RRB Baulinien Linthal Scheidgass Durnagel

Alignements routiers · Glaris

Document

Type
Alignements routiers
Canton
Glaris
Niveau
Canton
Approuvé par
SK
Adopté
21 janv. 1974
En vigueur depuis
21 janv. 1974

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Fichiers

BKS-1631-19740121-E-46-Linthal+Strassenkorrektion+Scheidgasse-Dunagel.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

S

46

Strassenwesen. Ausbau der Kantonsstrasse in Linthal. Durnagel. Genehmigung des Teilstrecke Scheidgasse Ausführungsprojektes.

Die

Baudirektion

legt dem

Regierungsrat

am 14. Januar 1974

Afficher tout le texte

folgenden Bericht und Antrag vor: Siehe Beschluss: Dem Antrag der

Be i 1 a g e Direktion

bd

tsatibUsa

wird zugestimmt. Auszug an:

Linthal.

Baudirektion;

Kantonsingenieur;

Gemeinderat

fl

BAUDIREKTION DES KANTONS GLARUSs

An den

Regierungsrat đes Kantons Glarus

Glarus, den 14. Januar

1974/Zo/ti

Ausbau der Kantonsstrasse in Linthal Teilstrecke Scheidgasse Durnagel Genehmigung

Am 19.

des

Ausführungsprojektes

Juni 1972 haben

sie uns

1 : 500

ermächtigt,

für den Ausbau der Kentonsstrasse in

das

Ausführungaprojekt

Linthal gemäss Art. 67 đes

kantonalen Strassengesetses auszustecken, 8ffentlich bekanntzugeben und zur Einsichtnahme und Einspracheerhebung auf đer Gemeindekanzlei

Linthal sufzulegen. Die Planaurlage haben wir đurchgerührt. Innerhalb der gesetzlich festgesetzten Prist von 30 Tagen sind total 13 Einsprachen einge-

reicht worden.shar

buspesee

Die grosse Zahl đer Einsprachen hat uns bewogen, das Projekt zu dberprufen und umzuarbeiten.

Die am

urspringlichen

Proj ekt vorgenommenen Aenderungen betrafen

vorwiegend đie folgenden Punkte: 1) Im Bereich

vom debäude

der

kath.

Kirche

wurde der

Strassenrand

um 1 -

l.50 m

weggeruckt.

2) Bei der Liegenschaft Seggen wurde đie Strassenaxe im Mittel um 5.00 m bergwărts verschoben. Dadurch konnte đie Einmindung der

Seggenstrasse

acher gestaltet werden.

- 2 3) Bei der Parz. 102 im

Mittel

wurde đie strassenaxe

um l.00 m vom Gebäude weg

verschoben.

Doder

Weitergehende Aenderungen die den Einsprachen in vernehrten Masse entsprochen hätten, konnten nicht vOrgenommenwerden, đa sonst die benachbarten

Für đa8

Liegenschaften

umgearbeitete

um so mehr

Projekt

beeinträchtigt

worden wären.

wurde am 12. Novenber 1973 erneut đie

Planaulage durchgeführt. Innert der gesetslichen Frist sind keine neuen Einsprachen eingereicht , aber đie bestehenden aufrecht erhalten worden. Eine Einsprache wurde hinfäl1ig, weil der Antragsteller in der Zwischenzeit verstorben ist. Seine Liegenschaft konnte vom Kanton erworben werden. Zu den einzelnen

Nr.

1 Parz.

Einsprachen äussern wir uns wie

102 und 125,

Vertreten

Einsprache

tolgt:

von

durch das Binsprache gegen das Projekt.

erhebt

In Pt. 1 verlangt er Realersatz rür den vor đem Ausstellungsgebäude abzutretenden Garten; da er dort beabsichtige Park-

pl8tze zu eretellen. Pt. 2 enthält ebenfalls Forderungen für Realersatz. Das Lagergebäude auf Parz. 115 muss im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion abgebrochen werden. macht geltend, dass

der Boden rür eine Ersatzbaute fehle. Wir beantragen Ihnen, beide Porderungen auf die Landerverbsverhandlungen su verweisen, đa sie keine eigentliche Einsprache gegen das Projekt đarstellen und eine bessere technische Lösung praktiseh nicht gefunden werden kann. Eine

- 3grössere angrenzende Liegenschaft gehört Event. kann den benötigten Boden von điesem erwerben.

h

Nr.

dan

Kostene

ale diose

ang brnge 2 Pars. 126, 10l, Einsprache schreibt, đass er gegen das Projekt Rekurs erhebe, da đie vorgenommene Absteckung bei seinen Liegenschaf-

ten Wi1lkür sei. Bine nhere Begründung fehlt.

s dorbundesbeisrag von Wir beantragen Ihnen, điese Binsprache vollumfänglich abzu Bltung

des ASF

lehnen, weil es nicht möglich ist, đas Projekt beinWohnhaus und bei den landvirtschaftlich genuteten Liegenschaften absuÄndern, sO đass keinen Boden abtreten müsste. in-

he Nr. 3 Parg. 106, Einsprache

uen

Va

ste

Beim urPspringlichen Projekt hat gegen die Linienführung bei seiner Liegenschalt Pars. 106 Einsprache erhoben, đa nach seiner Meinung der Abst and zwischen Wohnhaus und Strasse su klein geNOrden wäre.

snsrratea, Linthal

Wie ervähnt wurde in dberarbeiteten

Projekt die Strassenaxe

im Mittel um 5.00 m vom Gebšude we8 verschoben,

o dass die-

ser Teil der Einsprache hinfa22ig wurde. Denn hat

zudem đíe Meinung vertreten,

dass

in Linthal ein einseitiger Gebweggendge. Dađurch könnten grosse Ersparnisse ereielt werden. Unsere Abklärungen haben aber ergeben, dass bei dieser Reduktion đes Projektes praktisoh die gleichen Häuser abgebrochen werden müssten und đie Ersparnisse daher gegenűber dem ursprünglichen Projekt nur etwa 22 $

aúsnachen

würden.

Mis Schreibon vom 3. Januar 1973

teilte

uns sudem đas Eidg.

- 4Amt für Strassen- und Plussbau aut unsere Antrage hin nit, đass obwohl der Aufwand für das redusierte Projekt gerínger sei, stehe die Kosteneinsparung in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die diese Lösung bringe, so vor allem đie Ređuktion đer Fahrbahnbreite auf veniger als 6.00 m auf einem Abschnitt. Es wäre đeshalb dem ASF nicht möglich điese Variante in Betracht zu siehen, um so weniger als das ursprüng1íche Projekt bereits vom Departement đes Innern genehmigt

WOrden sei. MIt Aieser

den steon, nds

be21t er einige Segehren

Haltung des ASF ürde

der Bundesbeitrag von 35

hinfSllig und souit đie technisch schlechtere Lösung rür den Kanton kostspieliger. Der

hat đeshald auch diesen Teil der Ein-

sprache surlokgezogen und bemerkt in seinem Schreiban vom 24. Desenber 1973, đass er dem Ausbau nach đer neuen Variante sustirmen könne. Damit könne đen Verkehrsteilnehmezn und vor allem đden Pussgängern đer notwenaige Raum und đie damit ver-

bundene 3icherheit zur Verfügung gestellt werden. Vege

N.

4 Par.

154, Einsprache

Der hat Einsprache gegen đie Linienführung đes ursprünglichen Projektes bei der kath. Kirche erhoben, đa der Abstand swischen Kirehe und Strasse cu klein sei. Wie bereits

ervähnt konnte im dberarbeiteten

Strasoenaze

um ca.

2.5 m von der

Projekt díie

Kirche weg verschoben

werden.

hat darum bei der 2. Planauflage seine Bin-

sprache zurlekgesogen, dabei allərdings einige Vorbehalte angebracht. Diese können in Zusannenhang mit den anderwerbsverhandlungen

erleáigt werden.

-5Nr.

5 Pars. 194, Einsprache von

Diese Einsprache wurde wie erwähnt

hinrällig,

đa

in der Zwischenseit verstorben ist. Die Liegenschatt wurde vom Kanton im vOrzeitigen Landerwerb bereits

ervorben.

NE. 6 Pars 195, Binsprache von

verlangt in seiner Binsprache, đass das Projekt abgeändert werden solle, so đass sein Haus nicht abgebrochen werden mlsse. Zudem stel1t er einige Begehren im Zusammenhang mit den Landerwerb.

WAr beantragen Ihnen, điese Einsprache abzulehnen. Bei der Liegenachaft ist đie bestehende Strasse nur c&. 5.5 a breit, sehr untbersichtlich und beidseitig berbaut. Der Abstand zvischen den Häusern

beträgt

ca. 7.00 m. Ein Aus-

bau der Strasse ist nur möglich,wenn alle Häuser entweder 1inks ođer rechts abgebrochen werden. Unsere Ueberprüfungen haben argeben, dass es in jeder Beziehung vorteilhafter ist , wenn đie Häuser talaeita, wo aueh đasjenige von steht Nr.

7 Parz.

abgebrochen 708,

werden.

Einsprache

a

von

hat nicht Einsprache gegen đas Projekt erhoben, verlangt aber Realersats sür den abzutretenden Boden.

Ab2ons der Einspra oho. Wegsn đor Wir beantragen Ihnen Verveisung der Eingabe aut die Landerworbeverhandlung, wobei aber su bemerken ist, đass der Kanton

nicht fr die LeistungvonRealersatz verprlichtet werden kann. Nr.

8 Pars. 210, Einsprache von

Auch hat nieht Einsprache gegen das Projekt erhoben, obachen sein Wohn- und Geschärtshaus dem Strassen-

bau vor allen wegen der Binnindung der Poststrasse

geopfert

- 6 werden uss.

verlangt Realersats.

Wir beantragen Ihnen Verveisung đer Bingabe auf đie Lander-

werbeverhandlungen. oeentite dar gugese Nr.

9 Parg. 190,

ne

dionsg3telhe iet go

Tebeberg aloht cglsh. Zuses

Einsprache von

hat Einsprache erhoben gegen die Erstellung eines

Trottoirs

in seiner Liegenschaît soNeit es đie Poststrasse

betrirt.hlag

t0 đie unfreivl121ghefo đer Abtpetung nteona-

digen HAr boantragen Ihnen, điese Einsprache absulehinen. Die Post-

strasse ist eine der wichtigsten QuatiererschliessungsstrasSen VOn Linthal

und auch đie Cars der Klausenpost benltzen điese

Binmündung. Diese sollte đaher möglichat übersicht lich ausgebaut werden und đazu gehört

selbstverständlieh

auch đie Er-

stollung von baeidsoitigen Gehwegen in unmittelbaren Bereich der Einmündung. Nr. 20 Parz. 203, Binsprache von

.

hat Einsprache gegen das Projekt erhoben, weil seiner Meinung nach đie Strasse su nahe an seinem Stall vorbeí

sahrt. Zudem nüsse efn Tränkebrunnen entfernt werden. 3Grasss

Ekacien den

Hir beantragen Thnen Ablehnung der Eánspraohe.Wegenđer Ueberbauung auf der gegenüberliegenden Strassenseite ist es ntcht möglich đie Axe su verschieben ohne dass viel grössere und

einschneiâendere Massnahmen notwendig wÜrden.

Die Forderung betr. Schneerechenund Ersatz rür Tränkebrunnen kann auf aie

Landerverbsverhandlungen

verwiesen werden.

Ne. 21 Pars. 218, Einaprache von

verlangt

Realersats

für sein Wohnhaus., das đem

-78trassenbau

geopfert werden muss.

Wir beantragen Thnen Ablehnung đer Einsprache. breitn aa Eine Verschiebung der Strassenaxe an dieser Stelle ist wegen der gegentberliegenden Ueberbauung nicht nöglich. Zudem urden beim vorseitigen Landerwerb đort bereits swei Wohnhäuser erwOrben und abgebrochen. Wie bereits

erwähnt kann đer Kanton

nicht ür aie Leistung von Realersats verpflichtet werden. Er muss allerdings dem EigentUner den vollen Verkehrowert inkl.

ein Zuschlag fü die unfreiwilligkeit der AbtretungentschäZn ein đigen. g

a

bas ach de Chef dor Verehespolizel He

Nr. 12 Pars. 222, Einsprache von

an

teilt in ihrer Eingabe mit, dass sie bereit sei, den für denStrassenbaubenötigtenBodenabzutreten, unter

AnbrinEder Bedingung, dass der bestehende Parkplatz den neuen Verbaltnissen angepasst werde.

dur a ei

Wir beantragen Ihnen, điese Eingabe auf aie Landerverbsver-

Oae

hendlungen zu verweisen.

Nr. 13 Pars. 219, Einsprache von

verlangt in seiner Einsprsche, 2) đass đas

Lăngenprofil

20, 21,

der neuen Strasse zwischen den

Protilen 1 - 22 abzusenken sei, đamit die Böschung in der Liegenschalt Pars. 219 kleiner werde; 2) đass der Eingang zur Metzgerei nicht verăndert werde; 3) đass ihm rür đie absutretende PIaohe von ca. 335 m2 teil-

weise Roalersatz

geleistet werde.

Wir be&ntragen Ihnen, diose Einspracheabsulehnen. Die Kantonostrasee in Linthal Abschnitt Scheiagasse - Ennet1inth wurde vor 15 Jahren auagebaut. Die Liegenschart von sehliesst unmittelbar an diese Strecke an. Das LAngenprofil

Ger neuen Strasse muss daher an đas bestehende

8

-

anschliessen. Der Elngang zur Metsgerei befindet sich auf der bereits ausgebauten werden.

Teilstrecke

und muss đeshalb nicht mehr veränđert

Das Begehren betr. Realersats kann auf die Landerverbsverhandlungen verwiesen werden. Event. besteht die Möglichkeit, dass eine Restparselle abgetreten werden kann.

In einer Stellungenahme hat auch einige Anregungen und Vorschläge zum Projekt

unter-

dreitet. So wünscht er vOr allem bei đer Einmünaung đer Durnagelstrasse die

Anbringung eines Verkehrsteilers.

Wir beantragen Ihnen, die Vorschlige zu

bericksichtigen.

ohne weiteres

Ein

Verkehrsteiler

nach Möglichkeit bei der Durnagelstrasse kann

erstellt werden.

Auf Grund unserer Ausführungen beantragen wir Ihnen, 1. das

vorliegende

Projekt

wie es in den Plänen 076 15,

22, 24, 25, 26 đargestollt 2. đíe

ist zu genehmigen;

19, 20, 21,

tekren

Einsprachen gemäss unseren Anträgen su erledigen.

die wie fol6 BAUDIREKTION

Aueelge an:

- Baudirektion - Kantonsingeniour - Gemeinderat Linthal

DEs KANTONS GLARUS