Source: fallrecht.ch

61 II 304

61 II 304

Rubrum

70. Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Dezember 1935

Sachverhalt

I.

8. Stucki gegen Kleeb und Amport, ZGB Art. 314 Abs. 2: Wann rechtfertigt der Reifegrad des Kindes erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten, welcher der Mutter in der Zeit vom 300, bis zum 180, Tage vor der Geburt beigewohnt hat ? 4A. — Auf Vaterschaftsklage der damals 19 jährigen unverheirateten Erstbeklagten und ihres am 30. Juni 1931 geborenen Knaben wurde der Kläger wegen einer am 6. September 1930 erfolgien Beiwohnung durch (rechtskräftig gewordenes) Urteil des Amtsgerichtes von Aarwangen vom 183. Februar 1932 zu Ersatzleistungen an die Mutter, Unterhalteleistungen an das Kind und Prozesskostenersatz an beide verurteilt. Als sich die.

Parteien später verlobten, konnte der Kläger der Beklagten das Geständnis entlocken, sie habe das Kind aus der spätern Beiwohnung eines Dritten empfangen, der seinerzeit im Vaterschaftsprozess als Zeuge jeden Geschlechts-

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.