Teilrevision GEP Murschetg, Brücke

Plan d'affectation, réglementation de base · Laax

Document

Numéro
25.639
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Laax
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
2 sept. 2025

Carte

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Fichiers

3575_B_OPTR_GEP_Murschetg_Bruecke_RB_D_25.639.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

2. September 2025

2. September 2025

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639/2025

Gemeinde Laax

OP-Teilrevision «Genereller Erschliessungsplan Murschetg, Brücke» Genehmigung der Ortsplanungsrevision

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Laax beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 19. Februar 2025 eine projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung «Ge-

nereller Erschliessungsplan Murschetg, Brücke». Im Einzelnen wurden folgende Pla-

nungsmittel verabschiedet: -

-

Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Teilrevision Brücke Murschetg

Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Versorgung, Teilrevision Brücke Murschetg

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Laax die folgenden weiteren

Unterlagen ein: -

-

Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) gemäss Art. 47 der eidgenössischen

Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom 21. Februar 2025

Bericht Festlegung Gewässerraum Lag Tiert vom 17. September 2024

Landerwerbsplan 1:200 vom 5. November 2024

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 24. Juli 2024 einen Vorprüfungsbericht.

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Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 19. Februar 2025 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801 .100) erfolgte am 28. Februar 2025. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 24. Februar 2025 ersuchte der Gemeindevorstand Laax um Ge-

nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegenden Nutzungsplanvorlage der Gemeinde Laax ist die Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen für eine sichere Langsamverkehrsverbindung zwischen Staderas und Murschetg, einschliesslich einer neuen Brücke über

den Ual Draus. In den Strassen- und Brückenkörper werden zugleich verschiedene Werkleitungen integriert. Der Veloverkehr verläuft derzeit über die stark befahrene

H19 Oberalpstrasse sowie den Kreisel Murschetg, wobei die einzige bestehende

Langsamverkehrsverbindung die unsichere Mountainbikeroute durch das Gebiet des

Ual Draus darstellt. Die geplante Verbindung soll diese ersetzen, die bestehenden

Sicherheitsdefizite beseitigen, Lücken im Grundnetz des kantonalen Sachplans Verkehr teilweise schliessen und den touristischen Schwerpunkt Murschetg an das Grundnetz des Alltagsverkehrs anbinden.

Die nutzungsplanerische Umsetzung erfolgt im Rahmen des Generellen Erschlies-

sungsplans (GEP) Verkehr und Versorgung. Darin werden ein geplanter Radweg mit Mountainbikeroute sowie ein geplanter Wanderweg mit Enteignungsrecht als Ergän-

zung zum bestehenden Langsamverkehrsnetz festgelegt, während die bisherigen Li-

nienführungen des Wanderwegs sowie der Radweg/Mountainbikeroute durch das Gebiet des Ual Draus aufgehoben werden. Zudem werden die Trinkwasser- und

Fernwärmeleitungen in neuer Linienführung als geplante Trinkwasserleitung bzw. ge-

plante Fernwärmeleitung (schematisch) in den GEP Versorgung aufgenommen; auch hier werden die bisherigen Linienführungen aufgehoben.

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c. Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Teilrevision Brücke Murschetg Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Versorgung, Teilrevision Brücke

Murschetg 1.

Alltagsveloverkehr

Das kantonale Velonetz unterscheidet zwischen Alltagsvelo- und Freizeitverkehr sowie zwischen Grund- und Ergänzungsnetz. Unter Alltagsveloverkehr versteht man

den gesamten Veloverkehr, der im Rahmen der täglichen Wege stattfindet. Dazu

zählen Arbeits-, Ausbildungs- und Einkaufswege ebenso wie Fahrten zu Freizeitein-

richtungen, etwa ins Hallenbad oder zum Fussballplatz. Ziel einer Alltagsveloverbin-

dung ist es, eine direkte, sichere und effiziente Verbindung von A nach B zu gewähr-

leisten. Der Freizeitverkehr hingegen umfasst Velofahrten, die überwiegend in der Freizeit unternommen werden. Er nutzt vor allem die bestehenden Velolahd- und

Mountainbikeland-Routen sowie das Strassennetz für Rennvelos, wobei nicht das ra-

sche Erreichen eines Ziels, sondern der Weg selbst im Vordergrund steht. Das

Grundnetz des kantonalen Velonetzes umfasst Verbindungen und Routen von über-

geordnetem kantonalem Interesse. Das Ergänzungsnetz erweitert dieses Grundnetz um weitere Verbindungen und Routen, die für den Kanton von Bedeutung sind.

Die Gemeinde Laax hat beschlossen, u. a. das bestehende Grundnetz des All-

tagsveloverkehrs, das derzeit entlang der stark befahrenen H19 Oberalpstrasse zwischen Flims und Laax verläuft, auf eine neue Linienführung über die Fraktion

Murschetg zu verlegen. Wie im PMB (Seiten 3 und 4) erläutert, werden mit dieser

Massnahme und dem Neubau der Brücke über das Ual Draus mehrere zentrale Ziele erreicht: Die lineare Schwachstelle im Grundnetz wird gemäss kantonalem Sachplan Velo (SPV) beseitigt, eine Gefahrenstelle infolge einer Hangrutschung auf der Seite

Murschetg wird durch die Verlegung der Mountainbikeroute im Ual Draus umgangen, und es entsteht eine attraktive Langsamverkehrsverbindung zwischen Murschetg (Laax) und Staderas (Flims) mit hohem touristischem Nutzen.

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Der Gemeinde kann gefolgt werden, wonach der betreffende Strassenabschnitt im SPV als «nicht behobene Schwachstelle» eingestuft ist. Entsprechend dem Be-

schrieb im SPV fehlt in diesem Bereich jegliche Veloinfrastruktur, während gleichzei-

tig ein hoher durchschnittlicher täglicher Verkehr besteht. Die Erstellung eines durchgehenden Radwegs ist hier aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der an-

spruchsvollen Topografie erschwert, wird jedoch grundsätzlich als machbar erachtet. Aus Sicht des Veloverkehrs sollte das Grundnetz des Alltagsveloverkehrs auf der

H19 Oberalpstrasse bestehen bleiben, da diese die direkteste Verbindung ohne Umwege gewährleistet und sich die erwähnte Schwachstelle beheben lassen sollte. Die

Verbindung zwischen der Oberalpstrassse und Murschetg über die neu geplante Brü-

cke hat heutzutage insbesondere im Freizeitverkehr eine wichtige Funktion, weshalb sie Teil des Wanderwegnetzinventars .und des Grundnetzes Mountainbike ist. Auch als Verbindung für den Alltags-Veloverkehr dürfte ihr eine gewisse Funktion zuge-

sprochen werden können, insbesondere zur Erschliessung von Murschetg. Die Netz-

kategorie wäre gemäss Einschätzung des Tiefbauamts Graubünden als Fachstelle Langsamverkehr das Ergänzungsnetz Alltags-Veloverkehr.

Für die finanzielle Beteiligung des Kantons an der Erstellung der Brücke ist die Frei-

zeitverbindung (Grundnetz Mountainbike, Beitragssatz 60 %) massgebend. Diese

Netzklassierung ist schon heute so im SPV vorhanden. Eine zusätzliche Aufnahme als Ergänzungsnetz des Alltagsverkehrs (Beitragssatz 50 %) ist möglich, hat aber

keine Auswirkungen auf die maximale finanzielle Beteiligung durch den Kanton.

Zusammenfassend ergeben sich aus raumplanerischer Sicht keine Einwände. Die

Gemeinde ist anzuweisen, beim Tiefbauamt Graubünden die erforderlichen Anpas-

sungen des Sachplans Velo zu beantragen. Anschliessend ist das Tiefbauamt Grau-

bünden anzuweisen, die erforderlichen Schritte für die Anpassungen des SPV anzugehen.

2. Walderhaltung

Wie die Gemeinde im PMB auf Seite 9 ausführt, wird aus forstrechtlicher Sicht darauf

hingewiesen, dass der im vorliegenden GEP Verkehr aufzuhebende Radweg/die

Mountainbikeroute (Via Lag.Tiert) auch künftig für eine minimale forstliche Erschliessung (z. B. kleine Forstmaschine oder Traktor) zur Verfügung stehen bzw. befahrbar

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bleiben muss. Dies ist erforderlich, um Pflege- und Sicherheitsmassnahmen im Ual Draus durchzuführen.

Zudem wird die Gemeinde ersucht, das Rodungsgesuch im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BAB-Verfahren) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Naturgefahren auszuarbeiten.

Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Teilrevision Brücke

Murschetg vom 19. Februar 2025 wird im Sinne der Erwägungen mit folgendem Anliegen und folgender Anweisung genehmigt:

a) Die Gemeinde wird angewiesen, beim Tiefbauamt Graubünden als Fach-

stelle Langsamverkehr die erforderlichen Anpassungen des Sachplans Velo

zu beantragen.

b) Das Tiefbauamt Graubünden wird angewiesen, die erforderlichen Anpassungen im SPV gemäss Antrag der Gemeinde zu prüfen. Für Anpassungen des SPV ist eine separate Genehmigung erforderlich.

2. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Verkehr, Teilrevision Brücke Murschetg vom 19. Februar 2025 wird genehmigt.

3. Der Gemeindevorstand Laax wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

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5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6. Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Laax, Via Principala 60c, Postfach 16, 7031 Laax - Plan-Idee, Via Caplania 10, Postfach 112, 7031 Laax

- Cavigelli Ingenieure AG, Via Sorts 27, 7130 llanz

- Amt für Landwirtschaft und Geoinformation - Amt für Natur und Umwelt

- Amtfür Wald und Naturgefahren

- Amt für Immobilienbewertung - Amt für Raumentwicklung - Standeskanzlei

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen) Der Präsident:

Marcus Caduff

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin