Teilzonenplan Ausserdorf - Genehmigung

Plan de zones · Zuzwil (SG) · Abrogé le 1 juil. 2026

Document

Numéro
1990-8311
Type
Plan de zones
Commune
Zuzwil (SG)
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
15 oct. 1990
En vigueur depuis
15 oct. 1990
Abrogé
1 juil. 2026

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Zuzwil (SG) avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement des Kantons St.Gallen

m_ _ _

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen

\!) Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

St. Gallen. 15. Oktober 1990

Gemeinderat 9524 Zuzwil

Genehmigung eines 'Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung einge­ reicht: - Teilzonenplan Ausserdorf .Der Plan sieht die Zuweisung einer Fläche von rund 3'700 m2 zur Wohnzone WE vor. Die fragliche Fläche ist nach dem geltenden Zonen­ plan dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen. Es handelt sich um ·eine Restfläche, angrenzend an das überbaute Gebiet. Am 9. August 1990 führte die Rechtsabteilung in Anw�senheit von Vertretern des Gem�tnderates und der Grundeigentümerin sowie Mitar­ beitern des Planungsamtes, des Kantonsforstamtes und des Amtes für Umweltschutz. Lärmschutz. an Ort und Stelle einen Augenschein durch. Die Prüfung ergibt, d�ss der Teilzonenplan genehmigt werden kann� Weil das Teilzonenplangebiet eine markante Hecke aufweist, in der Nähe des Schiessstandes liegt und für eine Ueberbauung ganz erheb­ liche Terrainveränderungen notwendig sein werden, ist die fragliche Fläche indes mit einer Ueberbauungsplanpflicht zu belegen. Die Be-

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teiligten haben sich am Augenschein mit diesem vorgehen einverstan� den erklärt.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtsptlege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und· Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das B.agdeparte.ment: 1. Der angeführte Erl�ss wird genehmigt. D�s Teilzonenplangebiet wird mit einer Ueberbauungsplanpflicht belegt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--�

·,

Mit freundlichen Grüssen

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Der Vorsteher: slg. Dr. W Geiger

Beilagen: - Genehmigte� Erlass - Einzahlungsschein K0pie: - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt Rechnungsführer (2)

Dr. W. Geiger, · Regierungsrat