Kulturlandplan

Plan d'affectation · Unterlunkhofen

Document

Numéro
2001-000169
Type
Plan d'affectation
Commune
Unterlunkhofen
Canton
Argovie
Niveau
Commune
Approuvé par
GR
Adopté
21 août 2001
En vigueur depuis
21 août 2001

Carte

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Fichiers

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Texte

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

21. August 2001

Pfi/ek

Art. Nr.

2001-0169

(GR.01.95) Gemeinde Unterlunkhofen; Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung (BNO); Genehmigung mit Ausnahmen, Auflagen und Aufforderung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 14. März 2001. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Peter Zubler, Aarau. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Dr. Christian Brunner, Zofingen, stellt namens der FDP-Fraktion folgende Anträge auf Teilgenehmigung: 1. Folgende Teile der am 23. Juni 2000 von der Gemeinde Unterlunkhofen verabschiedeten Vorlage betreffend Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland seien nicht zu genehmigen: 1.1 Es seien im Kulturlandplan die Gebiete von der Genehmigung auszuschliessen, die im heute noch rechtskräftigen Zonenplan von 1986 als Wohnzone W2 2. Etappe ausgeschieden sind und im neuen Bauzonenplan aber nicht mehr enthalten sein sollen (vgl. die grobe Schraffur „Neuzonierung als Nichtbauzone“ im Entwurf Bauzonenplan als Anhang 1 zur Vorlage 01.95). 1.2 Die zuständigen Organe der Gemeinde Unterlunkhofen und des Kantons seien zu ersuchen, die Flächen gemäss Ziff. 1.1 einer Bauzone zuzuweisen. 2. Im Übrigen seien der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Unterlunkhofen vom 23. Juni 2001 zu genehmigen. 3. Die Gemeinde Unterlunkhofen sei aufzufordern, die Änderung gemäss Ziffer 1 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen. Versand:

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Namens der SVP-Fraktion stellt Hans Ulrich Fehlmann, Oberbözberg, ebenfalls Antrag auf Teilgenehmigung: 1. Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Unterlunkhofen sei zu genehmigen. 2. Der Kulturlandplan sei nicht zu genehmigen. 3. Die Gemeinde wird aufgefordert, den Kulturlandplan in dem Sinne zu überarbeiten, dass alle im Zonenplan von 1987 umrandeten Gebiete im Wesentlichen einer geeigneten Bauzone zugewiesen werden. 4. Die Gemeinde Unterlunkhofen ist aufzufordern, die Änderungen und Auflagen gemäss Ziffer 3 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren zur Genehmigung vorzulegen.

Namens der CVP-Fraktion stellt Erwin Meier, Wohlen, den Antrag, das Geschäft sei zur Neubearbeitung an die Gemeinde Unterlunkhofen zurückzuweisen.

Martin Bossard, Kölliken, stellt namens der Fraktion der Grünen folgenden Zusatzantrag: „Die Gemeinde sei anzuweisen, im Gebiet „Mühlegg“ Auszonungen vorzunehmen, so dass die Gesamtgrösse der Bauzonen die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes nicht überschreitet.“ Nach Voten von Katharina Kerr Rüesch, Aarau, namens der SP-Fraktion, Hans Stutz, Islisberg, namens der CVP-Fraktion, Lukas Bütler, Beinwil (Freiamt), Reinhard Gloor, Birr, sowie des Kommissionspräsidenten und von Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher des Baudepartementes, zieht Hans Ulrich Fehlmann den Antrag der SVP-Fraktion zurück. In der 1. Abstimmung wird der Rückweisungsantrag Erwin Meier mit grosser Mehrheit, bei 11 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. In der 2. Abstimmung werden die Anträge des Regierungsrates mit 116 gegen 51 Stimmen abgelehnt. In der 3. Abstimmung wird der Zusatzantrag der Fraktion der Grünen mit grosser Mehrheit, bei 42 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. In der 4. Abstimmung werden die Anträge der FDP-Fraktion mit 109 gegen 49 Stimmen zum Beschluss erhoben. Demgemäss ist b e s c h l o s s e n :

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1. Folgende Teile der am 23. Juni 2000 von der Gemeinde Unterlunkhofen verabschiedeten Vorlage betreffend Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland werden nicht genehmigt: 1.1

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Es werden im Kulturlandplan die Gebiete von der Genehmigung ausgeschlossen, die im heute noch rechtskräftigen Zonenplan von 1986 als Wohnzone W2 2. Etappe ausgeschieden sind und im neuen Bauzonenplan aber nicht mehr enthalten sein sollen (vgl. die grobe Schraffur „Neuzonierung als Nichtbauzone“ im Entwurf Bauzonenplan als Anhang 1 zur Vorlage 01.95). 1.2 Die zuständigen Organe der Gemeinde Unterlunkhofen und des Kantons werden ersucht, die Flächen gemäss Ziffer 1.1 einer Bauzone zuzuweisen. 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Unterlunkhofen vom 23. Juni 2001 genehmigt. 3. Die Gemeinde Unterlunkhofen wird aufgefordert, die Änderung gemäss Ziffer 1 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 8918 Unterlunkhofen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: