Bauzonenplan
Plan d'affectation · Bergdietikon
Document
- Numéro
- 1998-000685
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Bergdietikon
- Canton
- Argovie
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- GR
- Adopté
- 9 juin 1998
- En vigueur depuis
- 9 juin 1998
- Source
- ÖREBlex, canton Argovie
Carte
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Fichiers
NUPLA-4023-1998-E.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
rifflow 4.- 4. Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau 0~1 mem Sitzung:
9. Juni 1998
Me/ek
Art. Nr.
1998-0685
(98.002052) Gemeinde Bergdietikon; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. April 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates Dazu wird das Wort nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird beschlossen: 1. Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Bergdietikon vom 24. November 1997 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug - Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 8962 Bergdietikon - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
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Präsident:
Abt. Raumplanung
E 18. Chef 1 GK
Nr.
Juni 1998 i-i+U
t3Z
, 7
Staatsschreiber:
ICe tra-:t: —
VV\1 Versand:
1 8. Juni 1998
rtC-
Sekr.
Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 29. April 1998
98.002052
Gemeinde Bergdietikon; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
Die Gemeindeversammlung von Bergdietikon beschloss am 24. November 1997 den Bauzonenplan, den Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung. Wir unterbreiten Ihnen die Vorlage zur Genehmigung mit folgendem Bericht:
1. Zusammenfassung
Die Vorlage umfasst eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung aus dem Jahre 1983, Anpassungen am 1995 genehmigten Kulturlandplan sowie die Vereinigung von Bau- und Nutzungsordnung. Die Gemeinde überprüfte die Abgrenzung der Bauzonen gegenüber dem Kulturland bereits bei der Erarbeitung des Kulturlandplanes (Genehmigung durch den Grossen Rat am 19. Dezember 1995). Sie verringerte damals die Bauzonen um 3,4 ha und erfüllt im Rahmen der vorliegenden Planung die Auflage des Grossen Rates, mindestens weitere 3 ha der Bauzonen einer Nichtbauzone, allenfalls einer Übergangszone zuzuweisen. Die Gemeinde schafft mit den Vorlagen die Voraussetzungen für die Erneuerung und Verdichtung der Siedlung; gleichzeitig kann die Siedlungsqualität aufrechterhalten, beziehungsweise verbessert werden. Im Kulturlandplan wird u.a. die Abgrenzung der bereits bisher festgelegten Weiler neu definiert. Die Gemeinde integrierte die Änderungen in den rechtskräftigen Kulturlandplan; dieser wurde gesamthaft von der Gemeindeversammlung beschlossen und ist Gegenstand der Genehmigung. Die rechtskräftige Bauordnung und die Nutzungsordnung umfassen 117 Paragraphen, die an das neue Baugesetz angepasste Bau- und Nutzungsordnung noch deren 56. Der Regierungsrat beantragt Ihnen die Genehmigung der Vorlage.
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2. Verfahren Mitwirkungsbericht: Vorprüfungsbericht: öffentliche Auflage: Beschluss Gemeindeversammlung: eingereicht zur Genehmigung:
26. Mai 1997 26. August 1997 15. September- 14. Oktober 1997 24. November 1997 4. Februar 1998
3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Ausgangslage und Planungsablauf Die Gemeinde begann mit den Planungsarbeiten für die Nutzungsplanung Siedlung bereits bei der Erarbeitung der Nutzungsplanung Kulturland. 1993 beschloss die Gemeindeversammlung einen Kredit für die vorliegende Planung. In einem ersten Schritt erstellte die Planungskommission ein Leitbild und allgemeine Planungsziele, die als Basis für die nachfolgende Erarbeitung des Bauzonenplanes dienten. Die Vorprüfung der Vorlage erfolgte in zwei Schritten zwischen April und August 1997 (abschliessender Vorprüfungsbericht vom 26. August 1997). 3.2 Bauzonenplan Unter Berücksichtigung der Auflage des Grossen Rates, die Bauzonen um mindestens 3 ha zu reduzieren, ergeben sich im wesentlichen die nachfolgenden Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bauzonenplan: — Gebiet "Rai" • Das südliche, mittelfristig aus geologischen Gründen nicht als Bauland nutzbare Gebiet, das einer Sanierung und anschliessend einer längeren Beobachtung bedarf, wird in eine Übergangszone gemäss § 170 Baugesetz eingewiesen. Die Reduktion der Bauzone beträgt ca. 3,4 ha; davon gehören 55 % der Gemeinde und 45 % Privaten. •
Das nördliche Gebiet, für dessen Bebaubarkeit weitere geologische Untersuchungen (Kredit von der Gemeindeversammlung gesprochen, Untersuchungen im Gange) und anschliessend entsprechende Sanierungsmassnahmen erforderlich sind, wird einer Spezialzone gemäss Art. 18 RPG zugeteilt.
— Umzonung des bereits seit vielen Jahren bestehenden Werkstattgebäudes auf Parzelle 1763 in Kindhausen in die Zone W2. — Umzonung des Umschwunges der ebenfalls seit vielen Jahren bestehenden, nicht landwirtschaftlichen Liegenschaft Nr. 250 auf Parzelle 1804 in Kindhausen in die Zone VV2L. — Umzonung eines kleineren, unbebaubaren Reststückes oberhalb einer bestehenden Hecke im Gebiet "Rai" in die Landwirtschaftszone. — Umzonung der Wald- und Bachabstandsstreifen in die bestehende angrenzende Bauzone. Diese Streifen sind meist Teil bereits überbauter Parzellen.
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— Das VValdfeststellungsverfahren wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen. Die Waldgrenzen sind entsprechend der Auflage des Grossen Rates vom 19. Dezember 1995 in den Bauzonenplan aufgenommen worden. — Neue Abgrenzung der Wohnzone W3 im Hangfussbereich ("Schwemmebene") des Gebietes "Rai" aufgrund der geologischen Gegebenheiten (Rutschkante neue Abgrenzung W3). — Umzonung des südlichen, hinter der bestehenden Liegenschaft Nr. 33 auf Parzelle 1542 befindlichen unüberbauten Teiles von der WG2 in die W2. — Umzonung des westlichen 40 m-Streifens von der Gewerbezone in die Industriezone aufgrund der bestehenden und geplanten Bebauung mit Industriebauten. — Bezeichnung diverser Schutz- und Kulturobjekte in den alten Dorfteilen von Kindhausen und Baltenschwil. Gebäude mit Substanz- oder Volumenschutz (siehe hiezu auch Abschnitt "Ortsbildschutz"). Bezeichnung diverser Gebiete mit Sondernutzungsplanpflicht (Erschliessungs- oder Gestaltungsplan) als Ersatz der bisherigen II. Etappe. — Ausscheidung von lärmvorbelasteten Gebieten gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) entlang der K 412. 3.3 Kulturlandplan Die oben aufgeführten Änderungen am Bauzonenplan haben, soweit sie am Bauzonenrand liegen, auch Änderungen am Kulturlandplan zur Folge. Zusätzlich nimmt die Gemeinde noch folgende Anpassungen am Kulturlandplan vor: •
Abgrenzung der VVeilergebiete "Oberschönenberg, Herrenberg und Gwinden".
•
Ausscheidung eines Schutzobjektes (Bauernhaus Nr. 81) und von zwei Kulturobjekten (Brunnen) im Weiler "Oberschönenberg".
Die Änderungen am Kulturlandplan wurden direkt in den rechtskräftigen Plan integriert, um künftig über eine vollständige und aktualisierte Plangrundlage zu verfügen. 3.4 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Die Gemeinde bereinigte die Bau- und Nutzungsordnung und passt sie an das neue kantonale Baugesetz an. Als Basis dient weitgehend die kantonale Muster-Bau- und Nutzungsordnung. Die Gemeinde nimmt verschiedene Änderungen der Zonenbestimmungen vor; dabei handelt es sich lediglich um kleinere materielle Anpassungen. Die heute rechtskräftige Bauordnung und Nutzungsordnung umfasst 117 Paragraphen, die neue BNO noch deren 56.
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4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Allgemeine Beurteilung 4.1.1 Überprüfungsbefugnis Der Grosse Rat prüft die Vorlage auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.1.2 Siedlungserneuerung, Verdichtung und Siedlungsqualität Die Förderung einer verdichteten Bauweise und die Siedlungserneuerung stehen zunehmend im Mittelpunkt der Nutzungsplanung. Gleichzeitig soll die vorhandene Siedlungsqualität gesichert oder verbessert werden (§ 46 BauG). Die vorliegende Nutzungsplanung entspricht dem bisher üblichen, guten Bearbeitungsstand, auch wenn sie insgesamt noch nicht konsequent auf die künftige Siedlungserneuerung und Verdichtung ausgerichtet ist. 4.1.3 Ortsbildschutz / Denkmalpflege Das Ortsbild des Dorfteiles Kindhausen hat gemäss dem Inventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz (ISOS) regionale, dasjenige von Baltenschwil lokale Bedeutung. Die Gemeinde stellt die schützenswerten Gebäude sowie weitere Kulturobjekte im Rahmen dieser Planung unter Schutz. 4.1.4 Grösse der Bauzonen (Art. 15 RPG) Die Grösse der Bauzonen wurde im Rahmen der Nutzungsplanung Kulturland festgelegt (Genehmigung durch den Grossen Rat vom 19. Dezember 1995). Die Gemeinde befolgt die Auflage des Grossen Rates und reduziert die unüberbauten Wohn- und Mischzonen um ca. 3,5 ha. Die Reduktion der gesamten Bauzonen beträgt gegenüber 1995 dennoch nur ca. 2 ha, da gleichzeitig ca. 1,5 ha Waldabstandsstreifen neu der Bauzone zugewiesen werden. Der Flächenverbrauch an Wohn- und Mischzonen betrug in den letzten 15 Jahren 14 ha. Aufgrund der Zielsetzungen der Gemeinde besteht für die nächsten 15 Jahre kein Überschuss an Bauzonen. Aus kantonaler Sicht besteht eine theoretische Übergrösse von 1,7 ha: Diese rechnerische Übergrösse ist raumplanerisch vertretbar. 4.1.5 Änderungen am Kulturlandplan Die in 3.3 erwähnten Änderungen am Kulturlandplan sind sachgerecht. Damit der Gemeinderat über einen aktualisierten Kulturlandplan verfügt, hat er die Änderungen im Kulturlandplan nachgetragen und den gesamten Plan nochmals öffentlich aufgelegt. Im Schreiben vom 16. März 1998 bestätigt der Gemeinderat, dass keine weiteren Änderungen am Kulturlandplan vorgenommen wurden. 4.1.6 Richtplan Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Bergdietikon ist im Richtplan mit "R" (= Revision) bezeichnet. Nach der Genehmigung dieser Nutzungsplanung wird das Siedlungsgebiet entsprechend der neu genehmigten Abgrenzung der Bauzone durch blosse Fortschreibung festgesetzt (Beschluss 3.1 lit. b des Richtplanabschnittes 2.1 Siedlungsgebiet).
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4.2 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Die Planung wird den heutigen raumplanerischen Ansprüchen gerecht.
Antrag: 1 Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Bergdietikon vom 24. November 1997 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Aarau, 29. April 1998
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES Landammann:
Dr. Ulrich Siegrist Staatsschreiber:
Marc Pfirter
Anhang - Anhang 1: Bauzonenplan, Übersicht - Anhang 2: Datenübersicht
Anhang 1
Gemeinde Bergdietikon Bauzonenplan Änderungen zum rechtskräftigen Bauzonenplan Einzonungen
t*,2:
Total
1.5 ha
Total
3.5 ha
Neuzonierung als Nichtbauzone
Ausschnitt aus der Landeskarte 1:50'000 Reproduziert mit der Bewiligung des BLniesamtes fOr Landestopographie vom 9.1.1998
Kindhausen
Baltenschwil
Om /clata4/epseergdiebeon.eps prnoa 26.02.98
100m
250m
500m
1
1 Anhang 2 Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gemeinde Bergdietikon Datenübersicht Basis:Flächenstatistik Mai1994/Mai1995 (angepasst Dez. 1997)
Gesamtübersicht Bauzonen (mit Grünzonen) Kulturland Wald übrige Flächen (Gewässer, Verkehrsflächen, etc.) Gemeindefläche total
83 ha 327 ha 164 ha 19 ha 593 ha
Bauzonenplan gemäss Beschluss Gemeindeversammlung Wohn- und Mischzonen Industrie- und Gewerbezonen Zone für öffentliche Bauten
überbaut i unüberbaut[ 55.7 ha 12.4 ha 6.5 ha 1.7 ha 4.3 ha 1.8 ha
Total 68.1 ha 8.2 ha 6.1 ha
Total
66.5 ha
82.4 ha
Grünzone
15.9 ha
0.5 ha
Kulturlandplan gemäss Beschluss Gemeindeversammlung Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Artenreiche Heuwiesen
311.2 ha 0.2 ha
Schutzzonen Naturschutzzone, inkl. Magerwiesen Hecken, Feld-und Ufergehölze
11.3 ha 4.7 ha
Kulturland total
327.4 ha
Überlagerte Schutzzonen Landschaftsschutzzone Besondere Waldstandorte Hochstammobstbestände
213.5 ha 65.2 ha 10.3 ha
BERGD2.XLSNPS+NPK17.04.98/hspe
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Bisherige und mögliche künftige Entwicklung der Einwohner und Arbeitsplätze bisherige Entwicklung Jahr 1981 1986 1991 1996 Einwohner 1'818 E 2'044 E! 2229 E 2'227 E Arbeitsplätze 800 A I 1'130 A 1'170 A 1'090 A 2227 E Kapazität Gemeinde Einwohner 1'090 A Kapazität Gemeinde Arbeitsplätze 2227 E Ziel Gemeinde Einwohner 1'093 A Ziel Gemeinde Arbeitsplätze 2227 E Kantonale Prognose Einwohner 1 ' 1090A Kantonale Prognose Arbeitsplätze Bisherige Entwicklung
2001
2006
Prognose 2012
2'950 E 1'120 A 2'800 E 1'100 A 2710 E 11110 A
Prognose
3'000
2950 E Kapazität Gemeinde 2800 E Ziel Gemeinde 2710 E kantonale Prognose
Einwohner 2'500
2227 E
2.0441E ili C 2220 E -c 0 2'000 3 c 1'818 E 2 0 1'500 _N :ra 1' 1'130 A -5_ cn :..• , 1'17 A cu 1 000 _0 .k.
800 A
A 1120 A Kapazität Gemeinde = kantonale Prognose
Arbeitsplätze
500 —
0 ,1
1 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2012
Bemerkungen: Die Graphik berücksichtigt noch nicht eine mögliche und nach Raumplanungsgesetz erstrebenswerte Verdichtung der bereits überbauten Bauzonen.
BERGD2.XLSNPS+NPK17.04.98/hspe
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Rechnerische Beurteilung der Bauzonengrösse Methode Einwohner- und Arbeitsplatzprognosen Einwohner und Arbeitsplätze Ende 1996 ausserhalb Bauzonen ca. innerhalb Bauzonen ca. Total Gemeinde
100 E 2'127 E 2'227 E
50 A 1'040 A 1'090 A
150 E+A 3167 E+A 3317 E+A
2'950 E 2'800 E 2'710 E
1'120 A 1'100 A 1'110A
4'070 E+A 3'900 E+A 3'820 E+A
Einwohner und Arbeitsplätze Ende 2012 Kapazität der Gemeinde ca. Ziel der Gemeinde kantonale Prognose
Zuwachs der Einwohner und Arbeitsplätze bis zu den Zielen und Prognosen 2009 Zuwachs bis zur Kapazität der Gemeinde ca. Zuwachs bis zu den Zielen der Gemeinde ca. Zuwachs bis zu den kantonalen Prognosen ca.
723 E 573 E 483 E
30 A 10 A 20 A
753 E+A 583 E+A 503 E+A
Bemerkungen: Die Grössen der Industrie- und Gewerbezonen sowie der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sind unbestritten. Die weiteren Berechnungen beschränken sich deshalb auf die Grösse der Wohn- und Mischzonen. Einwohner-Dichte in den überbauten Wohn- und Mischzonen
Dichte 1996
Einwohner überbaute in Bauzone Flächen 2'127 E 55.7 ha
Dichte 38 E/ha
Annahme für die Dichte im Jahre 2012 in den heute unüberbauten Bauzonen Dichte 45 E/ha 45 E/ha
Annahme der Gemeinde Annahme des Kantons
Theoretische Kapazität in den unüberbauten Bauzonen Dichte Berechnung der Gemeinde Berechnung des Kantons
BERGD2.XLSNPS+NPK17.04.93/hspe
45 E/ha 45 E/ha
unbebaute theoretische Kapazität Fläche 560E 12.4 ha 12.4 ha 560E
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Theoretischer Flächenbedarf bis zum Jahre 2012 Zuwachs Flächenbedarf, Berechnung der Gemeinde Flächenbedarf, Berechnung des Kantons
573 E 483 E
theoretischer Bedarf 12.7 ha 45 E/ha 45 E/ha 10.7 ha
Dichte
Rechnerische Beurteilung der Grösse der Bauzonen
theoretischer Überschuss, Berechnung Gemeinde theoretischer Überschuss, Berechnung Kanton
unbebaute theoretischer theoretischer Bedarf Überschuss Fläche 12.7 ha 12.4 ha -0.3 ha 10.7 ha 12.4 ha 1.7 ha
Bemerkungen: Nach der Berechnung der Gemeinde besteht kein Ueberschuss an Bauzonenreseven Mit den Prognosewerten des Kantons besteht ein theoretischer Überschuss an Wohn- und Mischzonen von ca.1.7 ha. Eine mögliche und erstrebenswerte Verdichtung der überbauten Bauzonen wurde bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
BERGD2.XLSNPS+NPK17.04.981hspe