Waldreservat Hüreli, Glarus
Réserves forestières · Glaris
Document
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 23 déc. 2011
- En vigueur depuis
- 23 déc. 2011
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
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Fichiers
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Texte
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NE ST: M'6A5
VEREINBARUNG u
zwischen dem
KANTON GLARUS Und dem/der WALDEIGENTÜMER/IN vertreten durch Name: Glarus, das Departement Bau und vertreten durch den Umwelt Gemeinderat Glarus, 8750 Glarus Betreffend
Ausscheidung und Unterhalt einer Altholzinseln e im Gebiet Hüreli, Ennenda (Teil der Parzelle Nr. 1070 GB Ennenda)
Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:
1. Zweck
Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen ausgewählte Einzelbäume und Baumgruppen gemäss den untenstehenden Zielen als Altholzinseln unter Schutz gestellt werden.
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2. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan rot bezeichnete Waldfläche mit einer Fläche von 59 Aren.
3. Schutzziele
e Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; e Erhaltung und Förderung von besonderen Baumexemplaren (Eichen);
e Zulassen von natürlichen Abläufen;
e Erhaltung und Förderung eines natürlichen Erholungsraumes;
+ Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe.
4. Nassnahmen
Angestrebt werden Biotopbäume in großen Dimensionen, ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung im Sinne einer Altholzinsel.
Folgende Massnahmen sind in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald undloder nach Anzeichnung durch den Revierförster nach wie vor erlaubt:
- Entfernen von Bäumen und Baumteilen, die in die Weide oder auf die Begehungswege fallen. Das Aufrüsten muss sich auf das Notwendige beschränken:
- Aitholz, das von den Weiden oder Begehungswegen entfernt wird, möglichst zurück in die Altholzinsel bringen;
- Konkurrierende Bäume, die in den Kronenraum von den geschützten Bäumen ragen, dürfen entfernt werden.
Weitere erlaubte Massnahmen, resp. Bedingungen: - Massnahmen, die zum Erhalt der Schutzwirkung des Waldes nötig sind; - Beschriftungen und Info-Tafeln;
5. Abgeltung für Leistungen im öffentlichen Interesse
Der Kanton leistet für den Nutzungsverzicht in den Altholzinseln eine einmalige Ertragsausfall- Entschädigung unter gebührender Berücksichtigung der Standorts- und Erschliessungsverhältnisse und der damit verbundenen Holzerntekosten. Als Grundlage für die Berechnung des Ertragsausfalls dienen die Richtlinien für die Schätzung von Waldwerten des Schweizerisch tvereins 1999. Die einmalige Ertragsausfall-Entschädigung beträgt im vorliegenden Fall uw: wird nach der Vertragsunterzeichnung fällig.
6. Weitere Verpflichtungen Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, alle Massnahmen, die zielgerichtet und dem Altholz-
inselgedanken förderlich sind, zu unterstützen und umgekehrt alle Massnahmen, die diesem Ziel abträglich sind, abzuwenden.
7. Dauer der Vereinbarung und Kündigung Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert 50 Jahre.
8. Rechtsnachfolge
Diese Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.
9. Beilagen
- Plan mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand, wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
- Übersichtskarte zu den Waldgesellschaften und mit der Berechnung der einmaligen Ertragsausfallentschädigung (50 Jahre).
- Beiblatt zur Berechnung der einmaligen Ertragsausfall-Entschädigung für Waldreservate und Altholzinseln.
Glarus, den 23.411. Für den KANTON GLARUS:
Departement Bau und Umwelt Abteilung Wald
HC
F. Marti, Kantonsoberförster
Glarus, den 252.207 Für die Gemeinde Glarus als Waldeigentümerin:
Der Gemeindeschreiber:
Max Widmer
Diese Vereinbarung wird in 3 Exemplaren ausgefertigt: Exemplar:
Gemeinde Glarus Altholzinsel Hüreli 1:2°000 EEE | Altholzinsel (Gegenstand der Vereinbarung) 262 R, 163b R Bestandescode (Waldbestandeskarte)
EI Wege, Strassen bzw. Gebäude nach amtl. Vermessung Departement Bau und Umwelt, Glarus
Abteilung Wald 04. Oktober 2011 Glarus, den:
Für den Kanton Glaus
Departement Bau und Umwelt, Glarus
Abteilung Wald
F. Marti, Kantonsoberförster
Gemeindeschreiber
Max Widmer
An) 2009 Kar
Gemeinde Glarus Altholzinsel Hüreli 1:2'000
ER | Altholzinsel (Gegenstand der Vereinbarung)
Waldgesellschaften (Grundlage für die Ertragsausfall-Entschädigung):
15: Bergseggen-Buchenwald, 59a
Departement Bau und Umwelt, Glarus Abteilung Wald
EI Wege, Strassen bzw. Gebäude nach amt. Vermessung NS