24.033
Loi sur l’approvisionnement en électricité (Réserve d’électricité). Modification
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
In gewissen Geschäften sollte man die Interessenlage offenlegen, weil es wichtig ist. Hier geht es um vier Betriebe, und ich denke, meine Interessen sind offengelegt. Ich habe weder in der Vergangenheit noch aktuell irgendwelche Mandate von diesen vier Betrieben erhalten. Meine Interessenlage ist die eines Walliser Ständerates, weil sich zumindest einer dieser vier Betriebe, welche sich allenfalls an diesem Gesetz beteiligen könnten, im Wallis befindet, nämlich das Unternehmen Novelis. Ansonsten habe ich keine Interessenkollisionen.
Somit kommen wir zum Entwurf 2 der Vorlage zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes. Der Nationalrat hat diese Vorlage aufgeteilt und damit einen neuen Entwurf geschaffen. Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, was eine Bereinigung noch in dieser Session erlauben würde. Den Entwurf 1, die Vorlage zur Stromreserve, werden wir im nächsten Quartal ordentlich traktandieren und beraten.
Der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission schlagen Ihnen vor, Giessereien mit einer Jahresproduktion von mindestens 20 000 Tonnen Metall aus rezykliertem Material einen Stromrabatt zu gewähren. Konkret sollen ihnen während eines Jahres 50 Prozent der Netznutzungskosten erlassen werden. Dieser Rabatt soll dann über drei weitere Jahre stufenweise auf 37,5 Prozent, 25 Prozent und 12,5 Prozent reduziert werden. Der Bundesrat soll diese Subvention genehmigen können, wenn die Unternehmen zu einer hinreichenden Gegenleistung bereit sind. Insbesondere sollen sie sich zu einem Erhalt der Schweizer Produktionsstandorte verpflichten. Finanziert wird der Rabatt, und das ist die Crux in diesem Geschäft, von allen anderen Stromverbrauchenden in der Schweiz.
Der Nationalrat hat seinen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 108 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Unsere Kommission hat letzten Donnerstag, am 12. Dezember 2024, getagt und Anhörungen durchgeführt. Wir haben Swissgrid angehört und die Anliegen von Swissgrid betreffend den Ausweis dieser allfälligen Rabatte in die Vorlage übernommen.
Wir haben die Stahl Gerlafingen AG angehört. Wir konnten feststellen, dass der CEO bereit ist, alles zu tun, um den Standort zu retten. Er erklärte uns in der Sitzung, dass die Eigentümerschaft eine neue Kreditlinie von 15 Millionen Schweizerfranken eröffnete sowie 40 Millionen an Darlehen strich.
Weil die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage zur Diskussion stand, hörten wir auch eine Vertreterin des Bundesamtes für Justiz (BJ) an. Die Vertreterin des BJ äusserte Bedenken betreffend die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage. Der Nationalrat unternahm hier noch keine entsprechenden Schritte. Im Rahmen der Abklärungen zur Verfassungsmässigkeit dieses Erlasses wurde den Mitgliedern der Kommission heute Morgen zum einen ein Bericht des BJ, welcher die Verfassungsmässigkeit der Vorlage bestreitet, und zum andern ein Kurzgutachten von Professor Felix Uhlmann von der Universität Zürich, welches die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage bejaht, ausgehändigt. Das ist für Juristen nicht viel Neues.
Ich komme zum Hintergrund der gesamten Vorlage. Die Stahlwerke der Stahl Gerlafingen AG, der Steeltec AG und der Novelis AG - es sind diese drei Werke, welche vor allem im Fokus stehen - haben alle schwierige wirtschaftliche Situationen vor sich. Die Stahl Gerlafingen AG kündigte im April 2024 den Abbau von 95 Stellen an, insgesamt sind dort 540 Leute beschäftigt. Am 11. Oktober 2024 folgte ein weiterer Abbau von 120 Stellen, dieser ist jedoch sistiert, bis Klarheit über allfällige Unterstützungsmassnahmen besteht. Im November 2024 hat auch die Steeltec AG den Abbau von 130 Stellen angekündigt. Die Novelis AG wurde in diesem Jahr überschwemmt, sie musste ihren Betrieb stilllegen und konnte ihn später wieder hochfahren. Aktuell ist sie wieder zu 100 Prozent in Betrieb und erhielt aufgrund dieser Notlage eine Kreditlinie von 100 Millionen Schweizerfranken, welche durch den Kanton Wallis verbürgt wurde; die Zinsen hierfür werden durch den Kanton bezahlt.
Die UREK wollte aufgrund dieser Situation mit dem Netznutzungsentgeltrabatt für Stahlwerke und Aluminiumgiessereien den Eigentümern einen Schritt entgegenkommen und hat selbst Anhörungen durchgeführt. Unsere Mitglieder hatten Gelegenheit, an diesen Anhörungen teilzunehmen. Kurz zu den wichtigsten Punkten der Resultate der Anhörungen:
Stahl Gerlafingen emittiert 368 Kilogramm CO2 pro Tonne Stahl, etwa die Hälfte des europäischen Durchschnitts. Fokus ist Baustahl durch Recyclage des innerschweizerischen Schrottes. Bis 2022 war dieser Betrieb profitabel. Aktuell fährt er Verluste von 70 Franken pro produzierte Tonne Stahl ein; kumuliert betragen die Verluste 110 Millionen Schweizerfranken.
Verschiedene Massnahmen in Kombination mit dem Netznutzungsentgeltrabatt würden es erlauben, diese Firma wieder in die schwarzen Zahlen zu führen. Der Betrieb führt Verhandlungen über den Verkauf von Landreserven und Anlageteilen, Kurzarbeit, Restrukturierungsmassnahmen - die ganze Palette. Mittel- und langfristig plant man, mit grünem Stahl im öffentlichen Bereich Bauaufträge zu erhalten und damit auch der Kreislaufwirtschaft, einem der Ziele unserer Klimapolitik, Unterstützung zu leisten. Der Eigentümer hat, wie bereits gesagt, eine neue Kreditlimite von 15 Millionen Franken eröffnet und erlässt seiner Tochter in der Schweiz Schulden von 40 Millionen Franken.
Ein wenig anders gelagert ist die Steeltec AG. Sie emittiert 45 Kilogramm CO2 pro Tonne Stahl, ausschliesslich aus schweizerischem Schrott. Problem: Aufgrund der schwachen Nachfrage im Automobilsektor - minus 40 Prozent - ist die Firma defizitär. Sie hat Wettbewerbsnachteile wegen der staatlichen Unterstützung der ausländischen Konkurrenz in sämtlichen umliegenden Ländern.
Ich habe es erwähnt: Die Novelis SA wurde im Juni Opfer einer Überschwemmung. Mittlerweile produziert sie wieder mit voller Kapazität. Der Schaden beträgt rund 80 bis 90 Millionen Franken. Das Geld für Investitionen fehlt. Die Produktion in Siders erfolgt mehrheitlich mit Gas und Strom. Der Kanton Wallis hat reagiert und für drei Jahre eine Kreditlinie über 100 Millionen Franken verbürgt.
Zentrales Element dieser Vorlage ist es, die Unternehmen unter gewissen Konditionen vom Netznutzungsentgelt auszunehmen. Dabei gilt es aber, zu berücksichtigen, dass die Vorlage, sprich der Beschluss des Nationalrates, den Sie auf der Fahne ganz links sehen, zwischen den Beratungen des Nationalrates und der heutigen Beratung im Ständerat von der Verwaltung vollkommen überarbeitet worden ist. Dem Ständerat liegt nun eine Vorlage vor, die von der Kommission des Ständerates überarbeitet worden ist und die die Konditionen für die Gewährung der Reduktion der Netznutzungsentgelte neu definiert. Die Kommission des Ständerates hat härtere Konditionen eingeführt. Insbesondere haben wir die Bedingungen übernommen, die teilweise in den Covid-19-Darlehen zu finden waren oder sich auch in der Vorlage des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) befanden.
Ein weiterer wichtiger Schritt wurde ebenfalls gemacht: Die Kommissionsmehrheit verlangt, dass auch die Kantone ihren Beitrag zu einer solchen Hilfe leisten. Aus Sicht der Kommission könnten nämlich auch die Kantone mit ihren Mitteln, insbesondere jenen für die Standortförderung, hier einen Zusatzbeitrag leisten. Es ist uns klar, dass das Weiterbestehen der Anlagen nicht ohne Weiteres und allein mithilfe des reduzierten Netznutzungsentgeltes zu bewerkstelligen ist; vielmehr braucht es Hilfe von allen Seiten.
Kurz ein paar Worte zu den Auswirkungen dieser Vorlage auf die Stromkonsumenten, das ist ja auch der kritische Punkt: Am 13. Dezember 2024 hat uns das Bundesamt für Energie endlich exakte Zahlen dazu vorgelegt, was es hiesse, wenn Sie auf diese Vorlage einträten. Wenn Sie diesen vier Konzernen, Stahl Gerlafingen, Steeltec, Novelis und Constellium, mit etwa zwei- bis dreitausend Arbeitern einen solchen Rabatt gewähren würden, würde das auf alle vier Jahre die Summe von 37 453 620 Franken ausmachen. Das wäre der effektive Input, den wir hier diesen Betrieben geben können. Unter dieser Zahl ist auch Constellium zu verstehen. Was heisst das für die Stromkonsumenten? Für einen Haushalt, wie ich ihn führe, mit 4500 Kilowattstunden, bedeutet dies auf alle vier Jahre aufgeteilt Kosten von Fr. 3.05. Für ein KMU mit einem Verbrauch von bis zu 50 Megawattstunden bedeutet das auf alle vier Jahre aufgeteilt Fr. 33.85 und für KMU mit einer höheren Abnahme als 150 Megawattstunden Fr. 101.55. Insgesamt sind das in Prozenten ausgedrückt 0,2 Prozent des gesamten Bedarfs.
Wieso hat die Mehrheit Ihrer Kommission diesem Erlass zugestimmt? Wir haben aufgrund der Hintergrundinformationen festgestellt, dass die Stromnetzkosten in Europa in allen Konkurrenzländern massiv durch industrielle Politik beeinträchtigt werden. Zahlreiche Länder gewähren insbesondere den Grossverbrauchern Rabatte auf die Netznutzungsentgelte oder die Energiekosten, teilweise dauerhaft, teils als Reaktion auf die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
Die Mittel sind ganz verschieden. Es gibt Sonderentgelte für Bandlastverbraucher mit einer Reduktion des Netznutzungsentgeltes von bis zu 90 Prozent. Es gibt zahlreiche Steuersenkungen, Stromsteuern sowie Direktsubventionen zum Ausgleich der hohen Energiepreise. Auch die Strompreisbremse in Deutschland sei hier erwähnt. In Frankreich gibt es ein Produkt Arenh (accès régulé à l'électricité nucléaire historique). Stromversorger haben das Recht, eine gewisse Menge Atomstrom zu einem regulierten Preis von 4,2 Cent pro Kilowattstunde zu beziehen. In Deutschland sind Strompreiskompensationen, die Rückerstattung von CO2-Kosten, im Strompreis enthalten. Dadurch wird der internationale Wettbewerb enorm verzerrt. Wenn wir nicht eingreifen, werden wir unter diesen Wettbewerbsbedingungen in Zukunft keine Stahlproduktion mehr haben.
Es gibt verschiedenste Motivationen, um hier einzugreifen. Sie müssen alle verfassungskonform sein. Der Nationalrat hat vor allem zwei Aspekte in den Vordergrund gestellt: Klima und Kreislaufwirtschaft. Insbesondere das Werk in Gerlafingen ist ein wesentliches Element in der Kreislaufwirtschaft des Stahls. Stahl Gerlafingen emittiert pro Tonne Stahl etwa 0,378 Tonnen CO2. In der gesamten Firma Beltrame, einem italienischen Konzern, zu dem Stahl Gerlafingen gehört, sind es schon 0,574 Tonnen CO2, und wenn Sie die Benchmark in Europa betrachten, dann sehen Sie, dass die Stahlwerke durchschnittlich 0,69 Tonnen CO2 pro Tonne Stahl produzieren. Das heisst, eine Verlagerung der Produktion würde mit Sicherheit einen um 220 000 Tonnen höheren CO2-Ausstoss im Ausland mit sich bringen; dies der Hinweis auf die Resultate, falls wir diese Firmen verlieren. Das Gleiche gilt bei der Kreislaufwirtschaft. Bei der Glasproduktion haben wir das gleiche Problem. Der letzte Glasproduzent in der Schweiz hat geschlossen. Wenn beim Stahl das Gleiche passiert, dann haben Sie auch hier keine Gewährleistung mehr für eine intakte Kreislaufwirtschaft. Der Wiederaufbau von Stahlwerken in Ländern ist äusserst mühsam, fast unmöglich.
Es steht die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage zur Diskussion. Ich werde mich am Schluss der Beratungen zur Verfassungsmässigkeit eingehend äussern, falls Sie es wünschen. Ich habe das hier auch in anderen Verfassungsfragen bereits gemacht. Allerdings braucht das dann in der Regel Zeit.
Das BJ-Gutachten überzeugt die Mehrheit der Kommission nicht. Das BJ-Gutachten geht von falschen Grundvoraussetzungen aus. Das Netznutzungsentgelt ist gemäss herrschender Lehre und Praxis eine Kausalabgabe im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühr. Es ist der Preis für die Benutzung des Netzes; es ist ein Tarif, ein Preistarif. Die Abänderung dieses Tarifs macht aus ihm keine Steuer, wenn die Prinzipien der Gebühr nicht komplett verletzt werden.
Was hat das für Folgen bezüglich der Verfassungsmässigkeit? Sie wissen, dass die Einführung einer neuen Steuer explizite verfassungsmässige Grundlagen verlangt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir hier keine neue Steuer einführen, sondern eine Benutzungsgebühr abändern. Diese Benutzungsgebühr bzw. diese Abänderung muss dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip angepasst sein. Sie darf diese zwei Prinzipien im Gebührenbereich nicht verletzen. Verletzt sie sie nicht, ist sie verfassungskonform. Wir gehen nicht davon aus, dass sich diese Benutzungsgebühr durch die Verteilung des fehlenden Betrages an alle Strombezüger in eine Steuer verwandelt. Das wäre nur dann der Fall, wenn dieser Tarif das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip verletzen würde.
Das Gutachten Uhlmann, das ich vorhin erwähnt habe, nimmt explizit auf diese Grundlage Bezug und hält fest, dass diese zwei Prinzipien nicht verletzt sind und daher diese Gebühr sehr wohl entsprechend der Vorlage unseres Gesetzes auf sämtliche Stromkonsumenten verteilt werden kann.
Nun werden Sie sich fragen: Was machen wir hier eigentlich? Wir senken die Tarife in gewissen Bereichen, für eine ganz kleine Branche, die Stahlbranche, und wälzen die Kosten auf die gesamte Bevölkerung über. Sie werden sich sagen, dass das ein Präjudiz ist. Es tut mir leid, das ist kein Präjudiz. Wir haben im Stromversorgungsgesetz (StromVG) bereits eine Vielzahl von Bestimmungen, bei denen wir dies genauso machen. Ich zähle sie Ihnen summarisch auf, damit Sie wissen, dass wir mit diesem Rabatt nicht etwas tun, das wir nicht bereits getan hätten. Für diese anderen Bestimmungen im StromVG und im Energiegesetz (EnG) gibt es auch keine spezifische, ausdrückliche Verfassungsgrundlage. Das muss hier mal klargestellt sein.
Gemäss den Artikeln 39 bis 41 EnG erhalten Endverbraucherinnen und Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, den bezahlten Netzzuschlag vollumfänglich rückerstattet; davon profitieren übrigens auch diese Firmen. Gemäss Artikel 4 StromVG sind Endverbraucher Kunden, welche Strom für den eigenen Verbrauch kaufen. Des Weiteren gibt es Reduktionen bei Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a StromVG in Verbindung mit Artikel 18b StromVV, Artikel 23a Absatz 4 StromVG, Artikel 71a Absatz 2 - notabene der "Solar-Express".
Es gibt eine Vielzahl von Rabatten, die wir bereits in diesem fiskalischen Bereich eingeführt haben. Das letzte Mal haben wir im Mantelerlass sogar für die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften Stromrabatte vereinbart und gesetzlich beschlossen. Für keine dieser Reduktionen braucht es eine spezifische verfassungsrechtliche Grundlage, da sie keine Steuer, sondern eine Benutzungsgebühr darstellen. In den Gebührenbereichen gelten andere Parameter. Dort kommen die Einschränkungen des Kostendeckungsprinzips und des Äquivalenzprinzips zur Anwendung.
Daher bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Ich weise Sie darauf hin, dass es selbstverständlich sehr starke Minderheiten gibt, welche aus wirtschaftspolitischen Gründen, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eintreten möchten.
Die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, hat mit der Vorlage, wie sie aus dem Nationalrat kam, nur bedingt zu tun. Wir haben uns bemüht, diese Bedingungen so scharf zu gestalten, dass auch die Unternehmer Leistungen erbringen müssen, dass auch die Kantone ihren Teil beisteuern müssen. Das haben wir gemacht, um den Befindlichkeiten des Ständerates nachzukommen. Denn uns war bewusst, dass es diese Vorlage im Ständerat sehr schwer haben würde.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wenn notwendig werde ich mir erlauben, nochmals auf die verfassungsrechtlichen Aspekte zurückzukommen, falls Sie im Laufe der Beratung andere Informationen erhalten, was sicherlich der Fall sein wird.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
Das Schicksal der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stahlwerks in Gerlafingen und anderer Werke liegt Ihnen und mir selbstverständlich am Herzen und beschäftigt uns. Dennoch beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsminderheit, nicht auf dieses dringliche Gesetz einzutreten, denn es geht hier um viel mehr als einzelne betroffene Stahlunternehmen. Wir würden mit dem Eintreten zwei gefährliche ordnungspolitische Sündenfälle begehen: erstens einen Paradigmenwechsel hin zur Industriepolitik und zweitens einen Verstoss gegen unsere Verfassung; ich komme später darauf zurück.
Nun aber der Reihe nach: Der erste ordnungspolitische Sündenfall ist, dass wir zur Industriepolitik greifen würden. Das ist völlig willkürlich und widerspricht unserem ordnungspolitischen Prinzip, das liberale Rahmenbedingungen anstatt der staatlichen Subventionierung zugunsten einzelner Unternehmen vorsieht. Knapp 50 Kilometer von Gerlafingen entfernt, in Gränichen im Kanton Aargau, stellt die Firma Zehnder Flachrohrheizkörper her. Weil das Geschäft nicht mehr so gut läuft und die Kosten, auch die Energiekosten in der Schweiz hoch sind, ist die Heizkörperproduktion in der Schweiz nicht mehr konkurrenzfähig. Deshalb will die Konzernleitung die Produktion von Flachrohrheizkörpern im französischen Werk konzentrieren. 50 Stellen sollen in den nächsten Jahren abgebaut werden. Ich bedaure das sehr, insbesondere als Aargauer Ständerat. Aber wo bleibt der Aufschrei, wo die Notmassnahmen? Und warum lässt es der Ständerat zu, dass Heizkörper in Zukunft aus dem Ausland importiert werden müssen? Warum ist ein Mitarbeiter in Gerlafingen mehr wert als eine Mitarbeiterin in Gränichen? Wo ist die Grenze?
Das schweizerische Erfolgsmodell war immer, dass die Unternehmen ihre unternehmerischen Risiken selber tragen müssen. Strukturwandel hat es in der Schweiz schon immer gegeben, manchmal auch ungebetene. Das hat dem Land aber nie geschadet, sondern uns wettbewerbsfähig und reich gemacht. Industriepolitik verschleppt diesen Wandel, verhindert Innovation - und es gibt sie, wie man auch im vorliegenden Fall sieht, nicht gratis. Das zweite Problem der Industriepolitik ist nämlich, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Massnahmen mit ihren Steuern oder Abgaben bezahlen müssen oder wie im Fall der Stahlkocher die Stromkunden mit höheren Beiträgen für die Netznutzungsentgelte. Das sind keine reichen Leute; das ist der Schreiner, der Maler, die Bäckerin oder die Floristin. Man kann natürlich sagen, es sei nicht viel, aber auch hier: Wo fängt es an, und wo hört es auf?
Die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass es schiefgeht, das Geld versickert, bei der ausländischen Eigentümerin landet und die Stahlwerke am Ende trotzdem geschlossen werden müssen.
Es ist auch einigermassen unseriös, dass wir auf der Grundlage von doch wenigen oberflächlichen Unterlagen eines Werkes entsprechend legiferieren wollen. Der Hauptgrund für die Misere in Gerlafingen ist ja aber gerade, dass es weltweit keinen Mangel, sondern ein massives Überangebot an Stahl und Stahlwerken gibt. Sie fordern mit Ihrer Hilfe lediglich eine teure Überbrückungsmassnahme.
Übrigens decken diese Massnahmen bei Stahl Gerlafingen - so mindestens steht es auf einem Slide in diesen Unterlagen - gerade 15 Prozent des Defizits pro verkaufter Tonne Stahl im ersten Jahr. Nachher nimmt es ja dann auch noch ab.
Um ihre Willkür bei der Hilfe zu erklären, argumentieren die Befürworter und Befürworterinnen damit, dass die Schweizer Wirtschaft zwingend auf Stahl aus der Schweiz angewiesen sei. Dem ist nicht so, auch wenn es vielleicht wünschbar wäre. Wie in vielen anderen Branchen und bei vielen anderen Produkten wird nicht alles in der Schweiz hergestellt. Im Umkreis von rund 150 Kilometern von der Schweizer Grenze gibt es laut SECO zwanzig Stahlwerke, die zusammen rund 20 Millionen Tonnen pro Jahr produzieren können, rund zwölfmal mehr als die beiden Schweizer Stahlwerke zusammen. In ganz Europa gibt es nicht zu wenig, sondern zu viel Stahl. Es gibt übrigens einen regen Handel in beide Richtungen - von der Schweiz nach Europa und umgekehrt - sowohl mit Stahlschrott wie auch mit Halb- und Fertigfabrikaten. Bereits jetzt wird viel in die Schweiz importiert.
In einem Punkt gebe ich aber den Befürworterinnen und Befürwortern recht: Die hohen Strompreise belasten die Industrieunternehmen in der Schweiz. Warum wollen Sie dann nur einigen wenigen Stahlproduzenten helfen? Genau das ist das Widersprüchliche an der Industriepolitik.
Die Mehrheit dieses Parlamentes hat in den letzten Jahren mit einer meines Erachtens in Teilen falschen Energiepolitik zu dieser Misere beigetragen. Ich habe schon mehrfach, auch in diesem Saal, auf die Folgen dieser verfehlten Energiepolitik hingewiesen. Statt nun mit Subventionen ein Versagen teuer zu kaschieren und einen ordnungspolitischen Sündenfall zu begehen, fordere ich Sie auf, den Tatsachen ins Auge zu sehen: Die Schweiz braucht eine Stromoffensive und keinen Subventionswettlauf. Der Wohlstand und die starke Industrie der Schweiz basieren auf verfügbarer und günstiger Energie. Dieses Erfordernis wurde in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt.
Deutschland mit seinen horrenden Strompreisen muss uns ein warnendes Beispiel sein. Das Land schadet damit seiner Industrie und versucht, dies mit Subventionen wiedergutzumachen - ohne Erfolg. Deutschland steht an einem historischen Wendepunkt seiner Entwicklung, an dem seine Existenz als global agierende Wirtschaftsnation auf dem Spiel steht.
Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes gehen den gleichen Weg. Mit der vermeintlichen Unterstützung der Stahlindustrie wird das Versagen in anderen Bereichen kaschiert.
Es ist schon mehr oder weniger schizophren, dass einige besonders lautstarke Befürworterinnen und Befürworter noch vor wenigen Monaten hier in diesem Saal der Umweltverantwortungs-Initiative zugestimmt haben. Die Initianten fordern, dass die Schweiz ihre Produktion und ihren Konsum um mehr als 70 Prozent reduziert. Dies hätte enorme Preissteigerungen für die Energie zur Folge. Jetzt fordern dieselben Befürworterinnen und Befürworter wegen zu hoher Energiekosten Staatshilfen für ein Industrieunternehmen.
Der Gesetzentwurf hat aber auch inhaltliche Mängel: Er fordert plakativ ein Dividendenverbot und eine Standortgarantie. Leider muss ich den Befürworterinnen und Befürwortern aber sagen, dass sie zwar der Tochterfirma eines internationalen Konzerns die Ausschüttung von Dividenden in der Schweiz verbieten können. Die Muttergesellschaft wird aber weiterhin Gewinne an die Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten können. Weiter besteht ein Mangel bei der angeblichen Standortgarantie. Das Gesetz ist auf vier Jahre befristet. Nachher können allenfalls thesaurierte Dividenden ausgeschüttet werden; man kann das Unternehmen nicht zwingen, danach weiterzumachen. Allenfalls braucht es dann neues Geld vom Volk, oder der Strukturwandel nimmt seinen Lauf.
Noch schwerer wiegt: Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, begehen wir einen weiteren ordnungspolitischen Sündenfall. Wir verletzen unsere Bundesverfassung. Ausgerechnet der Ständerat, der sich stets auf die Fahne schreibt, Hüter der Bundesverfassung zu sein, sollte hier anders entscheiden. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Justiz haben an der Kommissionssitzung klargestellt, dass weder für das Vorgehen noch für die Massnahme an sich eine Verfassungsgrundlage besteht. Es mutet zunächst sehr eigentümlich an, dass man diese neuen Bestimmungen in die Revision des Stromversorgungsgesetzes zur Sicherstellung der Stromreserve integriert und sogleich für die Dringlichkeit abspalten will. Der Sachzusammenhang zur Revision fehlt vollumfänglich.
Bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes geht es eigentlich darum, dass mithilfe der Stromreserve mit Blick auf die Risiken in der Stromversorgung für die Wintermonate bei Bedarf zusätzliche Energie bereitgestellt werden kann. Beim vorgeschlagenen Artikel geht es aber überhaupt nicht darum, Energie im Winter zur Verfügung stellen zu können. Es geht vielmehr darum, für einzelne, bestimmte Unternehmen die Netznutzungsentgelte generell und nicht nur beschränkt auf die als anrechenbare Betriebskosten geltenden Kosten der Stromreserve zu reduzieren. Mit anderen Worten, der neue Artikel verfolgt eine völlig andere Stossrichtung als die Vorlage zur Stromreserve. Das alleine lässt an der Seriosität zweifeln.
Daher müsste dafür eigentlich eine separate Vorlage vorgesehen werden. Hinzu kommt, dass darüber selbstverständlich eine Vernehmlassung durchgeführt werden müsste. Schon dabei handelt es sich um Verfassungsnormen, die unsere Vorfahren mit guten Gründen festgeschrieben haben. Sie würden sich wohl im Grab umdrehen, wenn sie sähen, wie leichtfertig wir uns über unsere verfassungsrechtlich festgehaltenen demokratischen Regeln hinwegsetzen.
Hinzu kommt weiter, und das wiegt noch viel schwerer, dass für diese neue Bestimmung materiell keine Verfassungsgrundlage besteht und andere an den Gesetzgeber gerichtete Verfassungsbestimmungen verletzt würden. Die Bundesverfassung sieht die Möglichkeit vor, dass die Bundesversammlung Bundesgesetze, deren Inkrafttreten keinen Aufschub duldet, sofort in Kraft setzen kann. Das dringlich erklärte Gesetz ist zwingend zu befristen - das ist erfüllt. Wird zu einem dringlich erklärten Bundesgesetz, das sich auf eine Verfassungsgrundlage stützt, die Volksabstimmung verlangt, so tritt dieses ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist vom Volk angenommen wird. Die Bundesversammlung kann auch ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage erlassen. Es untersteht der hohen Hürde des obligatorischen Referendums. Und dies ist unter der neuen Bundesverfassung selbst im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung noch nie vorgekommen.
Fehlt es also an einer Verfassungsgrundlage, müssen Volk und Stände das Bundesgesetz annehmen. Andernfalls tritt es nach einem Jahr ausser Kraft. Festgehalten sei an dieser Stelle, dass nach einhelliger Meinung auch dringliche Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben, die übrigen an den Gesetzgeber gerichteten Verfassungsbestimmungen beachten müssen, so etwa die Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns, die Voraussetzung zur Einschränkung von Freiheitsrechten oder die Einhaltung von Rechtsgleichheit oder Willkürverbot.
Gibt es eine Verfassungsgrundlage für die Reduktion des Netznutzungsentgeltes zugunsten von Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien? Die Auskunft des Bundesamtes für Justiz dazu ist klar, und sie ist meines Erachtens alles andere als überraschend. Sie lautet: Nein. Zum Beispiel kann Artikel 103 der Bundesverfassung weder für regionale noch für sektorale Strukturpolitik als Grundlage genügen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist nicht Ratio Legis dieser Bestimmung. Man müsste sich sonst wieder die Frage stellen: Wo fängt es an, und wo hört es auf? Artikel 103 der Bundesverfassung bietet keine Kompetenzgrundlage zur Begünstigung einzelner Unternehmen oder Berufsträger. Bei Covid-19 war die Ausgangslage eine andere. Damals bestand nämlich eine Notlage, und damals hat man branchenübergreifende Massnahmen ergriffen. Das ist nicht vergleichbar mit Massnahmen zugunsten einzelner Unternehmen.
Auch Artikel 102 der Bundesverfassung kann gemäss Bundesamt für Justiz nicht herangezogen werden. Die Sicherung der Landesversorgung beinhaltet nämlich nicht, dass im Inland produziert wird, auch wenn es manchmal wünschbar wäre. Sonst müssten wir x andere Produkte in der Schweiz subventionieren oder gar staatlich organisiert hier produzieren. Die Aufgabe der Politik ist es, für Rahmenbedingungen zu sorgen, sodass hier produziert wird; das haben wir in den vergangenen Jahren indes vernachlässigt.
Auch Artikel 89 der Bundesverfassung, die Bestimmung zur Energiepolitik, bietet gemäss Bundesamt für Justiz keine genügende Grundlage, und die Kreislaufwirtschaft ist kein Verfassungsauftrag.
Auch Artikel 101 der Bundesverfassung reicht nicht, da Eingriffe rechtlich nur dann möglich sind, wenn die schweizerische Wirtschaft durch Störungen aus dem Ausland tiefgreifende Nachteile erleidet, die diese nicht selber durch zumutbare Anpassungsmassnahmen vermeiden kann. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass eine derartig tiefgreifende Störung vorliegt.
Dazu kommt eine wichtige Erkenntnis, und diese hat der Kommissionssprecher angesprochen: Die Senkung der Netznutzungsentgelte zugunsten einzelner Wirtschaftsteilnehmer hätte zur Folge, dass alle anderen Netzkunden die Mehrkosten zu bezahlen hätten. Dies käme gemäss Bundesamt für Justiz einer neuen Abgabe zugunsten der Stahlindustrie gleich, die zwingend eine Verfassungsgrundlage bräuchte. Hier spielen nicht nur die Fragen von Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip eine Rolle. Die Rabatte für einzelne wenige erfüllen diese Prinzipien nicht, und auch das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung ist nicht erfüllt.
Es wurde auch ein Gutachten von Herrn Professor Felix Uhlmann verschickt. Darin wird die Position des Bundesamtes für Justiz bestritten. Das Gutachten beschränkt sich aber ausschliesslich auf die abgaberechtlichen Aspekte. Es ändert damit nichts an den Aussagen und dem Verstoss gegen die anderen Verfassungsgrundlagen.
In der Kommission wurde ins Feld geführt, dass wir in der Landwirtschaft Ähnliches wie in dieser Massnahme zugunsten der Stahlindustrie vornehmen würden. Dem ist entgegenzuhalten, dass gerade die staatlichen Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft in den Artikeln 104 und 104a eine Grundlage in der Bundesverfassung finden. Diese Argumentation zielt also ins Leere.
Wenn wir ein dringliches Gesetz verabschieden, das keine Verfassungsgrundlage hat, dann müssten wir es, so hat es der Verfassunggeber vorgesehen, zumindest dem obligatorischen Referendum unterstellen. Ich bitte Sie daher, der Minderheit Fässler Daniel zu folgen, sollten wir eintreten. Aber dann würde dieser Artikel dennoch gegen die Bundesverfassung - die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot - verstossen.
In der Kommission wurde ausgeführt, man solle die Verfassungsmässigkeit nicht prüfen, da wir ansonsten wichtige Zeit verlören. Sollen wir uns tatsächlich einem so schwerwiegenden Sündenfall gegen unsere Verfassung hingeben, weil wir uns zeitlich unter Druck setzen lassen? Ist nicht gerade die Verfassung dazu da, uns in heiklen Fragen dabei zu helfen, unsere Prinzipien einzuhalten? Die Verfassung wurde nicht für gute Zeiten geschrieben, sondern für Anwendungsfälle wie diese, um den Gesetzgeber an die Prinzipien zu binden, auch wenn die politische Opportunität in der aktuellen Situation vermeintlich nach etwas anderem verlangt.
Fazit: Diese neue Bestimmung zugunsten der Stahlindustrie würde einen Paradigmenwechsel der schweizerischen Wirtschaftspolitik bedeuten. Wir würden das Prinzip der einigermassen liberalen Wirtschaftsordnung, das uns jahrzehntelang Wohlstand gebracht hat, zugunsten einer Industriepolitik aufgeben, wie sie andere Länder kennen. Deutschland müsste uns aktuell eigentlich ein Mahnmal sein. Wollen wir diesen Sündenfall aus vermeintlich politischer Opportunität begehen? Will ausgerechnet der Ständerat gegen die Bundesverfassung verstossen? Wollen wir uns auch einem verfassungsrechtlichen Sündenfall hingeben?
Ich bezweifle, dass Sie das möchten. Geben Sie sich einen Ruck, und bleiben Sie standhaft. Der kurzfristige mediale Applaus ist nicht bei den Standhaften, die Geschichte aber schon. Der Ständerat sollte meines Erachtens diesem Dammbruch entgegentreten und in grösseren, langfristigeren Dimensionen denken.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, keinen Paradigmenwechsel in unserer Wirtschaftspolitik einzuläuten und nicht leichtsinnig gegen unsere Verfassung zu verstossen. Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Ständerat des Kantons Solothurn, aber ich habe keinerlei Interessenbindung zu einem der vier betroffenen Unternehmen. Ich habe weder gesellschaftsrechtliche Interessenbindungen, noch habe ich als Anwalt Mandate von einem dieser Unternehmen.
Als Bischof sozusagen fühle ich mich natürlich schon angesprochen, wenn der Minderheitssprecher ein ganzes Register an Sünden auflistet, die mit dieser Vorlage offenbar begangen würden. Es stellt sich schon die Frage, welche Kardinalsünden wir denn hier begehen oder ob es nicht doch Kardinaltugenden sind, die wir mit dieser Vorlage verfolgen.
Ich gebe dem Minderheitssprecher in einem Punkt recht. Es ist zwar bedauerlich für meine Region und meinen Kanton, wenn jetzt 500 Arbeitsplätze in der Firma selber und etwa 1500 bei Zulieferbetrieben auf dem Spiel stehen. Das ist bedauerlich, aber das gibt es sonst in der Wirtschaft eben auch, und wir leben in einer freien Marktwirtschaft, das stimmt. Das wäre für sich allein kein Grund für das dringliche Bundesgesetz, da gebe ich Ihnen recht.
Was sind denn die Gründe? Für mich sind es zwei eigentlich ganz verschiedene Grundüberlegungen, die für den Beschluss des Nationalrates sprechen. Der eine Grund hängt mit dem Begriff der Kreislaufwirtschaft zusammen. Was heisst das eigentlich? Kreislaufwirtschaft bedeutet - wir sprechen jetzt seit etwa zehn Jahren davon -, dass Dinge, die wir nicht mehr gebrauchen, wiederverwendet werden sollen, d. h., sie sollen zu etwas gemacht werden, das man wieder brauchen kann. Das ist ein umweltpolitisch sinnvoller Vorgang. Es gibt wenige Vorgänge in der Schweiz, die diese Voraussetzungen erfüllen. Die Stahlwerke und die Aluminiumwerke, von denen wir sprechen, tun dies in herausragender Weise.
Nehmen Sie das Beispiel Gerlafingen, das ich nenne, weil ich es am besten kenne: Auf der Hälfte der Baustellen in der Schweiz wird Stahl aus Gerlafingen verarbeitet und nicht importierter Stahl. Das Stahlwerk Gerlafingen macht jedes Jahr - Sie müssen sich das vorstellen - aus 750 000 Tonnen Stahlschrott, Stahlschrott aus der Schweiz, 690 000 Tonnen Stahl für die Schweiz, für die Baustellen in der Schweiz. Die Währung spielt hier keine so grosse Rolle. Entscheidend für die Kreislaufwirtschaft ist, dass eben in diesem Umfang Materialien wiederverwertet werden und nicht nur davon geredet wird. Man könnte schon das Stahlwerk schliessen. Doch dann braucht es einfach 50 000 Lastwagenfahrten, um den Stahlschrott vermutlich in die beiden Stahlwerke nach Norditalien zu transportieren, durch den Gotthard, und entsprechend wieder 50 000 Fahrten, um den Stahl zurückzutransportieren. Man würde den Stahlschrott zu Stahlwerken fahren, die notabene doppelt so umweltschädlich produzieren wie Gerlafingen. Gerlafingen erreicht nämlich in Bezug auf die Mässigung der CO2-Emissionen den Europarekord und wäre jetzt dasjenige Werk, das darunter leiden würde.
Das zum Begriff der Kreislaufwirtschaft, das macht auch die Ausnahmesituation aus, und es fällt mir schwer, andere Beispiele zu finden, bei welchen diese Grundvoraussetzung derart erfüllt wird.
Der zweite Grund ist ein ganz anderer. Nicht wahr, der Begriff der Landesversorgung ist ja in die Jahre gekommen. Wir haben uns daran gewöhnt zu sagen: Ja, eine Landesversorgung brauchen wir eigentlich nicht. Wenn man so viel Geld wie die Schweiz hat, kann man jederzeit weltweit jedes Gut einkaufen; wir bezahlen es dann. In den letzten drei Jahren haben wir einfach gelernt, dass das nicht immer stimmt. Wir haben während der Pandemie gelernt, dass wir plötzlich trotz all unseres Geldes eine ganze Reihe von fundamentalen, billigen Medikamenten einfach nicht mehr hatten: Kinderschmerzmittel, Hustensirup, Antibiotika. Trotz allen Geldes konnten wir sie nicht mehr beschaffen, weil wir sie in diesem Lande nicht mehr herstellen; es hat sich nicht mehr gelohnt. Der Weltmarkt hatte zugeschlagen, und dann hatten wir sie halt nicht mehr.
Traditionell machen wir, es ist auch erwähnt worden, im Bereich der Landwirtschaft ja sehr erfolgreich Industriepolitik. Seit dem Zweiten Weltkrieg erreichen wir damit, dass wir mit einem Aufwand von mehreren Milliarden Franken im Jahr etwa die Hälfte der Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen können - nicht mehr, aber immerhin. Ich stehe dazu, das ist erfolgreiche Landesversorgung. Der Stahl ist ebenso ein Basiselement. Im Moment gibt es genügend Stahl, wie es vor drei Jahren in Europa im Winter genügend Strom gab. Wir wussten, wir können französischen Atomstrom, deutschen Gasstrom importieren - bis beide Länder nicht mehr liefern konnten. Beim Stahl kann genau das Gleiche passieren. Wenn kein Stahl mehr über die Grenzen kommt, wird in der Schweiz halt auch nicht mehr gebaut.
Das Stahlwerk Gerlafingen ist kein marodes Unternehmen. Bis 2022 hat es notabene immer schwarze Zahlen geschrieben. In den achtzehn Jahren Eigentümerschaft der Familie Beltrame hat das Stahlwerk Gerlafingen nie einen Franken Dividenden ausbezahlt, im Gegenteil: Die Familie hat 450 Millionen Franken in den grünen Stahl investiert, der in Gerlafingen produziert wird; allein in den letzten vier Jahren waren es 110 Millionen Franken. Wie vom Kommissionspräsidenten auch erwähnt worden ist, hat die Firma letzte Woche angekündigt, dass der Verwaltungsrat die Gewährung eines weiteren Zuschusses in Höhe von 15 Millionen Franken beschlossen hat, um das Stahlwerk um 40 Millionen Franken Schulden zu entlasten.
Das Unternehmen steht dazu, dass es dieses Stahlwerk weiterbetreiben will, wobei das natürlich auch seine Grenzen hat. In der freien Marktwirtschaft ist das eben so. Der Kanton beteiligt sich massiv an der Rettung dieses Unternehmens. Ich unterstütze es daher ausdrücklich, dass unsere Kommission die Verschärfung vorgenommen hat. Ohne Beteiligung des Kantons und der Eigentümer selbst geht das nicht. Hier hat der Staat nicht einzugreifen. Der Kanton ist darum bemüht, dem Stahlwerk Gerlafingen Land abzukaufen; das betrifft diejenigen Teile, die nicht mehr gebraucht werden, da nicht mehr exportiert wird. Die Kurzarbeitsentschädigung ist verlängert worden. Zudem ist die Rede von einem unverzinslichen Darlehen. Die Voraussetzungen, d. h. die strengen Auflagen, sollten also erfüllt werden können.
Was kostet das Ganze? Im Grunde ist es leicht schizophren, und man muss zweimal hinschauen, bis man es versteht. Auf den ersten Blick hat man den Eindruck, als ob wir nun vier Jahre lang vier Werke von den Netzzuschlägen entlasten würden, derweil die anderen Werke mehr bezahlen müssten. Auf den ersten Blick ist das einleuchtend, aber es ist falsch. Die Netzkosten sind die Kosten für das bestehende Netz, die alle Netzbenutzer zahlen müssen. Wenn jetzt diese vier Werke, von denen wir sprechen, wegfallen, dann hat das zur Konsequenz, dass diese grossen Strombezüger keine Netzzuschläge mehr bezahlen. Dann fallen zweistellige Millionensummen weg. Die Folge ist, dass die anderen Netzbeteiligten mehr bezahlen müssen, nicht weniger - sie müssen mehr bezahlen, nicht weniger! Deshalb ist auch die Voraussetzung falsch, die das Bundesamt für Justiz für sein Gutachten nimmt, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat.
Wir sprechen hier nicht von einer Steuer. Wenn wir eine neue Steuer einführen würden, das stimmt, bräuchten wir eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage. Wenn wir aber keine neue Steuer einführen, sondern einfach eine Kausalabgabe neu verteilen, so braucht das eine gesetzliche Grundlage. Die machen wir jetzt heute. Selbstverständlich braucht es keine neue Verfassungsgrundlage, sonst wäre unsere gesamte Gesetzgebung im Energiebereich wie auch in anderen Bereichen - denken Sie an die Gerichtsgebühren, wo beispielsweise der Streitwert mitentscheidet - gar nicht möglich gewesen. Eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage ist nicht nötig. Die Gesetzesgrundlage schaffen wir, wenn es heute eine Mehrheit gibt; das genügt rechtlich vollkommen. Ich schliesse mich auch hier der Mehrheit an, jedenfalls mit dem ersten Teil des Satzes.
Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie für Eintreten auf diese Vorlage.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich ersuche Sie, alle Minderheiten zu unterstützen.
Vorweg: Auch Sie alle werden in den letzten Tagen und Wochen unzählige Zuschriften erhalten und gesehen haben, welche Hoffnungen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in uns setzen. Das lässt einen nicht ganz unberührt, und ich glaube, das dürfen wir, wenn es einen Rahmen dazu gibt, auch in unsere Überlegungen einbeziehen. Ich habe auch Verständnis für das grosse Engagement, das die Standesvertreter der betroffenen Kantone bei diesem Geschäft zeigen. Vielleicht würde ich auch ähnlich argumentieren, wenn es um ein Unternehmen im Kanton Appenzell Innerrhoden ginge. Ich muss Ihnen aber sagen, ich war elf Jahre lang Volkswirtschaftsdirektor meines Kantons und es hat mich immer getroffen, wenn ich miterleben musste, dass Unternehmen, die für unseren Kanton gross und wichtig waren - bezüglich der Anzahl Arbeitnehmenden von Stahl Gerlafingen im Verhältnis zum Kanton Solothurn sogar noch grösser -, ganz oder teilweise schliessen mussten. Das hat einen nicht unberührt gelassen.
Nun komme ich aber zu dem, was ich Ihnen sagen möchte, nämlich, weshalb wir auf diese Vorlage nicht eintreten dürfen. Ich werde vor allem das Thema der Verfassungsgrundlage und der Verfassungsmässigkeit ansprechen. Ich habe schon gestaunt, als ich die Protokolle der UREK-N und auch das Amtliche Bulletin zur Debatte im Nationalrat gelesen habe. Ich habe gestaunt, mit welcher Nonchalance die Mehrheit des Nationalrates und der UREK-N über die mit aller Deutlichkeit vorgetragenen Bedenken der Verwaltung bezüglich Verfassungsgrundlage und Verfassungsmässigkeit hinweggegangen ist.
Jene unter Ihnen, die bereits in der letzten Legislatur in diesem Saal politisierten, erinnern sich wahrscheinlich alle sehr wohl an zwei gleichlautende Motionen unserer Kollegen Engler und Zopfi zum Thema Verfassungsgerichtsbarkeit. Nach meiner Erinnerung war das eine der besten, engagiertesten und auch kontroversesten Diskussionen, die wir in diesem Saal geführt haben. Ich sage dies nicht, weil ich damals meine Minderheit hier im Saal zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit machen konnte. Sondern wir haben damals klargestellt, dass es Sache des Parlamentes und insbesondere des Ständerates ist, bei einer Vorlage zu prüfen, ob für unser gesetzgeberisches Handeln eine Verfassungsgrundlage besteht und ob das, was wir beschliessen, auch vor den allgemeinen verfassungsrechtlichen Prinzipien standhält. Wir haben damals auch mehrfach festgehalten, dass wir dann, wenn wir Zweifel an der Verfassungsmässigkeit unserer Gesetzgebungsarbeit haben, im Sinne einer präventiven Rechtskontrolle das Bundesamt für Justiz beiziehen.
Nun, wir haben in der Kommissionsberatung letzten Donnerstag bereits sehr intensiv über die Frage der Verfassungsgrundlage und der Verfassungsmässigkeit diskutiert, und ich habe etwas gestaunt, dass eine Mehrheit dort der Meinung war, es brauche kein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, obwohl das Bundesamt für Justiz in der Kommission mit aller Deutlichkeit dargelegt hat, dass eine Verfassungsgrundlage fehlt und dass diese Vorlage gegen das Gleichbehandlungsgebot von Artikel 8 der Bundesverfassung verstösst.
Die Kommission hat zum Glück dann doch noch eine verfassungsrechtliche Notiz des Bundesamtes für Justiz bestellt. Diese Notiz wurde zu einem eigentlichen Gutachten. Es liegt als 13-seitiges Dokument vor. Ich bedauere es wirklich ausserordentlich, dass dieses Gutachten nicht allen Mitgliedern unseres Rates zur Verfügung steht, sondern nur uns Kommissionsmitgliedern zugestellt wurde.
Ich möchte es trotzdem nicht unterlassen, dem Bundesamt für Justiz meinen grossen Dank dafür auszusprechen, dass es über das Wochenende ein sehr präzises Gutachten verfasst hat, das uns als Grundlage dient, um heute diese Vorlage zu beurteilen. Es ist ein Gutachten, das notabene direkt vom Direktor des Bundesamtes für Justiz unterzeichnet wurde.
Das Bundesamt für Justiz kommt in seinem 13-seitigen Gutachten zu einem glasklaren Ergebnis. Wenn wir heute ein dringliches Bundesgesetz zu dieser Frage verabschieden wollen, dann müssen wir folgende Frage beantworten: Liegt dafür eine Verfassungsgrundlage vor, ja oder nein? Liegt eine Verfassungsgrundlage vor, dann ist das dringliche Gesetz dem fakultativen Referendum zu unterstellen. So schlägt es die Kommission vor. Liegt keine Verfassungsgrundlage vor, dann ist es gemäss Artikel 165 Absatz 3 der Bundesverfassung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Das ist die erste Frage, die wir zu beantworten haben.
Das Bundesamt für Justiz kommt in seinem sehr ausführlichen Gutachten klar zur Auffassung, dass es für dieses dringliche Bundesgesetz keine Verfassungsgrundlage gibt. Daher gilt: Wenn Sie dieses dringliche Gesetz beschliessen wollen, dann müssen Sie es gemäss meinem Minderheitsantrag Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreiten.
Weil Sie das Gutachten nicht haben, kann ich Ihnen noch aufzählen, was das Bundesamt für Justiz alles untersucht hat. Es hat festgestellt: Artikel 89 der Bundesverfassung, der sich mit der Energiepolitik befasst, bietet keine Grundlage für dieses Gesetz; Artikel 91 Absatz 1 der Bundesverfassung, der sich mit dem Transport von Energie befasst, bietet keine Grundlage für dieses Gesetz; Artikel 74 der Bundesverfassung, Bestimmung zum Umweltschutz, bietet keine Grundlage für dieses Gesetz; Artikel 103 der Bundesverfassung, "Strukturpolitik", bietet keine Grundlage für dieses Gesetz; Artikel 102 der Bundesverfassung, der sich mit der Landesversorgung befasst, bietet keine Grundlage für dieses Gesetz.
Wir müssen feststellen: Für dieses dringliche Gesetz gibt es keine Verfassungsgrundlage. Das Bundesamt für Justiz kommt aber zu einer weiteren, mindestens so wichtigen Feststellung. Es stellt fest, dass dieses dringliche Bundesgesetz auch gegen allgemeine Verfassungsbestimmungen verstösst. Das heisst: Auch wenn wir es als dringliches Gesetz verabschieden wollen und dem obligatorischen Referendum unterstellen würden, ist es verfassungswidrig, weil es gemäss Bundesamt für Justiz gegen Artikel 5 der Bundesverfassung, "Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns", und gegen Artikel 8 der Bundesverfassung, das Gebot der Rechtsgleichheit, verstösst.
In der Kommission haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Energie eine Liste mit 24 Unternehmen führt, die in der gleichen Situation sind, was den Anteil der Stromkosten im Verhältnis zu den Produktionskosten betrifft. Und das ist das Problem dieses Gesetzes: Es gilt nur für einzelne Unternehmen und nicht für alle energieintensiven Unternehmen. Hier muss ich auch gegenüber dem Kommissionsberichterstatter etwas richtigstellen. Als wir bei früherer Gelegenheit beim Netznutzungsentgelt eine teilweise Entlastung für stromintensive Unternehmen beschlossen haben, beachteten wir den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das machen wir hier aber nicht. Daher stösst das betreffende Argument der Kommissionsmehrheit ins Leere.
Nun möchte ich noch etwas zum Kurzgutachten von Professor Uhlmann sagen, von dem ebenfalls die Rede war. Das ist ein Parteigutachten, bestellt von Stahl Gerlafingen. Der Kommissionsberichterstatter hat es bereits gesagt, das Kurzgutachten von Professor Uhlmann befasst sich mit keinem Wort mit der Frage der Verfassungsgrundlage und der Einhaltung der allgemeinen Verfassungsprinzipien. Es thematisiert nur die Frage, ob das Netznutzungsentgelt eine Gebühr oder eine Steuer ist, und das ist für die heutige Beurteilung nicht die relevante Frage. Es ist auch kein Gegengutachten im Sinne einer Zweitmeinung. Sie dürfen und müssen heute entscheiden, ob Sie dem Bundesamt für Justiz oder der Darstellung der Kommissionsmehrheit glauben. Das ist Ihre Entscheidung.
Dann möchte ich noch drei andere Punkte kurz ansprechen. Wir beraten ein dringliches Bundesgesetz. Wenn Sie die Fahne anschauen, dann sehen Sie auf Seite 5 bei Artikel 14bis Absatz 6, dass die betroffenen Unternehmen bis am 31. Mai des nächsten Jahres Zeit haben, ein Gesuch einzureichen. Die Unternehmen haben an der Anhörung in der Kommission bestätigt, dass sie dafür nicht sehr viel Zeit benötigen, sondern dass dazu wahrscheinlich einige Wochen genügen werden. Das heisst, wir beraten ein Gesetz, das nicht dringlich ist und das wir ebenso gut auch im ordentlichen Verfahren und dann auch in der nötigen Tiefe und mit der nötigen Seriosität beraten könnten.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Wir reden von einer Entlastung bei den Stromkosten. Stahl Gerlafingen hat einen Strombedarf, der es dem Unternehmen ermöglicht, sich auf dem freien Markt mit Energie einzudecken. Stahl Gerlafingen hat davon Gebrauch gemacht. Damit hat sich das Unternehmen aber auch freiwillig und bewusst dem Risiko von Preisschwankungen ausgesetzt. Wenn wir jetzt hingehen und einem Unternehmen, das sich diesem Risiko korrekterweise ausgesetzt hat, helfen, um dieses Risiko wieder zu mindern oder zu beseitigen, dann greifen wir in ein System ein, was sehr, sehr viele Fragen aufwerfen und auch Ansprüche anderer Unternehmen auslösen wird.
Zu guter Letzt komme ich noch auf einen Punkt zu sprechen. Ist Standort- und Wirtschaftspolitik Sache des Bundes, oder ist das nicht Sache der Kantone? Als ehemaliger Volkswirtschaftsdirektor sage ich Ihnen: Das ist Sache der Kantone und nicht des Bundes.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie wirklich, hier die Themen Verfassungsgrundlage und Verfassungsmässigkeit ernst zu nehmen und nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Schweiz braucht eine starke Industrie - wirtschaftlich, sicherheitspolitisch, aber auch gesellschaftlich-kulturell. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Die Schweiz hat hervorragende Rahmenbedingungen für die Industrie. Wir haben die Bildung und Forschung auf Topniveau mit dem dualen Bildungssystem als Basis. Die Schweiz ist stabil und sicher in jeder Beziehung. Das sind Topbedingungen, die aber auch etwas kosten. Zum Beispiel: teurer Schweizerfranken, hohe Löhne, hohe Verkehrsabgaben oder eben hohe Energiekosten.
Aber wo die Belastung unverhältnismässig wird, reagiert die Politik in der Regel flexibel, so auch bei den Stromkosten. Ich möchte Ihnen ganz kurz einige Zahlen unterbreiten. Ich tue das am Beispiel des Werkes Gerlafingen, das trifft aber auch auf die anderen Gesellschaften, die hier betroffen sind, zu.
Den stromintensiven Branchen wird der Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung der erneuerbaren Energien zurückerstattet. Kollege Bischof, es gibt keinen Netzzuschlag für die stromintensiven Branchen. Stahl Gerlafingen hat deshalb bei Normalbetrieb jährlich 8 bis 8,4 Millionen Franken Rückerstattung erhalten. Zudem sinkt - und das ist wesentlich - der Stromreserve-Netzzuschlag von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Ab 2025 wird Stahl Gerlafingen damit um weitere 3,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Mit der geplanten Stromreservegesetzgebung fällt für die stromintensiven Unternehmen zudem der Reservezuschlag ab 2026 vollständig weg. Das wird Stahl Gerlafingen ab 2026 nochmals um 0,8 Millionen Franken entlasten.
In dieser Situation, wenn ich diese Beträge jetzt noch zusammenzähle, frage ich mich wirklich, ob es die vorgeschlagene Regelung braucht und, wenn es sie braucht, ob sie dringlich sein muss. Stahl Gerlafingen soll gemäss Gesetzentwurf insgesamt 19 Millionen Franken für vier Jahre erhalten. Das sind Netznutzungsgebühren-Reduktionen. Die Änderungen bei der Stromreserve, die ich erwähnt habe, ergeben für diese vier Jahre eine Entlastung für Stahl Gerlafingen von 16,4 Millionen Franken. Dazu kommen 33,6 Millionen Franken Rückerstattung des Netzzuschlags dazu. Insgesamt sind das in diesem Zeitraum 50 Millionen Franken gegen diese 19 Millionen Franken, die jetzt zur Debatte stehen. Braucht es bei diesen Verhältnissen wirklich diese weiteren Beiträge von 19 Millionen Franken? Und falls Sie trotzdem dabei bleiben: Braucht es dafür wirklich Dringlichkeit, oder wäre es nicht vernünftig und verhältnismässig, auf die Dringlichkeit zu verzichten?
Die Schweizer Industriepolitik ist eine intensive und schlaue Politik: kluge Rahmenbedingungen, aber keine Politik der Interventionen. Das Parlament hat kürzlich das Umweltschutzgesetz verstärkt auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Es hat das Klima- und Innovationsgesetz angenommen und hat das CO2-Gesetz revidiert. Auf diesen neuen rechtlichen Grundlagen hat der Bundesrat wesentliche Möglichkeiten, den Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien zu helfen oder Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Unsere Unternehmen, unsere Industrie brauchen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, aber keine direkten Staatsinterventionen. Dafür fehlt auch die Rechtsgrundlage in der Verfassung; Kollege Fässler hat eindrücklich darauf hingewiesen. Aber ich möchte Ihnen auch noch das Gesetz erwähnen, wo diese Ergänzung nun stattfinden soll, nämlich das Stromversorgungsgesetz.
Ich lese Ihnen den Zweckartikel dieses Gesetzes vor. Artikel 1 Absatz 1: "Dieses Gesetz bezweckt, die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung sowie für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen." Absatz 2: "Es soll ausserdem die Rahmenbedingungen festlegen für", Buchstabe a, "eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Landesteilen" und, Buchstabe b, "die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft."
Wenn Sie diesen Zweckartikel hören und sich dann überlegen, dass wir jetzt mit dem neuen Artikel 14bis eine Überbrückungshilfe für die Eisen-, Stahl- und Leichtmetallindustrie von strategischer Bedeutung in dieses Gesetz hineinmontieren, dann müssen Sie doch selber feststellen, dass das mit dem Zweck dieses Gesetzes überhaupt nicht übereinstimmt. Diese Gesetzgebung ist salopp, wenn nicht verantwortungslos; möglich ist so etwas nur in einer aufgeheizten Stimmung im Rahmen einer dringlichen Gesetzgebung. Auch deshalb ist diese Vorlage abzulehnen.
Verhindern Sie bitte ein weiteres Präjudiz eines dringlichen Gesetzes, sonst hört das nie mehr auf. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Müller Damian · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical
Auch ich lege meine Interessenbindung offen. Ich bin einer der beiden Ständeräte des Kantons Luzern. Sie wissen, dass auch der Kanton Luzern an dieser Entscheidung sehr interessiert ist, insbesondere deshalb, weil der Luzerner Kantonsrat der Regierung auch einige Aufgaben mit auf den Weg gegeben hat.
Es ist ja eine Tatsache, dass viele umliegende Länder Massnahmen zur Stärkung ihrer Stahlindustrie ergreifen. Ich habe mich in den letzten Wochen gefragt: Warum ist dies so? Mein Fazit ist, dass ein Land ohne eigene Stahlindustrie plötzlich massiv geschwächt werden kann.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, wo überall Stahl verwendet wird und was es bedeuten könnte, wenn wir in Krisenzeiten ganz hinten anstehen, um an dringend nötiges Material für unsere Bauwirtschaft, für die Rüstungsindustrie und für viele weitere zivile Verwendungszwecke zu kommen? Wir stehen vor der Situation, dass unsere Stahlindustrie eingeht, weil rund um uns herum durch staatliches Handeln massiv auf die Märkte eingewirkt wird. Wir haben deshalb zwei Möglichkeiten. Wir schauen schulterzuckend zu und tun nichts, oder wir sorgen dafür, dass unsere Stahlwerke in der Schweiz wieder kostendeckend produzieren, um mittelfristig die Chancen nutzen zu können, wieder aus eigener Kraft konkurrenzfähig zu sein.
Sie haben auf der Traktandenliste gesehen, dass wir im Anschluss an dieses Geschäft die von mir eingereichte Motion 24.3374, "Produktionsstandort Schweiz sichern. Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Ökologisierung der Produktion", welche bereits von der WAK-S behandelt wurde, diskutieren werden. Meine Haltung ist klar: Ich will weder Notrecht, noch will ich einen einzigen Steuerfranken in diese Firmen investieren. Der Ansatz muss sein, zu fordern und zu fördern, und zwar mit der Entlastung von zusätzlichen Abgaben, welche vom Bundesrat und auch teilweise vom Parlament auferlegt wurden.
Ich bin der Meinung, dass die Stahlindustrie in einem aktuell völlig verzerrten Umfeld mit geeigneten Übergangsmassnahmen so zu schützen ist, dass sie nicht chancenlos dasteht. Auf diese Weise kann die Produktion gesichert und zudem die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Auf dem Spiel stehen auch mehrere hundert Arbeitsplätze. Mit den geforderten Massnahmen betreiben wir nicht einfach nur reine Industriepolitik, sondern gleichen die aktuell massiven Wettbewerbsnachteile der schweizerischen Stahlindustrie aus, ohne Steuergelder zu verteilen. Stahlwerke gehören zu den wichtigsten Recyclingunternehmen. Alter Stahl, der früher mit Lastwagen ins Ausland geführt wurde, wird jetzt hier eingeschmolzen und zu hochwertigem Neustahl verarbeitet. Das ist gelebter Klimaschutz.
Wenn es um den Klimaschutz geht, um Zukunftsinvestitionen für eine ökologischere Schweiz, dann haben wir uns in der Vergangenheit doch stets für eine Unterstützung starkgemacht. Ausgerechnet bei den ökologischen Leistungen der Stahlindustrie, die sehr stark ins Gewicht fallen, legen wir nun andere Massstäbe an. Das ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn. Die Schweizer Stahlindustrie ist in der Verwertung von Schrott bereits weit fortgeschritten. Die Unternehmen verwenden heute über 90 Prozent recycletes Material für die Produktion. Frankreich, und das ist eben auch spannend zu wissen, anerkennt Recycling als Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und entschädigt seine Werke für ihre gemeinwirtschaftliche Tätigkeit. Haben wir diese Kreislaufwirtschaft nicht mehr in der Schweiz, sondern nur noch im Ausland, das deutlich CO2-intensiver produziert, dann bedeutet das Zehntausende von Mehrfahrten, was weder aus wirtschaftlicher noch aus ökologischer Sicht sinnvoll ist.
Wollen wir also zur temporären Stützung der heimischen Stahlindustrie langfristig und wortwörtlich auf ausländischen Schrott setzen, anstatt gezielte Überbrückungsmassnahmen zu ergreifen? Das ist die Frage, die wir heute zu beantworten haben. Es geht hier nicht um eine ideologisch verwerfliche Industriepolitik, sondern darum, im Interesse des Landes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile durch zukunftsorientierte Massnahmen kurzfristig auszugleichen.
Wie gehört, ist die Schweizer Stahlindustrie gewillt, sich primär aus eigener Kraft zu retten - ich betone: aus eigener Kraft. Dafür sollten wir die Rahmenbedingungen schaffen. Die bewährten Instrumente stehen zur Verfügung. Hier denke ich auch an die flexiblen Kurzarbeitsentschädigungen, die über 18 Monate hinaus verlängert werden können. Trotzdem bleibt der Erhalt der Schweizer Stahlindustrie eine Herausforderung von nationalem Interesse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns sprechen immer wieder von guten Rahmenbedingungen. Haben wir uns schon mal gefragt, was wir damit genau meinen? Die Diskussionen der letzten Monate zeigen - und hier erinnere ich mich an die Kreditlinien, die damals für die Masken- und die Impfstoffherstellung gefordert worden waren -, dass wir einmal mehr konzeptionelle Überlegungen dazu anstellen müssen, wie wir unser Land fit für die Zukunft machen können. So haben wir etwa in Artikel 10h des Umweltschutzgesetzes die Stärkung der Kreislaufwirtschaft als Ziel festgelegt. Wird das nun toter Buchstabe bleiben? Beim CO2-Gesetz wiederum hat die Mehrheit entschieden, dass wir mehr CO2 im Ausland kompensieren. Damit bezahlen wir künftig teure Projekte im Ausland - Sie haben richtig gehört, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: teure Projekte im Ausland, wobei ich hier nicht von der internationalen Zusammenarbeit spreche, sondern vom Handel mit CO2-Zertifikaten. Somit könnte es gut möglich sein, dass wir im Ausland die Dekarbonisierung eines Stahlwerkes unterstützen, notabene als Schweizer Projekt.
Sie sehen, so einfach bzw. so schwierig präsentiert sich die Ausgangslage. So oder so sind wir gut beraten, genau hinzuschauen, wie wir die grossen Stromverbraucher entlasten und letztlich jenen mehr Geld zur Verfügung stellen können, die in den Schweizer Werk- und Denkplatz investieren.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Je vais essayer de ne pas rallonger inutilement le débat en répétant ce qui a déjà été dit. L'industrie sidérurgique, qui est portée par l'aciérie de Gerlafingen, n'est pas n'importe quelle industrie. Elle est une composante essentielle de l'approvisionnement de notre pays en matériaux de construction. Et c'est aussi, simultanément, un maillon essentiel du recyclage des déchets de ferraille que la Suisse produit à hauteur de plusieurs centaines de millions de tonnes chaque année.
Perdre cette industrie, ce serait admettre que la Suisse dépende désormais des importations pour assurer son approvisionnement en matériaux de construction; ce serait aussi accepter d'avoir sur les bras les 600 000 tonnes de ferraille suisse que l'usine de Gerlafingen recycle chaque année. Si les armatures pour la construction dépendaient à 100 pour cent de l'importation, nous nous retrouverions notamment face à un gros problème de logistique de transport. Les capacités ferroviaires en transport de marchandises ne suffiraient pas, ce qui se reporterait immanquablement sur le transport routier. Ce seul problème met déjà en lumière la composante environnementale primordiale que nous traitons aujourd'hui dans l'affaire de l'aciérie de Gerlafingen.
La réduction sur la taxe d'utilisation du réseau représente effectivement une somme, mais je crois que, comme l'a bien démontré notre collègue Bischof tout à l'heure, la perte des gros contributeurs à cette redevance que sont l'usine de Gerlafingen, mais aussi, éventuellement, Swiss Steel ou Novelis en Valais, creuserait un trou considérable dans les coûts d'utilisation du réseau. Cela coûterait plus cher de perdre l'aciérie de Gerlafingen que de la maintenir.
J'aimerais dire un mot sur la question de la constitutionnalité. Comme souvent, l'on se retrouve, dans ce cas de figure, avec autant d'avis qu'il y a de juristes dans la salle. Je ne vais pas revenir encore une fois sur les arguments qui ont été défendus de part et d'autre, mais en revanche, comme je représente souvent des propositions de la minorité, je vais rappeler que je cherche souvent à défendre la constitutionnalité. Ce sont des questions qui reviennent très fréquemment par rapport aux objets que nous traitons.
Pensons par exemple à l'initiative parlementaire Candinas Martin 20.456, "Loi fédérale sur les résidences secondaires. Supprimer les restrictions inutiles et fâcheuses en matière de démolition et de reconstruction de logements créés selon l'ancien droit", qui piétinait joyeusement le fédéralisme et l'article 75 de la Constitution fédérale; ou encore la motion Schilliger 21.4516, "Consolider la hiérarchie du réseau routier à l'intérieur comme à l'extérieur des localités", acceptée cette année, qui empiétait sur les compétences cantonales, voire communales, en matière de circulation routière. Les exemples sont légion - je ne vais pas les lister. Ce que je souhaite simplement rappeler, c'est qu'aucune envolée lyrique ne cachera totalement le fait que le poids accordé à la constitutionnalité est, et a toujours été, à géométrie variable.
Je rappellerai encore que la mesure qui est proposée ici ne touche pas à l'impôt et qu'en acceptant cette mesure, on ne va pas créer un nouvel impôt. Les pertes fiscales qui, par contre, résulteraient de la fermeture de l'usine de Gerlafingen devraient, elles, être compensées par la collectivité.
Chères et chers collègues, certaines et certains seront tentés de camper sur une opposition de principe, car le politique a effectivement, par le passé, laissé d'autres entreprises importantes partir en faillite sans réussir à mobiliser une majorité politique pour les sauver, à l'instar, récemment encore, - et on le regrette - de Vetropack. Mais je crois qu'il ne faut pas se laisser guider par l'amertume de ce qui n'a pas pu être fait par le passé. De plus, cette mesure exceptionnelle est assortie de cautèles et de garanties.
Ce n'est pas un précédent appelé à se généraliser que nous créons ainsi: c'est bien une solution, taillée sur mesure, pour une situation exceptionnelle et dont la spécificité fait qu'elle ne se représentera pas de si tôt. L'industrie sidérurgique est d'importance nationale, voire systémique, et s'approvisionne majoritairement en matériaux de recyclage.
Nous avons l'occasion unique de montrer que le monde politique est capable d'agir dans l'intérêt de tous et toutes quand l'occasion se présente; il en va de l'intérêt de l'industrie, de l'intérêt des 500 travailleurs et travailleuses qui risquent de perdre leur emploi, de l'intérêt de l'économie circulaire et de l'intérêt de l'approvisionnement national. C'est également l'occasion de montrer que nous sommes capables de reconnaître une bonne idée quand elle se présente et que nous ne nous arc-boutons pas sur des positions de principe.
La modification proposée à l'article 14bis de la loi sur l'approvisionnement en électricité permet de maintenir en Suisse 500 emplois, une industrie critique pour l'approvisionnement du pays, un système de recyclage dont la délocalisation à l'étranger induirait des coûts considérables; tout cela à travers une solution non bureaucratique, ponctuelle, dégressive et limitée à quatre ans seulement, et ce, pour des coûts moindres à assumer par la collectivité que si nous laissions l'usine courir à la faillite. Les avantages de la solution proposée n'ont d'égal que sa géniale simplicité. Faisons le pas et montrons que faire de la politique, c'est aussi agir rapidement et se mettre au service des intérêts du pays.
Stocker Simon · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe socialiste
Zum Abschluss doch noch ein paar Gedanken von mir: Die Eisen-, die Stahl- und die Leichtmetallindustrie sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, das haben wir gehört. Der drohende Konkurs würde nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmende betreffen, sondern eine ganze Industrie. Ein Zusammenbruch der ganzen Industrie wäre um ein Vielfaches teurer, um das nochmals zu betonen, weil sich die Unternehmen dann gar nicht mehr an den Netzkosten beteiligen würden. Wir sprechen von etwa 160 Millionen Franken in vier Jahren bei einem hundertprozentigen Ausfall in diesen vier Jahren anstelle der nun vorgesehenen stufenweisen Entlastungen.
Wir wissen auch, dass ein Konkurs der besagten Industrie eine unökologische und schwierige Versorgungssituation hervorrufen würde. Für mich sind die Industrie und die Unternehmen "too big to fail", man könnte es auch so ausdrücken. Wir verabschieden heute eine vorübergehende gesetzliche Anpassung zur Unterstützung einer Industrie, die von strategischer Bedeutung ist. Diese fusst auf unserer Verfassung. Einige Verfassungsartikel haben wir schon gehört: Artikel 89 zur Energiepolitik, Artikel 102 zur Versorgungssicherheit und Artikel 103 zur Strukturpolitik.
Es besteht in diesem Rat nicht immer Einigkeit über die Verfassungsmässigkeit. Nehmen wir zwei aktuelle Beispiele. Vor einer Woche hatten wir eine Debatte in diesem Rat. Es ging dabei um die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Kollege Stark beispielsweise hat die Verfassungsgrundlage in Abrede gestellt; das ist sein gutes Recht. Er hat dann auch das vorliegende Gutachten bezweifelt, das in Auftrag gegeben worden ist, und ihm Wohlwollen vorgeworfen; auch das ist sein gutes Recht. Kollegin Gmür-Schönenberger hat Artikel 116 der Bundesverfassung zitiert, den ich jetzt nicht wiederhole, und kurz und trocken festgehalten, dass genau das heute getan werde. Und der Rat hat mit Mehrheitsbeschluss was gemacht? Er hat diesem Gesetz zugestimmt. Er hat im Nachhinein den Programmartikel wieder gestrichen, aber er hat die Verfassungsmässigkeit unserer Gesetzesvorlage bejaht. Oder nehmen Sie ein anderes Gutachten, das zurzeit vorliegt, nämlich zur Frage, ob es eine obligatorische Volksabstimmung zu den EU-Verträgen braucht. Das Bundesamt für Justiz kam zum Schluss, nein, es brauche vermutlich keine obligatorische Volksabstimmung. Der Aufschrei, das wissen Sie auch, war relativ gross.
Was ich damit sagen will: Mit dem vorliegenden Gesetz stellt der Bund in einer schweren Mangellage die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern sicher. So sieht es die Verfassung vor, und genau das tun wir jetzt. Sie können das als ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnen, aber Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir die Verfassung nicht einhalten.
Ich rate Ihnen, auf diese Vorlage, auf dieses Gesetz einzutreten und ihm dann auch entsprechend zuzustimmen.
Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical
Beaucoup de choses ont été dites. Je ne suis pas Lucernois, je ne suis pas Alémanique. On a discuté de Vetropack, on a dit que ce n'était pas forcément un secteur stratégique: on peut en douter, d'autant plus que j'ai visité la Pharmacie de l'armée et que j'ai constaté qu'on y utilise des récipients en verre. Mais revenons au dossier qui nous importe aujourd'hui.
Il est clair qu'on est dans une période de transition énergétique majeure. On doit accompagner cette transition, en mettant des capitaux à disposition. L'idéal est quand même de les utiliser en Suisse. Bien sûr, il ne s'agit pas des mêmes pots. Aujourd'hui, on parle de la loi sur l'approvisionnement en électricité et d'un subventionnement. Selon moi, ce n'est pas un subventionnement, c'est une aide provisoire qui est actée dans une loi avec un modèle clair. Pour moi, le modèle prévu dans la loi explique qu'on va aider pendant quatre ans une entreprise dans l'accompagnement de ce dispositif. Selon moi, idéalement, dans ce dossier, on n'aurait pas dû demander que l'entreprise nous rembourse si elle n'utilise pas la somme, on aurait dû faire mieux que ça. Dans le cadre des "clawback", des aides fiscales, dans certains cantons, dont le mien en particulier, une entreprise qui a obtenu un soutien de l'Etat de deux, quatre ou dix ans, doit ensuite garder son domicile dans ce canton durant la même période. Si une entreprise est soutenue pendant quatre ans, elle devrait rester pendant quatre ans sur le site qu'elle occupe grâce à l'aide qui est apportée par l'Etat.
En principe, cette fin de semaine, on devrait avoir un rapport sur Credit Suisse. Dans l'économie, il n'y a pas de bonnes ou de mauvaises entreprises. Tout à coup, il peut y avoir un coup dur. Pour Credit Suisse, on y a été non pas à la louche, on y a été au lance-pierre, on va en débattre prochainement. Alors si on est capable de soutenir Credit Suisse, de soutenir UBS, comme on l'a fait il y a à peu près quinze ans, de soutenir dans nos cantons respectifs des banques cantonales qui ont des difficultés financières, on doit aussi être capable, de temps en temps, non pas de transgresser les règles qui touchent au libéralisme, mais d'admettre que tel secteur est fragilisé dans une période particulière. Je rappelle aussi que, dans le domaine de l'énergie, on est venu en appui, avec des crédits relais, à Axpo. Ces crédits n'ont pas été utilisés: ils n'ont pas été remboursés, mais ils n'ont pas été utilisés.
Revenons à l'enjeu qui nous occupe aujourd'hui. Tout d'abord, dans le cadre de l'économie, on a dû mettre en place le fameux taux de 15 pour cent de l'OCDE. Pendant près de deux ans, on s'est demandé comment il fallait faire pour soutenir l'économie dans le cadre de ce dossier: on n'a pas trouvé de solution. L'économie suisse a fait des listes, des listes et des listes: il n'y a pas de solution. C'est vrai que l'économie doit vivre sa propre destinée, c'est clair, mais aujourd'hui certains secteurs vivent une période complexe. La Suisse a des salaires très élevés, c'est une des raisons qui a poussé Vetropack à quitter la Suisse pour ensuite importer du verre d'Ukraine, peut-être d'Autriche ou d'Italie, à des tarifs plus avantageux, pire encore, en pratiquant des salaires plus bas. La Suisse est donc capable d'importer des produits fabriqués à l'étranger avec des salaires inférieurs aux salaires suisses. Mais que fera-t-on si on a des chômeurs sur le territoire suisse? Ensuite, on a vu que, concernant la fiscalité, on est de moins en moins concurrentiel, puisque pour les grosses structures, il n'y a plus de possibilité d'avoir des "rulings" fiscaux, des planifications fiscales. On doit pratiquer le taux de 15 pour cent, qui est un taux minimal sur, en principe, l'entier du globe.
Quel moyen d'action nous reste-t-il? On sait qu'aujourd'hui le problème de l'énergie - vous pouvez lire toute la nomenclature étrangère - est un enjeu majeur du XXIe siècle. On l'a vu encore il y a à peine deux ans au début de la crise en Ukraine. On a vu les appels au secours. Je préside un pôle de développement économique. On a vu le problème que l'énergie et le prix de l'énergie peuvent poser à de grosses structures.
C'est pour cela qu'aujourd'hui, je pense que le projet tient assez bien la route. C'est vrai qu'il est un peu antilibéral dans l'absolu. On préfèrerait que l'économie s'organise pour elle-même. Mais il y a un enjeu au niveau du soutien, puisque les prix posent des difficultés pour la production énergétique. C'est pour cela que je pense qu'on peut entrer en matière sur ce projet, qu'on peut le soutenir et qu'on doit l'observer. En commission, il a été dit, je le sais puisque j'ai remplacé quelqu'un en commission, que l'entreprise devra nous fournir des comptes et nous indiquer ce qu'elle souhaite faire avec les aides d'Etat - puisqu'il s'agit implicitement d'une aide d'Etat.
Je rappelle que cette proposition s'inscrit sur quatre ans et qu'elle a été calibrée pour diminuer chaque année, ce qui fait qu'en fin de compte, on pourra clairement suivre l'entreprise. J'encourage l'entreprise à respecter les engagements qu'elle a pris devant les commissions de nos deux chambres. Je pense qu'aujourd'hui, de temps en temps, il faut savoir transcender le libéralisme excessif et convenir qu'on peut soutenir provisoirement une entreprise, comme on l'a fait pour Axpo et comme on l'a surtout fait pour Credit Suisse. Les sommes qu'on a mises sur la table pour Credit Suisse sont majeures. Alors pourquoi soutiendrait-on de telles entreprises, mais pas, de temps en temps, des entreprises ayant un profil différent?
Je vous encourage à entrer en matière, à examiner avec ouverture certaines propositions qui viendront et à en rejeter d'autres.
Roth Franziska · Mit-F · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Auch ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Ständerätin aus dem Kanton Solothurn, in dem das Dorf Gerlafingen liegt.
Ja, Stahlproduktion ist eigentlich überall energieintensiv, auch in China, in Deutschland, Italien oder Frankreich. Das liegt an der Physik, das kann die Politik nicht ändern. Aber die Politik kann etwas anderes ändern: Sie kann mitentscheiden, ob Stahl sauberer statt dreckiger produziert wird. Hier haben wir ein grosses Gewicht.
Zu Kollege Burkart möchte ich sagen: Wir sind konsequent. Diejenigen, die hier im Saal der Umweltverantwortungs-Initiative zugestimmt haben und heute für Eintreten sind, sind absolut konsequent. Denn jeder Stahl, der im Ausland produziert oder rezykliert wird, ist umweltschädlicher als derjenige, der z. B. in Gerlafingen rezykliert wird. Mit Kohle betriebene klassische Hochöfen stossen vier- bis fünfmal mehr CO2 aus als das Stahlwerk Gerlafingen. Kollege Bischof hat es gesagt: Die Schrottanlagen in der EU stossen doppelt so viel CO2 aus wie Gerlafingen. Gerlafingen ist also das grünste und umweltfreundlichste Werk, das wir haben.
Kommt hinzu, dass es nicht zwanzig solcher Rezyklieranlagen im umliegenden Ausland gibt, die das auffangen könnten, sondern maximal drei bis vier. Der ehemalige Ständerat Roberto Zanetti hat Ihnen vor zwei Jahren hier im Saal vorgerechnet, was es hiesse, wenn man den Schrott mit Lastwagen nach Italien karren würde. Zusammengefasst hat er gesagt, dass dann täglich zwei Lastwagen um die ganze Welt fahren würden. Das kann es doch wirklich nicht sein, das ist ökologisch absurd.
Wenn wir es ernst meinen mit Klimapolitik, dann müssen wir alles Interesse daran haben, weiterhin Stahl aus dem saubersten Stahlwerk zu beziehen und dieses Stahlwerk mit unserem Wissen und unseren Hochschulen noch energieeffizienter zu machen. Wenn die schweizerische Bauwirtschaft ihre Dekarbonisierungsstrategie erfolgreich verfolgen will, müssen wir ihr CO2-freundlichen Baustahl zur Verfügung stellen. Und das heisst, Gerlafingen muss weiterbetrieben werden.
Es gibt aber auch den Aspekt der Versorgungssicherheit. Just an dem Tag, als die Gerlafinger Stahlarbeiter auf dem Bundesplatz waren - es war der 21. Oktober dieses Jahres -, erhielt ich eine Push-Nachricht auf mein Handy, wonach die Versorgung mit grundlegenden Heilmitteln erschwert sei. Ausgerechnet das Pharmaland Schweiz hat Schwierigkeiten bei der Beschaffung banaler Basisheilmittel. Das ist doch irgendwie verrückt.
Und, Herr Kollege Broulis hat es schon erwähnt, der Recycling-Weltmeister Schweiz kann keine Flaschen mehr rezyklieren. Erlauben Sie mir hier einen kurzen Hinweis: Der Weinbau ist reguliert, er bekommt Gelder, aber Flaschenrecycling betreiben wir nicht mehr. Das Weinland hat also keine Flaschen mehr, und das Pharmaland hat eventuell keine Medikamente mehr. Ich weiss, das klingt alles seltsam, aber es sind Tatsachen.
Ich will nicht, dass es dem Land mit den weltbesten technologischen Hochschulen dereinst mit dem Basisgut Baustahl gleich geht. Das Stahlgeschäft war schon immer ein sehr zyklisches Geschäft. Eine hohe Nachfrage und hohe Preise haben eine tiefe Nachfrage und tiefe Preise abgelöst; das wird sicher auch in Zukunft so sein. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Angebot und Nachfrage mittelfristig wieder ins Gleichgewicht kommen.
Zum Strukturwandel: Den hat die schweizerische Stahlbranche schon hinter sich. Jetzt geht es nicht mehr um Strukturbereinigungen, sondern um die nackte Existenz und die Frage: Wollen wir das einzige Baustahlwerk erhalten, oder wollen wir auf Auslandabhängigkeit setzen? Das ist die Frage, die wir uns hier stellen müssen. Wenn das Werk in Gerlafingen schliesst, ist das endgültig. Ein Stahlwerk kann nicht einfach abgeschaltet und bei Bedarf wieder in Betrieb genommen werden. Der Know-how-Verlust, die Fähigkeitslücke, die entsteht, wenn wir das Werk nicht mehr haben, ist gross. Es ist nicht wie bei meinem Partner, der Goldschmied ist. Wenn der Goldschmied den Betrieb schliesst, kann er in einem anderen Dorf oder in einer anderen Stadt neuerlich eine Goldschmiede eröffnen. Aber ich glaube nicht, dass es eine Gemeinde gibt, die das Know-how hat, einen Betrieb wie jenen in Gerlafingen zu eröffnen, in dem nicht unbedingt hohe Löhne gezahlt werden und der eine hohe Zahl von Lastwagenfahrten mit sich bringt. Gerlafingen nimmt das auf sich, und das dürfen, das sollten wir honorieren. Das trägt dazu bei, dass wir in der ganzen Schweiz sauberen rezyklierten Stahl haben.
Wenn wir alles daransetzen und alle unsere Interessen hier für eine gute Industriepolitik in der Schweiz einbringen, dann kann es gut kommen. Unsere Volkswirtschaft, insbesondere unsere Bauwirtschaft, hat nämlich ein vitales Interesse an einer inländischen Baustahlproduktion. Eine totale Auslandabhängigkeit in Kauf zu nehmen, wäre verantwortungslos, und es könnte oder würde sich gewiss rächen. Die Corona-Krise hat es gezeigt: Im Ernstfall ist jedes Land sich selbst am nächsten, und daraus sollten wir unsere Lehren ziehen. Um das abzuwenden, haben wir eine Verfassungsgrundlage. Sie haben alle von Artikel 102 der Bundesverfassung, "Landesversorgung", gesprochen. Dort steht in Absatz 1: "Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall" - und jetzt kommt es - "machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen." Und in Absatz 2 steht dann noch: "Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen."
Ich bin schon erstaunt über die Heftigkeit der Debatte hier. Die Geschichte mit Corona - das ist auch wieder an Kollege Burkart gerichtet - ist noch nicht so alt, und wir sehen, was wir aus der Corona-Zeit gelernt haben. Die Heftigkeit hier, sie irritiert mich. Vor noch nicht allzu langer Zeit ist die Eidgenossenschaft mit über 250 Milliarden Franken ins Risiko gegangen, um einem Unternehmen aus der Patsche zu helfen, das selbst verschuldet in existenzielle Nöte geraten ist. Im hier vorliegenden Fall geht es, wenn es hochkommt, um 37 Millionen Franken für drei Unternehmen, die unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, weil die ausländische Konkurrenz von staatlichen Hilfen profitieren und so den Wettbewerb ausschalten kann. Es geht um 0,2 Promille der seinerzeitigen Risikosumme. Oder anders gesagt: Von einer Tausendernote, die wir seinerzeit für die Rettung einer Bank eingesetzt haben, müssten wir 20 Rappen für die Rettung einer wichtigen Basisindustrie, von der viele Zulieferer abhängen, einsetzen.
Zum Schluss noch dies: Wir öffnen nicht Türen für eine falsche Industriepolitik, wie eingangs erwähnt wurde. Aber wir öffnen Türen direkt in die Deindustrialisierung, und das ist gefährlich.
Ich bitte Sie wirklich, auf das Gesetz einzutreten.
Juillard Charles · Mit-M · Conseil des Etats · Jura · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Je ne vous cache pas que je suis perplexe concernant ce qui nous est proposé. Je suis encore davantage perplexe quand je vois certains milieux porter ce projet, notamment certains milieux économiques et certains de leurs représentants, ceux-là mêmes dont les organisations faîtières n'ont de cesse de demander aux autorités politiques de se mêler le moins possible de leurs affaires. Je suis également perplexe quand je vois la prise de position du directeur de la faîtière de ces entreprises qui dit ouvertement dans la presse qu'il n'y a pas lieu d'agir, car ce n'est pas un secteur systémique pour la Suisse, ce qu'a d'ailleurs corroboré le Conseil fédéral dans ses déclarations publiques.
Mon ressenti est grand si je regarde dans le rétroviseur de l'histoire économique relativement récente de notre pays. Rassurez-vous: je ne remonterai qu'au siècle passé - ce n'est pas si vieux - en vous citant quatre exemples. Le premier date d'il y a à peu près cinquante ans. Pour la plupart, nous étions déjà nés. La crise horlogère des années septante a dévasté l'économie de l'Arc jurassien, entraînant dans son sillage la faillite de centaines d'entreprises, la disparition de dizaines de milliers d'emplois - des dizaines de milliers de chômeurs et des dizaines de milliers de familles ont été touchées - provoquant un marasme économique et social que l'on n'a plus jamais revu depuis. Pour ces régions, il a fallu au moins vingt ans pour s'en sortir. Comment se sont comportés la Confédération et ceux qui aujourd'hui nous demandent d'agir? Aucun soutien, si ce n'est dix ans plus tard, l'arrêté Bonny. Cela fait partie de la vie des entreprises, nous a-t-on dit; c'est dans l'Arc jurassien. Deuxième exemple: la fermeture de la fonderie Swissmetal Boillat à Reconvilier en 2006. C'est plus intéressant; une fonderie. Quelle réaction dans les mêmes milieux politiques et économiques? Aucune. Troisième exemple récent: la fermeture de l'usine de la British American Tobacco (BAT) à Boncourt dans le Jura. 250 emplois sont passés à la trappe du jour au lendemain. C'est 7,5 pour cent - 7,5 pour cent - de l'ensemble des emplois jurassiens. Réaction des mêmes milieux: aucune; c'est la vie des entreprises.
Dernier exemple en date, qui a déjà été cité: la fermeture de la verrerie Vetropack de Saint-Prex en juin dernier. 180 emplois ont été perdus et surtout un savoir-faire unique en Suisse dans un domaine stratégique important, comme les ampoules ou les fioles pour le désinfectant ou les vaccins a disparu. Cela a également été dit: lors d'une visite de service de la Commission de gestion auprès de la Pharmacie de l'armée, ses responsables nous ont mis en garde contre la difficulté de s'approvisionner, notamment en temps de crise. Réaction de la Confédération: aucune. Je n'en ai pas vu et, pourtant, c'est un problème d'approvisionnement que nous aurons en cas de crise.
Certes, on ne peut pas vivre dans le passé, mais vous comprendrez que je porte peu d'intérêt à ce qui nous est proposé, non sans vous rendre attentifs au dangereux - ou pas - précédent que pourrait constituer une décision: une brèche dans la politique économique de notre pays dans laquelle ne manquera pas de s'engouffrer l'autre côté de l'échiquier politique qui soutient cette proposition.
Quant au modèle de financement proposé, il est habile. Il faut le reconnaître. Tous, sauf, bien sûr, ces entreprises, passeront à la caisse: les entreprises qui ne pourront jamais profiter de la même aide et tous les consommateurs qui verront une fois de plus leur pouvoir d'achat attaqué. Ceci ne semble pas émouvoir grand monde non plus, et surtout pas ceux qui nous sortent cet argument à longueur d'année et qui soutiennent pourtant ce projet.
Pour ce financement, on n'est pas du tout dans le même cas de figure que les exemples cités de UBS ou Credit Suisse: il ne provient pas de la caisse fédérale. Pourquoi ne pas passer par ce soutien direct de la Confédération? C'est ici que ce financement est très habile, car on évite de se mettre à dos les défenseurs de l'orthodoxie financière et du fameux rapport dont je tairai le nom de l'auteur.
Quant à la déferlante de camions qui traverseraient notre pays pour livrer du métal où les entreprises en auraient besoin, ceux qui avancent cet argument seraient bien inspirés quand même de nous dire comment ce métal est aujourd'hui déjà acheminé sur les chantiers de construction ou aux entreprises dont c'est la matière première; c'est très largement par la route aujourd'hui déjà.
Je ne suis pas opposé à ce que la Confédération ouvre un large débat sur une nouvelle politique industrielle destinée à garantir les intérêts, notamment économiques, de la Suisse en vue de maintenir et même d'accroître des emplois ou de favoriser la mise en oeuvre des avancées technologiques réalisées dans les hautes écoles de notre pays. Mais je doute du bien-fondé de ce projet, de son efficacité et surtout de son équité; et quand je doute, je m'abstiens. Je dirais même que je devrais plutôt rejeter ce projet, mais en pensant en particulier aux employés de ces entreprises qui risquent leur emploi et en application de l'adage "ne pas faire aux autres ce qu'on ne voudrait pas qu'on nous fasse, mais qu'on nous a fait pourtant", je ne m'y opposerai pas, mais je m'abstiendrai.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe socialiste
Je me concentrerai sur deux points qui n'ont pas encore été mentionnés parmi les excellents arguments qui ont été avancés.
Le premier élément est un petit rappel historique, parce que, dans ces débats, on est très vite, malheureusement, confronté à des arguments très idéologiques. On a des gardiens de l'idéologie en ce qui concerne la constitutionnalité et en ce qui concerne également la "Ordnungspolitik". Il n'y a pas de mot français pour traduire cela. Peut-être la politique de l'ordre? Je ne sais pas comment on appelle cela, mais vous avez tous bien compris quand j'évoque la "Ordnungspolitik". Notre collègue Burkart nous a rappelé la doctrine en ce domaine. Quand on fait un peu d'histoire, on se rend compte tout de même que notre pays doit essentiellement son succès au pragmatisme. Nous avons toujours été des pragmatiques, y compris dans les grands principes qui orientent notre Confédération. J'aimerais juste évoquer quelques souvenirs. Charles Juillard a mentionné un certain Jean-Pierre Bonny, député libéral-radical, qui a publié ses mémoires en les appelant "Mémoires d'un libéral". Ce grand libéral-radical est à l'origine de l'arrêté Bonny, qui a consisté en une intervention massive des Chambres fédérales pour permettre à des régions sinistrées, comme l'a évoqué Charles Juillard, de redémarrer, de redécoller. Sans cet arrêté Bonny, que serait aujourd'hui notre tissu industriel dans les zones de l'Arc jurassien et du Nord vaudois, par exemple? Nous avons profité d'un geste courageux des autorités fédérales d'alors, qui sont sorties de leurs principes idéologiques pour trouver une solution adaptée et pragmatique.
J'aimerais demander ce que serait notre industrie pharmaceutique si elle ne profitait pas des prix régulés que l'Etat fixe, qui sont plus élevés que les prix qui sont pratiqués à l'étranger, quand bien même parfois ces mêmes produits sont fabriqués à l'étranger. Nos entreprises pharmaceutiques bénéficient ainsi de marges fixées par l'Etat grâce aux prix régulés par l'Etat. Que serait notre industrie si elle ne bénéficiait pas, en cas de crise, de réductions de l'horaire de travail qui peuvent se prolonger jusqu'à 18 voire 24 mois, pendant lesquels l'Etat, l'assurance sociale, paye les salaires jusqu'à hauteur de 80 pour cent? Ce modèle, parmi les plus généreux en Europe, permet à nos industries de passer des caps difficiles. Que serait notre industrie sans les "contre-affaires" que l'armée, parfois, obtient? En effet, quand on vote des crédits d'armement, nous avons également des "contre-affaires". Combien d'entreprises sont nées de ces "contre-affaires"? Enfin, pour évoquer quelque chose de plus récent, que seraient nos start-up sans les salaires payés par les écoles polytechniques fédérales pour des doctorants, qui peuvent profiter de leurs salaires pour développer des projets qu'ils commercialiseront ensuite sous leur nom? Nous leur offrons même le loyer. En outre, des capacités de production et des salles blanches sont offertes par le contribuable pour que ces start-up se développent.
Voilà la réalité pragmatique de notre politique économique: il n'y a pas, d'un côté, une doxa ultralibérale et de l'autre côté un étatisme absolu. Nous sommes - et nous avons toujours été - capables, dans notre pays, d'articuler avec pragmatisme les instruments à disposition. Je crois que c'est ça qui a fait le succès de notre pays.
J'aimerais évoquer pour vous un deuxième élément: chers et chères collègues, nous sommes tous et toutes experts de quelque chose, n'est-ce pas? Or, il y a un domaine pour lequel nous pouvons faire appel à des experts, c'est celui de la politique industrielle. Et ces experts, ce sont les travailleurs et travailleuses eux-mêmes.
Je suis allé passer une nuit à la Boillat quand les ouvriers étaient en grève pour défendre leur outil de travail. J'ai passé une journée entière chez Vetropack pendant l'été. J'ai vu les travailleurs de Stahl Gerlafingen cet automne. Mais, durant mes activités de syndicaliste de terrain, j'ai par exemple aussi vécu la fermeture de l'usine Iril, qui faisait des bas nylon. Les travailleurs et les travailleuses de l'entreprise Iril, dès que je suis arrivé avec les drapeaux du syndicat, m'ont dit qu'ils voulaient juste un plan social; qu'ils avaient travaillé toutes leurs nuits, les dimanches et les week-ends pour cette entreprise, mais que cette entreprise n'avait plus de produits de qualité suffisante et n'avait pas d'avenir. Ils m'ont demandé de me battre pour leur donner un plan social. Ils n'ont pas voulu gaspiller une minute de leur temps pour sauver leur emploi. Ils m'ont dit qu'ils voulaient un plan social et qu'ils voulaient changer de cap.
J'ai vécu cette situation dans de nombreux cas où des salariés nous disaient qu'il n'y avait rien à faire pour sauver leurs emplois. Si donc vous voulez vous adresser à des experts pour savoir si une entreprise a de l'avenir ou pas, interrogez les salariés. Mais quand, comme pour Stahl Gerlafingen, il y a des gens qui se lèvent jour et nuit, parfois le week-end, qui doivent travailler selon des horaires qui ne sont pas toujours planifiés, par des températures qui peuvent parfois monter à plus de 40 degrés; quand il y a des gens qui ont travaillé dans ces conditions pendant des décennies, qui ont parfois pris la suite de leur propre père ou de leur propre mère, qui a travaillé dans les mêmes conditions pour des salaires qui dépassent à peine le salaire d'un logisticien ou d'une vendeuse dans un centre commercial; quand de telles personnes se battent pour leur emploi, c'est qu'elles croient à ce qu'elles font, c'est qu'elles croient en leur savoir-faire, qu'elles croient à l'avenir de leur entreprise. Nous avons le devoir de les écouter. Ce sont des experts; ce sont les experts à écouter pour savoir si une entreprise a de l'avenir. Quand ils se battent, parfois, je m'étonne. Je me demande comment cela se fait qu'eux se battent pour sauver leur savoir-faire, pour sauver une production, tandis que les politiques, eux, se contentent de regarder. Si l'on considère leur intérêt direct individuel, sortir 30 ou 40 000 francs pour un plan social, être aidé pour retrouver un job et peut-être gagner le même salaire avec des horaires de jour, sans avoir à faire des nuits et des week-ends, pour leur destin personnel, c'est peut-être parfois une meilleure solution. Mais s'ils se battent, c'est parce qu'ils croient à ce qu'ils font, parce qu'ils croient en leur savoir-faire, parce qu'ils croient en l'avenir d'une branche économique. Nous avons donc le devoir d'être à la hauteur de ce qu'ils pensent et de ce qu'ils estiment eux-mêmes.
Je ne sais pas si c'est parfaitement constitutionnel, je ne sais pas si c'est parfaitement conforme à la "Ordnungspolitik"; peut-être pas. Mais si jamais cette entreprise fermait, je veux pouvoir me dire que nous avons fait tout ce que nous avons pu, que le Parlement a été à la hauteur de l'enjeu et qu'il a pris des mesures pour au moins essayer de sauver cette branche. Je ne veux pas, si cette entreprise fermait, me dire simplement que tant mieux, la Constitution a été sauvée. Je pense que cela serait une mauvaise consolation pour nous toutes et pour nous tous, si l'on devait voir ces entreprises fermées, de nous dire qu'heureusement, nous avons sauvé la Constitution.
Non: le Conseil fédéral a pris ses responsabilités à plusieurs reprises au moyen du droit d'urgence et nous savons que, parfois, il l'a fait à la limite. Pour une fois, c'est aujourd'hui le Parlement qui peut prendre ses responsabilités et qui peut faire quelque chose pour notre industrie, pour des centaines de familles et pour un savoir-faire absolument inestimable.
Je vous invite donc à entrer en matière.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Auch ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Standesvertreterin von Luzern, einem betroffenen Kanton.
Ich bin dezidiert der Meinung, dass wir nicht auf diese Vorlage eintreten sollten, weil alle Menschen in diesem Land gleich sind, auch alle Unternehmen gleich sind und gleich behandelt werden sollen und weil schlussendlich auch aus ökologischen Gründen kein Grund für Eintreten besteht.
Je me permets, comme notre collègue Maillard, de regarder en arrière pour commencer.
Seit über 25 Jahren ist diese Branche leider in der Krise. Bereits vor 25 Jahren wurde hinterfragt, ob es überhaupt Sinn mache, mehr als ein Stahlwerk in der Schweiz zu haben.
Schon damals steckte Gerlafingen in der Krise und hatte Schwierigkeiten. Damals, unter dem Diktat der Grossbanken, kam es zur Übernahme der Stahl Gerlafingen AG durch die von Moos Stahl AG. Die Banken haben 200 Millionen Franken für nichts investiert, aber darum geht es mir gar nicht. Das, was die Banken betrifft, wäre mir, ehrlich gesagt, sogar fast noch egal. Seither wurden aber in Gerlafingen und Emmen Hunderte von Millionen Franken investiert, ganz offensichtlich ohne nachhaltigen Erfolg. Bei Swiss Steel gab es erst kürzlich eine Kapitalerhöhung, der Besitzer schoss 300 Millionen Franken ein. Diese waren im Nu wieder weg.
Jetzt soll der Staat helfen. Auch da geht es mir nicht ums Geld. Diese 37 Millionen Franken sind im Prinzip ein Klacks im Vergleich zu dem, was bereits investiert wurde. Es wurde gesagt, diese Branche sei in der Krise, weil die umliegenden Länder massiv subventionieren würden. Das stimmt nicht. Sie sind vor allem deshalb in der Krise, weil wir eine massive Überproduktion von Stahl haben, weil der Franken stark ist, weil der Wechselkurs schwierig ist - wir durften das auch während der Anhörungen am letzten Donnerstag in der Kommission wieder hören, wo ich Ersatzmitglied war - und weil schlussendlich die europäische Autoindustrie kriselt.
Sie erinnern sich bestimmt an den 15. Januar 2015. Damals hat die Nationalbank den Euromindestkurs aufgehoben. Damals wurden sofort Rufe nach staatlicher Unterstützung laut. Diese hat man zu Recht abgelehnt, weil man keine Ungleichbehandlung wollte. Und was ist passiert? Die Schweizer Unternehmen wurden resilienter. Sie konnten sich aus eigenem Antrieb wieder effizienter aufstellen. Heute sind sie bedeutend stärker unterwegs als vergleichbare Unternehmen in Deutschland oder Frankreich.
Ich habe es schon gesagt: Es geht mir nicht um das Geld. Ich bin überzeugt, dass die Besitzer, die bisher sehr viele Mittel investiert haben, auch diese 37 Millionen Franken investieren würden, wenn sie denn vom Erfolg überzeugt wären. Sie werden sich sagen: Ja gut, warten wir einmal, was der Staat jetzt macht, dann schauen wir weiter.
Was ich aber schon ein bisschen bedenklich finde, und da möchte ich die Hüter der Verfassung in diesem Rat ansprechen: Wir haben teilweise epische Debatten über die Verfassungsmässigkeit von verschiedenen Vorlagen geführt. Die Verfassung kann man nicht einfach nach Gutdünken auslegen. Da gibt es ganz klare Grenzen. Diese werden hier massiv überschritten. Ich darf Ihnen gerne ein Beispiel zum Gleichbehandlungsgebot geben: Im Kanton Luzern gibt es nicht nur die Stahlbranche. Es gibt auch ein Papierunternehmen. Dieses braucht einen Drittel mehr Strom - ich sage es ganz laut: einen Drittel mehr Strom - als die Stahlindustrie. Auch dieses Unternehmen ist ökologisch aufgestellt, ist der letzte Erzeuger von Pressepapier, macht Recycling. Ich möchte Sie sehr gerne fragen: Warum sollen wir nicht auch die Papierbranche unterstützen, wenn sie anklopft? Wo grenzen wir ab? Wann sagen wir Halt? Ich verstehe es nicht. Ich wurde auch bereits von dieser Branche kontaktiert, zu Recht. Ich weiss nicht, was ich sagen soll, ausser: Wehret den Anfängen.
Wie sieht es allenfalls bei der Glasbranche aus? Auch dort könnte es früher oder später zu einer schwierigen Situation kommen.
Dann komme ich jetzt noch zum Argument der Kreislaufwirtschaft. Auch das verfängt überhaupt nicht. Künftig werden sich die Verkehrsflüsse ändern. Schon heute wird Altmetall aus dem Ausland zu den Schmelzwerken in die Schweiz importiert. Abgesehen davon gibt es auch im grenznahen Ausland, in Frankreich, Deutschland und Italien, Stahlwerke. Es wird keine 50 000 Lastwagen brauchen und auch keine doppelte Weltumrundung. Das ist, mit Verlaub, pure Angstmacherei.
Dann ist es auch so, dass die Landesversorgung in keiner Art und Weise gefährdet ist. Es gibt mehr als genügend Stahl. Die Lieferketten funktionieren. Es wird heute schon sehr viel Stahl importiert. Überhaupt: Unter dem Strich am umweltfreundlichsten wäre es, wir würden gar keinen Stahl produzieren, und wenn, dann nur Stahl für den Eigengebrauch. Dafür würde ein Stahlwerk reichen.
Dann noch etwas zur Schliessung von all diesen Stahlwerken: Das ist auch einfach falsch. Die Schliessung des Werkes in Gerlafingen wird zwar angekündigt, aber Kollege Bischof hat zu Recht gesagt, dass Gerlafingen kein marodes Unternehmen ist. Wir wissen also auch gar nicht, ob es dort dann wirklich zur Schliessung kommt. Vielleicht kommt es aber eben zur Strukturbereinigung, die schon vor 25 Jahren notwendig gewesen wäre. Wir sollten hier jetzt nicht einfach künstlich verlängern, sondern eben dafür sorgen, dass die Unternehmen effizienter arbeiten können.
Noch ein Wort zu Swiss Steel in Emmen, auch hierzu möchte ich etwas klarstellen: Es geht dort in keiner Art und Weise um die Schliessung des Unternehmens, sondern darum, die Produktion um eine Schicht zu reduzieren. In Emmen hat Swiss Steel 750 Stellen. Im November wurde angekündigt, 130 davon zu streichen, wodurch 80 Mitarbeitende von einer Kündigung betroffen seien.
Et bien sûr, mon but est aussi d'obtenir un plan social, que l'on s'occupe d'eux. Mais il faut vraiment peser le pour et le contre.
Das Stahlwerk wird also nicht geschlossen werden, unsere Stahlindustrie geht nicht ein, sie wird weiterexistieren.
Auch unter ökologischen Aspekten gibt es keinen Grund, hier einzutreten. Es ist unsere Aufgabe, gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen. Es ist aber wirklich falsch, diese Strukturbereinigung ein weiteres Vierteljahrhundert lang einfach verhindern zu wollen. Das macht keinen Sinn, weder ökonomisch noch ökologisch. Es wäre unfair gegenüber anderen staatlichen Branchen, die eben nicht unterstützt werden, und ebenso unfair wäre diese Unterstützung gegenüber allen anderen Stromkonsumenten, auf die die Kosten überwälzt würden.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich nehme nur zwei, drei kleine Berichtigungen im ganzen Verlauf vor. Die wichtigste Berichtigung ist eigentlich formeller Natur. Die Kommission hat sich sehr genau mit der Verfassungsmässigkeit befasst. Der Kommissionspräsident hat eigenständig dafür gesorgt, dass an der Kommissionssitzung vom 12. Dezember das Bundesamt für Justiz vertreten war. Dass der Nationalrat dieses Thema nicht angeschaut hat, ist nicht unsere Sache. Wir haben auf jeden Fall die Bedenken des BJ bereits anlässlich der Sitzung gehört. Des Weiteren hat uns die Vertreterin des BJ gesagt, dass sie nicht in der Lage sei, bis zum heutigen Montag ein Gutachten anzufertigen. Auch das haben wir zur Kenntnis genommen. Wir haben dann verlangt, dass die Verwaltung uns das liefert, was sie kann.
Nun, was Sie bekommen haben, ist eine Einschätzung zur Verfassungsmässigkeit. Lesen Sie doch bitte die Papiere durch und auch die Titel. Es ist kein Gutachten, es ist eine vorläufige Einschätzung, die das BJ vorgenommen hat. Aufgrund des kurzen Zeitrahmens war dies nicht anders möglich; das ist verständlich und auch okay. Auf der Gegenseite haben wir ein Kurzgutachten eines Professors, das müssen Sie auch entsprechend zur Kenntnis nehmen.
Des Weiteren hat die Kommission dafür gesorgt, dass die Kommissionsmitglieder die Gutachten, wie üblich, nach Eintreffen erhalten haben - auf dem Kommissionsweg. Die übrigen Ständerätinnen und Ständeräte werden die Unterlagen, wie üblich, auf Parlnet erhalten; es ist also alles transparent. Sie können sich dort über die Verfassungsmässigkeit der Grundlage ausgiebig und ausführlich kundig machen.
Mir ist ein Punkt sehr wichtig, und den erläutere ich noch einmal. Wir befinden uns hier im Fiskalrecht, im Abgaberecht. Das ist keine übliche Beschäftigung für Verfassungsrechtler. Wir taxieren den Preis für die Netznutzungsentgelte neu. Die verfassungsrechtlichen Prinzipien des Abgaberechtes sind das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip; diese Prinzipien sind von verfassungsrechtlichem Rang. Im Abgaberecht haben wir also eine ganz andere Situation. Nun, Sie müssen mir nicht glauben. Ich bin kein Fiskalrechtler; das muss ich ehrlich zugeben. Ich habe hier auch schon verfassungsrechtliche Diskussionen geführt, die weit eindeutiger waren und die ich trotzdem verloren habe. Sogar die damalige Präsidentin hat mich böse angeschaut, als ich über eine Stunde geredet habe.
Ich lese Ihnen jetzt, falls Sie nicht wahrhaben wollen, was ich Ihnen sage, Erwägung 3.4 des Bundesgerichtsentscheids 149 I 305 vor, immerhin ein ganz junger Bundesgerichtsentscheid: "Wie das Legalitätsprinzip ausserhalb des Abgaberechts" - wir sind hier im Abgaberecht - "oder den Verhältnismässigkeitsgrundsatz bezeichnet das Bundesgericht auch das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip in ständiger Praxis als verfassungsrechtliche Prinzipien bzw. Grundsätze. Während das Bundesgericht das Äquivalenzprinzip primär aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip und seltener zusätzlich aus dem Willkürverbot abgeleitet hat, ist die verfassungsrechtliche Grundlage des Kostendeckungsprinzips in der Rechtsprechung bislang unklar geblieben. Im Schrifttum werden als mögliche Grundlagen ebenfalls das Verhältnismässigkeitsprinzip und das Willkürverbot, ferner die Gebote der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit genannt."
Falls eine Gebühr diese zwei Prinzipien einhält, ist sie verfassungskonform. Das ist die Grundlage im Fiskalrecht, und Herr Professor Uhlmann sagt uns in diesem Kurzgutachten, diese zwei Prinzipien seien eingehalten. Das ist Verfassungsnorm, das ist Verfassungsrang im Abgaberecht, und daher ist die Frage der Verfassungsmässigkeit meines Erachtens beantwortet.
Wirtschaftspolitisch gibt es hüben wie drüben sehr interessante Argumente. Ob sich die Arbeiter dieser Unternehmen von einem gewissen Verständnis hier im Rat etwas kaufen können, wage ich zu bezweifeln. Viel wichtiger ist mir, dass wir nicht in allen Bereichen vom Ausland abhängig sind. Und ja, Standhaftigkeit ist immer gefragt: Vor zwei Jahren hatten wir einen Rettungsschirm für Axpo, Alpiq, BKW usw. von 6 Milliarden Franken. Ich blieb standhaft und habe diesen abgelehnt, weil ich dachte, die werden zwei Jahre später Milliardengewinne schreiben. Die Mehrheit in diesem Saal war nicht standhaft und hat den Rettungsschirm gutgeheissen. Ich bitte Sie, die Standhaftigkeit nicht als Argument gegen diesen Erlass anzuwenden. Es trifft nicht zu.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Nationalrat hat letzte Woche, am 10. Dezember, die Vorlage zur Stromreserve beraten und mit 144 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dabei wurde auch Artikel 33e durch die gleichlautenden Anträge Imark, Nordmann, Clivaz Christophe und Wismer Priska als dringliches Bundesgesetz abgespalten. Über diesen Teil, der dann in Ihrer Kommission in einem anderen Artikel formuliert und angepasst wurde, sprechen wir heute.
Ihre Kommission, die UREK-S, hat am Donnerstag, den 12. Dezember, über das dringliche Bundesgesetz beraten. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass dem Vorgehen des Schwesterrates zugestimmt werden kann.
Seitens des Bundesrates haben wir uns bereits im Sommer intensiv mit Industriepolitik in Bezug auf die Probleme in den Stahlwerken befasst, damals im Nachgang zur von beiden Räten angenommenen Motion Zanetti Roberto 22.4447. Der Bundesrat kam im Zusammenhang mit dieser Motion zum Schluss, dass er keine industriepolitischen Massnahmen ausserhalb der bestehenden Gesetzgebung ergreifen will. Es erging dann der Auftrag an das UVEK, die Massnahmen, die innerhalb des gesetzlich Möglichen sind, zu treffen. Dazu gehören Unterstützungsmassnahmen für Elektrifizierungen im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes, wie sie ab dem 1. Januar 2025 möglich sind. Die ersten Vorbereitungen dazu wurden getroffen.
Erst im Herbst dieses Jahres hat sich aber gezeigt, dass sich die Situation bei Stahl Gerlafingen akzentuiert. Die Aussage der Direktion von Stahl Gerlafingen lautete: Wenn kein Signal im Bereich der Netznutzungskosten kommt, ist das Unternehmen nicht in der Lage oder nicht bereit, zusätzlich zu den Investitionen, mit denen der Bund gestützt auf das Gesetz unterstützen könnte, zu investieren. Es wäre so: Wenn wir unterstützen, muss die zuständige Firma mindestens 50 Prozent beitragen. In diesem Zusammenhang haben wir offengelegt, was wir tun können. Stahl Gerlafingen hat signalisiert, dass das nicht ausreicht, um zu verhindern, dass weitere Produktionslinien geschlossen bzw. Leute entlassen werden müssen. Darauf abgestützt wurden - es scheint mir wichtig, dass man das jetzt im Gesamtzusammenhang sieht - drei Vorstösse eingereicht, über die Sie anschliessend auch befinden werden: die Motion Müller Damian 24.3374, die Motion Imark 24.3146 und die Motion Roth Franziska 24.3159.
Infolge der Beurteilung dieser Massnahmen in seinem Bericht hat der Bundesrat diese Vorstösse abgelehnt und empfiehlt auch Ihnen deren Ablehnung. Er hat sich zum Antrag zur Entlastung von den Netznutzungskosten, über den im Nationalrat und in Ihrer Kommission beraten wurde, nicht geäussert, weil eben diese Massnahmen im Rahmen der ordentlichen Beratung der Stromreservegesetzgebung eingebracht wurden. Deshalb muss ich hier auf eine Stellungnahme oder auf einen Antrag seitens des Bundesrates verzichten.
Ich möchte mir aber schon erlauben, im Zusammenhang mit diesen vier Geschäften, über die Sie zu befinden haben, eine Einordnung zu machen. Es liegen Massnahmen zur Netznutzungsentgeltreduktion sowie drei weitere Vorstösse vor. Ich will mich nicht weiter zur Verfassungsmässigkeit äussern. Sie haben die Einschätzung des BJ, und Sie haben weitere Äusserungen gehört. Eines möchte ich aber sagen: Wenn Sie sich grundsätzlich für eine Unterstützung der Firma und für einen Erhalt der Stahlwerke in der Schweiz entschliessen, dann ist sicher die Massnahme, die hier zur Debatte steht, die eleganteste und auch die günstigste. Wenn man über die Verfassungsmässigkeit spricht, ist die Anwendung von Notrecht natürlich deutlich weniger verfassungsmässig. Wir haben das ja auch geprüft, und es wurden auch entsprechende Vorstösse von Ihnen angenommen und vom Bundesrat beantwortet. Verfassungsmässig können wir die Anwendung von Notrecht in diesem Fall kaum begründen - so viel einfach zu dieser Situation. Wenn Sie die Stahlverarbeitung in der Schweiz lassen wollen, ist das eine günstige, zielgerichtete Massnahme, zu der ich aber keinen Antrag stelle. Den Grundsatzentscheid, ob Sie unterstützen wollen, müssen letztlich Sie selbst fällen.
Auch von meiner Seite nochmals eine Bemerkung zum Inhalt: Die Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungshilfen sind von strategischer Bedeutung für diese Unternehmen. Sie sollen während vier Jahren von einer schrittweisen Reduktion der Netznutzungsentgelte profitieren können: 50 Prozent im ersten Jahr, 37,5 im zweiten, 25 im dritten und 12,5 Prozent im vierten Jahr. Das bedeutet, dass die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher die Mehrkosten tragen müssen. Ich möchte Ihnen aber nochmals sagen, was diese Mehrkosten sind, und dann können Sie vielleicht auch die Ausführungen des Kommissionspräsidenten respektive die Frage "Abgaberecht oder neue Steuern?" besser einordnen.
Es geht um eine sehr minimale zusätzliche Belastung. Wir sprechen von 37 Millionen Franken auf vier Jahre verteilt, vorausgesetzt, dass alle vier Unternehmen ein Gesuch stellen, was noch offen ist. Das würde bedeuten, dass wir über die vier Jahre bei KMU mit einer Strombelastung von unter 50 Megawattstunden von Fr. 33.85 sprechen würden, bei KMU mit 150 Megawattstunden von 101 Franken oder bei Haushalten mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden von Fr. 3.05 oder im ersten Jahr von Fr. 1.22 und im vierten Jahr von 30 Rappen. Ich erwähne dies, damit man sich der Dimension, von der wir sprechen, bewusst ist.
Die Debatte im Nationalrat um die Unterstützung der Stahlindustrie stützte sich vorwiegend auf Argumente der Kreislaufwirtschaft und der Versorgungssicherheit. Als Umweltminister kann ich diese Argumente nachvollziehen. Ich möchte hier meine Position im Nationalrat nochmals wiederholen. Ich habe klar gesagt, was der Bundesrat zur Industriepolitik denkt. Er steht dieser ablehnend gegenüber. Aber wenn er zwischen diesen Massnahmen wählen könnte, dann ist klar, dass er sicher die Massnahmen mit der geringsten Einflussnahme bzw. mit den klarsten Bedingungen dem Notrecht vorziehen würde.
Wir haben, das scheint mir auch noch wichtig, weitere Massnahmen, die so oder so ergänzend als Entlastung umgesetzt würden. Unabhängig davon, was Sie entscheiden, ist auch der Bundesrat aktiv. Der Tarif für die Stromreserve wird im Jahr 2025 von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,2 Rappen pro Kilowattstunde sinken. Am Beispiel Stahl Gerlafingen bedeutet das eine Entlastung von rund 2,88 Millionen Franken. Damit gibt es auch bereits eine Entlastung. Des Weiteren hat mein Departement den kalkulatorischen Zinssatz, den WACC, für das kommende Tarifjahr von 4,13 Prozent auf 3,98 Prozent gesenkt. Für Stahl Gerlafingen ergibt das nicht einen Riesenbetrag, aber auch wieder 150 000 Franken. Wir haben, wie gesagt, Stahl Gerlafingen weitere Massnahmen im Bereich Elektrifizierung über das Klima- und Innovationsgesetz angeboten. Der Bundesrat hat die dazu notwendige Verordnung per 1. Januar 2025 verabschiedet.
Wir haben gleichzeitig auch mit den Beschaffungsorganen für die öffentlichen Betriebe - Armasuisse, Bundesamt für Bauten und Logistik, ASTRA - gesprochen und sie angehalten, mit einer neuen Richtlinie dafür zu sorgen, dass möglichst Stahl mit wenig CO2-Ausstoss, d. h. nach Möglichkeit Stahl mit kurzen Transportdistanzen, angeboten wird und dass in den Ausschreibungen Kriterien gewählt werden, die der Ökologie ausreichend Rechnung tragen.
Weshalb sage ich das? Falls Sie heute auf Ihr Geschäft der UREK-S eintreten - diesen Entscheid muss ich Ihnen überlassen -, werden Sie eine relativ geringfügige Summe der Entlastung beschliessen. Es wurde bereits verschiedentlich gesagt: Es geht um 37,45 Millionen Franken, über diese vier Jahre verteilt. Ich will das nicht kleinreden, aber es ist dieser Betrag, wenn alle vier Unternehmen - Stahl Gerlafingen, Steeltec, Novelis und Constellium - dann auch ein Gesuch stellen und die Bedingungen erfüllen können. Für Stahl Gerlafingen alleine spricht man von 13,3 Millionen Franken. Das ist nur ein Teil des für eine Sanierung dieses Werkes notwendigen Betrages. Dieser Teil muss gemäss Antrag Ihrer Kommission durch eine kantonale Unterstützung ergänzt werden, die mindestens die Hälfte dieser Grösse ist. Diese wird wahrscheinlich durch unsere Prüfung von Gesuchen für Elektrifizierungsmassnahmen ergänzt. Wir haben die Kurzarbeitsentschädigung bis nächstes Jahr verlängert, und allenfalls wird sie durch weitere kantonale Massnahmen ergänzt.
Wenn Sie auf dieses Geschäft eintreten, wird die Firma aufzeigen müssen, dass die Bedingungen, die sehr streng sein werden, auch erfüllt werden. Das ist klar. Diese Bedingungen werden Sie anschliessend in der Detailberatung definieren. Eine Bedingung ist - sie scheint mir die wichtigste zu sein -, dass wir verlangen, dass die Firma einen Betriebsplan präsentiert, der die Überlebensfähigkeit während sieben Jahren aufzeigt. Das ist eine hohe Anforderung, und nach meinen Kenntnissen der Sachlage wird diese Anforderung nur erfüllt werden, wenn der Eigner der Firma in Italien auch bereit ist, massiv zusätzlich in die Firma zu investieren. Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, die dazu notwendige Verordnung zu formulieren, und deshalb sind wir Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie in der Detailberatung - Eintreten vorausgesetzt - auch diese Bedingungen ganz klar definieren. Es ist wichtig, dass wir die Bedingungen, die die Firma erfüllen muss, relativ klar und abschliessend definieren; nur so können wir strenge Bedingungen stellen. So kann die Firma auch die Bereitschaft zu einer bedeutenden Investition in der Schweiz zeigen. Die Summe, um dieses Signal zu setzen, ist, wenn ich mir das gestatten darf, nicht sehr gross.
Wenn Sie das nicht tun, werden wir, gestützt auf Ihre Vorlage, das entsprechende Gesuch ablehnen müssen. Sie bestimmen also relativ harte Bedingungen, ohne die die Reduktion des Netznutzungsentgeltes nicht gewährt werden kann.
Ich schliesse ab. Nochmals: Der Bundesrat hat sich klar gegen industriepolitische Massnahmen ausgesprochen. Er sagt aber auch klar Nein zu den Motionen, die Sie im Anschluss behandeln werden, denn diese würden Notrecht verursachen. Was wäre der grosse Unterschied? Es wäre für den Bundesrat der GAU, wenn Sie hier nicht eintreten, anschliessend aber die Motionen annehmen würden. Damit würden Sie nämlich sagen, der Bundesrat habe dafür zu sorgen, dass die Firma überlebt, aber ohne dass Sie das an Bedingungen knüpfen. Das würde bedeuten, dass dann nicht der Rat die Vorgaben diktiert.
Bei einem Eintreten auf die Vorlage werden Sie in der Detailberatung sagen, was Sie erwarten, was wir als Exekutive zu tun haben. Falls Sie nur die Notrechtsmassnahmen überweisen würden, dann müssten wir wohl deutlich tiefer in die Tasche greifen, wir müssten vielleicht Finanzierungen mit allgemeinen Bundesmitteln machen, falls Sie erwarten, dass die Firma gerettet wird. Falls Sie das nicht erwarten und alles ablehnen, ist das eine andere Ausgangslage, das ist klar. Aber mir war es hier einfach wichtig, die Verhältnismässigkeit der Massnahmen aufzuzeigen.
Nochmals: Wenn man die Massnahme der Entlastung von den Netznutzungskosten hier gewährt, ist das das Zeichen, von dem die Firma immer gesagt hat, wenn sie es erhalte, könne sie überleben. Das hat sie auch uns gesagt. Die Herausforderungen der Firma werden sehr gross sein. Und wir werden gehalten sein, die Bedingungen, die Sie setzen, auch zu erfüllen.
Der Bundesrat macht Ihnen keinen Antrag zum Eintreten. Wir haben es nicht diskutiert. Ich bitte Sie aber, falls Sie nicht eintreten, auch die Motionen abzulehnen und konsequent zu sein. Denn ein Eintreten auf dieses Geschäft schafft die Möglichkeit, mit relativ wenig Geld die Bedingungen, welche die Firma zu erfüllen hat, selber zu diktieren. Verfassungsmässig wäre eine Notrechtsanwendung hier deutlich die schlechteste Variante.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
2. Bundesgesetz über die Stromversorgung (Dringliche Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung)
2. Loi sur l'approvisionnement en électricité (Aides transitoires urgentes pour les fonderies de fer, d'acier et de métaux légers d'importance stratégique)
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Burkart, Fässler Daniel, Gmür-Schönenberger, Hegglin Peter, Stark)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Burkart, Fässler Daniel, Gmür-Schönenberger, Hegglin Peter, Stark)
Ne pas entrer en matière
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Burkart ab.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 24 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule; ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 12 Abs. 2 Bst. h
Antrag der Kommission
h. die Kosten der Unterstützungsmassnahmen gemäss Artikel 14bis.
Art. 12 al. 2 let. h
Proposition de la commission
h. les coûts liés aux mesures de soutien selon l'article 14bis.
Angenommen - Adopté
Art. 14bis
Antrag der Mehrheit
Titel
Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung
Abs. 1
Für Unternehmen, die mindestens seit dem Jahr 2023 Eisen, Stahl oder Aluminium mit einer Jahresproduktion von mindestens 20 000 Tonnen Metall aus mehrheitlich rezykliertem Material herstellen oder verarbeiten, können die Netznutzungsentgelte des Übertragungsnetzes und der Verteilnetze, mit Ausnahme der Anteile der Stromreserve und des Netzzuschlags, während vier Jahren reduziert werden, wenn:
a. sie ihren Sitz in der Schweiz haben;
b. ihre Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen;
c. sie am Emissionshandelssystem der Schweiz teilnehmen.
Abs. 2
Von der Reduktion ausgeschlossen sind Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ein positives Jahresergebnis ausweisen.
Abs. 3
Für die Gewährung der Reduktion der Netznutzungsentgelte müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
a. Erhaltung des Produktionsstandorts, welche anhand eines Geschäftsplans aufgezeigt wird;
b. Erarbeitung eines Netto-Null-Fahrplans nach Artikel 5 Absatz 2 KlG;
c. Verzicht auf die Beschlussfassung über oder die Auszahlung von Dividenden und Tantiemen für die Jahre 2025-2028;
d. Verzicht auf die Beschlussfassung über oder Auszahlung von Sondervergütungen und variablen Vergütungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats für die Jahre 2025-2028;
e. Verzicht auf andere Mittelabflüsse wie die Gewährung von Darlehen an die und die Rückzahlung von Darlehen der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der nahestehenden Personen für die Jahre 2025-2028;
f. Sicherheiten für den Fall der Nichterfüllung der Auflagen.
Abs. 4
Die Reduktion des Netznutzungsentgelts kann nur erfolgen, wenn der Standortkanton Finanzhilfen zur Unterstützung von Unternehmen gemäss Absatz 1 gewährt. Die Finanzhilfen betragen mindestens die Hälfte der jeweiligen Reduktion des Netznutzungsentgelts.
Abs. 5
Die Reduktion beträgt:
a. 50 Prozent im ersten Jahr;
b. 37,5 Prozent im zweiten Jahr;
c. 25 Prozent im dritten Jahr;
d. 12,5 Prozent im vierten Jahr.
Abs. 6
Die Reduktion wird auf Gesuch hin gewährt. Das Gesuch ist bis spätestens 31. Mai 2025 beim UVEK einzureichen.
Abs. 7
Unternehmen, denen eine Reduktion des Netznutzungsentgeltes gewährt worden ist, haben gegenüber dem UVEK jährlich den Nachweis der Einhaltung der Auflagen zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Betrag, um den das Netznutzungsentgelt reduziert wurde, vollständig zurückzuerstatten.
Abs. 8
Der Bundesrat kann weitere Kriterien festlegen. Er regelt die Einzelheiten, insbesondere:
a. Transparenzauflagen;
b. Rückzahlungsmodalitäten und Gewinnbeteiligung;
c. Sicherheiten;
d. Datenbearbeitung und Auskunftspflicht.
Abs. 9
Die durch die Reduktion entgangenen Netznutzungsentgelte gelten als anrechenbare Kosten des Übertragungsnetzes. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Antrag der Minderheit
(Stark, Burkart, Fässler Daniel, Hegglin Peter)
Abs. 1 Bst. b
b. ... mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ...
Abs. 3 Bst. g
g. die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen werden gleichzeitig gemäss Absatz 4 reduziert.
Art. 14bis
Proposition de la majorité
Titre
Aides transitoires pour les fonderies de fer, d'acier et de métaux légers d'importance stratégique
Al. 1
Pour une entreprise produisant ou traitant, au moins depuis 2023, au minimum 20 000 tonnes de fer, d'acier ou d'aluminium par année à partir de matériaux majoritairement recyclés, les rémunérations pour l'utilisation du réseau de transport et des réseaux de distribution, à l'exception des parts de la réserve d'électricité et du supplément perçu sur le réseau, peuvent être réduites pendant quatre ans, si les conditions suivantes sont réunies:
a. elle a son siège en Suisse;
b. ses frais d'électricité représentent au moins 5 pour cent de la valeur ajoutée brute;
c. elle participe au système d'échange de quotas d'émission.
Al. 2
Est exclue de cette réduction toute entreprise affichant un résultat annuel positif durant le dernier exercice achevé.
Al. 3
La réduction des rémunérations pour l'utilisation des réseaux est octroyée aux conditions suivantes:
a. maintien du site de production attesté par un plan d'exploitation;
b. élaboration d'une feuille de route zéro net conformément à l'article 5 alinéa 2 LCl;
c. renonciation à la possibilité de décider de verser et à verser des dividendes et des tantièmes pour les années 2025 à 2028;
d. renonciation à la possibilité de décider de verser et à verser des rétributions spéciales et des rémunérations variables à des membres de la direction ou du conseil d'administration pour les années 2025 à 2028;
e. renonciation à d'autres sorties de trésorerie, telles que l'octroi ou le remboursement de prêts aux propriétaires ou à des personnes proches de l'entreprise pour les années 2025 à 2028;
f. dépôt de sûretés pour le cas où les conditions ne seraient pas respectées.
Al. 4
La rémunération pour l'utilisation du réseau ne peut être réduite que si le canton d'implantation octroie des aides financières pour soutenir les entreprises visées à l'alinéa 1. Les aides financières s'élèvent au moins à la moitié de la réduction concernée de la rémunération pour l'utilisation du réseau.
Al. 5
La réduction est de:
a. 50 pour cent la première année;
b. 37,5 pour cent la deuxième année;
c. 25 pour cent la troisième année;
d. 12,5 pour cent la quatrième année.
Al. 6
La réduction est octroyée sur demande. La demande doit être déposée auprès du DETEC au plus tard le 31 mai 2025.
Al. 7
Toute entreprise à laquelle une réduction des rémunérations pour l'utilisation du réseau a été accordée doit démontrer au DETEC chaque année qu'elle respecte les conditions. Si elle ne peut pas en apporter la preuve, le montant de la réduction doit être entièrement remboursé.
Al. 8
Le Conseil fédéral peut fixer d'autres critères. Il règle les modalités, en particulier:
a. les exigences de transparence;
b. les modalités de remboursement et la participation au bénéfice;
c. les sûretés;
d. le traitement des données et l'obligation de renseigner.
Al. 9
La rémunération pour l'utilisation du réseau non perçue en raison de la réduction est considérée comme des coûts imputables du réseau de transport. Le Conseil fédéral règle les modalités.
Proposition de la minorité
(Stark, Burkart, Fässler Daniel, Hegglin Peter)
Al. 1 let. b
b. ... au moins 10 pour cent de la valeur ...
Al. 3 let. g
g. réduction simultanée, conformément à l'alinéa 4, des redevances et des prestations fournies à des collectivités publiques.
Titel, Abs. 1 Einleitung, Bst. a - Titre, al. 1 introduction, let. a
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Hier hat Ihre Kommission die Bedenken von Swissgrid aufgenommen und genau präzisiert, welche Teile des Netznutzungsentgeltes effektiv vom Rabatt betroffen sind; daher diese Änderung von Artikel 14bis. Im Übrigen ist klar, dass die Vorlage des Ständerates auf einer Vorlage der Verwaltung basiert und die Vorlage des Nationalrates in verschiedensten Punkten davon abweicht.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Mehrheit möchte, dass der Grenzwert bei 5 Prozent Elektrizitätskosten, gemessen an der Bruttowertschöpfung, festgelegt wird. Wieso? Falls Sie der Minderheit zustimmen, wird ein Unternehmen hier nicht mehr in Betracht gezogen, nämlich Novelis, dessen Elektrizitätskosten nur 5,5 bis 6 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Dann hätten wir eine Vorlage, die effektiv marktverzerrend wäre, weil es dann Stahlunternehmen in der Schweiz gäbe, die in den Genuss dieser Hilfen kämen, und andere, bei denen dies nicht der Fall wäre.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Hier zeigt sich eben eine grosse Schwäche dieses Gesetzes; ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen. Zuerst einmal geht es hier eigentlich darum, dass wir stromintensive Betriebe entlasten. Wenn Sie die einschlägigen Bestimmungen im Energiegesetz nachlesen, dann sehen Sie, dass es so ist: Die stromintensiven Betriebe, diejenigen, die Stromkosten von mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung des Netzzuschlags. Das heisst, wir haben dort sozusagen eine Kategorie für stromintensive Unternehmen, und jetzt gehen wir hier noch einen Schritt weiter. Wenn wir hier unter 10 Prozent gehen, dann heisst das, dass wir die minimal zu erwartende Gleichbehandlung in diesen beiden Gesetzen, im Stromversorgungsgesetz und im Energiegesetz, tangieren; diese Gleichbehandlung ist nicht mehr gewährleistet. Im Energiegesetz ist es so, dass Branchen mit 5 Prozent und mehr einfach eine tiefere Rückerstattung erhalten. Eigentlich müsste man das hier analog regeln. Aber wenn Sie es gemäss Mehrheitsantrag regeln, dann ist es - ich kann es nicht anders sagen - willkürlich auf diese Firma ausgerichtet, die genannt wurde.
Ich bitte Sie, die Systematik dieser Gesetze einigermassen einzuhalten, um auch - und das sage ich ganz offen - mögliche Gerichtsfälle in Zukunft auszuschliessen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Abs. 2 - Al. 2
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wie bereits beim Eintreten gesagt, haben wir die Bedingungen für die Rabatte massiv verschärft. Wir haben die Bedingungen aus der FiREG-Gesetzgebung und aus der Covid-19-Gesetzgebung übernommen und diese ergänzt. Damit ist auch gewährleistet, dass wir es mit Unternehmen zu tun haben, die alles machen, um zu überleben und den Standort zu garantieren.
Deshalb bitte ich Sie, den Bedingungen bis zu Buchstabe f nachzukommen und diesen zuzustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich möchte noch einmal auf die Bedeutung der Bedingungen hinweisen. Sollte die Vorlage am Ende eine Mehrheit finden, erachten wir das nicht einfach als Auftrag zur Rettung von Stahl Gerlafingen; vielmehr sind die Bedingungen zwingend zu erfüllen. Die Gesuche werden wir auch daran messen. Damit unsere Haltung hier klar ist: Die Bedingungen sind so formuliert, dass der Handlungsspielraum relativ klein ist. Der Kommission sind wir deshalb dankbar dafür, dass sie in diesem Absatz klare Bedingungen formuliert hat. Zugleich muss man aber auch wissen, dass die Anforderungen an die gesuchstellenden Firmen hoch sind, d. h., auch von ihnen werden Investitionen verlangt werden; das müssen sie entsprechend aufzeigen. Man hat uns allerdings signalisiert, dass sie dazu in der Lage sein werden.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Angenommen - Adopté
Abs. 3 Bst. a-f - Al. 3 let. a-f
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Der Bundesrat hat uns ja aufgefordert, Hinweise zu geben, wie die Kriterien entsprechend umzusetzen sind. Ich möchte einfach darauf hinweisen und zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen, dass hier immer von Unternehmen gesprochen wird und nicht von den Rechts- oder Steuersubjekten oder von einer Gesellschaft. Wenn man von Unternehmen in diesem umfassenden Sinn spricht, ist eine Konzernstruktur gemeint, sonst müsste sich der Gesetzgeber auf das einzelne Rechtssubjekt beziehen. Das wird in diesem Gesetz explizit nicht gemacht. Und damit haben wir auch eine Aussage dazu gemacht, dass diese Anforderungen innerhalb der Konzernstruktur gelten. Ansonsten hätte das anders formuliert werden müssen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Angenommen - Adopté
Abs. 3 Bst. g - Al. 3 let. g
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Die Minderheit möchte einen Beitrag der Gemeinden, also der Standortgemeinden, erhalten und möchte hier in die Abgaben und in die Leistungen der Unternehmen an die Gemeinden eingreifen. Das ist ausserhalb unserer Kompetenz. Wir können nicht einfach Tarife und Abgaben von Gemeinden ausschalten. Wenn wir hier vorangehen, gehe ich davon aus, dass auch die Gemeinden dazu beitragen werden, dass diese Unternehmen überleben.
Ich bitte Sie, hier den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich glaube, der Berichterstatter hat diese Bedingung falsch interpretiert. Es geht darum, dass die Gemeinwesen ein Anrecht auf pauschale Abgeltung von Abgaben und Leistungen haben. Das beträgt in der Regel im Durchschnitt 1 Rappen pro Kilowattstunde. Dies kommt dem örtlichen Werk zugute, vielleicht auch der Gemeinde.
Nun soll es die Bedingung geben, dass, wenn der Bund die Gesuche positiv beantworten soll, die Gemeinwesen einen Beschluss fassen müssen, dass sie sich anteilmässig genau gleich an der Unterstützung dieses Unternehmens beteiligen. Das heisst, dass die Solidarität vor Ort spielt, dass vor Ort gesagt wird: Ja, auch wir helfen diesem Unternehmen. Das würde bei diesen Bedingungen, die Sie ins Gesetz geschrieben haben, 0,5 Rappen pro Kilowattstunde heissen. Das sind sehr tiefe Beiträge. Wenn die überregionalen und nationalen Übertragungsnetze diese Lasten tragen sollen, dann ist es richtig, zu erwarten, dass auch die Solidarität vor Ort spielt. Ich kann Ihnen sagen: Davon profitiert auch das unterstützte Unternehmen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Herr Bundesrat Rösti verzichtet auf ein Votum.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Abs. 4-9 - Al. 4-9
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
In Absatz 4 geht es um den Beitrag der Standortkantone. Die Finanzhilfen müssen mindestens die Hälfte der jeweiligen Reduktion des Netznutzungsentgeltes betragen. Hier ist es wichtig, festzuhalten, dass die Kantone in ihrer Gesetzgebung natürlich eine gewisse Zeit brauchen, bis sie auch die Finanzhilfen sprechen können. Diese Hilfe der Kantone muss daher nicht bereits bei der Gesuchseinreichung vorhanden sein, sondern kann einfach nachgebracht werden. Die Kontrolle dieser Hilfen muss gemäss Absatz 8 so oder so durch den Bundesrat erfolgen.
Wir wollen damit festhalten, dass die Kantone genügend Zeit haben, um diese Finanzhilfen auch effektiv zu beschliessen. Sie haben ihre eigene Gesetzgebung, ihren Grossen Rat oder ihren Regierungsrat; das braucht eine gewisse Zeit. Aber grundsätzlich ist es klar, dass auch die Standortkantone einen Beitrag leisten müssen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich möchte nicht zu Absatz 4 ff. sprechen, sondern auf das Votum von Herrn Ständerat Schmid zurückkommen.
Einfach damit das klar ist: In Artikel 14bis Absatz 1 Buchstabe a wird festgehalten, es seien Überbrückungshilfen möglich für Unternehmen, die mindestens seit dem Jahr 2023 eine bestimmte Anzahl Tonnen Stahl pro Jahr produzieren und ihren Sitz in der Schweiz haben. Hier geht es klar um die Aktiengesellschaften. Die Firmen, um die es hier geht, sind Aktiengesellschaften in der Schweiz, die aber jeweils noch mit anderen, internationalen Firmen in einer Holding zusammengeschlossen sind. Ich möchte klar sagen, dass es hier um die Bedingungen geht. Wenn wir über Dividenden oder Gewinnausschüttungsverbote sprechen, geht es um die Schweizer Standorte. Das sind eigenständige Aktiengesellschaften.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Angenommen - Adopté
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 33e
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Burkart, Gmür-Schönenberger, Hegglin Peter, Stark)
Abs. 1
... (Art. 165 Abs. 2 BV). Es untersteht dem obligatorischen Referendum (Art. 140 Abs. 1 Bst. c BV).
Antrag Stark
Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es umgehend in Kraft und gilt für vier Jahre.
Abs. 3
Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Ch. II
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Burkart, Gmür-Schönenberger, Hegglin Peter, Stark)
Al. 1
... (art. 165 al. 2 Cst.). Elle est soumise au vote du peuple et des cantons (art. 140 al. 1 let. c Cst.).
Proposition Stark
Al. 1
La présente loi est sujette au référendum.
Al. 2
S'il est établi dans les dix jours qui suivent l'échéance du délai référendaire qu'aucun référendum n'a abouti, elle entre en vigueur immédiatement et a effet pour une durée de quatre ans.
Al. 3
Dans le cas contraire, le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Hier geht es jetzt um die Verfassungsmässigkeit. Wenn Sie die Verfassungsmässigkeit als gegeben betrachten, dann müssen Sie mit der Mehrheit stimmen. Wir von der Mehrheit wollen dieses Gesetz nur unter das fakultative Referendum stellen. Die Minderheit Fässler Daniel möchte, dass das Gesetz unter das obligatorische Referendum gestellt wird, weil sie grundsätzlich die Verfassungsmässigkeit bzw. die Verfassungsgrundlage dieses Gesetzes als nicht gegeben sieht. Das ist an und für sich die gleiche Abstimmung wie beim Eintreten. Wer also für Eintreten gestimmt hat, der müsste auch hier unter Ziffer II mit der Mehrheit stimmen.
Nun zum Einzelantrag Stark, der lag der Kommission nicht vor: Hier weise ich darauf hin, dass er einen Wortlaut einfügen will, der nicht mit dem übrigen Text des Gesetzes übereinstimmt. Im beantragten Absatz 2 steht: "Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es umgehend in Kraft und gilt für vier Jahre." Wir haben aber im Gesetz nicht Perioden wie hier von vier Jahren, sondern wir haben klare Daten und Kalenderjahre, z. B. 2024, 2025, 2026, 2027. Das würde in einer Differenzbereinigung zu einer kompletten Revision dieser Vorlage führen.
Daher bitte ich, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Beim Eintreten hat der Berichterstatter nochmals ein fulminantes Schlussvotum gehalten und dabei unter Beweis gestellt, dass er kein schlechter Strafverteidiger ist. Nun, wir müssen hier nicht etwas verteidigen, sondern wir müssen über etwas urteilen, nämlich über die Frage, ob für dieses dringliche Bundesgesetz eine Verfassungsgrundlage vorhanden ist.
Ich wiederhole mich nicht, ich weise Sie einfach nochmals darauf hin: Es liegt ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, das heute leider nur an die Kommissionsmitglieder verteilt wurde, das mit aller Deutlichkeit festhält, dass keine Verfassungsgrundlage vorhanden ist. Diese Frage haben Sie jetzt unabhängig vom Eintreten zu beantworten. Beim Eintreten hatten Sie nur die Frage zu beantworten, ob Sie auf dieses Geschäft überhaupt eintreten oder nicht. Aber jetzt müssen Sie entscheiden: Glauben Sie dem Bundesamt für Justiz, dass keine Verfassungsgrundlage besteht, oder legen Sie diese Frage schlicht auf die Seite? Wenn Sie sagen, es bestehe keine Verfassungsgrundlage, dann sind wir gemäss Artikel 165 Absatz 3 der Bundesverfassung gehalten, diese Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Und nur dann, wenn Sie sagen, es bestehe eine Verfassungsgrundlage, nur dann können wir diese Vorlage dem fakultativen Referendum unterstellen.
Der Berichterstatter hat in seinem Schlussvotum in der Eintretensdebatte auf das Kurzgutachten von Professor Uhlmann verwiesen. Nochmals: Dieses Kurzgutachten von Professor Uhlmann äussert sich nicht zur Frage der Verfassungsgrundlage. Dazu enthält dieses Gutachten keine Ausführungen. In diesem Gutachten von Professor Uhlmann wird nur gesagt, dass für die Erhebung des Netznutzungsentgeltes eine Verfassungsgrundlage vorhanden sei bzw. nicht nötig sei, weil dieses Netznutzungsentgelt eben eine Gebühr und keine Steuer sei. Diese Frage ist in der Lehre tatsächlich strittig. Das hat auch das Bundesamt für Justiz in seinem Gutachten ausgeführt. Aber das ist nicht die entscheidende Frage. Die entscheidende Frage ist, ob wir in der Verfassung eine Bestimmung haben, die uns das Recht gibt, hier ohne Durchführung eines obligatorischen Referendums dringliches Recht zu erlassen.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Dieser Antrag ist so herausgekommen, weil ich mit dieser Dringlichkeit ganz grosse Mühe habe. (Teilweise Heiterkeit) Das sage ich Ihnen offen. Ich hatte schon Mühe mit der Dringlichkeit beim "Solar-Express". Wenn wir heute sehen, wie es herausgekommen ist, müssen wir da vielleicht auch etwas den Kopf schütteln. Dringlichkeit in dieser Art und Weise, wie wir sie bald regelmässig produzieren, ergibt keine sorgfältige Gesetzgebung. Aber wir sind ja jetzt schon hier, und es stellt sich die Frage, ob wir es noch schlimmer machen sollen. Wir haben die Dringlichkeit im Parlament durchgezogen und diesen Beschluss innerhalb einer Session erwirkt. Soll man dies jetzt auch noch im Gesetz dringlich erklären? Was gewinnen Sie?
Sie gewinnen genau vier Monate. Sie können davon ausgehen, dass niemand das Referendum gegen dieses Gesetz ergreifen wird. Wir haben jetzt lange darüber gesprochen, es ist eine wichtige Grundsatzfrage, aber Herr Bundesrat Rösti hat es gesagt: Es geht am Schluss um relativ wenig. Wenn Sie die Verfassung konsultieren und die richtige Konsequenz von Kollege Fässler anschauen, dann sehen Sie, dass wir wirklich aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Deshalb bitte ich Sie, dass Sie meinem Einzelantrag folgen. Nach meiner Berechnung wird dieses Gesetz am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Herr Rieder, es ist überhaupt kein Problem, wie die Jahre dann verteilt werden. Das überschneidet sich, und das ist auch eine redaktionelle Frage. Selbstverständlich müsste man auch noch den Titel anpassen, aber das ist alles kein Problem. Ich bitte Sie, kehren Sie zur Normalität zurück, hören Sie auf mit dieser Dringlichkeit. Der Zweck der Übung ist ja erreicht worden. Alles Weitere wird sich so ergeben, wie Sie es sich wünschen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wenn Sie eingetreten sind und die Dringlichkeit dieses Gesetzes befürworten - das trifft offenbar auf eine Mehrheit in diesem Rat zu -, dann bitte ich Sie dringend, sowohl den Antrag der Minderheit Fässler Daniel als auch den Einzelantrag Stark abzulehnen.
Das Gutachten von Professor Uhlmann von der Universität Zürich sagt klar aus, dass für diesen Beschluss, wie er jetzt vorliegt, die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Das Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass es sich um eine Steuer handelt. Es handelt sich um keine Steuer, und selbst das Bundesamt für Justiz bestreitet nicht, dass die notwendigen Voraussetzungen, also das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip, erfüllt sind. Wenn Sie jetzt für ein obligatorisches Referendum stimmen, heisst das, dass die Vorlage als Dringlichkeitsrecht quasi tot ist: Das geht ein Jahr.
Ich bitte Sie hier dringend, der Mehrheit zu folgen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich habe nur eine kleine Berichtigung, die für das Bundesamt für Justiz aber wichtig ist. Meine Einschätzungen können Sie einschätzen, wie Sie wollen, das ist mir eigentlich egal. Aber das Bundesamt für Justiz hat kein Gutachten erstellt, es hat eine Einschätzung abgegeben. Wahrscheinlich wäre es schlecht, wenn wir jetzt schon sagen würden, das Bundesamt für Justiz hätte ein abschliessendes Gutachten erstellt. Das wäre gegenüber dem Bundesamt für Justiz nicht gerecht. Ob es schlussendlich in der Zusammenfassung aller Fakten dabei bleibt, das sei dahingestellt, aber im Moment ist es eine vorläufige Einschätzung des Bundesamtes für Justiz. Das findet sich im Titel dieses Schreibens wieder. Ich erspare mir, Ihnen das vorzulesen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Herr Bundesrat verzichtet auf ein Votum.
Vote
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag Stark ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 25 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.