23.4247, 24.3008

Die Anpassung der Praxis bei Asylanträgen afghanischer Bürgerinnen korrigieren / Schutz von Afghaninnen. Einzelfallprüfung und Sicherheitsüberprüfung

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

23.4247

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Schwander, Germann)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Schwander, Germann)

Adopter la motion

24.3008

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Gössi, Caroni, Germann, Schwander)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Gössi, Caroni, Germann, Schwander)

Adopter la motion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion 23.4247 sowie der Buchstaben a und c der Motion 24.3008. Buchstabe b der Motion 24.3008 beantragt er zur Annahme.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Beide Motionen beziehen sich auf eine Praxisänderung im Zusammenhang mit Asylgesuchen afghanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 17. Juli 2023 vorgenommen hat. Die erste Motion beauftragt den Bundesrat damit, diese Praxisänderung rückgängig zu machen. Die zweite Motion beauftragt den Bundesrat damit, gewisse Vorsichtsmassnahmen im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung zu ergreifen.

Ihre Kommission lehnt die erste Motion, also die Motion Bauer 23.4247, übernommen von Damian Müller, mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Eine Kommissionsminderheit, die von Herrn Schwander angeführt wird, beantragt, die Motion anzunehmen. Die zweite Motion, also die Motion 24.3008 der SPK-N, beantragt Ihnen Ihre Kommission ebenfalls zur Ablehnung, und zwar, was die Buchstaben a und c betrifft, mit 9 zu 4 Stimmen, und was Buchstabe b betrifft, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auch hier gibt es eine Minderheit, diese wird von Frau Gössi angeführt.

Worum geht es, was ist der Hintergrund? Das SEM hat, wie bereits erwähnt, im Jahr 2023 eine Praxisänderung im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsstatus weiblicher Asylsuchender aus Afghanistan vorgenommen. Ein entsprechendes Faktenblatt wurde erstellt. Der Hintergrund ist die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan, die sich, wie Sie sicher alle wissen, kontinuierlich verschlechtert hat. Das hat dazu geführt, dass Frauen und Mädchen in Afghanistan heute kein als würdevoll zu bezeichnendes Leben mehr führen können. Um nur einige Beispiele zu nennen: Afghanischen Bürgerinnen ist es nicht gestattet, selbstständig zu reisen; sie dürfen keine sportliche Aktivität ausüben; ihre Bildungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt; sie haben grundsätzlich keine politische Teilhabe, keine freie Berufsausübung; sie sind Zwangsheiraten ausgesetzt; und sie unterliegen sehr strengen Kleiderordnungen.

Die UNO-Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Situation auseinandergesetzt hat, sagt, und das scheint mir doch eindrücklich zu sein, nirgends auf der Welt seien Frauen derart weitreichenden, systematischen und umfassenden Angriffen auf ihre Rechte ausgesetzt. Oder, um es zugespitzt zu sagen: Nirgendwo auf diesem Planeten werden Frauen schlechter behandelt als in Afghanistan. Diese Tatsache nun, diese Situation bewog das SEM im Juni 2023 dazu, seine Praxis zu ändern. Seither gewährt das SEM Afghaninnen nach einer Einzelfallprüfung, und das ist wichtig, in der Regel Asyl. Zweifel an der Praxisänderung kamen auf, weil der Eindruck entstand, dass Afghaninnen nun gewissermassen kollektiv, ohne dass ihre Situation überhaupt noch geprüft würde, eine Bewilligung erhielten. Das SEM konnte in der Kommission aber klar darlegen, dass das nicht der Fall ist. Es findet nach wie vor eine Einzelfallprüfung und keine Kollektivaufnahme statt. Das heisst, nebst den frauenspezifischen Fluchtgründen braucht es ein weiteres Verfolgungsmotiv, das glaubhaft gemacht werden muss.

Das SEM hat entsprechend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes reagiert, das sich mit dieser Praxisänderung auseinandergesetzt hatte. Das SEM hat auch das Faktenblatt bereits angepasst und uns zur Verfügung gestellt. Ich habe leider das alte Faktenblatt mitgenommen. Es gibt ein aktuelles Faktenblatt, das der Kommission bekannt gegeben wurde und das glaubhaft macht, dass diese Praxisänderung, ich sage einmal, im Sinne der Kommission ist. Das hat dazu geführt, dass Ihnen die Kommission beantragt, die Motion Bauer abzulehnen. Diese bezweckte die Aufgabe dieser Praxisänderung. Aber man hat gesehen: Nein, diese Praxisänderung beinhaltet nach wie vor eine Einzelfallprüfung und ist deshalb aus Sicht der Mehrheit der Kommission rechtmässig.

Die zweite Motion, diejenige der SPK-N, lehnen wir ab - nicht, weil wir sie falsch finden, sondern weil sie erfüllt ist. Sie fordert in Buchstabe a eine Einzelfallprüfung. Wie erwähnt, findet diese statt. Buchstabe b besagt, dass bei Afghaninnen, die sich zuletzt in einem Drittstaat aufgehalten haben, die Verfolgungssituation nach diesem Land zu beurteilen sei. Das SEM hat dargelegt, dass das gemacht wird. Buchstabe c verlangt eine Sicherheitsprüfung für Männer, die nachziehen. Auch diese Anpassung ist bereits erfolgt. Deshalb kann die Motion der SPK-N guten Gewissens - es ist alles bereits erfüllt - abgelehnt werden.

Das sind die Überlegungen der Mehrheit Ihrer Kommission. In diesem Sinne ersuche ich Sie im Namen der Mehrheit, beide Motionen abzulehnen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben das in der Kommission diskutiert. Meines Erachtens geht es bei der Motion Bauer nicht um die Frage der Einzelfallprüfung oder Kollektivaufnahme. Ich lese den Text nochmals vor: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxisänderung, die das Staatssekretariat für Migration seit dem 17. Juli 2023 in Bezug auf Asylgesuche von afghanischen Staatsbürgerinnen vorgenommen hat, rückgängig zu machen. Das entscheidende Kriterium soll das Herkunftsland und nicht die Staatsangehörigkeit sein." Dem Staatssekretariat wird nicht vorgeworfen, es würde keine Einzelfallprüfungen mehr machen. Dies wird im Zusammenhang mit dieser Motion immer wieder erwähnt, aber diese Begründung für die ablehnende Haltung des Bundesrates ist eben falsch. Sie nimmt gar keinen Bezug auf den Text. Herr Bundesrat, wir sollten es jetzt eigentlich aufgeben, freundliche Belanglosigkeiten und Selbstverständlichkeiten auszutauschen; wir sollten konkret anschauen, was die Motion will. Sie will nämlich, dass das entscheidende Kriterium das Herkunftsland und nicht die Staatsangehörigkeit sein soll. Das steht im Vordergrund.

Das ist übrigens auch so, das gebe ich auch zu. Aber es gibt ein Faktenblatt vom 26. September 2023, das angepasst wurde; Kollege Jositsch hat es erwähnt. Dort steht, dass weibliche Asylsuchende aus Afghanistan neu sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung als auch als Opfer einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden können. Und das ist falsch, das Wort "neu" ist falsch. In Afghanistan werden die Frauen seit eh und je diskriminiert. Das Problem konnten die USA auch nicht lösen, die ja dieses Debakel heraufbeschworen und hinterlassen haben. Sie wollten es korrigieren, aber was ist passiert? Es ist noch schlimmer geworden. Und dieses Problem können wir nicht lösen; dieses Debakel, das die USA in Afghanistan angerichtet haben, können wir so nicht lösen. Das Wort "neu" ist falsch. Frauen wurden immer schon massiv diskriminiert in Afghanistan, auch Kinder, vor allem Mädchen.

Mit dem Wort "neu" wird im Faktenblatt impliziert, dass nun eine Schwelle erreicht worden sei, bei der diese Diskriminierung auf flüchtlingsrechtliche Relevanz angehoben wird. Das stört mich, weil es diese Diskriminierung nicht nur in Afghanistan gibt, sondern in vielen Ländern. Ich könnte viele Länder aufzählen, in denen die Frauen, die Mädchen dermassen diskriminiert werden, dass es aus unserer Sicht ja nicht zum Aushalten ist. Jetzt wird hier der Begriff "neu" gebraucht, und das ist faktenwidrig. Es ist wirklich faktenwidrig. Falls Sie einmal in Afghanistan waren, als die USA auch noch dort waren, konnten Sie das sehen. Das ist so, das ist nicht neu, und das stört mich.

Deshalb sollten wir uns jetzt nicht auf diese Diskussion mit dieser sogenannten neuen Ausgangslage einlassen, die das SEM begonnen hat. Es stimmt nicht, dass das neu ist. Wir sollten stattdessen an der bisherigen Praxis festhalten, dass es einen wirklichen flüchtlingsrechtlichen Grund geben muss, wenn man hier Asyl gewähren soll. In dieser Hinsicht und in diesem Kontext erhält die Motion Bauer eine andere Bedeutung, denn sie will eigentlich, dass man am bisherigen flüchtlingsrechtlichen Begriff festhält. Das ist Sinn und Zweck dieser Motion.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion Bauer zu unterstützen.

Gössi Petra · Mit-F · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion

Aus Sicht der Minderheit ist auch diese Motion faktisch noch nicht erfüllt. Wieso? In der Diskussion entstanden sehr grosse Unsicherheiten, es gab die unterschiedlichsten Informationen. Deshalb ist es unseres Erachtens so wichtig, dass vom Ständerat nun klare Positionsbezüge vorgenommen werden.

Die Motion 24.3008 entstand in der SPK-N als Antwort auf die Motion Bauer 23.4247, übernommen von Kollege Damian Müller, bzw. auf die praktisch gleichlautende Motion Rutz Gregor 23.4241, um die dannzumal kritisierten Punkte auszumerzen. Der Bundesrat beantragt die Annahme von Litera b, jedoch die Ablehnung der Literae a und c. Was verlangt die Minderheit Gössi? Wir verlangen, dass analog zum Nationalrat alle drei Literae angenommen werden.

Zum Zeitpunkt der Diskussion im Nationalrat war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon bekannt. Aber was steht überhaupt in diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts? Darin ist festgehalten, dass Diskriminierungen von Frauen in patriarchalischen Gesellschaften grundsätzlich nicht als Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes gelten. Das zeigt, dass das SEM mit der Praxisänderung, die es vorgenommen hat, die Asylpraxis überspannt hat.

Dann gibt es aber noch andere wichtige Punkte. Vorgängig erfolgte bereits ein anderes Urteil des Gerichts. Beide Urteile sind keine Leiturteile, und deshalb ist es so wichtig, dass wir als gesetzgebender Rat tätig werden und klar zum Ausdruck bringen, wie wir diese Praxis sehen. Der springende Punkt ist für die Minderheit nicht, dass Einzelfallprüfungen nicht durchgeführt würden; wir wurden klar darauf hingewiesen, dass das gemacht wird. Das ist meines Erachtens glaubwürdig, auch nach Rücksprache mit zuständigen Migrationsämtern. Wichtig sind aber weitere Punkte.

Ein erster Punkt: Es ist entscheidend, dass beurteilt wird, aus welchem Land Afghaninnen einreisen. Ist es ein sicherer Drittstaat, oder ist es ein anderes Land? Dies ist insbesondere auch mit Blick auf die aktuelle Ausgangslage entscheidend. Es ist wichtig, dass die Leute verstehen, dass die Schweiz nicht etwas machen muss, wovor sich andere Länder drücken können. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir Litera b zustimmen - das ist der Buchstabe, der vom Bundesrat unterstützt wird -, als Zeichen gegen aussen und um dem Bundesrat den Rücken zu stärken.

Der zweite Punkt: Straffällige Personen aus Afghanistan müssen die Schweiz verlassen, auch Richtung Afghanistan. Das ist meines Wissens heute schon der Fall, und ich hoffe, dass das auch tatsächlich so durchgeführt wird. Wenn wir die Situation im angrenzenden Ausland anschauen, sehen wir, dass die Praxis dort überall angezogen hat. Und es ist wichtig, dass wir heute nach aussen kommunizieren können, dass es selbstverständlich ist, dass Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Wenn wir das heute einfach so ablehnen, dann senden wir das Zeichen aus, dass wir das nicht wollen. Und deshalb bitte ich Sie, auch Litera c zuzustimmen. In Litera c ist festgehalten, dass bei Afghaninnen im Falle der Gewährung des Familiennachzugs aufgrund einer Gewährung des Flüchtlingsstatus oder nach Ablauf der Fristen für den Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge oder Ausländer die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung der nachziehenden Ehemänner verlangt werden soll. Ich sage es noch einmal: Ich finde es wichtig, dass wir dieser Praxis hier und heute und zusammen mit der Mehrheit zustimmen können.

Ich komme nun aber zu Litera a, die für mich eigentlich am wichtigsten ist. Da geht es grundsätzlich um die ursprüngliche Praxisänderung des SEM. Dort wird zwar, das müssen Sie verstehen, eine Einzelfallprüfung gefordert, aber worum geht es tatsächlich? Es geht nicht um die eigentliche Einzelfallprüfung. In der Diskussion in der Kommission hatte es zunächst den Anschein, als ob nicht einmal mehr eine Einzelfallprüfung durchgeführt würde. Es wurde aufgezeigt, dass stattdessen eine Abwendung von der ursprünglichen Praxisänderung stattfand; der Mehrheitssprecher hat es erwähnt. Nachträglich haben wir dann ein Faktenblatt zu Gesicht bekommen, das zeigt, wie das offenbar kommuniziert wurde. Und genau da kommt bei mir die grosse Irritation auf. Ich habe nämlich bei einem kantonalen Migrationsamt nachgefragt, wie die Praxisänderung genau durchgeführt würde, wie das konkret aussähe und was genau kommuniziert wurde. Die Antwort dieses einen Migrationsamtes - ich habe nicht bei allen nachgefragt - hat mich schon mal irritiert bzw. verunsichert, da ich nicht wusste, wie ich damit umgehen sollte.

Gemäss Aussage des kantonalen Migrationsamtes war die letzte Kommunikation, die stattgefunden hatte, eine E-Mail vom 11. September 2023 mit dem Titel "Praxisänderung Afghanistan". Offenbar gab es keine weitere Kommunikation, auch nicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Ebenso wenig gab es ein aktualisiertes Faktenblatt. Somit ist der aktuelle Stand dieses Migrationsamtes: Afghanische Frauen gelten als Flüchtlinge aufgrund ihrer Opfereigenschaft infolge diskriminierender Gesetzgebung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder religiös motivierter Verfolgung. Formell bedeutet das, dass Afghaninnen, deren Asylgesuch in der Vergangenheit abgelehnt wurde, ein schriftliches Gesuch um Zuerkennung der originären Flüchtlingseigenschaft und Gewährung von Asyl einreichen können. Das hat sich dann eben auch in den Zahlen niedergeschlagen. Das von mir angefragte Migrationsamt geht nicht davon aus, dass sich seit dieser E-Mail irgendetwas geändert hat. Und schauen Sie: Worte sind das eine, Taten das andere. Genau deshalb ist es eben auch so wichtig, dass wir diesen Nagel heute einschlagen.

Dann noch eine persönliche Erklärung von mir: Bei der Abstimmung in der vorberatenden Kommission zu der von Ständerat Damian Müller übernommenen Motion Bauer habe ich mich der Stimme enthalten. Aufgrund der Informationen, die ich von diesem einen Migrationsamt erhalten habe, werde ich der Motion heute aber zustimmen. Solange ich so viele gegensätzliche Informationen und unterschiedliche Gerichtsurteile habe und solange mir nicht klar ist, wieso das SEM auch die Asylpraxis überspannt hat, werde ich den Motionen zustimmen, denn es ist meines Erachtens Aufgabe des Gesetzgebers, genau hier Klarheit zu schaffen. Ich bitte Sie, den beiden Motionen ebenfalls zuzustimmen.

Und dann vielleicht noch das: In der Kommission wurde zudem noch darüber diskutiert, ob diese beiden Motionen zu weit gehen und in Kompetenzen eingreifen, die nicht jene des Gesetzgebers sind. Falls Sie auch mit diesem Gedanken spielen, bitte ich Sie einfach, zu beachten, dass eine Motion sehr vieles verlangen kann, unter anderem sogar eine Massnahme. Es kann also nicht nur eine Gesetzesänderung verlangt werden, sondern durchaus auch eine Verordnungsänderung. Was hingegen nicht verlangt werden darf, ist z. B. ein Eingriff in ein konkretes Asylverfahren. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Minderheit will klare Verhältnisse, die durch den Gesetzgeber zu schaffen sind.

Deshalb bitte ich Sie, beiden Motionen zuzustimmen.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin nicht Mitglied der Kommission, aber ich werde als Nichtkommissionsmitglied zu der von mir übernommenen Motion sprechen. Ich weiss nicht, ob Sie zuerst noch die Kommissionsmitglieder nehmen wollen - ich beginne sonst.

Zur Motion 23.4247: Der Bundesrat hat seit dem 17. Juli 2023 die Praxis gegenüber den afghanischen Frauen und Mädchen, welche unter dem Taliban-Regime leben, überarbeitet. Begründet wird dies mit deren Diskriminierung in fast allen Bereichen des öffentlichen wie des privaten Lebens und damit, dass daraus ein unerträglicher psychischer Druck im Sinne des Asylgesetzes resultieren würde. Daher gewährt ihnen das SEM den sogenannten Flüchtlingsstatus.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Asylbehörde der Europäischen Union im Januar dieses Jahres haben von 27 EU-Mitgliedstaaten 12 ihre Asylpraxis entsprechend angepasst. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, nämlich 15, hat die Praxis nicht geändert. Daher ist es auch erstaunlich, dass das SEM ohne vorherige Konsultation eine Praxisänderung vornimmt, deren Ergebnis es zweifellos sein wird, noch mehr afghanische Staatsangehörige in die Schweiz zu bringen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Afghaninnen in den Nachbarländern bleiben und die Schweiz sie bei der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen unterstützt. Der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Migration, also des heutigen SEM, hat ja das Konzept "Protection in the Region" erklärt. Es muss umgesetzt werden. Wenn diese Afghaninnen in der Schweiz den definitiven Flüchtlingsstatus erhalten, werden sie nie wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Es ist besser, wenn sie in der Nähe ihres Landes bleiben, auch aus kulturellen Gründen. Warum sollen sie mehr als 5000 Kilometer zurücklegen und in so grosser Entfernung von ihrem Land völlig entwurzelt sein?

Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich weiss, dass es für Sie von hoher Bedeutung ist, diese Praxis aufrechtzuerhalten und sie dann auf andere Länder wie den Iran auszuweiten. Ein Artikel in "Le Temps" deutet darauf hin, dass die nächste Lockerung bzw. Änderung der Praxis des SEM Iranerinnen betreffen wird. Ich frage mich bereits jetzt: Wie weit werden wir noch gehen? Die Kantone sehen sich noch immer mit ihrem kaum lösbaren Unterbringungsproblem im Asylbereich konfrontiert. Anstatt mit Millionen von Franken aus Schweizer Steuergeldern sukzessive die Zahl der Unterkünfte zu erhöhen, sollte man besser versuchen, Migrantinnen und Migranten von der Einreise abzuhalten. Die meisten Afghaninnen, die in die Schweiz kommen, sind durch ein Drittland gereist. Warum kommen sie in die Schweiz? Ganz einfach wegen der besseren wirtschaftlichen Bedingungen. Dieses Schutzkriterium ist jedoch in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht vorgesehen.

Ich betone, dass wir bereit sind, jede Ausländerin und jeden Ausländer, die oder der Schutz benötigt, in der Schweiz aufzunehmen. Wir sind jedoch nicht bereit, Flüchtlinge aufzunehmen, die bereits in Drittländern wie der Türkei oder den Balkanländern Schutz hätten erhalten können oder bereits erhalten haben. Das Recht auf Asyl ist nicht mit einem Recht auf wirtschaftliche Besserstellung verbunden, sonst müsste die Schweiz das ganze Elend der Welt aufnehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderung der Praxis nicht auf Anhieb eine grosse Anzahl von Personen betrifft. Allerdings hat dieser Entscheid eine symbolische Bedeutung, einen Pull-Effekt, der sich in den einschlägigen Kreisen sehr rasch herumsprechen und dann wieder Tausende von Afghaninnen, die bereits über einen Schutz verfügen, dazu verleiten wird, in die Schweiz, in ein Komfortasyl zu kommen. Dies ist eben nicht akzeptabel, und deshalb gibt es schlussendlich mit dieser Praxisänderung dann aber auch wieder Leid für diejenigen, die sich auf den Weg machen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, das heisst, die Minderheit Schwander zu unterstützen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich staune jetzt schon etwas darüber, was der stellvertretende Motionär und die beiden Minderheitssprecher aus einem - ich komme darauf zurück - sehr unglücklich formulierten Faktenblatt des SEM herauslesen und dass sie dabei nicht beachten, was seither, seit dem letzten Herbst, passiert ist.

Ich beginne aber mit Kollege Schwander. Ich war anders als Sie noch nie in Afghanistan. Sie haben offenbar Erfahrungen, wie ich Ihren Ausführungen entnommen habe. Sie haben gesagt, die Situation habe sich nicht verschlechtert. Diese Meinung teile ich nicht. Ich kann das nur aus der Ferne beurteilen und halte nur fest, dass alle, die Medien konsumieren, feststellen, dass sich die Situation für Frauen und Mädchen in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban tatsächlich drastisch verschlechtert hat. Konnten sie zuvor noch in die Schule gehen, studieren, Berufe ausüben, sich auch in der Freizeit im Freien aufhalten, ist das heute praktisch nicht mehr möglich. Die Situation hat sich also drastisch verschlechtert. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich das SEM mit der Frage befasst hat, was das für Auswirkungen darauf hat, wie Asylgesuche von Frauen aus Afghanistan zu beurteilen sind.

Nun, das Faktenblatt, welches das SEM am 26. September 2023 publiziert hat, war dann aber schon sehr, sehr unglücklich oder allenfalls sogar falsch formuliert. Denn das SEM hat mit diesem Faktenblatt letztlich diese Emotionen und diese Diskussion, die wir heute führen, ausgelöst. Dieses Faktenblatt hat etwas vorgegeben, was gemäss späteren Aussagen doch nicht so sein soll. Ich übernehme dazu Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes in einem Urteil vom 23. April dieses Jahres, es sind nicht meine Worte: "Diese Aussage" - also die Aussage in diesem Faktenblatt des SEM - "kann so verstanden werden, dass das SEM von einer Kollektivverfolgung von Frauen und Mädchen in Afghanistan basierend allein auf der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ausgeht, ohne jeweils ein weiteres, individuelles Verfolgungsmotiv zu verlangen." Und weiter: "Eine solche Praxis wäre wie dargelegt weder im Einklang mit dem Gesetz noch mit der Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes, da eine Kollektivverfolgung von Frauen und Mädchen nicht basierend auf dem Geschlecht allein, sondern nur aufgrund zusätzlicher Verfolgungsmotive angenommen werden kann."

Die Motion Bauer, übernommen von Kollege Müller, verlangt wörtlich, dass diese Praxisänderung rückgängig zu machen sei, und zwar durch den Bundesrat. Das ist einigermassen schwierig, wenn nicht gar widersinnig, weil wir Gesetzgeber sind. Das Gesetz ist durch die Vollzugsorgane zu vollziehen. Letztlich ist es Sache der Justiz, zu überprüfen, ob das Gesetz so vollzogen wird, wie es der Gesetzgeber wollte. In diesem Sinne ist es etwas schwierig, wenn wir den Bundesrat auffordern, eine Praxisänderung des SEM rückgängig zu machen.

Diese Praxisänderung, sofern sie denn eine war, wurde inzwischen rückgängig gemacht, was aber ebenfalls eine etwas schwierige Übung war. Ich nehme nochmals das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. April hervor. Dieses hat tatsächlich etwas präzisiert, was vorher ein wenig unklar war. Auch bei der Lektüre eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. November des letzten Jahres konnte man tatsächlich zur Auffassung kommen, dass allein das Faktum, dass man eine Frau oder ein Mädchen ist, das in Afghanistan lebt, ein Asylgrund ist und dass man deshalb darauf Anspruch hat, in der Schweiz als Flüchtling anerkannt zu werden. Wie ich bereits erwähnt habe, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Meinung mit dem Urteil vom 23. April dieses Jahres korrigiert oder zumindest eine ganz klare Präzisierung vorgenommen.

Wir haben uns im Juni in der SPK unseres Rates mit dieser Motion Bauer, übernommen von Kollege Müller, befasst und auch die Motion unserer Schwesterkommission, der SPK des Nationalrates, beraten. Dabei haben wir das SEM auf den sehr unglücklichen Wortlaut im beanstandeten Faktenblatt vom 26. September hingewiesen. Wir mussten stark darauf insistieren, dass dieses Faktenblatt aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes so nicht haltbar ist, und wir haben das SEM beauftragt, das Faktenblatt so abzuändern, dass es zum Ausdruck bringt, was offenbar Praxis ist und was auch die Kontrollinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, so sieht. Das SEM ist diesem Auftrag am 20. Juni dieses Jahres, zwei oder drei Tage nach unserer Kommissionssitzung, mit einer Aktualisierung nachgekommen. Mit diesem korrigierten Faktenblatt ist nun klargestellt, dass das Geschlecht allein für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht ausreicht, sondern dass immer - immer! - zusätzlich ein anderes Verfolgungsmotiv gemäss Artikel 3 des Asylgesetzes nachgewiesen sein muss.

Vor diesem Hintergrund macht es aus meiner Sicht absolut keinen Sinn mehr, die Motion Bauer, übernommen von Kollege Müller, zu unterstützen. Die Praxisänderung, sofern sie eine war, wurde wieder zurückgenommen. Das revidierte Faktenblatt vom 20. Juni 2024 sagt nicht mehr das aus, was den damaligen Ständeratskollegen Bauer zu seiner Motion veranlasst hatte.

Nun komme ich noch ganz kurz zur Motion unserer Schwesterkommission. Unsere SPK hat zutreffend dargelegt, dass das, was mit dieser Motion verlangt wird, in der Praxis so sein muss bzw. so sein sollte. Wenn Sie, Frau Kollegin Gössi, andere Informationen haben, dann ist das kein gesetzgeberisches Problem, sondern ein Problem der Vollzugsorgane. Dann sind die kantonalen Vollzugsorgane darauf hinzuweisen, dass sie die Sache so umsetzen sollen, wie es der Gesetzgeber möchte. Aus diesem Grund macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, die Motion der Schwesterkommission gutzuheissen. Ich glaube übrigens auch, dass die SPK des Nationalrates auf diese Motion verzichtet hätte, wenn sie bereits davon Kenntnis gehabt hätte, dass das Faktenblatt des SEM korrigiert und die Sache damit wieder ins richtige Licht gestellt wird.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen die Ablehnung beider Motionen.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Après ce que vient de dire M. Fässler, je peux renoncer à une bonne partie de ce que je voulais dire. Il a déjà parfaitement expliqué le travail qui a été fait en commission. J'ajoute juste deux points.

Toutes ces interventions sont nées du malentendu selon lequel on créerait un traitement de faveur, au niveau des processus légaux, pour les femmes en provenance d'Afghanistan. Le travail en commission nous a permis de constater que rien n'a changé dans la législation ni dans les règles d'application. La seule chose qui a changé, c'est la situation des femmes en Afghanistan, comme l'a très bien dit notre collègue Fässler. La situation a changé depuis la prise du pouvoir par le régime des talibans, qui traitent les femmes dans ce pays comme aucun autre pays ne les traite et comme aucune autre communauté humaine probablement au cours de l'histoire n'a jamais traité les femmes, en les privant de tout droit, du droit de montrer leur visage, du droit simplement de parler en public, du droit de se promener. Jamais une communauté de mâles n'a traité aussi mal les femmes autour d'elle. La situation a donc changé, mais il n'y a pas eu de changement dans la loi ni dans les pratiques du SEM, si ce n'est qu'il a constaté un changement dans la réalité que vivent ces femmes.

Ainsi, si nous acceptons ces motions, paradoxalement, nous demanderions en réalité un traitement plus défavorable pour les femmes afghanes que pour les autres personnes qui rempliraient les mêmes critères et qui demanderaient l'asile. Au lieu de corriger un traitement de faveur, on instaurerait un traitement de défaveur à l'égard des femmes afghanes, ce qui est quand même le comble. Je vous invite à réfléchir à la question suivante: si tant est qu'on ait une loi sur l'asile, qui d'autre qu'une femme afghane qui a fui son pays pour des raisons de persécution aurait droit à l'asile dans notre pays? Est-ce qu'il y a un autre groupe humain qui est plus maltraité sur cette planète que ces femmes? Ce serait quand même le comble - j'amène ici un aspect un peu politique - que notre Parlement durcisse les pratiques et le droit d'asile spécifiquement pour les femmes afghanes, qui sont probablement les êtres humains les plus maltraités sur cette planète.

Je conclus en disant que le Conseil fédéral - il le dit lui-même - vérifie systématiquement si ces femmes auraient pu déposer une demande d'asile dans un pays sûr, qui respecte la procédure. Cette pratique a lieu, il n'y a donc pas lieu de la redemander une nouvelle fois. Enfin, je dirai à notre collègue Müller que, quand les Tchécoslovaques ont quitté la Tchécoslovaquie pour venir se réfugier en Suisse, quand les Chiliens ont quitté le Chili pour venir se réfugier en Suisse, ils sont bel et bien passés par des pays sûrs, ou ils les ont survolés, mais on leur a quand même donné l'asile. On ne peut quand même pas attendre que les talibans prennent le pouvoir en Italie ou en Allemagne pour considérer que quelqu'un aura droit à l'asile. On est bien obligés, quand des femmes sont sur notre territoire, de considérer, si elles respectent les règles du droit, qu'elles ont le droit de rester ici au motif de l'asile. Sinon, je ne vois pas pour qui d'autre cette loi serait faite.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre la majorité de la commission.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Ich möchte kurz auf zwei Slogans, die im Rahmen der asylpolitischen Debatte jeweils geäussert werden, Bezug nehmen. Der eine Slogan ist: "Es kommen zu viele, und es kommen die Falschen." Afghanistan ist im Moment wahrscheinlich der schlimmste Ort der Welt, wenn man eine Frau ist. Der andere Slogan ist: "Hart, aber fair." Ich sehe, kurz gesagt, einfach nicht, was bei der Position, die bei diesen Motionen ein bisschen durchscheint, fair sein soll.

Ich muss Ihnen sagen, ich verzichte nach den vielen, auch zutreffenden Voten auf klare Positionsbezüge, wie das Kollegin Gössi genannt hat. Sie können aus diesen wenigen Worten schliessen, wie meine Position in dieser Frage ist.

Relevant ist aber, dass die Motionen nachweislich erfüllt sind. Kollege Fässler hat als Präsident der SPK ausgeführt, wie sich die Kommission mit dieser Angelegenheit befasst hat und wie sich die Situation seither verändert hat. Ich habe in diesem Rat vier Jahre lang lernen dürfen, was die Gepflogenheiten und ungeschriebenen Gesetze dieses Rates sind. Dabei hatte ich einen der besten Lehrmeister, meinen hochgeschätzten ehemaligen Standeskollegen Thomas Hefti. Und ich erlaube mir jetzt, darauf hinzuweisen, dass es in diesem Rat eigentlich Sitte ist, dass nicht irgendwelche Fraktionsentscheidungen ausschlaggebend sind. Die Praxis des Ständerates ist es, keine Zeichen zu setzen, wenn sie nur Form sind. Kollegin Gössi hat gesagt, dass wir ein Zeichen senden, einen Nagel einschlagen sollten. Ich glaube, sagen zu können, dass wir hiermit einen Nagel in die bewährte Praxis des Ständerates schlagen würden. Wir sollten aber an unserer bewährten Praxis festhalten, mit Vorstössen hart, aber fair zu sein.

Deshalb finde ich, dass Sie hier dringend der Mehrheit folgen sollten.

Broulis Pascal · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Nous avons fait un très long travail en commission. Tout d'abord, il est navrant - pour compléter les propos de M. Maillard -, que le Conseil fédéral ait un peu stigmatisé les femmes afghanes. Parce que si le Conseil fédéral n'avait pas fait, non pas de la publicité, mais une prise de position politique en disant que l'on aurait un régime particulier, comme l'a fait Mme Merkel en Allemagne en accueillant tout d'un coup un million de personnes et en faisant machine arrière avec tout ce que cela peut comporter de tensions, eh bien on n'aurait pas ce débat aujourd'hui.

Ce qui me navre - et en commission, on a fait un long travail sur la motion de M. Bauer, que notre collègue Damian Müller a eu le courage de reprendre, mais qu'on aurait mieux fait de laisser partir -, c'est qu'on stigmatise une population qui ne le mérite pas du tout, qui a le droit comme tout un chacun de bénéficier des filières de l'asile. Si, à la fin, ces personnes peuvent entrer en Suisse, elles sont traitées comme n'importe qui; c'est ainsi que le SEM nous a présenté ce dossier.

Ensuite, notre mémoire est incroyable. Aujourd'hui, on parle beaucoup du Moyen-Orient, on parle beaucoup de l'Ukraine, mais on ne parle plus du tout d'un pays qui est fracassé. Les Américains ont complètement lâché l'Afghanistan, complètement. Ce pays est laissé à lui-même. Et en plus, il y a dans ce pays une stigmatisation des femmes qui est incroyable. Notre pays a accueilli des cyclistes afghanes qui ont même gagné des médailles, dernièrement, dans des compétitions. Les femmes ne peuvent plus rien faire en Afghanistan.

J'en veux vraiment au SEM, et un peu au Conseil fédéral, d'avoir en quelque sorte pris une position particulière sur le dossier des femmes afghanes. C'est ce débat que nous avons aujourd'hui et il faut le clore une fois pour toutes; qu'on puisse laisser les filières ordinaires de l'asile faire leur travail. Il n'y a pas de raison qu'on traite les femmes afghanes d'une façon totalement différente des autres.

Je vous encourage à suivre l'avis de la majorité exprimé par le rapporteur, notre collègue Jositsch, pour les deux textes, à savoir adopter une partie de la motion 24.3008 et rejeter purement et simplement la motion 23.4247.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich erlaube mir, nach dem Gehörten noch zwei, drei Ergänzungen zu machen sowie eine Vorbemerkung an den Kommissionspräsidenten zu richten. Er hat ja eigentlich Kollege Bauer für das Einreichen dieser Motion kritisiert, weil sie zu operativ sei. So habe ich das verstanden - ansonsten müsste es dann im Amtlichen Bulletin korrigiert werden.

Die Herausforderung ist ja, dass sich die Kommission dank der Motion mit dem Thema beschäftigt und gleichzeitig mit den operativen Themen des Bundesrates zur Umsetzung auseinandergesetzt hat. Nur schon das ist die richtige Reaktion darauf.

Die Frage ist für mich eben eine ganz andere: Gibt es auch eine Art abschreckenden Effekt? Die politische Frage lautet: Wollen wir attraktiv oder unattraktiv sein? Sie können sich jetzt damit auseinandersetzen. Geht es darum, dass wir Asylanträge haben und die Rückführungen dann so oder so wieder gemacht werden müssen? Deshalb kommt es schlussendlich eigentlich gar nicht darauf an, ob wir eine vorläufige Aufnahme oder einen Asylantrag haben.

Kollege Maillard, mir geht es in diesem Zusammenhang nicht nur darum, ob die afghanischen Frauen direkt in die Schweiz kommen oder nicht. Wichtig ist, dass wir sie, sofern sie sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unterstützen, damit sie in der Region bleiben können. Wir müssen die afghanischen Frauen ja nicht noch über Tausende von Kilometern in die Schweiz locken. Das stimmt für mich in der gesamten europäischen Asylpolitik nicht, die ich auch bereits mit Bundesrat Jans besprochen habe. Mir ist klar, dass wir dieses Thema auf europäischer Ebene lösen müssen - darüber sprechen wir schon seit über zehn Jahren, aber wir machen es nicht.

Deshalb geht es für mich auch darum, dass wir als Schweiz ein klares Zeichen setzen - und das ist ein Zeichen, Herr Zopfi -, um keine Pull-Effekte zu bieten. Wir dürfen doch den Missbrauch und die Schweinerei dieser Schlepperbanden, die schlussendlich dafür verantwortlich sind, dass sich die Leute überhaupt auf den Weg machen, und die diese Leute hierherbringen, nicht noch fördern. Das geht nicht. Fragen Sie doch in Ihrem Kanton nach. Die Kantone sind verantwortlich und platzen heute schon aus allen Nähten. Aber was sollen sie machen? Sie haben keine andere Möglichkeit, als diese Leute aufzunehmen. Das Beispiel meiner Gemeinde habe ich bereits erwähnt und wiederhole es nicht. Wenn die Bevölkerung das nicht mehr mitmacht, werden wir effektiv ein Problem haben; das spüre ich. Sonst gehen Sie bitte ebenfalls auf die Strasse und sprechen Sie mit den Leuten. Ich glaube nicht, dass es sich nur um eine Frage der Innerschweiz handelt, es handelt sich um eine Frage der gesamten Schweiz. Das wollte ich noch präzisieren.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte nur etwas richtigstellen, was jetzt Kollege Müller gesagt hat. Ich habe alt Ständerat Philippe Bauer nicht kritisiert. Sollte das so zum Ausdruck gekommen sein, wäre das falsch. Ich habe ihn ausserordentlich geschätzt und vermute sogar, dass er, wenn er die Diskussionen in der SPK als Mitglied hätte mitmachen können, Ihnen heute verkündet hätte, er ziehe seine Motion zurück. Er hatte damals einen sehr guten Grund, diese Motion einzureichen, denn das Faktenblatt des SEM brachte tatsächlich etwas zum Ausdruck, das für Unverständnis sorgte. Und das wollte er ändern.

Wenn ich gesagt habe, es sei etwas unsinnig - ich weiss nicht mehr, welchen Wortlaut ich gewählt habe -, dies vom Bundesrat zu verlangen, dann wollte ich nur sagen, dass es in erster Linie Sache der Gerichte ist, die korrekte Anwendung der Gesetzgebung zu überprüfen. Sollten wir jedoch als Gesetzgeber der Auffassung sein, dass das Gericht eine Praxis schützt, die wir als falsch erachten, dann haben wir als Gesetzgeber gesetzgeberisch zu reagieren. Das wollte ich sagen und in keiner Weise alt Ständerat Bauer kritisieren. Ich erinnere mich sehr gut, dass ich, als er diese Motion einreichte, grosses Verständnis dafür hatte.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Wie Sie wissen, hat sich die Praxisänderung angesichts der Lage in Afghanistan aufgedrängt. Die Lage hat sich seit der Machtübernahme der Taliban deutlich verschlechtert. Frauen und Mädchen in Afghanistan haben heute objektiv Grund zur Furcht, Opfer diskriminierender Gesetzgebung und einer religiös motivierten Verfolgung zu werden. Ein menschenwürdiges Leben ist für sie in Afghanistan nicht möglich, weshalb sie in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.

Diese Praxisänderung hat aber keineswegs einen Automatismus zur Folge. Ich kann Ihnen versichern, dass das SEM nach wie vor jedes Asylgesuch von Frauen und Mädchen aus Afghanistan einzeln prüft. Stellt sich bei dieser Einzelprüfung heraus, dass eine Afghanin nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen ist, weil sie Schutz in einem Drittstaat suchen kann, dann wird nach geltendem Recht auf ihr Asylgesuch in der Schweiz nicht eingetreten.

Von August 2023 bis August 2024 hat das SEM bei durchschnittlich 14,8 Prozent der Asylgesuche von Afghaninnen, welche neu in die Schweiz eingereist sind, einen Nichteintretensentscheid erlassen, weil sie über einen Dublin-Staat oder einen sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind. Sie sehen anhand dieser Quote: Bereits heute kann Sekundärmigration mithilfe des Mechanismus des Nichteintretensentscheids wirkungsvoll verhindert werden. Dennoch ist der Bundesrat damit einverstanden, die Schutzmöglichkeiten für afghanische Frauen in einem Drittstaat, in dem sie sich vor ihrer Einreise in die Schweiz zuletzt aufhielten, vertieft zu prüfen, dies natürlich unter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Zahlen der letzten Monate zeigen zudem, dass auch die von einigen Seiten befürchtete Sogwirkung ausgeblieben ist. Zwar ist die Zahl der neu eingereisten afghanischen Asylsuchenden im August und im September 2023 tatsächlich angestiegen. Dies ist jedoch nicht auf die Praxisanpassung zurückzuführen, sondern auf die zu erwartenden saisonalen Schwankungen bei den Migrationsbewegungen. Ab Herbst 2023 sind die Zahlen bereits wieder zurückgegangen und bis Ende Juli 2024 tief geblieben. Im August 2024 verzeichnete das SEM einen Drittel weniger Menschen aus Afghanistan als noch vor einem Jahr. Die Schweiz ist also durch diesen Entscheid für Flüchtende aus Afghanistan nicht attraktiver geworden.

Damit komme ich noch zur Forderung nach einer Sicherheitsüberprüfung. Bereits heute wird bei allen afghanischen Personen ab 14 Jahren, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen, eine umfassende Sicherheitsprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nur sehr wenige erwachsene afghanische Männer im Rahmen des asylrechtlichen Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind: 2023 waren es lediglich sieben, 2024 bis Ende August nur siebzehn. Diese Zahlen sind im Vergleich zu anderen Herkunftsländern sehr tief. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Bauer 24.4247, übernommen von Damian Müller, abzulehnen.

Bei der Motion 24.3008 der SPK-N beantrage ich Ihnen, falls Sie ihr zustimmen, die Annahme von Buchstabe b. Der Bundesrat wäre damit einverstanden, die Schutzmöglichkeiten für afghanische Frauen in einem Drittstaat, in dem sie sich vor ihrer Einreise in die Schweiz zuletzt aufhielten, unter Berücksichtigung der Flüchtlingskonvention vertieft zu prüfen. Die Buchstaben a und c bitte ich Sie hingegen abzulehnen, da die Forderungen nach einer Einzelfallprüfung und einer Sicherheitsüberprüfung, wie gesagt, bereits erfüllt sind.

Abstimmung

23.4247

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

24.3008

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 17 Stimmen

Dagegen ... 23 Stimmen

(1 Enthaltung)