Quartierplan Dorf Süd
Plan d'affectation · Wald
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Wald
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 11 oct. 1988
- En vigueur depuis
- 11 oct. 1988
Carte
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Fichiers
CH73_14_GE_Quartierplan Dorf Süd.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A. RH. 11. Oktober 1988 F.
Gemeinde Wald: Quartierplan "Dorf Süd"; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vorn 27. September 1988 ist zu ent nehmen: Mit Schreiben vorn 19. August 1988 ersucht der Gerneinderat Wald um die Genehmigung des Quartierplanes "Dorf Süd". Sachverhalt Die Firma Walser +Co. AG, Wald, plant auf ihrem Areal, das teil weise in der Kernzone, teilweise in der Wohn- und Gewerbezone liegt, grössere Erweiterungsbauten. Zusätzlich soll der gesamte Betrieb neu erschlossen werden. Aufgrund der exponierten Lage des Betriebes sowie der vorgesehenen Erschliessungsstrasse galt es insbesondere, einen ausreichenden Schutz des Orts- und Land schaftsbildes sicherzustellen. Formelle Rechtmässigkeit Der Quartierplan erfüllt die Anforderungen gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 43 EG RPG (bGS 721. 1). Er wurde am 20. Februar 1988 vorn Gemeinderat erlassen und vom 29. April 1988 bis 30. Mai 1988 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Ein sprache ein, die vom Gemeinderat teilweise geschützt wurde und zu einer Aenderung des Quartierplanes sowie der entsprechenden Sonderbauvorschriften führte. Der geänderte Quartierplan (inkl. Sonderbauvorschriften) wurde vorn Gemeinderat Wald am 16. August 1988 erlassen; gleichzeitig wies er die Einsprache, soweit sie nicht geschützt werden konnte, ab. Dieser Entscheid wurde vom Einsprecher nicht angefochten. Materielle Rechtmässigkeit Materiell steht der Genehmigung des Quartierplanes nichts ent gegen. Die Aenderungen entsprechen den in der Vorprüfung durch die Baudirektion abgegebenen Empfehlungen. Sie betreffen Anlie gen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes.
- 2 Beschluss nach Antrag der Baudirektion: 1.
Der Quartierplan "Dorf Süd", Wald, vorn 20. Februar 1988 bzw. 16. August 1988 wird genehmigt (Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 50 Abs. 3 EG RPG) .
2.
Es wird eine Gebühr von Fr. 200. -- erhoben.
Amtsblatt.
Auszug an
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Baudirektion Sekretariat der Baudirektion (2 Expl. )* Kant. Planungsamt* Gemeinderat Wald* *Beilagen: - Genehmigter Quartierplan - Gestaltungsplan
versandt am 13. Oktober 1988