum Mitnäh?" Diese Frage, ob beim Kauf eines Kaffees oder eines Hotdogs im Bistro am Bahnhof, entscheidet über die Höhe des Mehrwertsteuersatzes. Wer die Konsumation mitnimmt, bezahlt 2,5 Prozent Mehrwertsteuer, denn es handelt sich um eine Lieferung von Nahrungsmitteln. Verzehrt oder getrunken wird der Hotdog oder der Kaffee dann auf dem Bahnsteig, im Zug oder irgendwo unterwegs. Wer Tisch, Stuhl und Serviceleistungen beansprucht, bezahlt 8 Prozent Mehrwertsteuer, denn die Abgabe von Nahrungsmitteln im Rahmen von gastgewerblichen Dienstleistungen ist eine Dienstleistung und wird mit dem Normalsatz besteuert.

Die unterschiedliche Besteuerung ist dadurch begründbar, dass der Kauf einer schnellen Verpflegung auf der Strasse viel mehr einem Lebensmitteleinkauf und somit einem steuerlich entlasteten Grundbedürfnis entspricht, als dies bei einem Restaurantbesuch der Fall ist. Dass die geltende Trennlinie zwischen Gastronomie und Take-away nicht vollends zu befriedigen vermag und es zu Verzerrungen kommen kann, wird nicht in Abrede gestellt. Probleme stellen sich vor allem bei der Mittagsverpflegung, weniger beim Abendessen im Restaurant.

Die nun vorliegende Initiative von Gastrosuisse ist die Reaktion auf diese Entwicklungen. Die Volksinitiative will durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung eine Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen, also derjenigen, die mit 8 Prozent besteuert werden, mit den Take-away-Leistungen, welche mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert werden. Zu diesem Zweck sollen die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen Steuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln - Ausnahme Alkohol und Raucherwaren.

Die Initiative lässt sich gemäss Text nur durch die Unterstellung der gastgewerblichen Leistungen unter den reduzierten Steuersatz umsetzen, was Mindereinnahmen von jährlich 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge hätte; wir haben es schon gehört. Diese Mindereinnahmen beim Bund, die auch zulasten des AHV- und des IV-Fonds gehen würden, sind nicht akzeptabel und müssten mit Sparpaketen kompensiert werden. Ausserdem ist zu bezweifeln, ob mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz in Restaurants die Nachfrage stimuliert werden könnte, denn oft werden solche Satzsenkungen für eine Margenerhöhung benutzt und nicht an die Kundschaft weitergegeben. Und wichtig ist auch, es ist so: Wer sich in Take-aways verpflegt, will schnell eine Verpflegung, der Zeitfaktor ist der entscheidende. Beim Restaurantbesuch will man die Dienstleistung und setzt entsprechend Zeit ein.

Wollte man die Initiative ertragsneutral umsetzen, müsste der reduzierte Mehrwertsteuersatz von heute 2,5 auf 3,8 Prozent erhöht werden. Diese Kompensationsvariante würde aber zu einer Mehrbelastung der Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen führen, während Haushalte in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen entlastet würden. Kurz, es würden die wirtschaftlich schwächsten Haushalte belastet, damit das Gastgewerbe als Branche sowie die oberen Einkommensklassen profitieren könnten. Für eine Besteuerung der gastgewerblichen Leistung zum reduzierten Satz gibt es keine sozial- oder verteilungspolitische Begründung. Der ganze Grundgedanke des reduzierten Mehrwertsteuersatzes würde für eine Branchenlösung missbraucht. Die Reduktion des Steuersatzes ist nämlich dafür da, dass Grundbedürfnisse, also lebensnotwendige Güter wie Nahrungsmittel und Medikamente, im Gegensatz zu Konsumbedürfnissen steuerlich weniger stark belastet werden. Es gibt keinen Anlass, im Interesse einer Branche die tieferen Einkommen mit einem überdurchschnittlichen Verbrauch von Gütern mit einem reduzierten Satz stärker zu belasten. Die SP lehnt diese Umverteilung dezidiert ab.

In der WAK haben wir nach Lösungsvorschlägen für das Anliegen der Gastronomie gesucht, die nicht zu Steuerausfällen führen, Lebensmittel und andere notwendige Güter nicht verteuern und die auch nicht zu mehr Bürokratie führen. Als indirekter Gegenentwurf wurde nach Abklärungen mit der Verwaltung die Idee formuliert, die Getränke und Speisen des Take-aways künftig nach den Kriterien "warm" und "kalt" zu unterscheiden, wodurch ein Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche zum Normalsatz besteuert würde. Im Vernehmlassungsverfahren und dann auch in der WAK fiel dieses Konzept aber klar durch. Weshalb? Die Unterscheidung warm/kalt ist willkürlich. Weshalb soll ein Lachsbrötli tiefer besteuert werden als eine Bratwurst? Wieso soll Ersteres, weil kalt, einem Grundbedürfnis entsprechen und Zweiteres, die warme Bratwurst, nicht? Kalte Nahrungsmittel wie Sandwiches oder Cola würden mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz privilegiert, Hotdogs oder Tee wären höher besteuert. Das Bundesamt für Justiz hat sich denn auch klar dazu geäussert: Mit dieser Regelung würde in unzulässiger Weise gegen die Rechtsgleichheit verstossen.

Der Gegenvorschlag führt aber auch zu mehr Bürokratie. Betroffen wären nämlich auch Bäckereien, Metzgereien und Marktstände, da sie neu mit zwei Sätzen abrechnen müssten. Am nächsten Schützenfest könnten sie dann die Bratwurst zu 8 Prozent abrechnen, den Süssmost zu 2,5 Prozent. Wer einen Kaffee will, bezahlt auch 8 Prozent; der Lebkuchen ist mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer zu haben. Zu guter Letzt müssten neu auch warme Getränke aus dem Verpflegungsautomaten zu 8 Prozent besteuert werden.

Der Einzelantrag von Graffenried nimmt nun genau den in der WAK diskutierten indirekten Gegenvorschlag auf und stellt ihn als direkten Gegenvorschlag zur Diskussion. Damit würde die Bundesverfassung um eine Bestimmung ergänzt, die detailliert regelt, dass die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes von der Temperatur der Mahlzeit abhängig ist. Mit Verlaub, aber das ist nun definitiv eine Kalberei! Wer das Gastgewerbe entlasten will, hat auch noch andere Möglichkeiten. Die kommende Kartellgesetzrevision bietet eine Gelegenheit dazu, denn auch das Gastgewerbe leidet unter dem Preiszuschlag Schweiz für Importprodukte.

Aus all den genannten Argumenten lehnt die SP-Fraktion die Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag ab. Sie ist finanzpolitisch nicht zu verantworten und würde zu neuen Problemen oder zu negativen Verteilungswirkungen führen.

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen und die Motion Hess Hans abzulehnen.

Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Pendant toute la discussion sur cette initiative populaire, il y a eu comme une ambiance irréaliste pour un vrai problème de fond. La discussion irréaliste était celle qui consistait à essayer de définir ce qui relevait du plat froid ou du plat chaud, de la manière dont était cuisiné l'aliment. Nous voici donc 26 spécialistes culinaires! Et de la cuisine, nous en avons fait: sur le taux à appliquer, sur les conséquences financières. Et puis il y a le problème de fond: faut-il intervenir encore sur la discussion sur la TVA, alors même que les révisions faites à ce sujet ont provoqué des débats financiers et économiques de fond? Je vous rappelle que le projet de taux unique a été confortablement balayé en décembre 2011 et que l'hôtellerie bénéficie déjà d'un taux particulier qui devait être temporaire et exceptionnel - taux temporaire et exceptionnel qui perdure.

Cette initiative populaire propose donc une remise en discussion des taux, mais au fur et à mesure de la discussion, il a semblé évident que cela n'allait pas être si simple. L'initiative de Gastrosuisse demande d'aligner le taux des aliments à celui du "take away", si possible en baissant celui de la restauration. Cette initiative a comme conséquence une perte de recettes fiscales estimée à 700 millions de francs.

Or cette proposition se fait dans le contexte de plusieurs révisions de la fiscalité qui vont probablement mener à des baisses de recettes. Je pense à la réforme des entreprises III, à l'imposition des couples, à la suppression du droit de timbre.

Fort de ce constat, les recettes des "master chefs" que nous sommes, vont continuer. Il va falloir réfléchir à un contre-projet, que celui-ci soit direct ou indirect. Il s'agissait d'aligner des taux mais en augmentant le plus bas cette fois et de mettre les deux taux à 5,5 pour cent. Mais évidemment, cela n'a pas convaincu, cette fois, Hotelleriesuisse.

Le groupe socialiste propose de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative pour les raisons principales suivantes.

Concernant l'initiative, il est impensable que la Confédération perde 700 millions de francs de recettes si nécessaires au fonctionnement de l'Etat. A quel prix et avec quelles baisses de prestations? Toute baisse du taux de la TVA ne se répercute pas sur les prix, cela nous avons pu le constater à de multiples reprises à l'étranger. Cette baisse du taux pour la restauration aurait peu de conséquences pour les consommateurs modestes qui ne vont que de façon très épisodique au restaurant. Nous ne pouvons donc pas retenir cet argument en ce qui nous concerne.

Il n'apparaît pas aujourd'hui que le refus de cette initiative mette en péril la survie du domaine de la restauration. Le sentiment d'injustice que ressent Gastrosuisse ne suffit pas pour faire baisser de manière drastique les recettes et compliquer encore plus les débats sur la TVA.

Le groupe socialiste vous demande donc de soutenir la proposition de la majorité de la commission, soit de recommander au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et de ne lui opposer aucun contre-projet.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zuerst zum Einzelantrag von Graffenried: Dieser Gegenvorschlag wurde in der WAK intensiv besprochen und nach einer langen Diskussion und intensiven Auseinandersetzung abgelehnt. Der Vorschlag warm/kalt ist praxisuntauglich. Er bringt Steuererhöhungen, also genau das Gegenteil dessen, was die Initiative anstrebt. Er schafft Abgrenzungsprobleme in Richtung Bäckereien und Metzgereien - und er wird von der Gastrobranche abgelehnt.

Und jetzt zur Initiative: Wenn Frau Birrer-Heimo über den Unterschied zwischen Lebensmittellieferungen und Gastronomieleistungen doziert, dann muss ich sie schon fragen: Wenn an Ihrem Take-away-Stand, jenem des Grossverteilers, den Sie hier vertreten, die Lebensmittellieferung vorbei ist, wird dann nicht auf der Toilette die Notdurft verrichtet, und zwar im warmen Restaurant, auf der sauberen Restauranttoilette, und räumt nicht den "Ghüder", den Abfall, die öffentliche Hand weg, die dafür Steuergelder einsetzt? Das sind die Tatsachen, Frau Birrer-Heimo.

Und da ist der allgemeine Tenor: Man hat Verständnis, die Ungerechtigkeit wird anerkannt - aber man will nichts tun. Und warum will man nichts tun? Wegen der sogenannten Steuerausfälle. Herr Noser versteigt sich in seiner Begründung noch dazu zu sagen, das seien Subventionen. Was ist das für ein Staat? Was ist das für eine Steuergerechtigkeit? Gilt Steuergerechtigkeit nur für den unersättlichen Staat, der nimmt? Oder gilt diese Steuergerechtigkeit zum Beispiel auch für die Gastrobranche, die tagtäglich mit grossem Einsatz einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft leistet? Steuerentlastungen, Ruedi Noser, sind keine Subventionen, sonst muss ich Sie schon fragen, ob Sie hier die Tatsache des Unrechts nicht verdrehen. Ich empfinde das als eine Frechheit gegenüber all denjenigen, die sich in der Gastrobranche in diesem Land engagieren. Ich frage mich schon, Ruedi Noser: Sind 700 Millionen Franken Steuerentlastung eine Subvention? Ist das wirklich der neue liberale Geist, die neue liberale Haltung der FDP/die Liberalen, der sogenannten Wirtschaftspartei? Dazu hätte ich gerne noch eine Stellungnahme.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Die Kernfrage, die sich bei dieser Initiative stellt, ist, ob überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Take-aways und Gastronomie vorliegt, so wie das Gastrosuisse vorgibt und mit ihrer Initiative zu beheben gedenkt. Wir Grünliberalen haben hier unsere Zweifel. Wenn man insbesondere die Abendverpflegung betrachtet: Es ist wohl nicht der Fall, dass Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund von 5,5 Prozentpunkten Steuersatzunterschied entscheiden, ob sie im Restaurant essen gehen oder sich an einem Take-away-Stand verpflegen. Wir werden den Verdacht nicht los, dass es, wie so oft bei diesen Diskussionen, primär um eine Steuerreduktion für die betroffene Branche geht, was sich ja auch durch den direkten Gegenvorschlag zeigt, der von Gastrosuisse im Rahmen der Verhandlungen eingebracht wurde. Dieser verlangte, dass man das Gastgewerbe mit einem reduzierten Satz von 5,5 Prozent besteuern solle, und hätte 260 Millionen Franken an Mindereinnahmen in Kauf genommen.

Die Initiative will gastronomische Leistungen dem gleichen Satz wie jenem von Nahrungsmitteln unterstellen, obwohl es sich dabei nicht um lebensnotwendige Leistungen oder Güter handelt. Die Verteilungswirkungen wären sehr ungünstig. Entlastet würden Personen, die oft in Restaurants essen, also zum Beispiel Singles oder Politikerinnen und Politiker. Ich würde zweifelsohne zu den Profiteurinnen gehören. Belastet würden kinderreiche Familien. Kommt man zum Schluss, dass wirklich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, ist die einzige Lösung, die wir nach wie vor sehen und auch unterstützen würden, ein Einheitssatz, aber sicher nicht eine Ausnahmelösung, die Subventionierung einer einzelnen Branche.

Der Gegenvorschlag von Graffenried, der nun auf dem Tisch liegt, nimmt den von der Kommission verworfenen Gegenvorschlag wieder auf. Anstelle einer Unterscheidung zwischen vor Ort konsumierten Speisen und Speisen zum Mitnehmen, wie das heute der Fall ist, will der Gegenvorschlag die Abgrenzung mitten durch das Take-away ziehen, indem warme Take-away-Speisen neu zu 8 Prozent besteuert würden und nur noch für kalte Take-away-Speisen der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gelten würde. Dieser Vorschlag verteuert primär die Take-aways und bringt dem Gastgewerbe nichts, wie verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer, u. a. auch Gastrosuisse, in der Vernehmlassung betont haben. Im Weiteren verletzt er durch die willkürliche steuerliche Ungleichbehandlung von Take-away-Angeboten das Gleichbehandlungsgebot. Es ist uns schleierhaft, wie man diesen Vorschlag nach den eindeutigen Vernehmlassungsergebnissen erneut lancieren kann. Die Initiative ist aufgrund der Verteilungswirkungen chancenlos. Es braucht hier keinen Gegenvorschlag. Es wäre wohl ehrlicher, wenn man als Tourismusvertreter einfach die Initiative unterstützen würde.

Diese Debatte wie auch unzählige andere zeigt einmal mehr auf, dass das System der Mehrwertsteuer in der Administration für die Unternehmen kompliziert ist, weil sich immer wieder Abgrenzungsprobleme stellen. Zur Behebung eignet sich einzig ein Einheitssatz oder der vollständige Ersatz der Mehrwertsteuer, sinnvollerweise durch eine Energiesteuer, wie das die Grünliberalen mit ihrer Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" fordern. Im Übrigen würden wir damit auch gleich dem Anliegen der Initianten Rechnung tragen: Die Gleichbehandlung wäre sichergestellt. Zudem erreichten wir als Nebeneffekt dasselbe wie mit dem Einzelantrag von Graffenried, nämlich, dass warme Speisen stärker besteuert würden als kalte.

Wir Grünliberalen empfehlen die Initiative aus den genannten Gründen nicht zur Annahme, lehnen einen Gegenvorschlag ab und empfehlen Ihnen wärmstens die Unterstützung der Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer".

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sehr verehrte Kollegin, Sie haben uns vorgeführt, wer bei dieser Frage zu den Profiteurinnen und Profiteuren gehört. Ich frage Sie jetzt: Gehört Ihrer Ansicht nach die alleinerziehende Mutter, die ihr Kind in der Kinderkrippe hat und am Mittag ein warmes Essen einnehmen will, zu den Profiteurinnen? Oder gehört der Bauarbeiter, der bei Wind und Wetter, jetzt bei Nässe und Kälte, draussen arbeiten muss und über den Mittag ein warmes Essen einnehmen will, zu den Profiteuren?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Herr Kollege Amstutz, ich habe einfach aufgezeigt, dass die Verteilungswirkungen dieser Initiative höchst ungünstig wären. Das ist aber nicht der Hauptgrund dafür, dass wir die Initiative ablehnen. Es ist aber tatsächlich so, dass Singles und Leute, die oft im Restaurant essen - ich habe als Beispiel mich aufgeführt -, von dieser Initiative überdurchschnittlich profitieren würden. Das ist aber kein Grund dafür, diese Initiative zu unterstützen. Deshalb empfehle ich die Initiative zur Ablehnung.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Madame Bertschy, si j'ai bien compris vos déclarations, vous pensez qu'en introduisant un impôt sur l'énergie, comme le groupe vert'libéral le propose, on supprimera peut-être ce problème. Mais vous ne le supprimerez pas puisque, en principe, les restaurants emploient de l'énergie alors que celui qui fait des sandwichs n'en a pas besoin.

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich oute mich als Tourismusvertreter. Ich bin in einer Gemeinde aufgewachsen, die neben ein wenig Landwirtschaft praktisch vollumfänglich vom Tourismus lebt, nämlich in Kandersteg im Berner Oberland. Deshalb verstehe ich das Anliegen der Initiative sehr gut. Sie will bezüglich der Mehrwertsteuerdiskriminierung des Gastgewerbes durch eine Verfassungsbestimmung eine Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen mit den Take-away-Leistungen erreichen.

Der Tourismus, besonders das Gastgewerbe, ist eine sehr wichtige Branche in Städten und Agglomerationen, aber ganz besonders auch in den Berggebietskantonen, wo erst ein florierender Tourismus die notwendige Wertschöpfung bringt, damit die Täler ausreichend besiedelt bleiben. Diese Branche steht heute insgesamt unter einem starken Wettbewerbsdruck. Die Konkurrenz im Ausland schläft nicht, sie ist sehr aktiv und bietet auch gute Dienstleistungen. Mit dem aktuellen Frankenkurs, Sie kennen das Problem, ist diese Konkurrenz natürlich stark und direkt spürbar. Zusätzlich haben viele Gastgewerbebetriebe erheblichen Investitionsbedarf und sind auch von daher unter Druck.

Seit einigen Jahren kommt nun zusätzlicher Druck von den Take-away-Dienstleistern, die dem Gastgewerbe die Kunden streitig machen. Ich meine, dass die Take-aways sehr wohl eine direkte Konkurrenz darstellen und es nicht einfach eine andere Dienstleistung ist, die nachgefragt wird. Während in meiner Gemeinde, wenn zu Hause niemand kochen mochte, früher nur das Dorfrestaurant als Alternative blieb, habe ich heute die Wahl zwischen dem McDrive, der fünf Minuten entfernt ist, und einer Auswahl an Pizzas, die in Kürze nach Hause gebracht werden, oft auch noch zur Freude der Kinder. Ich will diese Dienstleistungen nicht etwa schlechtreden, sie haben ihre Berechtigung. Bei der Initiative geht es aber darum, jetzt gleich lange Spiesse zu schaffen.

Die Angleichung des Mehrwertsteuersatzes würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Take-aways beseitigen, hätte aber gleichzeitig, wenn der Mehrwertsteuersatz für Leistungen des Gastgewerbes gesenkt wird, auch noch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der internationalen Konkurrenz zur Folge. Bei den heutigen Margen gehe ich sehr wohl davon aus, dass die Steuerreduktion an die Kunden weitergegeben würde, weil man so zusätzliche Kunden anlocken möchte. Dies wäre ein grosses Zeichen für das Gastgewerbe und für die Tourismusregionen.

Ich nehme als Beispiel meine Region, weil ich sie am besten kenne, das Berner Oberland, eine Region mit über 200 000 Einwohnern. Das entspricht der Bevölkerungsgrösse Graubündens oder zwei Dritteln der Bevölkerungsgrösse des Kantons Wallis. Hier liegt die Wertschöpfung des Tourismus bei knapp einem Drittel des Bruttoinlandprodukts. In einzelnen Tourismusgemeinden beträgt der Anteil des Tourismus über 70 Prozent, in einigen Gemeinden ist er sogar höher als 90 Prozent. Diese Zahlen zeigen beispielhaft die Bedeutung dieser Branche für ganze Regionen, insbesondere für ländliche Regionen, die in den letzten fünf Jahren - das darf nicht vergessen gehen - einen zum Teil deutlichen Rückgang der Übernachtungszahlen hinnehmen mussten. Wenn die Zahl der Übernachtungen und die Umsätze weiter zurückgehen, führt das natürlich auch zu Steuerausfällen. Das könnte korrigiert werden; durch den Mehrumsatz wäre auch eine gewisse Kompensation der ausgefallenen Steuern möglich.

Es erstaunt mich - ich sage es noch einmal -, wenn gerade von sehr liberalen Kreisen bei Steuererleichterungen von Subventionen gesprochen wird. Ich denke, wenn das zutreffen sollte, müsste man die ökonomischen Lehrbücher umschreiben. Bei Steuererleichterungen bleibt letztlich mehr Geld in den Taschen der Unternehmen, das zum Wirtschaften verwendet werden kann, und das generiert wieder zusätzliche Einnahmen, zusätzlichen Umsatz und damit zusätzliche Steuern.

Natürlich ist bei der Ausgestaltung der Vorlage darauf zu achten, dass die Steuerausfälle verträglich ausfallen. Wenn ich aber sehe, wie schwer sich dieses Parlament mit der Ausgabendisziplin tut, denke ich, dass ein gewisser Druck gar nicht so abwegig ist. Zudem kann eine teilweise Senkung der Mehrwertsteuer bloss auf den Leistungen, die einem Take-away entsprechen, bei den knappen Margen im Gastgewerbe rasch zu einer Attraktivitätssteigerung und damit zu einer Umsatzsteigerung führen.

Im Interesse eines starken Schweizer Tourismus können wir heute mit einem Ja zu dieser Initiative ein Zeichen setzen.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Herr Kollege Rösti, Sie haben gesagt, dass die Vorlage wegen der Steuerausfälle ausgewogen ausgestaltet werden solle. Die Vorlage führt zu Steuerausfällen von 700 Millionen Franken. Wie wollen Sie diese kompensieren? Können Sie eine Aussage dazu machen?

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich habe festgestellt, dass in der Kommission von sehr vielen verschiedenen Varianten gesprochen wurde. Ich denke, dass man bei einer allfälligen Annahme der Initiative eine Variante finden wird, die man jetzt im Vorfeld nicht gefunden hat, damit sich die Ausfälle verträglich auswirken.

Im Berner Oberland sind in den vergangenen fünf Jahren die Übernachtungszahlen von 3,5 Millionen auf 3 Millionen zurückgegangen. Das ist ein erheblicher Anteil an Umsatz und Steuereinnahmen, der verlorengegangen ist und dann auch in diesen Verlust eingerechnet werden müsste, wenn das wieder kompensiert werden kann.

Hausammann Markus · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bei fünf Arbeitstagen pro Woche bezahlt der berufstätige Restaurantgast durchschnittlich 350 Franken Mehrwertsteuer pro Jahr, der Take-away-Kunde nur gut 100 Franken. Das ist für mich unverständlich. Das geltende Mehrwertsteuersystem ist nicht mehr zeitgemäss. Immer mehr Personen sind in unserer Gesellschaft auf auswärtige Verpflegung angewiesen. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Restaurantbesuch keine Luxushandlung, sondern schlicht eine Notwendigkeit. Das geltende Mehrwertsteuersystem verzerrt klar den Wettbewerb, indem es eine bestimmte Form der Abgabe von Lebensmitteln begünstigt. Vom Gastgewerbe erwartet man ganz selbstverständlich mehr Leistungen als von Betrieben, die Lebensmittel über die Gasse abgeben - verschiedene Vorredner haben schon darauf hingewiesen.

Ich möchte diese Voten um ein paar Punkte ergänzen, welche sich auch die Ratslinke zu Herzen nehmen sollte. So darf man im Restaurant erwarten, dass die Zusammenstellung der Mahlzeiten den Erkenntnissen über eine gesunde Ernährung Rechnung trägt. Weiter hat die Einnahme von Lebensmitteln in Gaststätten auch sozialpolitische Vorteile gegenüber der Einnahme von Lebensmitteln an einem Verpflegungsstand. Das Gastgewerbe bietet weiter eine grosse Bandbreite von niedrig- bis hochqualifizierten Arbeitsplätzen an. Es wäre unverantwortlich, diese Branche mehrwertsteuerlich weiter zu diskriminieren. Ich werde daher zusammen mit der SVP-Fraktion die Initiative unterstützen.

Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Die Schweizer Haushalte geben monatlich durchschnittlich 450 bis 470 Franken ihres Bruttoeinkommens für die Verpflegung ausser Haus aus. Das entspricht etwa 5 Prozent des Bruttoeinkommens. Das ist ein beträchtlicher Anteil und ein Beweis dafür, dass viele Schweizerinnen und Schweizer schlicht auf die Verpflegung ausser Haus angewiesen sind. Zudem zeigen die Kennzahlen des Bundesamtes für Statistik, dass die Haushalte mit niedrigem Bruttoeinkommen einen höheren Einkommensanteil für Essen und Trinken ausser Haus einsetzen, als es die Haushalte mit höherem Bruttoeinkommen tun. Das bedeutet: Für einen Grossteil der Bevölkerung ist es eine Notwendigkeit, über Mittag ausser Haus zu essen, und eben nicht - wie es Kollege Hausammann vorhin auch schon gesagt hat - eine Luxushandlung.

Etwas plakativ ausgedrückt könnte man sagen: Es kann nicht sein, dass das Mehrwertsteuersystem das Mittagsmenü mit einer dreimal so hohen Steuer belegt wie Trüffel oder Kaviar aus dem Delikatessengeschäft. Ob man sich ins Restaurant begibt oder sich beim Imbissstand etwas holt, hängt von verschiedenen Gründen ab. Zunächst einmal hängt es davon ab, worauf man gerade Lust hat. Es hängt auch davon ab, wie viel Zeit zur Verfügung steht. Schlussendlich hängt es auch davon ab, welches Angebot am betreffenden Ort gerade verfügbar ist. Das sollten denn auch die einzigen Gründe bleiben. Das Restaurationsangebot darf durch die Mehrwertsteuer gegenüber dem Take-away-Angebot nicht künstlich verteuert werden.

Es gibt auch noch ein weiteres Argument, das es in die Debatte einzubringen gilt: Es betrifft das Thema Littering. Im Moment, im Winter, ist es vielleicht weniger augenfällig, aber vor allem im Sommer kommen die Gemeinden und Städte mit der Reinigung von Pärken, öffentlichen Plätzen, Seeufern usw. kaum nach. Sie kennen diese Bilder: Überall liegen Säcke und Behälter aller Art herum. Das wiederum kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und ist auch in der Wahrnehmung zunehmend ein grosses Ärgernis. Dazu gilt es festzuhalten, dass das geltende Mehrwertsteuersystem genau jene Produkte fördert, die am meisten Abfall generieren. Das ist so auch nicht richtig. Eine Anpassung des Mehrwertsteuersystems im Sinne der Initiative würde auch aus dieser Sicht einen Beitrag zu einer willkommenen Korrektur leisten.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Amstutz zuzustimmen und die Volksinitiative von Gastrosuisse zur Annahme zu empfehlen.

Clottu Raymond · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Depuis l'introduction de la TVA en 1995, les prestations dans la restauration sont désavantagées fiscalement par rapport à celles des ventes "à l'emporter". Si vous voulez bien, observons la réalité et prenons un exemple concret. Celui qui déjeune dans un restaurant pour un montant de 20 francs s'acquitte d'une redevance de TVA de 1,5 franc comprise dans le prix - à savoir 8 pour cent du prix. Par contre, celui qui achète exactement, je dis bien exactement, le même repas "à l'emporter" ne paie que 50 centimes de TVA - elle ne représente dans ce cas que 2,5 pour cent du prix. A nos yeux, cette inégalité est totalement inacceptable.

Les différents taux de TVA n'ont pas seulement pour effet de créer une discrimination, ils empoisonnent également inutilement la vie quotidienne des restaurateurs. Ceux-ci se retrouvent face à une disposition complexe et peu judicieuse - il y a en effet pas moins de quatre taux différents actuellement en vigueur. L'application de ces différents taux d'imposition dans les entreprises de l'hôtellerie et de la restauration représente une charge de travail considérable. Dans l'intérêt de cette branche importante de notre économie et de sa clientèle, pour promouvoir une alimentation plus saine et plus équilibrée, et pour lutter contre la "malbouffe", il est important de supprimer cette TVA discriminatoire le plus rapidement possible. Des situations comparables doivent être traitées de la même manière.

Voyez-vous, tout simplement, la justice doit être rétablie afin que les mêmes produits soient soumis au même taux. Le choix du canal de distribution ne doit pas avoir de conséquences sur la charge fiscale du consommateur.

L'Etat ne doit pas, une fois de plus, s'immiscer dans la concurrence et créer une telle discrimination. Une telle absurdité cause un lourd travail administratif. Du reste, l'Administration fédérale des contributions elle-même considère qu'environ 10 pour cent des postes de travail sont nécessaires afin de garantir une délimitation aussi correcte que possible des divers taux, en particulier du taux normal et du taux réduit.

Je vous invite à adopter la proposition de la minorité Amstutz et à recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative.

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Was steht denn eigentlich in dieser Initiative? "Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln." Punkt. Das ist alles, was in dieser Initiative steht. Das Ziel dieser Initiative ist, das Gastgewerbe gegenüber Take-away-Betrieben weniger steuerlich zu diskriminieren. So weit, so klar. Dann allerdings fangen die Unklarheiten an.

Liebe Wirte, liebe Gastrosuisse, ich bedanke mich herzlich für den Lebkuchen, den Sie mir heute Morgen auf den Tisch gelegt haben. Es hätte mir sehr viel mehr genützt, wenn Sie mir irgendwann im Laufe des Prozesses gesagt hätten, wie wir Ihre Initiative umsetzen sollen. Es gibt heute keinen brauchbaren Lösungsansatz - das ist das Hauptproblem.

Herr Amstutz hat gesagt, es gehe um eine fundamentale Ungerechtigkeit, die behoben werden müsse. Wenn man Herrn Amstutz zuhörte, hatte man den Eindruck, jedes Restaurant in diesem Land sei eine Art Gassenküche, das in erster Linie Sozialarbeit betreibe, und nur indem wir die Mehrwertsteuer der Restaurants senken würden, bekämen wir soziale Gerechtigkeit hin. Mit Verlaub, Herr Amstutz, die Leute, die wirklich sehr wenig Geld haben, können sich einen Restaurantbesuch nicht leisten. Das sind die Lehrlinge, die im Take-away-Betrieb ein Sandwich holen oder das Sandwich sogar von zu Hause mitnehmen und es in der Betriebsküche essen. Wenn Sie wirklich soziale Gerechtigkeit im Sinn haben, dann müssen Sie beim Grundsatz bleiben, den wir heute haben. Dieser Grundsatz heisst - und das ist sozial absolut richtig -: Nahrungsmittel, Grundnahrungsmittel werden mit einem tieferen Steuersatz belastet, sodass Familien mit vielen Kindern eher weniger belastet werden. Das ist der soziale Grundsatz, und weil es diesen sozialen Grundsatz gibt, weil wir für Nahrungsmittel tiefere Steuern ansetzen, gibt es ein Abgrenzungsproblem. Und da kommt Gastrosuisse ins Spiel und sagt, die Grenze, die man da gesetzt habe, diskriminiere die Gastronomiebetriebe gegenüber den Take-away-Betrieben. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Das mag nicht ideal sein, doch, wie gesagt, eine bessere Lösung hat niemand vorgeschlagen.

Wenn Sie die Mehrwertsteuer der Gastronomiebetriebe auf den Satz für die Nahrungsmittel senken, dann fehlen 700 Millionen Franken! Wir werden also in einer Situation, in der überall gespart werden muss, sicher nicht die Wirte entlasten.

Wenn Sie die Sätze für Nahrungsmittel und für die Take-away-Betriebe auf den Satz der Restaurants anheben, dann belasten Sie die Ärmsten am meisten. Auch das kommt für die SP sicher nicht infrage.

Der letzte Ansatz ist der, den jetzt Herr von Graffenried wieder ins Spiel gebracht hat, wonach man bei den Take-away-Betrieben die Grenze neu setzen soll, und zwar bei den Nahrungsmitteln, die kalt angeboten werden. Das ist allerdings genauso unbefriedigend. Wir haben uns das genau angeschaut - das ist keine Lösung. Es schafft neue Ungerechtigkeiten: Die Bäckereien bekommen ein Problem, die Grossverteiler bekommen ein Problem - mit diesem Ansatz wird einfach die Grenze verschoben. Das ist kein Lösungsansatz.

Deshalb: Wir haben heute ein System, das zugegebenermassen nicht ideal ist, aber es ist das beste aller möglichen Systeme. Alle anderen Lösungen, die auf dem Tisch sind, sind weniger sozial. Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch den Einzelantrag von Graffenried abzulehnen. Er dient der Lösung nicht.

An Gastrosuisse richte ich die grosse Bitte: Wenn Sie künftig solche Initiativen lancieren und sich in den politischen Prozess einschalten, dann machen Sie das doch in einer Art und Weise, dass der Politiker noch versteht, was Sie wollen, und nicht immer vor-zurück-vor-zurück, bis man am Ende überhaupt nichts Brauchbares mehr auf dem Tisch hat.

Borer Roland F. · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wenn man den Voten bis jetzt zugehört hat, stellt man unschwer fest, dass niemand gesagt hat, dass das heutige System ideal, korrekt und richtig sei. Alle stellten irgendwelche Mängel fest, seien es Mängel im System, seien es Mängel beim Mehrwertsteuersatz. Aber komischerweise will sich niemand bewegen, weil man Probleme mit dem Verfassungsartikel hat, den hier Gastrosuisse mit ihrer Initiative einbringen will.

Für mich stellen sich zwei ganz einfache Fragen: Ist der Unterschied der Besteuerung zwischen Take-away und Restaurant gerecht, ja oder nein? Er ist ungerecht, die Frage ist mit Nein zu beantworten. Die zweite Frage, die Sie zum Abstimmen über diese Initiative beantworten müssen, ist diese: Ist das Sich-Verpflegen in einem Restaurant, das heute für einen grossen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aus freien Stücken heraus geschieht, Luxus, ja oder nein? Denn das ist doch die Frage.

Wenn Sie die Steuerausfälle von 700 bis 750 Millionen Franken so offen deklarieren, müssen Sie auch die Kehrseite der Medaille nennen. Und die Kehrseite ist, dass Sie denjenigen Menschen, die sich in der Mittagspause im Restaurant verpflegen gehen, sagen, dass Sie ihnen einen wesentlichen Anteil dieser 750 Millionen Franken aus der Tasche ziehen, und dies ungerechtfertigterweise. Sie können nicht auf der einen Seite die hohe Summe bedauern und auf der anderen Seite sagen, es mache ja eigentlich nichts aus. Das ist eine typische Politiker- und Verwaltungslösung, die hier immer wieder aufgeführt wird.

Der höhere Mehrwertsteuersatz für Gastrobetriebe - und zwar nicht für die Betriebsinhaber, sondern für die Kunden - ist eine Luxussteuer auf der Verpflegung. So einfach ist die Situation. Eine solche Steuer lehnen wir ab.

Die Kommission hat es sich nicht einfach gemacht, das trifft zu. Aber Lösungen mit einer Unterscheidung zwischen warmen und kalten Speisen sind etwa gleich schlau wie damals die Idee, den Verkauf von Cervelats in Tankstellenshops zu erlauben, denjenigen von Bratwürsten aber nicht. Mir graut ja immer, wenn die Verwaltung zu Bern und die beiden Kammern in diesem hohen Haus kreativ werden. Es ist unglaublich, was für Lösungen, die im Nachhinein nicht nachvollzogen werden können, sie manchmal gebären. Die Politik macht sich mit derartigen Lösungen nur lächerlich.

Die Begründungen der Kommissionssprecher sind meiner Ansicht nach eher gesucht; da hat Kollege von Graffenried Recht. Zum Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion, Herrn Noser, möchte ich Folgendes sagen: Sie haben Recht, es besteht ein Unterschied zwischen den Dienstleistungen eines Restaurants und jenen eines Take-away-Ladens: Das Restaurant kommt für die Abfallentsorgung selber auf, während der Take-away-Laden die Abfallentsorgung der öffentlichen Hand übergibt. Das ist der Unterschied! Lautet Ihre Begründung etwa so, dass für diejenigen, die für ihre Tätigkeit bis zum Schluss Verantwortung übernehmen, ein höherer Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt sei? Das ist eine unglaublich liberale Grundhaltung!

Es gibt Steuerausfälle, das möchte ich nicht wegdiskutieren; es gibt Steuerausfälle, die unter Umständen kompensiert werden müssen. Aber wir müssen sie kompensieren, indem wir das ganze Mehrwertsteuersystem überprüfen. Ich sage hier einmal mehr: Eine vernünftige und nachvollziehbare Lösung wäre die, zwei Mehrwertsteuersätze zu haben - einen einheitlichen Steuersatz und eine Steuerbefreiung für jene Leistungen, bei denen sie aus sozialpolitischen Gründen gerechtfertigt ist.

Ich bitte Sie, die Initiative zu unterstützen.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Herr Kollege Borer, Sie haben in Ihrem Referat suggeriert, dass es der Kundschaft zugutekomme, wenn man den Mehrwertsteuersatz bei der Gastronomie senken würde. Wissen Sie, dass in den meisten Ländern und Bereichen, wo es solche Steuersatzsenkungen gab, die Margen erhöht wurden und die Kundschaft nichts von einem tieferen Preis hatte?

Borer Roland F. · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wenn andernorts Fehler gemacht werden, ist das eine Tatsache. Aber, Frau Kollegin, Sie gehen mit mir sicher einig, dass man Ungerechtigkeiten, die andernorts bestehen, nicht unbedingt in unserem schönen Land wiederholen muss.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Kollege Borer hat die Bratwurst erwähnt, über die wir im September sprachen. Da möchte ich gleichsam den Bogen zu einer anderen Wurst schlagen, zum Cervelat, und heute die Frage stellen, ob alle Cervelats gleich sind oder ob es gerechtfertigte Unterschiede gibt. Wenn ich heute im Coop einen Cervelat kaufe, zahle ich 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Das Gleiche gilt bei meiner Hausmetzgerei in Herisau. Dort kaufe ich ihn manchmal warm mit einem Bürli und bezahle 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Wenn ich ihn ein Stockwerk unter diesem Saal, in der Galerie des Alpes, in Form eines "Wurst-Käse-Salates garniert" esse, bezahle ich 8 Prozent Mehrwertsteuer. Die Initianten sagen nun, dass alle Cervelats gleich besteuert werden müssten: Der Wurstsalat in der Galerie des Alpes sollte gleich besteuert werden wie der Take-away-Cervelat von meiner Hausmetzgerei oder sogar wie der kalte Cervelat von Coop.

Ich teile einen grundsätzlichen Ärger der Initianten, denjenigen über den Salat an Sätzen, den wir bei der Mehrwertsteuer haben. Das führt zu Abgrenzungsstreitigkeiten, zu Bürokratie, zu fragwürdigen Subventionen und Wettbewerbsverzerrung. Das Rezept dagegen wurde von meinem Kollegen Ruedi Noser bereits genannt. Es heisst "Einheitssatz". Leider ist dieser Rat dazu noch nicht parat, und so lange haben wir eben noch den Satz-Salat. Die Initiative bereitet dem Einheitssatz ja auch nicht den Boden. Im Gegenteil, sie enthält mehrere Sätze.

Die Initiative möchte also eine Veränderung im bestehenden Dreisatzsystem zugunsten der Gastronomie. Das kann ich leider auch als Beizenfreund so nicht mittragen. Die Initiative bekämpft nämlich - wie heute mehrfach erwähnt wurde - eine Scheinungerechtigkeit. Denn es gibt ja einen Grund dafür, dass in einem Mehrsatzsystem nicht alle Cervelats gleich besteuert werden: Der reduzierte Satz gilt für Nahrungsmittel als Grundbedürfnisse. Er ist sozialpolitisch motiviert, wie es Kollege Jans ausgeführt hat. Er ist sozialpolitisch zwar ein mässig taugliches Instrument - aber wenn schon, ist er auf den eigentlichen Nahrungsmittelkonsum zu beschränken. Denn essen muss der Mensch - ins Restaurant geht er gerne. Ins Restaurant gehen muss er aber nicht, und all die Arbeitnehmer, die erwähnt wurden, die auswärts essen müssen, können auch am Arbeitsplatz etwas vom Take-away essen, wie das die meisten Lehrlinge auch tun.

Zu Herrn Borer möchte ich noch kurz sagen, dass es keine Luxussteuer ist, wenn der Restaurantbesuch so besteuert wird: Das ist der normale Mehrwertsteuersatz für alle Güter in diesem Land. Der andere Satz ist eine sozialpolitisch motivierte Ausnahme. Und die Gastronomie verdient diese Ausnahme eben nicht, da ihr Produkt viel umfassender ist als der blosse Nahrungsmittelverkauf: In der Galerie des Alpes erhalten Sie, wenn Sie den erwähnten Wurst-Käse-Salat essen, einen Sitzplatz an einem schönen Tisch und dazu eine wunderbare Aussicht. Das Essen wird Ihnen in der Küche vorbereitet, es wird Ihnen garniert und serviert, und dann wird noch abgetischt. All diese Dienstleistungen erhalten Sie im Take-away meistens nicht. Wenn Sie im Take-away-Laden dann doch einen Tisch erhalten, dann fällt er ja wieder sachrichtig unter die Restaurant-Bestimmung. Aber all diese Zusatzdienstleistungen bedürfen nicht des reduzierten Satzes, da sie nicht sozialpolitisch gerechtfertigt sind. Denn es entsteht ja eben kein unfairer Wettbewerb zum Take-away, da dieser ja, sobald er Tische einsetzt, den Normalsatz zahlen muss.

Sachlich richtig wäre es vielleicht, wenn die Gastronomie die reinen Lebensmittelkosten, die sie hat - in meinem Beispiel also Wurst und Käse -, zum tiefen Satz versteuern könnte. Dann müsste sie aber auf die Rechnung in der Beiz am Ende schreiben: Wurst und Käse zu diesem Satz, Service, Toilette, Tisch, Bedienung usw. zum anderen Satz. Ein solches bürokratisches Unding fordert nicht einmal die Initiative.

Was fordert sie dann, oder wie wäre sie dann umzusetzen? Am naheliegendsten wäre es - und das wollen die Initianten -, die Gastronomie dem reduzierten Satz zu unterstellen. Das bedeutete die erwähnten 750 Millionen Franken Ausfälle oder eben all die Satzerhöhungen für all die anderen Produkte in diesem Land, je nachdem beim normalen oder beim reduzierten Satz. Eine Alternative wäre es, den Take-away-Bereich zum Normalsatz zu besteuern. Dies wäre aber sachwidrig, weil, wie heute oft erwähnt, es ja einen gerechtfertigten Unterschied gibt. Restauration ist eben viel mehr Leistung als nur Lebensmittel verkaufen.

Dann gibt es noch die Variante von Graffenried. Diese wurde in der Kommission zerzaust. Ja, sogar Gastrosuisse selber hat sie abgelehnt, und zwar, weil sie dermassen bürokratisch ist, dass ich sicher bin, dass Kollege Rutz, der uns hier zuhört, dieser Variante den "rostigen Paragrafen" verleihen würde.

Ich fasse zusammen: Nicht alle Cervelats sind gleich. Restauration ist mehr als blosser Nahrungsmittelverkauf. Es braucht daher keine Angleichung der Sätze, denn das wäre sachwidrig und teuer und kompliziert. Ausser man gleicht gleich alle Sätze an, das heisst dann "Einheitssatz", und dieser Einheitssatz ist das Hausrezept der freisinnigen Sterneköche, das ich Ihnen sehr herzlich empfehlen möchte. Diese Initiative aber müssen wir leider in die Küche zurücksenden, aus der sie gekommen ist.

Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Kollege Caroni, abgesehen von der Frage, ob es sich dann um Cervelatsalat handelt oder nicht, hätte ich eine praktische Frage: Sie sagten, alle diese Berufstätigen, die erwähnt wurden, könnten sich, wie das die Studenten auch tun, genauso gut beim Take-away versorgen und dann am Arbeitsplatz essen. Wie machen wir das beispielsweise bei Lastwagenchauffeuren? Müssen wir dann noch eine Revision des Strassenverkehrsgesetzes ins Auge fassen, damit die Lastwagenchauffeure das auch tun dürfen, oder wie soll das praktiziert werden?

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Ich glaube nicht, dass es illegal ist, als Lastwagenchauffeur in der geheizten Kabine ein Sandwich zu essen. Aber ich kann Ihnen von dort berichten, wo ich die Situation besser kenne. Bei uns im Büro überlegen wir uns jeden Mittag: Gehen wir zusammen ins Restaurant, oder holen wir uns etwas bei der erwähnten Metzgerei und essen es im Büro? Wir essen meistens im Büro, und ich denke, als Lastwagenchauffeur würde ich dasselbe vielleicht ab und zu in der Kabine tun.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Caroni, haben Sie nicht auch das Gefühl, dass Sie jetzt als Bürolist die Schweiz und die Welt so katalogisieren und so tun, als gäbe es nur Bürolisten? Wohnen Sie auch in einem Haus? Das wurde wahrscheinlich bei jedem Wetter, bei Wind, Kälte, Schnee und Nässe gebaut; und während die "Büezer" das Haus gebaut haben, haben sie sicher gerne eine warme Mahlzeit an der Wärme eingenommen.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Es ist den "Büezern" unbenommen, ihre Mahlzeit an der Wärme in einem Restaurant einzunehmen oder in einer Baracke, die man ihnen normalerweise auch zur Verfügung stellen sollte - so verstehe ich den Betrieb einer Baustelle. Aber wie Herr Jans richtig ausgeführt hat: Nicht die ganze Restauration entspricht jener einer Gassenküche oder einer Bauarbeiterbaracke.

In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Bei jeder Abgrenzung, die wir vornehmen, gibt es Einzelfälle, bei denen man sagen kann, dass eine andere Grenzziehung noch schöner gewesen wäre. Am besten wäre es, wenn Sie den Einheitssatz annähmen; dann hätten Sie all diese Probleme nicht.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Lancée en 2011 par Gastrosuisse, cette initiative populaire vise - avec légitimité - à ce que toutes les prestations de restauration soient imposées au même taux, à l'exception des boissons alcooliques et du tabac. Selon la réponse du consommateur à la question "sur place ou à l'emporter?", le taux de TVA passe de 8 à 2,5 pour cent, ce qui n'est pas acceptable. Il s'agit de taux différents, pour un même produit cuisiné - soit, si je simplifie: "2,5 pour cent si vous l'emportez, 8 pour cent si vous le mangez sur place."

Cette distinction remonte à une époque ou prévalaient deux principes. Le premier principe est légitime et toujours actuel: les produits alimentaires de base achetés dans un commerce et emportés sont de première nécessité et doivent être faiblement taxés. Selon le deuxième principe, se nourrir dans un restaurant est assimilable à un certain luxe et justifie donc un taux plus élevé. Cependant, les changements que nous avons connus ces dernières années en termes de mobilité professionnelle font que le fait de se nourrir à midi dans un restaurant n'est plus un luxe, mais une nécessité. L'on peut comprendre et trouver justifié que des produits de base - comme le lait, le pain et la viande entre autres - soient imposés au taux de 2,5 pour cent. Mais le fait que deux plats cuisinés soient imposés à des taux différents constitue une distorsion de concurrence flagrante. Dès lors, plusieurs mesures peuvent être prises pour régler cette injustice.

La première consiste à traiter cette question dans le cadre d'une refonte globale de la TVA en instaurant pour l'ensemble des branches un taux unique qui remplacerait le régime actuel à trois taux. Cette solution a certes le mérite de la simplicité, mais elle conduirait à une nouvelle absurdité qui consisterait à renchérir le prix du pain et des denrées alimentaires et à baisser le prix des produits de luxe, ce qui est d'après moi inconcevable.

Une seconde option serait de faire passer le taux actuel pour la restauration de 8 à 2,5 pour cent. Cette solution rétablirait l'égalité entre restaurants et ventes à l'emporter, mais coûterait environ 700 millions de francs à la Confédération. Selon le Conseil fédéral, la seule solution possible, et qui est neutre financièrement, c'est le relèvement du taux réduit de 2,5 à 3,8 pour cent. Pour ma part, j'estime que cette solution n'est pas idéale, car elle taxe davantage les denrées alimentaires, les médicaments, les aliments pour animaux, les engrais, ce qui pénalisera les ménages et augmentera encore les frais de production pour l'agriculture suisse, ce qui est inacceptable pour les ménages à bas revenus et pour l'agriculture dont la compétitivité est déjà mise à mal et qui ne pourrait pas répercuter cette hausse sur le prix de ses produits.

La solution la plus pragmatique serait de mettre tous les plats cuisinés au taux spécial des prestations d'hébergement, qui est de 3,8 pour cent. Mais comme l'application de ce taux spécial est limitée à fin 2013, cette solution devient caduque pour le moment. Pourtant, si l'initiative populaire était acceptée, ce serait la solution la plus adéquate et le meilleur compromis possible. Le Conseil fédéral pourrait réfléchir à nouveau à la possibilité de soumettre à un même taux tous les plats cuisinés et de ne pas pénaliser par une augmentation du taux minimum les produits de première nécessité, les médicaments et les intrants pour l'agriculture.

Tout cela démontre la complexité de cette initiative qui, sous le couvert du bon sens, ouvre un large débat sur un impôt qui se doit d'être juste et équitable.

Pour que cette équité soit discutée, je vous demande d'adopter la proposition de la minorité Amstutz et de recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative populaire pour une TVA équitable.

Gmür Alois · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe PDC-PEV

Vorab möchte ich meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident der parlamentarischen Gruppe Gastrogewerbe und als Bierbrauer und Mitinhaber einer Brauerei und verschiedener Gaststätten eng mit dem Gastgewerbe verbunden.

Das traditionelle Gastgewerbe leidet unter den veränderten Konsumgewohnheiten der Leute. Vermehrt wird die tägliche Verpflegung im Detailhandel oder an Take-away-Betrieben in Bahnhöfen und an Strassen gekauft, und der warme Käsekuchen und die Bratwurst werden auf öffentlichen Plätzen, in Pärken, im Gehen, in Zügen oder im warmen Büro gegessen. Auch viele hier in diesem Saal verpflegen sich oft fliegend, was nicht unbedingt gesund ist, und zahlen für diese Mahlzeit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Verpflegt man sich in einem Restaurant, zahlt man für das Mittagessen 8 Prozent Mehrwertsteuer. Gerade jetzt, in dieser kalten Jahreszeit, schätzen es vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter, die den ganzen Tag im Freien sind, das Znüni-Sandwich oder das Mittagessen in der warmen Gaststube einzunehmen und sich dabei aufzuwärmen.

Grundsätzlich werden Lebensmittel mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Die tägliche Ernährung will man bewusst nicht höher besteuern. Wird aber die tägliche Ernährung in einem Restaurant eingenommen, so zahlt man dafür 8 Prozent Mehrwertsteuer, d. h. mindestens dreimal mehr Steuern, als wenn man das Essen im Take-away kauft. Dies ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen. Der Maurer oder Landschaftsgärtner wird, wenn er im Restaurant isst, mit einer höheren Mehrwertsteuer abgezockt. Die gesamte Gastrobranche wird gegenüber Take-away-Betrieben und dem Detailhandel diskriminiert. Diese steuerliche Ungerechtigkeit muss beseitigt werden. Die tägliche Verpflegung, ob im Gehen, im Stehen oder im Sitzen, hat für jeden Menschen den gleich hohen Mehrwert und ist gleich zu besteuern.

Ich bitte Sie, heute ein Zeichen für die Gleichbehandlung des Gastgewerbes zu setzen und die steuerliche Diskriminierung eines Gewerbes zu beseitigen und deshalb für die Initiative, d. h. für den Minderheitsantrag Amstutz, zu stimmen.

Rutz Gregor A. · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Man wird den Eindruck nicht los, dass es heute die Hauptsorge manchen Redners im Saal ist, dafür zu sorgen, dass der Staat möglichst gleich viel oder noch etwas mehr Geld in der Kasse haben wird. Dazu, um diesen Zustand zu verteidigen, sucht man Argumente und nimmt allerlei Absurditäten in Kauf. Ist die Situation nicht als absurd zu erachten, wenn man in einem Lokal ein Sandwich oder einen Hamburger und ein Getränk erwirbt und gefragt wird, ob man es mitnehme oder ob man im Lokal speise, und dann je nach Antwort unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zur Anwendung gelangen? Wer diese Situation verteidigt und das hier und in aller Öffentlichkeit sagt, der braucht Mut. Dazu, solche Absurditäten zu verteidigen, sind wahrscheinlich nur Politiker in der Lage.

Die "Thermometer-Initiative", die wir als Gegenvorschlag vorgelegt erhalten haben, gemäss der man quasi immer die Temperatur messen muss, um zu sehen, ob einem der Verkäufer auch den richtigen Satz als Steuer verrechnet hat, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Kollege Caroni hat es gesagt: Das ist wahrscheinlich eine Direktwerbung für die Verleihung des "rostigen Paragrafen". Aber seine Begründung, dass die Höhe des Besteuerungssatzes von Cervelats sozialpolitisch motiviert sei, ist davon auch nicht sehr weit entfernt. In einer Zeit, in der die Mobilität gerade von Ihnen immer weiter gefördert wird, in der man in Kauf nimmt, dass es immer mehr Pendler gibt, in dieser Situation können Sie doch nicht sagen, dass es ein riesiger Unterschied sei, ob man sich in einem Restaurant oder in einem Take-away verpflegt. Sie fördern das Ganze ja selber noch mit Mehrwertsteuererhöhungen; im Februar 2014 werden wir darüber abstimmen.

Es ist absurd, was Sie alles in Kauf nehmen, nur um die Einnahmen der öffentlichen Hand zu verteidigen. Ich sehe das anders. Ich bin sowieso der Auffassung, wir zahlen zu viele Steuern, und ich bin der Auffassung, der Staat käme auch mit etwas weniger Geld ganz gut zurande. Darum ist das Faktum, dass diese Initiative vielleicht zu Mindereinnahmen führen kann, für mich ein positives Argument. Denn vergessen Sie nicht, was eine englische Premierministerin einmal gesagt hat: Es gibt keine öffentlichen Gelder, es gibt nur das Geld der Steuerzahler.

Wenn Sie die angesprochenen Absurditäten korrigieren und damit Steuerentlastungen erreichen, heisst das mehr Kaufkraft für die Privaten, mehr Investitionsmöglichkeiten für die Betriebe. Diese Initiative kostet nichts. Kosten tut es nur diejenigen, die dies bezahlen müssen, und bezahlen tut das in unserem Land immer noch der Steuerzahler und nicht die öffentliche Hand. Die öffentliche Hand erhält das Geld der Steuerzahler, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Krönung dieser ganzen Debatte ist dann noch die Aussage, dass Steuersenkungen Subventionen gleichkämen. Das ist schon eine verkehrte Welt!

Empfehlen Sie diese Initiative zur Annahme! Ziehen Sie einen Strich unter diese Absurditäten, und sorgen Sie dafür, dass die Leute nicht immer mehr bezahlen müssen. Steuererleichterungen kosten nichts, sie bringen etwas. Sie bringen wirtschaftlichen Schwung und damit unter dem Strich vielleicht sogar noch Mehreinnahmen für den Staat.

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Sie tun jetzt so, als ginge es hier nur darum, möglichst viele Steuern einzutreiben. Sehe ich es richtig, Herr Rutz, dass nach Ihrer Logik als Nächstes die Schreiner und die Maler kommen und auch einen tieferen Gewerbesteuersatz fordern müssten, weil sie ja schliesslich die Tische und die Wände der Restaurants bereitstellen, welche ihrerseits Nahrungsmittel verkaufen? Sehe ich das richtig, dass man so argumentieren wird?

Rutz Gregor A. · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Lieber Kollege Jans, ich weiss nicht, was Sie genau meinen. Mein Vater und mein Grossvater waren Schreiner, aber ich hätte nie bemerkt, dass sie für eine Truhe, einen Tisch oder einen Stuhl unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten verrechnen müssen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Ihr Konzept lautet ja, möglichst wenig Steuereinnahmen für den Staat zu haben. Können Sie mir und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sagen, wie viel direkte und indirekte Subventionen an den Bauernstand und an die Bauernbürokratie gehen?

Rutz Gregor A. · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Kollegin, es geht hier nicht um die Landwirtschaft. Hier geht es um alle Konsumentinnen und Konsumenten, welche in einem Take-away-Betrieb oder in einem Restaurant etwas konsumieren. Dass diese nicht unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für die gleichen Produkte zahlen müssen, ist ein Gebot der Logik und des gesunden Menschenverstandes.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Als kleiner Nachgang, Herr Kollege: Es geht hier mindestens um Lebensmittel, wenn auch nicht direkt um die Bauern.

Mir kommt es so vor, dass wir nach dem "Bratwurst-Referendum" nun heute über so etwas wie die "Chateaubriand-Initiative" reden. Nach der Wurst im Tankstellenshop geht es jetzt um die Verpflegung im Restaurant, oder etwas salopp gesagt: Es geht auch etwas um eine Extrawurst für Wirte und Wirtinnen. Als ich der Debatte so zugehört habe, habe ich den Eindruck bekommen, dass das Politikerkochbuch etwas zu früh aufgelegt wurde. Heute überbieten wir uns an Kreativität punkto Mahlzeitenvorschläge und Lebensmittelnennung. Ich glaube, das hat es so noch selten gegeben.

Es geht, wie Sie ja jetzt schon wissen, um die Gastrobranche: Sie fordert einen tieferen Mehrwertsteuersatz und somit eine Gleichbehandlung punkto Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Speisen im Restaurant und im Take-away. Doch damit ist es nicht getan: Nicht nur die Gleichbehandlung punkto Steuersatz soll her, sondern auch gleich noch eine weitere Senkung auf das Niveau des Mehrwertsteuersatzes von Grundnahrungsmitteln.

Doch das Niveau der Dienstleistung ist ja recht unterschiedlich, und darum, finde ich, sind unterschiedliche Mehrwertsteuersätze durchaus gerechtfertigt: Einmal wird das Essen angerichtet serviert, man sitzt am Tisch im Restaurant, wird bedient und vielleicht auch verwöhnt, man bekommt also eine Dienstleistung rundherum. Das andere Mal nimmt man die Mahlzeit, ob kalt oder warm, in einer Box mit und verzehrt sie irgendwo. Hinter einer Take-away-Mahlzeit steht somit weniger Dienstleistung als hinter einer Restaurantmahlzeit.

Die Leistung im Restaurant werde dann erschwinglicher für alle und Essen im Restaurant sei längst nicht mehr ein Luxus, habe ich dem Argumentarium der Gastrobranche entnommen. Die Gastronomie brauche dringend einen Schub. Das haben wir heute auch schon mehrfach gehört. Das mag sein, doch muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Verpflegungsgewohnheiten - gerade über Mittag - stark geändert haben. Das hat, glaube ich, wenig mit der Höhe des Mehrwertsteuersatzes zu tun; das hat ganz andere Gründe.

Die Initiative schiesst meines Erachtens klar übers Ziel hinaus. Sie fordert, wie gesagt, nicht nur die Gleichstellung mit den Take-away-Betrieben, sondern sie will gerade einen tieferen Ansatz, wie er eben für Lebensmittel mit 2,5 Prozent gilt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob ich in einem Laden Fleisch, Gemüse und Kartoffeln kaufe oder ob mir im Restaurant ein Chateaubriand mit Gemüsebeilagen und Pommes frites serviert wird. Da steckt sehr viel mehr Arbeit dahinter, also eine Veredelung der Zutaten, eben eine Dienstleistung. Es ist durchaus gerechtfertigt, hier einen höheren Mehrwertsteuersatz zu verlangen.

Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen: Ich stehe hier in krassem Gegensatz zu meinem Vorredner, der sagt, es koste nichts. Aber wir alle wissen, dass Steuersenkungen nicht gratis zu haben sind, jemand muss die Ausfälle bezahlen. Dass es keine Lösung gibt, wie die Initiative umgesetzt werden soll, sondern sehr viele Varianten diskutiert werden, wurde auch von verschiedenen Personen ausgeführt. Tatsache ist aber: Diese Initiative kostet viel. Gemäss Angaben des Bundesrates sind es rund 700 bis 750 Millionen Franken. Diese Ausfälle kann die Bundeskasse nicht verkraften.

Heute Morgen hat die Mehrheit beim Voranschlag einer Kürzung des Sach- und Betriebsaufwandes zugestimmt. Da wurde von gewissen Personen sehr schwarz gemalt. Da wurde ausgeführt, eigentlich müsse man etwas tun. Diese Ausfälle sind nicht verkraftbar. 700 bis 750 Millionen Franken - das ist etwa so viel, wie das KAP vorsah. Das heisst: Wenn man diese Initiative der Gastrobranche umsetzen möchte, müsste man ein weiteres Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket schnüren. Oder das heisst auch: Man müsste das Geld in verschiedenen Bereichen zusammenkratzen, zusammensparen, sei dies bei der sozialen Sicherheit, beim öffentlichen Verkehr oder bei der Bildung. Wir wissen nichts Genaueres, wir haben jetzt auch von keinen tauglichen Lösungen gehört.

Oder es ist eine ertragsneutrale Umsetzung, auch das wurde diskutiert. Dies ist meines Erachtens aber erst recht störend. Es ist störend, wenn das Chateaubriand im Restaurant bzw. dessen tieferer Mehrwertsteuersatz mit höheren Preisen für Grundnahrungsmittel wie Brot und Käse bezahlt werden muss. Dann müssen nämlich genau diejenigen, die sich kein Chateaubriand im Restaurant leisten können, das günstigere Chateaubriand im Restaurant mit höheren Preisen für Milch und Brot bezahlen. Das kann es meines Erachtens nicht sein.

Darum bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Fiala Doris · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Geschätzte Kollegin Gysi, meine Frage geht in Richtung Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland, vor allem im Tourismus. Sind Sie sich bewusst, dass wir bereits heute die höchsten Löhne haben - Sie fordern jetzt ja noch Mindestlöhne - und dass wir gegenüber Österreich um 60 Prozent höhere Fleischpreise haben? Glauben Sie nicht, dass es vielleicht für die Gastronomie ein Schritt in die richtige Richtung wäre, wenn wir jetzt wenigstens die Diskriminierung bei der Mehrwertsteuer beheben würden?

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Ich glaube nicht, dass diese Steuersenkung ganz wichtig ist. Die Gastronomie muss auch punkto Freundlichkeit zulegen können. Ich denke nicht, dass es die Mehrwertsteuer ausmacht, ob wir im Restaurant Gäste haben oder nicht. Wir haben der Tourismusbranche schon verschiedentlich Steuergeschenke gemacht. Ich bin es leid, hier immer weitere Steuergeschenke machen zu müssen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bitte Sie, der Minderheit Amstutz zu folgen.

Es ist bereits sehr viel gesagt worden. Ich möchte zwei Voten aufnehmen. Mehrmals ist gesagt worden, dass es sich hier bei der Initiative um eine teure Branchenlösung und um Subventionierung handle. Es geht hier aber nicht um eine Systemfrage. Da würde man Branchenlösungen diskutieren. Es ist keine Systemfrage. Es geht aber auch nicht um Variantendiskussionen. Das wäre eine Subventionierungsfrage. Darum geht es nicht. Es geht einzig und allein um den Grundsatz, dass gleiche Produkte gleich besteuert werden müssen. Gleiches wird gleich, Ungleiches wird ungleich behandelt. Das sagen Sie auch immer, wenn es um rechtliche Probleme geht.

Es wäre ja auch stossend, wenn das Gartentor, das ich im Do-it-yourself-Laden kaufe, anders besteuert würde als das Gartentor, das ich beim Handwerker bestelle und dann selbst montiere. Es würde Ihnen ja auch nicht in den Sinn kommen, hier eine ungleiche Besteuerung zu machen. Um diese Frage geht es: Es geht um die Frage der Wettbewerbsneutralität, der Umsetzung unseres Mehrwertsteuersystems, das wettbewerbsneutral ist bzw. sein muss.

Wir haben den Rahmen in der Bundesverfassung vorgegeben, und es wäre eigentlich unsere Aufgabe, im Parlament dafür zu sorgen, dass das Mehrwertsteuergesetz bzw. der Verfassungsauftrag bezüglich Mehrwertsteuer wettbewerbsneutral umgesetzt wird und dass wir nicht noch Wettbewerbsverzerrungen haben. Selbstverständlich ist das nicht die einzige Wettbewerbsverzerrung, die wir haben. Wir haben in der Wirtschaft laufend Praxisänderungen, mit denen wir kämpfen müssen, die nach wie vor zu zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Wir haben laufend Schlupflöcher, nicht nur für ausländische Gewerbetreibende. Auch das Problem müssen wir hier im Saal lösen. Wir haben laufend Abgrenzungsschwierigkeiten. Wir definieren von der Verwaltung her laufend neu, was jetzt was ist - Sie können auf die Homepage gehen. Im Oktober, November gab es bereits wieder entsprechende Praxisänderungen.

Es wäre unsere Aufgabe, unsere Kernaufgabe, unsere Verfassung wettbewerbsneutral umzusetzen. Mich befremdet, dass wir noch Unterschriften sammeln müssen und dem Parlament bzw. uns selber den Auftrag geben müssen, die Verfassung oder die Gesetze bitte wettbewerbsneutral umzusetzen. Es stört mich, dass für etwas noch Unterschriften gesammelt werden müssen, was eigentlich die Kernaufgabe des Parlamentes wäre.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit Amstutz zuzustimmen.

Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical

Dans notre pays, la TVA se nourrit à deux vitesses: si vous achetez un morceau de poulet dans une station-service ou dans un magasin, vous êtes soumis à un taux de TVA réduit de 2,5 pour cent; si vous consommez le même morceau de poulet dans un restaurant, vous êtes soumis à un taux de TVA de 8 pour cent, soit plus de trois fois plus élevé.

Cette inégalité de traitement repose sur une vision qui est totalement dépassée de notre société. Elle part du principe que les produits d'alimentation achetés en magasin sont de première nécessité et qu'ils doivent donc être faiblement taxés. Alors pourquoi pas? C'est quand on passe à la deuxième partie du raisonnement qu'on fait fausse route, car les mêmes produits se retrouvent taxés comme des denrées de luxe s'ils sont consommés au restaurant.

Cette manière de voir remonte au temps où la plupart des Suisses travaillaient encore près de chez eux et pouvaient rentrer à la maison pour prendre leur repas de midi. Or la distance de plus en plus grande entre le lieu de travail et le lieu de domicile a non seulement fait exploser le nombre de pendulaires, mais elle a également bouleversé les comportements alimentaires. Aujourd'hui, la majorité des actifs prennent leur repas de midi en dehors de chez eux par nécessité et non pas par goût du luxe.

Attachons-nous quelques instants à des données statistiques. En 1985, 70 pour cent des Suisses prenaient encore leur repas de midi à la maison. Ils étaient encore deux tiers en 2000. Mais en 2010, seuls un tiers des Suisses prenaient encore leur repas de midi à la maison. C'est le changement majeur de ces dix dernières années. Les modifications des conditions de vie en sont le plus souvent la cause: le chemin est plus long pour se rendre à l'école ou au lieu de travail, la pause de midi est plus brève, les structures familiales sont modifiées. Le repas du soir commence d'ailleurs également à être de plus en plus souvent pris hors du domicile.

Cette première évolution, qui est liée à des raisons d'organisation du temps disponible, s'est accompagnée d'un second mouvement.

Jusque-là, le repas de midi, quand il était pris à l'extérieur, se déroulait, selon les habitudes professionnelles, à la cafétéria, au bistrot ou dans un restaurant. Ce n'est plus la règle, les gens achètent de plus en plus volontiers un sandwich ou un en-cas de leur choix dans une échoppe, pour manger ensuite au bureau, dans les transports publics ou dans la rue. Nous pouvons d'ailleurs nous-mêmes le constater ici à Berne autour de la Place fédérale, surtout les jours de beau temps. Cette évolution-là est liée à des motifs d'ordre financier.

Il y a donc une évolution liée à des motifs d'organisation du temps disponible, une seconde évolution liée à des motifs d'ordre financier. Car les prix sont un facteur essentiel dans la restauration, au même titre que la qualité de l'accueil ou ce qu'il y a dans l'assiette. La TVA à deux vitesses pénalise toutes les formes de restauration, y compris la cafétéria d'entreprise, le bistrot de quartier ou l'auberge de village. Le salarié qui veut manger un plat du jour dans la cantine de son employeur, l'ouvrier qui travaille sur un chantier, qui veut manger au chaud, payent trois fois plus de TVA que celui qui achète une pizza au coin de la rue. Cela ne se justifie d'aucune manière.

Certains ont dit à cette tribune que dans un café-restaurant, on bénéficie d'un accueil, d'un service, ce qui n'est pas le cas lors d'un achat à emporter. Bien sûr! Mais c'est cela et cela seulement qui doit justifier une différence de prix: le service et l'accueil, et non pas la TVA sur les produits alimentaires. Il n'y a aucune raison d'appliquer une TVA trois fois plus élevée à un morceau de poulet ou à du saumon fumé sous prétexte qu'il est consommé dans un restaurant plutôt que dans un magasin. Tout le reste relève de la littérature ou du dogme.

C'est pourquoi le taux de TVA lié aux denrées alimentaires et aux boissons sans alcool doit être le même partout. Non seulement la TVA à deux vitesses favorise la "malbouffe", mais elle pénalise de plus l'une des principales branches de notre économie. Le service accompli par les dizaines de milliers de personnes qui travaillent dans la restauration est difficile. Elles ne méritent pas d'être punies en raison de la concurrence du fast-food "à l'emporter".

Je vous invite donc à recommander au peuple et aux cantons d'accepter cette initiative et à voter dans le sens de la minorité Amstutz.

Frehner Sebastian · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich muss zuerst meine Interessenbindungen offenlegen, danach können Sie entscheiden, ob ich in den Ausstand treten muss: Ich gehe sehr oft in Restaurants, mindestens wöchentlich. Ich liebe tolle Restaurants, tolles Essen, guten Wein, die Atmosphäre. Restaurants sind wirklich etwas ganz Wunderbares. - Sie sehen, ich bin absolut nicht frei in meiner Entscheidfindung und bitte Sie, dies schon im Voraus zu entschuldigen.

Spass beiseite, ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Amstutz zuzustimmen und dem Stimmvolk die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Wir haben es schon mehrmals gehört: Die heutige Regelung ist ungerecht. Take-away-Produkte werden nur mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belastet, Restaurants mit 8 Prozent. Der ungleiche Mehrwertsteuersatz führt dazu, dass sich Personen ihre Mahlzeit eher in einem Take-away holen, anstatt ins Restaurant zu gehen. Das ist eine nicht zu akzeptierende und nichtbegründbare Wettbewerbsverzerrung zulasten der Restaurants. Das ist ungerecht, und das haben hier alle zumindest halbwegs begriffen, aber den Missstand beheben will trotzdem niemand. Das finde ich ein bisschen speziell, ein bisschen seltsam. Ich habe jetzt schon alle möglichen und unmöglichen Gründe gehört, warum man gegen die Initiative sein soll. Aber von einer Lösung höre ich von fast niemandem, und ich bin auch ein bisschen von unserer Kommission enttäuscht. Auch dort hiess es eigentlich immer: Das ist ein Problem, aber lösen können wir es nicht.

Dabei müssten wir doch gerade in der heutigen Zeit auf das Gastgewerbe besonders achtgeben. Es wird heute schon überdurchschnittlich durch behördliche Anordnungen belastet und ist in vielen Bereichen überreguliert, sei es mit der Lebensmittelgesetzgebung, dem Schutz der Arbeitnehmenden, dem Schutz der Nichtraucher und vielem mehr. Gerade Letzteres ist ein wesentlicher Grund, weshalb immer mehr Restaurants schliessen müssen. Wir in Basel-Stadt beispielsweise erleben momentan hautnah die Folgen des Rauchverbots für die Gastronomie, wegen dem viele Betriebe schliessen müssen.

Natürlich, dieses Rauchverbot wurde vom Volk so gewollt. Das ist zu akzeptieren. Nicht legitim ist es aber, dass diese Betriebe auch noch durch einen differenzierten Mehrwertsteuersatz bestraft werden. Zumeist handelt es sich bei den Gastgewerbebetrieben um KMU, in denen viele nicht hoch qualifizierte Arbeitnehmende arbeiten. Bei Betriebsschliessungen finden diese Personen dann oft auch keine Stelle mehr. Die Folge dieser Ungleichbehandlung ist also eine konkrete Gefährdung von Arbeitsplätzen.

Die Ungleichbehandlung ist zudem geradezu stossend, weil das Gastgewerbe viel arbeitsintensiver ist als ein Take-away-Betrieb. Oder anders gesagt: Der Mehrwert im Take-away-Bereich ist viel grösser. Also müsste, wenn schon, der Mehrwertsteuersatz in diesem Bereich höher und nicht tiefer als in den Restaurants sein. Aber das wollen die Wirte ja gar nicht. Sie wollen nur gleich behandelt werden, damit sie gleich lange Spiesse haben.

Eine Satzdifferenzierung ist somit aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar.

Ich bitte Sie daher, heute im Sinne des Gastgewerbes für die Stärkung dieser Branche und den Erhalt von Tausenden von Arbeitsplätzen zu stimmen und die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Tout d'abord, je m'étonne des propos de mon préopinant qui vient à considérer que la protection des travailleurs dans l'hôtellerie et la restauration serait une surréglementation. Cher collègue, je tiens à vous rappeler que la protection des travailleurs dans l'hôtellerie et la restauration se base avant tout sur une convention collective de travail de force obligatoire. Or si vous en venez à considérer qu'une convention collective issue du partenariat social est de la surréglementation, je me fais beaucoup de souci pour le modèle économique suisse, pour la protection des travailleurs. Et je dois dire que ce genre de propos rend l'opposition de votre parti au salaire minimum fort peu cohérente.

J'aimerais ensuite m'étonner du soutien affiché par la minorité Amstutz à une mesure que j'oserais qualifier de mesure à la française; une mesure qui, en particulier dans le pays concerné, a eu un bilan économique et social pour le moins mitigé. Or les personnes qui soutiennent la minorité Amstutz font souvent partie des plus grands adversaires de la politique française et de tous les maux qui sont censés découler de cette politique tant honnie. Je pars d'ailleurs de l'idée qu'ils ne manqueront pas de le rappeler lors des débats concernant la convention sur les successions. Mais restons-en à notre sujet, et surtout restons en Suisse!

L'acceptation de l'initiative de Gastrosuisse, si bien intentionnée soit-elle, aurait deux conséquence possibles qui seraient, toutes deux, fort dommageables. Première possibilité: augmenter la TVA pour les denrées alimentaires de base. Voilà une mesure qui pénaliserait les classes moyenne et modeste, alors que nous savons que leur pouvoir d'achat stagne actuellement, quand il ne diminue pas.

Deuxième possibilité: des pertes fiscales de 700 millions de francs pour la Confédération, des pertes de 75 millions de francs pour l'AVS, des pertes de 40 millions de francs pour l'AI. L'impact de cette forte diminution des rentrées fiscales serait à n'en pas douter catastrophique, même sans tenir compte des autres projets visant à priver les collectivités publiques des moyens nécessaires à garantir de bonnes prestations à l'ensemble de la population. Certes, la situation des finances de la Confédération est bonne, mais elle est menacée; elle le serait encore plus par une proposition aussi coûteuse et aussi à l'emporte-pièce que l'initiative populaire qui nous est soumise aujourd'hui. Nous connaissons les impacts des plans d'austérité dans certains cantons ou dans les pays voisins pour savoir à quel point cela peut être dur, voire insupportable, pour la population concernée, ce qui devrait nous inciter à être plutôt prudents en matière de fiscalité.

En ce qui concerne l'AVS, quoi qu'en disent et aient pu en dire les Cassandre, l'AVS est solide, mais il va de soi - et je crois que nous devons bien l'admettre - que d'ici un lustre cet équilibre pourrait devenir précaire. Dans ces conditions, il serait fort peu raisonnable de priver l'AVS, notre AVS, la carte de visite de la solidité de notre Etat social, d'autant de recettes fiscales. Il est d'ailleurs piquant de constater que ceux qui, hier encore, criaient au loup à propos d'une initiative populaire, arguant qu'elle provoquerait d'énormes mais hypothétiques pertes en matière de fiscalité et de rentrées pour les assurances sociales, soutiennent aujourd'hui un texte dont les effets sur les rentrées fiscales et sur l'AVS sont, eux, aussi avérés que dommageables.

Quant à l'AI, chacun dans cette salle conviendra que sa situation reste difficile, et chacun est donc à même de comprendre qu'un nouveau trou de 40 millions de francs serait lui aussi fort dommageable pour cette assurance sociale très importante.

Pour conclure, j'aimerais souligner l'impact social d'une baisse de la TVA sur la restauration. Nous devons bien l'admettre, cette baisse bénéficierait surtout à ceux qui ont les moyens d'aller régulièrement au restaurant. Cette mesure n'est certainement pas appropriée en tant que soutien structurel à la branche concernée et n'en augmenterait certainement pas l'attrait. En revanche, il serait choquant que ceux qui n'en profiteraient pas, si elle devait être acceptée, soient ceux-là même qui aujourd'hui n'ont pas les moyens, ou seulement rarement, de profiter des talents des cuisiniers de nos restaurants et de la qualité du service qui va avec.

Je vous demande de suivre la proposition de la majorité de la commission et de recommander au peuple et aux cantons le rejet de l'initiative.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Monsieur Schwaab, vous êtes conscient qu'il y a tout de même une inégalité dans le cas du traitement des plats cuisinés! Vous avez parlé de deux taux: 2,5 pour cent et 8 pour cent. Est-ce qu'un taux intermédiaire de 3,8 pour cent pour taxer les plats cuisinés pourrait être la solution qui permettrait de réfléchir au problème? En recommandant au peuple et aux cantons d'accepter cette initiative, on pourrait réfléchir à ce taux intermédiaire.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Ce Parlement a déjà eu plusieurs fois l'occasion de se prononcer sur les questions de taux unique en matière de TVA. A chaque fois, si mes souvenirs sont bons, cela a été rejeté, notamment à cause des contraintes bureaucratiques que cela pourrait entraîner. Pour cette raison, je pars de l'idée que la solution que vous esquissez n'est pas la bonne.

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin im Unterstützungskomitee der Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!".

Die Mehrwertsteuer wurde 1995 eingeführt. Der Fehler dabei war, dass gleiche Produkte unterschiedlich besteuert wurden. Darum geht es jetzt bei der Initiative von Gastrosuisse: Es geht um die Steuersätze von 2,5 Prozent in den Take-away-Betrieben und im Detailhandel bzw. von 8 Prozent im Gastgewerbe. Es geht dabei nicht um Privilegien, sondern um die Behebung einer Ungerechtigkeit, einer Wettbewerbsverzerrung, die auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in einer Evaluation vom Oktober 2007 bestätigt wurde.

Wir haben es beim Gastgewerbe mit einer Branche zu tun, die vielleicht mehr als viele andere um ihre Existenz zu kämpfen hat: Die Einführung des Rauchverbots und die damit verbundenen Umtriebe, auch betreffend Einrichtungen, und die 0,5-Promille-Grenze zeigten deutliche Auswirkungen. Alle mussten sich enorm anstrengen, um sich auf die neue Situation und die Bedürfnisse der Gäste auszurichten. Ich will Rauchverbot und Promillegrenze nicht anprangern, aber für die Gastronomie und das Verhalten der Gäste brachten diese Beschlüsse tiefgreifende Veränderungen mit entsprechenden Konsequenzen. Hinzu kommen die Frankenstärke, welche besonders in grenznahen Regionen sehr deutliche Auswirkungen zeigt, und eben auch noch die ungleiche Behandlung bei der Mehrwertsteuer.

Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Restaurants um 23 Prozent gesunken. Vor allem in kleineren Dörfern mussten viele Betriebe schliessen. Das kommt nicht von ungefähr. Damit sind nicht nur viele traditionelle Häuser verschwunden, sondern auch viele wertvolle Arbeitsplätze und auch viele Orte der Begegnung. Jedes Gasthaus hat seine Geschichte, oft mit langer und grosser Familientradition. Die Gasthäuser haben immer und selbstverständlich einen grossen und wertvollen Teil an sozialer Verantwortung wahrgenommen. Am Feierabend und gerade auch über die Festtage, die jetzt wieder vor der Tür stehen, finden dort viele Personen, die sonst allein wären, eine warme Gaststube und hören ein freundliches Wort der Wirtsleute.

Deshalb ist es für mich selbstverständlich, die Gastrobranche zu unterstützen, ihrer jahrelangen Forderung nach gleich langen Spiessen, was die Mehrwertsteuer anbelangt, nachzukommen und die Diskriminierung einzelner Anbieter aufzuheben. Ich weiss, dass nicht alle dieser Meinung sind, aber man muss, wie ich bereits ausgeführt habe, die enorme Leistung der Gastrobetriebe respektieren und wertschätzen. Deshalb verdient diese Branche Unterstützung für ihre berechtigte Forderung.

Das geltende Mehrwertsteuergesetz stellt die wenigsten richtig zufrieden; es ist kompliziert, bürokratisch und teils ungerecht. Heute gibt es eine 71-seitige Mehrwertsteuer-Infobroschüre für die Gastrobranche - man muss sich das einmal vorstellen. Und ja, es ist politisch sehr schwierig, das System zu vereinfachen. Das ist nun einmal so, und das wird sich nicht so schnell ändern, trotz der Forderung nach einem Einheitssatz.

Die Gesellschaft und damit auch die Essgewohnheiten haben sich verändert. Die Mittagsverpflegung muss heute günstig sein und sollte wenig Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch sind viele neue Betriebsformen entstanden: Take-aways, Imbissstände, Schnellverpflegungsketten usw.

Seit Jahren wird viel Geld und Energie in Sensibilisierungskampagnen investiert, welche die Schweizer Bevölkerung zu einem gesünderen Lebensstil bewegen sollen. Gleichzeitig schafft das geltende Mehrwertsteuergesetz jedoch den Anreiz, dass man in einem Take-away oder in einem Detailhandelsgeschäft schnell ein Sandwich, einen Fertigsalat oder ein Stück Pizza holt. Dass das nicht besonders gesund sein kann, ist einleuchtend. Dabei geht es nicht nur darum, dass ein Mittagsmenü meist eine ausgewogene Mischung aus Ballaststoffen, Eiweiss, Vitaminen usw. darstellt, sondern es geht auch darum, dass eine Mittagspause weg vom Arbeitsplatz die Produktivität und den sozialen Austausch fördert und nicht zuletzt etwas Ruhe in die Hektik des Alltags bringt. Dieses Angebot sollte etwas wert sein.

Selbstverständlich bestimmt jeder selber sein eigenes Essverhalten. Dabei sollte sich der Staat neutral verhalten und nicht noch fragwürdige Anreize mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen schaffen. Die Tatsache, dass wir je nach Ort der Konsumation eines Lebensmittels unterschiedlich viel Mehrwertsteuer bezahlen, ist nicht nur absurd, sondern setzt auch einen falschen Anreiz.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Volksinitiative von Gastrosuisse zur Annahme zu empfehlen.

Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical

Als Vorstandsmitglied der parlamentarischen Gruppe Gastgewerbe ersuche ich Sie, die Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!" zur Annahme zu empfehlen respektive dem Minderheitsantrag Amstutz zuzustimmen.

Heute werden Lebensmittel, die in Restaurants verkauft werden, zu einem Satz von 8 Prozent besteuert, solche in Take-aways, an Gastronomieverkaufsständen von Supermärkten, in Tankstellenshops und an Kiosken hingegen nur zu 2,5 Prozent. Vor allem die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Restaurants und Schnellimbiss-Verkaufseinrichtungen sind eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Gästen von Take-aways gegenüber den Gästen von herkömmlichen Restaurants. Mit anderen Worten: Die Besteuerung von praktisch gleichen Branchenakteuren mit ungleichen Sätzen stellt eine erhebliche und systematische Benachteiligung von Restaurants dar, seien es traditionelle Gastbetriebe oder topmoderne Trendbetriebe.

Mit der Annahme der Volksinitiative kann diese unsinnige Ungleichbehandlung beseitigt werden. Leider waren die von der vorberatenden Kommission geprüften ursprünglichen indirekten Gegenvorschläge aus unterschiedlichen Gründen nicht zielführend und mehrheitsfähig, sodass sie letzten Endes verworfen wurden. Auch der heute von Kollege von Graffenried unterbreitete Einzelantrag für einen direkten Gegenvorschlag vermag nicht zu überzeugen, weil er nicht praktikabel ist, zu einer komplizierten Überregulierung, zu neuen Abgrenzungsproblemen sowie zu einer insgesamt höheren Steuerbelastung der gesamten Branche und der Konsumenten führt.

Selbstverständlich bin ich mit meiner Partei, der FDP/die Liberalen, einverstanden, dass bei der Mehrwertsteuer ein Einheitssatz die beste und einfachste Lösung wäre und grundsätzlich anzustreben ist. Leider ist diese Forderung realpolitisch gesehen noch nicht mehrheitsfähig, sodass es ein Gebot der Stunde ist, auf dem Weg zu diesem Ziel pragmatisch Schritt um Schritt vorwärtszugehen und im Sinne einer Übergangslösung als Erstes die erwähnte unsinnige steuerliche Diskriminierung des Gastgewerbes zu beseitigen.

Das Gastgewerbe spielt in unserer Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. So entfallen rund 14 Prozent der touristischen Leistungen in unserem Land auf die Verpflegung in Restaurants und Hotels. Das Gastgewerbe ist eines unserer Schaufenster für das Ausland. Als Restaurant- und Hotelgäste kommen ausländische Touristen am ehesten mit der einheimischen Bevölkerung in Kontakt und können zu Hause von ihren Erfahrungen erzählen. Das Gastgewerbe ist somit für den Tourismus, der Tourismus für unsere Volkswirtschaft und beides zusammen für die Identität unseres Landes von Bedeutung.

Es ist kein Zufall, dass seit dem Jahr 2000, wie eine Sonntagszeitung kürzlich berichtete, jedes fünfte Restaurant - genau: 23 Prozent der Gastgewerbebetriebe - dichtmachen musste. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Ein Grund ist der Umstand, dass gute Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe fehlen. Indem wir die Volksinitiative zur Annahme empfehlen, können wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen konkreten und konstruktiven Beitrag zu einer substanziellen Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für das einheimische Gastgewerbe leisten.

Buttet Yannick · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

Une simple égalité de traitement, c'est ce que revendiquent les restaurateurs de notre pays. De quel droit une prestation identique est-elle taxée différemment? Si vous mangez la même pizza dans un restaurant ou "à l'emporter", vous ne payez pas la même taxe. Quelle logique permet de favoriser un type d'exploitation par rapport à un autre? Aucune, évidemment, et cette inégalité de traitement doit cesser aujourd'hui.

A l'heure où le tourisme suisse ne se porte pas au mieux, nous n'avons pas le droit de maintenir cette pression accrue sur la restauration qui est l'un des piliers de notre industrie touristique. Recommander l'acceptation de cette initiative, c'est non seulement soulager la branche de la restauration et rétablir l'équilibre entre les différents types d'établissement, mais c'est aussi reconnaître l'importance de cette branche dans notre économie nationale. Peu reconnue, souvent décriée, la restauration mérite d'être traitée de manière identique à d'autres branches, que nous avons soutenues. Je pense notamment à l'effort consenti dans le domaine de l'énergie pour soutenir les entreprises gourmandes en consommation énergétique pour leur éviter une perte de compétitivité fatale. La même logique se doit d'être appliquée à la branche de la restauration qui mérite aussi notre soutien.

A ceux qui brandissent la menace de la perte financière, nous pouvons répondre que la question de l'égalité de traitement est plus importante, et surtout que nous ne pourrons pas renoncer à toute avancée sous prétexte que nous nous devons de trouver des solutions. Nous sommes ici pour cela.

Afin d'assurer le retour à la justice et de soutenir notre restauration, je vous remercie de soutenir la proposition de la minorité.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Ungleichbehandlungen im Steuersystem sind immer unschön. Aber sie sind nicht zu vermeiden. Wir haben bei der Mehrwertsteuer nicht nur Satzdifferenzen; wir haben Unternehmungen, die einen Vorsteuerabzug haben, andere haben keinen Vorsteuerabzug; wir haben Ausnahmen usw. Mit dieser Initiative wollen die Initiantinnen und Initianten die Ungleichbehandlung zwischen dem Gastgewerbe und den Take-aways aufheben. Aber das ist beileibe nicht die einzige Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer.

Es soll niemand sagen, wir hätten uns in der Kommission keine Mühe gegeben. Wir haben verschiedene Lösungsvarianten untersucht. Diejenige, die naheliegt und die im Text impliziert ist, ist die, wonach die Belastung des Gastgewerbes von 8 auf 2,5 Prozent reduziert und damit den Take-away-Angeboten angepasst wird. Verschiedene Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen, welches die Folge wäre: Einnahmenausfälle von 750 Millionen Franken, davon 75 Millionen Franken zulasten des AHV-Fonds und 40 Millionen zulasten der IV. Meine Damen und Herren der SVP-Fraktion, ich hätte Ihnen einen Kürzungsvorschlag zu bieten, falls Sie das beschliessen sollten: eine Kürzung der Agrarsubventionen um einen Viertel, dann hätten wir die Ausfälle wieder kompensiert. Aber ich nehme nicht an, dass dies die Lösung ist, die Herrn Rutz vorschwebt.

Dann haben wir in der WAK die Unterscheidung zwischen warmen und kalten Take-away-Leistungen diskutiert. Das ist eine unsinnige Unterscheidung. Ich glaube, mit dieser Lösung - Herr von Graffenried ist leider nicht im Saal - landen wir im besten Fall in einer Fasnachtszeitung, aber eine Lösung ist das keine, sie schafft nur neue Abgrenzungsprobleme.

Die nächste Variante, die wir diskutiert haben, ist die Anhebung der Sätze auf den Satz der Beherbergungsdienstleistungen, damit wir keine Einnahmenausfälle haben. Das wäre dann etwa eine Anhebung auf 3,8 oder 3,9 Prozent. Das hat vollends untragbare Verteilungswirkungen. Haushalte mit tiefen Einkommen müssten mehr bezahlen und würden damit das Auswärtsessen gleichsam mitsubventionieren.

Wir haben Abgrenzungsprobleme, und wir müssen damit leben können. Es kommt dazu, dass diese Initiative volkswirtschaftlich überhaupt keine positiven Auswirkungen hätte, und das ist ja das entscheidende Kriterium. Man könnte ja noch mit negativen Folgen leben, wenn man dafür volkswirtschaftliche Kompensationen hätte, aber das ist nicht der Fall. Es hätte nicht einmal positive Auswirkungen auf den Konsum. Wer weiss denn, ob Mehrwertsteuersenkungen weitergegeben werden? Wenn sie nicht weitergegeben werden, sondern einfach in der Tasche des Anbieters verschwinden, dann wird auch der Konsum dadurch nicht angekurbelt. Und wenn wir von der optimalen Situation ausgehen, dass sie weitergegeben werden, wissen Sie dann, wie viel das ausmacht? Es macht pro Haushalt 195 Franken im Jahr aus, und das heisst, für den Haushalt des vielfach zitierten Bauarbeiters wären es 90 Rappen im Tag. Da haben wir andere Rezepte, Herr Amstutz, für die Arbeitgeber: Bieten Sie den Bauarbeitern eine Kantine mit warmer Verpflegung an. Da würde nämlich der Unterschied in der Mehrwertsteuerbelastung nicht zum Tragen kommen. Richten Sie warme Aufenthaltszimmer mit Mikrowellenöfen ein. Da können nämlich die von zu Hause mitgebrachten Mahlzeiten aufgewärmt werden.

Ich verweise auf die Erfahrungen in Deutschland. Dort wurde die Mehrwertsteuer gesenkt, und wissen Sie, was bei den Beherbergungsdienstleistungen passiert ist? Bei einem Drittel der Fälle werden Vergünstigungen weitergegeben, zwei Drittel führten zu Margenverbesserungen. Die Kosten für die Hotelübernachtungen wurden nicht etwa gesenkt, sondern haben sich erhöht, und die Vorsteuerabzüge wurden geringer.

Es wurde jetzt vielfach der Tourismus angesprochen, und zwar zu Recht. Der Tourismus ist eine ganz wichtige Branche für die Schweiz. Der Tourismus ist eine Exportindustrie mit Standort Schweiz, mit all den Nachteilen, die der Schweizer Standort eben mit sich bringt. Der Tourismus leidet unter der Hochpreisinsel, unter dem starken Franken und vor allem unter den hohen Beschaffungskosten in der Schweiz. Jetzt spreche ich explizit zu den Damen und Herren der SVP. Allein durch die Landwirtschaftspolitik - und das wurde von der Gastrobranche errechnet - entstehen dem Gastgewerbe im Vergleich zu seinen ausländischen Konkurrentinnen und Konkurrenten Mehrkosten von 1,1 Milliarden Franken im Jahr. Das Fleisch ist in Basel 2,5-mal teurer als im benachbarten Ausland. Wenn Sie gleich lange Spiesse schaffen wollen, wenn Sie die Tourismusbranche entlasten wollen, dann sorgen Sie für europäische Lebensmittelpreise, sorgen Sie für den Agrarfreihandel, denn diese Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden. Bei der "Schoggi-Branche", bei der verarbeitenden Industrie, haben Sie eben die Nestlé-Subventionen von 70 auf 78 Millionen Franken zum Ausgleich des Rohstoffnachteils der Schweiz erhöht. Vielleicht könnte man etwas Vergleichbares als Übergangslösung in der Gastrobranche prüfen. Das wären kreative Vorschläge.

Es braucht Entlastungen für Gastrobetriebe, die im Tourismusbereich arbeiten, aber nicht eine generelle Senkung der Sätze nach dem Giesskannenprinzip, bei der wir nicht einmal wissen, wo die Mittel hingehen. Auch in der Branche beginnt ein Umdenken. Ich spreche hier explizit zu den Vertretern der Gastrobranche. Es werden hier ganz andere Entlastungen diskutiert, nämlich solche, welche die Beschaffungskosten tatsächlich senken. Das macht dann ein Mehrfaches aus.

Ich bitte Sie, die Initiative und den direkten Gegenvorschlag von Herrn von Graffenried abzulehnen. Ich bin nicht mal sicher, ob die Initiative so zur Abstimmung kommt.

Binder Max · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Kollegin, offenbar kaufen Sie das Fleisch in Deutschland ein, da Sie den Preisunterschied so gut kennen. Aber nun zu meiner Frage: Sie bemühen jedes Mal, wenn es um solche Preisdifferenzen geht, die Landwirtschaft. Könnten Sie nicht auch einmal erklären, wie viel allenfalls der Lohnunterschied ausmacht, wie viel die Sozialkosten ausmachen, wenn es um die Preisdifferenz zwischen dem Ausland und der Schweiz in Bezug auf den Tourismus geht?

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Ich kaufe mein Fleisch nicht im Ausland - ich habe einen Single-Haushalt, da würde es sich bei den Fahrkosten nicht einmal lohnen. Ich studiere aber die Preisunterschiede zwischen In- und Ausland sehr genau, weil die hohen Kosten in der Schweiz eben ein Problem für den Standort Schweiz sind, das es zu lösen gilt.

Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Binder, wieso ich mit der Landwirtschaft vergleiche: Ihre Partei unterstützt diese Initiative. Vertreter Ihrer Partei haben gesagt: "700 Millionen Franken weniger Einnahmen, das ist doch egal - machen wir aus dem Staat Gurkensalat!" So ungefähr war die Losung von Herrn Rutz. Ich sage Ihnen: Wenn es hier einschneidende Mindereinnahmen gibt, dann werden auch die Bauern zahlen müssen, denn sie sind natürlich auch ein Teil des Problems der hohen Beschaffungskosten in der Schweiz. Genau deswegen bringe ich diesen Vergleich.

Und warum haben wir höhere Löhne, Herr Binder? Weil wir höhere Lebenshaltungskosten haben - genau deswegen - und weil der Detailhandel in der Schweiz um ein Vielfaches produktiver ist als im Ausland, Herr Binder! Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das würde ja heissen: Wenn die Preise sinken, könnte man nach Ihrer Auffassung mit den Löhnen runter; das möchte ich dann noch sehen.

Aber jetzt zur Frage: Sie fordern ja als Ausgleich für die Bauarbeiter warme Kantinen, Frau Leutenegger Oberholzer. Sind Sie mit mir einverstanden, dass das weniger Umsatz in den Gastrobetrieben, höhere Kosten für den Bauherrn und damit auch höhere Kosten für die Mieterinnen und Mieter bedeutet? Ist das Ihre Politik? Gratulation!

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Herr Amstutz, wenn Sie ein guter Arbeitgeber in der Baubranche sind, dann sorgen Sie dafür, dass die Leute - sie nehmen nämlich vielfach ihr Essen von zu Hause mit - ein Mikrowellengerät und eine warme Stube haben, wo sie das Essen einnehmen können. Es gibt keinen Umsatzausfall in der Gastrobranche, denn die meisten nehmen das Essen, das sie gekocht haben, selber mit. Von daher appelliere ich an Sie als guten Arbeitgeber. Machen Sie das so, wie ich es Ihnen empfohlen habe!

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Liebe Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, wie Sie wissen, sind die KMU und das Gewerbe die grössten Steuereintreiber des Bundes: Etwa 21 Milliarden Franken spülen wir in die Bundeskasse. Wir rechnen vierteljährlich ab und werden dafür überhaupt nicht entschädigt. Können Sie sich für diese grosse Leistung eine Entschädigung für die KMU und das Gewerbe vorstellen?

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Frau Flückiger, vorweg möchte ich dem Gewerbe ganz herzlich für die grossen Leistungen danken, die es für die schweizerische Volkswirtschaft erbringt. Im Gewerbe finden sich auch die stabilsten Arbeitsplätze und die treuesten Arbeitgeber. Ich selber komme aus gewerblichen Familien, väterlicher- und mütterlicherseits. Darüber, ob man den Aufwand entschädigt, haben wir schon mehrfach diskutiert. Dann müssten wir aber auch alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür entschädigen, dass sie eine Steuererklärung ausfüllen. Ich möchte die Bürokratie doch nicht so weit treiben. Also: nein!

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir haben bei uns eine warme Stube und eine subventionierte Kantine. Sie haben gesagt, wir müssten die Beschaffungskosten dem Ausland anpassen, also die Preise harmonisieren. Das stimmt. Das Ausland kennt keine Schwerverkehrssteuer. Sind Sie bereit, eine Motion zu unterzeichnen, damit die Wirte in Zukunft bei der Beschaffung der Produkte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe befreit werden?

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Wenn ich die Beschaffungskosten anschaue, Herr Giezendanner, dann sehe ich, dass nicht die Schwerverkehrsabgabe das Problem ist. Zur Kantine, die Sie Ihren Angestellten offerieren, gratuliere ich Ihnen. Es kann Ihnen daher ja wurst sein, ob der Satz bei 2,5 oder bei 8 Prozent liegt; Sie haben ja den Vorsteuerabzug, also wird es neutralisiert.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!" will die Gleichbehandlung von Take-away-Leistungen und gastronomischen Leistungen. Unser Gastgewerbe ist zunehmend einer sehr starken Konkurrenz ausgesetzt. Die Frankenstärke ist immer noch spürbar, und die immer weiter zunehmenden Auflagen und Abgaben erschweren das Geschäft. Dadurch wird die direkte Wertschöpfung immer ungenügender. Eine funktionierende Gastronomie ist für unser Tourismusland Schweiz aber von grosser Wichtigkeit, denn die Gastronomie ist für viele Gäste der Ort, an dem sie über Wohlfühlen oder Nichtwohlfühlen entscheiden.

Immer mehr Gastronomiebetriebe haben nicht mehr die nötigen Erträge, um den Unterhalt zu zahlen oder allfällige Neubauten zu tätigen. Mit dieser Initiative stärken wir die Gastronomie. Die Anpassung und Gleichbehandlung in Bezug auf die Take-aways ist der richtige Weg, denn die Investitionen und die Präsenzzeit sind in der Gastronomie sehr hoch. Mit dem heutigen System werden diese Betriebe aber bestraft. Das darf nicht sein - unser Gastgewerbe muss gestärkt werden. Die zunehmende Zahl geschlossener, verkaufter und umgenutzter Gasthöfe kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein.

Man kann immer sagen, der vorgeschlagene Weg sei der falsche. Diese Initiative ist ein Hilfesignal des Gastgewerbes, dass die Grenzen der Tragfähigkeit überschritten sind. Da kann es ja nicht die Lösung sein, den administrativen Aufwand und die Abgaben noch zu erhöhen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, ein Zeichen für die Gastronomie in unserem Land zu setzen und diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte nur noch kurz auf das Klagelied eingehen, das hier betreffend die Steuerausfälle angestimmt worden ist. 700 Millionen Franken rechnet die Steuerverwaltung vor. Sie hat wahrscheinlich auf der sicheren Seite gerechnet. Nichtsdestotrotz, diese 700 Millionen lösen sich nicht in Luft auf. Das sind 700 Millionen, die bei den Konsumentinnen und Konsumenten bleiben und die zur Verfügung stehen für alleinerziehende Mütter, für Bauarbeiter, für "Büezer" usw., um damit vielleicht andere Dinge zu priorisieren.

Und wenn wir schon von Sparmassnahmen sprechen: Es gibt durchaus Sparpotenzial. Ich kann Ihnen zwei, drei Möglichkeiten aus dem Kopf sagen: zum Beispiel die überflüssigste aller überflüssigen Organisationen abschaffen, Präsenz Schweiz. Aber es sind genau Ihre Kreise, die solche unnützen Organisationen weiter hegen und pflegen. Und dann sind da all die nutzlosen Gelder für sogenannte Präventionskampagnen, notabene auch im Ernährungsbereich. Sie sagen den Leuten: Esst gesund, lebt gesund! Man macht ganze Kampagnen für Millionen von Franken, um die Leute dann über steuerliche Vorteile an die Take-away-Stände zu dirigieren und so die Gesundheit wahrscheinlich nicht unbedingt zu fördern. Doch, Frau Konsumentenschützerin, genau das tun Sie!

Und ich sage Ihnen noch etwas: Da sind auch all die unnötigen Umweltschutzkonferenzen weltweit, die notabene im Flugzeug besucht werden und an denen diese Herrschaften das Steuergeld derjenigen verprassen, denen Sie hier den Steuervorteil, den richtigen Steuervorteil, den sie zugut hätten, verwehren. Ich finde das eine Frechheit!

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Nachdem ich vorhin Ihre Fragen beantwortet habe, gestatten Sie mir auch eine: Herr Amstutz, teilen Sie meine Einschätzung, dass die allfälligen 700 Millionen Franken nur dann bei den Konsumentinnen und Konsumenten landen, wenn die Einsparung auch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wird? Ich habe Sie darauf hingewiesen: In Deutschland war das eben nur in einem Drittel der Fälle so; die Senkung der Steuersätze wurde einfach zur Margenverbesserung verwendet.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Erstens sind wir hier nicht in Deutschland, sondern Gott sei Dank in der Schweiz und damit auch nicht in der EU, der Sie beizutreten anstreben. Zweitens bin ich überzeugt, dass die Branche diesen Vorteil weitergeben würde, weil sie damit konkurrenzfähiger wird. So ist das.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Darf ich Ihnen noch einmal den Wortlaut der Initiative, über die wir diskutieren, in Erinnerung rufen? Danach werde ich noch etwas zu diesem Wortlaut sagen. Es heisst: "Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln." Wir sprechen hier immer nur von Take-away-Leistungen und gastgewerblichen Leistungen, obschon die Initiative darauf abzielt, gastgewerbliche Leistungen gleich zu besteuern wie die Lieferung von Nahrungsmitteln.

Wir haben darüber diskutiert, dass es zum einen nicht gerecht sei, Take-away-Leistungen und gastgewerbliche Leistungen unterschiedlich zu behandeln; das wird als ungerecht empfunden. Man muss sich dann fragen, was gleich ist. Wenn ich etwas von einem Stand mitnehme und es irgendwo esse, ist das wirklich das Gleiche, wie wenn ich im Restaurant sitze und etwas esse und trinke und einen Platz beanspruche? Bei der Mittagsverpflegung, bei der es wirklich in erster Linie um die Verpflegung geht, kann man vielleicht noch davon sprechen, dass der Unterschied gering sei; da ist die Forderung, beide Leistungen seien gleich zu behandeln, eher nachvollziehbar. Immerhin kann man da aber auch sagen, dass die Mittagsverpflegung im Restaurant als auswärtige Verpflegung steuerlich abzugsfähig ist, wenn es notwendig ist, dass man sich auswärtig verpflegt. Es wurde gesagt, dass auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gefordert seien, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit am Arbeitsplatz gewisse Nahrungsmittel eingenommen werden können.

Anders ist es jedoch mit der Abendverpflegung. Die Abendverpflegung in einem Gastrobetrieb ist doch nicht einfach nur Nahrungsmittelaufnahme; es ist viel mehr. Es ist die Leistung eines Betriebs, die man als Gesamtpaket will. Wenn man hier davon spricht, dass gleiche Produkte gleich behandelt werden sollen, dann ist eben zu beachten, dass das Gesamtprodukt der gastgewerblichen Leistung nicht nur das Essen und Trinken, sondern die gesamte angebotene Leistung beinhaltet. Auf der anderen Seite hat man die Take-away-Leistung, bei der jemand etwas kauft und irgendwo isst.

Herr Nationalrat Amstutz hat ein gutes Beispiel genannt: Er hat erwähnt, dass eine gastgewerbliche Leistung auch viel Soziales an sich habe. Frau Nationalrätin Flückiger hat das auch gesagt. Ja, das stimmt. An einem Nachmittag in einem Restaurant, in einer Beiz zu sitzen, einen Kaffee zu trinken und drei Stunden zu jassen, hat viel mit Sozialem zu tun. Das ist doch etwas anderes, als mit einem Take-away-Pappbecher am Trottoirrand zu sitzen. Würden Sie etwa unter diesen Umständen drei Stunden jassen?

Es ist doch klar, dass die ganze Leistung des Gastgewerbes etwas anderes ist. Bei einer Take-away-Leistung haben Sie eben das Soziale nicht. Sie haben gesagt, dass das Soziale auch etwas wert sein muss. Ja, das muss den Konsumenten und Konsumentinnen auch etwas wert sein. Ich teile diese Auffassung.

Dann heisst es noch, dass die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln unterliegen. Ist es wirklich richtig, dass man Brötchen, die man in der Bäckerei kauft, um sie zu Hause seinen Kindern zum Morgenessen zu geben, gleich behandelt wie Brötchen, die man im Restaurant isst und zu denen man einen Kaffee trinkt? Ich meine nein. Man kann doch nicht sagen, dass ein Familienhaushalt, der Lebensmittel kauft, um sie zu Hause zu essen, gleich behandelt werden soll wie Leute, die es sich leisten können, schon das Morgenessen im Restaurant einzunehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es in Bezug auf die Umsetzung? Hier sehen Sie die Schwierigkeiten. Um das Anliegen der Gleichbehandlung umzusetzen, kann man Take-away-Leistungen zum Normalsatz besteuern, also mit 8 Prozent; dann haben Sie zwar das Anliegen der Initianten erfüllt, es entspricht aber nicht dem von der Initiative geforderten Verfassungstext. Im Verfassungstext heisst es nämlich, dass die Behandlung gleich wie bei den Nahrungsmitteln sein soll; das haben Sie in diesem Fall nicht. Hinzu kommt noch, dass sich dann die Frage der Abgrenzung zwischen Take-away-Leistungen und reinen Nahrungsmittellieferungen stellt. Diese Abgrenzung können Sie nicht ohne Weiteres machen. Sie kaufen in der Bäckerei ein Weggli - ist das eine Take-away-Leistung oder ein Nahrungsmittel? Wie besteuern Sie das nachher?

Wenn Sie den Normalsatz nur für Nahrungsmittel nehmen, die Sie warm verkaufen - mit diesem Punkt haben wir uns in der Kommission lange befasst -, dann haben Sie das Problem, dass Sie die kalten Take-away-Leistungen wieder ungleich besteuern. Es entsteht also eine neue Ungerechtigkeit.

Dann haben Sie die Möglichkeit, den Normalsatz auf alle Nahrungsmittel anzuwenden; das würde der Initiative gerecht. Können wir aber tatsächlich hingehen und lebensnotwendige Güter gleich belasten wie Güter, die Sie im Restaurant vor Ort beziehen? Kann man das wirklich machen? Ist es sozial, lebensnotwendige Güter, die eine Familie braucht, gleich zu behandeln wie das, was Sie im Restaurant konsumieren?

Hier kommt noch etwas ganz Interessantes dazu: Im Initiativtext heisst es nämlich, Nahrungsmittel dürften nicht gleich behandelt werden wie Alkohol und Tabak. Sie hätten dann also den Normalsatz auf gastgewerblichen Leistungen und Nahrungsmitteln und den reduzierten Satz auf Tabak und Alkohol. Das kann ja wohl nicht sein - das kann nicht im Sinne der Urheber sein.

Mit der Initiative ist es also nur möglich, für alles - für die Nahrungsmittel und für die gastgewerblichen Leistungen - den reduzierten Satz anzuwenden. Damit kommen wir - ob Sie das nun gerne hören oder nicht - zur Frage, wie man das finanziert. Ohne Kompensation bedeutet das Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Umgerechnet sind es Mindereinnahmen von etwas mehr als 27 000 Franken pro Betrieb - es sind ungefähr 27 000 Betriebe, die davon profitieren würden. Sie können das Steuerabzug, Subvention, Unterstützung oder wie auch immer nennen: Fakt ist, dass diesen Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken 27 000 Gastrobetriebe - und nur Gastrobetriebe! - gegenüberstehen, die profitieren würden. Man kann das als gerecht empfinden oder nicht, aber irgendjemand muss diese Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken dann jedenfalls wieder ausgleichen.

Wenn Sie einen Vergleichsmassstab wollen: Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent, den wir aktuell haben, führt zu Mindereinnahmen von 180 Millionen Franken. So, wie die Initiative konzipiert ist, hätte sie im Gastrobereich aber Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken zur Folge - nur damit Sie das Verhältnis sehen. Also müsste man eine Kompensation suchen. Eine Kompensation könnte sein, dass man den reduzierten Satz von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent anhebt. Dann muss man den Sondersatz für die Beherbergungsleistungen etwas anheben, weil er zwischen dem reduzierten und dem normalen Satz liegen muss; er wäre dann bei 3,9 Prozent. Das wäre im Rahmen der Bundesverfassung möglich, es bräuchte diesbezüglich also nicht auch noch eine Verfassungsabstimmung.

Das würde heissen, dass im AHV-Fonds 70 Millionen Franken und im IV-Fonds 40 Millionen Franken fehlen würden. Es würde auch heissen, dass Sie die privaten Haushalte unterschiedlich behandeln wollen: Sie wollen dann diejenigen Haushalte, die es sich leisten können, regelmässig im Restaurant zu essen, gegenüber denjenigen Haushalten bevorzugen, die sich das nicht leisten können, also gegenüber Familien mit Kindern, wirtschaftlich schwächeren Haushalten und den von Ihnen immer wieder für andere Argumentationen genannten Alleinerziehenden mit Kindern. Das sind nicht diejenigen, die die meisten Mahlzeiten in den Restaurants einnehmen. Also diese Gruppe benachteiligen, um die wirtschaftlich Starken, die das Restaurant besuchen können, zu bevorzugen, scheint mir kein glücklicher Weg zu sein.

Wir haben verschiedene Modelle durchgerechnet. Sie führen alle immer zu sozial nicht akzeptierbaren Folgen.

Ich möchte Sie darum bitten, diese Initiative nicht zur Annahme zu empfehlen: nicht, weil ich das Anliegen nicht verstehe, sondern weil diese Initiative so falsch formuliert ist, dass man sie nicht richtig umsetzen kann.

Borer Roland F. · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, ich habe jetzt Ihrer Argumentation für die unterschiedlichen Steuersätze bezüglich der Orte, wo das Produkt abgegeben wird, sehr genau zugehört. Sie erachten es also als sozialpolitisch vertretbar, dass der Elternteil, der mit seinen zwei Kindern ins Restaurant geht und jedem Kind ein Gipfeli und ein Mineralwasser kauft, mehr Steuern bezahlen muss als derjenige, der in den Feinkostladen geht und dort eine Büchse Beluga-Kaviar kauft. Ist das Sozialpolitik?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Herr Nationalrat Borer, damit vergleichen Sie eben gerade das Schiff oder den Mercedes mit dem Fussgänger. Der Vergleich ist ein anderer: Ist es richtig, dass man die Eltern, die mit ihren Kindern ihr Morgenessen im Restaurant einnehmen - Kaffee und Gipfeli -, steuerlich gleich behandelt wie diejenigen, die sich das nicht leisten können und ihre Gipfeli nach Hause nehmen und den Kaffee zu Hause machen? Ist das richtig? Ich denke nein. Wenn Sie also etwas im Laden einkaufen und das zu Hause essen, muss oder darf das eine unterschiedliche steuerliche Behandlung haben gegenüber dem, was Sie im Restaurant bekommen, mit allen Leistungen - Sie waschen dann auch nicht selber ab, Sie tischen nicht selber auf, Sie haben alle Wohltaten in diesem Restaurant. Diese Leistungen schätze ich selber durchaus auch, aber ich bin dann auch bereit, dafür den entsprechenden Preis zu bezahlen.

Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, Sie haben argumentiert, dass das Essen am Abend im Restaurant doch nicht einfach Nahrungsaufnahme sei, sondern mit Genuss zu tun habe. Dann stelle ich Ihnen die Frage: Ist denn der Opernbesuch nicht einfach Musikgenuss, und warum ist denn nicht auch der Opernbesuch mehrwertsteuerpflichtig?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Wir sind hier ja schon in einer interessanten Diskussion: Wir nehmen alle möglichen Produkte, die mit der Mehrwertsteuer belastet sind, und vergleichen sie mit dem Bezug von Mehrwertsteuerleistungen im Gastrogewerbe. Das nächste ist dann das Flugticket und das Schwimmbad, das übernächste der Skilift und was weiss ich noch alles. Wenn man vergleichen will, muss man aber eben gleiche Dinge miteinander vergleichen. Hier geht es um den Vergleich der Nahrungsmittelaufnahme im Restaurant auf der einen Seite mit der Nahrungsmittelaufnahme auf der Strasse auf der anderen Seite. Wenn Sie gastwirtschaftliche Freundlichkeit - die wirklich viel wert ist, Frau Nationalrätin Flückiger - wollen und wertschätzen, dann müssen Sie bereit sein, dem auch Ausdruck zu verleihen, indem Sie entsprechend dafür bezahlen. Ich denke, die Sache ist eigentlich klar.

Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical

Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, je rebondis sur la première partie de votre argumentation. Lorsque vous achetez un morceau de poulet dans une station-service, celui-ci est en général moins cher que le même morceau de poulet consommé dans un restaurant, parce que dans un restaurant il y a un service et un accueil qui doivent être rémunérés. Mais je ne comprends pas pourquoi vous considérez qu'en plus de cette différence de prix, il faut également une différence de taux de TVA entre le morceau de poulet acheté dans la station-service et le même morceau de poulet consommé dans une auberge ou une cantine d'employeur.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Also: Sie gehen jetzt davon aus, dass der Wirt den genau gleichen Preis verrechnen würde wie der Bäcker, bei dem Sie etwas mitnehmen. Aber beim Wirt ist das schon ein Gesamtpreis, und der besteht nicht nur aus dem Nahrungsmittel und einem Mehrwertsteuerzuschlag. Schauen Sie einmal, wie der Wirt zu Recht seine Kosten berechnet. Ein Cervelat ist beim Wirt nicht ein Cervelat plus Mehrwertsteuer, sondern es kommt dann noch mehr Leistung dazu. Das ist das, was ich gesagt habe.

Markwalder Christa · 2VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, zweite Vizepräsidentin): Frau Bundesrätin, es gibt weitere Fragen. Sind Sie bereit, diese entgegenzunehmen?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ja, es bleibt mir wohl nichts anderes übrig. (Heiterkeit)

Markwalder Christa · 2VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, zweite Vizepräsidentin): Theoretisch schon!

Heer Alfred · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, Sie haben ausgeführt, jemand, der beim Take-away etwas einnehme, könne dort nicht Karten spielen, während jemand, der in der Gaststube einen Kaffee trinke, dort eben Karten spielen könne. Das sei etwas Soziales, deshalb sei die höhere Mehrwertsteuer gerechtfertigt. Jetzt muss ich Sie fragen: Ist es denn der Gastwirt, oder ist es die Eidgenössische Steuerverwaltung, die diese Annehmlichkeit ermöglicht? Wenn es die Eidgenössische Steuerverwaltung wäre, hätte ich noch Verständnis dafür, dass man mehr bezahlen muss, aber es ist ja letztendlich der Wirt, der die Dienstleistung erbringt. Es ist nicht einzusehen, wieso die Mehrwertsteuersätze unterschiedlich sind.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Die Leistung, die der Wirt erbringt, ist eine andere Leistung als die Leistung, die ein Verkäufer erbringt, der seine Ware einfach über die Strasse verkauft. Darum ist es richtig, dass man diese Leistungen und den Konsum unterschiedlich behandelt. Es geht auf der einen Seite um eine Frage der Leistung, wie sie sich auch bei allen anderen Leistungen stellt, und auf der anderen Seite geht es um die Frage des Bezugs. Um es auf den Punkt zu bringen: Die unterschiedliche Behandlung, die Sie erwähnt haben, ist gerechtfertigt.

Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC-PEV

Frau Bundesrätin, wir haben meines Erachtens alle ein gewisses Verständnis für dieses Anliegen. Für mich ist es aber wichtig, dass Sie dem Rat nochmals präzis sagen, was es bedeutet, wenn wir diese Vorlage finanzneutral umsetzen möchten. Was würde eine finanzneutrale Umsetzung für den Sondersatz der Landwirtschaft und für die Nahrungsmittel bedeuten? Das ist der entscheidende Punkt.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Nach der Diskussion heute Morgen über das Budget, bei der ja gesagt wurde, wie wichtig es sei, vorausschauend zu sparen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Fraktionen gibt, die dort zur Kürzung Ja gesagt haben und jetzt auch zum Wegfall von 750 Millionen Franken ohne Gegenfinanzierung Ja sagen. Das wäre nicht ehrlich, das würden Sie sicher nicht wollen.

Ich gehe also davon aus, dass wir die Vorlage finanzneutral umsetzen würden und dass die 750 Millionen gegenfinanziert werden müssten. Das heisst, dass wir den reduzierten Satz von 2,5 auf 3,8 Prozent und den Beherbergungssatz von 3,8 auf 3,9 Prozent hinaufsetzen müssten. Das bedeutet, um Ihre Frage zu beantworten, dass Nahrungsmittel künftig mit 3,8 Prozent besteuert würden. Das wird dann jeder einzelne Haushalt bezahlen müssen - auch Haushalte, die wirtschaftlich nicht stark sind. Ich denke nicht, dass man sich im Ernst für eine solche Lösung einsetzen kann.

Rutz Gregor A. · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, dass diese Initiative etwas koste. Es geht doch darum, dass die Leute weniger bezahlen müssen. Ist es nicht so, dass sich die Frage stellt, ob Sie etwas weniger Geld in der Kasse haben, nicht aber die Frage, ob es etwas kostet? Denn es geht ja um Minderbelastungen, und etwas kostet ja nur, wenn man es bezahlen muss.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Mit Ihrer Argumentation müsste man sagen, dass es für alle am günstigsten wäre, wenn wir keine Steuern mehr bezahlen müssten, denn dann könnten wir alles in den Konsum stecken, oder? Das ist Ihre Logik.

Clottu Raymond · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Madame la conseillère fédérale, je ne vous ai toujours pas très bien comprise. Prenons un produit typiquement suisse: la salade de cervelas. Vous prétendez que les restaurateurs offrent un service. Si je vais à la Coop acheter une barquette dans laquelle il y a une salade de cervelas, il y a aussi eu un service puisque celle-ci est prête à consommer! Lorsque j'arrive à mon domicile, je peux la manger. Donc, je ne vois pas tellement la différence. Comment pouvez-vous expliquer que le restaurateur crée un service supplémentaire? Dans le cas présent, si je vais acheter ma salade à la Coop, il y a aussi eu un service puisque je n'ai pas besoin de préparer ma salade de cervelas moi-même.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Das ist ja der Unterschied, dass der Restaurateur, dass der Wirt Ihnen die Cervelat so präsentiert, wie Sie sie sich selber zu Hause nicht präsentieren können. (Heiterkeit)

Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!"

Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration!"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Bevor wir zu Artikel 2 und somit zur Abstimmungsempfehlung kommen, müssen wir über den Einzelantrag von Graffenried befinden. Herr von Graffenried schlägt mit einer Vorlage 2 einen direkten Gegenentwurf vor.

Antrag von Graffenried

Titel

Bundesbeschluss über den "Einheitssatz für das Gastgewerbe" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!")

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 21. September 2011 eingereichten Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 2012, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 130 Abs. 1bis

Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:

a. warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;

b. kalten Nahrungsmitteln, wenn:

1. die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält, oder

2. die steuerpflichtige Person sie bei der Kundschaft zubereitet beziehungsweise serviert.

Ziff. I Art. 130 Abs. 1ter

Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn kalte Nahrungsmittel:

a. in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder

b. zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.

Ziff. II Einleitung

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Ziff. II Art. 197 Ziff. 11 Titel

11. Übergangsbestimmung zu Artikel 130 Absätze 1bis und 1ter (Mehrwertsteuersatz für gastgewerbliche Leistungen)

Ziff. II Art. 197 Ziff. 11 Text

Tritt die Bundesgesetzgebung nicht spätestens auf den 1. Januar nach Ablauf eines Jahres nach Annahme der Verfassungsänderung durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen in der Form der Verordnung.

Ziff. III

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Proposition von Graffenried

Titre

Arrêté fédéral concernant un "Taux unique pour la restauration" (contre-projet à l'initiative populaire "Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration!")

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration!" déposée le 21 septembre 2011, vu le message du Conseil fédéral du 14 septembre 2012, arrête:

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit:

Ch. I art. 130 al. 1bis

Le taux normal est applicable aux denrées alimentaires remises dans le cadre des prestations de la restauration. Est considérée comme prestation de la restauration la remise:

a. de denrées alimentaires chaudes, y compris celles que le client peut faire chauffer lui-même sur place à l'aide d'appareils mis à sa disposition;

b. de denrées alimentaires froides:

1. lorsque l'assujetti tient à la disposition du client des installations particulières pour leur consommation sur place; ou

2. lorsque l'assujetti les prépare ou les sert chez le client.

Ch. I art. 130 al. 1ter

Il n'y a pas de prestation de la restauration lorsque des denrées alimentaires froides et qui ne sont ni tabac ni boissons alcooliques:

a. sont proposées dans des automates; ou

b. sont destinées à être emportées ou livrées et que des mesures d'ordre organisationnel appropriées ont été prises pour les distinguer des prestations de la restauration.

Ch. II introduction

Les dispositions transitoires de la Constitution fédérale sont complétées comme suit:

Ch. II art. 197 ch. 11 titre

11. Disposition transitoire ad article 130 alinéas 1bis et 1ter (Taux de TVA pour les prestations de la restauration)

Ch. II art. 197 ch. 11 texte

Si la législation fédérale n'entre pas en vigueur au plus tard le 1er janvier suivant le délai d'une année après l'acceptation de la modification constitutionnelle par le peuple et les cantons, le Conseil fédéral édicte à cette date les dispositions d'exécution sous la forme d'une ordonnance.

Ch. III

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration!", si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag von Graffenried ... 18 Stimmen

Dagegen ... 163 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Amstutz, Baader Caspar, Kaufmann, Rime, Walter)

... die Initiative anzunehmen.

Antrag von Graffenried

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf (Bundesbeschluss über den "Einheitssatz für das Gastgewerbe") Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Amstutz, Baader Caspar, Kaufmann, Rime, Walter)

... d'accepter l'initiative.

Proposition von Graffenried

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral concernant un "Taux unique pour la restauration"), selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Antrag von Graffenried entfällt.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen

(16 Enthaltungen)