Teilrevision 1990

Plan d'affectation, réglementation de base · Surses

Document

Numéro
90.1153
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Surses
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
10 janv. 2012

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Surses avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Sitzung vom

7. Mai 1990

Mitgeteilt den

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Protokoll 1153

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Riom-Parsonz stimmten am 19. Februar 1990 einem revidierten Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) und einem revidierten Generellen Erschliessungsplan 1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) zu. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 28. Februar 1990. ts sind keine Beschwerden eingegangen. Mit Schreiben vom 16. MärZ 1990 ersuchte der Gemeindevorstand Riom-Parsonz um Genehmigung der revidierten Pläne.

Die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Riom-Parsonz ist zur Zeit in Arbeit. Die verwaltungsinterne Vorprüfung erfolgte am 7. September 1989. Aufgrund verschiedener dringender Bauvorhaben hat die Gemeinde Riom-Parsonz den beiden erwähnten Nutzungsplänen bereits zugestimmt. Der teilweisen Genehmigung dieser beiden Pläne steht grundsätzlich nichts entgegen. Das sich in Revision befindende Baugesetz wurde von der Gemeindeversammlung noch nicht beschlossen. Das rechtskräftige Baugesetz vom 15. Juni 1976 sieht einige Zonen, welche im zu

1000.000 I.

« Informationskopie ohne Gevvährleistung (ARE-GR) »

genehmigenden Zonenplan aufgeführt sind, nicht vor. Genehmigt werden können nur jene Zonen, die sowohl im Zonenplan als auch im noch rechtskräftigen Baugesetz enthalten sind. Es sind dies die Dorfzone, die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, die Grünzone, die Gefahrenzonen und das übrige Gemeindegebiet. Für die übrigen Zonen bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen. Im weiteren kann die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes genehmigt werden, da dafür keine weiteren Bestimmungen im kommunalen Baugesetz erforderlich sind.

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 beschliesst die Regierung: . Die im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) vom 19. Februar 1990 ausgeschiedene Dorfzone Parsonz, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Grünzone, übriges Gemeindegebiet, Gefahrenzone 1 und Gefahrenzone 2 sowie die diesen Zonen zugeordneten Empfindlichkeitsstufen werden genehmigt. .

Der übrige Inhalt des Zonenplanes und Generellen Gestaltungsplanes 1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) wird bis zum Vorliegen des revidierten Baugesetzes von der Genehmigung zurückgestellt. Der Generelle Erschliessungsplan.1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) vom 19. Februar 1990 wird genehmigt. Das Amt für Raumplanung wird angeWiesen i die aufgrund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 (Teilgebiet: Parsonz) vorzunehmen.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)

• Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder ,Amtsstelle vorbehalten. . Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz wird angewiesen, das Datum und den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben. 6. Mitteilung an

Nameng der Regierung . Der Präsident•.-

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