Quartierplan Eisigeli, Änderung 2012

Plan d'affectation · Schwellbrunn

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Schwellbrunn
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Departement
Adopté
17 janv. 2012
En vigueur depuis
17 janv. 2012

Carte

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Fichiers

CH73_03_GE_Quartierplan Eisigeli, Änderung 2012.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

tr

APPenzell Ausserrhoden

Departement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse

1 7A

9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Jakob Brunnschweller Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 17. Januar 2012

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Schwellbrunn Quartierplan Eisigeli, Anderung; Genehmigung

A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 ersucht die Gemeinde Schwellbrunn um die Genehmigung des oben genannten Planungsinstrumentes durch das Departement Bau und Umwelt. 2. Am 3. Juli 2010 hat das Departement Bau und Umwelt den Quartierplan Eisigeli genehmigt. Der Quartierplan bezweckt einen attraktiven Gewerbestandort für den bestehenden Holz-Verarbeitungsbetrieb und flrr

Neuansiedlungen. 3. Gemäss Genehmigungsentscheid ging man im damaligen Zeitpunkt man davon aus, dass die bestehende Firma Mettler Holzbau GmbH nicht das gesamte Areal und nicht sämtliche bestehenden Nutzflächen innerhalb

-

Bemühungen im der heutigen Gebäude benötige. Es seien entsprechend - unter Beteiligung des Kantons Gange, das Gebiet neuen Nutzungen zuzufiihren. Nach damaligem Stand seien Gespräche zwischen der Eigentümerin (Koller lmmobilien AG) und lnteressenten (Mettler Holzbau GmbH, Blumer BSB) soweit gediehen, dass gestutzt auf eine Überbauungs- und Nutzungsstudie des Ateliers Bottlang entsprechende Festsetzungen in Form eines Quartierplans möglich seien. 4. Während das Projekt der Blumer BSB realisiert wurde, hat die Mettler Holzbau GmbH in Zusammenarbeit

mit dem Architekturbitro Keller Hubacher die Pläne für den Ersatzbau der Werkhalle optimiert. Diese weisen aus statischen Grilnden den Bedarf ftrr höhere Dachträger aus. Daraus resultiert eine Gebäudehöhe, welche die Regelbauweise überschreitet. Das aktuelle Konzept sieht zudem vor, die Erscheinung der bestehenden Baute aufzunehmen und beim Neubau ebenfalls schräge Längsfassaden zu verwenden, Diese beiden konzeptionellen Anderungen bedingen für den Neubau der Mettler Holzbau GmbH Abweichungen vom bestehenden Quartierplan Eisigeli. Die daftlr notwendigen Anderungen betreffen eine Umformulierung von Art. 10 der Son-

derbauvorschriften und einen neuen Art. 10a. 5. Das zur Genehmigung eingereichte Planungsinstrument wUrde dem VorprUfungsverfahren untezogen.

Seits'1, 1400.2012-O0l1

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APPenzell Ausserrhoden

6. Die Anderung des Quartierplans Eisigeli läg vom 4. November 2011 bis 3. Dezember 2011 öffentlich auf. Während dieser Zeit sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat Schwellbrunn hat am 16. Dezember 2011 die Anderung mittels Zirkulationsbeschluss erlassen.

B. Erwägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Gesetzes über die Raum-

planung und das Baurecht (Baugesetz, BauG, bGS 721.1) sind erfilllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entgegen. 2. Vorliegend ist eine Abweichung der Gebäudehöhe um 1.5m sowie die Unterschreitung der Baulinie im Falle einer Bauweise mit sqhräger Längsfassade vorgesehen, indem eine neue Baulinie eingefährt wird, so dass das ,,Vordach" mehr als 1m tiber die Baulinie hinaus ragen kann. Die Firsthöhe

wird nicht geändert. Mit Blick auf die

geltende Regelbauweise und auf den heute bestehenden Bau sind diese Abweichungen vertretbar, auch wenn die gestalterischen Vorschriften in den Sonderbauvorschriften unverändert relativ flexibel und offen formuliert bleiben. 3. Die im Vorprüfungsbericht gemachten Beanstandungen sind mehrheitlich berllcksichtigt worden 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprlifung kann eine Genehmigung der vorliegenden Gestal-

tungsplanänderung erteilt werden.

C. Beschluss 1. Die Anderung des Quartierplans Eisigeli wird genehmigt' 2. Fiir die Genehmigung wird eine Gebuhr von Fr. 500.00 erhoben

3. Mitteilung an: - Gemeinderat schwellbrunn (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - KantonalerBaukoordinationsdienst(1 Exemplarmit Genehmigungsvermerk) - Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - Kantonales Tiefbauamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - Rechnungswesen (RegieRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat Die Beschwerde hat rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. ist beizulegen (Art. 30 einen Antrag sowie eine kuze Begrtindung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid des Gesetzes llber die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143'1)' Mitteilung im Amtsblatt

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