RPW 2016/3 S. 790
Goldman Sachs/Altor/Navico/C-MAP
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 29. August 2016
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 1. September 2016
Erwägungen
1. Am 3. August 2016 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Diese Meldung betrifft den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über die Unternehmen Navico Holding AS (nachfolgend: Navico) und Digital Marine Solutions Holding AS (nachfolgend: C-MAP1). Diese stehen zur Zeit unter alleiniger Kontrolle des Altor 2003 Fund, welcher zur selben wirtschaftlichen Einheit wie der Altor Fund IV gehört (gesamte wirtschaftliche Einheit nachfolgend: Altor). Altor wird (über den Altor Fund IV) zusammen mit The Goldman Sachs Group, Inc. (nachfolgend: Goldman Sachs) indirekt durch verbundene Tochtergesellschaften die gemeinsame Kontrolle über Navico und C-MAP erwerben.
2. Goldman Sachs ist im Investmentbanking, Wertpapier- und Investmentmanagement tätig und erbringt weltweit eine Vielzahl von Bank-, Wertpapier- und Investitionsdienstleistungen gegenüber einem umfangreichen und diversifizierten Kundenstamm, der Unternehmen, Finanzinstitute, Regierungen und vermögende Privatpersonen umfasst. Die globale Geschäftstätigkeit von Goldman Sachs kann allgemein in vier Segmente unterteilt werden: (i) Investmentbanking, (ii) Betreuung von institutionellen Kunden, (iii) Investitionen und Kredite und (iv) Investmentmanagement.
3. Altor besteht aus verschiedenen Private Equity Fonds, die sich auf Investitionen im „mid-market“ Segment (mittelgrosse Unternehmen) in der nordischen Region konzentrieren.
4. Navico liefert Marineelektronik für Yachten und kommerzielle Anwendungen unter den Markennamen B&G, Lowrance, Simrad und GoFree. Die Produktpalette umfasst Autopiloten, Multifunktions-Kartenplotter, Navigationsdaten, Fischfinder, Radare, Echolote, Kreiselkompasse, GPS-Empfänger, UKW-Funkgeräte, Kommunikation, Software und Kartographie-Angebote. Durch die Tochtergesellschaft Maritime Information Systems AS bietet Navico Datenlösungen für den kommerziellen maritimen Sektor an. Die Produkte von Navico werden primär an Käufer aus dem Freizeitsektor verkauft.
5. C-MAP ist ein weltweiter Anbieter von Kartographie-Produkten und Mehrwertdiensten für Freizeitzwecke und kommerzielle Anwendungen im Marinebereich. Sie ist aktiv in der elektronischen nautischen Navigation und hat folgendes Angebot: maritime Daten, Software,
Hardware sowie Dienstleistungen für marine Navigation, Seeschiff-Leitung und Seeflotten-Management. C-MAP bietet ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit einer Reihe von Kunden aus dem Freizeitsektor sowie dem kommerziellen und dem öffentlichen Sektor an.
6. Navico und C-MAP sind vorbestehende Gesellschaften mit eigener Marktpräsenz und Marktaktivitäten. Die Transaktion stellt für Goldman Sachs und Altor eine reine Finanzinvestition dar. Aus der Transaktion werden keine industriellen Synergien erwartet.
7. Navico und C-MAP werden vollfunktionsfähig bleiben und dauerhaft alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 VKU erbringen. Die beiden Vorgänge zur Erlangung der Kontrolle über Navico und C-MAP sind vorliegend als ein einziger Zusammenschluss anzusehen. Nach Abschluss der Transaktion werden Goldman Sachs und Altor über eine (indirekte) gemeinsame Kontrolle über Navico und C-MAP verfügen. Es liegt daher ein Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG vor.
8. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
9. Navico, welche sich gemäss Meldung in Design, Herstellung und Lieferung von Marineelektronikprodukten betätigt (vgl. oben, Rz 4), ist primär im Freizeitsegment tätig. C-MAP, welche Produkte der marineelektronischen Navigation gestaltet und liefert, ist etwa zu gleichen Teilen im kommerziellen und im Freizeitsegment aktiv. Folglich sind sowohl C-MAP als auch Navico aktiv im Bereich der Produkte der marineelektronischen Navigation, aber jeweils mit einem besonderen Fokus auf unterschiedliche Segmente.
10. Im Bereich der Marineelektronik oder der Navigation2 (insbesondere im Bereich der Navigation auf Gewässern) hat die WEKO bisher keine Märkte abgegrenzt. Die EU-Kommission hat in ähnlichen Fällen Märkte für elektronische Seekarten, für PC Navigationssysteme, für Hardware im Bereich Seefahrt und für Kommunikationsausrüstung im Bereich Seefahrt abgegrenzt, zum Teil
1 Vormals Jeppesen.
2 Im Zusammenschluss Cargill/Copersucar ging es unter anderem um den Meerestransport und die Meereslogistik (RPW 2014/4, 729 Rz 2, Cargill/Copersucar). Im Zusammenschluss Droege/Weltbild wurden Navigationsgeräte im Zusammenhang mit der Unterhaltungselektronik erwähnt (RPW 2014/3, 545 Rz 3 Fn 1, Droege/Weltbild). Erwähnungen von Navigationssystemen (allerdings ohne Vornahme von Marktabgrenzungen) finden sich darüber hinaus in folgenden Verfahren: RPW 2009/4, 459 Rz 2, Nokia/SAP; RPW 2004/1, 174, General Electric/Honeywell c./ WEKO; RPW 2001/1, 136, Siemens/Atecs Mannesmann/Dematic/Demag Krauss-Maffei/Sachs/VDO.
mit möglichen Unterteilungen in Produktion, Verkauf/Vertrieb und Dienstleistungen sowie in verschiedene Segmente (kommerzielles Segment und Freizeitsegment) und/oder unterschiedliche Produkte/Produktegruppen.3
11. Die Zusammenschlussparteien schlagen die Abgrenzung eines sachlichen Marktes für Marineelektronikprodukte vor. Wie sich aus den obigen Ausführungen zu Entscheiden der EU-Kommission ergibt, kommen aber auch engere sachliche Marktabgrenzungen in Frage. Da allerdings in keinem dieser möglichen Märkte wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, insb. da es zu keinen horizontalen oder vertikalen Überschneidungen kommt, kann vorliegend offen bleiben, ob der Markt enger als ein möglicher Markt für Marineelektronikprodukte abzugrenzen ist.
12. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
13. Die Zusammenschlussparteien bringen vor, dass die Segmente, in welchen Navico und C-MAP tätig sind,
globaler Natur sind. Sowohl die Lieferanten als auch die Kunden befänden sich an verschiedensten Standorten und es bestünden weder signifikante Transport- oder Vertriebskosten noch andere Barrieren. Auch die Hauptkonkurrenten würden auf weltweiter Basis operieren.
14. Gestützt darauf schlagen sie vor, den Markt für Marineelektronikprodukte weltweit oder zumindest EWRweit (inkl. Schweiz) abzugrenzen. Eine schweizweite Marktabgrenzung erscheint als sehr eng, wird aber nachfolgend auch kurz beleuchtet. Eine definitive räumliche Marktabgrenzung kann allerdings offen bleiben, da unabhängig von der Marktabgrenzung keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen, insb. da es zu keinen horizontalen oder vertikalen Überschneidungen kommt.
15. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich, dass diejenigen Märkte, zu welchen die meldenden Unternehmen Marktdaten vorlegen können, keine betroffenen Märkte darstellen (Marktanteile eines beteiligten Unternehmens unter 30 %).
Geschätzte Marktanteile – weltweit
Navico/C-MAP Altor Goldman Sachs
Marineelektronikprodukte [0-10] % 0 % 0 %
- kommerzielles Segment [0-10] % 0 % 0 %
- Freizeitsegment [20-30] % 0 % 0 %
Geschätzte Marktanteile – Schweiz4
Marineelektronikprodukte [20-30] % 0 % 0 %
- kommerzielles Segment [10-20] % 0 % 0 %
- Freizeitsegment [20-30] % 0 % 0 %
Quelle: Angaben der meldenden Unternehmen.
16. Zu den übrigen möglichen engeren Märkten liegen keine Marktanteilszahlen vor. Durch den vorliegenden Zusammenschluss entstehen aber in keinem dieser möglichen engeren Märkte Marktanteilsadditionen. Aufgrund der fehlenden horizontalen und vertikalen Überschneidungen und den Zusagen der meldenden Unternehmen kann auf detaillierten Angaben von weiteren Märkten verzichtet werden (Ziff. IV der “Mitteilung des Sekretariats der Wettbewerbskommission Praxis zur Meldung und Beurteilung von Zusammenschlüssen“). Es kann vorliegend offen bleiben, ob einer der möglichen engeren Märkte (als jener für Marineelektronikprodukte) einen betroffenen Markt aufgrund von Marktanteilen eines beteiligten Unternehmens von 30 % oder mehr darstellt.5
17. Es liegen keine betroffenen Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU vor bzw. es kommt zu keinen Marktanteilsadditionen. Das Zusammenschlussvorhaben führt zu keinen relevanten Wettbewerbsveränderungen.
18. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.
3 Vgl. Fall COMP/M.4465 Thrane & Thrane / NERA vom 21.3.2007, Fall COMP/M.4395- Boeing / C-Map vom 16.1.2007 und Fall IV/M. 1559 – Stn Atlas Marine Elektronics / Sait Radio Holland vom 8.9.1999.
4 Die Marktaktivitäten von Navico und C-MAP in der Schweiz sind minimal. Ihre Umsätze mit Verkäufen in die Schweiz betragen in beiden Fällen < CHF […].
5 Vgl. RPW 2015/1, 103 Rz 37, Zürcher Kantonalbank/Swisscanto Holding.