01.3427, 01.3428
Erleichterung der Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes für Auslandschweizer / Erleichterung der Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes für Auslandschweizer
Verfahrensbeitrag
01.3427
Antrag Briner
Überweisung als Postulat
Proposition Briner
Transmettre la motion sous forme de postulat
01.3428
Antrag Briner
Ablehnung der Empfehlung
Proposition Briner
Rejeter la recommandation
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Derzeit sind rund 580 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei unseren konsularischen Vertretungen im Ausland registriert. Es liegt zweifellos im Interesse unseres Landes, wenn möglichst viele von ihnen sich weiterhin als aktive Staatsbürger betätigen. Im Vordergrund steht dabei die Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes. Seit zehn Jahren stehen diese politischen Rechte bekanntlich auch unseren Bürgern mit Wohnsitz im Ausland zu, und wir dürfen mit Genugtuung feststellen, dass die Zahl der Stimm- und Wahlwilligen kontinuierlich ansteigt. Aktuell sind es schon rund 70 000 Personen, die regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Noch schöner wäre es, wenn diese Zahl deutlicher erhöht werden könnte. Aus Sicht gewisser Auslandschweizerkreise wird zudem eine Erweiterung der ihnen zustehenden politischen Rechte angestrebt.
Diese Forderungen und Wünsche haben unsere Kommission veranlasst, uns in den letzten beiden Jahren dieses Themenkomplexes besonders anzunehmen. Wir haben die offizielle Vertretung der Auslandschweizer, nämlich die Auslandschweizerorganisation (ASO), die von alt Nationalrat Georg Stucky präsidiert wird, sowie eine besonders aktive Gruppe von Auslandschweizern in Frankreich, die Groupe d'Études Helvétiques de Paris, zu Hearings eingeladen, uns ihre Forderungen und Wünsche vorlegen lassen und dann jene Anliegen in die Form von parlamentarischen Vorstössen verpackt, hinter die sich auch die Staatspolitische Kommission stellen konnte.
Ein erstes Paket, die Verbesserung des Stimm- und Wahlrechtes betreffend, ist heute traktandiert. Ein weiteres Geschäft, nämlich die Sicherstellung der staatsbürgerlichen Information, wird am 11. Dezember auf die Traktandenliste kommen. Mit diesen Vorstössen haben wir nur einen Teil der uns vorgelegten Wünsche übernommen. Abgelehnt haben wir hingegen Forderungen der Pariser Gruppe nach Schaffung eines von den immatrikulierten Auslandschweizern in geheimer und direkter Wahl zu schaffenden Auslandschweizerrates. Ebenso verwarfen wir ihre Forderung, direkt in den eidgenössischen Räten vertreten zu sein.
Was die Erleichterungen bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts anbetrifft, haben wir in der Kommission eine Motion und eine Empfehlung verabschiedet, die heute zur Debatte stehen.
Der Bundesrat will die Motion lediglich in Form des Postulates entgegennehmen, von der Empfehlung will er gar nichts wissen. Erlauben Sie mir deshalb, dazu folgende Stellungnahme abzugeben:
Richtig war es auf alle Fälle, dass man nach zehn Jahren Praxis mit dem Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer dieses Institut einer Prüfung unterzog. Als störend empfinden es viele Auslandschweizer - und damit spreche ich von der Motion 01. 3427 -, dass sie alle vier Jahre ihre Eintragung im Stimmregister erneuern müssen. Sie empfinden das als bürokratische Schikane; unsere Kommission schloss sich dieser Beurteilung an. Deshalb formulierten wir unseren Auftrag an den Bundesrat, zumindest jene Personen, die regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilgenommen haben, von dieser administrativen Verpflichtung zu befreien.
Prima vista erstaunt es nun, dass der Bundesrat ein solchen Anliegen nicht mit Glanz und Gloria, sondern bloss als Postulat entgegennehmen will. Die Gründe legt er uns in seiner Stellungnahme dar, wobei er insbesondere auf das Kriterium der Manipulation, also der missbräuchlichen Stimmabgabe, beispielsweise mit dem Stimmmaterial von Verstorbenen, hinweist. Ich muss zugeben, dass wir diesem Aspekt in der Kommission zu wenig Gewicht beigemessen haben. Deshalb meine ich, das Postulat sei hier doch eher am Platz als die Motion, zumal der Bundesrat mit der Stossrichtung unseres Vorstosses für organisatorische Verbesserungen voll und ganz einverstanden ist. In diesem Sinn schlägt er uns denn auch ein gegenüber dem Istzustand vereinfachtes Verfahren zugunsten der Auslandschweizer vor, wie die Stimmrechtsausweise zu erneuern sind.
In diesem Sinne bitte ich die Kommissionsmitglieder - ich konnte mich nur mit einzelnen von ihnen darüber unterhalten -, sich meiner Beurteilung anzuschliessen und mit der Überweisung des ersten Vorstosses als Postulat einverstanden zu sein.
Eine weitere Bitte geht an die Adresse des Bundesrates, und zwar, dass er die Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer im relevanten Punkt unverzüglich ändert und sich nicht noch Jahre Zeit dafür nimmt.
Damit gehe ich zur gleichnamigen Empfehlung 01.3428 über. Sie betrifft Änderungen vor allem auf kantonaler Ebene. Selbstverständlich lag es uns in der Kommission fern, Eingriffe in die kantonalen Zuständigkeiten zu propagieren. Für Ständeräte käme das förmlich einem staatspolitischen Frevel gleich. Entsprechend beschränkten wir uns bloss auf die Formulierung, der Bundesrat möge den Kantonen Empfehlungen zukommen lassen. Aber nicht einmal das will der Bundesrat tun. Offenbar hat er sich im Kräftefeld zwischen den Wünschen der Auslandschweizer und der Zuständigkeit der Kantone ganz auf die formaljuristische Ebene zurückgezogen, oder vereinfacht ausgedrückt: Er scheut sich, den Kantonen dreinzureden. Dabei sind die drei Anliegen doch gar nicht so abwegig:
1. Die Zentralisierung der kantonalen Stimmregister der Auslandschweizer beim Kanton, also Entlastung der Gemeinden und speditivere Handhabe durch eine einzige kantonale Stelle.
2. Beschleunigtes kantonales Handeln, insbesondere im Falle von zweiten Wahlgängen. Was nützt es den Auslandschweizern, wenn sie das Stimmmaterial für einen zweiten Wahlgang erst erhalten, wenn die Resultate zuhause längstens verkündet worden sind?
3. Der Wunsch der Auslandschweizer, auch an den Ständeratswahlen teilnehmen zu können, wo dies nicht bereits der Fall ist.
Ist es denn zu viel verlangt, diese Wünsche der Auslandschweizer, die wir in der Kommission geprüft und mehrheitlich gebilligt haben, nun den Kantonen zur wohlwollenden Kenntnisnahme weiterzuleiten? Die Kantone bleiben doch frei, ihre Zuständigkeiten unangetastet. Aber unsere Auslandschweizer, deren Augen mit grossem Interesse auf die heutige Debatte gerichtet sind, dürfen die Gewissheit haben, dass wir ihre Anliegen ernst genommen und via Triagestelle Bund auch den Kantonen zur Kenntnis gebracht haben. Das will unsere Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger. Dazu sollte auch der Bundesrat Hand bieten können.
Ich bitte Sie deshalb: Überweisen sie diese Empfehlung. Es wäre dies eine kleine Geste an die Adresse unserer staatsbürgerlich aktiven Landsleute im Ausland.
Fazit meiner Ausführungen: Umwandlung der Motion in ein Postulat, aber Festhalten an der Empfehlung.
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist ebenso unüblich wie erfreulich, wenn ein Kommissionspräsident einen Einzel- oder einen Minderheitsantrag übernimmt. Ich hätte Ihnen meine Argumentation zum Thema der Stimm- und Wahlregister sehr gerne auch vorgestellt. Es ist nämlich von staatspolitischer Bedeutung, dafür zu sorgen, dass die Stimmregister akkurat sind, dass der Souverän, wie wir ihn verstehen, klar definiert ist - und nicht etwa mit Stimmregistern irgendwo im Ausland, die nicht mehr gültig sind. Ich bin aber ein folgsamer Mensch und füge mich Ihrem ersten Machtspruch, nachdem auch der Kommissionspräsident auf das Postulat umgeschwenkt ist.
Zur Empfehlung: Auch hier ist die bundesrätliche Stellungnahme einleuchtend. Die gut gemeinte Empfehlung, greift - wo sie nicht, wie in Ziffer 2, schon erfüllt ist - unnötigerweise in kantonale Kompetenzen ein. Die Kantone haben nämlich die Organisation ihres Stimmrechtswesens unterschiedlich gestaltet, je nach ihren Gemeinde- und Organisationsstrukturen. Es ist anzunehmen, dass sie dies auf optimale Weise tun, auch in Bezug auf die Administration und die Kosten. Auch die Frage, wie die Kantone ihre Standesvertretung wählen sollen, kann man meines Erachtens getrost den Kantonen überlassen. Es gibt Dinge, bei denen Winke aus Bern eher kontraproduktiv wirken - und mehr als ein Wink könnte eine solche Empfehlung nicht sein.
Die Empfehlung ist deshalb nicht nötig. Ich beantrage Ihnen, sie nicht zu überweisen.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich spreche zu Punkt 3 der Empfehlung. Hier ist die Empfehlung, dass die Auslandschweizer bei Ständeratswahlen ebenfalls mitstimmen könnten. Es ist doch stossend, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland wohnen, zwar alle vier Jahre bei den Nationalratswahlen wählen können, aber dann bei den Ständeratswahlen daheim bleiben müssen, gar ihr Stimmrecht nicht ausüben können. Ich sehe keinen Grund, warum die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der einen - ich sage jetzt nicht bei der besseren - Hälfte der Bundesversammlung, beim Ständerat, nicht mitstimmen dürfen, aber dies dann beim Nationalrat tun können. Das können Sie den Personen im Ausland nicht erklären. Daher ist es sicher am Platz, dass wir uns von der Bundesversammlung her bei den Kantonen im Sinne einer Empfehlung verwenden und dass man ihnen rät, auch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei den Ständeratswahlen das Stimmrecht zu geben.
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte zum gleichen Thema reden wie Herr Wicki, und ich bitte Sie, das so aufzufassen, wie es gemeint ist - nicht auf meine Person bezogen, sondern auf meinen Kanton.
Ich will Ihnen einfach sagen, dass nach der geltenden Bundesverfassung die Wahl der Ständeräte kantonalem Recht folgt - das als allgemeine und generelle Vorbemerkung. Das hat zur Konsequenz, dass die Kantone frei sind, wie sie die Ständeratswahlen organisieren wollen.
Mein Kanton hat das so organisiert, dass der Ständerat nach wie vor an der Landsgemeinde gewählt wird. Nun können Sie sagen: Auf 15 000 Einwohner nehmen wir keine Rücksicht. Das ist nicht ganz der Stil des Ständerates. Wenn Sie diese Empfehlung überweisen wollen, wäre ich dankbar, wenn der Bundesrat immerhin noch den Zusatz aufnehmen würde, dass all jene, die im Kanton Appenzell Innerrhoden wahlberechtigt wären, sich jeweils am letzten Sonntag im April eines jeden Jahres vor der Gesamterneuerung oder im gleichen Jahr, in dem die Gesamterneuerung des Nationalrates stattfindet, zur Wahl des Ständerates nach Appenzell zu begeben haben. Was Herr Wicki und mit ihm die Kommission vorschlägt, hätte in der Konsequenz zur Folge, dass unser Kanton diesen althergebrachten Brauch, den Ständerat an der Landsgemeinde zu wählen, abschaffen und auch die Wahl in den Ständerat an die Urne verlegen müsste.
Ich darf es Ihrem föderalistischen Gewissen überlassen, wie Sie entscheiden werden. Ich meinerseits werde den Antrag Briner unterstützen.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Lieber Kollege Standesvertreter aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden: Selbstverständlich akzeptieren wir die Seltenheiten, die Sie uns in der schweizerischen staatspolitischen Landschaft bieten. Das ist ganz klar, es ist nur eine Empfehlung. Aber denken Sie an die anderen! Es wäre natürlich auch die Möglichkeit gegeben, dass dann der Standesvertreter des Kantons Appenzell Innerrhoden die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der ganzen Welt einmal besucht. In einer langen Amtsperiode, wie es bei den Appenzeller Standesvertretern der Fall ist, wäre das wahrscheinlich möglich.
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Tout d'abord, je remercie les intervenants, y compris M. Reimann, qui se sont déclarés d'accord avec la transformation en postulat pour ce qui est de la motion.
Si vous le permettez, j'aimerais quand même ajouter un élément important, pour ne pas qu'on ait le sentiment que c'était uniquement une question de manipulation.
Es besteht ein wichtiger Unterschied zu einem Staatsbürger oder zu einer Staatsbürgerin in der Schweiz, die sich immer, als Pflicht, anmelden müssen. Somit ist es stets möglich, über die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die in der Schweiz stimmen, klare Angaben zu haben. Diese Pflicht obliegt den Auslandschweizern nicht. Somit haben wir kein Mittel, sie, was die Stimmregister anbetrifft, einer strengen Kontrolle zu unterziehen.
Wenn man dann einfach sagt, diejenigen, die regelmässig stimmen, sollen das als erledigt betrachten können, dann entgegne ich: Was heisst das, regelmässig stimmen?
Was wir nun tun werden - das haben wir letzte Woche schon mit Herrn Stucky abgesprochen und das findet auch von ihm Zustimmung - ist, dass wir eine vereinfachte Form der Erneuerung einführen, indem dem Stimmmaterial regelmässig ein Formular zur Unterzeichnung beigelegt wird. Das ist für die Stimmbürgerin oder den Stimmbürger im Ausland nicht exorbitant, und es erlaubt uns doch, genau Buch zu führen, die Stimmregister vollständig zu haben, auch für die Auslandschweizer.
Was die Empfehlung anbetrifft, möchte ich sagen, dass sich der Bundesrat darauf gestützt hat, dass sie in einem Punkt erfüllt ist. Wir sind gerne weiterhin bereit und machen es uns zur Pflicht, Kantone und Gemeinden daran zu erinnern, wie wichtig es für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist, das Material früh genug zu bekommen. Wir hoffen natürlich, dass es auf mittlere Frist möglich wird, diese Distanzen über elektronische Verfahren zu überwinden. Deshalb betrachten wir diesen Punkt als erledigt.
Die beiden anderen Punkte sind Fragen, wo es um kantonales Recht geht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe ist, den Kantonen in ihrem Hoheitsbereich Empfehlungen abzugeben.
Wenn es die Ständekammer so will, wird sich der Bundesrat dem natürlich fügen, wobei ich nicht mehr ganz sicher bin, worum es Herrn Reimann bei seinen Ausführungen ging. Einerseits lautet die Empfehlung doch, der Bundesrat werde eingeladen, den Kantonen eine Empfehlung abzugeben. Und vorhin haben Sie in Ihrem Votum gesagt, der Bundesrat könne sie doch den Kantonen zur wohlwollenden Kenntnisnahme weiterleiten. Wenn wir nur eine Durchlaufstation sind für die Empfehlung, die der Ständerat selber an die Kantone abgeben will, dann ist das nicht mehr dasselbe wie eine Empfehlung, die der Bundesrat selber an die Kantone abgeben würde.
Ich teile jedenfalls die Auffassung jener, die sich vorhin für das kantonale Recht und die kantonalen Hoheiten stark gemacht haben. Ich habe etwas Mühe, der Argumentation von Herrn Wicki zu folgen, der dem Kanton Appenzell Innerrhoden eine Ausnahme zubilligt, den anderen Kantonen aber nicht. Welches auch die Verfahren in anderen Kantonen sein können: Diese haben à la limite ebenso das Recht auf eigene Lösungen wie der Kanton Appenzell - wobei ich persönlich natürlich nichts gegen die Landsgemeinde habe.
Ich bin also der Meinung, wir sollten Bereiche, die meines Erachtens für die Auslandschweizer gegenwärtig bei der Abwicklung ihres Rechtes keine Probleme darstellen, die aber Fragen betreffen, die sich an die einzelnen Kantone richten, weiterhin den Kantonen überlassen.
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Empfehlung abzulehnen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
01.3427
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
01.3428
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Empfehlung .... 13 Stimmen
Dagegen .... 24 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr
La séance est levée à 19 h 40