Quartierplan Unterdorf

Plan d'affectation · Speicher

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Speicher
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
26 août 1980
En vigueur depuis
26 août 1980

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Speicher avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

CH73_11_GE_Quartierplan Unterdorf.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. 26. August 1980 I.

Gemeinde Speicher; Genehmigung des Quartierplanes Unterdorf Dem Bericht der Baudirektion vom 15. August 1980 ist zu ent­ nehmen: Mit Schreiben vom 18. Juli 1980 ersucht der Gemeinderat Speicher um die Genehmigung des Quartierplanes "Unterdorf". Dem Quartier­ plan mit Sonderbauvorschriften hat der Gemeinderat am 13. März 1980 zugestimmt und ihn öffentlich aufgelegt. Die Forderungen der einzigen eingegangenen Einsprache konnten berücksicht wer­ den. In der Gemeinde Speicher findet sich im Gebiet Unterdorf-Zaun eine grosse Mehrfamilienhaus-Reservezone, welche zwar nicht ge­ samthaft zur Ueberbauung freigegeben werden sollte, deren Er­ schliessung aber gesamthaft studiert werden musste (siehe Er­ schliessungsrichtplan Nr. 363a/2B), wobei auch der Wunsch nach einer teilweisen Umzonung in die Einfamilienhaus-Reservezone geäus­ sert wurde. Diese Frage wird dem Regierungsrat in einem separa­ ten Antrag unterbreitet. Der nun vorliegende Quartierplan stellt eine Grundlage dar, welche eine geordnete und zweckmässige Erschliessung und Ueber­ bauung einer ersten Etappe von ca. 12'000 m2 erlaubt. Was die Form der Darstellung betrifft, ist festzuhalten, dass in der Legende keine Elemente mit nur unverbindlichem Hinweischarakter bezeichnet wurden. Deshalb werden alle dargestellten Elemente innerhalb des Planungsgebietes Rechtskraft erlangen. Die Be­ deutung der mittels eines Pfeils dargestellten Erschliessungs� richtpunkte ist nicht näher erläutert. Sinngemäss sind diese als Festlegung zu verstehen, von welcher Seite der Parzelle generell die private Zufahrt zum Haus realisiert werden muss. Die Aufnahme von speziellen Bauvorschriften ist zwar zu begrüs­ sen, doch wäre es wünschbar gewesen, auch Aussagen über die Lage der Gebäude im Grundstück (Firstrichtung) miteinzubeziehen. Der Erschliessungsricht- und Umzonungsplan (Nr. 363a/2B), wel­ cher mit dem gemeinderätlichen Schreiben vom 18. Juli 1980 ein­ gereicht worden ist, wu.rde von der Baudirektion dem Genehmigungs­ antrag für die Umzonung beigelegt, da diesem die nötigen Plan­ unterlagen fehlten. Die darin festgehaltene Planungsidee wird als sinnvoll und zweckmässig erachtet, doch sollten auch weitere Sachbereiche wie Garagen, Kinderspielplätze, Fusswege, Freiflä­ chengestaltung, Bepflanzung, architektonische Gesamtgestaltung konzeptmässig diskutiert werden, denn das Ueberbauungsgebiet be­ sitzt für appenzellische Verhältnisse überdurchschnittliche Di-

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mensionen. Da es sich lediglich um einen Erschliessungsrichtplan handelt, besitzt er auch nur informativen Charakter und ist deshalb nicht Gegenstand der regierungsrätlichen Genehmigun 9, zumal im EG zum ZGB eine solche nur für verbindliche Pläne \Be­ bauungsplan, Quartierplan) vorgesehen ist. Einer Genehmigung des eigentlichen Quartierplans steht somit nichts im Wege, da auch das Projekt der Staatsstrassekorrektion Brugg-Kohlhalden berücksichtigt wurde. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirek­ tion, der Quartierplan "Unterdorf" mit Sonderbauvorschriften der Gemeinde Speicher sei zu genehmigen. Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion. Auszug an

Landammannamt Baudirektion Kant. Planungsamt (2 Expl.) * Kant. Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Speicher (2 Expl.) * * = Beilage: 1 Quartierplan mit Genehmigungsvermerk

Um All,Bff#rrag des Regi@mllngsrafes Derr Rafachreibe!J';