Überbauungsplan Bleichi

Plan d'affectation spécial · Glarus

Document

Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Glarus
Canton
Glaris
Niveau
Commune
Approuvé par
Gemeinde
Adopté
4 nov. 1999
En vigueur depuis
4 nov. 1999

Carte

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Fichiers

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Texte

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ÜBERBAUUNGSPLAN BLEICHE

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ÜP Bleichi, Bericht

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ARcHTTEKTEN

MAX RUEGGE RICO REGLI THOMAS ASCHMANN BANKSTRASSE 8750 GI.ÂRUS TEL 055 640 39 FAX 055 640 50 73

20 72

UBERBAUUNGSPLAN BLEICHE Genehmigt durch den Gemeinderat an den Sitzungen vom I 7. Juni 1999 und 4. November 1999.

Uberbauung Bleiche Glarus Bericht zum Überbauungsplan

Grundstiþksorenzen Die geplanten Grundstücksgrenzen dienen als Planungsgrundlage, diese sind beim Grundstücksverkauf endgültig festzulegen. Es können auch Pazellen zusammengefasst werden.

Parkolätze Die Zahl der Parkplätze ist aufgrund des Parkplatzreglementes der Gemeinde Glarus zu bestimmen. Die Parkplätze sind auf der jeweiligen Parzelle zu erstellen. Das einparkieren soll rechtwinklig zur Strasse erfolgen.

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Ausweichstelle Die geplante Ausweichstelle in der Zufahrtsstrasse Ost kann im Zusammenhang mit der definitiven Strassengestaltung noch verschoben werden.

Ver- und Entsorouno Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Anschlüsse des Schmutzwassers sind im Werkleitungsplan Nr. A-401.022 dargestellt.

Sauberes OberflËichen- und Dachwasser ist soweit möglich auf der Parzelle über einen Sickerschacht versickern zu lassen. Für die Parzellen I - 14 wird ein unüberdachter Abfallsammelplatz gemäss Umgebungsplan Nr. A-401.023 erstellt. Die Umfassungsmauern sind als Bruchsteinmauer mit einer Höhe von 1.40 m auszubilden. Graue Zementverbundsteine als Bodenbelag. Für die Parzellen 1 - 7 wird der Kehricht auf jeder Parzelle zur Abfuhr bereitgestellt. CONSULTING:

WILLY LEINS

htþ/¡1,vww.hgdom.ch/zl E-MAIL z-l @spectraw€b.ch

Erqchliessung Paaelle 1 288 Der Teil der Parzelle 1288 welcher in der Bauzone ist kann über den Wendehammer erschlossen werden.

Umoebunqsgestaltung lm Sinne einer gesamtheitlichen Umgebungsgestaltung soll folgendes beachtet werden

- Blockwurfmauern mit Polsterpflanzen auspflanzen - Garagevorplätze und Hauszugänge aus grauen Zementverbundsteinen - Sichtschutz- und Deckpflanzungen, vorab im Grenzbereich, sollen auf den Landschattsraum

-

rucksicht nehmen und eine gewisse Einheitlichkeit aufweisen. Für Pflanzungen gegenüber dem öffentlichen Grund bzw. den Erschliessungsstrassen gelten die Abstände gemäss Art. 130ff EG zum ZGB lnnerhalb der Überbauung sind Kleinbäume und Grosssträucher wetche über 4.20 m hoch werden so zu plazieren, dass die Aussicht gewährt bleibt und keine Beschattung der Nachbarfassade erfolgt. Für Wege und Sitzplätze auf der Parzelle sind graue Plattenbeläge oder Kalkstein-Chaussierungen vorzusehen Sichtschutzwände haben so diskret wie möglich und pflanzlich eingebunden zu sein. lhre Höhe sollte 1.80 m nicht übersteígen. Eisenbahnschwellen sind nicht zugelassen.

Spielolätze Auf einen gemeinsamen Kinderspielplatz wird verzichtet, da es beijedem Einfamilienhaus genügend Spielfläche hat. Die Zufahrtstrasse West kann wegen den geringen Verkehrsaufkommen als Spielstrasse dienen.

Abbrüche Zur Realisierung der Überbauung müssen die Gebäude 161, 1384 vollständig sowie 2473 teilweise abgebrochen werden.

Bestehgnde Wasserleilunq Die für die Wasserversorgung der Gemeinde wichtige Wasserleitung welche durch die Pazelle 3044 und 2654ft¡hrt und-r¡té¡n"m Überbauungsve-rbot belegt ¡st dãrf erst überbaut werden, wenn die Ersatzleitung in der Bleichestrasse betriebsbereit ist.

Glarus, 14. Mai 1999