Quartierplan Wies III

Plan d'affectation · Speicher

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Speicher
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
18 avr. 2001
En vigueur depuis
18 avr. 2001

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Speicher avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

CH73_11_GE_Quartierplan Wies III.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Protokoll des Flegierungsrates

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18. April2001

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Gemeinde Speicher; Quartierplan Wies lll; Genehmigung A. 1

2.

Ausgangslage

Mit Schreiben des Gemeinderates Speicher vom 14. März 2001 wird um die Genehmigung.des obengenannten Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat nachgesucht. Das Planungsgebiet wurde gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gewerbezone GEll zugeschieden. Mit dem Quartierplan sollen verschiedene etappierbare Gewerbeüberbauungen ermöglicht werden. Dabei sind neben Klein- auch Grossge-

werbebetriebe realisierbar. 4.

Über den Quartierplan wurde das Vorprüfungsverfahren durchgeführt.

5.

Der Quartierplan Wies lll wurde am 20. Dezember 2000 vom Gemeinderat erlassen.

6

Die öffentliche Planauflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom 24. Januar 2001 bis 23. Februar 2001. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

B. Enrvägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss ArI. 47 ff. des EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plängenehmigung durch den Regierungsiat damit nichts entgegen.

2. 3. 4.

Das Erschliessungskonzept ist flexibel gehalten. Wohl richtet es sich auf eine eher kleinmassstäbliche Parzellierung aus, doch lässt es auch zu, dass mehrere Parzellen für einen grösseren Gewerbebetrieb zusammengelegt und optimiert erschlossen werden können.

Die Sonderbauvorschriften wurden im Sinne der Vorprüfung ergänzt und angepasst. Die materiellen Anforderungen gemäss Art. 43 EG zum RPG sind erfüllt. Materiell steht der Plangenehmigung durch den Regierungsrat damit nichts entgegen.

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-zG.

Beschluss des Regierungsrates

1

Der Quartierplan Wies lll wird genehmigt.

2.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.- erhoben

3.

Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht (Adresse: Verwaltungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hai einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist lglzqlegen (Art. ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bGS 143.6).

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Amtsblatt.

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Planungsamt (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Speicher (restliche Expl. mit Genehmigungsvermerk, Rechnung) [m Auftrag des Regierungrsrafes Der Ratschreiber:

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Versandt am 2 $. April 200'N

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