13.014
Pour la protection de salaires équitables (Initiative sur les salaires minimums). Initiative populaire
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne", die sogenannte Mindestlohn-Initiative, wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund am 23. Januar 2012 mit 112 301 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass Bund und Kantone Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt treffen. Sie sollen insbesondere orts-, berufs- und branchenübliche Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen fördern.
Die Volksinitiative verlangt, dass der Bund als zwingende Lohnuntergrenze einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 22 Franken pro Stunde festlegt. Das entspricht bei einer 42-Stunden-Woche einem Monatsgehalt von 4000 Franken. Der Mindestlohn soll regelmässig der Teuerung angepasst werden. Für besondere Arbeitsverhältnisse sollen Ausnahmeregelungen möglich sein, beispielsweise bei Massnahmen für die Eingliederung von Behinderten.
Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat folgte in der Herbstsession 2013 diesem Antrag mit 31 zu 13 Stimmen. Zudem verabschiedete der Ständerat die Motion 13.3668 seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, "Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente". Der Bundesrat wird darin aufgefordert,
1. die Vollzugsdefizite bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarktbereich detailliert aufzuzeigen;
2. einen Massnahmenplan zu deren zügiger Behebung in Bund und Kantonen vorzulegen;
3. auch Massnahmen zur Beschleunigung der GAV- und NAV-Verfahren vorzulegen.
Die WAK-NR hat sich an der Sitzung vom 8. Oktober 2013 im Restaurant Sunnegga oberhalb Zermatt mit dieser Initiative und auch mit der Motion 13.3668 befasst. Sie folgt dem Entscheid des Ständerates und lehnt mit 18 zu 7 Stimmen die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Kommission ändert die ständerätliche Motion ab und streicht die dritte Ziffer. Die so bereinigte Motion wird mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Kommission verzichtet also darauf zu verlangen, dass vom Bundesrat Massnahmen zur Beschleunigung der GAV- und NAV-Verfahren vorzulegen sind. Dieser Entscheid zur Streichung von Ziffer 3 fiel mit 16 zu 9 Stimmen. Anträge auf Einreichung von Kommissionspostulaten, welche die Förderung von regionalen und branchenspezifischen Minimallöhnen in Gesamtarbeitsverträgen oder in Branchen, die keine Gesamtarbeitsverträge kennen, zum Ziel hatten, wurden von der Kommission mit 14 zu 10 bzw. 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Einreichung eines Kommissionspostulates, das die Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von GAV zum Ziel hatte. So viel zum Ablauf der Sitzung.
Nun zu den Argumenten: Die Initianten wollen mit ihrer Initiative dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Sie hoffen, die Armut zu verringern, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Der Minderheitssprecher wird diese Argumente im Detail darlegen.
Die Kommissionsmehrheit vertritt die Meinung, dass das Erfolgsmodell Schweiz nicht mit staatlichen Eingriffen gefährdet werden darf. Der flexible, anpassungsfähige Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Pfeiler unseres Wohlstands. Hohe Erwerbsquote, tiefe Arbeitslosigkeit und ein hohes Lohnniveau sind die positiven Ausprägungen unserer Wirtschaftspolitik. Die Löhne werden bei uns direkt zwischen den Sozialpartnern verhandelt, also zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern oder, falls Gesamtarbeitsverträge vorhanden sind, zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften. Den Vorteil dieser sozialpartnerschaftlichen Lohnfindung sieht die Kommissionsmehrheit darin, dass bei der Lohnfindung auf Branchen, auf Regionen und auf spezielle Bedürfnisse eingegangen werden kann.
Es wurde in der Kommission festgestellt, dass beispielsweise Swissmem dieses Jahr mit den Gewerkschaften einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt hat. Darin wurde für das Tessin und den Jura ein Mindestlohn von 3300 Franken festgeschrieben, während in anderen Regionen andere Mindestlöhne gelten - und nun sollen diese Absprachen der Sozialpartner mit einem gesetzlichen Mindestlohn übersteuert werden! Tatsache ist, dass der Medianlohn in der Grossregion Zürich um 21 Prozent höher ist als im Tessin. Da stellt sich natürlich die Frage, warum der Mindestlohn in den beiden Regionen gleich hoch sein soll.
Die Kommissionsmehrheit sieht in der Volksinitiative auch einen Angriff auf das hochgelobte duale Bildungssystem. Stellen Sie sich vor, dass ein Schulabgänger 4000 Franken pro Monat verdient. Was soll ihn veranlassen, eine Lehre zu absolvieren und vier Jahre lang deutlich weniger zu verdienen? Und was soll die Betriebe motivieren, beispielsweise zweijährige Attestausbildungen anzubieten, wenn sie den Abgängern direkt nach der Ausbildung 4000 Franken bezahlen müssen, obschon die Wertschöpfung, die diese Abgänger erbringen, je nachdem deutlich tiefer ist?
Es ist also nicht nur das Prinzip des Mindestlohnes, das bei der Kommissionsmehrheit auf Ablehnung stösst, sondern auch die Höhe des Mindestlohnes. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsplatzes Schweiz dürfte massiv leiden, wenn Mindestlöhne eingeführt werden, die 40 Prozent oder mehr über denjenigen anderer Staaten liegen. Unser Hauptkonkurrent Deutschland beispielsweise kennt bis heute keine Mindestlöhne. Es gibt lediglich Branchenverträge mit Mindestlöhnen. Aber Sie haben es gehört: Die Spitzen von SPD und Union haben in der vergangenen Nacht in den Koalitionsverhandlungen einen gesetzlichen Mindestlohn von 8.50 Euro genehmigt. Das entspricht umgerechnet Fr. 10.50 - das im Vergleich zu den 22 Franken, die mit der Initiative bei uns in der Schweiz gefordert werden, und das bei unserem Hauptkonkurrenten, bei unserem Hauptgeschäftspartner! In unserem nördlichen Nachbarland wurden Vorbehalte gegen den Mindestlohn nicht nur von der Deutschen Bundesbank geäussert, die das Erfolgsmodell Deutschland gefährdet sieht, sondern auch von den Gewerkschaften. Sie befürchten ein Eigentor, einen Machtverlust, wie die "Frankfurter Allgemeine" letzte Woche berichtet hat.
Schliesslich stösst sich die Kommissionsmehrheit auch daran, dass mit der Mindestlohn-Initiative praktisch die Pflicht zu Gesamtarbeitsverträgen stipuliert wird, indem Bund und Kantone konkret beauftragt werden, Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen zu fördern. Je nach Lesart kann das bedeuten, dass Bund und Kantone dafür sorgen müssen, dass in allen Branchen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden.
Aus all diesen Gründen hat die Kommission die Volksinitiative mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Noch ein Wort zur Motion 13.3668 des Ständerates: Ihre Kommission änderte die Motion aus dem Ständerat ab. Sie strich die dritte Forderung und stimmte der so geänderten Motion mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Entscheid zur Streichung der dritten Ziffer fiel mit 16 zu 9 Stimmen. Die Argumente der Minderheit werden Sie anschliessend noch hören.
Die beiden ersten Forderungen der Motion werden von der Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt. Es gibt schon eine Arbeitsgruppe, welche die flankierenden Massnahmen zu überprüfen hat und Defizite im Vollzug aufdecken soll. Dieser Bericht soll in Kürze erscheinen. So ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die laufenden Arbeiten mit der Annahme der Motion unterstützt werden können. Man solle das tun nach dem Motto: "Nützt es nichts, so schadet es nichts." Eine Minderheit von 8 Kommissionsmitgliedern lehnt auch die ersten beiden Punkte ab, nach dem Motto: "Nützt es nichts, so kann man es auch seinlassen." Sie will nötigenfalls weiterlegiferieren, sobald der in Aussicht gestellte Bericht veröffentlicht ist. Auf die Einreichung eines Minderheitsantrages hat sie jedoch verzichtet.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist also der Meinung, dass die dritte Forderung der Motion gestrichen werden muss, dass es keinen Auftrag an den Bundesrat braucht, Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit den GAV und den NAV vorzulegen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, die abgeänderte Motion anzunehmen und den Antrag der Minderheit Pardini abzulehnen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe libéral-radical
Notre commission a traité l'initiative populaire demandant l'introduction d'un salaire minimum à 22 francs de l'heure. Elle a également traité la motion 13.3668 du Conseil des Etats qui charge le Conseil fédéral d'aborder la problématique des mesures d'accompagnement et la manière d'accélérer les procédures en matière de conventions collectives de travail.
Comme le Conseil des Etats, comme le Conseil fédéral, notre commission a décidé à une très large majorité de ne pas donner suite à cette initiative. Elle a en plus adopté une version modifiée de la motion du Conseil des Etats.
La commission partage les préoccupations de lutter contre la sous-enchère salariale mais elle estime que ce n'est pas le bon moyen d'y parvenir. Les causes de la pauvreté en Suisse sont multiples, elles ne peuvent être que partiellement expliquées par les bas salaires. Les personnes non actives, les situations familiales, le bas niveau de formation contribuent largement à l'état de pauvreté. Si les plus hauts salaires sont fixés par les entreprises, les plus bas dépendent véritablement du bon fonctionnement du partenariat social. Ainsi, la possibilité pour les pouvoirs publics de donner une force obligatoire pour l'application de conventions collectives de travail aide les partenaires sociaux à consolider les salaires et les conditions de travail par branche et par région. La fixation d'un salaire minimum linéaire et généralisé sur tout le pays diminuerait la marge de manoeuvre dans les négociations. Le partenariat social est un atout de la place économique suisse. En comparaison internationale, le marché du travail enregistre d'excellents résultats. Le taux d'activité en Suisse est élevé, le chômage y est bas et les salaires sont en progression. Le niveau des salaires en comparaison avec nos proches voisins y est plutôt élevé. Pour que le marché de l'emploi reste aussi positivement demandeur, il est important que nos entreprises restent compétitives vis-à-vis de leurs concurrents des pays qui nous entourent. Or l'introduction d'un salaire minimum en Suisse représentant plus du double de celui pratiqué par nos voisins, notamment français, toucherait principalement les petites entreprises qui composent une grande part de l'économie suisse. Certaines branches plus exposées à la concurrence internationale, comme le tourisme, seraient particulièrement touchées. Il est démontré selon plusieurs analyses, faites par d'autres pays, que l'introduction d'un salaire minimum aurait des effets négatifs sur l'emploi. Ce sont surtout les personnes les moins qualifiées qui seraient les premières touchées.
L'introduction d'un salaire minimum qui deviendrait la règle aurait des effets de nivellement des salaires moyens vers le bas. Cela serait non seulement contraire à l'objectif de l'initiative, mais cela pourrait en plus pénaliser une partie des travailleurs.
Comme le Conseil des Etats et le Conseil fédéral, la commission, par 18 voix contre 7, vous demande de recommander le rejet de cette initiative.
Nous avons également traité la motion 13.3668 du Conseil des Etats qui charge le Conseil fédéral d'établir une analyse détaillée de l'application des mesures d'accompagnement sur le marché du travail et de proposer des mesures permettant d'accélérer les procédures en matière de CCT. Une proposition de la modifier a été faite se rapportant à la suppression du troisième point: la volonté d'intervention légale sur les procédures en matière de CCT. La majorité de la commission a pris en compte le fait qu'il existe déjà une proposition du conseiller aux Etats Fournier qui va dans ce sens. Cette problématique est déjà discutée dans le processus parlementaire et ce point est donc superflu.
Nous vous demandons d'adopter cette motion modifiée du Conseil des Etats, qui a été adoptée en commission par 16 voix contre 9.
Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Es wird Sie kaum überraschen, dass ich die Volksinitiative zur Annahme empfehle. Lassen Sie mich diesbezüglich aber einige Missverständnisse ausräumen. Wir gehen davon aus, dass man grundsätzlich 4000 Franken verdienen müsste, um ein Leben in Würde bestreiten zu können. In der Schweiz gibt es jedoch weit über 300 000 Menschen, die für eine Vollzeitstelle weniger als 4000 Franken verdienen. Sie arbeiten und verdienen dabei weniger als 22 Franken pro Stunde. Diesen Zustand müssen wir eliminieren.
Exponenten bürgerlicher Parteien sagten mir gestern Abend, sie hätten ihrem privaten Reinigungspersonal bereits vor zehn Jahren 25 Franken bezahlt. Da verstehe ich nicht, warum sie sich heute dagegen wehren, 22 Franken pro Stunde allen Arbeiterinnen und Arbeitern zu garantieren.
Wer sind denn diese Menschen, die weniger als 4000 Franken verdienen? Es sind vor allem Frauen. Es sind Verkäuferinnen, durch Berufslehre gut ausgebildet, zusätzlich qualifiziert durch die tägliche Berufserfahrung, oft mehrsprachig, die in Schuhgeschäften und Kleiderläden uns alle bedienen und mit 3500 Franken Monatslohn trotz ihrem beruflichen 100-Prozent-Engagement nicht genug verdienen, um davon leben zu können. Es steht zwar seit Jahrzehnten in der Bundesverfassung, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich viel verdienen sollten. Der Verfassungsgrundsatz wird aber nach wie vor nicht eingehalten. Das ist ebenfalls ein wichtiger Grund, der für die Volksinitiative spricht. Sie erlaubt es, der Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter in Lohnfragen etwas näher zu kommen.
Und nun zur hochgelobten Sozialpartnerschaft, die auch Herr Wandfluh heute Morgen in seinem Votum zitiert hat: Seit Wochen höre ich seitens bürgerlicher Politikerinnen und Politiker das Hohelied auf die Sozialpartnerschaft. Sie sei die Basis des Erfolgsmodells Schweiz. Schön! Aber analysieren wir die Situation der real gelebten Sozialpartnerschaft und wie sie sich in der Schweiz entwickelt. Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz hat riesige Löcher, und die Arbeitgeber weigern sich seit Jahren, diese riesigen Löcher zu stopfen. Ausser Lippenbekenntnissen erlebe ich nichts weiter. Diese Löcher entstehen, weil die hochgelobte Sozialpartnerschaft eben nicht über jeden Zweifel erhaben ist. In den letzten zehn Jahren blieb der Anteil der einem GAV unterstellten Mitarbeitenden bei 50 Prozent stehen. Die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz hat also keine Sozialpartnerschaft, keinen Gesamtarbeitsvertrag und damit auch keinen gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Lohn, sondern ist der Willkür des Arbeitsmarktes ausgesetzt.
Seit Jahrzehnten setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass Branchen wie der Detailhandel endlich eine Sozialpartnerschaft einrichten, Gesamtarbeitsverträge abschliessen und Mindestlöhne definieren. Aber in diesen Branchen rührt sich nichts. Es gibt löbliche Ausnahmen, Herr Wandfluh hat sie erwähnt, so zuletzt die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, die mit dem historischen, 1937 abgeschlossenen Friedensabkommen als Wiege der Sozialpartnerschaft gilt. Es ist uns da nach 76 Jahren wahrhaftig gelungen, im neuen Gesamtarbeitsvertrag der MEM-Industrie endlich Mindestlöhne festzuschreiben. Als Verhandlungsleiter erlebte ich jedoch persönlich die in dieser Branche stattfindende, alles andere als zukunftsgerichtete sozialpartnerschaftliche Diskussion über Mindestlöhne. Ich musste weit über 100 Stunden hart verhandeln, um schlussendlich die Verhandlungen scheitern zu lassen und eine Mediation durch Bundesrat Schneider-Ammann zu verlangen, bevor wir uns mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband auf Mindestlöhne einigen konnten. So viel zu den Erfahrungen, die ich als Gewerkschafter täglich am Verhandlungstisch mit diesen hochgelobten Sozialpartnern mache.
Wie sieht es mit den ökonomischen Auswirkungen der Initiative aus? Unsere Volksinitiative tut der Schweizer Wirtschaft gut. Sie ist auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Sie ist ein ökonomischer Stabilisator. Bundesrat Schneider-Ammann wiederholt fast wöchentlich, dass die Schweiz eine Insel der Glückseligen sei. Die Schweiz sei dank ihrer effizienten Wirtschaft gut und schnell aus der Krise gekommen. Er unterstreicht dabei richtigerweise die zentrale Rolle des Binnenmarktes für die schweizerische Volkswirtschaft. Gerade der Binnenmarkt sei ein wesentlicher Faktor für die ökonomische Stabilität dieses Landes. Das sehe ich auch so. Der Binnenmarkt beruht vor allem auf der Kaufkraft und auf der Konsumentenstimmung im Inland. Das bedeutet, dass die Leute genügend Geld haben müssen, um Konsumgüter anzuschaffen und damit den Binnenmarkt stützen zu können. Auch aus ökonomischer Sicht hilft die Volksinitiative, die Schweiz zu stärken.
Weiter führt unser Volkswirtschaftsminister gerne den offenen und flexiblen Arbeitsmarkt als Stärke der Schweiz an. Wir gehen mit dem Bundesrat einig, dass es für die schweizerische Volkswirtschaft gut ist, einen offenen Arbeitsmarkt zu haben. Wir glauben aber auch, dass die negativen Folgen der Öffnung, d. h. der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, mit aller - mit aller! - Konsequenz behoben werden müssen. Die Sozialpartnerschaft greift, weil löchrig, wie ich erwähnt habe, nur zur Hälfte. Die Hälfte der Arbeitnehmenden ist diesem flexiblen und offenen Arbeitsmarkt schutzlos ausgesetzt. Die Initiative bietet dieser ausgelieferten Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen wichtigen Schutz. Das ist ein weiterer Grund, warum es eine klare Lohnuntergrenze, wie sie die Initiative vorsieht, braucht.
Und nun zu den möglichen negativen Auswirkungen, die immer wieder ins Feld geführt werden: Es wird behauptet, die Initiative hätte einen negativen Beschäftigungseffekt. Man sollte diese Problemstellung nicht aus dem Bauch heraus, sondern wissenschaftlich angehen. Viele internationale empirische Studien widerlegen nämlich die klassische Lehrbuchmeinung, wonach ein Mindestlohn negative Effekte auf die Beschäftigung habe. Neue Untersuchungen zeigen nicht nur, dass negative Beschäftigungseffekte ausbleiben, sondern auch, dass ein Mindestlohn die Beschäftigung unter Umständen sogar erhöhen kann.
Weiter wird auch behauptet, ein Stundenlohn von 22 Franken wäre ein Magnet für ausländische Arbeitnehmende. Ich finde es grundsätzlich sehr merkwürdig, wenn man annimmt, dass gute Löhne ein Magnet seien. Ich ging bisher davon aus - die Behörden und der Bundesrat haben das immer wieder bestätigt -, dass die Konjunktur in der Schweiz spielt, und zwar auch bei der Ein- und Auswanderung. Das heisst, dass nicht der Lohn, sondern die offenen Stellen in der Schweiz der entscheidende Faktor für Ein- und Auswanderung sind. Viele Seco-Studien zeigen, dass die Migration bei einer niedrigen Arbeitslosenzahl und bei vielen offenen Stellen wächst, bei einem geringen Stellenangebot hingegen abnimmt. Das funktioniert in der Schweiz relativ gut; das zeigt sich auch, wenn man bis zur Abschaffung des Saisonnierstatuts zurückblickt.
Ich warne übrigens davor, die Diskussion über die Migration so zu führen, wie es hier jetzt getan wird. Das kann für uns alle sehr negative Folgen haben. Wer die Diskussion so führt, spielt nur der SVP und den Urhebern der Ecopop-Initiative in die Hände. Diese Kreise benützen das vorgebrachte Argument, um Stimmung gegen Ausländerinnen und Ausländer zu machen.
Zum Schluss erlaube ich mir, unseren neugewählten Ratspräsidenten zu zitieren. Bei seiner Eröffnungsrede bezog er sich auf die Präambel unserer Verfassung mit den Worten: "... gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen ..." Wenn wir unsere Stärke wirklich am Wohl der Schwachen messen, wenn also tatsächlich ein Leben in Würde für alle unser Ziel ist, wenn tatsächlich jeder Erwerbstätige mit seinem Lohn seine Familie ernähren können soll, ohne dass er zum Sozialamt muss, dann müssen wir im Recht eine Lohnuntergrenze festlegen, weil die Sozialpartnerschaft, wie sie heute gelebt wird, leider nicht mehr ausreicht.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, meine Minderheit zu unterstützen und die Motion integral anzunehmen.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich benütze gerne die Gelegenheit, unserem Kollegen Hans Egloff zum Geburtstag zu gratulieren! (Beifall)
Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD
Die BDP-Fraktion wird die Mindestlohn-Initiative geschlossen zur Ablehnung empfehlen. Die Zielsetzung der Initianten in Ehren - die Armut soll bekämpft werden, jeder soll vom Lohn seiner Arbeit leben können -, aber wir sind der klaren Auffassung, dass diese Initiative dieses Ziel nicht erreichen kann, dass sie nicht das richtige Mittel ist. Sie könnte sogar die gegenteilige Wirkung haben.
Der Schweizer Arbeitsmarkt funktioniert heute gut, er ist dynamisch und anpassungsfähig. Damit sind wir in Europa eine Ausnahmeerscheinung. Unser Arbeitsmarkt ist massgeblich für unsere Wettbewerbsfähigkeit, die ihrerseits ein wichtiger Grund für unseren Wohlstand ist. Der Arbeitsmarkt erweist sich trotz der internationalen Wirtschaftskrise als sehr aufnahmefähig. Die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist bei uns im Vergleich zu anderen Ländern tief. Die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt funktionieren bei uns. Es drängt sich überhaupt keine grundsätzliche Änderung auf; auf Experimente sollten wir unbedingt verzichten.
Ein wichtiger Grund dafür, dass bei uns der Arbeitsmarkt im Lot ist, ist sicher der Umstand, dass der Staat sich aus der Lohnbildung in der Privatwirtschaft heraushält. Die Arbeitsbedingungen und die Löhne werden bei uns erfolgreich unter den Sozialpartnern ausgehandelt. In vielen Branchen gibt es Gesamtarbeitsverträge. Dieses System funktioniert, es hat sich während Jahrzehnten bewährt. Beim sozialpartnerschaftlichen Aushandeln der Löhne kann optimal auf die wirtschaftlichen Realitäten in den betroffenen Branchen und Regionen Rücksicht genommen werden. Natürlich verlangt ein sozialpartnerschaftliches System sowohl verantwortungsvolle Arbeitgeber- als auch verantwortungsvolle Arbeitnehmerorganisationen. Es verlangt eine Kultur des Dialogs. Darin haben wir es recht weit gebracht. Wir gehen mit dieser Sozialpartnerschaft sorgfältig um. Diese Stärken unseres Systems dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.
Unser relativ flexibles Arbeitsmarktsystem kommt auch den Arbeitsuchenden zugute. Die Unternehmungen stellen eher Leute ein, wenn sie wissen, dass die Strukturen im Notfall auch wieder angepasst werden können. Deshalb werden bei uns Arbeitsuchende früh eingestellt. Das wirkt sich positiv in Bezug auf die Arbeitslosigkeit aus. In anderen europäischen Ländern wird oft niemand eingestellt, weil dort die Flexibilität fehlt und man keine Risiken eingehen will.
Die Initiative verlangt die Einführung eines Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde. Das ist im Vergleich zu anderen Staaten, die Mindestlöhne kennen, extrem hoch. Die USA kennen zum Beispiel einen Mindestlohn von 14 Dollar. In Luxemburg und Frankreich liegt er bei 10 Euro. Ein Mindestlohn von 22 Franken würde für einen relativ grossen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lohnanpassungen zur Folge haben. Besonders Branchen mit geringer Wertschöpfung würden in Schwierigkeiten geraten. Sie müssten wohl Strukturanpassungen vornehmen und Rationalisierungsmassnahmen treffen, die auch im Personalbereich negative Auswirkungen haben könnten. Das wollen wir nicht. Mit einem im internationalen Vergleich so hohen Mindestlohn würde unser Arbeitsmarkt für Ausländer noch attraktiver, und damit würde der Druck auf unsere Arbeitsplätze noch grösser. Insbesondere Grenzgebiete, aber auch ländliche Regionen allgemein - in der Tourismusbranche zum Beispiel oder in der Landwirtschaft, aber auch im Detailhandel - würden unter diesen negativen Auswirkungen der Initiative leiden. Im Bereich der Personenfreizügigkeit ist es sowieso wichtig, dass wir zu den flankierenden Massnahmen Sorge tragen und sie auch dauernd den neuen Situationen anpassen. Aber die bewährte Personenfreizügigkeit würde durch einen vergleichsweise sehr hohen Mindestlohn in unserem Land nochmals sehr strapaziert.
Für die BDP-Fraktion ist der Fall klar: Diese Initiative vermag nicht zu überzeugen. Auf den ersten Blick mag ein staatlich verordneter Mindestlohn erstrebenswert erscheinen. Aber auf den zweiten Blick muss man zum Schluss kommen, dass ein so hoher Mindestlohn für die Wirtschaft nicht verkraftbar ist und dieser auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlussendlich zum Nachteil werden könnte.
Darum empfehlen wir von der BDP-Fraktion die Initiative zur Ablehnung.
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Die grüne Fraktion unterstützt die Mindestlohn-Initiative. Bund und Kantone sollen die Löhne schützen und die Festlegung von Mindestlöhnen in GAV fördern. Der gesetzliche Mindestlohn soll 22 Franken pro Stunde bzw. 4000 Franken im Monat betragen. Dabei geht es um die Verhinderung von Lohndruck für alle und die Stärkung des GAV-Systems. Der Bundesrat stimmt der Zielsetzung zu, dass alle von ihrem Lohn in Würde leben können. Seiner Ansicht nach führt jedoch nur die Sozialpartnerschaft zu diesem Ziel. Dass er die Bedeutung der GAV anerkennt, nehmen wir gerne zur Kenntnis.
Mitte der Neunzigerjahre waren die GAV noch totgesagt, heute sind sie wieder attraktiv. Das hängt mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zusammen. Trotzdem untersteht nur etwa die Hälfte der Lohnarbeitenden einem GAV. Zudem enthalten nicht alle GAV Mindestlöhne: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmenden haben heute keinen Mindestlohn. Die Initiative würde daher nicht nur im Dienstleistungsbereich, bei grossen Teilen des Verkaufs oder bei privaten Dienstleistungen helfen, sondern auch in der Industrie, beispielsweise bei der Textil- und der grafischen Industrie oder bei der Chemie- und Pharmaindustrie. Es ist enttäuschend, dass der Bundesrat diese Problematik in der Botschaft gar nicht diskutiert. Zudem ist die Furcht nicht begründet, die Lohnverhandlungen würden wegen des Mindestlohns dahinfallen. Alle Löhne oberhalb von 4000 Franken bleiben Verhandlungssache. Die 4000 Franken stellen gewissermassen das Auffangnetz dar.
Immer mehr Unternehmen anerkennen einen Mindestlohn von 4000 Franken; zu beobachten ist das aktuell im Detailhandel. Trotzdem verdienen rund 400 000 Personen bei voller Erwerbstätigkeit nicht so viel. Von weniger als 4000 Franken lässt sich kaum in Würde leben. Primär Frauen und generell wenig qualifizierte Personen würden von der Annahme der Initiative profitieren. Manche von ihnen beziehen Ergänzungsleistungen oder wirtschaftliche Sozialhilfe. Die betreffenden Institutionen, das heisst Bund, Kantone und Gemeinden, würden entlastet. Vorteile hätten auch jene, die nur knapp mehr als 4000 Franken verdienen. Viele dieser Löhne würden bei einer Annahme der Initiative ebenfalls angehoben.
In der Kommission sagte der Herr Bundesrat: "3,1 Prozent Arbeitslosigkeit bezeichne ich als Quasi-Vollbeschäftigung. Eine gewisse Sockelarbeitslosigkeit braucht es, damit der Arbeitsmarkt spielen kann." Das ist eine einseitige Parteinahme. Auch Löhne unterliegen Marktgesetzen, und es liegt auf der Hand, dass die Position der Arbeitnehmenden umso schwächer ist, je mehr Arbeitslose es gibt.
In der Kommission wurde auch vorgebracht, die Initiative bringe das duale Bildungssystem in Gefahr. Das ist nicht so. Bei der klassischen Berufslehre bestehen Probleme - aber wegen der fehlenden Akzeptanz im Ausland und wegen des Bologna-Systems. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation muss für das duale Bildungssystem werben und auf internationaler Ebene für die Anerkennung der Berufsabschlüsse kämpfen. Unabhängig vom Mindestlohn bleibt die Berufsbildung ein Schlüssel für das Arbeitsleben. Als Eltern, als Lehrer, als Politikerinnen sind wir aufgerufen, die Jungen von der Bedeutung einer Berufslehre zu überzeugen.
In der Kommission wurden auch regionale Ungleichheiten angesprochen - vorher auch von Herrn Hassler. Die Überprüfung mit den Daten der Lohnstrukturerhebung zeigt, dass die Unterschiede nicht gross sind. Ausreisser sind touristische Gemeinden, aber da wird die Situation dank des neuen Gastro-GAV mit Mindestlöhnen seit 2010 Jahr für Jahr besser. Regionale Unterschiede sind kein Argument gegen die Initiative.
Ich komme zum Schluss: Das Vertrauen von vielen Schweizer Arbeitnehmenden in die Wirtschaft ist erschüttert, die Auswirkungen der Zuwanderung auf Löhne, die Wohnungssituation usw. werden sehr sensibel zur Kenntnis genommen. Die vorberatende Kommission hat die Chance verpasst, mit einem besseren Schutz von Arbeitsbedingungen und Löhnen Vertrauen zurückzugewinnen. Das kann sich rächen. Wir müssen an die weiteren Abstimmungen denken, die folgen werden. Mit leeren Händen wird es schwierig, die bilateralen Verträge zu halten.
Stimmen Sie der Initiative zu!
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Le groupe des Verts soutient l'initiative sur les salaires minimums. Les opposants à cette initiative la rejettent parce qu'ils souhaitent une faible intervention de l'Etat. Les Verts vous proposent de l'accepter exactement pour la même raison.
C'est en effet surtout la situation actuelle qui suscite un interventionnisme excessif de l'Etat. Aujourd'hui, un salarié sur dix gagne moins de 4000 francs par mois, ce qui correspond à plus de 400 000 personnes. Nous devons le concéder, un salaire de moins de 4000 francs par mois permet vraiment difficilement de vivre dignement. Dès lors, c'est l'Etat qui est condamné à intervenir moyennant des dépenses importantes, que ce soit pour financer des logements à loyer modéré ou pour payer les assurances des ménages qui ne peuvent y parvenir.
Ce faisant, l'Etat cautionne d'une certaine manière les entreprises ayant les politiques salariales les plus inéquitables, en apportant des compléments aux salaires insuffisants qu'elles versent, ceci au détriment des entreprises qui assument, elles, leur responsabilité sociale. Ce phénomène place des dizaines de milliers de personnes qui pourtant travaillent dans des situations de dépendance vis-à-vis de l'Etat.
Les Verts veulent favoriser l'autonomie des personnes et réduire le nombre de celles qui sont contraintes de solliciter des soutiens de la part de l'Etat. Si l'on souhaite limiter l'interventionnisme de ce dernier, il faut que les acteurs économiques eux-mêmes prennent leurs responsabilités. Pour les entreprises, cela signifie notamment payer correctement les employés. L'initiative sur les salaires minimums y contribuerait, et c'est dans ce sens que nous la soutenons.
Cette initiative n'est certainement pas un frein à la compétitivité de la Suisse. Le goût du travail, le sens de l'engagement et la fiabilité de ses collaborateurs font la force de toute entreprise. Verser à un collaborateur un salaire qui ne lui permet pas de vivre constitue un manque de reconnaissance crasse envers les prestations qu'il fournit. Nous travaillons non seulement pour subvenir à nos besoins, mais aussi parce que nous avons besoin de mettre en oeuvre nos capacités et nos compétences professionnelles et d'être reconnus pour cela. Des salaires qui remettent en question ces aspirations légitimes ne peuvent constituer un système économiquement durable parce que ces salaires insuffisants minent les bases de l'engagement des employés, indispensable au succès des entreprises.
Définir un salaire minimum, c'est donc contribuer à responsabiliser les entreprises, à réduire les interventions de l'Etat, à favoriser l'autonomie des ménages et à renforcer l'engagement des collaborateurs. Les conventions collectives sont certes un bon instrument, mais nous avons besoin d'une impulsion supplémentaire.
Il est particulièrement nécessaire aujourd'hui de donner un signal positif à la population, alors que la question de la pression sur les salaires sera au centre des débats sur la poursuite des Bilatérales.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich sage es gleich vorweg: Die SVP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" entschieden ab. Die Festsetzung der Löhne ist Sache der Unternehmen und der Sozialpartner und nicht Sache des Staates, der Verwaltung oder des Bundes.
Die Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen. Das heisst also nichts anderes, als dass Wirtschaft und Sozialpartner bevormundet werden sollen. Das wäre das Ende des liberalen Arbeitsmarktes, das Ende des Erfolgsmodells Schweiz mit breitem Wohlstand und tiefer Arbeitslosigkeit. Ein flexibler und freiheitlicher Arbeitsmarkt, bei dem die Sozialpartner in Verantwortung für die Arbeitsplätze Rahmenbedingungen festlegen, war stets ein grosser Vorteil des Werkplatzes Schweiz. Wir haben heute praktisch Vollbeschäftigung und wenig Arbeitslosigkeit, besonders auch bei den Jugendlichen. Das ist vor allem auch auf die unternehmerische Freiheit zurückzuführen, und das alles ist nicht einfach selbstverständlich.
Mit der vorliegenden Mindestlohn-Initiative soll diese unternehmerische Freiheit nun torpediert werden, denn ginge es nach den Initianten, würde künftig der Staat direkt in die Festsetzung der Löhne von Privatunternehmen eingreifen. Das wäre für den Werkplatz Schweiz im internationalen Konkurrenzumfeld des 21. Jahrhunderts fatal. Das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes wäre gefährdet, und Arbeitsplätze würden damit bedroht. Gerade unsere KMU und das Gewerbe, die einen Grossteil der Schweizer Volkswirtschaft ausmachen, wären von einem gesetzlichen Mindestlohn stärker betroffen als Grossunternehmen. Die Auswirkungen sind absehbar: Arbeitsplätze würden gefährdet, und die Integration einiger bereits heute benachteiligter Personengruppen würde erschwert.
Mit der Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen entstünde auch Druck auf das Gesamtlohnsystem, weil in der Folge auch die weiteren Lohnstufen angehoben werden müssten. Das heisst, ein Lohn muss immer auch generell in das Lohngefüge eines Unternehmens passen. Insgesamt aber haben wir es mit einer Verteuerung der Arbeitskosten zu tun, wenn Sie die anderen Löhne anheben müssen. Das wäre ein gravierender Nachteil im wirtschaftlichen Umfeld, das sich ohnehin immer härter präsentiert. Sie wissen, dass uns zum Beispiel die Frankenstärke zu schaffen macht. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen würde vermindert.
Was das heisst, wissen vor allem die Unternehmer, welche täglich in ihren Betrieben stehen, mit viel Idealismus ihre Betriebe führen und um Aufträge kämpfen. Sie tun dies selbstverständlich auch dafür, dass sie ihren Mitarbeitenden - sie sind das beste Kapital eines jeden Unternehmens - gute und gerechte Löhne bezahlen können. Geht diese Rechnung nicht mehr auf, werden Arbeitsplätze abgebaut - ganz einfach darum, weil man als Unternehmer überleben will. Es passiert also genau das Gegenteil von dem, was die Initianten mit ihrer Volksinitiative wollen.
Warum sollen also die Wirtschaft und die Sozialpartner bevormundet werden? Warum soll der bisher gut funktionierende Werkplatz Schweiz, mit hoher Beschäftigungsquote und niedriger Arbeitslosigkeit, in seiner unternehmerischen Freiheit und in der flexiblen Lohnpolitik beschnitten werden?
Den Initianten geht es auch um die Armutsbekämpfung, wie wir gehört haben. Dazu gilt es festzuhalten, dass sich die Schweiz nach dem Tieflohnbericht des Bundesrates im internationalen Vergleich durch einen niedrigen Tieflohnanteil auszeichnet; zwischen 1996 und 2010 verharrte er praktisch auf dem gleichen Stand. Im OECD-Vergleich gehören wir zu denjenigen Staaten, die die geringsten Lohnunterschiede aufzuweisen haben. Dem gleichen Bericht können wir übrigens auch entnehmen, dass der Bundesrat sein Engagement zur Armutsbekämpfung in den nächsten Jahren noch verstärken wird, unter anderem auch mit Prävention. Dazu werden 9 Millionen Franken bereitgestellt. Gefördert werden die Bildungschancen von sozial benachteiligten Jugendlichen und Erwachsenen; weitere Unterstützungen sind geplant. Einkommensschwache Haushalte können von Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung profitieren; Sozialhilfe und familienergänzende Kinderbetreuung sind auch enthalten. Das muss man einfach auch zur Kenntnis nehmen.
Was die staatlichen Eingriffe bezüglich Mindestlöhne im umliegenden Ausland gebracht haben, liegt auf der Hand: Der angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, es herrscht hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere auch Jugendarbeitslosigkeit, z. B. in Spanien eine solche von über 40 Prozent.
Die Schweiz gehört im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den geringsten Lohnunterschieden und dem niedrigsten Anteil an Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen. Jetzt will man ein Feld bewirtschaften, in dem Eingriffe völlig unnötig sind, und gefährdet und bedroht damit direkt Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich. Laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik und des Seco für 2012 entfallen nur 13 Prozent der Stundenlöhne, die unter dem in der Volksinitiative geforderten Minimum von 22 Franken liegen, auf die Haushaltsgruppe mit dem grössten Armutsrisiko; das sind die Mehrpersonenhaushalte mit nur einem Erwerbseinkommen. Bei den übrigen 87 Prozent der Löhne handelt es sich um Zweit- oder Nebeneinkommen; damit wird diese Gruppe von Lohnbezügern im Vergleich zur Gruppe, die nur einen Hauptlohn bezieht, bessergestellt. Gerade für viele Familien ist dieses zusätzliche Einkommen willkommen und schützt sie vor Armut. Wenn diese Arbeitsplätze wegfallen würden, weil sie einfach nicht mehr angeboten werden könnten - ja, dann würde die Armut tatsächlich zunehmen.
Der von den Initianten angestrebte Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder von 4000 Franken pro Monat wäre weltweit der höchste Mindestlohn. Das hat weitere negative Auswirkungen. Übrigens liegt dieser geforderte Mindestlohn gemäss Seco 70 Prozent über dem höchsten Mindestlohn in Europa. Was das für die künftige Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt bedeuten würde, kann man sich leicht ausrechnen; diese würde ein gigantisches Ausmass annehmen.
Mindestlöhne fördern die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Werden die Löhne künstlich erhöht, werden die Anforderungen an die Arbeitnehmenden zunehmen und damit auch der Druck auf die leistungsschwächsten Mitarbeitenden.
Das beste Rezept oder die besten Voraussetzungen für gute Löhne sind also zuerst die Ausbildung, dann die Leistungsbereitschaft, dann die Verantwortung, die ein Mitarbeitender zu tragen bereit ist, und dann natürlich auch noch die Weiterbildung, die meistens auch vom Arbeitgeber befürwortet und finanziert wird. Ich erinnere hier natürlich auch gerne an unser erfolgreiches duales Berufsbildungssystem, das gerade für die jungen Berufseinsteiger viele Vorteile bietet. Unser System kommt schlussendlich den Arbeitsuchenden zugute: Die Unternehmen stellen eher Leute ein, wenn sie wissen, dass sie im Notfall die Strukturen auch wieder anpassen können.
Die Mindestlohn-Initiative differenziert nicht nach Region, Branche oder Berufserfahrung. Je nach Region schwankt die Kaufkraft erheblich; besonders auch die Mietpreise sind sehr unterschiedlich. Der Tourismus, die Landwirtschaft, die Gastronomie und der Detailhandel würden generell unter den negativen Auswirkungen zu leiden haben. Das ist einfach nicht zu verantworten.
Ich fasse also zusammen: Gesetzliche Mindestlöhne in der Bundesverfassung festzuschreiben bedeutet das Ende der Sozialpartnerschaft. Das duale Berufsbildungssystem wird zerstört; es wird Jugendliche geben, die für 700 Franken im Monat keine Lehre mehr machen wollen, wenn sie als Ungelernte 4000 Franken erhalten können. Mindestlöhne schaffen Anreize, Jobs im Niedriglohnbereich zu automatisieren oder gar auszulagern - das findet ja bereits heute statt. In Deutschland spricht man von Mindestlöhnen in der Grössenordnung von 8.50 Euro pro Stunde oder 1800 Euro pro Monat. Sogar der deutsche Arbeitsmarktforscher Jochen Kluve warnt vor diesem Eingriff in den Arbeitsmarkt: Die Schweiz werde zum Magnet für Arbeitsuchende, weil die Schweiz mit einem solchen Mindestlohn sehr attraktiv würde.
Deshalb mein Aufruf: Lassen Sie einen Unternehmer Unternehmer sein. Er trägt die Verantwortung für seinen Betrieb, für seine Arbeitnehmer und ist immer bereit, viel mehr zu leisten als andere, wenn nötig auch nach Feierabend und am Samstag. Er investiert auch seine finanziellen Mittel zum Wohl des Unternehmens und zum Wohl seiner Arbeitnehmenden. Sorgen wir Politiker für gute Rahmenbedingungen, und stärken wir sie, damit auch in Zukunft genügend Arbeits- und Ausbildungsplätze zu guten Löhnen angeboten werden können.
Es braucht keine staatlichen Eingriffe in die Lohnpolitik. Deshalb lehnt die SVP-Fraktion die Mindestlohn-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Last, but not least hat das Stimmvolk mit dem überdeutlichen Nein zur 1:12-Initiative bestätigt, dass es staatliche Einmischung im Bereich der Löhne nicht will.
Ebenso lehnen wir die Motion 13.3668 der WAK-SR vollumfänglich ab, welche eine Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und eine Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente fordert. Es wurde bis Ende Jahr ein Bericht der Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch in Aussicht gestellt. Auch seitens der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren ist eine Arbeitsgruppe an der Arbeit. Wir wollen, dass zuerst diese Berichte abgewartet werden, bevor weitere Schritte beschlossen werden.
Maier Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Haben Sie auch manchmal das Gefühl, sich im falschen Film zu befinden? In diesem Film beklagen die einen unhaltbare soziale Zustände und steigende Lohnungerechtigkeit in unserem Land. Immer wieder wird beklagt, wie stark doch die Lohnschere in diesem Land auseinandergehe, die Armen ärmer und die Reichen reicher würden. Auf einer Aufgeregtheitsskala von 1 bis 10 spielt dieser Film auf einer gefühlten 10. Die Rezepte, egal ob sie jetzt "1:12" oder "Mindestlohn" heissen, zielen immer auf eines: Sie torpedieren genau jene Konzepte und Strukturen, die uns unseren Wohlstand gebracht haben.
Wenn ich dann jeweils den Film etwas leiser stelle oder ihn ganz abstelle und einen klaren Blick auf die Realität werfe, reibe ich mir die Augen: Rund um uns herum in Europa kämpfen Regierungen und Parlamente gegen Arbeitslosenzahlen im zweistelligen Prozentbereich; sie nagen an den harten Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise; viele notwendige Investitionen in ihre Infrastrukturen können sie nicht mehr finanzieren; viele Menschen, auch junge, haben fast keine Chance mehr, sich je in einen Arbeitsprozess zu integrieren. Dies sind alles Probleme, die uns zum Glück völlig fremd sind. Ich habe den Eindruck, dass fast alle anderen Regierungen ihre Probleme noch so gerne mit unseren Problemen tauschen würden.
Wie sieht die Realität bei uns aus? Gemäss OECD gehört die Schweiz sowohl beim Primäreinkommen als auch beim verfügbaren Einkommen zu den Ländern mit einer unterdurchschnittlichen Ungleichheit der Haushaltseinkommen. Die Ungleichverteilung der Einkommen weist seit Anfang der Achtzigerjahre auch keine steigende Tendenz auf. Bestätigt wird dieser Befund vom Bundesamt für Statistik für den Zeitraum von 1998 bis 2009: Die Verteilung der verfügbaren Einkommen, das heisst nach Abzug sozialer Transfers, war 2009 sogar leicht ausgeglichener als zehn Jahre früher. Auch die Lohnverteilung war in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stabil. Zwar sind die Löhne von hochqualifizierten Arbeitskräften seit Anfang der Neunzigerjahre leicht überdurchschnittlich angestiegen. Diese Entwicklung war aber in allen Industriestaaten zu beobachten. Die untersten Löhne, die untersten 10 Prozent, wuchsen während dieser Zeit mit durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr sogar leicht stärker als der Medianlohn, der um 1,3 Prozent anstieg. Auch die Erwerbsbeteiligung in der Schweiz ist im internationalen Vergleich ausserordentlich hoch: 2010 lag die Erwerbsquote der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren bei 82,2 Prozent gegenüber 70,7 Prozent im Durchschnitt aller OECD-Länder. Das Lohnniveau ist ein ausschlaggebender Faktor zur Erklärung der Erwerbsbeteiligung. Wir belegen also in diversen internationalen Wirtschaftsstatistiken Spitzenplätze: Beschäftigungsgrad, Einkommen, Vermögen, Auslandinvestitionen; Sie können fast nehmen, was Sie wollen. Ich könnte hier noch sehr viele Zahlen anfügen. Wollen wir dies alles gefährden?
Was ist das Ziel dieser Initiative? Es stellen sich noch ein paar andere Fragen, wenn wir das legitime Ziel der Verminderung von Armut in der Schweiz verfolgen; denn das ist ja offenbar - wir haben es gehört - das Ziel der Initiative. Was schützt denn vor Armut? Schützt eine massiv höhere Einstiegsschwelle ins Berufsleben, wie es die Folge dieser Volksinitiative wäre, beispielsweise Jugendliche vor Armut? Ist es nicht genau umgekehrt so, dass vor allem eine möglichst hohe Beschäftigungsrate vor Armut schützt und eine sinnvolle Beschäftigung, das Gefühl, in dieser Gesellschaft gebraucht zu werden, zufrieden und glücklich macht? Ist es nicht eher so, dass wir dank unserem äusserst erfolgreichen dualen Bildungssystem trotz ab und zu tieferer Einstiegslöhne anschliessend sehr gute Aufstiegs- und Einkommensmöglichkeiten haben? Ich bin klar der Meinung, dass wir genau dies mit dieser Initiative massiv gefährden.
Heute kann jemand, auch wenn er in der Schule schlecht war oder wenn er frisch eingewandert ist, in der Schweiz relativ einfach Berufserfahrung sammeln. Er kann dann eine Lehre machen und anschliessend rasch mehr verdienen. Ich verstehe nämlich nicht, warum jemand, der zum Beispiel über den Familiennachzug in die Schweiz gekommen ist, kaum eine Landessprache spricht, direkt mindestens 4000 Franken verdienen soll. Ich verstehe auch nicht, warum Schülerinnen oder Schüler bei ihrem ersten Ferienjob, der es ihnen ermöglicht, sich Ferien oder sonst einen Luxus zu leisten, auch gleich 22 Franken pro Stunde verdienen sollen. Ganz abgesehen davon, dass genau diese wichtigen Jobs, die für den Berufseinstieg von zentraler Bedeutung sind, bei einer Annahme der Initiative von der Bildfläche verschwinden würden.
Wieso soll ich also eine Lehre machen, wenn ich mit einer Lehre nur wenige Franken mehr verdiene als ohne? Oder muss man, wie der Presse zu entnehmen war, das ganze Lohngefüge nach oben verschieben? Wenn ja, wie sollen wir diese hohen Milliardenbeträge finanzieren? Die gleichen Fragen stellen sich bei Zweiteinkommen, die vor allem in Tieflohnbereichen häufig sind. Ausgerechnet diejenigen, die sich sonst möglichst für mindestens anderthalb oder zwei Erwerbseinkommen pro Haushalt einsetzen, führen nun hier ins Feld, ein Haushalt müsse von einem Einkommen leben können.
Weiter missachtet die von der Initiative geforderte bundesweite Regelung alle regionalen und branchenspezifischen Unterschiede. Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich klar der Meinung, dass das ein wesentlicher Punkt dieser Initiative ist. 22 Franken sind ein Lohn, mit dem sich im Raum Zürich eventuell tatsächlich leben lässt, während zum Beispiel in einer ländlicheren Region mit viel tieferen Lebenshaltungskosten, wo weniger reichen würde, 22 Franken schon ein guter Lohn sind. Zudem stellt sich dann, wie heute schon bei der Diskussion über die Skos-Richtlinien, die zentrale Frage, was "arm" und was "normal" ist. Für viele Leute ist es heute normal, ein Auto zu besitzen, im Winter Ski- und im Sommer Badeferien machen zu können. Wer diese Möglichkeit nicht hat, ist in den Augen vieler arm. Da wird es sehr rasch sehr individuell und auch sehr heikel.
Der Wirtschafts-, Vertrags- und Koalitionsfreiheit kommt meiner Meinung nach eine enorm grosse Bedeutung zu. Unsere Arbeitsgesetzgebung ist zurückhaltend, bietet aber umfassenden und somit genügenden Schutz. Dies ist die Grundlage für unseren ausgesprochen flexiblen Arbeitsmarkt mit grossem Spielraum für die Sozialpartner und schlussendlich die Grundlage für den Wohlstand in der Schweiz.
Mit der Initiative können Sie nicht mehr auf spezielle konjunkturelle Situationen eingehen. Wenn wir etwas tun müssen, dann müssen wir unsere Gesamtarbeitsverträge, zusammen mit ihrer Allgemeinverbindlicherklärung, als Kernelement der Schweizer Arbeitsmarktpolitik und des sozialen Friedens stärken. Die darin enthaltenen Mindestbedingungen können den Besonderheiten einer Branche angepasst werden und gehen deutlich über die Standards hinaus, die beispielsweise ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn bieten kann. Für eine solche Stärkung können wir mit einem Ja zur Motion des Ständerates sorgen.
Ich komme zum Fazit: Es ist schwierig, die Frage zu beantworten, was ein gerechter Lohn sei. Wir sollten zu unserer Wirtschafts-, Vertrags- und Koalitionsfreiheit als zentralem Bestandteil unseres wirtschaftlichen Erfolges, der schlussendlich allen zugutekommt und sich beispielsweise in einem enorm hohen Beschäftigungsgrad manifestiert, Sorge tragen und sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Ich möchte hier im Saal nie die Sprengung der Aufgeregtheitsskala erleben, zu der es käme, sollten wir einmal mit massiv höheren Arbeitslosenzahlen konfrontiert sein. Verstehen Sie mich richtig: Wir müssen weiter hart arbeiten, um dieses Level halten zu können. Die in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen laufen unserer Meinung nach aber ihren eigenen Zielen, die an sich hehr und richtig sind, entgegen, sodass wir Grünliberalen die Initiative ablehnen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Sie gestatten eine Frage, Herr Maier. Sie verweisen auf die GAV als Gegeninstrumente zur Mindestlohn-Initiative. Wissen Sie, wie viel Prozent der Arbeitnehmenden unter einem GAV sind und vor allem welche Angestellten nicht von einem GAV profitieren können? Was antworten Sie den Verkäuferinnen? Was antworten Sie dem Personal, das für weniger als 4000 Franken arbeiten muss und keinen GAV hat?
Maier Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Frau Leutenegger Oberholzer, wenn Sie mir gut zugehört haben, dann haben Sie feststellen können, dass ich genau dies in meinem Votum zum Ausdruck gebracht habe: dass mir nämlich die diesbezüglichen Probleme sehr bewusst sind und dass wir die GAV einfacher sollten allgemeinverbindlich erklären können. Aus diesem Grund unterstützen wir ja auch die Motion 13.3668 des Ständerates.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV
L'existence de salaires insuffisants est souvent liée dans notre pays à la précarité de certains emplois, menacés dans leur existence même, en raison de l'évolution structurelle et technologique faramineuse de ces dernières décennies. Cela ne saurait bien sûr les justifier. C'est un leurre cependant de s'imaginer qu'un processus étatique pourrait les aider. Sous la contrainte d'un seuil salarial, ces emplois pourraient purement et simplement disparaître. Une telle évolution n'irait pas sans poser de gros problèmes d'insertion aux gens - ils ne sont fort heureusement pas trop nombreux dans notre pays - qui ne bénéficient pas d'une qualification professionnelle élevée.
C'est pourtant ce remède de cheval que nous propose l'initiative populaire sur laquelle nous nous prononçons ce matin. Le texte déposé par le Parti socialiste et d'autres organisations ne fait pas dans la dentelle, puisqu'il n'établit pas de différences entre branches et régions, et qu'il jette quasiment aux orties l'essence même du partenariat social qui s'est concrétisé dans notre pays par la conclusion de nombreuses conventions collectives de travail. Ce modelage - on pourrait dire à la carte - de l'horizon social explique partiellement le succès économique de la Suisse, qui doit beaucoup aux conditions de flexibilité. Certes le nombre de ces conventions collectives de travail est-il encore insuffisant, puisqu'une bonne moitié seulement des travailleurs et des travailleuses de la Suisse bénéficie d'une telle protection. Mais force est d'admettre que ces derniers mois, et ceci malgré le franc fort qui nous a freinés, momentanément du moins, plusieurs nouvelles conventions collectives de travail ont vu le jour, qui prévoient précisément l'instauration d'un salaire minimal. Il est à souhaiter que ces conventions collectives de travail fassent des émules, dans l'intérêt de tous les partenaires sociaux.
La question du salaire minimal se pose essentiellement dans les zones frontières où la sous-enchère salariale est un risque réel - une réalité même parfois - et cet enjeu a été débattu au sein du groupe PDC/PEV, où nous avons plusieurs représentants qui habitent dans les zones frontières.
C'est la raison d'être des mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes et de la lutte contre les indépendants fictifs qui a abouti au renforcement de la responsabilité solidaire entre adjudicataires et sous-traitants. Les mesures y relatives, rappelons-le, sont entrées en vigueur cette année précisément.
Le groupe PDC/PEV soutient cet arsenal de mesures et tient à leur stricte application par les cantons. Cela exige de leur part une attention soutenue si l'on veut éviter de devoir prendre des mesures complémentaires qui engendrent souvent, il est vrai, un risque de bureaucratie plus élevé.
C'est dans cet esprit que notre groupe soutiendra les mesures demandées par la motion de commission qui visent à renforcer la sécurité juridique et le marché suisse du travail. C'est d'ailleurs notre collègue conseiller aux Etats Konrad Graber qui est à la base de ce qu'on pourrait appeler une mesure d'accompagnement du Parlement, laquelle a été légèrement modifiée par la commission du Conseil national.
Le groupe PDC/PEV tient au respect du modèle suisse de partenariat qui nous vaut les taux de chômage et d'endettement les plus bas d'Europe. C'est notre pays qui détient aussi la palme d'or de la compétitivité et de l'innovation et c'est grâce à l'innovation que l'on peut qualifier des emplois et élever le niveau de leur rémunération.
Le mérite de ce débat est de mettre en lumière des abus qui doivent être combattus au cas par cas et non pas par des remèdes de cheval. Notre groupe est favorable au perfectionnement du système actuel, notamment dans les zones frontières: plusieurs d'entre nous ont d'ailleurs déposé des interventions dans ce sens. Mais l'initiative qui nous est soumise doit être combattue pour ses défauts majeurs. La tâche qui nous attend - et elle ne sera pas mince - sera de sensibiliser la population à cet enjeu avec crédibilité et dignité.
Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC-PEV
Es gibt ein französisches Sprichwort, das besagt: "On doit vouloir aussi les conséquences de ce qu'on veut" - oder auf Deutsch: Man muss auch die Konsequenzen wollen von dem, was man will. Dieses Sprichwort passt sehr gut zur Mindestlohn-Initiative. Diese ist gut gemeint, verfehlt das Ziel aber in mehreren Bereichen deutlich. Mit der Festlegung eines Mindestlohnes würden wir in der Schweiz gerade die werktätigen Personen mit tiefer Qualifikation benachteiligen. Haben solche Arbeitnehmende noch mit psychischen oder physischen Problemen zu kämpfen, wird es sehr schwierig, mit einem fixierten Mindestlohn auf der jetzt diskutierten Höhe auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Was nützt es diesen Menschen, einen garantierten Mindestlohn, aber keine Stelle zu haben? Wir haben heute ein sehr wohl austariertes System, in dem der Arbeitsmarkt die Arbeitsleistung entschädigt und unser soziales System Schwächere gezielt unterstützt. Ein solches, europaweit sehr erfolgreiches System sollten wir nicht leichtfertig mit garantierten Mindestlöhnen infrage stellen.
Ein weiterer Fehler im Denkansatz dieser Initiative sind die völlig ausgeblendeten regionalen und branchenspezifischen Unterschiede. Ein Lohn von einer bestimmten Höhe hat in Zürich aufgrund der Kosten, insbesondere der Wohnkosten, einen völlig anderen Wert als in einer ländlichen Region wie zum Beispiel in der Ostschweiz oder in vielen anderen Regionen abseits der grossen Zentren. Ebenfalls gibt es grosse branchenspezifische Unterschiede. Ich möchte das Beispiel der Landwirtschaft erwähnen. Ein Mitarbeiter wohnt auf unserem Hof in einer eigenen Wohnung für monatlich 330 Franken. Darin inbegriffen sind sämtliche Nebenkosten. Die Verpflegung für den ganzen Monat, inklusive sämtlicher Getränke - ohne alkoholische Getränke -, liegt bei 660 Franken pro Monat. Unsere Mitarbeiter haben keinen Arbeitsweg zu absolvieren. Arbeit, Unterkunft und Verpflegung liegen direkt nebeneinander. Dies bringt viel Lebensqualität und ein vergleichsweise hohes frei verfügbares Einkommen trotz eines tiefen Bruttolohnes von mindestens Fr. 15.60 pro Stunde. Im benachbarten Deutschland wird für die gleiche Arbeit zurzeit noch ein Mindestlohn von 8 Franken ausbezahlt. Gerade in diesem Bereich gilt es, die internationale Konkurrenzfähigkeit der verschiedenen Branchen nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit der Mindestlohn-Initiative würden wir die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade jener Arbeitnehmenden schwächen, die wir eigentlich mit dieser Initiative schützen möchten. Zudem werden die sehr grossen regionalen und branchenspezifischen Unterschiede bezüglich Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmenden ausgeblendet. Wir dürfen uns in der Schweiz über eine tiefe Arbeitslosigkeit, ein international gesehen hohes Lohnniveau und über ein funktionierendes Sozialsystem freuen, das in seiner Ausgestaltung eben auch einzigartig ist. Die Mindestlohn-Initiative greift am falschen Ort mit den falschen Mitteln in unser Wirtschaftssystem ein. Die Schweiz als Wirtschaftsstandort würde geschwächt, und die am wenigsten konkurrenzfähigen Arbeitnehmenden würden in ihren Chancen, auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden, benachteiligt.
Die CVP/EVP-Fraktion wird darum diese Initiative zur Ablehnung empfehlen und bittet Sie, dasselbe zu tun.
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Was ist ein fairer Lohn? Jemand, der eine Ausbildung gemacht hat, sich im Beruf engagiert, vielleicht auch eine Weiterbildung macht und fünf bis zehn Jahre Berufserfahrung mitbringt, sollte in einer grossstädtischen Agglomeration sicher 4000 Franken oder mehr verdienen; meines Erachtens sind wir uns da alle einig. Sind aber 4000 Franken Lohn unmittelbar nach der Schule, ohne Lehre, wirklich gerechtfertigt? Soll ein Migrant, der die Sprache unseres Landes nicht spricht und zuerst eine Hilfsarbeit in einer Küche macht, wirklich 4000 Franken verdienen? Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten, dann werden Sie diesen Leuten Schaden zufügen, weil sie in Zukunft gar keine Arbeit mehr finden werden. Warum sollen jemandem 4000 Franken ausbezahlt werden, wenn er wirtschaftlich gesehen die Leistung nicht bringt und wenn für wenig mehr Lohn topausgebildete Personen zur Verfügung stehen?
Es ist längst erwiesen, dass ein staatlicher Mindestlohn dem Arbeitsmarkt schadet. Deshalb ist es in den meisten Staaten, die einen Mindestlohn kennen, auch so, dass er so tief angesetzt ist, dass er kaum eine Wirkung hat. Nüchtern betrachtet hat sich unser System bewährt: Die Löhne liegen rund 40 Prozent über dem Schnitt der OECD, und international gesehen arbeiten relativ wenige Personen zu einem Tieflohn. Der Tieflohnbericht zeigt klar auf, dass die Zahl der Personen, die weniger als 22 Franken pro Stunde verdienen, deutlich abnimmt, wenn diese ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Gleiche gilt, wenn die Ausbildung oder bessere Sprachkenntnisse dazukommen. Auch sind die tiefen Löhne in den letzten zwanzig Jahren stärker gestiegen als die Löhne des Mittelstandes. Das Lohnsystem funktioniert also offensichtlich. Es gibt keinen Grund dafür, dass hier staatliche Lösungen diktiert werden sollen - "don't fix it, if it's not broken". Die heutigen Regeln, die auf den direkten Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruhen - auch das sind Regeln, nicht nur die Regeln in den GAV - oder die zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften verhandelt wurden, sind erheblich besser, da sie spezifische Lösungen für die Branche der Region und für die Region zulassen.
Staatliche Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze. Die Schweiz hätte mit Abstand den höchsten Mindestlohn in ganz Europa. Er wäre mehr als doppelt so hoch wie der Mindestlohn, der aktuell in den Koalitionsverhandlungen in Deutschland mit 8.50 Euro diskutiert wird. Einfache Arbeiten würden wegen Unrentabilität auf Arbeitsplätze für Besserqualifizierte aufgeteilt, durch technische Lösungen ersetzt oder ins Ausland verlagert. Gerade leistungsschwache und schlechtqualifizierte Personen bleiben so auf der Strecke respektive auf der Strasse.
Ein staatlicher Mindestlohn schafft nicht faire Löhne, sondern führt zu französischen Verhältnissen: Man hat zwar das Recht auf einen Mindestlohn, aber dafür keine Arbeit.
Man stelle sich aber auch die Sogwirkung eines so hohen Mindestlohns für ausländische Arbeitskräfte vor. 4000 Franken sind für viele doppelt so viel, als sie je in ihrem eigenen Land verdienen werden.
Ein staatlicher Mindestlohn fördert die Schwarzarbeit. Der heute tiefe Anteil der Schwarzarbeit in der Schweiz würde rasch ansteigen, denn lieber arbeitet man für 3000 Franken schwarz, als dass man für 4000 Franken einen garantierten Lohn hat, dafür aber keine Stelle findet. Verlierer wären also der Staat und die Betroffenen. Der Anteil der Schwarzarbeit beträgt in der Schweiz heute nur 6 bis 7 Prozent. In Frankreich und Italien liegt diese Zahl bei annähernd 20 Prozent. Diese Initiative schafft also den Mitarbeiterschutz im Tieflohnbereich praktisch ab, denn für Schwarzarbeit gibt es ja bekanntlich keinen Schutz und auch keine flankierenden Massnahmen.
Ein staatlicher Mindestlohn ist ein massiver Angriff auf den freien Arbeitsmarkt. Den Unternehmen wird die Möglichkeit genommen, auch einmal jemandem flexibel eine Chance zu bieten, den Einstieg oder den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu schaffen. Einen ehemaligen Alkoholiker, einen Migranten ohne Sprachkenntnisse, einen langjährigen Sozialhilfebezüger stellen Sie nicht überall versuchsweise für 4000 Franken ein.
Es wird eingewendet, dass es unwürdig sei, wenn jemand von seiner Arbeit nicht leben könne. Ja, im Normalfall soll man von seiner Arbeit leben können. Aber es kann nicht Aufgabe der Wirtschaft sein, für alle Lebenssituationen verantwortlich zu sein. Die Wirtschaft kann nicht alle gesellschaftlichen Probleme allein lösen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Deshalb leben wir ja auch in einer sozialen Marktwirtschaft.
Die Frage ist auch, warum es noch eine Sozialpartnerschaft braucht, wenn wir in der Schweiz einen Mindestlohn einführen. Die Lohnbestimmungen sind nämlich das Herzstück eines GAV. Alles Übrige ist Beilage. Mit einem Ja zu dieser Initiative wirft man die ganze Sozialpartnerschaft über den Haufen.
Auf der anderen Seite zwingt die Initiative praktisch jede Firma, in Zukunft einen GAV abzuschliessen. Wer Subventionen bekommt, wer eine Konzession bekommt, wer sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, muss einen GAV abschliessen, also alle Lieferanten in den folgenden Bereichen: SBB, Swisscom, Post, Astra, Kantone, Gemeinden, Gesundheitswesen, Energie, Solarstrom, also auch die KTI-Start-ups und die Bauern, um nur einige aufzuzählen. Sie haben in Zukunft die Pflicht, einen GAV abzuschliessen, egal ob das die Mitarbeiter wollen oder nicht.
Eigentlich sollte die Initiative "Mitglieds- und Beitragspflicht für alle Arbeitnehmer bei den Gewerkschaften" heissen. Mit dieser Initiative wollen die Gewerkschaften ganz nebenbei noch ihren Mitgliederschwund bekämpfen.
Ein staatlicher Mindestlohn bedroht schliesslich auch das duale Berufsbildungssystem. Lehrverträge werden im Initiativtext nicht einmal erwähnt, sie fallen unter die Ausnahmen. Dass die Lehrlingsausbildung den Initianten nicht einmal einen Satz wert ist, lässt tief blicken. Ausserdem ist es relativ schwierig, einem jungen Menschen zu erklären, dass er eine Lehre, mit einem Lohn von 700 Franken zum Beispiel, machen soll. Nach der Lehre wird er nicht viel mehr als 4000 Franken verdienen. Bei einem direkten Einstieg in die Arbeitswelt, ohne Lehre, würde der gleiche Jugendliche den staatlich verordneten Mindestlohn erhalten - wohlverstanden: mit 16 Jahren, direkt von der Schule. Wenn sich zwei Junge dann noch zusammentun und zusammen 8000 Franken verdienen, können beide davon locker leben und sehen es wohl kaum mehr als sinnvoll an, eine Ausbildung zu machen.
Wenn es wirklich etwas gibt, was das Erfolgsmodell Schweiz ausmacht, dann ist es unser duales Berufsbildungssystem. Ihm verdanken wir unsere tiefe Arbeitslosigkeit. Jeder Schweizer weiss: Bildung und Weiterbildung schützen vor Armut - und nicht ein Mindestlohn.
Darum empfehle ich Ihnen klar, diese Initiative abzulehnen. Ein staatlicher Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze, gefährdet das duale Bildungssystem, fördert die Schwarzarbeit, ist ein massiver Eingriff in den freien Arbeitsmarkt und stellt die Sozialpartnerschaft grundsätzlich infrage. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz wird damit gefährdet; sie würde nachhaltig geschwächt.
Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Sehr geschätzter Kollege Noser, gerade von Ihnen als Botschafter der Sozialpartnerschaft zu hören, wie Sie ein Hohelied der Sozialpartnerschaft singen, irritiert mich. Sie sind ein lebendes Beispiel eines Arbeitgebers, der sich weigert, die Sozialpartnerschaft zu leben. (Zwischenruf Caroni: Frage!) Sind Sie neu Präsident des Rates, Herr Caroni? Ich bitte Sie zu schweigen, wenn ich spreche.
Die Frage lautet: Warum weigern Sie sich, Herr Noser, als Arbeitgeber die Sozialpartnerschaft zu leben - auf gleicher Augenhöhe mit den Gewerkschaften? Und dann noch etwas: Nach Ihrem Plädoyer empfehle ich Ihnen als nächsten Job, als Kolumnist bei der "Weltwoche" anzuheuern.
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Herr Pardini, danke für die Fragen. Auf persönliche Angriffe werde ich nicht antworten. Aber die Frage, warum unsere Firma keinen GAV hat - wie übrigens die ganze Branche mit 170 000 Angestellten -, möchte ich sehr ernst beantworten: Aus meiner Sicht - das ist eine sehr patronale Sicht, dazu möchte ich auch stehen, ich bin Unternehmer seit dreissig Jahren - besteht Sozialpartnerschaft zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern. Das ist der wichtigste Punkt. Wir führen diese Verhandlungen direkt. Sie können unsere Personalreglemente anschauen; ich bin sicher, dass keiner unserer Mitarbeiter je Lust hätte, ein Reglement einzusehen, das Sie mit den anderen Branchen ausgehandelt haben. Wir sind hervorragend positioniert und haben hervorragende Arbeitsbedingungen. Wir zahlen zum Beispiel - einfach, um ein Beispiel zu nennen - 100 Prozent der für das BVG-Obligatorium anfallenden Kosten, alle haben bei uns fünf Wochen Ferien. Wir sind top aufgestellt; ich brauche mich hier nicht zu genieren.
Aubert Josiane · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Monsieur Noser, vous avez chanté les louanges de la formation pour lutter contre les bas salaires. Puis-je en déduire que vous allez soutenir la loi sur la formation continue de manière forte et engagée?
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Frau Aubert, als ehemalige WBK-Präsidentin kennen Sie meine genetische Herkunft: Ich habe zwanzig Jahre Bildungspolitik gemacht. Die berufliche Bildung und Weiterbildung liegt uns beiden am Herzen; das dürfen wir, glaube ich, beide sagen.
Ich möchte auch betonen: Wir haben in unserer Firma in den letzten vier Jahren zwanzig neue Erstlehrjahr-Stellen geschaffen. Wir arbeiten intensiv daran. Ich muss Ihnen aber auch sagen: Ich sehe dort die Verantwortung mehr bei den Firmen und bei den Betroffenen und nicht unbedingt beim Staat. Ich möchte betonen: Unsere Branche hat eine Initiative lanciert, damit es tausend neue Lehrstellen gibt. Wir sind heute an dem Punkt angelangt, dass wir die Lehrstellen, die wir haben, nicht mehr alle besetzen können.
Es kommt also nicht von ungefähr, wenn ich sage: Wenn Sie einem 16-Jährigen ohne Ausbildung 4000 Franken bieten und wir auf der anderen Seite einem Erstlehrjahr-Stift ein vierjähriges Lehrprogramm bieten, das relativ teuer ist, und ihm vielleicht 700 oder 800 Franken Lohn bezahlen, dann wird es in Zukunft schwierig sein, den jungen Menschen für diese Lehre zu motivieren. Genau das bewirkt aber die Mindestlohn-Initiative.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Herr Noser, Sie haben in Ihren Ausführungen dargelegt, die Mindestlohn-Initiative würde die Schwarzarbeit fördern. Finden Sie dies nicht eine etwas absurde Herleitung? Es ist ja hinlänglich bekannt, dass eine der Voraussetzungen für Schwarzarbeit schlechte Löhne sind, die zum Leben nicht reichen. Es ist doch so, dass die Mindestlohn-Initiative die Schwarzarbeit unattraktiv machen würde, weil der Lohn wieder zum Leben reichen soll.
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Sie haben Recht, und Sie haben nicht Recht. Sie haben Recht in dem Punkt: Wenn die Löhne staatlich vorgeschrieben werden, gibt es theoretisch gesehen im normalen Bereich der Wirtschaft sicher keine tieferen Löhne mehr. Aber damit haben Sie nicht die Garantie, dass z. B. eine Person am Abend nicht trotzdem noch als Coiffeuse arbeitet. Sie haben nicht Recht, was den Graubereich betrifft. Nehmen Sie das Beispiel eines Floristen. Wenn ein Florist tiefere Löhne zahlt, z. B. 3500 Franken, dann kann er selbstverständlich die Löhne auf 4000 Franken erhöhen. Es ist logisch: Die Blumensträusse werden teurer. Und Sie wissen, dass Sie heute quasi an jedem Strassenrand Blumensträusse von Bauern kaufen können. Sie können diese binden lassen, die Bauern können das schwarz machen. Es gibt ganz viele Ausweichmöglichkeiten. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass der Franken für Blumen nur einmal ausgegeben wird und dass es im Endeffekt weniger Floristenstellen geben wird. Dann stellt sich die Frage, was diese Floristen machen - sie werden höchstwahrscheinlich in die Schwarzarbeit abdriften.
Caroni Andrea · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Als Teenager arbeitete ich während der Ferien ab und zu in einer Ostschweizer Elektronikfirma, lötete dort Kabel und steckte Leiterplatten zusammen, für 2000 Franken pro Monat, umgerechnet Fr. 12.50 pro Stunde. Später dann, gleich nach dem Studium, arbeitete ich eine Zeitlang für 3000 Franken pro Monat bei einem Anwalt; das waren dann ungefähr Fr. 17.50 pro Stunde. Am Beispiel meiner frühen Erwerbsjahre möchte ich ein paar Argumente gegen diese Initiative dartun.
Zunächst entsteht in einer freien Wirtschaft ein Lohn in einer freien Verabredung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich hatte die Arbeitgeber damals selbst angefragt, wir besprachen und handelten den Lohn aus, und ich nahm ihn gerne. Ich wusste nämlich, dass ich sonst nirgends einen höheren Lohn erzielen würde. Vor meinem freien Willen musste man mich damals nicht schützen.
Zweitens werden Löhne ja nicht in einem luftleeren Raum verhandelt, sondern sie bilden in einem gewissen Rahmen die Produktivität ab. Der Arbeitgeber wird sich langfristig an dieser orientieren. Zahlt er nämlich mehr, legt er drauf, und zahlt er weniger, gehe ich zur Konkurrenz. Nun war ich in jenen Jahren - ich gebe es zu - nicht unendlich produktiv, weder als Industriehilfsarbeiter noch als Anwaltsgehilfe, und bezog in der Kanzlei auch noch eine Art von Weiterbildung. Beides, meine tiefe Produktivität und diese Weiterbildung, spiegelte sich in meinem Lohn.
Wie reagiert nun der Arbeitgeber drittens, wenn man ihn zwingt, einen über die Produktivität hinausgehenden Lohn zu zahlen? Für eine gewisse Zeit und für einen gewissen Teil der Belegschaft wird er es vielleicht schlucken, schlucken müssen, aber mittelfristig, wir haben es heute oft gehört, wird er weniger Stellen schaffen. Er wird gewisse Stellen auslagern oder die Produktion automatisieren, und dieser Verlust von Stellen ist umso dramatischer, je höher der Mindestlohn ist. Wie wir es heute auch gehört haben, sind 22 Franken der weltweit höchste je vorgeschlagene Mindestlohn. Für mich hätte das damals geheissen: Meine Industriehilfsarbeit wäre automatisiert worden - das hätte funktioniert -, oder man hätte sie in den Osten ausgelagert. Jetzt staunen Sie, aber es gibt noch einen Osten östlich der Ostschweiz. Und mein Anwaltspraktikum wäre nicht angeboten worden. Unter einer solchen Entwicklung leiden bescheiden qualifizierte Menschen, wie ich damals einer war.
Viertens hat Armut nicht viel mit einem tiefen Lohn zu tun, denn Armut wird auf einen Haushalt bezogen. Knapp 90 Prozent aller Tieflohnbezüger wohnen in einem Haushalt, dem es gutgeht. Der grösste Teil davon sind junge Menschen in Ausbildung, die zu Hause wohnen. Ich war damals auch so einer. Da machen die Initianten bewusst einen grossen Rechenfehler. Sie verlangen 4000 Franken, weil das die Armut bekämpfe, aber die Skos setzt bei der Berechnung der Armut ganz woanders an: Für die Skos ist ein vierköpfiger Haushalt mit 4000 Franken arm. Bei einer Einzelperson wären es gemäss Skos 2250 Franken. 2250 Franken entsprechen nicht einem Stundenlohn von 22 Franken, sondern einem von ungefähr 13 Franken. Überhaupt gibt es dort, wo wirklich Armut vorliegt, viel tauglichere Mittel, diese zu bekämpfen, soweit man bei uns überhaupt von Armut sprechen will. Wir sprechen ja eigentlich eher von einer Ungleichheit auf recht hohem Niveau. 80 Prozent der so definierten Armen haben keinen Job. Damit ist klar: Ein Arbeitsplatz ist die beste Versicherung gegen Armut. Also ist alles wirksam, was die Arbeitsplatzfähigkeit fördert: eine gute Bildung und Weiterbildung - der Bildungsminister ist hier, wir haben vorher ein Plädoyer für die Bildung gehört. Heute haben wir ein traumhaftes Resultat: einen hohen Beschäftigungsgrad, hohe Löhne und relativ gleiche Löhne, die gleichzeitig noch steigen. Sodann finanzieren in diesem Land mit seinen progressiven Steuern die Bessergestellten ein dichtes Auffangnetz mit sozialen Transfers von der Prämienverbilligung bis zur Sozialhilfe.
Fünftens schert die Initiative alles über einen Kamm: alle Altersgruppen, Branchen und Regionen - anders, als die Sozialpartnerschaft es tut. An meinem Beispiel: Es ist erstens klar, dass ich aufs Alter und den Minimallohn bezogen mit meinem ersten Teenager-Lohn nicht gleich viel verdienen konnte wie später mit einem Twen-Lohn. Bezogen auf die Branche ist zweitens auch klar, dass ich bei einer einfachen Industriearbeit nicht hätte den gleichen Mindestlohn beanspruchen können wie bei der ausbildungsintensiveren späteren Tätigkeit, wie ich sie bei der Kanzlei ausübte. Drittens ist für mich als Ostschweizer auch naheliegend, dass bei uns ein Mindestlohn nicht gleich hoch sein könnte wie in Zürich, wo das Preisniveau viel höher ist.
Ich fasse zusammen: Die Initiative greift in die freie Abmachung zwischen mündigen Partnern ein. Sie würgt Löhne mit der Brechstange über ein natürliches Niveau. Sie gefährdet damit gerade die Arbeitsplätze der schwächsten Arbeitskräfte. Sie verschärft damit auch die Armut, anstatt sie zu lindern. Und sie hebelt die Sozialpartnerschaft aus.
Gegen meine Beispiele mag man nun sagen, diese würden alle unter die Ausnahmen fallen. Aber ich sage Ihnen: Die Grundsätze gelten für sämtliche Kategorien von Beschäftigten. Ich bitte Sie daher, für alle die notwendige Ausnahme zu machen, indem Sie diese Initiative integral zur Ablehnung empfehlen.
Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Après l'initiative Minder et l'initiative 1:12, nous allons enfin parler des bas salaires, de la couche de la population la plus précarisée, des 430 000 personnes en Suisse - un travailleur sur dix - qui gagnent moins de 4000 francs pour un travail à 100 pour cent. C'est un scandale pur et propre, parce que travailler à plein temps et ne pas arriver à nourrir sa famille à la fin du mois, c'est une pratique moyenâgeuse, une pratique néo-féodale. En Suisse, plus de 600 000 personnes vivent dans la pauvreté, dont 260 000 enfants.
Le mot "pauvreté" dans notre pays est apparu officiellement en 2010. Je peux vous dire, comme membre du présidium de Caritas, que j'ai été étonnée, choquée, lorsque dans les causes mentionnées de précarité dans le premier rapport sur la pauvreté, j'ai vu que l'on ne mentionnait même pas les bas salaires. Or il est clair que ces 260 000 enfants ne vivraient pas dans un foyer où règne la pauvreté si leurs parents gagnaient plus. Je rappelle qu'en Suisse, un travailleur sur 22 est un "working poor", une personne qui travaille mais qui n'arrive pas à s'en sortir à la fin du mois.
Il y a une autre chose choquante: au cours des débats qui ont déjà eu lieu sur cette thématique, les opposants à cette initiative nous disent que Dieu merci, en Suisse, il existe les assurances sociales pour venir en aide à celles et ceux qui seraient en difficulté. Et les chiffres leur donnent raison. Dans les cantons, près d'un tiers des personnes qui sont à l'aide sociale travaillent. Mais, permettez-moi de vous le dire, les assurances sociales ne devraient pas être là pour aider des personnes qui travaillent. Les assurances sociales ne sont pas là pour subventionner les bas salaires des entrepreneurs privés! Ce qui doit faire vivre une personne ou sa famille, c'est le revenu de son travail.
Les opposants, tout en reconnaissant parfois que c'est un débat nécessaire, veulent laisser le partenariat social régler cela. Je dirai deux choses à ce propos: d'abord, l'initiative encourage l'établissement de conventions collectives de travail, les initiants croyant eux aussi à cette force du partenariat social. C'est seulement ensuite qu'ils parlent d'un salaire minimum à 4000 francs.
Deuxièmement, je rappelle simplement que la moitié des travailleurs et des travailleuses de ce pays ne jouissent pas d'une convention collective de travail et celles qui existent ne fixent pas toutes des salaires minimums.
Comment ergoter sur cette initiative qui ne met pas en danger l'économie à moins que l'on pense qu'augmenter le pouvoir d'achat d'une classe précarisée soit mauvais pour la consommation et pour nos assurances?
L'économie, justement! Les opposants nous servent régulièrement qu'un salaire minimum pourrait délocaliser les activités. Or les branches concernées par une sous-enchère salariale ne sont pas exportatrices, comme l'industrie des machines. Les branches concernées sont l'hôtellerie, le jardinage, la coiffure, l'agriculture, les "call centers", pour n'en retenir que quelques-unes. Il s'agit de branches qui ne sont pas des branches d'exportation. Du coup, cela éloigne le spectre brandi de la délocalisation. D'ailleurs, plusieurs grandes firmes l'ont compris, dont Lidl par exemple qui a fixé un salaire minimum pour ses activités en Suisse à 4000 francs.
Pour conclure, il faut recommander au peuple et aux cantons de voter oui à cette initiative car l'introduction de salaires minimums est une nécessité sociale. Elle constitue une réponse incontournable à l'absence de conventions collectives de travail dans la moitié de notre économie. Elle permettra à des couches importantes de notre population de vivre dignement des fruits de leur travail sans nuire à notre économie. Au contraire, plus de personnes participeront au bien-être de la Suisse.
Amaudruz Céline · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La volonté des initiants d'éradiquer la précarité et la pauvreté dans notre pays est parfaitement louable. Tout un chacun ne peut qu'adhérer à ce noble objectif et, croyez-moi, si un dispositif permettait de concrétiser un pareil idéal, je serais la première à le soutenir. Malheureusement, l'initiative populaire "pour la protection de salaires équitables" rate sa cible. Adopter ce texte, c'est emprunter une voie qui va à l'opposé du sens choisi par notre pays, à savoir celui d'une économie libérale qui promeut le partenariat social. Associer et non plus opposer employeurs et employés nous vaut depuis plusieurs décennies une paix du travail que les pays voisins nous envient, cette paix du travail garante de notre prospérité.
Alors que nos entreprises, et en particulier nos PME, doivent lutter année après année contre un flot de normes supplémentaires qui réduit leur compétitivité, il faudrait à en croire les partisans de l'initiative que l'Etat se mette à fixer un salaire minimum, concrétisant par là les songes des théoriciens du collectivisme économique. Un salaire minimum légal appliqué dans notre pays briserait la paix du travail et freinerait le dynamisme économique dont notre pays récolte les fruits pour revenir, comme le souhaitent peut-être les auteurs de l'initiative, à une époque où bourgeoisie et prolétariat s'affrontaient. Aujourd'hui, la majorité des partenaires sociaux ne souhaite pas remettre en cause un partenariat social dont les employeurs et les employés ressortent gagnants, de même que le pays entier.
Nous pouvons aussi nous poser la question de savoir si être social, c'est détruire des emplois et exclure du marché du travail les personnes les moins qualifiées et les moins intégrées dans le monde du travail. Loin d'être absurde, cette question doit se poser quand on sait que l'introduction de salaires minimums laissera sur la touche des milliers de personnes avec comme inévitable conséquence une hausse du nombre de chômeurs et de bénéficiaires de l'aide sociale. Une fois le système mis en route, sa perversité nous obligerait à augmenter les impôts pour financer les prestations versées aux personnes exclues du système, ce qui étoufferait un peu plus les entreprises en laissant toujours plus de gens au chômage.
Paradoxalement, alors que l'instauration de salaires minimums vise à lutter contre la sous-enchère salariale, la pratique a démontré qu'un tel instrument poussait les salaires non pas vers le haut comme espéré, mais vers le bas. Point n'est besoin d'aller chercher bien loin la démonstration de ce que je viens de dire: il suffit de tourner nos regards vers la France qui connaît le régime du SMIC, à savoir le salaire minimum interprofessionnel de croissance - vous me direz à ce propos qu'il est bien mal nommé - et son montant horaire brut de 9,43 euros. Lancé dans un premier temps comme un minimum, il est très vite devenu le salaire de référence dans de nombreux domaines, maintenant ainsi dans la gêne à vie des milliers de salariés.
La faillite d'un modèle pourrait justifier une réflexion quant à une réforme en profondeur. Fort heureusement, tel n'est bien sûr pas le cas en Suisse. Par rapport à certains Etats qui croulent sous le chômage, la Suisse peut s'enorgueillir de connaître un taux de chômage relativement faible ainsi qu'une forte participation au travail pour les 15 à 64 ans de 11,5 points supérieure à la moyenne des pays de l'OCDE.
Quant au taux de pauvreté, celui-ci est passé de 9,1 à 7,9 pour cent de la population. 7,9 pour cent de trop, me rétorquera-t-on. Oui, vous avez raison, mais cela ne doit pas nous conduire à emprunter les recettes erronées du système économique socialiste, dont le caractère nuisible n'est plus à démontrer.
On dit qu'il faut profiter des erreurs des autres dans la mesure où l'on ne deviendra jamais assez vieux pour les faire toutes soi-même. Profitons donc de l'exemple de notre voisin hexagonal et disons non à l'initiative, fort mal intitulée "pour la protection de salaires équitables".
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Es entspricht der Logik des Marktes, dass die Nachfrage sinkt, wenn der Preis, und das ist auf dem Arbeitsmarkt der Lohn, steigt. Die entscheidende Frage zu dieser Initiative ist deshalb: Haben alle Personen, die heute weniger verdienen als die geforderten 4000 Franken, auch dann noch eine Arbeit, wenn wir einen solchen Mindestlohn einführen? Ich denke: nein; denn zahlreiche KMU, aber auch grössere Unternehmen wären nicht mehr in der Lage, gleich viele Arbeitskräfte zu beschäftigen, wenn sie die Löhne anheben müssten. Die Folge wäre eine tiefere Beschäftigung und eine höhere Arbeitslosigkeit. Zahlreiche Beispiele im umliegenden Ausland bestätigen diese These.
Lassen Sie mich anhand von zwei, drei Beispielen zeigen, welche Auswirkungen von einem Mindestlohn zu erwarten wären. Besonders stark betroffen wären zum Beispiel die Randregionen, wo das Preisniveau tiefer ist und höhere Lohnkosten kaum über höhere Preise finanziert werden könnten. Macht es Sinn, für die ganze Schweiz einen einheitlichen Mindestlohn zu definieren, der vielleicht in einigen wenigen städtischen Regionen angemessen wäre und in vielen Fällen auch bezahlt würde, in den ländlichen Regionen jedoch bei vielen Unternehmungen zu ernsthaften Problemen führen würde?
Denken Sie an alle Mitmenschen mit körperlichen oder psychischen Problemen, an Menschen mit Suchtproblemen. Für diese Menschen bieten heute zahlreiche Unternehmen Arbeitsplätze an. Sie geben diesen Menschen eine Chance, sich in der Arbeitswelt wieder zurechtzufinden. Diese Menschen sind aufgrund ihrer Krankheit weniger produktiv, sie leisten in diesen Unternehmen aber dennoch einen wertvollen Beitrag. Sie erhalten einen entsprechend tieferen Lohn, aber auch viel Wertschätzung und die Gewissheit, dass sie in der Gesellschaft und in der Wirtschaft gebraucht werden. Der Mindestlohn torpediert solche Arbeitsplätze, denn zahlreiche Unternehmen werden es sich nicht mehr leisten können, solche Arbeitskräfte einzustellen. Diese Menschen verlieren womöglich ihre Arbeit. Sie sind, als Folge davon, stärker von den Sozialleistungen abhängig, und, was am schlimmsten ist, sie verlieren auch die Wertschätzung, und gerade diese Menschen sind auf Wertschätzung in unserer Gesellschaft angewiesen.
Oder denken wir an Asylsuchende. Sie kommen teilweise aus dem Krieg, sind traumatisiert, sprechen unsere Sprache nicht, und ihre Integration in unsere Gesellschaft ist deshalb schwierig. Auch sie sind deshalb zu Beginn weniger produktiv, aber sie können in vielen Unternehmungen wertvolle Leistungen erbringen. Es gibt doch zahlreiche Arbeitgeber, welche immer wieder Flüchtlingen eine Stelle und eine Chance geben und somit die Integration erleichtern. Glauben Sie, dass dies weiterhin möglich wäre, wenn KMU diesen Menschen einen hohen Mindestlohn von 4000 Franken zahlen müssten?
Herr Pardini hat den Ratspräsidenten zitiert und nochmals die Präambel der Bundesverfassung angesprochen. Gerade zur Bestätigung der Aussage, "dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen", tragen viele Unternehmen heute bei, indem sie vielen schwächeren Personen Stellen anbieten. Und diejenigen, die es noch nicht tun, seien aufgefordert, den guten Beispielen zu folgen. Gerade diese Verantwortung könnten viele Unternehmen nicht mehr wahrnehmen, wenn sie einen derartigen Mindestlohn zahlen müssten.
Wir stehen bei dieser Initiative vor einer für unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft entscheidenden Frage: Ist es besser, keine Stelle zu haben, als eine mit einem Lohn von weniger als 4000 Franken? Welche Variante gibt den betroffenen Menschen mehr Würde: eine Arbeit und einen Lohn zu haben oder keine Arbeit zu haben und vollständig von den Sozialleistungen abhängig zu sein? Setzen Sie die Vorzüge des liberalen Schweizer Arbeitsmarktes nicht aufs Spiel, riskieren Sie nicht höhere Arbeitslosigkeit und höhere Sozialkosten mit einem untauglichen Instrument, welches sich in vielen Ländern nicht bewährt hat.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Vous avez dit que l'initiative allait pénaliser les employés qui avaient, par exemple, des difficultés de santé et qui étaient de ce fait moins productifs. Mais les syndicats ne sont pas naïfs. Avez-vous lu le texte? Dans le texte, à l'article 110a alinéa 3, il est dit, dans le texte allemand: "Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen." Pour qui d'autre que pour ces personnes, par exemple, a-t-on prévu cette clause?
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Ja, das stimmt. Aber stellen Sie sich vor, Herr Kollege Nordmann, dass der Bund für all diese zahlreichen Arbeitsverhältnisse, die jetzt hier angesprochen sind, Regulierungen treffen und auch wieder Löhne oder spezielle Verträge festlegen müsste. Das gäbe einen sehr grossen bürokratischen Aufwand, der nicht notwendig ist, weil eben zahlreiche Unternehmer diese Verantwortung schon heute, ohne die Regelungen des Bundes, wahrnehmen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC-PEV
Desidero innanzitutto dichiarare i miei legami d'interesse con il tema del presente dibattito: sono un imprenditore a capo di un'azienda di famiglia con alle spalle quasi settanta anni di storia, che impiega e versa i salari a circa 140 collaboratori. Per dieci anni, fino al 2000, ho esercitato una professione liberale, quella di avvocato-notaio: salvo i salari per due segretarie, dovevo preoccuparmi solo di me stesso. Oggi invece conosco la responsabilità, le preoccupazioni e le difficoltà di assicurare ogni mese il salario ai miei 140 impiegati da cui dipendono altrettante famiglie. So anche quanto sia difficile e faticoso corrispondere un adeguato salario ai propri dipendenti, pur muovendomi in un contesto di contratto collettivo, che a differenza del salario minimo proposto dagli autori dell'iniziativa e fissato dalla Costituzione è il frutto di un'intensa e proficua negoziazione tra le parti sociali.
La mia prima obiezione all'iniziativa risiede proprio nel suo carattere fortemente regolatore, che si vorrebbe ancora una volta sancire a livello legislativo, come per altre iniziative - penso in particolare all'iniziativa popolare "1:12 - Per salari equi", chiaramente e, aggiungo, fortunatamente respinta a larga maggioranza questo fine settimana dal popolo svizzero. Intravvedo quindi nell'iniziativa sui salari minimi un segnale di debolezza da parte dei sindacati che rinunciano al loro ruolo di partner. Come imprenditore, colgo con rammarico questa capitolazione del fronte sindacale, che preferisce delegare il suo compito negoziale allo Stato. Una confusione di ruoli, che rimanda la mia memoria a epoche buie in cui a governi cosiddetti progressisti veniva riconosciuto una sorte di "potere proletario" che di proletario - oltre la facciata - aveva in realtà ben poco.
Ma al di là dell'obiezione di principio ritengo questa proposta fondamentalmente sbagliata e inadeguata all'obiettivo che intende cogliere. Il mercato del lavoro svizzero fa segnare, nel paragone internazionale, risultati eccellenti e si distingue per un basso tasso di disoccupazione, un benessere diffuso e un sistema di assicurazioni sociali solido e all'avanguardia. Nel messaggio del Consiglio federale leggo che nel 2010 il salario medio dei lavoratori a tempo pieno in Svizzera era pari a 77 999 franchi, un risultato che pone la Svizzera in testa ai Paesi europei. Anche a parità di potere d'acquisto, la Svizzera si piazza nei primi posti. Inoltre, il nostro Paese presenta tassi di disoccupazione giovanile nettamente al di sotto della media europea. Stiamo però attenti: la vulnerabilità dei giovani lavoratori potrebbe aumentare ulteriormente con l'introduzione di un salario minimo legale come previsto dagli autori dell'iniziativa. Un riassunto dell'OCSE - degli studi relativi ai salari minimi - rileva che l'introduzione di un salario minimo legale si ripercuote negativamente soprattutto sull'inserimento dei giovani nel mercato del lavoro.
Inoltre, è concreto il rischio che siano le piccole e medie imprese, che costituiscono la spina dorsale dell'economia del Paese, a subire maggiormente le ripercussioni negative dell'iniziativa che non quelle di dimensioni più grandi. Ma il paradosso è che l'introduzione di un salario minimo di 4000 franchi penalizzerebbe soprattutto i dipendenti stessi che si vorrebbero tutelare. Ecco un elenco - non esaustivo - dei potenziali rischi ai quali andrebbero incontro:
1. Alcune aziende saranno inevitabilmente tentate a delocalizzare, rispettivamente esternalizzare la propria attività oppure ad automatizzare la produzione; in qualsiasi caso la conseguenza sarà una perdita importante di posti di lavoro.
2. Ai collaboratori verrà chiesto un forte aumento della produttività per compensare i maggiori costi, con tutti i problemi che ne conseguono.
3. Chi guadagna più di 4000 franchi potrebbe vedersi decurtare lo stipendio per riequilibrare la massa salariale.
Non da ultimo, quale imprenditore attivo in un cantone di confine, con un tessuto produttivo piuttosto fragile e messo sotto pressione dalla vicina Italia, vi posso assicurare che con un minimo di 4000 franchi saranno a rischio di chiusura diverse aziende. Di riflesso, il minimo salariale di 4000 franchi costituisce invece una vera e propria manna per i lavoratori stranieri che nel loro Paese ricevono salari ben più bassi che da noi, e che già premono sul mercato del lavoro ticinese - basti pensare agli oltre 59 000 frontalieri registrati nel mio cantone.
In conclusione: ancora una volta dalla cucina della sinistra ci viene proposta una ricetta che rappresenta un boomerang per la nostra economia e che in definitiva arrischia di abbattersi proprio su coloro che l'iniziativa si prefigge di tutelare.
Vi invito pertanto a raccomandare di respingere l'iniziativa e a sostenere la maggioranza commissionale.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Für uns Grüne ist die Unterstützung der Mindestlohn-Initiative eine Selbstverständlichkeit. Wir meinen, wer in der Schweiz hundert Prozent arbeitet, soll auch von seinem Lohn leben können. Viele von Ihnen haben vermutlich in den letzten Monaten an Podien zum Thema "1:12" teilgenommen - auch ich. In diesen Debatten wurde immer ein Schwachpunkt der Initiative erwähnt, den sie tatsächlich hatte: Sie würde nämlich die zu weit offene Lohnschere bekämpfen, aber sie würde nicht garantieren, dass die untersten Löhne wirklich steigen. Das wurde kritisiert, zu Recht, auch von rechts. Nun haben Sie eine Lösung, die genau dies will, nämlich die untersten Löhne sichern, damit sie für ein lebenswertes Leben, für ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz reichen. Aus diesem Grund, aus diesem sozialen Aspekt heraus unterstützten wir Grünen diese Initiative. Es darf nicht sein, dass gerade bei Frauen, bei Alleinerziehenden, bei jungen Menschen ein Wettbewerb ansetzt, der die Einzelnen einem Druck aussetzt, mit dem sie nicht positiv umgehen können, sondern der sie persönlich in eine sehr schwierige Situation stürzt.
Sie haben jetzt kritisiert, die Mindestlohn-Initiative sei eigentlich überflüssig, alle Probleme könnten durch Freiwilligkeit gelöst werden. Wenn Sie den Text dieser Initiative lesen, so stellen Sie fest, dass vor der Bestimmung zum Mindestlohn steht - und das ist ein Aspekt, der mindestens so zentral ist! -, dass der Bund sich weiter engagieren soll, damit es mehr Gesamtarbeitsverträge gibt. In Gesamtarbeitsverträgen wird eben miteinander, mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie auch mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ausgehandelt, was ein fairer Lohn ist. Aber der Wettbewerb zwischen dem einzelnen Arbeitsuchenden und der Firma, die ihn anstellt oder nicht, die den Lohn diktiert, das ist kein fairer Wettbewerb.
Wenn Sie jetzt immer sagen, es sei besser, wenn man wenigstens etwas Arbeit zu schlechten Konditionen hat, als wenn man gar keine Arbeit hat, dann verpassen Sie die Aufgabe, die wir haben, nämlich dafür zu sorgen, dass es in der Schweiz auch volkswirtschaftlich aufwärtsgeht. Wir wissen: Wenn wir die Löhne unten anheben, dann fliesst das Geld nachher nicht in die Spekulation, sondern dieses Geld wird wieder umgesetzt; es fliesst in den Konsum und schafft neue Arbeitsplätze.
Zum Schluss: Sie haben in Ihrer Kritik immer wieder erwähnt, der Staat nehme hier zu sehr Einfluss. Ich finde, die grösste ordnungspolitische Problematik, der grösste ordnungspolitische Skandal ist es, wenn Sie sich damit zufriedengeben, dass der Staat über die Sozialhilfe Niedriglöhne - Löhne, die nicht zum Leben reichen - subventioniert. Wenn Sie von der rechten Ratsseite fordern, dass die Wirtschaft für sich selbst schauen solle, dann geben Sie ihr bitte einen Rahmen, in dem sie anständig wirtschaften kann, und verweisen Sie nicht auf den Staat, der am Schluss die Scherben zusammenwischen muss. Unsere Wirtschaft ist stark genug, um jedem Menschen, der voll arbeitet, auch einen anständigen Lohn zu zahlen. Diese Löhne stützen die Wirtschaft selbst und schaffen neue Arbeitsplätze.
Darum sagen wir Grünen überzeugt Ja zur Mindestlohn-Initiative.
Guhl Bernhard · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe BD
Es ist wie so oft in der Politik: Für ein Problem wird eine einfache Lösung angeboten. Auf den ersten Blick scheint ein staatlich verordneter Mindestlohn eine simple Lösung zu sein. Bei genauerem Hinschauen stellt man jedoch fest, dass es doch nicht so einfach sein wird.
Spielen wir doch das Szenario durch, wenn der Staat einen Mindestlohn garantiert. Die Unternehmen müssen diese Löhne zahlen, und damit sie dies tun können, müssen sie die Produkte verteuern. Gut möglich, dass dann der Absatz einbrechen wird, und nicht wenige Unternehmen werden dann auch die Produktion ins Ausland verlagern, wo die Löhne eben tiefer sind. Statt einer Stelle mit einem garantierten Mindestlohn haben dann viele Arbeitnehmer gar keine Stelle mehr. Ist das dann besser? Natürlich ist das ein sehr plakatives Schreckensszenario, aber es ist durchaus nicht unrealistisch. Wir sind im internationalen Wettbewerb und müssen konkurrenzfähig bleiben. Das werden wir aber sicher nicht, wenn der Staat den Unternehmen gesetzlich die weltweit höchsten Mindestlöhne vorschreibt.
Mit einem Mindestlohn setzen wir auch völlig falsche Anreize, nicht nur für unsere Kinder, sondern auch für Ausländer. Wir würden folgendes Signal an die Schüler senden: "Ihr braucht euch keine Mühe zu geben in der Schule oder in der Lehre, ihr kriegt dann eh einen garantierten Mindestlohn. Und weiterzubilden braucht ihr euch erst recht nicht, denn euer Lohn wird euch ja sicher nicht unter den Mindestlohn gesenkt werden." Oder das falsche Signal an die Ausländer: "Kommt in die Schweiz! Hier erhaltet ihr 4000 Franken, egal, welche Ausbildung ihr habt, und egal, welche Leistung ihr bei der Arbeit zeigt."
Natürlich gäbe es noch etliche weitere Argumente gegen diese Initiative, aber angesichts der langen Rednerliste will ich all diese Argumente nicht wiederholen.
Zusammengefasst: Ich bin gegen den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und gegen falsche Anreize. Darum empfehle ich diese Initiative zur Ablehnung.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Das Erfolgsmodell Schweiz wurde immer wieder beschworen. Stimmt, es gibt ein Erfolgsmodell Schweiz. Das Erfolgsmodell Schweiz heisst aber Ausgleich und sicher nicht schlechte, nichtexistenzsichernde Löhne. Das hat mit dem Erfolgsmodell Schweiz nichts, aber gerade gar nichts zu tun.
"Für den Schutz fairer Löhne" heisst der Titel der Mindestlohn-Initiative. Wieso braucht es diese Mindestlohn-Initiative in der Schweiz?
Vorneweg: Mindestlöhne sind der beste Schutz gegen Lohndumping, und zwar nicht nur für die Arbeitnehmenden, sondern auch für jene Arbeitgeber, die heute schon anständige Löhne bezahlen.
Zweitens verdienen über 300 000 Menschen in der Schweiz weniger als 4000 Franken im Monat. Nicht wenige davon sind sogenannte Working Poor. Was heisst das? Das sind Menschen, die voll arbeiten und von ihrem Lohn alleine nicht leben können. Das führt zur absurden Situation, dass wir solche Arbeitsverhältnisse mit unfairen Löhnen via Steuergelder, nämlich via Sozialämter, stützen müssen. Wollen Sie das, geschätzte Arbeitgeber auf der Seite der SVP und der FDP? Wollen Sie mit Steuergeldern schlechte Löhne subventionieren? Das machen Sie heute.
Vergessen wir drittens nicht: Tiefer Lohn heisst auch tiefe Rente. Niemand von Ihnen hat daran gedacht, dass es nach dem Erwerbsleben einen weiteren Lebensabschnitt gibt. Wissen Sie, die Leute, die das ganze Leben für 4000 Franken oder weniger krampfen, sind auch jene Leute, die im Alter eine tiefe Rente haben. Wieso ist das so? Sie haben eine kleinere AHV, sie haben ein kleineres Pensionskassenguthaben, und sie haben keine Möglichkeit, Geld für eine dritte Säule zu sparen. Sie werden also doppelt bestraft. Wer Ja sagt zu tiefen Löhnen - und das tut man mit einem Nein zur Mindestlohn-Initiative -, sagt auch Ja zu tiefen Renten.
Diese Armut in der reichen Schweiz ist eigentlich ein Skandal. Währenddem die einen den Hals kaum voll bekommen mit Millionensalären, müssen andere schauen, wie sie Ende Monat die Miete noch bezahlen können. Darum geht es bei der Mindestlohn-Initiative: Der Kuchen muss einfach wieder gerechter verteilt werden.
Als gewichtiges Argument, das auch immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, wird die Frage gestellt, wer denn überhaupt von der Mindestlohn-Initiative profitiere. Es ist klar, wer profitiert: Es ist die Reinigungsbranche, es ist der Verkauf, es ist die Landwirtschaft, auch Frauen profitieren von mehr Lohngerechtigkeit, gerade in den unteren Lohnsegmenten; es sind tendenziell jüngere Arbeitnehmende, was auch gut so ist, weil das auch jene sind, die Familien aufbauen müssen; und es sind Arbeitnehmende ohne abgeschlossene Berufslehre - ja, das gibt es. Leider ist es nicht jedem vergönnt, den gleich grossen Bildungsrucksack zu haben. Doch auch Arbeitnehmende ohne Berufslehre haben Anspruch - dies zu Recht -, von ihrem Einkommen leben zu können. Und natürlich würden auch Teilzeitbeschäftigte profitieren, weil mit der Mindestlohn-Initiative ein Mindestlohn von 22 Franken verankert würde. Letztlich würde auch die Binnenwirtschaft profitieren. Gerade die KMU, gerade diese profitieren, weil die Kaufkraft in der Breite zunimmt. Eine Zunahme der Kaufkraft in der Breite führt zu mehr Konsum; sie führt dazu, dass man sich eben den Kinoeintritt leisten kann, dass man vielleicht zusätzlich noch einen Kaffee trinken gehen kann. Das wiederum führt zu neuen Jobs.
Es ist halt so: In den Ländern mit tiefen Löhnen ist die Arbeitslosigkeit nicht etwa tief - es ist genau umgekehrt. In jenen Ländern, in denen anständige Löhne gezahlt werden, herrscht eine tiefere Arbeitslosigkeit. Das ist die Realität.
Ein letztes Wort zum Thema "Schwarzarbeit"; ich habe es in einer Zwischenfrage bereits angeschnitten. Es wird immer wieder das Problem der Schwarzarbeit von Coiffeusen angesprochen. Das Problem ist auch mir bekannt. Es rührt aber daher, dass Coiffeur ein Tieflohnberuf ist - deshalb existiert dort Schwarzarbeit. Wer einen anständigen Lohn verdient, hat keinen Grund, Schwarzarbeit zu leisten.
Ich bitte Sie, die Mindestlohn-Initiative zu unterstützen. Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Würde und Anstand.
Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie haben uns gefragt, ob wir wollen, dass für Leute, die weniger als 4000 Franken verdienen, mit öffentlichem Geld die Sozialhilfe finanziert wird. Glauben Sie nicht, dass wir die "aide sociale" sowieso finanzieren müssen? Wenn Leute zwei Jahre lang arbeitslos gewesen sind, bekommen sie auch Sozialhilfe.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich nehme zu dieser Frage gerne Stellung. Wie gesagt, sehe ich den Zusammenhang zwischen anständigen Löhnen und Arbeitslosigkeit nicht. Das Gegenteil ist der Fall, schauen Sie sich doch etwas um: Wo gibt es eine hohe Arbeitslosigkeit? Es gibt sie dort, wo es viele prekäre Arbeitsverhältnisse hat, dort, wo es viele Tieflohnsegmente hat, weil der Konsum und die Kaufkraft der Masse fehlen. Das Gegenteil ist der Fall, ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Mir ist dasselbe aufgefallen wie Herrn Rime. Sie haben gefragt, ob wir bereit seien, mit Staatsgeldern die tiefen Löhne zu subventionieren. Die Frage wäre also die folgende: Wären Sie bereit, denjenigen, die eine Stelle haben, alle Sozialhilfe zu streichen, wenn die Initiative angenommen würde?
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Das ist natürlich eine sonderbare Frage. Sie wissen, dass die Sozialhilfe individuell berechnet wird. Ein Einkommen, das in Genf nicht reicht, reicht vielleicht in Appenzell. Deshalb kann ich Ihnen diese Frage so nicht beantworten.
Ingold Maja · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe PDC-PEV
Herr Kollege Chopard-Acklin, Sie haben erwähnt, dass schlechtergestellte Lohnbezüger dann auch in der Pensionskasse schlechtergestellt sein werden. Haben Sie aber daran gedacht, dass wir mit den Zusatzleistungen zur AHV bei kleiner zweiter Säule ein soziales Sicherungssystem haben, das auf den Bedarf ausgerichtet ist und das deutlich höhere Leistungen erbringt als die Sozialhilfe? Haben Sie das eingerechnet?
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich habe vor allem die Erfahrung gemacht, dass sich Leute, die im Erwerbsleben tiefe Löhne und danach tiefe Renten haben, in der Situation des Bittstellers wiederfinden: Sie müssen Zusatzleistungen beanspruchen, sie kommen sich als Bittsteller vor. Auch die Situation auf dem Sozialamt ist eine Bittstellersituation. Ich finde das für die Menschen unwürdig. Es gibt Leute, die krampfen dreissig, vierzig Jahre - ich bitte Sie, auch wenn Sie nicht aus diesem Segment kommen, sich das vor Augen zu führen -, und am Schluss reicht die Rente nicht zum Leben. Das ist eine unwürdige Situation. Da kann man schon sagen: Es gibt Behelfsvehikel, die man beantragen muss. Aber man degradiert die Leute zu Bittstellern, und das ist unwürdig - und darum geht es bei der Mindestlohn-Initiative eben auch.
Frehner Sebastian · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Chopard, Sie sagen, dass die Arbeitslosigkeit abnehme, wenn es einen Mindestlohn gebe, oder Sie sagen zumindest, dass kein Zusammenhang bestehe. Wir haben vorhin das Beispiel eines Blumenladens gehört. Ein Geschäftsinhaber kann nur 2500 Franken für eine Floristin bezahlen, 4000 Franken sind ihm nicht möglich. Wenn jetzt der Mindestlohn 4000 Franken beantragt, dann muss er doch diese Person entlassen, oder sehen Sie das anders?
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Nein, das sehe ich anders. Ein garantierter Mindestlohn von 4000 Franken in der ganzen Schweiz macht für alle, auch für die Gewerbebetriebe, die Spiesse gleich lang. Das heisst, jeder Florist und jede Floristin mit einem Geschäft hat den gleichen Mindestlohn zu bezahlen. Aber es ist klar: Der Konsument bezahlt für den Blumenstrauss vielleicht ein paar Franken mehr. Ich persönlich bin dazu bereit. Ich finde es falsch, wenn man bei den Blumen auf Kosten der Würde der Menschen sparen will.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
Es ist absehbar: Ein flächendeckender, staatlich festgelegter, in allen Regionen und für alle Branchen gleicher Mindestlohn wird zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bzw. zu einer Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der in der Schweiz domizilierten Unternehmen führen. Dies bedeutet in letzter Konsequenz Verlust von Arbeitsplätzen und Zunahme der Arbeitslosigkeit. Die Mindestlohn-Initiative ist deshalb abzulehnen.
Was besonders wehtut: Ein einheitlicher Mindestlohn wird, wie es einzelne Vorredner bereits dargelegt haben, vor allem für die am meisten Betroffenen, für die ungelernten Beschäftigten im Niedriglohnsektor, negative Folgen haben, er wird diese treffen. Es ist voraussehbar, dass das Gegenteil der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund anvisierten Ziele eintreffen wird: Es wird keine neuen Arbeitsplätze geben, sondern einen Abbau und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, weil gesetzlich erhöhte Lohn- und Produktionskosten zu überhöhten Produktepreisen führen, die auf dem internationalen Markt kaum realisiert bzw. nicht durch entsprechend bessere Produkterlöse kompensiert werden können. Die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der exportorientierten Industrieunternehmen und KMU würde spürbar geschwächt und die Wirtschaft sicher nicht angekurbelt, sondern zum Stottern gebracht. Schliesslich werden gesetzlich festgelegte Mindestlöhne die Kaufkraft der Bevölkerung nicht steigern, weil planwirtschaftliche Massnahmen in der Wirtschaft noch nie positive Wirkungen erzielt haben.
Was ist also zu tun? Der Markt soll in der Schweiz weiterhin die Lohngestaltung bestimmen. Das gegenwärtige, dezentrale und differenzierte Lohnfestsetzungssystem ist eine Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes. Unsere Wirtschaft steht im internationalen Vergleich in Bezug auf Beschäftigungsgrad, Höhe und Kaufkraft der Löhne sowie in Bezug auf den Wohlstand sehr gut da. Dazu ist Sorge zu tragen. Die Löhne sind denn auch weiterhin entsprechend dem heutigen Erfolgsrezept durch die Unternehmen oder, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, durch die Branchen, zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten bzw. zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, festzulegen. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner und nicht des Staates, angemessene Löhne festzulegen.
Gesetzlich festgelegte Mindestlöhne werden allen Branchen schaden, besonders auch der Landwirtschaft und dabei meiner Branche, der Obstwirtschaft. Ein Stundenlohn von 22 Franken, zum Beispiel für Erntehelfer im arbeitsintensiven Obst- und Beerenbau oder für Arbeitende in Obstverarbeitungsbetrieben - das wären rund 40 bis 60 Prozent mehr als die heutigen Stundenlöhne -, würde die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Branche erheblich schwächen und deren Benachteiligung gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland erhöhen. Dort werden Erntehelfer oder Arbeitende im Niedriglohnbereich vielerorts mit einem Stundenlohn zwischen 5 und 8 Euro entlöhnt. Die Folgen in der Schweiz wären vermehrte Schwarzarbeit, Importe und unnötige umweltschädigende Mehrtransporte.
Aus all diesen Gründen ist die Mindestlohn-Initiative, analog zur 1:12-Initiative, als wirtschafts- und arbeitsplatzschädigend zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen, die Initiative abzulehnen.
Ingold Maja · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe PDC-PEV
Obwohl es uns in der Schweiz sehr gut geht, gibt es Armut. Als ehemalige Vorsteherin eines Sozialdepartementes mit etwa 3000 unterstützungspflichtigen Haushalten habe ich für ein Mindesteinkommen natürlich primär Sympathien, weil es vielen den Gang zum Sozialamt ersparen würde. Eine gezielte Bekämpfung der Familienarmut ist zentral. Obwohl die Armutsstrategie des Bundes ein paar sinnvolle Massnahmen bezeichnet hat, wird man damit die Armutsquote nicht in entscheidendem Masse senken können. Ein gesetzlich festgeschriebener Mindestlohn stellt einen Aspekt der Armutsbekämpfung dar. Deshalb ist diese Initiative wirklich genau anzuschauen.
Das Ziel der Initiative ist, dass alle Arbeitnehmenden von ihrem Lohn leben können und sich die Armut reduziert. Hier muss man sogleich den Vorbehalt anmelden, dass der Mindestlohn nur für Einzelpersonen gilt; für die Familie reicht das nicht, sie braucht trotzdem Sozialhilfe. Ausserdem spielen für das verfügbare Einkommen bekannterweise andere Faktoren oft eine grössere Rolle als der Lohn, zum Beispiel die Subventionierung der Kita, die Steuerabzüge für Familien oder Prämienverbilligungen. Die Armut in der Schweiz lässt sich nur teilweise durch niedrige Löhne erklären. So ist zum Beispiel die Armutsquote bei Nichterwerbstätigen viel höher als bei Erwerbstätigen. Nur 13 Prozent der Armutsbetroffenen sind überhaupt Lohnbezüger. Wenn man also eine wirksame Korrektur will, ist der Mindestlohn das falsche Instrument.
Zudem liegt der geforderte Mindestlohn um 4 Franken über dem aktuellen Stundenlohn der Arbeitsplätze, deren Stundenlohn heute weniger als 22 Franken beträgt, und ist im Verhältnis zum Medianlohn viel höher als in anderen Ländern. Das löst fraglos Veränderungen im Arbeitsmarkt aus. Wenn die unqualifizierte Arbeit verteuert wird, führt das notwendigerweise zu Kündigungen, zu einer nochmaligen Rationalisierungsstaffel und zur Reduktion der Zahl von Arbeitsplätzen. Dann können zwar einige Lohnbezüger besser von ihrem Lohn leben, dafür sind andere arbeitslos. Vor allem würde es mehr Druck auf die Arbeitsintegration von Jugendlichen ohne Berufserfahrung geben. Genau das ist die fragile Risikogruppe. Wenn wir es nicht schaffen, diesen jungen Erwachsenen eine Perspektive zu geben, werden sie zeitlebens vom Staat abhängig bleiben. Das wäre auch volkswirtschaftlich gesehen der allergrösste Fehler.
Heute bleiben ausgesteuerte Langzeitarbeitslose in der Sozialhilfe hängen und verursachen alarmierende Steigerungen der Sozialkosten. Es sind die Vergessenen der Gesellschaft: Sie figurieren nicht mehr in der Arbeitslosenquote, und sie bekommen auch keine IV, weil sie dafür zu wenig krank sind. Aber sie sind auch zu wenig gesund, um von einem Arbeitgeber zu einem Mindestlohn von 4000 Franken angestellt zu werden. Für die Wiederintegration in den Arbeitsmarkt braucht es eben flexible Teillohnmodelle. Bei diesen Modellen stellen die Arbeitgeber solche schwer vermittelbaren Personen zu Lohnbedingungen an, die der erarbeiteten Leistung entsprechen. Der Teillohn kann von der Sozialhilfe ergänzt werden, beträgt aber nicht einfach 4000 Franken. Die Mindestlohn-Initiative erschwert solche Entschädigungsvereinbarungen und führt dazu, dass die Arbeitgeber abwinken und die Langzeitarbeitslosen der gesellschaftlichen Desintegration und Isolation überlassen.
Dann sind da bekannterweise auch noch die 17 000 IV-Beziehenden, die man mit der IV-Revision 6a wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern will. Je fixer die Löhne festgesetzt sind, desto weniger werden die Arbeitgeber bereit sein, Arbeitsversuche einzugehen und vor allem unbefristete Arbeitsverträge anzubieten, die wirklich die IV entlasten würden.
Eine Volksinitiative, die Armut bekämpfen will, darf erstens die Erwerbsquote nicht gefährden und muss zweitens die Flexibilität der Arbeitgeber erhalten, damit diese mit weniger leistungsstarken, aber erwerbsfähigen Personen faire und kluge Lohnvereinbarungen treffen können. Lehnen Sie diese Initiative ab! Sie erfüllt die erwähnten Forderungen nicht, und sie hält nicht, was sie verspricht.
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Die Mindestlohn-Initiative ist wohl gut gemeint, und sie greift ein sensibles Thema auf. Das ist aber auch das Einzige, was ich den Initianten attestieren kann, dann ist es bei mir mit dem Verständnis vorbei. Die Initiative ist ein Eigentor und nicht durchdacht. Würde sie nämlich angenommen, hätte sie verheerende Auswirkungen, welche bestimmt nicht im Sinne der Initianten wären. Davon bin ich felsenfest überzeugt.
Die Mindestlohn-Initiative betrifft ein Themenfeld, das mir als Unternehmer sehr am Herzen liegt: die guten Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Die guten Rahmenbedingungen würden durch einen flächendeckenden Mindestlohn deutlich geschwächt. Der flexible Arbeitsmarkt und die breitabgestützte und ausgewogene Sozialpartnerschaft sind zentrale Standortvorteile der Schweiz. Die heutige Lösung mit Gesamtarbeitsverträgen lässt im Gegensatz zu einem flächendeckenden Mindestlohn neben der Berücksichtigung der Arbeitsleistung auch eine Rücksichtnahme auf Branchen und Regionen zu. Im Berner Oberland sind die Lebenshaltungskosten anders als in der Stadt Bern. In der Stadt Zürich sieht es nochmals anders aus. Je nach Region ist also ein anderer Lohn fair und für ein KMU finanzierbar. Flächendeckende, zentralistische Vorgaben, wie diese Initiative sie verlangt, werden dem nicht gerecht.
Ich bin überzeugt, dass wir dank unserem bewährten System viel besser durch die jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen gekommen sind als viele andere Länder. Wir müssen nur einen Blick über die Grenze ins benachbarte Ausland werfen. Ein nationaler Mindestlohn wäre deshalb vor allem ein Problem für den Werkplatz Schweiz und damit für viele KMU - auch bei uns in den ländlichen Regionen des Kantons Bern. Ein fixer Mindestlohn würde nämlich mit Sicherheit dazu führen, dass nicht nur die tiefsten Löhne, sondern das ganze Lohngefüge angehoben würde, damit die bestehenden und gerechtfertigten Lohnabstufungen weiterhin eingehalten werden könnten. Dies wiederum würde unsere Produkte verteuern, und noch mehr Firmen müssten zumindest einen Teil ihrer Produktion ins Ausland verlagern. Damit wären gerade Jobs im Niedriglohnbereich unnötig gefährdet. Auf diese Weise würde genau das Gegenteil von dem passieren, was die Gewerkschaften mit ihrer Initiative eigentlich möchten.
Selbstverständlich sind wir als Unternehmer weiterhin in der Verantwortung, unseren guten, produktiven Arbeitskräften anständige Löhne zu bezahlen, damit der Staat auch künftig nicht auf die Idee kommt, sich in unser liberales Wirtschaftssystem einzumischen. In meinem Unternehmen bezahlen wir Löhne, die deutlich über denen liegen, die in der Initiative gefordert werden, obwohl wir in einer Randregion tätig und einem harten Wettbewerb ausgesetzt sind, und das tun wir notabene freiwillig und ohne Gesamtarbeitsvertrag. Ich appelliere deshalb an alle Arbeitgeber in sämtlichen Branchen, alles Mögliche zu tun, um allen Angestellten angemessene und zum Leben in unserem schönen Land ausreichende Löhne zu bezahlen.
Es braucht aber keine staatliche Einmischung in die Lohnpolitik der Wirtschaft. Auch das Schweizervolk will das nicht; dies hat das klare Abstimmungsresultat zur 1:12-Initiative am vergangenen Wochenende deutlich aufgezeigt. Glauben Sie mir, Anstand lässt sich ohnehin nicht gesetzlich verordnen, nein, dazu braucht es eine gute Erziehung von Eltern, die echte Werte wie Moral und Anstand an ihre Kinder weitergeben. Wir brauchen verantwortungsvolle Unternehmer, die diese Werte vorleben und interessante Ausbildungsplätze anbieten. Wir brauchen zudem gute staatliche Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Bildung. Was wir aber bestimmt nicht brauchen, sind staatliche Eingriffe in das Erfolgsmodell Schweiz.
Ich bitte Sie deshalb, die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften deutlich abzulehnen.
Frehner Sebastian · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie, die Mindestlohn-Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative würde das Gegenteil von dem erreichen, was sie eigentlich will und was mit ihrem Titel suggeriert werden soll. Beispiele aus dem Ausland beweisen, dass gerade schlechter Qualifizierte und auch Berufseinsteiger durch einen vorgeschriebenen Mindestlohn schwieriger eine Stelle finden. Schlechtqualifizierte und Junge sind somit die Verlierer dieser Initiative und keinesfalls die Sieger, wie uns dies die Initianten weismachen wollen. Weil diese Personen keinen Job finden, wird der Staat mit Überbrückungsangeboten oder finanziellen Leistungen einspringen müssen. Das ist sicher nicht das, was die Initianten wollen.
Ein Mindestlohn würde aber auch den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Annahmen und Berechnungen aus Deutschland ergaben, dass sich die für die Schwarzarbeit gezahlten Löhne bei Einführung eines Mindestlohns um etwa 3 bis 4 Milliarden Euro erhöhen würden. Das ist auch für die Schweiz kein wünschenswertes Szenario und sowohl aus Sicht der Arbeitnehmer als auch aus Sicht der Sozialversicherungen nicht anzustreben.
Ein Mindestlohn wäre zudem eine starre Regulierung ohne sinnvollen Effekt für unsere Volkswirtschaft. Wir würden uns damit selber in einem Bereich einschränken, welcher durch das sozialpartnerschaftliche Verhältnis in unserem Land momentan bestens funktioniert. Setzen Sie bitte diese Sozialpartnerschaft nicht mit weltfremden Forderungen nach Mindestlöhnen aufs Spiel!
Es ist auch falsch anzunehmen, dass mit der Mindestlohn-Initiative die Armut bekämpft werden kann. Dies belegen Studien aus dem Seco, welches den Zusammenhang zwischen tiefen Löhnen und Armut untersucht hat. So waren im Jahre 2006 nur gerade 13 Prozent der Tieflohnbezüger gemäss geltender Working-Poor-Definition arm. Armut trifft vielmehr Sozialhilfebezüger und Arbeitslose, also genau wieder diejenigen, die ich vorher erwähnt habe. Es sind jene, die von den Auswirkungen einer solchen starren gesetzlichen Regelung am stärksten und am ehesten betroffen sind.
Halten wir an unserem bewährten, freiheitlichen System fest! Wir alle wissen, dass mit der Mindestlohn-Initiative niemand mehr hätte, aber am Schluss viele viel weniger.
Empfehlen wir deshalb diese schädliche Initiative zur Ablehnung!
Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Le partenariat social est la solution à tous nos problèmes, si j'en crois bon nombre de mes préopinants. Grâce à son existence même, l'Etat n'aurait pas à intervenir en matière salariale. Dans un monde idéal, il est fort possible que cela soit le cas. Mais nous ne vivons pas dans un monde idéal!
Concrètement, de quel partenariat social parlons-nous? Parlons-nous du partenariat social à la sauce du président des éditeurs alémaniques, qui considère les conventions collectives de travail (CCT) comme "des joujoux syndicaux"? Parlons-nous du partenariat social à la sauce des éditeurs romands qui ont dénoncé la CCT de leur branche? Parlons-nous du partenariat social à la sauce de Swiss Retail qui déclare dans la presse d'aujourd'hui qu'une convention collective dans le commerce de détail serait "inutile"? Parlons-nous du partenariat social à la sauce des employeurs du commerce de détail genevois qui ont naguère dénoncé la convention collective de travail de leur canton, pourtant dans un secteur où les salariés ont un urgent besoin de protection si l'on considère leurs conditions de travail précaires? Parlons-nous du partenariat social à la sauce de ces grands employeurs appartenant pourtant à l'Etat que sont la Banque cantonale vaudoise ou la Banque cantonale de Genève, qui n'ont pas signé la convention collective de leur branche? Parlons-nous du partenariat social à la sauce d'Union bancaire privée, qui refuse de négocier un plan social, non pas aux motifs que cela lui coûterait plus cher, mais pour des raisons idéologiques, aux motifs qu'un tel plan social aurait valeur de convention collective? Et que dire enfin des branches phares de notre économie qui comme l'agriculture, le négoce de matières premières ou les assurances ne connaissent presque pas de négociations collectives ou de conventions collectives de travail?
Que dire enfin des nombreuses tentatives de vider le partenariat social de sa substance, provenant de ce Parlement, voire même de cet hémicycle? Attaques qui émanent en grande partie des rangs mêmes de ceux qui aujourd'hui osent prétendre vouloir défendre le partenariat social. Que dire par exemple des propositions de Messieurs Jenny (initiative parlementaire 12.408), Aeschi (motion 12.3806) ou Mörgeli (interpellation 13.3939) pour entraver l'extension des CCT, voire permettre la conclusion de CCT de complaisance, sans partenaires sociaux?
Nous parlons donc d'un partenariat social bancal, incomplet, et dans bien des cas, malheureusement, d'un partenariat social de Tartuffe, qui le prêchent à l'émission "Arena" ou "Infrarouge", ou dans les campagnes électorales, mais qui en pratique, dans le monde réel, refusent de s'y adonner, font tout pour l'éviter, font tout pour l'entraver, voire même font tout pour le faire disparaître. Que dire encore de la majorité de la commission, qui propose de biffer justement le troisième point de la motion qui nous est proposée par le Conseil des Etats, troisième point qui parle précisément du renforcement du partenariat social?
Ce partenariat social déficient entraîne une couverture conventionnelle déficiente. Dans notre pays, un salarié sur deux n'est pas au bénéfice d'une CCT; 50 pour cent ne bénéficient donc pas de ce partenariat social, dont plusieurs de mes préopinants ont pourtant vanté les mérites. En matière salariale, c'est encore pire: moins de 40 pour cent des salariés bénéficient d'une CCT avec un salaire minimum. Nous devons bien admettre qu'en matière de partenariat social la Suisse ne fait pas suffisamment honneur à son rang d'Etat développé. Ces lacunes ont des conséquences sévères. Dans les branches sans CCT avec salaires minimaux de force obligatoire, il n'y a pas de barrière légale à la sous-enchère salariale. Les adeptes du dumping salarial ont un blanc-seing pour sous-payer leur personnel et faire de la concurrence déloyale aux employeurs honnêtes.
Aujourd'hui déjà, la solution existante est la possibilité pour l'Etat - je vous le donne en mille, chers adversaires - de fixer des salaires minimaux légaux obligatoires. Nous savons malheureusement que la Confédération et les cantons ne font pas suffisamment usage de leurs compétences en la matière. Fixer un salaire minimum légal décent pour toutes les branches et toutes les raisons serait donc un rempart efficace contre la sous-enchère salariale dans tout notre pays. Un rempart qui serait clair, qui serait précis, mais qui ne dépendrait pas du bon vouloir ou du bon plaisir des autorités. Le partenariat social peut beaucoup. En tant que partenaire social et membre de la direction d'une organisation qui est signataire d'une convention collective, je suis le premier à l'admettre et le premier à m'en réjouir. Cependant, le partenariat social ne peut pas tout. Il y a des branches où il est inopérant, faute de partenaires sociaux, ou faute de volonté de négocier. Dans ces cas, il ne peut empêcher la sous-enchère ou des salaires indécents. C'est pour ces branches, c'est pour ces centaines de milliers de salariées et de salariés qu'un oui au salaire minimum s'impose et je vous remercie de soutenir cette initiative.
Stolz Daniel · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe libéral-radical
Sehen Sie: Ich habe hier die Wahl zwischen einem grünen Apfel und einem roten Apfel. Ehrlich gesagt, mir schmeckt der grüne besser, deshalb ziehe ich ihn vor. Aber was passiert, wenn der grüne Apfel plötzlich fünfmal teurer wird? Wie reagiere ich dann? Vielleicht esse ich dann weniger Äpfel, oder ich nehme doch die billigere Sorte, weil Obst essen ja schliesslich gesund ist. Jetzt sagen Sie vielleicht: Ja gut, bei einem Apfel ist das allenfalls so, aber das ist nicht so ein wichtiges Thema.
Nehmen wir also ein anderes Thema, ein wichtigeres Thema, eines, das Rot-Grün am Herzen liegt: die Energiepolitik. Sie möchten ja zum Beispiel eine CO2-Abgabe. Und warum wollen Sie das? Weil Sie lenken wollen: Wenn die Energie teurer wird, versuchen wir, weniger Energie zu konsumieren, indem wir zum Beispiel unsere Häuser energetisch sanieren, Motoren mit einem niedrigeren Verbrauch entwickeln oder einfach weniger herumfahren. Wir können aber auch CO2-basierende Energieträger substituieren, also gegen andere Energieträger wie zum Beispiel Sonnenenergie austauschen. In diesem Punkt werden Sie mir kaum widersprechen wollen.
Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, bei der Arbeit ist es genau dasselbe. Wenn sie zu teuer wird, verzichten wir zum Beispiel auf gewisse Dienstleistungen. Gerade wir in der Schweiz haben so leider schon sehr viele Arbeitsplätze verloren. In den USA zum Beispiel gibt es Personen, die im Supermarkt am Rollband bei der Kasse die gekauften Dinge einpacken und dem Käufer schön eingepackt übergeben. Der Käufer kann in der Zwischenzeit ruhig bezahlen, und alles geht viel schneller. Bei einem Lohn, wie wir ihn heute in der Schweiz haben, oder gar bei einem Lohn von 4000 Franken sind solche Dienstleistungen völlig illusorisch. Im Gegenteil, wir substituieren sie, um bei diesem Beispiel zu bleiben, schon heute, indem wir nämlich den Konsumenten zum "prosumer" mutieren lassen, auf Neudeutsch zusammengesetzt aus "producer" und "consumer".
Eine andere Reaktion ist die Verlagerung der Arbeitsplätze ins günstigere Ausland, und dies nicht nur bei der Produktion: Auch bei den Dienstleistungen verstärkt sich diese Entwicklung. Callcenter in Bangalore oder Kairo sind heute an der Tagesordnung. Auch hier entsteht der gleiche Effekt: Je höher die Lohnkosten, desto schneller die Abwanderung der Arbeitsplätze ins Ausland. Egal, welche Reaktion erfolgt, es trifft immer dieselben: Es trifft jene, die schon heute enorm Probleme haben, einen Job zu finden. Es trifft die Schwächsten. Genau denjenigen, denen man mit dieser verheerenden Initiative ja eigentlich helfen will, schadet man in Wirklichkeit enorm, indem man ihnen die Jobs wegnimmt.
Diese sogenannte Mindestlohn-Initiative fordert in Wirklichkeit eigentlich eine Lenkungsabgabe auf Arbeit, nur ist die Lenkungswirkung eine total unerwünschte: weniger Arbeitsplätze und mehr Arbeitslose. Das will ich nicht, und ich gehe eigentlich davon aus, dass das hier in diesem Saal niemand will. Selbstverständlich verniedliche ich die Problematik der Working Poor nicht, aber zu ihrer Lösung gibt es andere Mittel; das wissen wir alle.
Deshalb empfehle ich Ihnen ein klares Nein zu dieser Mindestlohn-Initiative, weil wir mehr Arbeitsplätze schaffen und nicht mehr Arbeitslose haben wollen!
Herzog Verena · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Seit je werden von linken Parteien Klassenkonflikte heraufbeschworen. Es wird suggeriert, Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen müssten unzufrieden sein. Genauso wird mit nüchternem Kalkül versucht, Arbeitgeber und Unternehmer als die Bösen darzustellen, die einseitig profitieren. Ja, Unternehmer tragen langfristig Verantwortung für ihre Unternehmen und genauso für ihre Arbeitsplätze. Sie müssen im tatsächlich harten Konkurrenzkampf im Ausland und mit dem Ausland kalkulieren, und vor allem müssen sie dies in einem Hochlohnland wie der Schweiz tun. So ist es auch bezeichnend, dass die Initianten dessen ungeachtet und unabhängig von der Region und der Branche einen generellen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde fordern. In Deutschland diskutiert man zurzeit über einen Mindestlohn von Fr. 10.50, in den USA gibt es einen Mindestlohn von Fr. 6.50. Auch mit den höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz lässt sich ein im Vergleich mit anderen Ländern so hoher Mindestlohn nicht begründen - auch kaufkraftbereinigt läge der Schweizer Mindestlohn rund 36 Prozent höher als jener in Luxemburg, das in Europa den höchsten Mindestlohn kennt. Die Schweiz hätte also den mit Abstand höchsten Mindestlohn der Welt.
Vergessen oder bewusst verdrängt wird von den Initianten auch, dass durch unser Erfolgsmodell Schweiz Tausende von Arbeitsplätzen in verschiedenen Lohnsegmenten geschaffen worden sind und dass davon schliesslich alle profitieren. Vergessen wird auch, dass wir weltweit die niedrigste Arbeitslosigkeit haben, dass wir aber auch wertvolle Arbeitsplätze in niedrigen Lohnsegmenten haben, die bei einer Annahme der Initiative sehr schnell ins Ausland verlagert werden könnten. Arbeit und Arbeitsplätze in allen Lohnsegmenten - das sind Faktoren, die Armut verhindern und Wohlstand für alle ermöglichen.
Liebe Mitglieder der SP, der Grünen und der Gewerkschaften, Mindestlöhne sind ganz sicher das falsche Instrument, um die Armut zu bekämpfen. Das zeigt auch die Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft, das den Zusammenhang zwischen tiefen Löhnen und Armut untersucht hat. Die Studie zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Tieflohnbezüger arm ist. Im Jahr 2006 waren es 13 Prozent der Tieflohnbezüger. Armut trifft in den meisten Fällen Rentenbezüger und Arbeitslose - und nicht Tieflohnbezüger. Arbeit ist also der beste Schutz gegen Armut.
Diese Initiative schadet aber vor allem den Angestellten mit tiefen Löhnen, also genau denen, die Sie schützen wollen. Internationale Beispiele belegen, dass besonders Berufseinsteiger sowie Schlechtqualifizierte durch einen Mindestlohn unter die Räder kommen, denn wenn schon ein Mindestlohn bezahlt werden muss, werden Leistungsschwächere sehr schnell durch besser qualifizierte Mitarbeiter ersetzt. Schlechtqualifizierte Mitarbeiter sind bei dieser Initiative die Verlierer.
Sie sehen, ein Mindestlohn birgt gleich mehrere Gefahren, denn ein Mindestlohn ist ein Mindestpreis für Arbeit. Oder anders ausgedrückt: Ein Mindestlohn ist faktisch ein Verbot für Beschäftigungsverhältnisse unter der festgelegten Lohnhöhe. Entgegen der Annahme der Initianten kann ein Mindestlohn sicher nichts an der Zahlungsmöglichkeit eines Arbeitgebers ändern, da per Gesetz keine neue Nachfrage, kein zusätzliches Kapital und auch keine zusätzlichen Jobs geschaffen werden können.
Wenn man sich die Frage stellt, ob ein gesetzlicher Mindestlohn Sinn macht, muss man die Sache zu Ende denken und sich über dessen volkswirtschaftliche Auswirkungen im Klaren sein. Einerseits reduziert sich durch einen Mindestlohn die Nachfrage nach Arbeitskräften. Unternehmen, deren Zahlungsmöglichkeiten unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, können sich so eine Anstellung von Arbeitskräften nicht mehr leisten. Andererseits erhöht sich das Angebot an Arbeitskräften in den Berufen, in denen die Löhne vorher tiefer als der Mindestlohn waren. Die höheren Löhne bieten für viele einen Anreiz, sich nur noch für diese Jobs zu entscheiden. Zusätzlich würden durch Mindestlöhne noch mehr ausländische Arbeitskräfte angezogen. Nach der Einführung eines Mindestlohnes wäre also die Zahl der Leute, die ihre Arbeitskraft anbieten, grösser als die entsprechende Nachfrage. Die Folge wäre Arbeitslosigkeit.
Zusammengefasst: Ein Mindestlohn führt zu geringerem Wirtschaftswachstum, zu Arbeitslosigkeit und damit zu einer zusätzlichen Belastung für unsere Sozialwerke. Ein Mindestlohn trifft genau jene, die vermeintlich geschützt werden sollen. Ein Mindestlohn ist deshalb nicht sozial, er ist alles andere als gerecht und muss dringend abgelehnt werden.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr
La séance est levée à 11 h 30