Teilzonenplan Obergaden
Plan d'affectation · Wald
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Wald
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 14 juil. 1998
- En vigueur depuis
- 14 juil. 1998
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Wald avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
CH73_14_GE_Teilzonenplan Obergaden.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Protokoll des Regierungsrates
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Gemeinde Wald: Teilzonenplan Obergaden; Genehmigung
Dem Bericht der Baudirektion vom 6. Juli 1998 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 5. Juni 1998 ersucht der Gemeinderat Wald um die Genehmigung des oben genannten Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat. Sachlage
1. Der Teilzonenplan bezweckt, die aus der Erweiterung der Sportanlage resultierende Mehrfläche ebenfalls der bestehenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzu weisen. Die Grösse der Umzonung von der Landwirtschaftszone in die ZÖBA ergibt sich damit direkt aus dem Sportanlagenprojekt. In diesem Sinne ist die Grösse der Umzonung begründet und sachgerecht. 2. Der Teilzonenplan Obergaden wurde am 16. März 1998 zur Vorprüfung eingereicht. Es wurde dem verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren unterstellt. Mit Bericht vom 29. April 1998 wurde das Ergebnis der Vorprüfung der Gemeinde zugestellt. 3. Der Teilzonenplan wurde den betroffenen Grundeigentümern vorgelegt. Der Eigentü mer der Parzelle Nr. 501 hat seine schriftliche Zustimmung abgegeben. Der Kanton als Eigentümer der angrenzenden Kantonsstrasse stimmt dem Teilzonenplan, gemäss Abklärung des Planungsamtes mit dem Kantonsingenieur vom 2. Juli 1998, ebenfalls zu. Eine öffentliche Auflage erübrigte sich damit. 4. Der Gemeinderat Wald hat den Teilzonenplan am 6. Mai 1998 erlassen. Obwohl vom Teilzonenplan eine Fläche von 3'199 m2 betroffen ist, konnte seitens des Planungsam tes das vereinfachte Verfahren ohne Volksabstimmung unterstützt werden, weil die Stimmberechtigten den Kredit für die Sanierung des Sportplatzes bereits mit einem klaren Ja von 200 zu 64 Stimmen gutgeheissen haben. 5. Der Gemeinderat Wald legt die folgenden Akten zur Genehmigung vor: - 3 Expl. Teilzonenplan Obergaden datiert vom 13. März 1998 - 3 Expl. Erläuterungsbericht
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Erwägungen 1. Formel/es 1.1 Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 47 ff. des EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt. 2. Materielles 2.1 Gemäss Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG treten Baureglemente und Nutzungspläne mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Genehmigung wird erteilt, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspre chen und nicht als unzweckmässig erscheinen. 2.2 Die vorgesehene Anpassung ist einerseits für die Gemeinde von hohem öffentlichen Interesse und andererseits in bezug auf die Auswirkungen und die Rechtssicherheit zu verantworten. So ist die Gemeindebehörde davon überzeugt, dass trotz der Nut zungsintensivierung der Anlagen die Erschliessung auch bezüglich Verkehrssicher heit weitaus genügt und auch genug Parkraum vorhanden ist. Da es sich um eine öffentliche Zone handelt, sind in bezug auf die rechtsgleiche Behandlung gegenüber Dritten keine wesentlichen Vorbehalte nötig. Der Umzonung kann somit im Grundsatz zugestimmt werden. 2.3 Die materiellen Anforderungen gemäss Art. 43 EG zum RPG sind erfüllt. Materiell steht der Piangenehmigung durch den R.eyie, u, 1y::;1 c:Ü uä11 ,il r ,id ,b t:r 1lyt:yt:r 1. Antrag Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 21 Abs. 3 und Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG, folgende Anträge: 1. Der Teilzonenplan Obergaden sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei keine Gebühr zu erheben. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Zustellung schriftlich Be schwerde an das Verwaltungsgericht, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. 9 Abs. 1 lit. a Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGerG; bGS 143.6). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Ent scheid ist beizulegen.
Beschluss: Amtsblatt.
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
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Auszug an
Baudirektion Sekretariat der Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Wald * *) Beilagen: - Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk - Planungsbericht
Versandt am
t 7. Jllll 1998
Bases légales
bGS 721.1 · Baugesetz · Canton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération