04.079

Loi sur les finances de la Confédération. Révision totale

Intervention de procédure

Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt

Loi fédérale sur les finances de la Confédération

Art. 12 Abs. 2bis; 19 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 12 al. 2bis; 19 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 21

Antrag der Kommission

Abs. 1, 4 Bst. b, 4bis

Festhalten

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 21

Proposition de la commission

Al. 1, 4 let. b, 4bis

Maintenir

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 22 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 22 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 28, 34

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Walker Felix

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 28, 34

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Walker Felix

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Walker Felix · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien

Es mag etwas aussergewöhnlich erscheinen, wenn der Präsident der Kommission einen anderen Antrag stellt als die Kommission. Ich tue das im Rahmen eines Einzelantrages zu den Artikeln 28 und 34, weil mir die ständerätliche Fassung viel besser zu sein scheint. Die Artikel 28 und 34 sollten gemeinsam behandelt werden, weil sie das gleiche rechtliche Grundthema beinhalten. Artikel 28 handelt von den Verpflichtungskrediten, Artikel 34 von den sogenannten dringlichen Nachträgen. Nach jetziger Gepflogenheit ist es in allen Fällen vorgesehen und Praxis, dass die nachträgliche Genehmigung durch die eidgenössischen Räte vorgenommen wird: Für Zahlungskredite ist dies in Artikel 34 Absatz 2 geregelt und für Verpflichtungskredite gemäss Ständerat neu in Artikel 28 Absatz 2. Dies auch in Klärung von Artikel 185 der Bundesverfassung, welcher von den Kompetenzen des Bundesrates bezüglich der äusseren und inneren Sicherheit handelt.

Mit der Regelung gemäss Nationalrat, die Ihnen die Kommission vorschlägt, gibt es für den Bundesrat eigentlich keine Kompetenzen mehr. Er hat nur noch ein Antragsrecht gegenüber der Finanzdelegation. Die Kompetenzen der Finanzdelegation werden reduziert, indem sie nur noch für Kredite bis zu einem Betrag von einem halben Prozent der budgetierten Einnahmen zuständig ist. Das sind derzeit etwa 250 Millionen Franken. Eine nachträgliche Genehmigung durch das Parlament ist nur noch bei Überschreiten dieses Grenzbetrages möglich, allenfalls sogar im Rahmen einer ausserordentlichen Session.

Der Nationalrat hat dieser Konzeption mit 88 zu 67 Stimmen zugestimmt.

Warum bin ich für die Variante des Ständerates - eine Variante, die der Ständerat notabene ohne Gegenstimme gutgeheissen hat? Die heutige Regelung mit der Finanzdelegation hat sich über Jahrzehnte bewährt. Ein Notparlament, und um ein solches handelt es sich, macht ohne adäquate Kompetenzen keinen Sinn, und die Finanzdelegation ist mit ihren Kompetenzen bisher sehr zurückhaltend umgegangen. Eine ausserordentliche Session hat mit Dringlichkeit nichts zu tun, weil sie eine Botschaft verlangt, eine Meinungsbildung in den Kommissionen und in den Parteien sowie eine Beschlussfassung in den beiden Räten. Das kann man schlicht nicht mehr als Dringlichkeitsverfahren betrachten. Gerade in Notsituationen kann Vertraulichkeit wichtig sein, und deshalb sind kleine Gremien besonders empfehlenswert.

Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, die bei der jetzigen Limitierung gar nicht möglich gewesen wären. Die Finanzdelegation hat - und das wissen Sie vielleicht nicht - eine Garantie von 2 Milliarden Franken an Versicherungsgesellschaften gegeben, um ein zweites Grounding der Swissair zu verhindern. Das wäre ohne die Variante des Ständerates oder mit der Variante des Nationalrates gar nicht möglich gewesen. Oder eine banale Geschichte: Immer wieder werden wir über die Weltbank aufgefordert, Überbrückungskredite zu leisten. Der letzte, ein Kredit von 350 Millionen Franken für drei Wochen, wäre mit der jetzigen Limitierung gar nicht möglich gewesen.

Ich bitte Sie, der ständerätlichen Variante zuzustimmen. Sie ist das bessere Konzept.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Il y a un problème. Je me suis inquiétée: on m'a dit que cette proposition individuelle vous avait été distribuée et ce n'est pas le cas. Si la proposition n'est pas disponible, je propose de suspendre l'examen de ces articles et de le reprendre plus tard.

Je prends la décision d'interrompre la discussion. Nous allons la reprendre quand vous aurez la proposition sous les yeux. Nous passons à l'article 29.

Art. 29

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 30

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Schwander, Kaufmann, Maurer)

Abs. 1

Festhalten

Art. 30

Proposition de la majorité

Al. 1, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Schwander, Kaufmann, Maurer)

Al. 1

Maintenir

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich stelle im Namen der Minderheit den Antrag, an der Fassung unseres Rates festzuhalten. Hier geht es darum, dass wir auch beim Voranschlag eine summarische Bilanz, eine Mittelflussrechnung und die Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals verlangt haben bzw. verlangen. Der Ständerat ist da anderer Ansicht, mit der meiner Meinung nach lapidaren Ausrede, der Aufwand sei zu gross. Andere Argumente habe ich im Amtlichen Bulletin nicht gefunden.

Es gibt weder technische noch sachliche Gründe, die unsere Version nicht unterstützen könnten. Von der sachlichen Argumentation her: Jeder Betrieb, jeder Kleinstbetrieb, muss heute, wenn er von einer Bank einen Kleinkredit verlangen will, eine Bilanz, eine Planbilanz, eine Planerfolgsrechnung und auch eine Planmittelflussrechnung vorlegen. Es ist kein zusätzlicher Aufwand, wenn dies dann technisch umgesetzt wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Begriff sind, ein modernes, zukunftsgerichtetes neues Rechnungsmodell zu installieren. Ein neues, modernes Rechnungsmodell beinhaltet beim Rechnungsabschluss auch eine Bilanz und eine Mittelflussrechnung. Wenn dies beim Rechnungsabschluss automatisch erfolgt - davon gehe ich aus; ansonsten wäre das neue Rechnungsmodell veraltet -, dann sind, technisch gesehen, auch automatisch die Planbilanz und die Planmittelflussrechnung integriert. Anders ist das nicht möglich. Es gibt keine technischen und sachlichen Gründe, die den Vorwurf eines Mehraufwandes rechtfertigen würden, wenn an der von uns verlangten Fassung festgehalten wird.

Ich bitte Sie daher dringend - auch im Namen der SVP-Fraktion -, hier an der Fassung unseres Rates festzuhalten, denn es geht vorwiegend auch darum, dass wir zum Voraus die Veränderung der Schulden sehen und das, was Ende Jahr herauskommen soll. Das ist für uns ein wichtiges Führungsinstrument - etwas, was heute jede Kleinstunternehmung beibringen muss, wenn sie von einer Bank einen Kleinkredit verlangt. Gemäss Ständerat müsste die Bundesverwaltung einen zu grossen Aufwand betreiben: Das ist unverständlich und technisch nicht nachvollziehbar. Es ist durchaus mit sehr wenig Aufwand machbar!

Ich bitte Sie dringend, diesen Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

La majorité de la commission propose, comme le Conseil fédéral, de présenter le budget sans les flux de fonds ni le bilan, alors que la minorité Schwander souhaite, avec le budget, un bilan sommaire, la présentation des flux de fonds et de la modification du capital propre.

Le groupe socialiste propose de rejeter la proposition de la minorité Schwander pour les raisons suivantes.

1. Les flux de fonds et le bilan sommaire ne sont pas des instruments de conduite des finances publiques en cours d'année. Les investissements sont suivis par le moyen du budget et de la planification financière, et les besoins de financement étranger résultent du solde du compte de financement. Il n'y a donc pas lieu, au niveau des finances publiques, d'avoir une présentation en début d'année des flux de fonds et d'un bilan sommaire. Il suffit de les avoir en fin d'année avec les comptes.

2. Une présentation intermédiaire des flux de financement n'est pas nécessaire et occasionnerait des coûts élevés car, il ne faut pas l'oublier, la somme du budget porte sur 50 milliards de francs. D'ailleurs je souligne que les mêmes députés qui exigent une réduction de 5 pour cent du personnel exigent aujourd'hui des travaux supplémentaires. Je pense qu'il faut là aussi faire un calcul coûts/bénéfices, et il n'est pas nécessaire d'après nous d'avoir ces données à ce niveau.

3. Par ailleurs, je ne vois pas, personnellement, en quoi un calcul du capital propre pour la Confédération relèverait de l'intérêt public. J'ai plutôt l'impression que là, on est dans le domaine de la fantaisie. La présentation des flux de fonds et du bilan en fin d'année, avec les comptes, sont parfaitement suffisants. C'est d'ailleurs ce que prévoit le nouveau modèle comptable. Cela suffit amplement.

Au nom du groupe socialiste, je propose donc de rejeter la proposition de la minorité Schwander.

Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen - ich kann auf die Ausführungen von Kollege Rey verweisen.

Wir sind klar der Meinung, dass im Rahmen des Voranschlages, wenn dieser wie die Staatsrechnung gegliedert ist, auf eine Mittelflussrechnung und eine Bilanz verzichtet werden kann. Zum einen wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass eine grosse Arbeit damit verbunden ist. Zum anderen sind wir der Meinung, dass die Mittelflussrechnung und die Bilanz zum Voraus kein Steuerungsinstrument für die Dauer des Jahres sind.

Es genügt uns, wenn wir Ende Jahr die Bilanz und dann die Mittelflussrechnung haben. Wir sind der Meinung, dass das als Steuerungsinstrument genügt und dass alles andere zusätzliche Arbeit ist. Dies widerspräche unseren Vorgaben, dass wir beim Bund Personal abbauen und Kosten senken wollen. Wir sind der Meinung, dass das den Anforderungen einer modernen Rechnungslegung genügt und dass wir nicht darauf angewiesen sind, diese beiden Instrumente - Planbilanz und Mittelflussrechnung - bereits beim Budget zu haben; das müsste ja dann einer dauernden rollenden Planung unterworfen sein. Wir müssten auch im Rahmen der Finanzkommission, wenn nicht sogar im Rahmen des Plenums, während des Jahres darüber informiert werden, wie sich was wann wo ändert. Es kann nicht die Aufgabe der Verwaltung sein, uns mit solchen Zahlen zu bedienen. Wir sind keine Rechnungsexperten. Es genügt, wenn wir gute Vorgaben beim Budget und Ende Jahr eine klare Rechnungslegung haben.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Herr Schwander hat gesagt, er habe keinen einzigen Grund gehört, weshalb man nicht ihm, der Minderheit, folgen solle. Ich möchte ihm die Gründe gerne nennen.

1. Mit NRM wird der Bilanz im Rahmen des Rechnungsabschlusses ein deutlich höherer Stellenwert zukommen. Im Einklang mit Ipsas, Herr Schwander, haben wir keine Planbilanz vorgesehen.

2. Dies rechtfertigt sich auch dadurch, dass die Bilanz kein Steuerungsinstrument des Bundes darstellt und ohnehin wenig Aussagekraft aufweist. Darin unterscheidet sie sich von der Bilanz einer Unternehmung. Für die Budgetierung einzelner Aufwände und Erträge, namentlich der Abschreibungen sowie der Zinsausgaben und Zinseinnahmen, werden jedoch einzelne Bilanzpositionen zu planen sein.

3. Die Investitionen werden über den Voranschlag geführt und über den Finanzplan, und dieses Instrument Finanzplan werden wir in dieser Revision des Finanzhaushaltgesetzes aufwerten.

4. Die Veränderung des Fremdmittelbedarfs ist aus dem Saldo der Finanzierungsrechnung ersichtlich. Sie können sie dort jederzeit herauslesen.

5. Der letzte Punkt bezieht sich zwar auf den Aufwand, aber ich will ihn nicht unerwähnt lassen: Der administrative Aufwand steht aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen, sprich zum Informationsgehalt.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, sich an die Bilanz zu halten, welche wir jeweils mit der Staatsrechnung verbinden.

Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'article 30 de la loi traite du contenu du budget et des suppléments au budget. La version du Conseil fédéral, soutenue par le Conseil des Etats, précise que le budget ne présente pas de flux de fonds ni de bilan. Lors du premier débat, notre conseil avait au contraire précisé que le budget devait contenir un bilan sommaire, les flux de fonds et une présentation de la modification du capital propre.

Après avoir entendu les explications de l'administration et du conseiller fédéral en charge des finances sur les raisons techniques rendant difficile la présentation de ces éléments lors de la présentation du budget, alors que ceux-ci figurent annuellement dans les comptes, la majorité de la commission a décidé de revenir sur la première décision de notre chambre et d'accepter la version du Conseil des Etats. La majorité est convaincue qu'il est inutile de charger encore l'Administration fédérale des finances, alors que ces instruments - très utiles pour l'analyse de l'évolution de la situation financière de notre Etat - figurent dans les comptes et, de ce fait, peuvent être utilisés pour l'analyse du budget suivant la présentation des comptes.

La minorité Schwander propose que nous en restions à notre première décision.

La commission, par 15 voix contre 3 et 1 abstention, vous demande de suivre le Conseil des Etats.

Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Welchen Inhalt soll der Voranschlag im neuen Finanzhaushaltgesetz haben? Wir haben die Argumente gehört, weshalb zusätzlich neue Leistungen enthalten sein sollen, wie das die Minderheit beantragt, oder weshalb das eben nicht der Fall sein soll. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, auf diese Mittelflussrechnung zu verzichten. Denn einerseits ist sie, wie auch die Planbilanz, kein eigentliches Steuerungsinstrument. Andererseits stimmt das Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht; es wurde hier auch schon mehrfach erwähnt.

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Mehrheit der Finanzkommission deshalb diesen Antrag gemäss Ständerat und Bundesrat beschlossen.

Ich möchte Sie auffordern, der Mehrheit zu folgen.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 43 Stimmen

Art. 28, 34

La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Monsieur Walker Felix a déjà défendu sa proposition, dont vous avez entre-temps reçu le libellé.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

Je parle ici au nom de la majorité des membres du groupe socialiste, une minorité d'entre eux partageant un autre avis.

Il s'agit ici, aux articles 28 et 34, de la question de savoir qui est compétent en matière de supplément au budget lorsque le Parlement ne siège pas. Selon le droit actuel, c'est la Délégation des finances des Chambres fédérales qui peut, sur proposition du Conseil fédéral, approuver ces crédits supplémentaires, le Parlement avalisant cette décision lors de la prochaine session.

Vous vous rappelez que "l'affaire Swissair" avait soulevé quelques questions concernant les compétences de la Délégation des finances. Je pense qu'il est toujours de mauvais conseil de légiférer en fonction d'un cas précis. Ceci dit, nous pensons qu'il est utile de soutenir la Commission des finances, qui prévoit que la Délégation des finances des Chambres fédérales peut voter un crédit complémentaire, mais jusqu'à concurrence d'un montant de 0,5 pour cent des recettes inscrites au budget de l'année en cours. Pour tout ce qui va au-delà, il faut que le Parlement se prononce et, le cas échéant, que le Conseil fédéral convoque une session extraordinaire.

Nous estimons que ce concept correspond bien à la volonté et au rôle des différents organes. En effet, la Délégation des finances est un organe de contrôle et de surveillance. Par conséquent, il ne lui incombe pas de prendre des décisions d'une importance telle que le Parlement soit ensuite mis devant le fait accompli. Dans l'ordre juridique de notre Etat, il revient au Parlement, organe suprême, de prendre toute décision en matière budgétaire et financière.

Je vous invite à maintenir cette position, car il s'agit du droit le plus élémentaire d'un Parlement, à savoir son droit en matière budgétaire, et d'approuver les dépenses et les dépenses supplémentaires. Il serait erroné de maintenir un système qui n'a certes pas posé de gros problèmes, mais qui ne correspond pas à l'ordre juridique qui veut qu'une délégation des finances - qui est un organe de contrôle - contrôle le Parlement et l'activité du Conseil fédéral. Le Parlement, lui, demeure organe de décision, quelle que soit la portée de ses décisions.

Une minorité du groupe socialiste estime que l'on peut en rester à la solution actuelle telle que proposée par le Conseil des Etats, car c'est la solution qui, jusqu'à la fameuse "affaire Swissair", a fonctionné à la grande satisfaction du Parlement. Cette minorité estime qu'il n'y a pas lieu de changer cette procédure, d'autant plus qu'on risquerait de créer une divergence importante avec le Conseil des Etats.

En résumé, la majorité du groupe socialiste propose de maintenir l'article 28, alors qu'une minorité du groupe socialiste se rallie à la proposition de la minorité Walker Felix.

Kleiner Marianne · Mit-F · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe radical-libéral

Die Artikel 28 und 34 gehören bezüglich ihrer politischen und rechtlichen Grundthematik zusammen, weshalb es sich in der Tat aufdrängt, sie gemeinsam zu behandeln. Bei Artikel 28 geht es um die Dringlichkeit bei Verpflichtungskrediten; Artikel 34 handelt demgegenüber von der Dringlichkeit bei Zahlungskrediten, d. h. von dringlichen Nachträgen. Es besteht im Moment eine Differenz zwischen der Version des Ständerates und der Version des Nationalrates. Der Nationalrat hat Artikel 28 letztes Mal mit 88 zu 67 Stimmen eine neue Form gegeben. Die Entscheidung fiel also schon damals relativ knapp aus.

Die Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung nochmals ausführlich mit dieser Thematik befasst. In der Finanzkommission wurde die ständerätliche Fassung von Artikel 28 Absatz 1 mit 11 zu 8 Stimmen abgelehnt. Man wollte also bei der nationalrätlichen Version bleiben, aber die Entscheidung fiel relativ knapp aus. Warum ein Minderheitsantrag ausgeblieben ist, weiss ich nicht; ich bin darum sehr dankbar, dass Felix Walker einen Einzelantrag gestellt hat. Wir bitten Sie, den Antrag Walker Felix zu unterstützen.

Der Ausgangspunkt der politischen Diskussion über diesen Artikel war ganz gewiss die Swissair-Krise. Wohl dürfte es so sein, dass ein wesentlicher Teil der heute im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen Kredite die Schwelle von 250 Millionen Franken nicht überschreitet. Es sind jedoch durchaus Situationen denkbar, in denen über höhere Beträge beschlossen werden muss und in denen die Zeit zur Ausarbeitung einer Botschaft, zur Vorberatung in den Kommissionen und zur abschliessenden Diskussion und Beschlussfassung in den beiden Räten, aufgeboten zu einer ausserordentlichen Session, nicht ausreicht oder in denen die Einberufung einer Sondersession aus inhaltlichen Gründen überhaupt nicht sinnvoll ist.

Es kann auch festgestellt werden, dass sich die heutige Regelung - Entscheid Bundesrat, Entscheid Finanzdelegation und dann Entscheid der Räte - über Jahrzehnte bewährt hat. Die Finanzdelegation macht von der Möglichkeit des Dringlichkeitsrechtes nur sehr zurückhaltend Gebrauch. Im Zweifel verweigert sie die Zustimmung.

Wir sind uns alle bewusst, dass wir ohne den Fall Swissair die heutige Diskussion nicht führen würden. Die FDP lehnt es ab, wegen dieses umstrittenen Falles eine sinnvolle, bewährte Regelung abzuändern und damit - und dies ist aus politischer Sicht das Entscheidende - ohne Not für besondere, heute nicht überblickbare Fälle in der Zukunft die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe einzuschränken. Dies ist nicht sinnvoll.

Ich bitte Sie, dem Antrag Walker Felix - Version Ständerat - zu Artikel 28 und Artikel 34 zuzustimmen.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bitte Sie eindringlich, an den Entscheiden, die Sie nun mehrmals in diesem Rat gefällt haben und mit denen Sie den Willen zum Ausdruck gebracht haben, die Finanzkompetenz der Finanzdelegation nicht unendlich weiter auszubauen, festzuhalten und diesem von der Mehrheit vorgebrachten Wunsch Nachachtung zu verschaffen. Es geht hier mitnichten um eine Kompetenz, die die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates für Sicherheit und innere Ordnung betreffen würde. Das ist in Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung geregelt; dort hat der Bundesrat für solche Fälle eine eigene Finanzkompetenz, und eine andere hat er nicht.

Herr Walker und Frau Kleiner sagen, die bisherigen Regelungen hätten sich bewährt. Gestatten Sie mir, dass ich daran erinnere, welches Drama sich hier vor nicht allzu langer Zeit abgespielt hat, als man das Parlament zu einer Sondersession zur nachträglichen Genehmigung der Swissair- und Swiss-Kredite, die bereits beschlossen waren, aufbot - und zwar mit einer Mehrheit von 3 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Finanzdelegation. Die Verträge waren schon unterschrieben, und trotzdem holte man das Parlament zu einer Sondersession her, um sich noch ein wenig darüber zu unterhalten. Noch selten ist es gelungen, Herr Walker, eine solche Summe so rasch zu verbrauchen, und ich gratuliere Ihnen als damaligem Mitglied der Finanzdelegation zum Mut, hier nach vorne zu kommen und angesichts eines Verlustes von 2,3 Milliarden Franken zu sagen, das System habe sich bewährt.

Der Nationalrat war der Meinung, es habe sich nicht bewährt. Deshalb hat eine parlamentarische Initiative zur Beschneidung dieser Kompetenz der Finanzdelegation eine klare Zustimmung gefunden. In der ersten Lesung haben Sie genau diesen Beschluss hier in das Gesetz aufgenommen.

Lesen Sie jetzt die Variante des Ständerates, der offenbar zufrieden ist, wenn er zusammenkommen kann, um über Beschlossenes zu reden. Dieses Parlament hat gesagt, es wolle das nicht, und ich bitte Sie, an diesem Entscheid festzuhalten und der Kommission zu folgen. Es ist eine Beleidigung für das Parlament, hier zu erklären, wir hätten im Notfall keine Handlungsfähigkeit in finanziellen Dingen. In allen anderen sollten wir sie auch haben, Herr Walker!

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Ich ersuche Sie, der bisherigen Lösung die Unterstützung zu geben. Das aus folgenden Gründen:

1. Zunächst handelt es sich um das Festlegen von Notrecht im Zusammenhang mit dem Finanzhaushaltgesetz. Es geht darum, dass in gewissen Situationen staatliche Organe unter Umständen gezwungen sein könnten, innert Stunden zu handeln, um Schaden abzuwehren und Situationen ins Lot zu bringen, die sonst ausufernde Folgen haben könnten. Es gibt heute dazu nach unserer Interpretation keine Verfassungsbestimmung, welche dem Bundesrat die Kompetenz gibt, in einer solchen Notsituation Kredite zu bewilligen. Hierzu bedürfte es nun in der Tat eines bestimmten Artikels im Finanzhaushaltgesetz.

Die heutige Regelung hat sich bewährt. Wir haben das mehrfach geschildert, auch unter Bezugnahme auf die Fälle, in denen das bisher gespielt hat. Dies war zum Beispiel im Zusammenhang mit der Finanzierung von Sozialversicherungen der Fall, die man gewissermassen zu finanzieren vergessen hat, oder im Hinblick auf Situationen, die sich im Zusammenhang mit Notkrediten ergeben haben, die durchaus auch im Asylbereich zu finden waren und wo es in einzelnen Fällen einfach darum ging, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Es ist nicht so, dass das Parlament hier auf seine Budgethoheit verzichtet, wie gesagt wurde. Es ist so, dass das Parlament diese Budgethoheit in bestimmten Fällen delegiert und im Rahmen seiner Verfahren regelt.

Jetzt wird immer wieder gesagt - Herr Weyeneth hat auch wieder darauf hingewiesen -, man habe im Fall Swissair, der ja dieser Debatte zugrunde liegt, eigentlich eine Scheindebatte durchgeführt, man habe gar nichts mehr zu entscheiden gehabt. Faktisch hat Herr Weyeneth weitgehend Recht, aber rechtlich ist es durchaus so, dass das Parlament in jener Situation die Möglichkeit gehabt hätte, die von der Finanzdelegation und vom Bundesrat abgeschlossenen Verträge rückgängig zu machen. Das hätte das Parlament tun können, allerdings natürlich mit den damit verbundenen Folgen.

Das Zusammenwirken zwischen Finanzdelegation und Bundesrat in diesen Fragen hat sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt; das können Sie auch in der Geschichte der Finanzdelegation nachlesen, die mittlerweile ja über hundert Jahre alt ist. Ich weise auch darauf hin, dass die Finanzdelegation nicht irgendein Organ ist, sondern es ist ein Organ, das proportional zusammengesetzt ist, nach der Stärke der Parteien, die hier im Parlament vertreten sind, und dass das Präsidium alljährlich wechselt. Es kann also im Hinblick auf eine solche Situation wie die diskutierte hier nicht irgendwelche parteipolitischen Vorbereitungen geben. Wenn einmal eine solche Notsituation eintritt, dann sind weder der Bundesrat noch die Finanzdelegation einfach frei, sondern dann müssen sie sich zur Lösung der Notsituation an gewisse Spielregeln halten. Die erste Spielregel müsste sein, dass jede Lösung, die man trifft, so verfassungsnah wie möglich sein muss. Man wird also in der Verfassung nachsehen müssen, welche Vorschrift dem Fall, den wir zu lösen haben, am nächsten kommt.

2. Ich glaube, dass die Behörden in jedem Fall gehalten sind, nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Sie müssen also die Interessen, die zur Diskussion stehen, gegeneinander abwägen.

3. Ich glaube, dass Notentscheide immer subsidiär zum ordentlichen Recht sein müssen. Man muss also in bestehenden Gesetzen Ausschau halten und sie diesen Entscheiden zugrunde legen. Das geschah übrigens justament auch im Fall Swissair, wo man auf der Luftfahrtgesetzgebung basierte. Letztlich gibt es natürlich - da sind Sie jetzt dabei, ein Gesetz zu gestalten - auch die Grundsätze des Finanzhaushaltrechtes, die uneingeschränkt anzuwenden sind.

Wenn ich das alles budgetiere, so muss ich sagen, dass ich Verständnis dafür habe, insbesondere nach dem Fall Swissair, dass man im Parlament über die Frage ernsthaft nachdenkt: Notkredite - ja oder nein? Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass sich die heutige Regelung über Jahrzehnte bewährt hat. Sie wird sich auch in der Zukunft bewähren. Die entsprechenden Organe sind da. Die entsprechende Praxis ist da.

Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, bei dieser heutigen Regelung zu bleiben.

Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Comme cela a été dit, l'article 28 est lié à l'article 34. Il concerne le pouvoir financier du Conseil fédéral et de la Délégation des finances dans les cas d'urgence.

Le Conseil national a modifié le projet du Conseil fédéral concernant les cas d'urgence en définissant clairement les champs de compétence de celui-ci lorsqu'il invoque la clause d'urgence, c'est-à-dire que notre conseil a décidé de limiter le montant à disposition à 0,5 pour cent des recettes inscrites au budget de l'année en cours.

Il ne s'agit pas ici pour la commission de créer un syndrome Swissair, mais la décision du Conseil fédéral à cette époque a été assez critiquée dans le public pour que l'on ne recommence pas une telle opération, d'autant plus que l'on sait comment tout cela a fini. Mais c'est en recherchant le maximum de sécurité financière pour la caisse fédérale que notre chambre a accepté d'être plus restrictive concernant les cas pouvant être soumis à la clause d'urgence, d'une part, et, d'autre part, qu'elle a tenu à respecter le principe démocratique qui veut que les chambres puissent assumer leur responsabilité vis-à-vis du peuple dont elles sont les représentantes. C'est pourquoi, à l'alinéa 2 de l'article 28, il est précisé qu'en cas de dépassement de ce plafond de 0,5 pour cent, le Conseil fédéral doit faire appel aux chambres.

L'article 34 va dans le même sens, tout en définissant le champ de compétence de la Délégation des finances dans un tel cas. Il faut tout de même rappeler que 0,5 pour cent d'un budget qui prévoit 50 milliards de francs de recettes, cela fait quand même une compétence de 250 millions de francs attribuée au Conseil fédéral et à la Délégation des finances pour les cas d'urgence. Si ce montant de 250 millions de francs - qui est évolutif puisqu'il est exprimé en pour cent du budget: c'est-à-dire qu'en cas d'évolution des recettes, ledit montant évoluera aussi - est dépassé pour un cas estimé urgent par le Conseil fédéral, comme on l'a dit, le Conseil fédéral doit convoquer les chambres si l'on n'est pas en période de session ordinaire.

C'est donc par 11 voix contre 8 que la commission vous propose de rejeter la proposition Walker Felix d'adhérer à la décision du Conseil des Etats et vous demande de maintenir notre précédente décision, à savoir, notamment, de maintenir cette proportion de 0,5 pour cent des recettes inscrites au budget.

Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Die Frage der Dringlichkeit eines Vorhabens und letztlich dann natürlich der Kompetenzdelegation in Bezug auf Notkredite ist eine in diesem Rat sehr häufig diskutierte Frage. Ich kann es kurz machen: Die Argumente, welche Sie vorhin gehört haben, zeigen, dass auf der einen Seite die Mehrheit der Finanzkommission der Meinung ist, bei solchen Notkrediten müsse eben die Finanzdelegation entscheiden, und dies beschränkt auf Kredite mit einem Betrag von bis zu einem halben Prozent der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen. Auf der anderen Seite ist eine Kommissionsminderheit - vertreten durch den Einzelantrag Walker Felix - der Meinung, man solle den Einzelfall Swissair, der hier eben Pate stand, nicht zum Anlass nehmen, um eine bewährte Lösung abzuändern.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 8 Stimmen Festhalten am nationalrätlichen Beschluss bzw. an dieser Kompetenzdelegation in Bezug auf die Kreditgenehmigung.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 92 Stimmen

Für den Antrag Walker Felix .... 63 Stimmen

Art. 35

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 42 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 42 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 48

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Festhalten

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 48

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Maintenir

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 54 Abs. 2; 57 Abs. 4

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 54 al. 2; 57 al. 4

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 63 Abs. 3; 65 Ziff. 1 Art. 25 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 63 al. 3; 65 ch. 1 art. 25 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 65 Ziff. 1 Art. 94

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Marti Werner, Darbellay, Fässler, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Kohler, Rey, Vollmer, Walker Felix)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 65 ch. 1 art. 94

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Marti Werner, Darbellay, Fässler, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Kohler, Rey, Vollmer, Walker Felix)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Marti Werner · Mit-M · Conseil national · Glaris · Groupe socialiste

In Artikel 94 des Parlamentsgesetzes haben wir an und für sich nur bei Absatz 1 eine Differenz zum Ständerat. Absatz 2 ist zwar etwas anders formuliert, kommt aber inhaltlich der Fassung des Ständerates gleich, welche am geltenden Recht festhalten will.

Die Differenz bei Absatz 1 ist an sich eine Innovation des Nationalrates; sie ist von der nationalrätlichen Kommission eingefügt worden. Bei aller Achtung vor Innovationen: Diese hier ist erstens unnötig und zweitens auch ein wenig taugliches Instrument, um die vom Nationalrat angestrebte Lösung zu finden. Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Minderheit, dem Ständerat zuzustimmen. Dies aus folgenden Gründen:

1. Mit der Fassung von Artikel 94 Absatz 1 wird ein Verfahren beschrieben, mit dem Verfahren selbst will man aber Inhalte bewirken. Inhalte sollen immer politisch ausdiskutiert und politisch entschieden werden; sie sollen sich nicht durch gesetzliche Vorschriften bzw. Definitionen ergeben. Es ist immer fragwürdig, wenn schlussendlich über Verfahrensregelungen Inhalte definiert werden sollen.

2. Die vom Nationalrat vorgesehene Regelung ist auch widersprüchlich, denn sie behandelt gleiche Sachverhalte ungleich. Wenn das Budget beispielsweise in der Fassung des National- und des Ständerates den Höchstbetrag bereits vor der Einigungskonferenz überschritten hat, dann kann es gemäss dieser Regelung schlichtweg nicht mehr zu einer Einigungskonferenz kommen, denn der Höchstbetrag ist ja bereits überschritten. Es muss von vornherein der tiefere Betrag gelten; eine Einigungskonferenz wird demnach gar nicht mehr durchgeführt. Das ist eine Beschränkung des Zweikammersystems, unabhängig davon, welche Kammer vorher obsiegt hat. Das ist in der diffizilen Balance, die wir zwischen den beiden Kammern haben, ein Schritt, den man nicht tun soll und darf.

3. Mit diesem Vorgehen wird eine Lex specialis geschaffen. Wenn nämlich im Rahmen des normalen Budgetprozesses der Höchstbetrag überschritten wird, wird dieser Höchstbetrag normal nach Finanzhaushaltgesetz und Schuldenbremse im Ausgleichskonto verbucht und muss später wieder abgetragen werden. Wenn nun dieser Höchstbetrag im Rahmen der Einigungskonferenz überschritten werden sollte, soll auf einmal ein anderer Weg beschritten werden, und es soll hier dann nur der tiefere Betrag gelten.

4. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass der Ständerat, den man auch hin und wieder als "juristisches Gewissen" bezeichnen kann, dieser gesetzlichen Regelung, die effektiv äusserst fragwürdig ist, stillschweigend und einstimmig abgelehnt hat. Wenn ich aufseiten des Nationalrates insbesondere die Abstimmungsergebnisse in der Kommission betrachte, sehe ich, dass die Minderheiten im Wachsen begriffen sind.

Deshalb ersuche ich Sie, bereits heute der Minderheit und dem Ständerat zuzustimmen und diesen Absatz 1 von Artikel 94 zu streichen bzw. am geltenden Recht festzuhalten.

Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion macht Ihnen beliebt, der Mehrheit zu folgen und an unseren Beschlüssen festzuhalten. Was uns Herr Kollege Marti vorgetragen hat, ist - gegenüber seinem Votum vom 17. März 2005 hier im Saal - nichts Neues. So kann ich auch mehrheitlich wiederholen, was ich damals ausgeführt habe.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat beschlossen, dass gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung beim Überschreiten des Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den folgenden Jahren kompensiert werden müssen. Das ist eben die Schuldenbremse. Die Kommission hat aber auch beschlossen, dass sich das Parlament nicht ohne Konsequenzen über diese Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen soll, weil wir das Instrument der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht kennen.

Mit einer Änderung von Artikel 94 des Parlamentsgesetzes, wie sie Ihnen beantragt wird, soll das Risiko selbstherrlicher, verfassungswidriger Beschlüsse des Parlamentes beseitigt werden. Das ist unseres Erachtens - ich spreche für die FDP-Fraktion - weder eine Überregulierung noch eine Erschwerung der Parlamentsarbeit, sondern es ist das klare Bekenntnis dazu, der von einer grossen Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beschlossenen Schuldenbremse nachzuleben, und zwar vorbehaltlos, und sie ohne irgendwelche Tricks umzusetzen. Unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben zur Schuldenbremse, die wir Ihnen schon hinlänglich erläutert haben, Ja gesagt. Sie erwarten, dass das Parlament sie auch klar umsetzt und die Bestimmungen einhält.

Ich weise auch darauf hin, dass die Einigungskonferenz demokratisch zusammengesetzt ist: Sie umfasst 13 Ständeräte und 13 Nationalräte, nach dem Proporz bestimmt. Auch in der Einigungskonferenz wird diskutiert und werden Schwergewichte, werden Prioritäten gesetzt, wie es in unserem demokratischen politischen Prozess üblich ist. Von Willkür kann also keine Rede sein, sonst wäre ja jeder Beschluss, den ein Parlament hier, im Kanton, in der Gemeinde oder eben in der Einigungskonferenz fasst, willkürlich.

Ich bitte Sie: Halten Sie sich an die Verfassung. Schützen wir unsere Verfassung! Stimmen Sie der Mehrheit zu. Halten Sie bezüglich Artikel 94 des Parlamentsgesetzes an unseren Beschlüssen fest.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Wie Sie sehen, besteht die Minderheit aus zehn Personen. Wir haben in der Finanzkommission mit nur 12 zu 10 Stimmen verloren - ausserordentlich knapp. Im Nationalrat war das Resultat der ersten Abstimmung 93 zu 65 Stimmen. Der Ständerat diskutierte die Frage zwar, stimmte aber nicht darüber ab, weil für alle klar war, dass die Version des Nationalrates kein gangbarer Weg ist. Ich bitte Sie deshalb, diese Differenz auszuräumen.

Es gibt natürlich auch inhaltliche Gründe, warum man auf die Idee des Nationalrates nicht eintreten sollte. Ich meine zum Ersten: Sie ist überflüssig. Wir haben die Schuldenbremse. Wir wissen, wo der Plafond ist, wie viel wir ausgeben dürfen. Und wir werden uns selbstverständlich, da muss Herr Steiner eigentlich keine Angst haben, an die Verfassung halten.

Was wir hier beschliessen wollen, verhindert eine Einigungskonferenz. Dabei haben wir dieses Instrument eingeführt, um am Schluss zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Wenn wir dem etwas komplizierten Antrag der Mehrheit zu Absatz 1 zustimmen, verhindern wir aber gerade eine Einigungskonferenz.

Es ist auch so - und das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein -, dass Budgetposten, die schon in der zweiten Differenzbereinigung bereinigt werden, anders behandelt werden als jene, die bis zum Schluss übrig bleiben, bei denen dann gemessen wird, wo der Pegel des Ausgabenplafonds ist. Wer das Glück oder Pech hat, nach der dritten Differenzbereinigung einen Budgetposten zu haben, der zwischen Nationalrat und Ständerat noch nicht ausgeglichen ist, kann dann scheitern; er sieht den Budgetposten auf einem ganz tiefen Niveau angesetzt, weil er erst am Schluss behandelt wird. Alle anderen Budgetposten sind vielleicht besser weggekommen, haben aber unter Umständen dazu geführt, dass der Plafond erreicht worden ist, weil man sich bei ihnen auf einem höheren Niveau geeinigt hat.

Ich möchte Sie bitten, diese Differenz auszuräumen. Wir halten uns an die Schuldenbremse. Das ist eine klare Grundlage. Was wir hier beschliessen wollen, ist überflüssig.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 94 der Mehrheit zu folgen. Artikel 94 ist unseres Erachtens keine Innovation, auch keine Lex specialis, sondern eine innovative Präzisierung der Schuldenbremse. Die landläufige Interpretation der Schuldenbremse sollte eigentlich dazu führen, dass in Zukunft keine weiteren Schulden entstehen. Es könnte aber in der Einigungskonferenz Ausnahmen geben. Deshalb ist es wichtig, dass sich auch die Einigungskonferenz an den Höchstbetrag halten muss. Dies ist in Artikel 94 des Parlamentsgesetzes festgehalten.

Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der Mehrheit, am Höchstbetrag der Schuldenbremse festzuhalten.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Ich möchte mich ganz kurz fassen, aber doch noch einmal auf den Anfang der Debatte zum Finanzhaushaltgesetz verweisen. Damals hat Ihnen der Bundesrat gesagt, es gehe um sieben Kernanliegen. Das allerwichtigste dieser Kernanliegen ist, dass wir einen neuen Rechnungsaufbau haben. Das zweitwichtigste ist die Einführung des betrieblichen Rechnungswesens, des sogenannten "accrual accounting". Das dritte ist die Einführung von Normen. Wir haben uns für das System Ipsas entschieden. Viertens gibt es eine Reihe von Anliegen im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Bundesrechnung, mit der Information und mit der Finanzberichterstattung.

Umgekehrt gesagt oder negativ ausgedrückt: Was wir nicht wollen oder nicht anstreben, ist eine Revision der Vorschriften über die Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ist vom Volk, wir wissen es, mit über 80 Prozent der Stimmen angenommen worden. In der Folge wurde sie ins Finanzhaushaltgesetz aufgenommen. Sie befindet sich jetzt in der Einführungsphase. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv. Insbesondere hat sie eine ausgleichende, stabilisierende Wirkung auf die Entwicklung des Bundeshaushaltes. Ich glaube, sie wird im Bereich des Finanzhaushaltes eines der wichtigsten Instrumente bleiben.

Der Bundesrat möchte nicht, dass Sie jetzt schon mit einer Reform in die Schuldenbremse eingreifen. Er ist der Meinung, wir sollten jetzt die Erfahrungen abwarten. Wir sind immerhin noch auf dem sogenannten Abbaupfad, den Sie im Jahr 2003 zusammen mit dem Entlastungsprogramm 2003 beschlossen haben und der im übernächsten Jahr seinen Abschluss findet. Dann können wir eine Zwischenbeurteilung der Schuldenbremse vornehmen.

Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Schuldenbremse nicht zum Gegenstand dieser Revision zu machen.

Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'article 94 de la loi sur le Parlement traite de la question des divergences, c'est-à-dire lorsque après trois débats devant les conseils une divergence subsiste sur la question du budget ou sur les suppléments au budget.

Initialement, le Conseil fédéral proposait de maintenir le droit en vigueur. On vient d'entendre maintenant par la voix de Monsieur le conseiller fédéral Merz qu'il propose de soutenir la majorité de la commission. Dans le premier débat, le Conseil national avait adopté une version qui faisait également référence à la dépense la moins élevée selon le résultat de la troisième lecture du projet par les conseils comme proposition de base de la Conférence de conciliation, celle-ci pouvant toutefois prévoir des dépenses supplémentaires par rapport à la décision prise en troisième lecture, mais uniquement dans la mesure où ces dépenses supplémentaires n'entraînent aucun dépassement du plafond des dépenses visé à l'article 126 alinéas 2 et 3 de la Constitution. Cette façon de faire donne une certaine souplesse à la Conférence de conciliation pour traiter la divergence existant entre les chambres, tout en évitant qu'une telle décision permette de sortir du cadre financier constitutionnel.

Toutefois, dans l'hypothèse où la Conférence de conciliation ne parviendrait pas à s'entendre sur une proposition de conciliation ou si sa proposition était rejetée par les chambres, l'article 94 alinéa 2 de la loi sur le Parlement qui est proposé admettrait que soit réputée prise la décision adoptée en troisième lecture qui prévoit la dépense la moins élevée. Dans cette hypothèse, on en revient à la situation actuelle proposée par le Conseil fédéral dans son premier projet et soutenue par le Conseil des Etats.

Mais la version plus complète retenue par le Conseil national en première lecture a le mérite, selon la majorité de la commission, de tout tenter pour respecter le cadre budgétaire légal. D'ailleurs, si, avec la Conférence de conciliation, on en arrivait à dépasser le cadre constitutionnel, la Constitution, toujours à l'article 126, impose que les dépenses supplémentaires soient compensées les années suivantes. Ainsi, il est inutile de donner la possibilité de faire des dépenses supplémentaires dans un budget si cela implique automatiquement des restrictions supplémentaires l'année d'après; donc on retombe sur nos pattes. Autant le faire tout de suite pour l'année pour laquelle le budget est établi, plutôt que de reporter aux années suivantes ces obligations de restreindre les dépenses.

C'est pourquoi, par 12 voix contre 10, la commission vous demande de maintenir cet article selon la décision du premier débat au Conseil national.

La minorité de la commission vous propose de suivre la décision du Conseil des Etats.

Nous vous recommandons de maintenir le statu quo par rapport à notre premier débat.

Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Mit Artikel 94 des Parlamentsgesetzes soll die Schuldenbremse gestärkt werden. Es geht also um eine Verschärfung des parlamentarischen Einigungsverfahrens beim Budget.

Gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung müssen bei Überschreiten eines Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den Folgejahren kompensiert werden. Dieses in der Verfassung verankerte System ist mit hohen Risiken verbunden, weil sich das Parlament letztinstanzlich über die Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen kann, ohne dass eine Korrektur erfolgt. Diesen Zustand will die Mehrheit der Finanzkommission mit Artikel 94 ändern. Es geht also um eine Lösung für jenen Fall, in dem nach der ersten Beratung des Voranschlages in beiden Räten eine Differenz dafür verantwortlich ist, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten wird. Die zusätzliche Bestimmung in Artikel 94 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes, wie sie hier im Nationalrat beschlossen wurde, würde sicherstellen, dass die Einigung nicht auf Kosten der Schuldenbremse zustande kommen könnte. Die Losung muss lauten: in dubio pro Schuldenbremse. Damit wird eine zwingende Bestimmung zur Gesamtschau über das Budget geschaffen, die keine Zufallsentscheide zulässt, solange die Schuldenbremse nicht eingehalten wird.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen und an unserer Fassung von Artikel 94 Absatz 1 festzuhalten.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Monsieur le conseiller fédéral Merz me prie de préciser qu'au nom du Conseil fédéral, il soutient la proposition de la minorité, qui correspond à la décision du Conseil des Etats.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 66 Stimmen

Art. 65 Ziff. 1 Art. 142 Abs. 1 Bst. a, Abs. 4

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 65 ch. 1 art. 142 al. 1 let. a, al. 4

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 65 Ziff. 1 Art. 143

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Motionen und Aufträge gemäss Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b zum Finanzplan, die so ....

Art. 65 ch. 1 art. 143

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Les motions et les mandats selon l'article 28 alinéa 1 lettre b, relatifs au plan financier déposés assez tôt ....

Angenommen - Adopté

Art. 66 Ziff. 1 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Rey, Dormond Béguelin, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Marti Werner, Vollmer)

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Hofmann Urs, Dormond Béguelin, Frösch, Kiener Nellen, Marti Werner, Vollmer)

Gemäss Ständerat, aber:

.... auf null zurückgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die aus der Aufstockung von Bundesanleihen entstandenen Mehrerträge (Agio).

Art. 66 ch. 1 al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Rey, Dormond Béguelin, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Marti Werner, Vollmer)

Biffer

Proposition de la minorité II

(Hofmann Urs, Dormond Béguelin, Frösch, Kiener Nellen, Marti Werner, Vollmer)

Selon Conseil des Etats, mais:

.... fin 2006. Sont exceptées les recettes (agios) résultant de l'augmentation des emprunts de la Confédération.

Rey Jean-Noël · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

Je défends aussi bien ma proposition de minorité I que la proposition de la minorité II. Je parle donc également de la proposition de la minorité II qui sera ensuite défendue par Monsieur Urs Hofmann.

Il s'agit donc de l'article 66 alinéa 3, qui traite des dispositions transitoires. La majorité propose de modifier les dispositions transitoires adoptées par le Parlement et portant sur le frein à l'endettement. Ce que la majorité propose, c'est donc de modifier le dispositif qui traite du frein à l'endettement en visant, par cette modification, à renforcer l'application du mécanisme du frein aux dépenses.

En effet, si les comptes sont meilleurs que ce qui est exigé par le frein aux dépenses, les surplus sont comptabilisés au compte de compensation. Cela, c'est le système qui a été adopté. Donc, à la fin de 2007, date fixée pour éliminer le déficit structurel des finances fédérales, il pourrait y avoir un surplus indiquant que le Parlement est allé au-delà de ce qu'exigeait le frein à l'endettement.

Qu'est-ce que l'on va faire avec ce surplus? Si nous suivons le Conseil des Etats et la majorité, à fin 2006, le solde du compte de compensation sera ramené automatiquement à zéro. Cela est contraire au but du frein à l'endettement tel qu'il a été voté, car ça signifie un renforcement du frein à l'endettement et que, finalement, le Parlement irait au-delà de la restructuration et de la compensation du déficit structurel qui doit être comblé d'ici à la fin de 2006. En effet, si le résultat à fin 2006 est meilleur et que le déficit structurel est éliminé, il n'y a pas de raison de serrer encore plus la vis; c'est contraire au mécanisme du compte de compensation. Les mauvaises années doivent être compensées par les bonnes, et s'il y a cumul de bons résultats et qu'à la fin de 2006 le solde est positif, il n'y a pas de raison de le ramener artificiellement à zéro, comme le veut la majorité - une majorité que je dirai avide d'économies à tout prix.

Or, j'aimerais quand même attirer votre attention sur le risque économique que nous prenons en diminuant sans cesse le budget fédéral et en commençant à réduire les investissements. Nous avons choisi une stratégie de restructuration de la dette. Il s'agit de ramener le déficit structurel à zéro à fin 2006, mais il ne s'agit pas d'aller au-delà de ce que nous demande la loi.

Au cas où vous rejetteriez ma proposition de minorité, je vous propose d'accepter au moins la proposition subsidiaire de la minorité II (Hofmann Urs), qui vise à sauver au moins les recettes résultant de l'augmentation des emprunts de la Confédération, les fameux agios.

Il s'agit d'un cas spécial: l'augmentation des émissions de la Confédération sous forme de majoration d'emprunts existants a provoqué des agios, soit des recettes résultant de la différence entre le niveau actuel des taux d'intérêt et celui du coupon des obligations en cours, ainsi que par la durée résiduelle des emprunts. Pour la période 2004-2006, ces agios ont été ramenés à zéro. Pourtant, ils auront des effets sur les comptes des années à venir. En effet, la Confédération, par la majoration d'emprunts existants, sera amenée à payer plus d'intérêts dans l'avenir que si elle avait fait de nouveaux emprunts aux conditions actuelles des taux d'intérêt. Donc ces sommes d'intérêts supplémentaires à payer sont en quelque sorte le pendant des agios des bénéfices. Il n'est donc pas logique, d'un côté, qu'on ramène les agios à zéro et qu'on les annule pour fin 2006 et, de l'autre côté, que l'on comptabilise les charges d'intérêts supplémentaires. Cela n'est pas acceptable.

C'est la raison pour laquelle je vous demande d'abord de soutenir ma proposition de minorité I, et à titre subsidiaire la proposition de la minorité II (Hofmann Urs).

Hofmann Urs · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Wir haben vor einigen Minuten hier drin eine Beschwörung der Schuldenbremse gehört - bis hin zu lateinischen Anspielungen - und vor allem auch den Hinweis, man dürfe die Schuldenbremse unter keinen Umständen mit irgendwelchen Tricks einschränken oder ausser Kraft setzen. Bei den beiden Minderheitsanträgen geht es gerade um diese Frage: Soll hier mit Tricks gearbeitet werden, oder sollen wir auch im Umfeld der Schuldenbremse eine klare, gradlinige Gesetzgebung betreiben?

Worum geht es? Das Parlament legt fest, welches der Höchstbetrag ist, der bei der Schuldenbremse eingehalten werden muss, und welches der Höchstbetrag ist, der bei einer Überschreitung zu einer Belastung des Ausgleichskontos und bei einer Unterschreitung zu einer Gutschrift auf das Ausgleichskonto führt. Das Parlament hat im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 festgelegt, dass für die Jahre bis 2006 gewisse Defizite zulässig sind. Es hat also die Höchstbeträge im Voraus auf Gesetzesstufe festgelegt.

Diese Höchstbeträge wurden nun durch eine sparsame Haushaltführung des Bundes unterschritten, und deshalb entspricht es der Logik der Schuldenbremse, diese Unterschreitungen jetzt dem Ausgleichskonto gutzuschreiben. Umgekehrt wäre es auch so gewesen: Wären diese Maximalbeträge durch Mehrausgaben, die nicht voraussehbar und nicht budgetiert waren, überschritten worden, würden diese Mehrausgaben dem Ausgleichskonto nicht gutgeschrieben, sondern im Sinne eines Malus schlechtgeschrieben.

Jetzt geht es darum, ob man diese Spielregel, die im Voraus festgelegt wurde, auch einhält oder ob man während des Spiels quasi sagt: Nein, wenn es Unterschreitungen gibt, dann werden die entsprechenden Gutschriften gestrichen und auf null gesetzt. Wenn es Überschreitungen gegeben hätte, wären die entsprechenden Schlechtschriften, Mali, mit Sicherheit nicht auf null gesetzt worden. Wenn man also nicht mit Tricks arbeiten will, wenn man konsequent dabei bleibt, dass der Gesetzgeber diese Höchstbeträge festgelegt hat, dann muss man der Minderheit I folgen und darf nun nicht im Nachhinein diese Vorgaben des geltenden Finanzhaushaltgesetzes wieder ausser Kraft setzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I (Rey) zuzustimmen.

Im anderen Falle - wenn Sie sagen: Nein, wenn man schon besser gearbeitet hat, dann soll man hier für die Zukunft nicht noch einen Bonus auf diesem Ausgleichskonto haben - stellt sich immerhin die Frage, wie mit Gutschriften, die eigentlich schon im Voraus zulasten der künftigen Rechnungen geäufnet worden sind, umzugehen ist. Darum geht es beim Minderheitsantrag II, wie Herr Rey bereits gesagt hat, einem Eventualantrag.

Worum handelt es sich konkret? Die Bundestresorerie hat anstelle der Ausgabe neuer Bundesobligationen alte Bundesobligationen aufgestockt. Weil die Zinsen zurzeit tiefer liegen als bei der seinerzeitigen Erstausgabe dieser Bundesanleihen, konnten diese Anleihen teurer verkauft werden, als es dem Nominalbetrag entspricht. Daraus resultiert ein sogenanntes Agio, daraus resultiert für die Folgejahre aber auch eine zusätzliche Belastung mit Mehrzinsen. Dabei geht es nicht um einige Zehntausend, einige Hunderttausend oder einige Millionen Franken, sondern es geht um eine Mehrbelastung in den kommenden Jahren von rund 800 Millionen Franken, die wir in den letzten Jahren und im laufenden Jahr als zusätzliche Einnahmen verbucht haben und im kommenden Jahr verbuchen werden.

Wenn diese zusätzlichen Einnahmen jetzt nicht dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden, führt dies letztlich, mit einem Trick zulasten der Bundesrechnung - auch wenn es aufgrund unerwarteter Mehrausgaben zu einer Belastung des Ausgleichskontos kommen sollte -, zu einem zusätzlichen Einsparungsbedarf, der nicht gerechtfertigt ist und der vor allem auch nicht dem Sinn und Zweck der Schuldenbremse entspricht. Letztlich würde das Parlament hier die Frage, wie das Ausgleichskonto belastet wird, der Bundestresorerie übergeben und nicht einmal dem Bundesrat die Möglichkeit geben, hier frei zu entscheiden. Das ist eine falsche Vorgabe, es ist vor allem eine Vorgabe, die nicht dem Geist der Schuldenbremse entspricht. Es ist im eigentlichen Sinne das, wovor vorher von der anderen Seite gewarnt wurde: Es wäre ein Trick, mit dem die Schuldenbremse für etwas missbraucht würde, für das sie nicht geschaffen wurde.

Deshalb bitte ich Sie, dem Eventualantrag meiner Minderheit zuzustimmen.

Loepfe Arthur · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe démocrate-chrétien

Das strukturelle Defizit muss bis 2007 beseitigt sein - nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Inhalt und der Sinn der Übergangsbestimmung. Der Ständerat hat hier ein Problem erkannt, das während dieser Übergangszeit auftauchen kann. Die Übergangsbestimmung war eine Notlösung zur Beseitigung des strukturellen Defizits. Aber es war immer klar, dass man so schnell wie möglich den Zustand gemäss Bundesverfassung erreichen will, wie es das Volk entschieden hat. Es war nie die Absicht, mit dem Abbaupfad die beschlossene Schuldenbremse irgendwie abzuschwächen oder auszuhöhlen. Es kann nicht sein, dass wegen der Übergangslösung Beträge für die Folgejahre gutgeschrieben werden. Das war nie der Sinn und Zweck dieser Übergangslösung.

Deshalb bitte ich Sie, dem Ständerat und der Mehrheit zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.

Steiner Rudolf · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Aus welchen Überlegungen heraus? Auch Herr Peter Siegenthaler, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, hat in der Finanzkommission ausgeführt, der ständerätliche Entscheid habe Logik. Er hat Logik. Sie wissen, dass wir die Schuldenbremse in den letzten Jahren nur haben einhalten können - und voraussichtlich bis 2006 weiter werden einhalten können -, weil wir den sogenannten Abbaupfad haben; 2006 ein letztes Mal, mit einer Gutschrift von 1 Milliarde Franken. Vom Prinzip her ist also klar: Wenn dank diesem Abbaupfad Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt werden können und diese Überschüsse dem Ausgleichstopf zugewiesen werden, dann muss Ende 2006 dieser Ausgleichstopf auf null gestellt werden; denn das sind Überschüsse, die nicht aus einer guten Geschäftstätigkeit des Bundes, sondern aus einer gewissen Manipulation im Rahmen der Schuldenbremse, die wir hier so beschlossen haben, generiert wurden. Wir müssen also am Grundsatz festhalten, dass diese Aufnullstellung zu erfolgen hat, eben aus der Logik, die der Ständerat schon dargelegt hat und die von Herrn Siegenthaler zugestanden worden ist.

Nun zur Minderheit II mit diesen Agios: Ich bin persönlich der Meinung, dass die Agios in keinem direkten Zusammenhang mit dieser Aufnullstellung stehen. Die Aufnullstellung betrifft primär eben diese Überschüsse, die wir aus dem Abbaupfad, aus der Manipulation im Rahmen der Schuldenbremse, generieren. Die Agios wären so oder so entstanden, mit oder ohne Abbaupfad, und sie werden auch in Zukunft entstehen. Für mich könnte der Antrag der Minderheit II nur infrage kommen - das wäre allenfalls zu diskutieren -, wenn die Agios den Abbaupfad übersteigen würden, wenn man sagen müsste, die Überschüsse würden klar aus diesen Agios und nicht aus dem Abbaupfad generiert. Aber solange wir die Milliardenbeträge des Abbaupfades in der Rechnung drinhaben, solange wir das gutgeschrieben haben, können wir auch die allfälligen Agio-Gewinne anrechnen. Nach meiner Meinung gebietet die Logik, dass wir 2006 grundsätzlich die Aufnullstellung vornehmen, dass wir aber keine Gutschriften aus diesen Gewinnen aus Agios in die Zukunft fortschreiben. Es kommt dazu, dass diese Agios betragsmässig, im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt, nicht relevant ins Gewicht fallen.

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie also, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das Parlament hat mit dem Abbaupfad eigentlich einen Trick eingeführt, nämlich dass das Parlament die Schuldenbremse nicht sofort übernehmen und einführen muss. Es geht bei der Lösung des Ständerates darum, dass wir von diesem Trick nicht zweimal profitieren. Es ist nichts als logisch, dass am Ende des Abbaupfades, den das Parlament entgegen der ursprünglichen Schuldenbremse eigenmächtig eingeführt hat, das Ausgleichskonto auf null gestellt wird.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten I (Rey) und II (Hofmann Urs) abzulehnen.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Dieser Abbaupfad, Herr Schwander, ist kein Trick, sondern er hat sich im Jahr 2003 in Verbindung mit dem Entlastungsprogramm zwingend ergeben. Es wäre zu jenem Zeitpunkt - praktisch im Herbst - nicht möglich gewesen, im Hinblick auf das nachfolgende Budget zwischen 6 und 7 Milliarden Franken Ausgaben einfach über Nacht wegzukürzen. Den Beweis, dass das kein Trick ist, haben Sie ja im letzten Sommer erhalten, in der Sommersession, als Sie das EP 04 verabschiedet haben, bei dem Sie sich mit einem Betrag von gegen 2 Milliarden Franken ja recht schwer getan haben. Von einem Trick kann man sicher nicht sprechen.

Im Gegensatz zur letzten Anpassungsdiskussion geht es hier jetzt nicht darum, den Mechanismus der Schuldenbremse als solchen infrage zu stellen, sondern es geht hier eigentlich um eine Handlungsanweisung, wie wir mit diesem Ausgleichskonto verfahren müssen. Es geht nicht um das Ausgleichskonto als solches. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass der Antrag, wie er im Ständerat gestellt wurde und wie er jetzt auch aus der Mehrheit Ihrer Kommission gekommen ist, zu unterstützen ist.

Was die Agios betrifft, wurde der Mechanismus von Herrn Hofmann erläutert. Der Bund hat durch die Erhöhung von bestehenden Anleihen aus der unmittelbaren Vergangenheit mehr Zinsen zu bezahlen, als wenn er neue Anleihen zu den aktuellen Zinssätzen aufgelegt hätte. Diese Mehrausgaben sind in den Folgejahren eigentlich die direkten Pendants zu den gutgeschriebenen Agios. Es wäre deshalb nach meiner Meinung nicht korrekt, wenn Sie diese Agios jetzt auf null stellen und nicht die Möglichkeit offen lassen würden, Mehrausgaben dann auch durch höhere Zinsen im Ausgleichskonto zu berücksichtigen. Das eine gehört mit dem anderen zusammen.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass diese Agios bei weitem nicht mehr auf der Höhe von 800 Millionen Franken sind: Sie haben sich in den letzten Jahren stetig nach unten entwickelt.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.

Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'article 66 de la loi sur les finances de la Confédération traite de la question des dispositions transitoires pour l'application du frein à l'endettement jusqu'à l'exercice 2006.

En première lecture, nous avons accepté la version du Conseil fédéral avec ses deux alinéas. Le Conseil des Etats a ajouté un troisième alinéa, qui parle du compte de compensation. En effet, le Conseil des Etats propose que le compte de compensation, soit le compte sur lequel sont créditées ou débitées les différences entre les dépenses totales de la Confédération et le plafond des dépenses autorisé, soit ramené à zéro à fin 2006 si le montant des sommes à créditer sur ce compte dépasse celui des sommes à débiter pendant la même période.

La commission, par 15 voix contre 7, vous demande de suivre le Conseil des Etats, estimant que si l'on obtient un solde créancier sur le compte de compensation à fin 2006, la remise à zéro de celui-ci ne pourra être que bénéfique pour le niveau des dettes au bilan. Même si on est arrivé à équilibrer les comptes et les budgets d'une façon structurelle, il y a toujours un découvert financier au bilan - vous le connaissez - et il n'y a pas de raison que le bénéfice du compte de compensation soit mis à disposition pour effectuer des dépenses supplémentaires, mais au contraire il peut très bien être utilisé pour améliorer la situation du bilan de la Confédération.

La minorité I propose de biffer le complément inscrit par le Conseil des Etats dans la loi et de revenir au texte de base du Conseil fédéral, qui prévoit de maintenir l'élimination du déficit structurel à la date du 31 décembre 2007, et non 2006 comme cela a été dit. Dans cette variante, on ne précise pas la façon dont serait soldé le compte de compensation. Dans l'hypothèse où le Conseil national retiendrait la proposition de la majorité et donc la version du Conseil des Etats, une minorité II demande de compléter ce troisième alinéa en excluant dans ce calcul les recettes, ou agios - comme cela a été dit par Monsieur Rey -, résultant de l'augmentation des emprunts de la Confédération. Il est évident qu'en retenant la proposition de la minorité II, on diminue les chances de pouvoir créditer en tout cas une bonne partie des résultats favorables sur le compte de compensation; on réduit ainsi la possibilité que ceux-ci diminuent le découvert au bilan.

En conclusion, la commission vous demande, par 15 voix contre 7, de rejeter dans un premier temps la proposition de la minorité I et d'accepter la version de la minorité II, et, par 14 voix contre 8, de rejeter dans un deuxième temps la version de la minorité II et de vous en tenir à la version de la majorité.

Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Die hier in Artikel 66 der Übergangsbestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes eingefügte Bestimmung des Ständerates, welcher auch die Mehrheit der Finanzkommission folgt - sie empfiehlt Ihnen, ihr zuzustimmen -, hat folgenden Hintergrund: Wenn wir in der Zeit, in der wir auf dem Abbaupfad sind, besser abschneiden würden, als es die Schuldenbremse verlangt, würde eben nach diesen Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz auch eine Gutschrift auf das Ausgleichskonto erfolgen. In der Rechnung 2004 haben wir mit etwa 1,8 Milliarden Franken besser abgeschnitten, als es die Schuldenbremse erfordert hätte. Die entsprechende Summe ist nach geltendem Recht dem Ausgleichskonto gutgeschrieben worden. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir im Jahr 2004 gemäss dem Abbaupfad - nur gemäss dem Abbaupfad - noch ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden Franken hätten machen dürfen. Wenn also dieser Abbaupfad per Ende 2006 seinen Abschluss findet, wird die Gutschrift auf null gesenkt. Es geht hier also nicht um Tricks, sondern es geht hier um ein ordentliches Verfahren, das nicht von ausserordentlichen Gutschriften aus dem Ausgleichskonto profitieren kann.

Wir ersuchen Sie deshalb, der Mehrheit der Finanzkommission und damit dem Ständerat zu folgen.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 116 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 53 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 113 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 56 Stimmen