20. Änderung «Erlass KbS 1999» - Anpassung
Cadastre des sites pollués · Glaris
Document
- Type
- Cadastre des sites pollués
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 7 juin 2018
- En vigueur depuis
- 7 juin 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
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Fichiers
KBS-1600-20180607-E-Anpassung+20+geschwaerzt.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Telefon 055 646 64 00
kantonSlarus
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ffi
www.gl.ch
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2
8750 Glarus
Glarus, 7. Juni 2018 U. Ref.:523-51
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20. Änderung vom 7. Juni 2018 des Beschlusses über den Erlass des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte vom 23. März 1999 Das Departement Bau und Umwelt
zieht in Enarägung:
I
Sachverhalt ln Ennenda bei der Firma Tridonic befindet sich ein im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Betriebsstandort mit der Nr. 07'508. Der entsprechende Perimeter wurde am 7 . Dezember 2015 mittels Departementsbeschluss aufgrund den Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Aufgrund der Ergebnisse dieses Berichtes wird der Standort zukünftig als belasteter Standort, weder übenruachungsnoch sanierungsbedürftig gemäss Art. I Abs. 2c Altlastenverordnung im Kataster aufgeführt. (Grundbuch Ennenda) hat sich bei der Abt. Umweltschutz & Energie erkundigt, welche Massnahmen notwendig seien, damit die enruähnte Parzelle nicht mehr im Kataster erscheint.
2.
Eruvägungen
2.1
Die zuständige Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt hat am 23. März 1999 gestützt auf die Vorgaben des Bundesrechtes, insbesondere Art. 5 der Altlastenverordnung (Altlv), einen Kataster der belasteten Standorte erlassen.
2.2
Die Kantone haben die Aufgabe, diesen Kataster aufgrund neuer Erkenntnisse und Meldungen, neuer Untersuchungsergebnisse oder Massnahmen anzupassen (Art. 5 und 6 Altlv).
2.3
Die letzte Anpassung des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte (KbS) erfolgte mit der 19. Anderung am 6. Juni 2018.
2.4
Die Untersuchung nach Altlastenverordnung dass vom belasteten Standort (KbS-Nr. 07'508) aus kaum mit negativen Einwirkungen auf das Grundwasser zu rechnen ist. Parzelle 1234 in Ennenda durch
die Belastungssituation hin überprüft Diese Untersuchung hat gezeigt, dass im südöstlichen Teil der Parzelle in einer Tiefe von ca. 3-4m noch Verschmutzungen mit sogenannten Kohlenwasserstoffen vorliegen. Der grössere, nördliche Teil des Untersuchungsperimeters im Kataster hat sich als unverschmutzt enuiesen. Aufgrund dieser Feststellungen möchte der neue Eigentümer eine vollständige Entlassung aus dem Kataster beantragen. Grundsätzlich kann eine Entlassung aus dem Kataster nur dann vollzogen werden, wenn der Untergrund als nicht mehr belastet oder als unverschmutzt gilt und die Anforderungen gemäss WEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) Anhang 3 Ziffer 1 erfüllt werden. Die Untersuchung hat aufgezeigt, dass man bei einer Dekontamination des südöstlichen Bereiches rund 230m3 Material ausheben müsste, um danach den Katastereintrag löschen zu können. Dies würde zusätzlich einen erheblichen Flurschaden (Abbruch der Mauer und Strasse sowie Rodung der Bäume) verursachen und ist als unverhältnismässige Massnahme anzusehen. Da bei der öffentlichen Urkunde vom bei einer evtl. Weiterveräusserung unter Art. 8 eine lnformationspflicht verankert wurde, können wir unter diesen Umständen einer Perimeteränderung der Kataster Nr. 07'508 (Löschung der Parzelle 1234) zustimmen. 2.5
Auf Kantonsebene ist gemäss Art. 34 Abs. 1 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (EG USG) das zuständige Departement für die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte verantwortlich.
und verfügt sodann 1
Beim Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus wird bei der KbS-Nr 07'508 der Perimeter angepasst.
2
Die Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses vom 23. Màrz 1999 und der bisherigen 19 Anderungen bleiben vorbehalten.
3
Dieser Beschluss tritt am 7. Juni 2018 in Kraft.
4
Schriftliche Mitteilung an die Gemeinde Glarus.
das
Ka
Regierungsrat
2
nt
Anhang 1 Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus, 20. Änderung vom 7. Juni 2018
Änderung des KbS Perimeters Ortsteil Ennenda
Standortnummer
Lokalität
Parzellen
Aufnahme
Kategorie
07'508
Tridonic AG
1234,389, 1259,392,
7. Dezember 201 5
Betriebsstandort
Grund Untersuchung
1563
Folgenden Parzellen werden aus dem KbS Perimeter gelöscht: Ortsteil Ennenda
3
Standortnummer 07'508
Lokalität Tridonic AG
Par¿ellen
Aufnahme
Kategorie
1234
7. Dezember 201 5
Betriebsstandort
Grund Untersuchuno
Bases légales
GS VIII B/1/3 · Kantonales Umweltschutzgesetz, EG USG · Canton
GS VIII B/1/4 · Umweltschutzverordnung, USV · Canton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Confédération
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Confédération