Waldreservat Halenwald-Diggenwald, Glarus Süd
Réserves forestières · Glaris
Document
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Glaris
- Niveau
- Canton
- Approuvé par
- DBU
- Adopté
- 1 avr. 2009
- En vigueur depuis
- 1 avr. 2009
- Source
- ÖREBlex, canton Glaris
Carte
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Fichiers
WAR-1631-20090401-E-AH1+Halenwald+Diggenwald+bei+Nidfurn.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
VEREINBARUNG zwischen dem
KANTON GLARUS vertreten durch das Departement Bau und Umwelt
Und dem/der
WALDEIGENTÜMER/IN Name: Ortsgemeinde Haslen, vertreten durch den Gemeinderat Haslen, 8773 Haslen.
Betreffend Ausscheidung und Unterhalt von Altholzinseln im Gebiet Halenwald-Diggenwald, Haslen (Teil der Parzellen Nr. 161 GB Nidfurn) Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:
)
1. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen ausgewählte Einzelbäume und Baumgruppen gemäss den untenstehenden Zielen als Altholzinseln unter Schutz gestellt werden. 2. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1 :2'000 rot bezeichneten fünf Waldflächen (Teil der Parzellen Nr. 161 GB Nidfurn) mit einer Fläche von insgesamt ca. 63 Aren. 3. Schutzziele
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Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; Erhaltung und Förderung von besonderen Baumexemplaren; Zulassen von natürlichen Abläufen; Erhaltung und Förderung eines natürlichen Erholungsraumes; Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe.
4. Massnahmen Angestrebt werden Biotopbäume in großen Dimensionen, ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung im Sinne einer Altholzinsel. Folgende Massnahmen sind in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und/oder nach Anzeichnung durch den Revierförster nach wie vor erlaubt:
-
Entfernen von Bäumen und Baumteilen, die in die Weide oder auf die Begehungswege fallen oder für die Wanderwege eine erhebliche Gefahr bedeuten. Das Aufrüsten muss sich auf das Notwendige beschränken; Altholz, das von die Weide oder Begehungswegen entfernt wird, möglichst zurück in die Altholzinsel bringen; Konkurrierende Bäume, die in den Kronenraum von den geschützten Bäumen ragen, dürfen entfernt werden.
Weitere erlaubte Massnahmen, resp. Bedingungen: Unterhalt und Offenhaltung der bestehenden Wanderwege; Beschriftungen und Info-Tafeln;
Altholzinseln - Bestandeskarte 1 :2'000 Halenwald-Diggenwald, Nidfurn
Gemeinde Haslen 10g, 10h, 221b ... 353c Bestandescodes
Departement Bau und Umwelt Abteilung Wald
Glarus, den: Für den Kanton Glarus Departement Bau und Umwelt
m.,1-
F. Marti, Kantonsoberförster
Hasle, den: Für die Gemeinde Haslen
D~?"' H. P. Aschwanden
Die Gemeindeschreiberin
März 2009
Altholzinseln - Waldgesellschaften
1 :2'000 Halenwald-Diggenwald, Nidfurn
Gemeinde Haslen Departement Bau und Umwelt Abteilung Wald
März 2009
Legende: 8: Waldhirsen-Buchenwald 12: Bingelkraut-Buchenweld 13: Bingelkraut-Buchenwald mit Linde 17: Steilhang-Buchenwald mit Reitgras 18b: Typischer Tannen-Buchenwald, Lbh-Ausbildung 24: Turinermeister-Ahornwald 25: Turinermeister-Lindenmischwald
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