19. Änderung «Erlass KbS 1999» - Anpassung
Cadastre des sites pollués · Glaris
Document
- Type
- Cadastre des sites pollués
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 6 juin 2018
- En vigueur depuis
- 6 juin 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
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Fichiers
KBS-1600-20180606-E-Anpassung+19+geschwaerzt.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
kantonSlarus
ffi
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Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Glarus, 6. Juni 2018 U. Ref.:523-51
19. Anderung vom 6. Juni 2018 des Beschlusses über den Erlass des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte vom 23. März 1999
Das Departement Bau und Umwelt
zieht in Erwägung: 1
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Sachverhalt ln Niederurnen in der "Farbwies" (nordwestlich der Eternit AG) befindet sich ein im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Abfallstandort mit der Nr. 22'207. Die entsprechende Fläche wurde am 26. März 1999 mittels Beschluss von der damaligen Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt in den Kataster eingetragen. Aufgrund von vorliegenden lnformationen wie der
eine Perimeteränderung des Katastereintrages mit der Nr. 22'207 (Löschung der Parzelle 1485 und 1486 aus dem Kataster der belasteten Standorte). 2.
Erwägungen
2.1
Die zuständige Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt hat am 23. Màrz 1999 gestützt auf die Vorgaben des Bundesrechtes, insbesondere Art. 5 der Altlastenverordnung (Altlv), einen Kataster der belasteten Standorte erlassen.
2.2
Die Kantone haben die Aufgabe, diesen Kataster aufgrund neuer Erkenntnisse und Meldungen, neuer Untersuchungsergebnisse oder Massnahmen anzupassen (Art. 5 und 6 Altlv).
2.3
Die letzte Anpassung des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte (KbS) erfolgte mit der 18. Anderung am 7, Mär22018.
2.4
wurde durch eine BauJahre grunduntersuchung durchgeführt. Diese eruvähnt unter dem Kapitel geologischer Schichtaufbau und Beschaffenheit, dass in einer Tiefe von 1.5 bis 2.5 Meter sich hauptsächlich Bauschutt und Aushubmaterial befindet. Die Bilder, die der damalige sowie der Baugrube gemacht hat belegen, dass praktisch nur Aushubmaterial und kaum Siedlungsabfall zu erkennen ist. Daher
ist es unverhältnismässig, wenn die beiden Parzellen im Kataster der belasteten Standorte weiterhin aufgefüh rt werden. 2.5
Auf Kantonsebene ist gemäss Art. 34 Abs. 1 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (EG USG) das zuständige Departement für die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte verantwortlich.
und verfügt sodann 1
Beim Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus wird bei der KbS-Nr. 22'207 der Perimeter angepasst.
2
Die Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses vom 23. März 1999 und der bisherigen 18 Anderungen bleiben vorbehalten.
3.
Dieser Beschluss tritt am 6. Juni 2018 in Kraft.
4.
Schriftliche Mitteilung an die Gemeinde Glarus Nord.
das
Regierungsrat
2
Anhang 1 Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus, 19. Änderung vom 6. Juni 2018
Anderung des KbS Perimeters Ortsteil
Standortnummer
Niederurnen
22',207
Lokalität Farbwies, Niederurnen
Parzellen
Aufnahme
Kategorie
1485,1486,
26.März
Ablage-
1999
rungsstandort
1761
Grund Untersuchung, Bauvorhaben
Folgenden Parzellen werden aus dem KbS Perimeter gelöscht: Ortsteil
Standortnummer
Niederurnen
22',207
Lokalität
Parzellen
Aufnahme
Kategorie
Farbwies, Niederurnen
1485, 1486
26.März
Ablage-
1999
rungsstandort
Grund Untersuchung, Bauvorhaben
3
Bases légales
GS VIII B/1/3 · Kantonales Umweltschutzgesetz, EG USG · Canton
GS VIII B/1/4 · Umweltschutzverordnung, USV · Canton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Confédération
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Confédération