Waldreservat Flüewald, Glarus Nord
Réserves forestières · Glaris
Document
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 5 oct. 2001
- En vigueur depuis
- 5 oct. 2001
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Glaris avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
WAR-1630-20011005-E-S2+Fluewald.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
VEREINBARUNG zw¡schen dem
KANTON GLARUS vertreten durch die Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt und dem/der
WALDEIGENTÜMER/IN Name Adresse
Tagwen Niederurnen, vertreten durch den Gemeinderat Niederurnen 8867 Niederurnen betreffend
\ i
Ausscheidung und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Flüewald, Niederurnen (Teil der Parzelle Nr. 1 GB Niederurnen)
Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:
1. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung soll der Flüewald (Nr. 002 des kantonalen Waldreservatskonzep-
Afficher tout le texte
tesvom Mai 1996), insgesamt 55.02 ha, gemäss beiliegendem Plan 1:10'000 und den untenstehenden Zielen als Teilreservat (35.70 ha), resp. Sonderwaldreservat (19.32 ha), unter Schutz gestellt werden.
2. Geqenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1 : 10'000 bezeichneten Waldflächen (Teil der Parzelle Nr. 1 von GB Niederurnen) mit einer Fläche von insgesamt ca. 55.02 ha.
3. Schutzziele
o Erhalten und fördern einer typisch ausgebildeten, verbreiteten Waldgesellschaft (E+K 48b) o Zulassen aller Waldentwicklungsphasen wie Jugend-, Alters- und Zerfallsphasen o Förderung bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume: Auen¡rrild, Dreizehenspecht, Sperlingskauz . Förderung besonderer Wald-Strukturen: Totholz, Altholz, natürliche Stufigkeit . Schutz einer besonderer Landschaft 4. Massnahmen
4.1. Hinterer Flüewald Angestrebt wird ein Natun¡rald ohne weitere forst- und alpwirtschaftliche Nutzung im Sinne eines Teilreservats. Folgende Massnahmen sind in Absprache mit dem Kantonsforstamt und nach Anzeichnung durch den Revierförster nach wie vor erlaubt:
3
7. Dauer der Vereinb
nq und Kündiqunq
Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert 50 Jahre. Wird sie nicht fünf Jahre vorher gekündigt, erneuert sie sich stillschweigend um jeweils 10 Jahre.
L Rechtsnachfolqe Diese Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.
9. Beilaqen Der beiliegende Plan 1 :1 0'000 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemä ss ZiÍfer 2 wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
Ort, Datum
Für den KANTON GLARUS
6/¿ r"" ù r s. $Lp, arm
Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt
Für den Tagwen Niederurnen als Waldeigentümer:
Orb, Datum
8867 Niederurnen ,5.
0kt. Z00t
Der Gemeindepräsident
Der
Diese Vereinbarung wird in 4 Exemplaren ausgefertigt
indeschreiber:
Exemptar:
(a, /ar.r/i'r,r/a* /
Beilage zur Vereinbarung
Waldreservat 002 Flüewald ( Niederurnen) 1:10'000
Teilreservat (nur ¡,EÍf ëi¡il
phytosanitäre Massn.)
Sonderwaldreservat
-{-
Weideabzäunung im Bereich der Reservafe
t
t^ \l
Ort, Datum
ó/æo u.,fi Í $. $[p, Zûûl
Ort, Datum
8867 Niederurnen
- 5, okt. 2001
Für den Kanton Glarus:
Für den Tagwen Niederurnen
Direktion für Landwi rtschaft, Wald und Umwelt
Der
J. Kamm, Landesstatthalter:
Der
k ident:
1
cò