Baulinienplan Büchel

Plan d'affectation spécial · Nesslau

Document

Numéro
2009-6060
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Nesslau
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
13 août 2009
En vigueur depuis
13 août 2009

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Stein 9655 Stein

13. August 2009

Gemeinde Stein: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Büchel

Damit eine zweckmässige Überbauung der Parzelle Nr. 425 ermöglicht werden kann, wurde entlang dem Haselbach der vorliegende Baulinienplan erlassen. Der Haselbach ist in das Gelände eingeschnitten und wurde 1997 offengelegt. Der Erlass wurde nicht vorgeprüft. Die Genehmigungsfähigkeit erfolgte somit im Genehmi­ gungsverfahren. Einer Unterschreitung des Abstands kann auch aus wasserbaulicher Sicht zugestimmt werden. Im Sinn des haushälterischen Umgangs mit dem Boden ist eine optimale Ausnutzung sinnvoll. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

09-3862 / 162260_57529

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Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie

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Re.çhtsableilung

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Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

09-3862 / 162260_57529

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