11.034
Loi sur les denrées alimentaires. Révision
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Loi fédérale sur les denrées alimentaires et les objets usuels
Art. 5 Bst. i
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 5 let. i
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich an ihrer Sitzung Ende Oktober mit der Differenzbereinigung des totalrevidierten Lebensmittelgesetzes befasst. Bei vier der neun zu behandelnden Differenzen beantragt die Kommission, sich der Fassung des Ständerates anzuschliessen. Es betrifft dies erstens Artikel 5, "Gebrauchsgegenstände", konkret Buchstabe i; zweitens Artikel 18, "Täuschungsschutz", konkret Absatz 4 Buchstabe a0; drittens, damit zusammenhängend, Artikel 45, "Ausführungsbestimmungen des Bundesrates"; viertens Artikel 20, "Einschränkung der Herstellungs- und Behandlungsverfahren", konkret Absatz 3; sowie fünftens Artikel 28, "Rückverfolgbarkeit", konkret Absatz 2.
Bei vier weiteren Differenzen beantragt die Kommission, teils mit Stichentscheid des Präsidenten, an der Fassung unseres Rates festzuhalten. Es betrifft dies erstens Artikel 13, "Besondere Kennzeichnung", konkret Absatz 1 Buchstabe c; zweitens, damit verbunden, Artikel 12, "Kennzeichnungs- und Auskunftspflicht", konkret Absatz 1 Buchstabe d; drittens Artikel 30, "Recht auf Einsicht in die Bescheinigung der Konformität"; viertens Artikel 33, "Kontrollergebnis", konkret Absätze 2, 2bis und 3.
Bei einer Differenz beantragt die Kommission einen Kompromissvorschlag: Es handelt sich um die gewichtigste Differenz zum Ständerat, und sie betrifft Artikel 12 Absatz 1 Einleitung sowie die Absätze 2 und 5, unter dem Titel "Kennzeichnungs- und Auskunftspflicht". Wir werden in der Detailberatung noch zu den einzelnen Artikeln sprechen.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Nous allons donc traiter les divergences concernant la loi sur les denrées alimentaires.
Il reste, après délibération dans les deux chambres, les divergences suivantes.
Aux articles 12 et 13 alinéa 1 lettre c, la majorité de la commission vous propose d'adopter un article modifié par rapport au projet du Conseil fédéral. Il s'agit d'une proposition qui a été élaborée en accord avec la FRC et l'Union suisse des paysans - nous reviendrons sur cette proposition de la majorité.
Il y a ensuite une divergence à l'article 14 alinéa 2bis concernant la limitation de la publicité pour les produits alimentaires destinés aux enfants.
Il y a encore une divergence à l'article 20 alinéa 3, qui concerne les produits cosmétiques; une autre divergence aux articles 30 et 33 alinéas 2, 2bis et 3 concernant le certificat de conformité; et enfin une divergence à l'article 32, qui concerne l'inspection de la viande des animaux abattus à la chasse.
Nous reviendrons sur les propositions de la commission au cours du débat.
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Angenommen - Adopté
Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Wer vorverpackte Lebensmittel in Verkehr bringt, muss den Abnehmerinnen und Abnehmern über das Lebensmittel Folgendes schriftlich angeben:
...
d. die Herkunft der Rohstoffe.
Abs. 2
Der Bundesrat kann bei verarbeiteten Produkten für die Angabe des Produktionslandes, der Zutaten und der Herkunft der Rohstoffe Ausnahmen festlegen.
Abs. 2bis-2quater, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
Über offen in den Verkehr gebrachte Lebensmittel müssen die gleichen Angaben gemacht werden können wie über vorverpackte. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Angaben.
Abs. 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Stahl, Streiff)
Abs. 1, 2, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1
Quiconque met sur le marché des denrées alimentaires préemballées est tenu d'indiquer par écrit à l'acquéreur:
...
d. Maintenir
Al. 2
Le Conseil fédéral peut, pour les produits transformés, fixer des exceptions en ce qui concerne l'indication du pays de production, des ingrédients et de l'origine des matières premières.
Al. 2bis-2quater, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
Les indications exigées pour les denrées alimentaires préemballées doivent pouvoir être fournies également pour les denrées alimentaires mises en vrac sur le marché. Le Conseil fédéral définit les modalités de ces indications.
Al. 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Stahl, Streiff)
Al. 1, 2, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 13 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Stahl, Streiff)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 13 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Stahl, Streiff)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin (Graf Maya, G, BL): Über die Artikel 12 und 13 führen wir eine gemeinsame Diskussion.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir diskutieren bei den Artikeln 12 und 13 über die Deklaration der Herkunft der Rohstoffe von vorverarbeiteten oder vorverpackten Lebensmitteln, aber auch von solchen, die im offenen Verkauf angeboten werden. Dabei ist vorgesehen, dass Artikel 12 den Grundsatz regelt und in Artikel 13 die Ausnahmen bestimmt werden. Das ist in dieser Frage ein wichtiger Punkt. Diese Artikelkombination ist auch schon als "Pferdefleisch-Lasagne-Artikel" definiert worden, weil es da um die Streitfrage geht, ob wir für alle Lebensmittel nicht nur alle Rohstoffe, sondern auch deren Herkunft definieren sollen und ob wir für spezielle Produkte Ausnahmen vorsehen wollen.
Wenn man solche Regulierungen vornimmt, sollte man eigentlich immer auch die konkreten Auswirkungen auf die Wirtschaft berücksichtigen. Ich habe Ihnen hier unsere Schweizer Ovomaltine als Beispiel gebracht. Bei dieser muss schon heute deklariert werden, was für Rohstoffe enthalten sind. Die Rohstoffe sind: Gerstenextrakt, kondensierte Magermilch, fettarmer Kakao, Eier, Mineralstoffe, Kalzium, Eisenphosphat, Hefe, pflanzliches Öl, 13 Vitamine - ich verzichte jetzt darauf, alle aufzuzählen -, Pantothensäure, Kochsalz, Aroma oder Vanillin. Stellen Sie sich vor, dass Sie nicht nur all diese Rohstoffe, sondern auch noch deren Herkunftsbezeichnung angeben müssten!
Ich komme aus dem Baselbiet und kann das Gleiche für die Ricola-Bonbons wiederholen. Diese enthalten Isomalt, Minze und die Ricola-13-Kräuter-Mischung. Da stossen wir schon auf ein Problem, weil die Ricola-13-Kräuter-Mischung ein Betriebsgeheimnis und somit ein Erfolgsfaktor für dieses Produkt ist. Da können wir die Herkunft kaum nachvollziehen. Ferner enthalten die Bonbons Sorbit, Aromastoffe, Aspartam, Acesulfam-K und Farbstoffe. Nebst all diesen Rohstoffen müsste auch deren Herkunft bezeichnet werden.
Das waren zwei einfache Beispiele. Ich kann ein drittes Beispiel bringen: eine Fertigpizza, die Sie in jedem Tankstellenshop, in jedem Coop zum Verzehr kaufen können. Eine Pizza besteht aus einem Teigboden mit Weizenmehl, Wasser, Weizenkleie, Olivenöl, Kochsalz, Zuckersirup, Gerstenmalz. Auf der Pizza hat es Käse - Mozzarella. Mozzarella wird aus Milch hergestellt - woher kommt die Milch? Wollen Sie einen italienischen Mozzarella auf der Pizza, oder wollen Sie Schweizer Milch für den Mozzarella? Sie haben Tomatensauce auf der Pizza, Schinken, Oregano, eine Kräutermischung usw.
Das Anliegen derjenigen, die die Herkunft der Rohstoffe deklariert haben möchten, ist die Transparenz. Sie möchten den Konsumenten eine freie Wahl der Produkte ermöglichen, dass sie nachvollziehen können, woher die Produkte kommen. Dieser Wunsch ist an sich nachvollziehbar. Er ist nachvollziehbar für die wesentlichen Bestandteile eines Lebensmittels, aber nicht für sämtliche Rohstoffe, die auch noch im Lebensmittel enthalten sind.
Die Konsequenz dieser Einführung wäre, dass wir einen enormen Deklarationsaufwand für alle Unternehmen hätten, die auf den Verpackungen deklarieren müssten, was drin ist. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen geschwächt, weil der administrative Aufwand steigt. Stellen Sie sich vor: Ein Betrieb hat bei der Produktion verschiedene Chargen Zucker zu verarbeiten. Zucker kann aus der Schweiz kommen. Er kann aus Rüben sein. Er kann aber auch aus Zuckerpalmen sein. Zucker wird zu 80 000 Tonnen pro Jahr auch in die Schweiz importiert. Sie müssten bei jeder Charge deklarieren, woher der Zucker kommt. Wenn Sie solche Vorschriften erlassen, müssen Sie deren Einhaltung auch kontrollieren können. Ich habe bei meinem Baselbieter Kantonslabor nachgefragt, ob es möglich wäre, auch die Herkunft der Rohstoffe exakt zu kontrollieren. Die Antwort war: Wir müssten dafür fünf neue Mitarbeiter haben.
Auch der Bauernverband plädiert dafür, dass wir als Grundsatz die Angabe der Herkunft festschreiben und nicht nur der Rohstoffe, weil er sich davon einen Täuschungsschutz verspricht. Die Täuschung betrifft aber nicht die Herkunft der Rohstoffe, sondern die Rohstoffe an sich - das steht auch so im Brief des Bauernverbandes.
Wenn man die Herkunft in dieser übertriebenen Form deklarieren muss, machen wir aber genau die Betriebe kaputt - nämlich die gewerblichen KMU, Bäckereien, Metzgereien, Restaurationsbetriebe -, die auf Verlangen der Konsumenten auch mündlich sämtliche Rohstoffe deklarieren müssten. Wir finden, dass das zu weit geht.
Wir bitten Sie, sich der Version des Ständerates anzuschliessen, bei der im Grundsatz die Rohstoffe anzugeben sind und dort, wo es für nötig befunden wird, auch die Herkunft der Rohstoffe anzugeben ist. Doch das soll der Bundesrat fallweise definieren.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Le groupe des Verts vous recommande de suivre la majorité de la commission. Il s'agit ici d'un point qui a déjà été discuté dans notre conseil, à savoir l'information sur la provenance des matières premières, en particulier pour les produits transformés.
Le groupe des Verts considère que les consommateurs ont le droit de savoir ce qui se trouve dans leur assiette, et c'est particulièrement le cas en ce qui concerne les produits hautement transformés qui nous sont soumis. Cela a été dit tout à l'heure, cette proposition a été faite dans le cadre du scandale de la viande de cheval. Je pense que cette proposition reste d'actualité. A l'époque, il s'agissait d'une proposition individuelle. Elle a maintenant été discutée au sein de la commission. Cela a été dit par les rapporteurs, cette discussion a eu lieu également en tenant compte des positions des différentes parties prenantes, notamment les consommateurs et les agriculteurs.
Il faut relativiser l'impact de cette proposition puisque, comme vous pouvez le constater dans le texte à l'alinéa 2, le Conseil fédéral a la possibilité de fixer des exceptions. Il serait donc tout à fait possible pour le Conseil fédéral de limiter cette information aux domaines pertinents, et de ne pas imposer un contenu qui mettrait en péril la clarté des informations sur les produits pour les consommateurs. Il faut faire confiance au Conseil fédéral qui a les moyens d'appliquer cette disposition de manière raisonnable et modérée, afin que les consommateurs soient informés mais pas submergés d'informations, et afin que cela soit également praticable pour les entreprises et les producteurs concernés.
On parle toujours d'étiquette, mais je vous rappelle qu'elle n'est pas le seul moyen d'informer les consommateurs. Il y a aujourd'hui d'autres moyens d'information, notamment électroniques, qui pourraient être utilisés dans ce contexte si on doit fournir au consommateur une information plus détaillée et plus longue.
C'est dans ce contexte que le groupe des Verts vous recommande de soutenir la version de la majorité de la commission. C'est un bon compromis, qui est en fait une amélioration de la proposition individuelle initiale, et il est tout à fait applicable.
Weibel Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Wir Grünliberalen wollen keine nichtmonetären Handelshemmnisse. Wir wollen nicht nur überschaubare, sondern auch verständliche Deklarationen. Aus unserer Sicht soll der Spielraum des Bundesrates erhalten bleiben. Aus dieser Überlegung heraus könnten wir sowohl der Mehrheit als auch der Minderheit zustimmen. Es stellt sich deshalb die Frage, worin der Unterschied besteht.
Der Unterschied liegt in der Ausrichtung der Norm. Für die Mehrheit ist die Norm ein hoher Anspruch an die Deklaration, und der Bundesrat soll Ausnahmen festlegen. Für die Minderheit hat die Norm einen niedrigen Level, und der Bundesrat bekommt die Kompetenz, zu verschärfen. Wir stellen hohe Ansprüche an die Deklarationsnormen. Deshalb unterstützen wir die Mehrheit. Wir sind aber gleichzeitig der Meinung, dass der Ständerat noch prüfen soll, ob diese Formulierung, ob diese Regelung der Mehrheit tatsächlich mit internationalen Gesetzen und Verträgen kompatibel ist. Aus unserer Sicht ist es für die Konsumenten und Konsumentinnen besonders wichtig, dass Transparenz bei den Lebensmitteln herrscht. Nur aufgrund der Transparenz, nur aufgrund einer umfassenden Deklaration können sie ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und entscheiden, welches Produkt sie erwerben wollen.
Folgen Sie deshalb unserem Beispiel, und unterstützen auch Sie die Mehrheit!
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Le groupe libéral-radical vous invite aussi à suivre la majorité de la commission aux articles 12 et 13. De quoi s'agit-il? Ces articles ont été modifiés sur deux points: ce qui concernait, d'une part, les denrées alimentaires préemballées et, d'autre part, celles mises sur le marché en vrac. Il s'agit de transférer à l'article 12 l'obligation d'indiquer la provenance des matières premières et non plus de la laisser à l'article 13, qui la faisait relever du pouvoir de prescription du Conseil fédéral.
Il s'agit en effet pour les consommateurs d'être informés au sujet des ingrédients sensibles, par exemple la viande, mais aussi des ingrédients principaux qu'ils vont consommer. C'est une exigence des consommateurs, mais elle est aussi favorable aux producteurs de denrées alimentaires de notre pays. Toutefois, il convient de tenir compte des exigences de l'industrie agroalimentaire, qui ne doit pas être confrontée à une bureaucratie excessive. C'est pourquoi la commission a trouvé intelligent d'ajouter à l'alinéa 2 la possibilité pour le Conseil fédéral d'introduire des exceptions afin d'assurer que la solution assure un équilibre entre les intérêts et les exigences des consommateurs, des agriculteurs suisses et de la branche de la production de denrées alimentaires, parce qu'il faut simplement pouvoir s'adapter aux nécessités de l'industrie.
Concernant les aliments mis en vrac sur le marché, une modification vous est proposée par la majorité de la commission, qui biffe la mention "sur demande", c'est-à-dire que les indications qui sont obligatoires le sont aussi pour la mise sur le marché en vrac. Toutefois, là aussi, le Conseil fédéral a la possibilité de définir les modalités de ces indications, c'est-à-dire des exceptions en fonction des aliments ou des informations, parce qu'il ne faut pas non plus que le vendeur ou la personne qui met ses aliments sur le marché soit confronté à des exigences contre nature ou impossibles à tenir. C'est donc une solution souple qui vous est proposée ici et qui est dans l'intérêt de toutes les parties.
Nous vous remercions de suivre la majorité de la commission.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
In der Frühjahrssession beschloss dieser Rat wichtige Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Information, die Wahlfreiheit und den Täuschungsschutz für Lebensmittel. Diese Verbesserungen beinhalteten auch die Deklarationspflicht bezüglich der Rohstoffherkunft. Die Herkunft der Rohstoffe in einem Nahrungsmittel ist eine wichtige und für den Kaufentscheid relevante Information für Konsumentinnen und Konsumenten. Aufgrund allgemein zugänglicher Informationen durch die Angabe des Herkunftslandes können Konsumentinnen und Konsumenten eine Einschätzung vornehmen, unter welchen ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards ein Rohstoff hergestellt wurde. Zudem können aufgrund der Herkunftsangaben zu den Rohstoffen Rückschlüsse gezogen werden, über welche Distanzen die Rohstoffe eines Lebensmittels transportiert wurden. Daher kann die Angabe der Herkunft der Rohstoffe einen Beitrag zu einem nachhaltigen Konsum leisten. Die Herkunft der Rohstoffe ist eine zentrale Information und daher auf vorverpackten Lebensmitteln anzugeben. Dies waren - neben den verschiedenen Skandalen um die Herkunft von Lebensmitteln - die Gründe für den Entscheid der Mehrheit, die Deklaration der Rohstoffherkunft bei vorverpackten Lebensmitteln zu verlangen.
Leider hat der Ständerat dieses wichtige Anliegen für mehr Transparenz, das von den Konsumenten und Konsumentinnen, aber auch von den Bauern unterstützt wird, nicht mitgetragen.
Die Mehrheit der Kommission hat jetzt die verbindliche Deklarationspflicht bezüglich der Rohstoffherkunft mit einer umsetzbaren Deklaration wieder aufgenommen, aber gleichzeitig ein Konzept bei den Artikeln 12 und 13 zusammengestellt, das, auch wenn es die Grundsatzidee der Deklarationspflicht vom Nationalrat übernimmt, praktikabler und weniger rigid ist. Somit kann in der nachfolgenden Verordnung festgelegt werden, dass lediglich mengenmässig relevante oder für das Lebensmittel charakteristische Rohstoffe deklariert werden müssen.
Was wir vorschlagen, Herr Kollege de Courten, geht auf Ihre übertriebenen Ängste ein. Wenn Sie genau schauen, was wir vorschlagen, dann sehen Sie, dass es nicht so ins Detail geht, wie Sie vorher erzählt haben. Das sind auch die Gründe, die den Bauernverband diesen Kompromissantrag - im Schreiben, das wir alle bekommen haben - unterstützen lassen. Der Bauernverband sagt, der Kompromiss verbessere den Täuschungsschutz, weil grundsätzlich die Deklaration der Rohstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln verlangt wird. Ist der Aufwand dafür aber zu gross, kann der Bundesrat bei Bedarf Ausnahmen zulassen. Und genau das schlagen wir mit diesem Kompromiss vor.
La commission a ainsi élaboré un concept pour les articles 12 et 13.
Il s'agit de fixer une obligation de déclaration de la provenance des matières à l'article 12 mais en précisant à l'article 12 alinéa 2 que le Conseil fédéral peut fixer des exceptions. Par exemple, le Conseil fédéral pourrait fixer dans ses ordonnances le seuil puisque certains produits contiennent des éléments dans une très faible proportion et ce n'est pas ce qui intéresse le plus le consommateur. Par exemple, l'ordonnance pourrait stipuler l'obligation de déclarer la provenance de la matière première dont la proportion représente plus de 20 pour cent du produit fini ou si la matière première est spécialement mise en avant sur l'étiquette ou dans le nom du produit.
Ce concept de la majorité de la commission vise à laisser plus de marge de manoeuvre au Conseil fédéral, tout en gardant à l'esprit qu'il doit permettre de répondre aux besoins d'information des consommateurs et à la volonté des représentants des associations paysannes de pouvoir mettre en avant leurs produits. Il fixe l'obligation d'étiqueter et de renseigner sur la provenance des matières premières. En outre, il offre la possibilité de déterminer des exceptions en cas de nécessité. Il est également important de pouvoir fixer des obligations, non seulement pour les denrées alimentaires préemballées, mais également pour les produits alimentaires offerts en vrac sur le marché.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Bestimmung zur Herkunftsangabe bezüglich der Rohstoffe in den Artikeln 12 und 13 zu regeln und der Mehrheit zu folgen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in der Frage der Deklarationspflicht für Lebensmittel die Minderheit und damit die Haltung des Bundesrates und des Ständerates. Unsere Fraktion lässt sich in dieser Haltung von zwei Grundsätzen leiten: erstens vom Grundsatz der Praktikabilität und zweitens vom Grundsatz, dass auf unnötige Regulierungen zu verzichten ist.
Wer vorverpackte oder offene Lebensmittel einkauft, soll wissen, welche Zutaten bei der Herstellung verwendet worden sind und in welchem Land das Produkt hergestellt worden ist. Interessiert mich als Konsumenten auch die Herkunft der Rohstoffe und lege ich Wert auf schweizerische Rohstoffe, werde ich mich im Sinne der schweizerischen Landwirtschaft für ein Produkt entscheiden, das mir diese Herkunft garantiert. Kaufe ich aber zum Beispiel ein Birnenbrot, dann verzichte ich persönlich gerne darauf, die Herkunft aller verwendeten Rohstoffe zu erfahren; dies im Wissen um die Tatsache, dass der Produzent des Birnenbrotes nicht garantieren kann, dass die verwendeten Feigen, die verwendeten Baumnüsse, die Weinbeeren, das Mehl, das Orangeat oder das Zitronat immer die gleiche Herkunft haben.
Müssten die Produzenten, wie dies die Kommissionsmehrheit vor Augen hat, auf den Verpackungen nicht nur das Produktionsland und die Zutaten, sondern auch noch die Herkunft der Rohstoffe deklarieren, ginge das Augenmass für eine vernünftige Gesetzgebung verloren. Um die Einhaltung der Deklarationspflicht bezüglich der Herkunft der Rohstoffe zu überprüfen, müsste ein unverhältnismässiger Kontrollaufwand in Kauf genommen werden. Dies würde die betroffenen Unternehmen finanziell und administrativ zusätzlich belasten, und all dies, ohne dass für die Konsumentinnen und Konsumenten wirklich etwas Entscheidendes gewonnen würde. Betrügereien könnten ebenfalls nicht verhindert werden. Auch die Kantone würden verlieren, denn für die Kantonschemiker wäre es kaum möglich, die Angaben zur Herkunft sämtlicher Rohstoffe zu überprüfen. Würde dies verlangt, würde in den Kantonen entsprechend ein beträchtlicher Mehraufwand ausgelöst. Auch die Konsumenten würden unserer Auffassung nach nichts gewinnen, denn vor lauter Details müssten sie die für ihren Einkaufsentscheid wirklich wichtigen Angaben geradezu suchen.
Wer verlangt, es sei künftig auch die Herkunft der Rohstoffe zu deklarieren, befürwortet mehr Bürokratie. Da hilft auch Artikel 12 Absatz 2 nicht weiter, mit dem der Bundesrat ermächtigt würde, auch bei der Deklaration der Herkunft der Rohstoffe Ausnahmen festzulegen. Ist es wirklich sinnvoll, den Bundesrat dazu zu zwingen, auf Verordnungsstufe eine Vielzahl von Lebensmitteln aufzulisten? Die CVP/EVP-Fraktion meint: Nein. Das vom Ständerat übernommene Konzept des Bundesrates überzeugt uns mehr. Dort, wo es gute Gründe gibt, auch die Herkunft von Rohstoffen zu deklarieren, soll der Bundesrat dies vorschreiben können, so, wie er dies in seinem Entwurf in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c vorschlägt. Dieser praktikable Ansatz wird durch die Nahrungsmittelindustrie und den Detailhandel unterstützt. Auch die Landwirtschaft und die Konsumenten werden gut damit leben können.
Die CVP/EVP-Fraktion beurteilt die von der Kommissionsmehrheit angestrebte Verschärfung der Deklarationspflicht sowohl für vorverpackte als auch für alle offen verkauften Lebensmittel als nicht praktikabel, als völlig übertrieben und damit als unnötig. Wer wirklich liberal denkt und wer wirklich auch liberal handeln möchte und sich nicht nur so deklariert, sollte keinen Etikettenschwindel betreiben und in dieser Frage die Minderheit und damit Bundesrat und Ständerat unterstützen.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Namens der BDP-Fraktion bitte ich Sie, bei der Behandlung der Differenzen bei den Artikeln 12 und 13 der Minderheit, das heisst der Version des Ständerates bzw. des Bundesrates, zu folgen.
Soeben haben wir es wieder getan, und einige von uns tun es immer noch: Sie sind immer noch in der Eingangshalle und bedienen sich am Buffet. Obwohl wir wissen, dass die Lebensmittel an einem offenen Buffet nicht genau die gleichen sind wie jene Lebensmittel, über die wir hier diskutieren, tun wir es trotzdem: Mehr oder weniger unreflektiert und undifferenziert haben wir uns bedient und von diesen Köstlichkeiten genossen. Es soll mir niemand sagen, bei der Auswahl habe nicht jeder und jede gewusst, dass vielleicht das Speckröllchen weniger gesund ist als das Vollkornsandwich. Ich glaube, es wäre auch niemandem in den Sinn gekommen, hier noch zu fragen, welche Rohstoffe in diesen Häppchen enthalten sind und wo genau diese Rohstoffe verarbeitet wurden.
Ich glaube, dass wir hier im Nationalrat bei der ersten Runde der Gesetzesrevision unter dem Eindruck der Pferdefleisch-Lasagne-Bilder und der Fernsehbeiträge von verendeten Pferden gemeint haben, wir könnten solche Kriminalfälle - es waren nicht nur Zwischenfälle! - verhindern, wenn wir hier eine überbordende Regelung fänden. Dem ist mitnichten so; das hat mit solchen Fällen überhaupt nichts zu tun. Was wir hier zu verhindern haben, ist eine überdetaillierte und absolut komplizierte Vorgabe im Bereich der Kennzeichnung und Auskunftspflicht. Bei dieser Vorlage gilt es, zwischen Bürokratie und Nutzen zu unterscheiden. Wie viel Bürokratie hat für die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich noch einen Nutzen?
Bezüglich der Rohstoffe kann man einmal anstatt des "Bü-Bü-Bündnerfleischs", das hier auch schon ein Thema war, die Bündner Nusstorte nennen. Man muss sich mal vorstellen, dass dann der Bäcker oder Konditor jedes Mal, wenn er die Nüsse von einem anderen Ort bezieht, die ganze Verpackung und die Etikette ändern müsste. Das ist ein administrativer, bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen der Konsumentinnen und Konsumenten steht.
Beim vielbeschworenen Schokoriegel aus dem Berner Jura, in Orange gehalten, besser bekannt unter dem Namen Ragusa, würde die Grösse der Packung nicht einmal mehr ausreichen, um alles draufzuschreiben, was man draufschreiben müsste. Deshalb ist hier von dieser Deklaration abzusehen.
Mit Artikel 12 Absatz 2 kann der Bundesrat jederzeit festlegen, welche Anforderungen er an gewisse Produkte stellen möchte, und Ausnahmen bestimmen. Deshalb ist auch Absatz 2 so beizubehalten.
Bei Artikel 13 beantragen wir Ihnen ebenfalls, der Minderheit zu folgen, das heisst, Ständerat und Bundesrat zu unterstützen. Die Kann-Formulierung, die den bisherigen Zustand aufrechterhält, genügt vollauf.
Wichtig in Artikel 13 ist Absatz 6, besser bekannt als KMU-Artikel, in dem es darum geht, dass diese Vorschriften keinen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand generieren dürfen. Oder anders gesagt: Was wir hier festlegen, sollte an der Front praktikabel sein, auch im Verkauf.
Schlussendlich glaube ich zu wissen - ich habe mir das nicht anders sagen lassen und sehe es auch nicht anders -, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nach dieser Deklaration, die wir hier debattieren, nicht schreien. Ich denke, man kann auch hier den Markt spielen lassen: Die Auswahl ist gross genug, und wenn es tatsächlich Konsumenten und Konsumentinnen gibt, die sich zu wenig gut informiert fühlen, können sie auf Produzenten ausweichen, die freiwillig mehr deklarieren. Das ist allen Produzenten unbenommen, vielleicht ist es ein Marktvorteil, vielleicht ist es auch keiner.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Hess hat es erwähnt: Wir haben vorhin in der Eingangshalle, einen Stock tiefer, feine Häppchen zu uns genommen, die übrigens nicht angeschrieben waren. Es war ausgezeichnet - vielen Dank den Herstellern dieses Buffets. Das zeigt auch ein wenig, dass es beim Konsum, beim Kauf von Lebensmitteln auch immer ein Stück weit Vertrauen braucht. Man kann nicht alles regeln und vorschreiben. Man muss sich aber auch fragen, was im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten liegt: selbstverständlich die Herkunftsbezeichnung der Produkte. Man muss sich auch fragen, welcher Gewinn mit der Deklaration für die Konsumentinnen und Konsumenten einhergeht. Kollege de Courten, Kollege Fässler und nun auch Kollege Hess haben in ihren Ausführungen im Detail diese Problematik aufgezeigt. Ich kann darauf verzichten, die Argumente zu wiederholen.
Wir zweifeln die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Kennzeichnung an. Es ist ein unverhältnismässiger Aufwand damit verbunden. Man muss sich fragen, ob man die Verpackungen grösser machen muss, damit am Schluss dann auch alles Platz hat, was man darauf schreiben muss. Ich vertrete hier vor allem auch KMU-Betriebe. Besonders mit Blick auf diese Betriebe sollte man darauf bedacht sein, Vorschriften zu erlassen, die auch vernünftig, einigermassen vernünftig umsetzbar sind. Der Pferdefleisch-Skandal, jeder Skandal an sich, sollte nicht dazu verführen, dass wir jedes Mal wieder gesetzestechnisch tätig werden und die Reglementierung, die ja letztlich von den meisten Leuten beklagt wird, ausdehnen.
Ich bitte Sie hier also im Namen zumindest der Mehrheit der SVP-Fraktion, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen und diese Differenz zu beseitigen.
Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC-PEV
Geschätzter Kollege, wir sind uns mit der Lebensmittelindustrie einig, dass eine Grenze von 20 Prozent sinnvoll ist. Es betrifft also nicht jeden kleinen Bestandteil, nicht jedes Vitamin. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es sinnvoll ist, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit diese Grenze von 20 Prozent nachher auf Verordnungsebene festgelegt werden kann?
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sehr verehrter Kollege, ich bin der Meinung, dass man möglichst wenig reglementieren sollte. Aus meiner Sicht sind schon diese 20 Prozent viel zu viel. Ich würde es mit noch weniger machen. Aber bitte: Ich gebe mich zufrieden mit dem, was Bundesrat und Ständerat vorschlagen. Wir sind damit meines Erachtens auf einem für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht unverhältnismässig schlechten Weg.
Ich bitte Sie also hier, bei den Artikeln 12 und 13 dem Antrag der Minderheit de Courten zuzustimmen.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Depuis le premier débat qui a eu lieu dans ce conseil, les positions se sont - il faut bien le dire - beaucoup rapprochées. Le Conseil fédéral vous a proposé un concept, qui fonctionne, selon lequel il peut édicter des prescriptions complémentaires à ce qui est fixé par la loi. Nous savons comment ça marche; l'industrie alimentaire connaît également ce système qui donne satisfaction.
Je vous invite donc à suivre le projet du Conseil fédéral en adoptant la proposition de la minorité de Courten aux articles 12 et 13. Mais je dois quand même vous dire que, depuis la première discussion, votre commission a fourni un grand travail et que nous avons pour le moins maintenant une formulation qui, si elle n'est pas aussi parfaite que le projet du Conseil fédéral adopté par le Conseil des Etats, est au moins praticable et applicable, ce qui n'était pas le cas de la première version qui avait été proposée.
Si je vous invite néanmoins à suivre le Conseil des Etats et le Conseil fédéral en adoptant la minorité de Courten, c'est parce que cette solution est plus simple à mettre en pratique pour les entreprises; elle représente moins de travail pour l'administration, car il est évidemment plus simple de poser des prescriptions complémentaires que de faire une longue liste d'exceptions, dont nous craignons qu'elle soit longue et compliquée à mettre en oeuvre. Même si le travail qui a été effectué nous permet de penser que les deux variantes sont applicables - ce qui n'était pas le cas suite au premier débat -, nous vous invitons néanmoins à suivre le Conseil fédéral.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
In der Kommission haben die Artikel 12 und 13 tatsächlich am meisten zu diskutieren gegeben. Bei den Artikeln 12 und 13 beschloss die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen den ausgearbeiteten Kompromissvorschlag, der inhaltlich, das heisst in Bezug auf das Informationsbedürfnis, auf die Transparenz und auf den Täuschungsschutz der Konsumenten, der Fassung des Bundesrates und des Ständerates sehr nahe kommt. Wir halten fest, dass in Bezug auf den Inhalt keine grossen Differenzen zwischen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Antrag der Minderheit bzw. der Fassung des Bundesrates und des Ständerates bestehen.
Die Kommissionsmehrheit ist den Argumenten gefolgt, welche für eine vermehrte Information, für vermehrte Transparenz und für eine vermehrte Deklaration insbesondere der Herkunft der Rohstoffe sprechen. Sie hat sich dafür ausgesprochen, dass die Informationspflicht in das Gesetz geschrieben wird. Demgegenüber weist die Minderheit darauf hin, dass die zusätzliche zwingende schriftliche Informationspflicht zu Mehraufwand, insbesondere zu zusätzlichen Kennzeichnungen auf Verpackungen führt. Dies führt im Vollzug für die kantonalen Lebensmittelinspektorate, aber nicht nur dort, sondern auch für die Lebensmittelbetriebe zu mehr administrativem Aufwand.
Die Kommission hat sich mit 16 zu 8 Stimmen für den Antrag entschieden, der jetzt als Antrag der Mehrheit vorliegt. Ich bitte Sie, diesem zu folgen.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Il est important que le consommateur soit bien informé pour qu'il puisse faire un choix éclairé et que la concurrence loyale puisse jouer. Il est important pour cela que vous suiviez la majorité de votre commission. Ce n'est pas pour rien qu'aussi bien l'Union suisse des paysans que la Fédération romande des consommateurs vous demandent de faire ce choix.
Je vous donne un exemple: prenez du yogourt qui contient des pommes. Le consommateur n'est pas indifférent au fait que ces pommes viennent d'Allemagne, parce que le producteur veut gagner quelques centimes additionnels sur chaque pot de yogourt, ou qu'elles viennent de Suisse, ce qui renforce notre paysannerie et permet de protéger cette agriculture de proximité que nous souhaitons tous défendre. Selon la proposition faite par la majorité de la commission, il devrait être indiqué que les pommes proviennent de Suisse; selon le projet du Conseil fédéral et la décision du Conseil des Etats, cela ne serait pas nécessaire.
Face aux craintes exprimées par Monsieur de Courten que cette solution conduise à des inventaires à la Prévert trop longs, trop confus pour que le consommateur en prenne connaissance, souvenez-vous que le Conseil fédéral pourra prévoir des exceptions, par exemple pour les produits qui entrent en très faible quantité dans la composition. Nous voulons que le consommateur soit bien informé, mais pas noyé par les informations. C'est pour cela que je vous demande, comme 16 membres de la commission contre 8, de suivre la proposition de la commission, qui est une proposition de compromis.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 14 Titel, Abs. 2bis
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Parmelin, Pezzatti, Stahl, Stolz)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 14 titre, al. 2bis
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Fässler Daniel, Frehner, Hess Lorenz, Lohr, Parmelin, Pezzatti, Stahl, Stolz)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir reden in Artikel 14 über die Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke. Der Nationalrat hat in seiner ersten Lesung eine Ergänzung vorgenommen; die zusätzliche Bestimmung, Absatz 2bis, lautet: "Der Bundesrat kann die Werbung für Lebensmittel an Kinder einschränken, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen." Wenn Sie jetzt nach der ersten Lesung in diesem Rat diese Bestimmung nochmals in Ruhe durchlesen, stellen Sie fest, dass es diverse Begriffe in diesem Text hat, die völlig unklar sind, sodass sich Fragen stellen: Was genau ist "Werbung", was meint "Lebensmittel an Kinder", was genau sind "spezifische Kriterien", die auf der Grundlage von internationalen oder nationalen Ernährungsempfehlungen gewertet werden sollen?
Fest steht: Es geht um eine Ausweitung der Werbeverbote. Werbeverbote kennen wir beim Tabak, beim Alkohol und auch bei Medikamenten. Wir wissen, dass die Wirkung solcher Werbeverbote höchst umstritten ist. Wir reden also über Werbeverbote - wohl von den Urhebern dieser Bestimmung so gedacht - für Pommes frites und Hamburger, für die Schokolade-"Kinderüberraschung", für Haribo-Gummibärli, die alle für ungesunde Nahrung stehen. Wir könnten aber genauso gut über die Rösti mit Grossmutters Frikadellen reden, über Kägi-fret oder über Sugus.
Dem Ziel einer gesunden Ernährung kommen wir mit Werbeverboten aber nicht näher. Das ist eine Aufgabe, die in den Bereich der Erziehung gehört und die daher auch vornehmlich von den Eltern erfüllt werden soll. Ich bin auch überzeugt, dass wir mit einer wirkungsvollen und effektiven Werbung für Pausenäpfel oder -rüebli weiter kämen als mit Werbeverboten.
Der Begriff "Werbung" ist hier völlig unspezifisch definiert. Wir kennen es aus dem Supermarkt: Supermärkte neigen dazu, nahe den Kassen in tief gelegenen Regalen Süssigkeiten für Kinder anzubieten. Ist das jetzt Werbung oder Verkaufsförderung, die verboten gehört? Oder reden wir über die TV-Werbung in ausländischen Fernsehsendern, die vielleicht ein Schweizer Werbefenster haben - oder eben nicht? Oder reden wir über Inserate und Plakate? Ich kann es nicht sagen; die Abgrenzung ist bei den Werbemitteln sehr problematisch.
Wir reden aber auch über Werbung bei Kindern. Sie werden selbst festgestellt haben, dass diverse Produkte, die heute auf dem Markt sind - Milch, Biskuits beispielsweise -, explizit mit Kinderbildern auch für Erwachsene beworben werden. Sollen diese verboten werden? Oder sollen sie nur zu gewissen Sendezeiten verboten werden? Auch das ist nicht spezifiziert.
Weil wir mit dieser Bestimmung nicht ans Ziel kommen, bitte ich Sie, darauf zu verzichten, hier zusätzliche Werbebeschränkungen und Markteinschränkungen einzuführen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Herr Kollege de Courten: Wenn eine Einschränkung oder ein Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel, mit der man direkt Kinder erreichen will, unwirksam wäre, würden Sie sie wohl kaum bekämpfen. Werbeverbote und Werbeeinschränkungen sind in gewissen Feldern unbestritten, so bei den Alkoholika, die auch unter diesen Gesetzesartikel fallen, aber auch, wie Sie ebenfalls erwähnt haben, bei Tabak oder Medikamenten.
Nun ist es eben auch so, dass die Werbung auf immer professionellere Weise direkt Kinder anspricht, und zwar teilweise im Hinblick auf nachweislich ungesunde Lebensmittel. Es wird hier nicht einfach Polemik betrieben, wenn man dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, eine Werbeeinschränkung auszusprechen. Denn es ist klar, dass dies nur reaktiv geschieht, nämlich dort, wo es wirklich zu missbräuchlicher Werbung kommt. Deswegen ist der Antrag der Mehrheit auch so formuliert, dass die Kompetenz beim Bundesrat liegt. Der Bundesrat wird wohl kaum eine radikale, industriefeindliche Intention haben, sondern er sucht, das hat er uns auch bestätigt, den Dialog mit der Lebensmittelindustrie.
In diesem Sinn stellt die Mehrheitsposition zu dieser Werbeeinschränkung eben bereits einen Kompromiss dar. Es ist eine Reservebestimmung, ähnlich der, wie sie ganz unbestritten für Alkoholika oder eben andere schädliche Genusssubstanzen angebracht ist.
Natürlich gibt es einen Grenzbereich zwischen Werbung und Verkaufsförderung. Den nutzt die Werbeindustrie ja auch. Aber da trauen wir dem Bundesrat zu, dass er die Grenze auf ebenso sinnvolle Weise zieht, wie sie bisher gezogen wurde.
Eine Aufzählung, wie sie Herr de Courten gemacht hat, wonach jetzt für Kinder der Konsum von Pommes frites, von Haribo oder von Sugus nicht mehr erlaubt wäre, steht hier nicht zur Diskussion. Vielmehr steht einzig zur Diskussion, ob direkt an Kinder gerichtete Werbung für nachweislich schädliche Lebensmittel, die den Empfehlungen - seien sie national oder, noch stärker, im EU-Raum geltend - klar nicht entsprechen, erlaubt sein soll.
Wir bitten Sie deshalb, diese Werbeeinschränkung nicht als Eingriff in die Erziehungsarbeit der Eltern aufzufassen, sondern als Erziehungshilfe und Begleitmassnahme für die Eltern. Diese wären tatsächlich oft froh, wenn an der Kasse gewisse Lebensmittel nicht in Augenhöhe des Kindes angeboten würden. Da spreche ich auch als Mutter mit einschlägiger Erfahrung zu Ihnen.
Ich danke Ihnen, dass Sie den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen und den Antrag der Minderheit de Courten ablehnen.
Weibel Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Die Grünliberalen werden ebenfalls die Mehrheit unterstützen. Es ist uns absolut bewusst, und es ist auch klar, dass Einschränkungen und Verbote in keiner Art und Weise liberal sind. Unsere Gesundheitspolitik legt aber auch ein grosses Schwergewicht auf die Prävention. Die Prävention ist für uns sehr wichtig, und diesem Ansinnen läuft die mit den Einschränkungen anvisierte Werbung diametral entgegen. Dabei ist für uns Grünliberale auch nicht unwesentlich, dass es sich um eine Kann-Formulierung handelt. Der Bundesrat muss nicht handeln, sondern er kann handeln. Wir haben Vertrauen in den Bundesrat, dass er die Bestimmung mit Augenmass umsetzt, wie es von meiner Vorrednerin, Nationalrätin Gilli, umschrieben worden ist. Wir erwarten auch, dass der Bundesrat die von Herrn de Courten vermissten Definitionen und Abgrenzungen formulieren wird.
Deshalb unterstützen die Grünliberalen den Antrag der Mehrheit.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
In einem Land wie der Schweiz, wo immer mehr Menschen ein stark erhöhtes Körpergewicht haben und auch immer mehr Kinder übergewichtig werden, kann es nicht sein, dass die Evidenz, wonach Lebensmittelwerbung für Kinder gefährlich sein kann, infrage gestellt wird, wie es heute die Minderheit de Courten tut.
Mit dem Zusatz zu Artikel 14, "Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke", hat der Nationalrat in der Frühjahrssession eine wichtige Ergänzung beschlossen, die vom Ständerat nicht bestätigt wurde. Der Bundesrat soll die an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken können - der Nationalrat hat da schon einen Schritt gemacht, bei dem ihm der Ständerat aber nicht gefolgt ist -, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen. Der jetzt angeführte Satz, diese Kann-Formulierung, zeigt, dass dies kein für die Industrie schädlicher Entscheid sein kann.
Kinder werden von der Lebensmittelindustrie gezielt als Werbegruppe angesprochen. Im Sommer 2012 hat die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen eine Analyse von Lebensmittelwerbungen veröffentlicht, welche mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie der Westschweizer und Tessiner Gesundheitsdirektoren durchgeführt wurde. Wie die Untersuchung "Kinderwerbung im Fernsehen" der Universität Lugano sowie zwei andere Studien zur Analyse der Kinderwerbung 2006 und 2011 nachgewiesen haben, werden in Werbefenstern während des Kinderprogramms überproportional oft Fastfood, Fertigprodukte, Snacks und kalorienreiche Süssigkeiten beworben. Das macht fast 25 Prozent des gesamten Werbevolumens während des Kinderprogramms aus. Die Ergebnisse sind eindrücklich: Während einer Stunde Fernsehen werden durchschnittlich mehr als 18 Werbespots für Kinder gezeigt. Schaut ein Schweizer Kind pro Tag eine Stunde Fernsehen, sieht es im Jahr rund 40 Stunden Werbespots. Rund ein Viertel davon sind Lebensmittelwerbungen, welche fast ausschliesslich Fastfood, Süssigkeiten und Snacks bewerben. Der freiwillige Verzicht auf Kinderwerbung für Lebensmittel hat sich übrigens nicht bewährt, wie europäische Erfahrungen zeigen.
Noch einmal: Was da von der Mehrheit mit dieser Kann-Formulierung vorgeschlagen wird, ist nicht schädlich für die Industrie. Es ist aber ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Gesundheit von Kindern.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion ist in der Frage, ob dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt werden soll, die Werbung für Lebensmittel einzuschränken, gleich wie die vorberatende Kommission gespalten und wird daher nicht geschlossen abstimmen.
Zweifel an der Praktikabilität und an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Bestimmung sind aber so oder so angebracht. Wer definiert, was unter "Werbung für Lebensmittel an Kinder" zu verstehen ist? Wie grenzt man an Kinder gerichtete Werbung von an Erwachsene gerichteter Werbung ab? Wie möchte man Werbung für Kinder verbieten, wenn diese Werbung Lebensmittel betrifft, die sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern konsumiert werden, wie z. B. Schokolade oder andere Süssigkeiten? Ist es wirklich sinnvoll, Werbung für bestimmte Lebensmittel zu verbieten, deren Herstellung und deren Inverkehrsetzung völlig legal sind? Und letztlich: Wer definiert, welche ausländischen Ernährungsempfehlungen als international anerkannt gelten? Fragen über Fragen.
Nebst dem Grundsatz, dass auf unnötige Regulierungen in Form von Kann-Formulierungen nach Möglichkeit verzichtet werden soll, gibt es ein zweites Argument dafür, der Haltung des Ständerates zu folgen: Die Werbung, welche sich an Kinder richtet, wird über die Selbstregulierung bereits genügend stark eingeschränkt.
Mit dem Entscheid über Artikel 14 Absatz 2bis geben Sie Ihrer Erwartung Ausdruck, ob dem Problem der Übergewichtigkeit von Kindern mit Werbeverboten wirksam begegnet werden kann. Die einen werden daran glauben, den anderen wird der Glaube an die Wirksamkeit solcher Verbote fehlen.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
L'industrie alimentaire fait la promotion auprès des enfants de produits qui ne sont guère équilibrés. De nombreuses études ont démontré le lien entre les publicités et les préférences alimentaires des enfants. Ces publicités sont efficaces.
L'étude de la FRC sur la publicité à la télévision en Suisse avait montré qu'une grande majorité des spots publicitaires émis pendant les programmes pour enfants faisaient la promotion de "junk food"; la moitié de ces spots alimentaires montraient du "fast food", un tiers d'entre eux des friandises ou des snacks. Or, l'Organisation mondiale de la santé considère que limiter les publicités alimentaires pour enfants est un moyen efficace pour diminuer les maladies non transmissibles comme le diabète, les maladies cardiovasculaires et même les cancers.
En Suisse, ce sont les entreprises qui commercialisent ces aliments gras, sucrés et salés qui se sont engagées d'elles-mêmes à limiter les publicités pour leurs produits. L'étude de la FRC a montré que ces engagements avaient quelques effets positifs, mais que néanmoins l'écrasante majorité des spots de ces entreprises - jusqu'à 78 pour cent - ne rempliraient pas les critères pour être diffusés dans un pays qui connaît une réglementation publique, comme c'est le cas par exemple en Angleterre ou en Norvège, parce qu'il y a trop de sucre, trop de graisse et trop de sel. Cette étude montre également que beaucoup d'entreprises ne se sentent pas concernées par le sujet, c'est le cas par exemple de Ferrero avec Nutella. Une coordination par les pouvoirs publics améliorerait l'efficacité des auto-engagements des entreprises.
La disposition qui vous est proposée permet au Conseil fédéral d'entrer en dialogue avec l'industrie pour faire évoluer la situation. En effet, l'article proposé laisse la possibilité au Conseil fédéral d'écarter des programmes pour enfants seulement les publicités pour des aliments très gras ou très sucrés. Et comme c'est une possibilité, le Conseil fédéral a la possibilité d'entrer en dialogue avec l'industrie si celle-ci ne veut pas améliorer ses auto-engagements. Par contre, d'autres publicités pourraient être maintenues et seraient même souhaitables: ce serait le cas par exemple de publicités pour des fruits et légumes.
C'est pour cette raison que la majorité du groupe libéral-radical vous propose de maintenir la version du Conseil national et de suivre la majorité de la commission.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Vorab könnte man sich durchaus fragen, ob im Lebensmittelgesetz tatsächlich auch die Werbung geregelt werden muss. Es gibt eigentlich durchaus Gründe, die dagegen sprechen. Wir haben zunehmend die Tendenz, mit Gesetzen auch in Bereiche vorzudringen, die nicht unbedingt im gleichen Werk geregelt werden müssten.
Trotzdem gibt es Beispiele von solchen gesetzlichen Vorschriften, bei denen sich gezeigt hat, dass sie handhabbar sind. Artikel 14 Absatz 2 lautet: "Der Bundesrat kann die Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, einschränken." Noch früher wurde einmal geregelt, wie die Tabakwerbung diesbezüglich zu handhaben ist. Das sind Bereiche, die klar definierbar und auch kontrollierbar sind. Solche Bestimmungen können daher sehr wahrscheinlich einen gewissen Beitrag zur Prävention leisten.
Gehen wir nun aber nicht in den schwammigen Bereich über, wo es unglaublich aufwendig würde und wo es relativ unklar wäre, unter welchen Bedingungen für welches Produkt nicht mehr geworben werden dürfte. Ich muss auch die von mir sonst sehr geschätzte Kollegin Gilli korrigieren: Es geht, wie Sie in Absatz 2bis lesen können, nicht darum, schädliche oder gefährliche Lebensmittel nicht mehr zu bewerben, sondern es geht um Lebensmittel, die "spezifische Kriterien auf der Grundlage von international oder national anerkannten Ernährungsempfehlungen" nicht mehr erfüllen. Damit ist gesagt, dass das Beispiel der Pommes frites von Kollege de Courten eben doch nicht so abstrus ist, weil es schlussendlich, wie bei allen Nahrungs- und Genussmitteln, eine Frage des Masses ist.
Wir könnten da noch weiter gehen. Wir könnten fragen, ob diese Bestimmung auch Anwendung fände, wenn jemand Werbung für Nussgipfel machen würde. Ich kann mir vorstellen, dass der Nussgipfel als solcher auch schnell einmal bestimmten Ernährungsempfehlungen nicht mehr genügt - Sie können sich ja ausrechnen, wie viel Fett und Zucker da drin ist, obwohl es von den Nüssen her auch noch Proteine drin hat. Müsste man dann festhalten, für wie viele Nussgipfel noch geworben werden darf? Oder liegt dann ein einziger Nussgipfel noch innerhalb der Empfehlungen? Gewisse Kolleginnen schütteln jetzt zwar den Kopf oder lächeln, aber es ist nun eben einmal so. Ich möchte dann sehen, was herauskommt, wenn es darum geht, diese Vorschriften auszugestalten.
Es gibt dann auch noch andere lustige Beispiele. Einige männliche Kollegen hier im Saal haben als Kind vielleicht noch eine Märklin-Eisenbahn gehabt. Da hat man Dörflein aufgestellt, Autos usw. Und da, o Schreck und Wunder, könnte es sein, dass auf einem dieser Güterwagen oder auf einem Spielzeug-Lastwagen eine Bierreklame ist. Das entspricht zwar der Realität, denn in der wirklichen Welt fahren diese Fahrzeuge auch mit Bierreklame herum, aber man müsste das dann sehr wahrscheinlich auch als Werbung taxieren und verbieten. Das ist etwas überspitzt dargestellt, es ist aber leider in der Realität so durchaus denkbar.
Schliesslich findet meines Erachtens mit solchen Verboten auch eine gewisse Delegation statt. Oder anders gesagt: Die Verantwortung wird nicht mehr am richtigen Ort wahrgenommen - das Verbot der Werbung wird es dann schon richten.
Ich möchte zum Schluss einfach Folgendes sagen: Wenn heute in der Unterstufe ein Kind in der Pause auf dem Schulhof einen Sack Chips hervorzaubert und isst, dann kann man zwar darüber diskutieren, was die Chips-Werbung dazu beigetragen hat. Ich denke aber, dass es tatsächlich in der Verantwortung der Erziehenden, der Eltern liegt, die Kinder für die richtigen Nahrungsmittel zu sensibilisieren. Begeben wir uns also hier nicht auf ein Gebiet, bei dem wir uns schon mit den ersten Umschreibungen von Empfehlungen oder Nichtempfehlungen, die dann die Werbung verbieten, auf ganz dünnem Eis bewegen würden und sehr wahrscheinlich nicht zu schlüssigen und praktikablen Verboten oder Einschränkungen kämen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, hier dem Antrag der Minderheit de Courten, dem Beschluss des Ständerates auf Streichung zuzustimmen, zu folgen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
"Schützen Sie unsere Kinder!" ist hier das Thema, und ich möchte sagen: Den Ausführungen von Herrn Hess gibt es aus unserer Sicht fast nichts mehr beizufügen. Es geht ja nicht darum, dass man der Meinung ist, die Kinder müssten generell nicht in irgendeiner Art und Weise geschützt werden. Aber es ist sicher falsch, die Kinder nicht mit der Realität des täglichen Lebens zu konfrontieren und so zu tun, als gäbe es, wo auch immer, keine Gefahren. Es ist vor allem Sache der Erzieher, der Eltern, die Kinder auf den richtigen Pfad zu bringen. Nicht wahr, man kann Geländer bauen, um das Herunterfallen von Kindern zu verhindern, aber man könnte ihnen ja auch beibringen, aufzupassen, aufmerksam durchs Leben zu gehen und sich nicht unnötig Gefahren auszusetzen. Das gilt auch für den Genuss von Lebensmitteln: Die Kinder müssen masshalten beim Genuss von Lebensmitteln, die als nicht so gesund oder gar als ungesund erachtet werden.
Ich erachte es als erzieherisch falsch, Kinder mit Werbeverboten vor legalen Gefahren zu schützen, sie vor allem und jedem zu behüten; ganz abgesehen davon, dass man sich über Werbeverbote und deren Wirksamkeit generell unterhalten könnte. Es gibt ja genügend Beispiele von Staaten, in denen nie eine Werbung stattgefunden hat, der Missbrauch von gewissen legalen Produkten aber trotzdem stattfindet. Bringen wir den Kindern bei, mit den Verlockungen besonders attraktiver Lebensmittel und der dazugehörenden Werbung vernünftig umzugehen, sie kritisch zur Kenntnis zu nehmen. Die Werbung ist zu akzeptieren, wenn sie in vernünftigem Mass erfolgt, wie es von den Produktionsbetrieben in Aussicht gestellt wird.
Es stellt sich ja auch die Frage, wo die Grenze gezogen werden kann, wenn wir mit einer Kann-Formulierung operieren: Wo wird der Bundesrat diese Kann-Grenze dann ziehen? Ich bin der Meinung, man sollte, so, wie es die Minderheit beantragt, auf die Änderung vonseiten des Nationalrates überhaupt verzichten und dem Entwurf des Bundesrates in seiner ursprünglichen Fassung zustimmen.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Le Conseil fédéral ne s'était pas exprimé sur cette question. Rien ne figure dans le projet. Il s'agit d'un ajout de votre conseil, et je peux prendre position à son sujet de la manière suivante: premièrement, il est vrai que les publicités destinées aux enfants restent très fréquentes malgré, il faut bien le dire, l'engagement de certaines entreprises en vue de se restreindre elles-mêmes. Il n'en demeure pas moins que ces publicités sont très fréquentes.
Deuxièmement, il faut savoir aussi que des réglementations sont en cours de préparation dans les pays qui nous entourent; elles vont être adoptées. Nous avons aussi un certain intérêt à observer ce qui se passe autour de nous et, en matière de publicité qui s'adresse aux enfants, il n'y a pas de raison que nous protégions moins les enfants que ne le font les pays qui nous entourent.
Troisièmement, nous considérons que le fait d'adopter la proposition de la majorité de la commission ne forcerait pas le Conseil fédéral à agir. Cette version ne prévoit que la possibilité d'intervenir là où cela paraît nécessaire, après avoir entrepris et développé un dialogue avec la ou les branches concernées. C'est donc quelque chose qui nous permet d'ouvrir un dialogue actif avec l'industrie, ce que nous faisons de toute manière déjà et que nous allons poursuivre, mais le poids de l'Office fédéral de la santé publique est un peu différent s'il peut exister la possibilité d'agir là où cela paraît nécessaire.
En définitive, c'est à l'origine une décision de votre conseil, et la décision vous appartient.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
Bei dieser Differenz waren die Auffassungen in unserer Kommission geteilt. Die Kommission hat bei einem Stimmenverhältnis von 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten knapp beschlossen, am ursprünglichen Beschluss unseres Rates festzuhalten. Das Hauptargument der Kommissionsmehrheit ist das Verfolgen eines gesundheitspolitischen Ziels. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, dass er mit Einschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung für Lebensmittel auf das zunehmende Übergewicht bei Kindern reagieren und so ungesunde Essgewohnheiten vermeiden helfen kann.
Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass mit Werbeeinschränkungen kaum wirksam gegen das Übergewicht bei Kindern vorgegangen werden kann; dies ist vielmehr eine Erziehungsaufgabe der Eltern. Zudem bestehen beim Mehrheitsantrag bzw. hinsichtlich des Vollzugs von Absatz 2bis recht grosse Abgrenzungsprobleme. Die Minderheit beantragt deshalb, dem Streichungsbeschluss des Ständerates zu folgen.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
On a entendu dire dans ce débat qu'il serait problématique de définir quelle publicité devrait être restreinte. En réalité, ce qui est problématique, c'est de ne pas protéger nos enfants contre la publicité déplacée pour des aliments inappropriés.
La publicité a un impact négatif important sur l'alimentation des enfants et sur leur santé. En Suisse, un enfant sur cinq souffre de surpoids ou d'obésité, et une cause importante de ces maux est la publicité. L'étude "Kinderwerbung im Fernsehen" de l'Université de Lugano montre que presque 25 pour cent des publicités diffusées pendant les programmes destinés aux enfants font la promotion de snacks industriels, de sucreries et de "fast food". Des études menées au niveau européen montrent que les enfants qui regardent régulièrement la télévision consomment plus de graisses et de sucres que les enfants qui regardent moins la télévision.
On nous a aussi dit: "Mais qui va définir quels produits sont problématiques?" La réponse est claire, vous la trouvez à l'alinéa proposé: "Le Conseil fédéral peut restreindre la publicité pour les denrées alimentaires destinées aux enfants, pour autant que celles-ci ne remplissent pas certains critères définis sur la base de recommandations nutritionnelles internationales ou nationales." Que signifie cela? C'est simple: cet alinéa renforce la protection des enfants contre la surconsommation de sucre, de graisses et de sel et contre ses effets à long terme: l'obésité et le diabète, les maladies cardiovasculaires aussi, et le cancer.
C'est pourquoi, avec la majorité de la commission, je vous demande de maintenir la décision que vous avez prise lors du premier débat.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Je mesure 1,80 mètre, je pèse 89 kilogrammes, je suis en surpoids, d'après la formule utilisée usuellement pour calculer l'indice de masse corporelle. Ne pensez-vous pas que c'est un peu exagéré de dire qu'un enfant sur cinq est en surpoids? Regardez-moi!
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Alors, demandez aux spécialistes de la santé. Vous n'êtes pas un enfant, que je sache! (Hilarité)
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 81 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, G, BL): Ich möchte gerne einem Kollegen gratulieren: Heute feiert Filippo Leutenegger seinen Geburtstag. Wir gratulieren unserem Ratskollegen ganz herzlich und wünschen ihm viel Glück, alles Gute und weiterhin Freude an der Politik! (Beifall)
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 18 Abs. 4 Bst. a0
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18 al. 4 let. a0
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 20 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(de Courten, Cassis, Frehner, Hess Lorenz, Mörgeli, Parmelin, Pezzatti, Stahl, Stolz)
Streichen
Art. 20 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(de Courten, Cassis, Frehner, Hess Lorenz, Mörgeli, Parmelin, Pezzatti, Stahl, Stolz)
Biffer
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Artikel 20 sieht vor, dass der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, einschränken oder verbieten kann. Auch diese Bestimmung ist vom Ständerat eingefügt worden. Nach reiflicher Überlegung beantrage ich Ihnen, diese Bestimmung zu streichen. Ich bitte Sie zu bedenken, dass wir hier im Lebensmittelgesetz legiferieren und dass wir gleichzeitig ein Tierschutzgesetz haben, das nicht nur im Bereich der kosmetischen Produkte Regelungen trifft, sondern die Tierschutzproblematik generell regelt. Ich meine, dass es das zur Zufriedenheit der Mehrheit in unserem Rat tut.
Es gibt spezifisch für den Bereich der Kosmetika, bei dem es den Konsumenten, den Konsumentinnen sehr wohl ein Anliegen sein kann, dass die Produkte nicht in Tierversuchen getestet worden sind, die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren. Im Internet zirkulieren mehrfach Positivlisten, auf denen man sieht, welche Kosmetikhersteller auf Tierversuche verzichten. Es geht hier um Handcrèmes, um Gesichtscrèmes, um Lippenstifte, Seifen oder Badezusätze. Es geht um Puder oder auch - nicht zu vergessen - um Sonnencrèmes.
Bei all diesen Produkten soll meiner Meinung nach sichergestellt werden - bevor sie auf den Markt kommen -, dass sie nicht giftig wirken, dass sie die Haut und die betroffenen Schleimhäute nicht reizen, dass sie keine Allergien auslösen, dass sie nicht krebserregend sind oder erbgutverändernd wirken, dass sie die Fruchtbarkeit nicht beeinflussen und dass sie nicht andere Sicherheitsrisiken darstellen. All das könnte der Fall sein, und all das kann mit Tierversuchen getestet werden - immer den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes folgend, in dem die ethischen Hürden sehr hoch gesetzt sind. So können diese Kosmetika auch entsprechend getestet werden.
Ich bitte Sie, diese Bestimmung zu streichen, weil sie in diesem Gesetz am falschen Ort wäre.
Heim Bea · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste
Sie haben es gehört: Die Erweiterung von Artikel 20 soll es dem Bundesrat ermöglichen, das Inverkehrbringen von Kosmetika einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese mit Tierversuchen getestet wurden. Was bringt die neue Bestimmung? Sie würde eine Lücke in unserem Recht schliessen und uns auf dasselbe Niveau wie die EU bringen. Die EU geht konsequent gegen Tierversuche für Kosmetika vor, und wenn wir das nicht tun, dann fehlen eben in der Schweiz entsprechende Bestimmungen. Was heisst das? Im schlimmsten Fall könnte die Schweiz zu einem Schlupfloch für aussereuropäische Firmen hinsichtlich der Substanzenprüfung an Tieren werden. Das wollen wir doch sicher nicht haben.
Die Erweiterung von Artikel 20 durch Absatz 3 ist eine Voraussetzung dafür, dass die angelaufenen Diskussionen über ein Agreement mit der EU im Bereich der Kosmetika erfolgreich abgeschlossen werden können. Dieses Agreement ermöglicht es uns, am EU-System teilzuhaben. Was heisst das? Dies ermöglicht der Schweiz den erleichterten Warenverkehr und bringt auch für die Konsumentinnen und Konsumenten einen gewissen Schutz und Informationen. Hätte die Schweizer Industrie Nachteile? Nein, sie hätte keine, denn sie verzichtet seit Jahren freiwillig auf solche Produkte. Im Jahr 2010 gab es eine Ausnahme; aber die Betroffenen haben nicht mehr um Bewilligungen für Tierversuche in diesem Bereich nachgesucht.
Ich habe nachgeschaut, was die Präsidentin der SGK-SR im Rat gesagt hat. Lassen Sie mich hier Christine Egerszegi zitieren. Sie hat gesagt: "Mit diesem neuen Absatz 3 in Artikel 20 kann der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren Zusammensetzung oder Bestandteile mit Tierversuchen getestet wurden, einschränken oder gar verbieten. In der Schweiz verzichtet die Kosmetikindustrie schon seit Jahren auf Tierversuche, und die EU hat bereits vor Jahren gar ein vollständiges Verbot erlassen. Mit diesem neuen Absatz 3 käme eine Annäherung zustande." (AB 2013 S 760) Das hat den Ständerat so überzeugt, dass er einstimmig zugestimmt hat, und ich hoffe, dass wir das auch im Nationalrat erreichen.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Ich möchte an das Votum meiner Vorrednerin anschliessen und ebenfalls den Ständerat zitieren, zwar nicht wörtlich, aber sinngemäss. Herr Gutzwiller - immerhin ein FDP-Vertreter - hat im Ständerat konstatiert, dass wir unser Recht damit für einmal sinnvoll an EU-Recht angleichen könnten; der Bundesrat brauche diese Kompetenz und die Kosmetikindustrie könne sehr gut damit leben.
Wir haben heute international einen breiten Konsens, dass Tierversuche nur dort gemacht werden sollten, wo dies unabdingbar ist. Wenn es innerhalb der Kosmetikindustrie noch einige schwarze Schafe gibt, so wird es diese nicht mehr geben, wenn wir die Kompetenz des Bundesrates erweitern. Mit diesem Gesetz haben wir dazu Gelegenheit. Es braucht einzig den Angleich an die EU-Richtlinie, welche seit Anfang 2013 im Kosmetikabereich die Anwendung von Tierversuchen verbietet. Dass die Schweiz diesbezüglich hinterherhinkt, ist, denke ich, niemandem verständlich. Wir könnten zumindest gleichziehen.
Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, ein solches Verbot aussprechen zu können.
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, G, BL): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit. Die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen den Antrag der Minderheit.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Il s'agit là d'une décision prise par le Conseil des Etats qui ne faisait pas partie du projet du Conseil fédéral en tant que tel. Depuis l'adoption de cette proposition, nous avons naturellement cherché à comprendre ce que cela pourrait signifier pour notre pays. Nous avons pris contact avec l'industrie cosmétique suisse qui nous a confirmé qu'elle ne s'opposerait pas à une telle disposition, parce que c'est en fait déjà ce qui est pratiqué. J'ajoute que non seulement c'est pratiqué en Suisse, mais que depuis le 11 mars 2013, donc depuis le début de cette année, il est interdit de mettre sur le marché européen des cosmétiques qui ont fait l'objet de tests sur les animaux, et ce tant pour le produit final que pour les composants ou les combinaisons de ces composants.
C'est à vous de décider si vous souhaitez introduire ou non cette disposition dans la loi. L'industrie nous dit de plus que cela lui permettrait de se positionner en la matière sans effort supplémentaire.
A notre sens, cette proposition de la majorité de la commission peut donc être adoptée.
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, G, BL): Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
Die Kommission beantragt mit 11 zu 9 Stimmen, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Die Begründung haben wir vorhin gehört: Es soll im Schweizer Recht eine Lücke geschlossen werden und unser Recht diesbezüglich an die Regelungen in der EU angeglichen werden. Es geht um einen erleichterten Warenfluss zwischen der Schweiz und der EU, wobei, das wurde auch gesagt, die betroffene Industrie ihre Produkte ja heute ohne Probleme in den EU-Raum exportiert.
Die Kommissionsminderheit beantragt, Absatz 3 ersatzlos zu streichen, weil dieses von der betroffenen Industrie nicht bestrittene Anliegen nicht im Lebensmittelgesetz, sondern wenn nötig in der Tierversuchsgesetzgebung geregelt werden soll.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Ici, il est proposé de limiter l'expérimentation animale et de donner la possibilité au Conseil fédéral d'interdire la mise sur le marché des produits cosmétiques dont la composition finale ou les composants ont été testés sur des animaux. Cette version, qui a été soutenue à l'unanimité par le Conseil des Etats, permet de se rapprocher de la pratique de l'Union européenne et ne touche pas l'industrie suisse des cosmétiques.
C'est la raison pour laquelle je vous demande de soutenir la proposition de la majorité de la commission et de vous rallier à la décision du Conseil des Etats.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 28 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 28 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 30; 33 Abs. 2, 2bis, 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Frehner, Humbel, Lohr, Mörgeli, Parmelin, Pezzatti, Schmid-Federer, Stahl, Stolz)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 30; 33 al. 2, 2bis, 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Frehner, Humbel, Lohr, Mörgeli, Parmelin, Pezzatti, Schmid-Federer, Stahl, Stolz)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir diskutieren erneut über den sogenannten Prangerartikel: Wollen wir diejenigen Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die einer Lebensmittelkontrolle nicht standhalten, öffentlich an den Pranger stellen, damit die Konsumenten wissen, wo sie einkehren sollen oder eben nicht? Wir haben in diesem Rat eine solche Version beschlossen: Sie haben festgelegt, dass die Betriebe schweizweit den Konsumenten auf Verlangen eine Bescheinigung vorweisen müssten. Der Ständerat vertritt eine liberale Haltung, der ich mich anschliessen kann: Er hat diese Bestimmungen wieder gestrichen.
Ich bitte Sie, die Regulierungshoheit bei den Kantonen zu belassen, wo sie heute ist. Die Kontrollen finden durch die zuständigen kantonalen Stellen statt, die Kontrollen finden flächendeckend statt. Bei Fehlern oder entdeckten Mängeln in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben werden die Betriebe gerügt, die Mängel beseitigt, sonst hat das für den Betrieb Konsequenzen. Das wissen die Betriebsinhaber, und entsprechend dürfen wir feststellen, dass die meisten Betriebe in der Schweiz in aller Regel die gesetzlichen Anforderungen tadellos einhalten, dass ihnen grundsätzlich also ein gutes Zeugnis ausgestellt werden kann. Dieses Zeugnis wird ihnen auch durch ihre Kundschaft bestätigt, die nicht bei jedem Restaurantbesuch als Allererstes fragt: Darf ich den Kontrollbericht der Lebensmittelkontrolle sehen? Die Kundschaft geht zu Recht davon aus, dass die Betriebsinhaber, die eine Ausbildung und eine Berufspraxis haben, die Vorgaben der Lebensmittelhygiene einhalten.
Der folgende Punkt war in der Kommission bestritten, aber ich stelle fest, dass auch dort - zum Beispiel im Kanton Zug -, wo eine solche Deklarationspflicht eingeführt ist, das Interesse der Gäste daran so gering ist, dass der zusätzliche Aufwand, der den Betrieben dadurch erwächst, nicht gerechtfertigt ist. Ich bin der Meinung, dass wir hier dem Ständerat folgen und eine liberale Gesetzgebung auf Bundesebene verfolgen können und dass wir keinen solchen Prangerartikel in unserem Lebensmittelgesetz brauchen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Erneut betreibt mein Vorredner Schwarzweissmalerei und spricht polemisch und wahrscheinlich auch populistisch davon, dass es ein "Prangerartikel" sei. Dem ist aber überhaupt nicht so. Es geht einzig und allein um eine Stärkung der Konsumentenkompetenz. Wenn es so ist, dass im Kanton Zug die Nachfrage der Konsumentinnen nach dieser Bescheinigung der Konformität mit dem Lebensmittelgesetz so gering ist, dann weiss ich nicht, was daran stossend sein sollte. Dann lassen Sie doch diejenigen Konsumenten diese Bescheinigung sehen, die dafür auch Interesse zeigen. Wo der Mehraufwand für den Betrieb ist, sehe ich ebenfalls nicht, weil die Stichproben nämlich nach wie vor risikobasiert durchgeführt werden und weil sie die Konformitätsbescheinigung kostenlos erhalten.
Die einzige Bedingung lautet: Wenn Betriebe wesentliche Anforderungen nicht erfüllen - so steht es im Gesetzentwurf -, können sie eine Nachkontrolle innerhalb von sechs Monaten verlangen. Dies eben gerade deshalb, weil sie ihren Konsumentinnen oder ihren Besuchern so zeigen können, dass sie den Mangel schnell behoben haben. Dazu kommt, dass der Bundesrat die Anforderungen festlegen wird. Das heisst, die Betriebe werden Gelegenheit haben, diese Verordnungen einzusehen. Und diese werden garantiert nicht industriefeindlich ausgestaltet sein, weil daran niemand ein Interesse hat. Wohl aber hat man ein Interesse an Restaurants, bei denen man auch jederzeit in der Küche nachschauen kann, was man später kosten wird.
Wir bitten Sie deshalb auch hier, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.
Heim Bea · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste
Unsere Gastrobetriebe arbeiten gut; das gehört zum Berufsstolz jeder Köchin und jedes Kochs. Sie arbeiten hygienisch tadellos. Aber natürlich gibt es auch hier, wie in jedem Beruf, schwarze Schafe. Sie sind in der Minderheit, aber es gibt sie. Darum braucht es die Lebensmittelkontrolle, damit in allen Betrieben die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Das wollen Sie doch auch! Die Konformitätsbestätigung dient zum Nachweis für uns Konsumentinnen und Konsumenten: "Hier essen Sie nicht nur gut, sondern Sie essen auch sicher, denn dieser Betrieb arbeitet hygienisch nachweislich einwandfrei." Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit - eine Selbstverständlichkeit, die jeder auch gerne ausweist, aus Berufsstolz, um sich klar und deutlich von den schwarzen Schafen abzuheben, die in der Boulevardpresse jeweils für negative Schlagzeilen sorgen. Qualität ist schliesslich die Grundlage für jeden Geschäftserfolg. Genau das besagt die Konformitätsbescheinigung. Sie besagt in Sachen Hygiene: amtlich geprüft, hervorragend! Es ist also eine amtliche Qualitätsauszeichnung, und das erst noch kostenlos. Wer wollte dieses tolle Marketinginstrument nicht? Und dann ist es für die Betriebe eine Bescheinigung ohne jegliche Kosten.
Das alles ist aber nur möglich, wenn Sie, wenn wir als Rat an unserem Konzept festhalten. Und so schlägt es ja auch die Mehrheit der SGK vor.
Nein, wir brauchen keinen Prangerartikel; ich bin auch dieser Meinung. Doch dieser Artikel ist denn auch kein "Prangerartikel", er ist vielmehr das Instrument, sich eben positiv darstellen zu können - ein tolles Marketinginstrument.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, die Streichungsbeschlüsse des Ständerates abzulehnen, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und der Mehrheit der SGK Ihres Rates zu folgen.
Weibel Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Bereits in der ersten Lesung des Lebensmittelgesetzes haben wir ausführlich über die Konformitätsbescheinigung debattiert. Für uns Grünliberale ist wichtig - daran orientieren wir uns -, dass der bereits angesprochene Kanton Zug überwiegend positive Erfahrungen gemacht hat, und das ohne grosse Bürokratie, ohne viel zusätzlichen Aufwand seitens der kontrollierten Betriebe. Diese Konformitätsbescheinigungen sind als Wettbewerbsinstrument erkannt worden. Sie werden von gewissen Firmeninhabern aktiv in ihre Werbung einbezogen, beispielsweise als Deckblatt auf einer Speisekarte.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es wichtig, dass sie ihre Kompetenzen wahrnehmen können. Dafür braucht es aber Informationen, dafür braucht es Transparenz. Dazu gehört auch, dass sie verlangen können, Einblick in die Konformitätserklärung zu erhalten. Ich wiederhole nochmals: Sie müssen das verlangen, und damit ist absolut klar, dass dies kein "Prangerartikel" ist. Es ist vielmehr eine vernünftige Lösung, denn es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man, wenn eine Firma kontrolliert und sie in irgendeiner Art zertifiziert worden ist, dieses Zertifikat auch einsehen kann. Nur diese Einsicht ermöglicht es den Konsumentinnen und Konsumenten, eigenverantwortlich zu handeln - weil sie dann eben informiert sind und so ihre Entscheide fällen können. Dabei ist es auch selbstverständlich, dass es Regulierungen für die Frage braucht, was geschieht, wenn ein Betrieb in einer ersten Kontrolle durchfällt und keine Bescheinigung erhält. Somit macht es Sinn, dass Artikel 33 Absatz 2bis ins Gesetz aufgenommen wird.
Aus all diesen Gründen stimmen wir Grünliberalen mit der Mehrheit den Artikeln 30 und 33 zu und lehnen den Antrag der Minderheit de Courten ab.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in der Frage der Konformitätsbescheinigung die immerhin zwölf Kommissionsmitglieder starke Minderheit und somit die Haltung des Ständerates. Wir betrachten den Entwurf des Bundesrates als unnötige und übertriebene Regulierung und ziehen den liberalen ständerätlichen Ansatz vor. Wir wehren uns nicht dagegen, dass Lebensmittelbetriebe kontrolliert werden, wir sehen aber keinen Sinn im Ausstellen von Konformitätsbescheinigungen.
Die Frage, die mit Artikel 30 und Artikel 33 aufgeworfen wird, ist eine Frage der Lebensmittelkontrollen und damit des Vollzugs. Bei den Kontrollen handelt es sich anerkanntermassen um Momentaufnahmen. Daran ändert sich auch mit Konformitätsbescheinigungen nichts. Fällt eine erste Kontrolle negativ aus, werden Nachkontrollen durchgeführt, und zwar im Grundsatz so lange, bis der betroffene Lebensmittelbetrieb die gesetzlichen Anforderungen wieder erfüllt. Dieses System hat sich bewährt. Entscheidend ist der korrekte und der konsequente Vollzug. Gibt es Zweifel an der Wirksamkeit des Vollzugs, werden diese mit neuen Vorschriften und mit Konformitätsbescheinigungen nicht behoben. Und dem Konsumenten wird mit den Zertifikaten - ich nenne sie "weisse Zertifikate" - vorgemacht, dass alle anderen Betriebe "schwarze Schafe" sind und dass jener Betrieb, der ein derartiges "weisses Zertifikat" vorweisen kann, das eine Momentaufnahme bildet, tatsächlich einwandfrei arbeitet.
Uns in der CVP/EVP-Fraktion sind Prangerlösungen - oder sagen wir zumindest, Frau Kollegin Heim, prangerähnliche Lösungen - nicht sympathisch. Damit werden allfällige Probleme nicht gelöst. Wir ersuchen Sie daher, der Minderheit und somit dem Ständerat zu folgen.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Indem hier nun nach langen Debatten schliesslich noch von einer Konformitätsbescheinigung auf Verlangen gesprochen wird, könnte man meinen, dass hier eine harmlose, gut praktikable Lösung auf dem Tisch läge. Man kann sich ja auch schlecht vorstellen, dass künftig alle Leute in einen Gastrobetrieb gehen und noch vor dem Ordern der Speisekarte sagen würden: "Jetzt hätte ich noch gerne die Konformitätsbescheinigung." Diese Bestimmung scheint relativ harmlos zu sein.
Warum ist diese Idee der Vorweisung der Konformitätsbescheinigung auf Verlangen trotzdem nicht harmlos, sondern - gelinde gesagt - ein bisschen irreführend? Ich kann Ihnen sagen, warum. Weil das, was hier immer in Abrede gestellt wird, eben sofort sehr wohl zum Prangersystem wird. Wir alle konsumieren täglich elektronische Medien und Printmedien. Es ist relativ einfach, sich auszumalen, was passiert, wenn wir dieses System einführen. Auf den ersten Internetportalen und in den ersten Zeitungen würde man eine gute Geschichte daraus machen, indem man die Restaurants wie Testesser testen geht. Dann können Sie in der "Berner Zeitung" oder im "Tages-Anzeiger" die Liste "Wir haben den Test gemacht" konsultieren. Die Liste ist dann auch im Internet. Damit hat ein Betrieb, der einmal bei einer Kontrolle unter Umständen nicht zu 100 Prozent die Kriterien erfüllte, seinen Ruf weg. So wäre es und nicht anders: Testen und Veröffentlichen.
Wenn ich jetzt immer das Beispiel aus Zug und das Stichwort "perfektes Marketinginstrument" höre, dann muss ich trotzdem ein bisschen lachen, aber nicht, weil das in Zug funktioniert. Denn ein perfektes Marketing ist dann interessant und wirksam, wenn es nicht schon alle machen. Wenn ich Marketing betreibe, dann suche ich die USP, die Unique Selling Proposition, dann will ich etwas bieten, was andere nicht bieten. Genau das können ja die Betriebe jetzt schon. Es bleibt jedem Gastwirt, jeder Wirtin, jedem Restaurantbetreiber unbenommen, an der Türe, auf der Speisekarte, wo auch immer, zu deklarieren, wie gut er oder sie bei der Kontrolle abgeschnitten hat. Das ist Marketing - und nicht, wenn alle, staatlich verordnet, ein Papier in der Hand haben müssen, um es dann auf Verlangen vorzuweisen. Im Übrigen ist es relativ einfach, wenn es darum geht, den Standard zu verbessern und die Lebensmittelsicherheit in den Gastbetrieben zu fördern: Das Lebensmittelgesetz regelt die Kontrollen, und es ist auch klar, wann ein Betrieb zu schliessen ist und wann nicht. Die Kontrollen erfolgen zudem, je nachdem, ein- oder zweimal im Jahr.
Weil unser System in der Schweiz, wie immer, im internationalen Vergleich ein Topsystem ist und weil wir sehr gründlich sind, heisst das Schild "offen" an der Türe zum Wirtshaus für mich: kontrolliert und für gut befunden. Andernfalls heisst es "geschlossen", weil die Kriterien der Kontrolle nicht erfüllt wurden. So einfach ist das. Wenn wir aber das andere System weitertreiben wollen, dann erwarte ich noch ganz andere Ideen. Nehmen wir die Arztpraxen, dort geht es auch ein bisschen - um nicht zu sagen: sehr - um Leib und Leben. Vielleicht müsste man dann dort auch noch einführen, dass jede Ärztin und jeder Arzt deklarieren müsste, ob nicht irgendwann einmal eine Fehldiagnose gemacht wurde oder ob vielleicht nicht einmal ein kleiner Kunstfehler passiert ist. Das machen wir natürlich nicht! Aber hier ist es sehr einfach. Wir sind hier in einem topkontrollierten und -regulierten Bereich; da ist die Verlockung einfach gross zu sagen: Okay, gut, dann umgehen wir das Amtsgeheimnis und alles andere.
Schlussendlich deklarieren wir alles, was kontrolliert wurde, bzw. die Ergebnisse der Kontrollen. Wer das machen will, der soll das machen. Er hat einen Vorteil auf dem Markt; dieser wurde jetzt häufig beschworen. Aber Marketing braucht nicht staatlich verordnet zu werden.
Wir von der BDP-Fraktion lehnen deshalb dieses System ab und bitten Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir haben diese Artikel in der ersten Lesung ausführlich diskutiert. Ich mache es kurz: Kontrollen finden nach dem Risikoprinzip statt. Es sind Momentaufnahmen, und sie sagen an sich nichts über die Qualität der Betriebe über die Zeit aus. Mit einer Bescheinigung über die Konformität, wie sie hier vorgesehen ist, wird in letzter Konsequenz eine öffentliche schwarze Liste eingeführt, und mit dieser Bescheinigung wird möglicherweise ungerechtfertigt abschliessend in die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes eingegriffen - eine Massnahme, die wir nicht unterstützen können. Es geht ja in diesem Gesetz um die Rechtssicherheit für Konsumenten und Konsumentinnen. Diese kann ohne diese Bestimmungen durchgesetzt werden. Darum wird die SVP-Fraktion der Minderheit und damit dem Ständerat folgen.
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, G, BL): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Ce débat donne un peu l'impression que ces contrôles ne seraient pas faits aujourd'hui ou qu'ils n'existeraient pas. Or ces contrôles existent; ce débat pourrait aussi donner l'impression que, même si ces contrôles existent aujourd'hui, on n'en connaît pas les résultats. Or si, on en connaît les résultats: nous avons déjà un canton qui a émis à ce sujet une législation assez stricte, plus stricte en réalité que ce que souhaite votre commission, et plusieurs cantons qui attendent votre détermination pour décider de mettre en place de telles obligations canton après canton, ou alors de le faire sur le plan fédéral.
Vous pourrez décider ce que vous voudrez aujourd'hui: il y aura de toute façon des conséquences car ce besoin de transparence s'accroît, et il s'accroît notamment pour ce qui a trait aux établissements publics. Donc il faut s'attendre, s'il n'y a pas de législation fédérale dans ce domaine, à ce que les législations cantonales se développent, et qu'elles se développent de manières très différentes - peut-être que certains cantons ne feront rien, peut-être que d'autres iront relativement loin, comme celui de Zoug, alors que d'autres adopteront des réglementations intermédiaires. Et après avoir souhaité, tout au long des délibérations sur cette loi, simplifier le travail des entreprises, vous allez, pour les chaînes qui touchent plusieurs cantons, laisser s'établir des exigences qui varient d'un canton à l'autre!
Si c'est comme cela que vous envisagez la simplification pour l'économie et pour les entreprises, à savoir en laissant les cantons agir dans ce domaine alors qu'ils attendent aussi une réglementation fédérale, en laissant par conséquent des législations cantonales se développer - ce qui va poser des problèmes, dresser des obstacles supplémentaires pour les entreprises -, très bien! le Conseil fédéral en prendra acte, mais ce n'est pas ce qu'il souhaite.
Il faut ajouter ici que les travaux de votre commission ont permis de simplifier la volonté du Conseil fédéral: ce serait plus simple en vertu de la proposition de la majorité de votre commission. On peut dire clairement que cela ne représenterait aucune charge administrative supplémentaire. Il suffirait d'imprimer une feuille dans un rapport réalisé et de la donner aux entreprises concernées. Par contre, vous pouvez imaginer que, s'il fallait connaître des législations cantonales différentes, pour les chaînes ou les entreprises ayant des établissements dans plusieurs cantons, là, il y aurait vraiment un volume de travail et une charge administrative supplémentaires.
S'ajoute à cela l'incertitude, que nous essayons de régler, quant au fait de savoir ce que signifierait cette opposition entre l'obligation de garder le secret fixée par la loi fédérale sur les denrées alimentaires et d'éventuelles lois sur la transparence sur le plan cantonal. Eh bien, ces conflits ne pourraient être tranchés, dans un certain nombre de cas, que devant les tribunaux, et nous ne considérons pas que cela simplifierait beaucoup la situation dans laquelle nous essayons de remettre de l'ordre.
Je vous invite à adopter la proposition de la majorité de votre commission. Celle-ci ayant fait un gros travail pour raccourcir et simplifier encore le projet du Conseil fédéral, nous pouvons nous en accommoder.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Monsieur le conseiller fédéral, supposons que le Parlement adopte la proposition de la majorité de la commission, à savoir une solution unique pour la Suisse, que se passera-t-il pour le canton de Zoug? Devra-t-il modifier sa législation qui est plus stricte que la proposition de la majorité de la commission ou pourra-t-il la conserver?
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Je vous remercie pour votre question. Je peux vous confirmer, Madame Moret, que dans le cas où le Parlement adopterait la proposition de la majorité de la commission, le canton de Zoug devrait revoir à la baisse les exigences qu'il pose pour les établissements publics et qu'il ne pourrait plus maintenir le système très exigeant qu'il impose aujourd'hui.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe libéral-radical
Bei dieser Differenz zum Ständerat in den Artikeln 30 und 33 geht es um eine neue Rechtsgrundlage auf nationaler Ebene für die Möglichkeit der Einsichtnahme von Konsumentinnen und Konsumenten in Konformitätsbescheinigungen der kantonalen Vollzugsorgane. Im Gegensatz zu unserem Rat beschloss der Ständerat, die Regelungen betreffend die Konformitätsbescheinigungen ersatzlos zu streichen. Unsere Kommission beantragt Ihnen bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, an den betreffenden Beschlüssen unseres Rates festzuhalten. Die Begründung: Die Bestimmungen in den beiden Artikeln sind ein zentrales Anliegen des Konsumentenschutzes, von Konsumentenorganisationen.
Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Konformität der betreffenden Betriebe ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit aber auch im Interesse der Lebensmittel- und Gastrobetriebe. Mit gesamtschweizerisch einheitlichen Regelungen und Konformitätsbescheinigungen kann zum einen die Arbeit von gesamtschweizerisch tätigen Gastrobetrieben, wie es Bundesrat Berset gesagt hat, erleichtert werden. Zum andern ermöglichen die neuen Regelungen den Restaurants und Lebensmittelbetrieben, mit den von den Vollzugsbehörden erhaltenen Konformitätsbescheinigungen für ihre gute Arbeit zu werben.
Die Kommissionsminderheit beantragt demgegenüber, den Streichungsbeschlüssen des Ständerates zu folgen. Ihre Begründung ist, die Beschlüsse des Nationalrates hätten den Charakter von Überregulierungen, sie würden die Vollzugsbehörden mit zusätzlichen und unnötigen organisatorischen und administrativen Arbeiten belasten und sie würden von den betroffenen Restaurants und Lebensmittelbetrieben als Zurschaustellung amtlicher Kontrollergebnisse und als Pranger empfunden. Zudem wird von der Kommissionsminderheit bezweifelt, dass die Konformitätsbescheinigungen bei den Kundinnen und Kunden von Restaurants und Lebensmittelbetrieben tatsächlich erwünscht wären und von ihnen beachtet würden.
Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Gastrobranche die neuen Regelungen ablehnt. Sie weist darauf hin, dass die heutigen Lebensmittelkontrollen risikobasiert erfolgen und dass sie sich bewährt haben.
Noch ein Wort zum Kanton Zug: Thomas Weibel hat darauf hingewiesen, dass sich die Lösung im Kanton Zug bewährt hat. Ich muss das etwas relativieren. Das ist die positive Beurteilung durch die Zuger Behörden, das kann ich bestätigen. Aber die Mitglieder von Gastro Zug und auch der Zuger Gewerbeverband erachten die Regelung im Kanton Zug als unnötig und als zu aufwendig. Das noch zur Feststellung von Kollege Thomas Weibel.
Ich beantrage Ihnen namens der knappen Kommissionsmehrheit, am ursprünglichen Beschluss unseres Rates festzuhalten.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Que se passerait-il si vous adoptiez la proposition de la minorité de Courten et que vous biffiez purement et simplement cet article? C'est la loi en vigueur qui continuerait à être appliquée, c'est-à-dire qu'il pourrait y avoir autant de règles différentes que de cantons. Ceci est néfaste dans un pays qui veut accueillir des touristes, à la fois pour la qualité des services que nous offrons à notre propre population et pour les consommateurs qui ont le droit d'être informés sur la qualité des services qui leur sont proposés.
Que souhaitent ceux qui s'opposent à la décision que nous avons prise lors du premier débat? Souhaitent-ils protéger les entreprises qui ne remplissent pas les prescriptions de la législation sur les denrées alimentaires et qui ne font pas l'effort de s'y conformer pour un deuxième examen? Souhaitent-ils compliquer la tâche de l'industrie alimentaire qui sera confrontée à 26 législations cantonales? Je ne l'espère pas!
C'est pourquoi je vous demande d'accepter la proposition de la majorité de la commission et de maintenir votre première décision.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 71 Stimmen
(1 Enthaltung)
Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 32 Abs. 3 Bst. b
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 32 al. 3 let. b
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 45 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 45 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55